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AN/0408/2022

Zebrastreifen und Beleuchtung Kreuzung Alteburgerstr. / Tacitusstr.

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 18.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.03.2022, TOP 8.1.6

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

3055 Zeichen

Bündnis 9 0 /Die Grünen BV R odenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1  – 5 0999 Köln R.109  gruene -bv2@stadt -koeln.de   0 22 1  22192309  
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0408/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
 
Zebrastreifen und Beleuchtung Kreuzung Alteburgerstr. / Tacitusstr. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
Die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ bittet darum, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der BV 2 Sitzung am 07.03.2022 zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
1) Zebrastreifen  
Damit zu Fußgehende, insbesondere Kinder, die Kreuzung Alteburgerstra-
ße / Tacitusstraße sicher queren können, wird die Verwaltung gebeten, an 
allen vier zulaufenden Straßen je einen Zebrastreifen aufzubringen.  
2) Beleuchtung  
Die Verwaltung möge prüfen, an welcher Stelle eine weitere Laterne instal-
liert werden kann oder in welcher sonstigen Art der Kreuzungsbereich zum 
Schutz der zu Fuß Gehenden bzw. Querenden besser ausgeleuchtet wer-
den kann. 
 
 
 
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen

Begründung: 
Im Wohnpark „Oktavianstraße“ sowie in den Neubauten zwischen Gustav -
Heinemann-Ufer und Alteburgerstr. wohnen viele Familien mit jungen Kindern. 
Kinder sollen möglichst selbstständig in Ihrem Viertel unterwegs sein u nd sicher 
ihren Schulweg zurücklegen können. Die Wegstrecke wird auch am Nachmittag 
von vielen Kindern aus dem Viertel frequentiert, um die Spielplätze aufzusu-
chen.  
Zebrastreifen an dieser Stelle stellen eine sichere Querungshilfe dar. Autofah-
rer:innen werden durch den Zebrastreifen auf zu Fußgehende aufmerksam und 
die Fahrgeschwindigkeit wird angepasst bzw. reduziert. 
 
Die Tacitusstr. ist eine zentrale Ein – und Ausfallstraße und daher stark befah-
ren. Das Viertel wird über die Alteburgerstraße Richtung No rden (Schönhauser-
straße) u.a. zur Rheinuferstraße und zur Marktstraße/Bischofsweg verlassen. 
Da die Tacitusstr. auf beiden Straßenseiten vor und hinter dem Kreuzungsbe-
reich stark beparkt ist, sind die Sichtachsen in den Kreuzungsbereich in Teilen 
versperrt - erst vorne an der Kreuzung, kann diese besser eingesehen werden 
(soweit sie dort abgepollert ist). Aufgrund der geltenden Einbahnstraßenrege-
lung der Alteburgerstraße, wird die Kreuzung jedoch aus der Tacitusstraße 
kommend, regelmäßig zu schnell überfahr en oder ohne Halt in die Alteburger-
straße abgebogen, da von rechts und links aus der Alteburgerstraße kein kreu-
zender Autoverkehr zu erwarten ist. Dadurch wird der Kreuzungsbereich in nicht 
angemessener Geschwindigkeit passiert, so dass es regelmäßig zu gefährlichen 
Situationen kommt.  
 
Im besagten Kreuzungsbereich ist lediglich eine Laterne vorhanden, die die vor-
handenen Straßenabschnitte nicht hinreichend ausleuchtet.  
 
 
gez. Oliver Ismail   gez. Inga Krautz

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0408/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
18.02.2022
Erstellt
18.02.2022 16:06