V/0194/2011
Kanalstraße K 13
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Beschlussvorlage
4659 Zeichen
V/0194/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalstraße K 13 zwischen Wienburgstraße und Bröderichweg K 7 - Baubeschluss - Beratungsfolge 10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Kanalstraße K 13 zwischen Wienburgstraße und Bröderichweg K 7 wird entsprechend dem Lageplan Reg. Nr. 9373 Blatt 4 vom 31.10.2008 im Zuge der laufenden Maßnahme ausgebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für diesen Abschnitt Kosten in Höhe von 150.000 € entstehen. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 90.000 € gegenüber. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Investitionsmaßnahme 4019 Kanalstraße, Nevinghoff bis Bröde- richweg Auszahlungen 2011 150.000 Einzahlungen 2011 90.000 Landes- zuwendungen Summe (Auszahlungen – Einzahlungen) 60.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0194/2011 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 06.04.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0194/2011 Begründung: 1. Voraussetzungen Grundlage für die Ausbauplanung ist der am 25.11.2008 in der Bezirksvertretung Münster- Mitte und der am 02.12.2008 in der Bezirksvertretung Münster-Nord vorgestellte und am 03.12.2008 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft be- schlossene Vorentwurf (Vorlage V/0879/2008). Am 19.01.2010 ist die Ausbauplanung der Kanalstraße zwischen Nevinghoff und Wienburg- straße in der Bezirksvertretung Münster-Mitte und am 26.01.2010 in der Bezirksvertretung Münster-Nord vorgestellt und am 02.02.2010 im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen beschlossen worden. Der nun zur Beschlussfassung vorliegende Teilabschnitt liegt nur im Stadtbezirk Nord. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Zum Baubeschluss der Ausbaumaßnahmen der Kanalstraße war die Planung des Einmün- dungsbereichs Kanalstraße / Zum Rieselfeld und die dazugehörige Erneuerung der Geh- und Radwegebrücke „Zum Rieselfeld“ noch nicht entschieden. Daher ist die Ausbauplanung nur bis an die Wienburgstraße vorgestellt und beschlossen worden. In den Konzeptions- und Vorplanungen zur Sanierung des Brückenbauwerkes wurde deut- lich, dass die geplante Fahrbahnerneuerung der Kanalstraße bis an den Kreuzungsbereich herangebaut werden kann, ohne dass sich für den betroffenen Bereich spätere Änderungen ergeben. Der Vollausbau der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise (Bauklasse III). Auf der östli- chen Seite wird ein 3, 00 m breiter Grünstreifen angelegt. Auf der westlichen Seite wird, durch einen Hochbord von der Fahrbahn getrennt, ein gepflas- terter 3,50 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr gebaut. Die entfallenden Bäume werden durch Neupflanzungen ersetzt. Die Lichtsignale und die Beleuchtung werden in die umgebauten Nebenanlagen versetzt. Aus folgenden Gründen ist eine kontinuierliche Fortsetzung der Baumaßnahmen bis zur Einmündung „Zum Rieselfeld“ sinnvoll und erforderlich: 1. Es kann die aufwendig eingerichtete Umleitungsregelung für die Kanalstraße für diesen Abschnitt mitgenutzt werden. Für eine spätere Durchführung dieses Abschnittes müsste sie neu eingerichtet werden. 2. Der bauliche Zustand dieses Straßenabschnittes kann ohne Reparatur- und Instandset- zungsmaßnahmen nicht bis zur Durchführung der Brückenerneuerungsarbeiten gehalten werden. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Bauwerksplanungen, der nicht veranschlagten Haushaltsmittel und der erforderlichen Einstellung ins Zuwendungsprogramm ist die Durchführung der Brückenerneuerung nicht vor 2014 möglich. 3. Ausschreibung und Bau: Der Weiterbau ist aufgrund der jetzigen Verkehrsführung (Einbahnstraßenregelung) sinnvoll. Die Bauzeit verlängert sich dadurch um ca. 1 Monat. Die geschätzten Baukosten betragen ca. 150.000 €. - 3 - V/0194/2011 4. Beiträge / Zuschüsse: Beiträge nach dem KAG und BauGB werden nicht erhoben. Der Bau ist zuwendungsfähig. Die Zuwendungen zum Änderungsantrag der Maßnahme werden voraussichtlich in 2011 vom Land NRW bewilligt werden. Die Baumaßnahme wird wie bisher durch die aktive Öffentlichkeit in den Medien und durch direkte Information der Anlieger unterstützt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Kanalstraße
- Wienburgstraße
- Zum Rieselfeld
- Bröderichweg
- Nevinghoff
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0194/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37