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AN/0590/2025

Verbesserung der Fußwegbreiten in Nippes (Zentrum)

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 08.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 22.05.2025, TOP 8.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Anlage Antrag Fußverkehr Nippes

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

4648 Zeichen

Die Grünen 
Gut/Klimafreunde  
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.05.2025 
AN/0590/2025 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Verbesserung der Fußwegbreiten in Nippes (Zentrum) 
Antrag der Grünen und Gut/Klimafreunde 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
1. Bestandsaufnahme: 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Bestandsaufnahme der Gehwegbreiten im 
Stadtteil Nippes durchzuführen (sofern nicht geschehen). Dabei ist zu erfassen, welche Geh-
wege derzeit die Mindestbreite von 2 Metern unterschreiten. 
 
2. Kurzfristige Maßnahmen zur Umsetzung der Gehwegbreiten: 
Wo die Gehwegbreite von 2 Metern nicht vorhanden ist, sind kurzfristige Maßnahmen zu er-
greifen, die eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs von den Gehwegen in alternative Park-
zonen ermöglichen, ohne dass bauliche Maßnahmen notwendig sind. Dazu gehört die Prü-
fung von möglichen Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen, um Parkflächen zu verla-
gern und eine Gehwegbreite von 2 Metern zu ermöglichen. 
 
3. Langfristige Maßnahmen zur Umsetzung der Gehwegbreiten: 
Perspektivisch sollen in einem dritten Schritt alle Gehwege, die nicht einer Gehwegbreite von 
mindestens 2,5 Metern entsprechen (siehe bspw. Abb. 1 in rot) unter Berücksichtigung der 
vorgegebenen Mindestfahrbahnbreite durch bauliche Maßnahmen auf eine Gehwegbreite 
von mindestens 2,5 Metern erweitert werden. Diese baulichen Anpassungen sollen, dann 
vorgenommen werden, wenn in diesen Straßen ohnehin bauliche Maßnahmen aus anderen 
Gründen durchgeführt werden.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Aktuell ist die Gehwegsituation in vielen Bereichen Nippes' unzureichend, um den Anforde-
rungen an Sicherheit, Komfort und Barrierefreiheit gerecht zu werden. Die Gehwege sind 
z.T. so schmal, dass Kinderwägen oder Rollstühle und andere Mobilitätshilfen kaum oder gar 
keinen Platz haben (siehe Abb. 2-5). Dazu kommen Kinder unter 12 Jahren, die mit Fahrrä-
dern oder anderen kleinen nicht-motorisierten Fahrzeugen auf dem Gehweg unterwegs sind. 
Entgegenkommende Personen müssen sehr häufig auf die Straße ausweichen, da einige 
der Gehwegabschnitte nicht für die Benutzung durch mehrere Personen (egal ob mit oder 
ohne Fahrrad, Kinderwagen oder Mobilitätshilfe) ausgelegt sind. Die sichere Nutzung insbe-
sondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen und Kinder ist 
dadurch erheblich eingeschränkt. Das Ausweichen auf die Straße ist nicht nur aufgrund des 
Verkehrs (besonders zu den Stoßzeiten am Morgen und Abend) gefährlich, sondern auch 
weil die Situation durch parkende Autos am Gehweg besonders für kleine Menschen (bspw. 
Kinder) schwer zu überblicken ist. Herannahende Autos oder Fahrräder können so beim Ver-
such einer anderen Person auszuweichen nicht (rechtzeitig) gesehen werden.  
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat in ihren „Empfeh-
lungen für Fußverkehrsanlagen” (EFA) Vorgaben zur Gehwegbreite formuliert. Diese Vorga-
ben sind zwar nicht verbindlich, stellen aber eine Orientierung für Planer:innen dar. Laut den 
Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen sollte die Breite des Gehwegs mindestens 2,50 Me-
ter betragen. Im Kölner Stadtrat wurde 2021 mit dem „Masterplan Parken“ ein Antrag 
(AN/2635/2021) verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Gehwegparken entfällt, sollte dadurch 
eine Gehwegbreite von mind. 2 Metern sichergestellt werden können.    
 
Ziel: Die konsequente Sicherstellung einer Mindestgehwegbreite von 2 Metern auf allen Geh-
wegen im Stadtteil Köln-Nippes, ohne die Notwendigkeit umfangreicher baulicher Maßnah-
men, dort, wo dies durch die Beseitigung von Gehwegparken möglich ist.  
 
Dieser Antrag zielt darauf ab, die Gehwegsituation in Nippes entscheidend zu verbessern 
und damit die Lebensqualität aller Bewohner:innen zu erhöhen. Durch die Förderung des 
Fußverkehrs gestalten wir eine zukunftsorientierte, inklusive und umweltfreundliche Mobilität 
im Stadtteil. 
 
Literatur: 
Barrierefreie Fußgängerbereiche und Straßenseitenräume: https://www.forschungsinformati-
onssystem.de/servlet/is/30867/, zuletzt abgerufen am 03.03.2025 
FGSV (2002) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), https://www.forschungs-
informationssystem.de/servlet/is/46981/ 
Mobilogisch, 24. Jahrgang, 2024: Gehwegbreiten endlich konsequent umsetzen: Welche 
Auswirkungen hätte das? 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=852404&type=do 
 
 
gez. Robert Spieß    gez. Bela Schlieper

Anlage Antrag Fußverkehr Nippes

421 Zeichen

Anlage
Abb. 1 Auswertung der Mindestgehwegbreite von 2 Metern in Nippes.
Kerl, Dominik: „Gut zu Fuß – Die konsequente Herstellung von nutzbaren 
Fußverkehrsanlagen in Bestandsquartieren am Beispiel der Stadt Köln“, 
Betreuende Institution: TU Dortmund
Abb. 2 Merheimer Straße

Foto: Lena Willeke 
Abb. 3 Wartburgstraße 
Foto: Lena Willeke 
Abb. 4 Gocher Straße

Foto: Lena Willeke 
Abb. 5 Geldorpstraße
Foto: Lena Willeke

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0590/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
08.05.2025
Erstellt
07.05.2025 10:28