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3028/2025

Beschlussvorlage über mehrere Anfragen der BV 8 im Rahmen des Rückholrechts

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.01.2026, TOP 8.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8302 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 3028/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussvorlage über mehrere Anfragen der BV 8 im Rahmen des Rückholrechts
  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Die BV 8 teilte am 15.01.2024 mit, dass die SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und Fraktion Die LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk darum bitten, die von Bezirksvertreter 
Habermann (SPD-Fraktion) genannten 5 Baumaßnahmen im Rahmen des Rückholrechts als 
Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der 
Ausführung der fünf konsumtiven Unterhaltungsmaßnahmen, welche zur Aufrechterhaltung 
der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind, zu. Die Umsetzung ist mit Aufwendungen 
in Höhe von insgesamt 108.500,00 EUR verbunden. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung fordert umfangreiche Planungen zu den Baumaßnahmen, die ins Ar-
beitsprogramm aufzunehmen sind. Diese können aufgrund der Auslastung der Planungsabtei-
lung jedoch nur mittelfristig, nicht vor 2026/ 2027, in Angriff genommen werden, die Umset-
zung kann dann nach entsprechender Priorisierung in den Folgejahren erfolgen.  
 
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind jedoch auch in diesem Fall vorab kleine 
Baumaßnahmen notwendig und werden im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung 
vorab durchgeführt. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  108.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
BM 50043 Bückebergestraße 
Auftragshöhe brutto ca. 30.000 EUR 
Beseitigung von Schäden innerhalb der Fahrbahn zur Wiederherstellung der Verkehrs-
sicherheit.  
 
Die BV 8 (Hr. Bezirksvertreter Habermann) hat gegenüber der Verwaltung folgende Anmer-
kungen gemacht: 
In der Bückebergstraße liegt seit über einem Jahr ein Beschluss der BV brach, eine Sperrflä-
che anzubringen. Mir erschließt sich nicht, warum bei Arbeiten vor Ort nicht dieser Beschluss 
der BV ebenfalls umgesetzt werden kann. 
 
Erläuterung der Verwaltung: 
Nach Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde ergibt sich folgender Sachverhalt: 
Die Verkehrssituation an der o. g. Einmündung wurde straßenverkehrsrechtlich überprüft. Ge-
mäß der StVO muss ein 5-Meter-Bereich vor und hinter der Straßeneinmündung freigehalten 
werden. Der 5-Meter-Bereich bemisst sich von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Er

3 
dient dazu, ein Befahren von Straßen zu ermöglichen, weil ausfahrende Fahrzeuge den ein-
fahrenden nicht im Weg stehen und darüber hinaus, um die Sicht im jeweiligen Einmündungs-
bereich zu ermöglichen. Die Bückebergstraße ist eine Wohnstraße innerhalb einer Tempo 30-
Zone. Auf dieser Straße kann unter Einhaltung der gesetzlichen Halt- und Parkverbote einsei-
tig am Fahrbahnrand geparkt werden. Das Wohngebiet wird durch die Verkehrsüberwachung 
zu unterschiedlichen Zeiten überwacht und eventuelle Parkverstöße werden geahndet. Be-
sondere Umstände, die zusätzliche Verkehrszeichen wie z. B Fahrbahnmarkierungen erfor-
derlich machen, liegen im Einmündungsbereich Brücker Mauspfad/ Bückebergstraße nicht 
vor. 
 
BM 51180 Olpener Straße 390 - 392 
Auftragshöhe brutto ca. 20.000 EUR 
Beseitigung von Schäden innerhalb der Fahrbahn zur Wiederherstellung der Verkehrs-
sicherheit.  
 
Die BV 8 (Hr. Bezirksvertreter Habermann) hat gegenüber der Verwaltung folgende Anmer-
kungen gemacht: 
Hier ist das Befahren mit PKW wahrscheinlich Ursache der Schäden. Bevor dies nicht wirk-
sam eingedämmt wird ist die Reparatur sinnlos. Eine Beratung der BV fand hierzu statt, die 
Verwaltung möge diese bei einer Vorlage berücksichtigen. 
 
Erläuterung der Verwaltung: 
Die Straßenschäden befinden sich sowohl im Gehwegbereich, als auch im Fahrbahnbereich 
und werden überwiegend durch die Baumwurzeln von privaten Bäumen verursacht. Der Ei-
gentümer wurde bereits darauf hingewiesen, dass er für die Schadensbeseitigung verantwort-
lich ist und um zeitnahe Erledigung gebeten. Ein widerrechtliches Befahren des Gehweges ist 
wegen der davorliegenden Senkrechtparkstände und des dort vorhandenen Hochbordes nicht 
zu befürchten. 
 
BM 52323 Kalker Hauptstraße 303 
Auftragshöhe brutto ca. 6.000 EUR 
Beseitigung von Schäden innerhalb der Nebenanlagen zur Wiederherstellung der Ver-
kehrssicherheit.  
 
Die BV 8 (Hr. Bezirksvertreter Habermann) hat gegenüber der Verwaltung folgende Anmer-
kungen gemacht: 
Hier parken regelmäßig PKW in nicht gekennzeichneten Bereichen. Die Verwaltung sollte dies 
mittels Fahrradnadeln unterbinden, dies sollte in der Vorlage berücksichtigt werden, um Zu-
stimmung in der BV zu erhalten.  
 
Erläuterung der Verwaltung: 
Bei den vorhandenen Schäden handelt es sich um Unfallgefahrenstellen im Bereich eines 
ausgeschilderten Parkplatzes, welche dringend beseitigt werden müssen. Eine weitere Plat-
zierung von Fahrradnadeln wird derzeit geprüft und dann ggf. kurzfristig umgesetzt. 
 
BM 55374 Nießenstr. 5 
Auftragshöhe brutto ca. 30.000 EUR 
Beseitigung von Schäden innerhalb der Fahrbahn zur Wiederherstellung der Verkehrs-
sicherheit.  
 
Die BV 8 (Hr. Bezirksvertreter Habermann) hat gegenüber der Verwaltung folgende Anmer-
kungen gemacht: 
Hier ist der Schaden durch Befahren mit schweren PKW entstanden. Solange dieses nicht un-
terbunden wird, ist die Reparatur sinnlos. Die Verwaltung möge das bei einer Vorlage berück-
sichtigen, ggfs. müssen Poller ergänzt werden. 
 
Erläuterung der Verwaltung: 
Bei den vorhandenen Schäden handelt es sich um Unfallgefahrenstellen, welche dringend be-
seitigt werden müssen. Das Aufstellen von Pollern wird derzeit geprüft und dann ggf. kurzfris-
tig umgesetzt.

4 
 
BM 55963 Feldbergstraße 6 
Auftragshöhe brutto ca. 22.500 EUR 
Rückbau einer alten nicht mehr nutzbaren Baumscheibe (zu klein & liegt im Einfahrts-
bereich) / Beseitigung von Schäden innerhalb der Fahrbahn und den Nebenanlagen zur 
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.  
 
Die BV 8 (Hr. Bezirksvertreter Habermann) hat gegenüber der Verwaltung folgende Anmer-
kungen gemacht: 
Wieso soll hier eine Baumscheibe verschlossen werden. Der Bezirk benötigt mehr Grün nicht 
weniger. Die Neubepflanzung ist zu prüfen bevor hier falsche Fakten geschaffen werden. 
 
Erläuterung der Verwaltung: 
Die Möglichkeit einer Neupflanzung wurde vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
geprüft, aufgrund der Lage und der Größe der Baumscheibe kann aber keine neue Bepflan-
zung vorgenommen werden. Die Baumscheibe soll deshalb zur Vermeidung einer Unfallge-
fahrenstelle zurückgebaut werden. 
 
Finanzierung 
 
Die vorgenannten Maßnahmen sind sämtlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit 
zwingend erforderlich. Die Verwaltung ist von daher bestrebt, sämtliche Maßnahmen noch im 
Haushaltsjahr 2025 umzusetzen. 
 
Da die Stadt Köln als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi-
cherheit verpflichtet ist, werden die geplanten Ausgaben weder durch die Einschränkungen 
der Bewirtschaftungsverfügung von Dezernat II vom 23.04.2025 noch durch die Haushalts-
sperre vom 04.11.2025 tangiert. 
 
Die für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von rd. 108.500,00 EUR ste-
hen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwege-
bau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht zur Verfügung. 
.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

858 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um kleine Baumaßnahmen zur Aufrechterhaltung / der Wiederherstellung der 
Verkehrssicherheit. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

22.01.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3028/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.11.2025
Erstellt
23.10.2025 10:54