Mandari Insight

A-M/0005/2023

Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen

Antrag an die BV Mitte 14.04.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 25.04.2023, TOP 7.3

Antrag A-M_0005_2023

· application/pdf

Ansehen

A-M-0005-2023_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

· application/pdf

Ansehen

A-M-0005-2023_Beschluss (nicht barrierefrei)

· application/pdf

Ansehen

Antrag A-M_0005_2023

10083 Zeichen

Antrag A-M/0005/2023 
 
 
Münster, Februar 2023 
 
Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Scharnhorststraße in die bereits bestehende Tempo -
30-Zone in Pluggendorf mitaufzunehmen. Zusätzliche geeignete Alternativen zur 
Geschwindigkeits- und Lärmreduzierung sowie zur Verminderung des Durchgangsverkehrs 
wie zum Beispiel eine Aufstellung von Freiburger Kegeln oder ein Verbot der Durchfahrt mit 
dem Zusatz „Anlieger frei“ sollen geprüft werden.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung der Einführung einer Bewohnerparkzone für 
die Straßen Hoppendamm, An de n Bleichen, An den Mühlen, Körnerstraße, Lühnstiege, 
Brunnenstraße, Blumenstraße, Teichstraße, Averkampstraße, Offenbergstraße und 
Scharnhorststraße im Rahmen des integrierten Parkraumkonzeptes mitaufzunehmen. Zur 
Ermittlung des Park Druks in diesem Gebiet sollen lediglich legale Parkmöglichkeiten gezählt 
werden.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das rechtmäßige Parken und Abstellen von Autoanhägern 
auf der Scharnhorststraße verstärkt zu kontrollieren und zu prüfen, ob für die Parkplätze an 
der Scharnhorststraße ein dauerhaftes Parkverbot für Autoanhänger ausgesprochen werden 
kann.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das ordnungswidrige Parken in den Kreuzungsbereichen 
an der Scharnhorststraße sowie auf dem breiten Gehweg an der Scharnhorststraße - Ecke 
Hoppendamm verstärkt zu kontrollieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit einzuleiten. Dies können unter anderem Bodenmarkierungen oder das 
Aufstellen von Pollern oder Fahrradbügel im näheren Bereich der Bordsteinabsenkungen 
anzubringen, um diese Bereiche von rechtswidrig parkenden Autos freizuhalten.  
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Anzahl von Ladesäulen für E -Autos im 
Bereich der Scharnhorstraße und anliegenden Straßen zu installieren. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Anzahl von Carsharing Standorten mit 
Ladesäulen für E -Autos im Bereich der Scharnhorstraße und anliegenden Straßen zu 
installieren. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des 3.000 -Fahrradstellplätze-Programms 
weitere Fahrradbügel an der Scharnhorststraße sowie den weiteren anliegenden Straßen in 
Pluggendorf zu installieren.  Vorzugsweise sollten diese nicht auf Gehwegen oder den 
Fußverkehr anderweitig einschränkend aufgestellt werden. 
 
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die beidseitigen Fahrradstreifen auf der Scharnhorststraße 
zwischen Kolde -Ring und Sperlichstraße (Höhe Institut für Politikwissenschaften) rot 
einzufärben. 
 
- 2 - 
                     
in der 
Bezirksvertretung 
Münster-Mitte

Antrag A-M/0005/2023 
 
- 2 - 
 
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, an geeigneten Stellen der Scharnhorststraße sowie den 
umliegenden Straßen in Pluggendorf wie zum Beispiel zwischen den am Straßenrand des 
Hoppendamms stehenden Bäumen kleine Grünstreifen anzulegen. Weiterhin sollen 
Möglichkeiten ermitteln werden wie den anliegenden Bewohnerinnen und Bewohnern 
ermöglicht werden kann, kleine Grünflächen eigenverantwortlich zu bepflanzen und zu 
pflegen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Scharnhorststraße, die neben Privatwohnungen auch Gewerbe, ärztliche Praxen und am 
Südende, Ecke Kolde -Ring, auch Institute der WWU beheimatet, ist als Achse zwischen 
Weseler Straße und Kolde-Ring (B54) viel befahren, auch von Durchgangsverkehr, der diese 
Strecke als Abkürzung nutzt. Der Parkdruck an der Scharnhorststraße, der neben Autos auch 
Fahrräder einschließt, ist, wie auch auf den angrenzenden Wohnstraßen Hoppendamm, An 
den Bleichen und An den Mühlen, bei einer engen Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und 
anliegendem Gewerbe enorm. Zudem wird die Scharnhorststraße von Bussen befahren. 
 
Der vorliegende Antrag soll die Wohnqualität sowie die Verkehrssicherheit dieser Quartiere 
stärken, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des anliegenden Gewerbes negativ zu beeinflussen 
oder die Erreichbarkeit zu schwächen. Auch ist es an der Zeit, die Verkehrswende in diesem 
Bereich weiter voranzubringen. 
 
Aufgrund dieses hohen Verkehrsaufkommens sowie einer damit einhergehenden 
Unübersichtlichkeit, ist davon auszugehen, dass die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit 
von 30 km/h zu einer deutlichen Erhöh ung der Verkehrssicherheit beitragen kann. Eine 
erhöhte Verkehrssicherheit ist insbesondere aufgrund von Schulwegen der anliegenden Erich-
Klausener-Realschule, des Antonius -Kindergartens und der Jugendherberge Münster 
angezeigt. Auch würde auf diese Weise die Wohnattraktivität durch eine Minderung der 
Verkehrslärmbelastung erhöht, auch, da gleichzeitig durch die Temporeduktion von einem 
geringeren Aufkommen des Durchgangsverkehrs ausgegangen werden kann. Dies könnte 
auch mit einem Verbot der Durchfahrt mit dem Zusatz „Anlieger frei“ erzielt werden. Eine so 
erreichte allgemeine Reduktion des MIV ist wiederum der Verkehrssicherheit zuträglich. 
 
Durch die Errichtung einer Bewohnerparkzone sollen die Straßen Hoppendamm, An den 
Bleichen und An den Mühlen entlaste t werden, ohne den Haushalten die Möglichkeit zu 
nehmen, das eigene KFZ in Wohnungsnähe abzustellen, im Gegenteil, wird diese Möglichkeit 
durch den Ausschluss anderer Fahrzeuge ggf. sogar erhöht. 
 
Insbesondere in der Scharnhorststraße werden in größerer Za hl regelmäßig und für längere 
Zeit Autoanhänger abgestellt. Eine Reduzierung dessen würde den Parkdruck in diesem 
Gebiet senken und gleichzeitig durch in der Nähe freiwerdenden Parkplätze die Erreichbarkeit 
des anliegenden Gewerbes sowie der ärztlichen Praxen gewährleisten. 
 
Der Ausbau der Elektroladesäuleninfrastruktur ist notwendig, um die im Vergleich zu 
Verbrennern klimafreundliche Technologie der Elektromobilität zu stärken. Die Bemühungen 
der Stadt Münster um Klimaneutralität können so unterstützt wer den. Anwohnerinnen und 
Anwohnern im hier in Rede stehenden Bereich stehen diese derzeit aber öffentlich nicht zur 
Verfügung. So wird diesen faktisch die Möglichkeit einer Teilhabe am elektrischen MIV durch 
ein eigenes KFZ verwehrt, sofern sie nicht über ei ne private Garage verfügen, was auf die 
meisten Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Bereich zutrifft. Auch die Attraktivität des 
anliegenden Gewerbes kann durch die Installation von Elektrolademöglichkeiten in der nahen 
Umgebung gestärkt werden. 
- 3 -

Antrag A-M/0005/2023 
 
- 3 - 
 
Die Kreuzungsbereiche an der Scharnhorststraße sowie der breite Gehweg an der 
Scharnhorststraße Ecke Hoppendamm sind oftmals durch parkende Autos in der Weise 
belastet, als dass diese die Einsehbarkeit der Straße deutlich stören und so der 
Verkehrssicherheit abträglich sind, sowie gleichzeitig die Nutzbarkeit der Gehwege. deutlich 
behindern. Insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer von Kinderwägen, Rollatoren etc. wird 
dies zu einem erheblichen Problem , wenn die Bordsteinabsenkungen versperrt sind. Durch  
Bodenmarkierungen soll dieses ohnehin illegale Parken verhindert werden, ohne dass 
reguläre Parkmöglichkeiten reduziert werden. 
 
Demselben Ziel wären, ebenfalls Parkplatzneutral, Fahrradbügel in den Kreuzungsbereichen 
an der Scharnhorststraße an beiden Seiten der Bordsteinabsenkungen dienlich, der Fußweg 
weist hierfür eine ausreichende Breite auf. 
 
Auf diese Weise wird zudem die Zahl komfortabler Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und so 
der Anreiz für einen Umstieg auf das Rad erhöht, ohne dass der fließende Verkehr behindert 
wird. In Anbetracht der Vielzahl von Wohnungen auf dem hier stark begrenzten Verkehrsraum 
ist jedoch darüber hinaus eine Installation weiterer Fahrradbügel in diesem Gebiet 
unerlässlich. Häufig werden aktuell Fahrräder in Ermangelung von Alternativen auf den 
schmalen Gehwegen der Straßen An den Bleichen und An den Mühlen abgestellt, so  dass 
vielfach Barrieren für den Fußverkehr entstehen. 
 
Der Parkdruck die Fahrräder betreffend kann auch dadurch gemindert werden, dass offenbar 
lange Ze it ungenutzte und nunmehr eindeutig unbrauchbare Fahrräder („Schrotträder“) 
entfernt werden. Hiervon findet sich auf den genannten Straßenzügen eine Vielzahl. 
 
Die Scharnhorststraße weist keinen extra ausgewiesenen Fahrradweg auf, obwohl gerade der 
studentische Radverkehr am Südende der Straße aufgrund der hier angesiedelten Institute 
der WWU erheblich ist. Derzeit stehen nur an den Rändern der Fahrbahn eingerichtete 
Fahrradstreifen zur Verfügung, welche lediglich mit einer einfachen Bodenmarkierung (Linie) 
von den Autofahrspuren getrennt sind. Hier kann , mit einer an anderen Stellen in Münster 
bewährten roten Einfärbung der Fahrradfahrspur , zumindest eine Sensibilisierung sowie 
Aufmerksamkeit des MIV für Fahrradfahrende erreicht werden. 
 
Der breite Gehweg a m Hoppendamm wird regelmäßig durch Bäume auf eine dennoch 
ausreichende Breite verengt, die Fläche zwischen den Bäumen bleibt so versiegelt. 
Gleichzeitig stellt sie aber keinen Zugewinn für Fußgehende dar, da durch die genannten 
Bäume keine fortlaufende Gehspur existiert. Dieser Raum sollte daher besser genutzt werden, 
neben der Installation von Fahrradbügeln bieten sich hier im besonderen Maße weitere 
Grünflächen an. Solche könnten nicht nur die Aufenthaltsqualität steigern, benachbart liegen 
auch gastronom ische Betriebe, sondern auch einen Beitrag für ein umwelt - und 
klimafreundliches Münster leisten. 
 
In diesem Zuge sollte geprüft werden, ob diese Grünflächen, ebenso wie die bereits in diesen 
Straßenzügen vorhandenen, den Anwohnerinnen und Anwohnern auf deren Wunsch hin zur 
eigenverantwortlichen Pflege überlassen werden können. Neben dem für die Stadt positiven 
Kostenaspekt wäre auch eine höhere Qualität der Bewirtschaftung zu erwarten, wie bereits 
vereinzelt an kleinen Grünflächen am Rand der Scharnhorstst raße zu sehen ist, auf denen 
Anwohnerinnen und Anwohner selbstständig Blumen pflanzen. 
 
gez. 
 
Martin Honderboom  Gina Auer    Martin Grewer  
und Fraktion   Kai Meyer vor dem Esche 
                                              und Fraktion

A-M-0005-2023_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

6137 Zeichen

Herr Schmelter 07.03.2025
66.20.0001

Bezirksverwaltung Münster-Mitte
über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Anfrage Ifd. Nr. A-M/0005/2023 der Bezirksvertretung Münster Mitte vom Februar 2023
„Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen“

1.

Die Scharnhorststraße ist eine Kreisstraße und als Ortsdurchfahrtsstraße klassifiziert. In
ihrer Charakterisierung unterschiedet sich die Scharnhorststraße damit von der
umliegenden Tempo-30-Zone, in der allgemein Wohnstraßen zusammengefasst werden.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist nach der StVO nur möglich, wenn eine
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko im Verkehr zu verunglücken, deutlich
übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist hier nicht ersichtlich. Für diese Beurteilung spricht
die Mitteilung der Polizei, dass auf der Scharnhorststraße keine Erkenntnisse zu einer
geschwindigkeitsbedingten Unfalllage vorliegen und ebenso keine besondere
Gefahrenlage festgestellt werden konnte.

Zudem wurde im Rahmen einer Seitenradarmessung festgestellt, dass die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei weitem unterschritten wird. 85 % der
Verkehrsteilnehmenden sind in Fahrtrichtung zur Mecklenbecker Straße nicht schneller als
42 km/h gefahren. In entgegengesetzter Fahrtrichtung sind 85 % der
Verkehrsteilnehmenden nicht schneller als 35 km/h gefahren. Damit sind
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen nicht erforderlich.

Außerdem handelt es sich, wie bereits erläutert, um eine Ortsdurchfahrt, sodass die
Umsetzung einer Anliegerstraße nicht im Sinne der Klassifikation ist.

Mit dem integrierten Parkraumkonzept wurden im April 2024 die zentralen Maßnahmen zur
zukunftsfähigen Gestaltung des Parkens im erweiterten Innenstadtbereich beschlossen
(vgl. V/0193/2024). In diesem Rahmen wurde auch der Bereich Pluggendorf, welcher die
im Antrag A-M/0005/2023 aufgeführten Straßenzüge umfasst, betrachtet.

Aktuell prüft die Verwaltung auf dieser Basis die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für
diesen Bereich.

Das Abstellen von Anhängern ist im öffentlichen Straßenverkehrsraum grundsätzlich mit
der Straßenverkehrsordnung konform, wenn sie nicht länger als zwei Wochen geparkt
werden. Die städtische Verkehrsüberwachung hat diese im Blick, jedoch kann an der
Scharnhorststraße keine signifikante Problemlage ausgemacht werden.

Das Parken auf dem Gehweg ist gemäß der StVO grundsätzlich unzulässig und gilt
unabhängig vom Zustand und der Breite des Gehweges. Eine Ahndung sowie die Bildung
von Überwachungsschwerpunkten erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und ist bedingt
durch die personell und zeitlich begrenzten Ressourcen der Verkehrsüberwachung.

Die Stadt Münster hat sich zudem mit der Erarbeitung eines ‚Integrierten
Parkraumkonzepts‘ auf den Weg gemacht, ein Konzept für das Stadtgebiet zu erstellen,
das als handlungsleitender Orientierungsrahmen für die weitere Gestaltung des

öffentlichen Straßenraums und die Ahndungspraxis im Themenfeld Parken dienen soll. Im
Rahmen des Parkraumkonzepts wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, auf Basis dessen
Handlungsmaßnahmen übergreifend für das Stadtgebiet bzw. die einzelnen Bezirke
abgeleitet werden sollen. Da das unerlaubte Gehwegparken insbesondere in der
innerstädtischen Lage weit verbreitet ist, wird die Umgestaltung des Straßenraums einige
Zeit in Anspruch nehmen. Es ist daher geplant, zunächst eine Priorisierung vorzunehmen,
um das ‚Integrierte Parkraumkonzept‘ zuerst in den am stärksten belasteten Straßen mit
besonders geringer Restgehwegbreite umzusetzen.

5. Bereits Mitte des Jahres 2023 haben die Stadtwerke Münster in Zusammenarbeit mit der
. Stadtverwaltung zwei Ladesäulen (vier Ladepunkte) in der Scharnhorststraße (Ecke
Hoppendamm) errichtet. Während zwei dieser Ladepunkte öffentlich zugänglich sind, sind
die zwei weiteren Ladepunkte exklusiv für das E-Carsharing reserviert. Da das Angebot an
dem Standort nach Aussage der Stadtwerke bzw. der Carsharing-Anbieter sehr gut
angenommen wird, plant die Verwaltung bereits eine Ausweitung in den angrenzenden
Quartieren. So sollen beispielsweise weitere Ladepunkte bzw. Carsharing-Stationen an
der Von-Witzleben-Str., der Bismarckallee und der Goerdelerstr. entstehen.

6. Siehe Punkt 5

7. Die Verwaltung prüft die Schaffung neuer und zusätzlicher Fahrradabstellplätze entlang
der Scharnhorststraße. Dies erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten des 3000-
Fahrradstellplätze-Programms.

8. Die Roteinfärbung von Schutzstreifen ist im Sinne des Radverkehrskonzepts — Münster
2025 (aus 2016) und im Stadtgebiet vielfach praktiziert worden. Das Amt für Mobilität und
Tiefbau wird im Rahmen der personellen Kapazitäten einen Markierungsptan erstellen und
diesen der Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung vorlegen. In diesem Zuge wird die
Länge, Breite und konkrete Verortung der Schutzstreifen überprüft und ggf. angepasst.

9. Wenn konkrete Maßnahmen zur Umgestaltung der o.g. Punkte definiert sind,
können danach Flächen zur Neuanlage von Grünstreifen benannt werden.
Schon jetzt gibt'im es im Bereich Pluggendorf zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die sich
aktiv an der bürgerschaftlichen Kampagne „Münster bekennt Farbe" beteiligen.
Insbesondere an der Scharnhorststraße und am Hoppendamm werden viele
Baumscheiben von den Anwohnerinnen und Anwohnern gestaltet und gepflegt. Des
Weiteren gibt es zahlreiche Baumpaten, die durch eine Geldspende für mehr Grün am
“ jeweiligen Standort gesorgt haben. Im Rahmen der Kampagne „Münster bekennt Farbe“
können sich engagierte Bürgerinnen und Bürger direkt an das Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit wenden, um dann gemeinsam zu schauen welche Art des Engagement
sich für die jeweilige Fläche anbietet. Es kommen verschiedene Patenschaften in Frage,
wie zum Beispiel, Baumscheibenpatenschaften, Grünpatenschaften, Baumpatenschaften
oder Spielplatzpatenschaften. Informationen hierüber findet man auf der städtischen
Internetseite:
https://www.stadt-muenster.de/gruen/mitmachen/muenster-bekennt-farbe

A

Gerhard Rüller
Amtsleiter

A-M-0005-2023_Beschluss (nicht barrierefrei)

3684 Zeichen

Amt für Bürger- und Ratsservice 08.05.2023 
 492-3365 
 
 
 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 24. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte am 25.04.2023 
 
 
 
 
Punkt 7.3 der Tagesordnung 
A-M/0005/2023 
Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter 
machen 
 
Herr Honderboom brachte den gemeinsamen Antrag (A -M/0005/2023) von der Fraktion Bündn is 
90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und Volt ein, begründete diesen und beantragte die Abstimmung. 
 
Die Bezirksvertretung Münster -Mitte beschloss mehrheitlich mit 12 Ja- Stimmen (Bündnis 90/Die 
Grünen, SPD, Herr Berning, Herr Grewer, Herr Karafiol) und 6 Nein-Stimmen (CDU, Herr Czwikla):  
 
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Scharnhorststraße in die bereits bestehende Tempo 30-Zone 
in Pluggendorf mitaufzunehmen. Zusätzliche geeignete Alternativen zur Geschwindigkeits - und 
Lärmreduzierung sowie zur Verminderung des Durchgangsverkehrs wie zum Beispiel eine Aufstel-
lung von Freiburger Kegeln oder ein Verbot der Durchfahrt mit dem  Zusatz „Anlieger frei“ sollen 
geprüft werden.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung der Einführung einer Bewohnerparkzone für die Stra-
ßen Hoppendamm, An den Bleichen, An den Mühlen, Körnerstraße, Lühnstiege, Brunnenstraße, 
Blumenstraße, Teichstraße, Averkampstraße, Offenbergstraße und Scharnhorststraße im Rahmen 
des integrierten Parkraumkonzeptes mitaufzunehmen. Zur Ermittlung des Park Druks in diesem Ge-
biet sollen lediglich legale Parkmöglichkeiten gezählt werden.  
 
3. Die Verwaltung wird beauf tragt, das rechtmäßige Parken und Abstellen von Autoanhägern auf 
der Scharnhorststraße verstärkt zu kontrollieren und zu prüfen, ob für die Parkplätze an der Scharn-
horststraße ein dauerhaftes Parkverbot für Autoanhänger ausgesprochen werden kann.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das ordnungswidrige Parken in den Kreuzungsbereichen an der 
Scharnhorststraße sowie auf dem breiten Gehweg an der Scharnhorststraße - Ecke Hoppendamm 
verstärkt zu kontrollieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzulei-
ten. Dies können unter anderem Bodenmarkierungen oder das Aufstellen von Pollern oder Fahrrad-
bügel im näheren Bereich der Bordsteinabsenkungen anzubringen, um diese Bereiche von rechts-
widrig parkenden Autos freizuhalten.  
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Anzahl von Ladesäulen für E -Autos im Bereich 
der Scharnhorstraße und anliegenden Straßen zu installieren. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Anzahl von Carsharing Standorten mit Ladesäulen 
für E-Autos im Bereich der Scharnhorstraße und anliegenden Straßen zu installieren. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des 3.000 -Fahrradstellplätze-Programms weitere 
Fahrradbügel an der Scharnhorststraße sowie den weiteren anliegenden Straßen in Pluggendorf zu 
installieren. Vorzugsweise sollten diese nicht auf Gehwegen oder den Fußverkehr anderweitig ein-
schränkend aufgestellt werden. 
 
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die beidseitigen Fahrradstreifen auf der Scharnhorststraße zwi-
schen Kolde-Ring und Sperlichstraße (Höhe Institut für Politikwissenschaften) rot einzufärben.

9. Die Verwaltung wird beauftragt, an geeigneten Stellen der Scharnhorststraße sowie den umlie-
genden Straßen in Pluggendorf wie zum Beispiel zwischen den am Straßenrand des Hoppendamms 
stehenden Bäumen kleine Grünstreifen anzulegen. Weiterhin sollen Möglichkeiten ermitteln werden 
wie den anliegenden Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht werden kann, kleine Grünflächen 
eigenverantwortlich zu bepflanzen und zu pflegen.“ 
 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Ingrid Dierkes 
Schriftführung 
 
 
Verteiler:

Beratungsverlauf (1)

25.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Scharnhorststraße
  • Körnerstraße
  • Brunnenstraße
  • Blumenstraße
  • Teichstraße
  • Averkampstraße
  • Mecklenbecker Straße
  • Von-Witzleben-Straße
  • Bismarckallee
  • Goerdelerstraße
  • Offenbergstraße
  • Weseler Straße
  • Hoppendamm
  • Kolde-Ring
  • An den Bleichen
  • An den Mühlen
  • Sperlichstraße
  • Pluggendorf
  • Lühnstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-M/0005/2023
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
14.04.2023
Erstellt
14.04.2023 13:33