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3982/2017

Zukünftiger Betrieb des "Underground" in Ehrenfeld; Anfrage SPD-Fraktion im Rat vom 23.08.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.01.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 23.01.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2069 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 schw ma 
Vorlagen-Nummer 10.01.2018 
 3982/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 23.01.2018 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 23.08.2017 betreffend 
den zukünftigen Betrieb des "Underground" in Ehrenfeld 
AN/1113/2017 
Text der Anfrage: 
 
1. Ist ein Interim an der vorgenannten Stelle denkbar? 
 
2. Wie ist der Stand des Baugenehmigungsverfahrens dafür? Wann ist mit einer Genehmigung 
zu rechnen? 
 
3. Sieht die Verwaltung Anschlussperspektiven für das "Underground", wenn anstelle unter an-
derem der "DQE-Halle" ein neuer Kulturbaustein an der Heliosstraße entstehen soll? An wel-
chem Standort? 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
ja 
 
zu 2.: 
Für das Grundstück Heliosstr. 35 - 39 sind drei Baugenehmigungen bereits erteilt. Diese drei Bauge-
nehmigungen sind Teil eines Gebäudekomplexes und setzen sich aus einer "Kleinkunsthalle" mit Au-
ßengastronomie (inklusive Musikveranstaltungen und Barbetrieb), einem Gastronomiebetrieb mit Au-
ßengastronomie und der "Kulturhalle" (Ausstellungen, Lesungen, Film- und Theatervorführen) zu-
sammen. Die Bauanträge sind befristet beantragt und genehmigt. 
 
zu 3.: 
Das Bebauungskonzept für das Heliosgelände sieht einen Kulturbaustein entlang der Heliosstraße im 
Bereich der heutigen DQE-Halle vor. Die Modalitäten zur Errichtung eines solchen Gebäudes sind 
zunächst zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Betreiber des "Underground" abzustim-
men. 
 
Die Genehmigungsfähigkeit einer zukünftigen kulturellen Nutzung hängt zudem maßgeblich von den 
hieraus zu erwartenden Emissionen gegenüber der benachbarten Wohnbebauung ab. Auch die Stell-
platzfrage wird einen entscheidenden Einfluss auf die zukünftigen Veranstaltungsarten und deren 
zulässige Größenordnungen haben. Eine abschließende Aussage ist nur in einem Antragsverfahren 
über Art und Maß der Veranstaltungen zu machen. 
 
Gez. BG Blome i.V. für Dez. VI

Beratungsverlauf (1)

23.01.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3982/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.01.2018
Erstellt
19.12.2017 09:35