mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Verbesserung der Fußwegbreiten in Nippes (Zentrum)

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/0590/2025 vom 08.05.2025

Stand: Am 22.05.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage Antrag Fußverkehr Nippes

    PDF

    Herunterladen: Anlage Antrag Fußverkehr Nippes

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage Abb. 1 Auswertung der Mindestgehwegbreite von 2 Metern in Nippes. Kerl, Dominik: „Gut zu Fuß – Die konsequente Herstellung von nutzbaren Fußverkehrsanlagen in Bestandsquartieren am Beispiel der Stadt Köln“, Betreuende Institution: TU Dortmund Abb. 2 Merheimer Straße Foto: Lena Willeke Abb. 3 Wartburgstraße Foto: Lena Willeke Abb. 4 Gocher Straße Foto: Lena Willeke Abb. 5 Geldorpstraße Foto: Lena Willeke
  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Grünen Gut/Klimafreunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.05.2025 AN/0590/2025 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verbesserung der Fußwegbreiten in Nippes (Zentrum) Antrag der Grünen und Gut/Klimafreunde Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Bestandsaufnahme: Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Bestandsaufnahme der Gehwegbreiten im Stadtteil Nippes durchzuführen (sofern nicht geschehen). Dabei ist zu erfassen, welche Geh- wege derzeit die Mindestbreite von 2 Metern unterschreiten. 2. Kurzfristige Maßnahmen zur Umsetzung der Gehwegbreiten: Wo die Gehwegbreite von 2 Metern nicht vorhanden ist, sind kurzfristige Maßnahmen zu er- greifen, die eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs von den Gehwegen in alternative Park- zonen ermöglichen, ohne dass bauliche Maßnahmen notwendig sind. Dazu gehört die Prü- fung von möglichen Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen, um Parkflächen zu verla- gern und eine Gehwegbreite von 2 Metern zu ermöglichen. 3. Langfristige Maßnahmen zur Umsetzung der Gehwegbreiten: Perspektivisch sollen in einem dritten Schritt alle Gehwege, die nicht einer Gehwegbreite von mindestens 2,5 Metern entsprechen (siehe bspw. Abb. 1 in rot) unter Berücksichtigung der vorgegebenen Mindestfahrbahnbreite durch bauliche Maßnahmen auf eine Gehwegbreite von mindestens 2,5 Metern erweitert werden. Diese baulichen Anpassungen sollen, dann vorgenommen werden, wenn in diesen Straßen ohnehin bauliche Maßnahmen aus anderen Gründen durchgeführt werden. - 2 - Begründung: Aktuell ist die Gehwegsituation in vielen Bereichen Nippes' unzureichend, um den Anforde- rungen an Sicherheit, Komfort und Barrierefreiheit gerecht zu werden. Die Gehwege sind z.T. so schmal, dass Kinderwägen oder Rollstühle und andere Mobilitätshilfen kaum oder gar keinen Platz haben (siehe Abb. 2-5). Dazu kommen Kinder unter 12 Jahren, die mit Fahrrä- dern oder anderen kleinen nicht-motorisierten Fahrzeugen auf dem Gehweg unterwegs sind. Entgegenkommende Personen müssen sehr häufig auf die Straße ausweichen, da einige der Gehwegabschnitte nicht für die Benutzung durch mehrere Personen (egal ob mit oder ohne Fahrrad, Kinderwagen oder Mobilitätshilfe) ausgelegt sind. Die sichere Nutzung insbe- sondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen und Kinder ist dadurch erheblich eingeschränkt. Das Ausweichen auf die Straße ist nicht nur aufgrund des Verkehrs (besonders zu den Stoßzeiten am Morgen und Abend) gefährlich, sondern auch weil die Situation durch parkende Autos am Gehweg besonders für kleine Menschen (bspw. Kinder) schwer zu überblicken ist. Herannahende Autos oder Fahrräder können so beim Ver- such einer anderen Person auszuweichen nicht (rechtzeitig) gesehen werden. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat in ihren „Empfeh- lungen für Fußverkehrsanlagen” (EFA) Vorgaben zur Gehwegbreite formuliert. Diese Vorga- ben sind zwar nicht verbindlich, stellen aber eine Orientierung für Planer:innen dar. Laut den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen sollte die Breite des Gehwegs mindestens 2,50 Me- ter betragen. Im Kölner Stadtrat wurde 2021 mit dem „Masterplan Parken“ ein Antrag (AN/2635/2021) verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Gehwegparken entfällt, sollte dadurch eine Gehwegbreite von mind. 2 Metern sichergestellt werden können. Ziel: Die konsequente Sicherstellung einer Mindestgehwegbreite von 2 Metern auf allen Geh- wegen im Stadtteil Köln-Nippes, ohne die Notwendigkeit umfangreicher baulicher Maßnah- men, dort, wo dies durch die Beseitigung von Gehwegparken möglich ist. Dieser Antrag zielt darauf ab, die Gehwegsituation in Nippes entscheidend zu verbessern und damit die Lebensqualität aller Bewohner:innen zu erhöhen. Durch die Förderung des Fußverkehrs gestalten wir eine zukunftsorientierte, inklusive und umweltfreundliche Mobilität im Stadtteil. Literatur: Barrierefreie Fußgängerbereiche und Straßenseitenräume: https://www.forschungsinformati- onssystem.de/servlet/is/30867/, zuletzt abgerufen am 03.03.2025 FGSV (2002) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), https://www.forschungs- informationssystem.de/servlet/is/46981/ Mobilogisch, 24. Jahrgang, 2024: Gehwegbreiten endlich konsequent umsetzen: Welche Auswirkungen hätte das? https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=852404&type=do gez. Robert Spieß gez. Bela Schlieper

Beratungsverlauf

  1. 22.05.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz