3028/2025
Beschlussvorlage über mehrere Anfragen der BV 8 im Rahmen des Rückholrechts
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
8302 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 3028/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussvorlage über mehrere Anfragen der BV 8 im Rahmen des Rückholrechts Beschlussorgan Gremium Datum Die BV 8 teilte am 15.01.2024 mit, dass die SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk darum bitten, die von Bezirksvertreter Habermann (SPD-Fraktion) genannten 5 Baumaßnahmen im Rahmen des Rückholrechts als Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten. Beschluss: Die Bezirksvertretung nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Ausführung der fünf konsumtiven Unterhaltungsmaßnahmen, welche zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind, zu. Die Umsetzung ist mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 108.500,00 EUR verbunden. Alternative: Die Bezirksvertretung fordert umfangreiche Planungen zu den Baumaßnahmen, die ins Ar- beitsprogramm aufzunehmen sind. Diese können aufgrund der Auslastung der Planungsabtei- lung jedoch nur mittelfristig, nicht vor 2026/ 2027, in Angriff genommen werden, die Umset- zung kann dann nach entsprechender Priorisierung in den Folgejahren erfolgen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind jedoch auch in diesem Fall vorab kleine Baumaßnahmen notwendig und werden im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung vorab durchgeführt. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 108.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: BM 50043 Bückebergestraße Auftragshöhe brutto ca. 30.000 EUR Beseitigung von Schäden innerhalb der Fahrbahn zur Wiederherstellung der Verkehrs- sicherheit. Die BV 8 (Hr. Bezirksvertreter Habermann) hat gegenüber der Verwaltung folgende Anmer- kungen gemacht: In der Bückebergstraße liegt seit über einem Jahr ein Beschluss der BV brach, eine Sperrflä- che anzubringen. Mir erschließt sich nicht, warum bei Arbeiten vor Ort nicht dieser Beschluss der BV ebenfalls umgesetzt werden kann. Erläuterung der Verwaltung: Nach Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Verkehrssituation an der o. g. Einmündung wurde straßenverkehrsrechtlich überprüft. Ge- mäß der StVO muss ein 5-Meter-Bereich vor und hinter der Straßeneinmündung freigehalten werden. Der 5-Meter-Bereich bemisst sich von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Er 3 dient dazu, ein Befahren von Straßen zu ermöglichen, weil ausfahrende Fahrzeuge den ein- fahrenden nicht im Weg stehen und darüber hinaus, um die Sicht im jeweiligen Einmündungs- bereich zu ermöglichen. Die Bückebergstraße ist eine Wohnstraße innerhalb einer Tempo 30- Zone. Auf dieser Straße kann unter Einhaltung der gesetzlichen Halt- und Parkverbote einsei- tig am Fahrbahnrand geparkt werden. Das Wohngebiet wird durch die Verkehrsüberwachung zu unterschiedlichen Zeiten überwacht und eventuelle Parkverstöße werden geahndet. Be- sondere Umstände, die zusätzliche Verkehrszeichen wie z. B Fahrbahnmarkierungen erfor- derlich machen, liegen im Einmündungsbereich Brücker Mauspfad/ Bückebergstraße nicht vor. BM 51180 Olpener Straße 390 - 392 Auftragshöhe brutto ca. 20.000 EUR Beseitigung von Schäden innerhalb der Fahrbahn zur Wiederherstellung der Verkehrs- sicherheit. Die BV 8 (Hr. Bezirksvertreter Habermann) hat gegenüber der Verwaltung folgende Anmer- kungen gemacht: Hier ist das Befahren mit PKW wahrscheinlich Ursache der Schäden. Bevor dies nicht wirk- sam eingedämmt wird ist die Reparatur sinnlos. Eine Beratung der BV fand hierzu statt, die Verwaltung möge diese bei einer Vorlage berücksichtigen. Erläuterung der Verwaltung: Die Straßenschäden befinden sich sowohl im Gehwegbereich, als auch im Fahrbahnbereich und werden überwiegend durch die Baumwurzeln von privaten Bäumen verursacht. Der Ei- gentümer wurde bereits darauf hingewiesen, dass er für die Schadensbeseitigung verantwort- lich ist und um zeitnahe Erledigung gebeten. Ein widerrechtliches Befahren des Gehweges ist wegen der davorliegenden Senkrechtparkstände und des dort vorhandenen Hochbordes nicht zu befürchten. BM 52323 Kalker Hauptstraße 303 Auftragshöhe brutto ca. 6.000 EUR Beseitigung von Schäden innerhalb der Nebenanlagen zur Wiederherstellung der Ver- kehrssicherheit. Die BV 8 (Hr. Bezirksvertreter Habermann) hat gegenüber der Verwaltung folgende Anmer- kungen gemacht: Hier parken regelmäßig PKW in nicht gekennzeichneten Bereichen. Die Verwaltung sollte dies mittels Fahrradnadeln unterbinden, dies sollte in der Vorlage berücksichtigt werden, um Zu- stimmung in der BV zu erhalten. Erläuterung der Verwaltung: Bei den vorhandenen Schäden handelt es sich um Unfallgefahrenstellen im Bereich eines ausgeschilderten Parkplatzes, welche dringend beseitigt werden müssen. Eine weitere Plat- zierung von Fahrradnadeln wird derzeit geprüft und dann ggf. kurzfristig umgesetzt. BM 55374 Nießenstr. 5 Auftragshöhe brutto ca. 30.000 EUR Beseitigung von Schäden innerhalb der Fahrbahn zur Wiederherstellung der Verkehrs- sicherheit. Die BV 8 (Hr. Bezirksvertreter Habermann) hat gegenüber der Verwaltung folgende Anmer- kungen gemacht: Hier ist der Schaden durch Befahren mit schweren PKW entstanden. Solange dieses nicht un- terbunden wird, ist die Reparatur sinnlos. Die Verwaltung möge das bei einer Vorlage berück- sichtigen, ggfs. müssen Poller ergänzt werden. Erläuterung der Verwaltung: Bei den vorhandenen Schäden handelt es sich um Unfallgefahrenstellen, welche dringend be- seitigt werden müssen. Das Aufstellen von Pollern wird derzeit geprüft und dann ggf. kurzfris- tig umgesetzt. 4 BM 55963 Feldbergstraße 6 Auftragshöhe brutto ca. 22.500 EUR Rückbau einer alten nicht mehr nutzbaren Baumscheibe (zu klein & liegt im Einfahrts- bereich) / Beseitigung von Schäden innerhalb der Fahrbahn und den Nebenanlagen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Die BV 8 (Hr. Bezirksvertreter Habermann) hat gegenüber der Verwaltung folgende Anmer- kungen gemacht: Wieso soll hier eine Baumscheibe verschlossen werden. Der Bezirk benötigt mehr Grün nicht weniger. Die Neubepflanzung ist zu prüfen bevor hier falsche Fakten geschaffen werden. Erläuterung der Verwaltung: Die Möglichkeit einer Neupflanzung wurde vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geprüft, aufgrund der Lage und der Größe der Baumscheibe kann aber keine neue Bepflan- zung vorgenommen werden. Die Baumscheibe soll deshalb zur Vermeidung einer Unfallge- fahrenstelle zurückgebaut werden. Finanzierung Die vorgenannten Maßnahmen sind sämtlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich. Die Verwaltung ist von daher bestrebt, sämtliche Maßnahmen noch im Haushaltsjahr 2025 umzusetzen. Da die Stadt Köln als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit verpflichtet ist, werden die geplanten Ausgaben weder durch die Einschränkungen der Bewirtschaftungsverfügung von Dezernat II vom 23.04.2025 noch durch die Haushalts- sperre vom 04.11.2025 tangiert. Die für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von rd. 108.500,00 EUR ste- hen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwege- bau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht zur Verfügung. .
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
858 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um kleine Baumaßnahmen zur Aufrechterhaltung / der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3028/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.11.2025
- Erstellt
- 23.10.2025 10:54