3982/2017
Zukünftiger Betrieb des "Underground" in Ehrenfeld; Anfrage SPD-Fraktion im Rat vom 23.08.2017
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2069 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 schw ma Vorlagen-Nummer 10.01.2018 3982/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 23.01.2018 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 23.08.2017 betreffend den zukünftigen Betrieb des "Underground" in Ehrenfeld AN/1113/2017 Text der Anfrage: 1. Ist ein Interim an der vorgenannten Stelle denkbar? 2. Wie ist der Stand des Baugenehmigungsverfahrens dafür? Wann ist mit einer Genehmigung zu rechnen? 3. Sieht die Verwaltung Anschlussperspektiven für das "Underground", wenn anstelle unter an- derem der "DQE-Halle" ein neuer Kulturbaustein an der Heliosstraße entstehen soll? An wel- chem Standort? Stellungnahme der Verwaltung: zu 1.: ja zu 2.: Für das Grundstück Heliosstr. 35 - 39 sind drei Baugenehmigungen bereits erteilt. Diese drei Bauge- nehmigungen sind Teil eines Gebäudekomplexes und setzen sich aus einer "Kleinkunsthalle" mit Au- ßengastronomie (inklusive Musikveranstaltungen und Barbetrieb), einem Gastronomiebetrieb mit Au- ßengastronomie und der "Kulturhalle" (Ausstellungen, Lesungen, Film- und Theatervorführen) zu- sammen. Die Bauanträge sind befristet beantragt und genehmigt. zu 3.: Das Bebauungskonzept für das Heliosgelände sieht einen Kulturbaustein entlang der Heliosstraße im Bereich der heutigen DQE-Halle vor. Die Modalitäten zur Errichtung eines solchen Gebäudes sind zunächst zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Betreiber des "Underground" abzustim- men. Die Genehmigungsfähigkeit einer zukünftigen kulturellen Nutzung hängt zudem maßgeblich von den hieraus zu erwartenden Emissionen gegenüber der benachbarten Wohnbebauung ab. Auch die Stell- platzfrage wird einen entscheidenden Einfluss auf die zukünftigen Veranstaltungsarten und deren zulässige Größenordnungen haben. Eine abschließende Aussage ist nur in einem Antragsverfahren über Art und Maß der Veranstaltungen zu machen. Gez. BG Blome i.V. für Dez. VI
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3982/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.01.2018
- Erstellt
- 19.12.2017 09:35