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V/0194/2011

Kanalstraße K 13

Vorlagen 21.03.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.05.2011, TOP 4.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4659 Zeichen

V/0194/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalstraße K 13 zwischen Wienburgstraße und Bröderichweg K 7 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Kanalstraße K 13  zwischen Wienburgstraße und Bröderichweg K 7 wird entsprechend dem 
Lageplan Reg. Nr. 9373 Blatt 4 vom 31.10.2008 im Zuge der laufenden Maßnahme ausgebaut. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für diesen Abschnitt Kosten in Höhe von 
150.000 € entstehen. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 90.000 € gegenüber. 
 
Teilfinanzplan 
 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und –anlagen 
Investitionsmaßnahme 4019 Kanalstraße, Nevinghoff bis Bröde-
richweg 
  
 
  
 
 
Auszahlungen     2011 
 
150.000  
Einzahlungen     2011 
 
90.000 Landes- 
zuwendungen 
Summe (Auszahlungen – Einzahlungen) 60.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0194/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0194/2011 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 Grundlage für die Ausbauplanung ist der am 25.11.2008 in der Bezirksvertretung Münster-
Mitte und der am 02.12.2008 in der Bezirksvertretung Münster-Nord vorgestellte und am 
03.12.2008 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft be-
schlossene Vorentwurf (Vorlage V/0879/2008). 
 
Am 19.01.2010 ist die Ausbauplanung der Kanalstraße zwischen Nevinghoff und  Wienburg-
straße in der Bezirksvertretung Münster-Mitte und am 26.01.2010 in der Bezirksvertretung 
Münster-Nord vorgestellt und am 02.02.2010 im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 
beschlossen worden. 
 
Der nun zur Beschlussfassung vorliegende Teilabschnitt liegt nur im Stadtbezirk Nord.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Zum Baubeschluss der Ausbaumaßnahmen der Kanalstraße war die Planung des Einmün-
dungsbereichs Kanalstraße / Zum Rieselfeld und die dazugehörige Erneuerung der Geh- 
und Radwegebrücke „Zum Rieselfeld“ noch nicht entschieden. Daher ist die Ausbauplanung 
nur bis an die Wienburgstraße vorgestellt und beschlossen worden. 
In den Konzeptions- und Vorplanungen zur Sanierung des Brückenbauwerkes wurde deut-
lich, dass die geplante Fahrbahnerneuerung der Kanalstraße bis an den Kreuzungsbereich 
herangebaut werden kann, ohne dass sich für den betroffenen Bereich spätere Änderungen 
ergeben. 
Der Vollausbau der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise (Bauklasse III). Auf der östli-
chen Seite wird ein 3, 00 m breiter Grünstreifen angelegt. 
Auf der westlichen Seite wird, durch einen Hochbord von der Fahrbahn getrennt, ein gepflas-
terter 3,50 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr gebaut. 
Die entfallenden Bäume werden durch Neupflanzungen ersetzt. 
Die Lichtsignale und die Beleuchtung werden in die umgebauten Nebenanlagen versetzt. 
Aus folgenden Gründen ist eine kontinuierliche Fortsetzung der Baumaßnahmen bis zur   
Einmündung „Zum Rieselfeld“ sinnvoll und erforderlich: 
1. Es kann die aufwendig eingerichtete Umleitungsregelung für die Kanalstraße für diesen 
Abschnitt mitgenutzt werden. Für eine spätere Durchführung dieses Abschnittes müsste 
sie neu eingerichtet werden. 
2. Der bauliche Zustand dieses Straßenabschnittes kann ohne Reparatur- und Instandset-
zungsmaßnahmen nicht bis zur Durchführung der Brückenerneuerungsarbeiten gehalten 
werden. 
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Bauwerksplanungen, der nicht veranschlagten 
Haushaltsmittel und der erforderlichen Einstellung ins Zuwendungsprogramm ist die 
Durchführung der Brückenerneuerung nicht vor 2014 möglich. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
Der Weiterbau ist aufgrund der jetzigen Verkehrsführung (Einbahnstraßenregelung) sinnvoll. 
Die Bauzeit verlängert sich dadurch um ca. 1 Monat.  
Die geschätzten Baukosten betragen ca. 150.000 €.

- 3 - 
V/0194/2011 
 
 
 
 
 
4. Beiträge / Zuschüsse: 
Beiträge nach dem KAG und BauGB werden nicht erhoben. Der Bau ist zuwendungsfähig. 
Die Zuwendungen zum Änderungsantrag der Maßnahme werden voraussichtlich in 2011 
vom Land NRW bewilligt werden. 
Die Baumaßnahme wird wie bisher durch die aktive Öffentlichkeit in den Medien und durch 
direkte Information der Anlieger unterstützt. 
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kanalstraße
  • Wienburgstraße
  • Zum Rieselfeld
  • Bröderichweg
  • Nevinghoff

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0194/2011
Typ
Vorlagen
Datum
21.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37