A-M/0005/2023
Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen
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Antrag A-M_0005_2023
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Antrag A-M/0005/2023
Münster, Februar 2023
Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Scharnhorststraße in die bereits bestehende Tempo -
30-Zone in Pluggendorf mitaufzunehmen. Zusätzliche geeignete Alternativen zur
Geschwindigkeits- und Lärmreduzierung sowie zur Verminderung des Durchgangsverkehrs
wie zum Beispiel eine Aufstellung von Freiburger Kegeln oder ein Verbot der Durchfahrt mit
dem Zusatz „Anlieger frei“ sollen geprüft werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung der Einführung einer Bewohnerparkzone für
die Straßen Hoppendamm, An de n Bleichen, An den Mühlen, Körnerstraße, Lühnstiege,
Brunnenstraße, Blumenstraße, Teichstraße, Averkampstraße, Offenbergstraße und
Scharnhorststraße im Rahmen des integrierten Parkraumkonzeptes mitaufzunehmen. Zur
Ermittlung des Park Druks in diesem Gebiet sollen lediglich legale Parkmöglichkeiten gezählt
werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das rechtmäßige Parken und Abstellen von Autoanhägern
auf der Scharnhorststraße verstärkt zu kontrollieren und zu prüfen, ob für die Parkplätze an
der Scharnhorststraße ein dauerhaftes Parkverbot für Autoanhänger ausgesprochen werden
kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das ordnungswidrige Parken in den Kreuzungsbereichen
an der Scharnhorststraße sowie auf dem breiten Gehweg an der Scharnhorststraße - Ecke
Hoppendamm verstärkt zu kontrollieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit einzuleiten. Dies können unter anderem Bodenmarkierungen oder das
Aufstellen von Pollern oder Fahrradbügel im näheren Bereich der Bordsteinabsenkungen
anzubringen, um diese Bereiche von rechtswidrig parkenden Autos freizuhalten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Anzahl von Ladesäulen für E -Autos im
Bereich der Scharnhorstraße und anliegenden Straßen zu installieren.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Anzahl von Carsharing Standorten mit
Ladesäulen für E -Autos im Bereich der Scharnhorstraße und anliegenden Straßen zu
installieren.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des 3.000 -Fahrradstellplätze-Programms
weitere Fahrradbügel an der Scharnhorststraße sowie den weiteren anliegenden Straßen in
Pluggendorf zu installieren. Vorzugsweise sollten diese nicht auf Gehwegen oder den
Fußverkehr anderweitig einschränkend aufgestellt werden.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die beidseitigen Fahrradstreifen auf der Scharnhorststraße
zwischen Kolde -Ring und Sperlichstraße (Höhe Institut für Politikwissenschaften) rot
einzufärben.
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in der
Bezirksvertretung
Münster-Mitte
Antrag A-M/0005/2023
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9. Die Verwaltung wird beauftragt, an geeigneten Stellen der Scharnhorststraße sowie den
umliegenden Straßen in Pluggendorf wie zum Beispiel zwischen den am Straßenrand des
Hoppendamms stehenden Bäumen kleine Grünstreifen anzulegen. Weiterhin sollen
Möglichkeiten ermitteln werden wie den anliegenden Bewohnerinnen und Bewohnern
ermöglicht werden kann, kleine Grünflächen eigenverantwortlich zu bepflanzen und zu
pflegen.
Begründung:
Die Scharnhorststraße, die neben Privatwohnungen auch Gewerbe, ärztliche Praxen und am
Südende, Ecke Kolde -Ring, auch Institute der WWU beheimatet, ist als Achse zwischen
Weseler Straße und Kolde-Ring (B54) viel befahren, auch von Durchgangsverkehr, der diese
Strecke als Abkürzung nutzt. Der Parkdruck an der Scharnhorststraße, der neben Autos auch
Fahrräder einschließt, ist, wie auch auf den angrenzenden Wohnstraßen Hoppendamm, An
den Bleichen und An den Mühlen, bei einer engen Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und
anliegendem Gewerbe enorm. Zudem wird die Scharnhorststraße von Bussen befahren.
Der vorliegende Antrag soll die Wohnqualität sowie die Verkehrssicherheit dieser Quartiere
stärken, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des anliegenden Gewerbes negativ zu beeinflussen
oder die Erreichbarkeit zu schwächen. Auch ist es an der Zeit, die Verkehrswende in diesem
Bereich weiter voranzubringen.
Aufgrund dieses hohen Verkehrsaufkommens sowie einer damit einhergehenden
Unübersichtlichkeit, ist davon auszugehen, dass die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h zu einer deutlichen Erhöh ung der Verkehrssicherheit beitragen kann. Eine
erhöhte Verkehrssicherheit ist insbesondere aufgrund von Schulwegen der anliegenden Erich-
Klausener-Realschule, des Antonius -Kindergartens und der Jugendherberge Münster
angezeigt. Auch würde auf diese Weise die Wohnattraktivität durch eine Minderung der
Verkehrslärmbelastung erhöht, auch, da gleichzeitig durch die Temporeduktion von einem
geringeren Aufkommen des Durchgangsverkehrs ausgegangen werden kann. Dies könnte
auch mit einem Verbot der Durchfahrt mit dem Zusatz „Anlieger frei“ erzielt werden. Eine so
erreichte allgemeine Reduktion des MIV ist wiederum der Verkehrssicherheit zuträglich.
Durch die Errichtung einer Bewohnerparkzone sollen die Straßen Hoppendamm, An den
Bleichen und An den Mühlen entlaste t werden, ohne den Haushalten die Möglichkeit zu
nehmen, das eigene KFZ in Wohnungsnähe abzustellen, im Gegenteil, wird diese Möglichkeit
durch den Ausschluss anderer Fahrzeuge ggf. sogar erhöht.
Insbesondere in der Scharnhorststraße werden in größerer Za hl regelmäßig und für längere
Zeit Autoanhänger abgestellt. Eine Reduzierung dessen würde den Parkdruck in diesem
Gebiet senken und gleichzeitig durch in der Nähe freiwerdenden Parkplätze die Erreichbarkeit
des anliegenden Gewerbes sowie der ärztlichen Praxen gewährleisten.
Der Ausbau der Elektroladesäuleninfrastruktur ist notwendig, um die im Vergleich zu
Verbrennern klimafreundliche Technologie der Elektromobilität zu stärken. Die Bemühungen
der Stadt Münster um Klimaneutralität können so unterstützt wer den. Anwohnerinnen und
Anwohnern im hier in Rede stehenden Bereich stehen diese derzeit aber öffentlich nicht zur
Verfügung. So wird diesen faktisch die Möglichkeit einer Teilhabe am elektrischen MIV durch
ein eigenes KFZ verwehrt, sofern sie nicht über ei ne private Garage verfügen, was auf die
meisten Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Bereich zutrifft. Auch die Attraktivität des
anliegenden Gewerbes kann durch die Installation von Elektrolademöglichkeiten in der nahen
Umgebung gestärkt werden.
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Antrag A-M/0005/2023
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Die Kreuzungsbereiche an der Scharnhorststraße sowie der breite Gehweg an der
Scharnhorststraße Ecke Hoppendamm sind oftmals durch parkende Autos in der Weise
belastet, als dass diese die Einsehbarkeit der Straße deutlich stören und so der
Verkehrssicherheit abträglich sind, sowie gleichzeitig die Nutzbarkeit der Gehwege. deutlich
behindern. Insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer von Kinderwägen, Rollatoren etc. wird
dies zu einem erheblichen Problem , wenn die Bordsteinabsenkungen versperrt sind. Durch
Bodenmarkierungen soll dieses ohnehin illegale Parken verhindert werden, ohne dass
reguläre Parkmöglichkeiten reduziert werden.
Demselben Ziel wären, ebenfalls Parkplatzneutral, Fahrradbügel in den Kreuzungsbereichen
an der Scharnhorststraße an beiden Seiten der Bordsteinabsenkungen dienlich, der Fußweg
weist hierfür eine ausreichende Breite auf.
Auf diese Weise wird zudem die Zahl komfortabler Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und so
der Anreiz für einen Umstieg auf das Rad erhöht, ohne dass der fließende Verkehr behindert
wird. In Anbetracht der Vielzahl von Wohnungen auf dem hier stark begrenzten Verkehrsraum
ist jedoch darüber hinaus eine Installation weiterer Fahrradbügel in diesem Gebiet
unerlässlich. Häufig werden aktuell Fahrräder in Ermangelung von Alternativen auf den
schmalen Gehwegen der Straßen An den Bleichen und An den Mühlen abgestellt, so dass
vielfach Barrieren für den Fußverkehr entstehen.
Der Parkdruck die Fahrräder betreffend kann auch dadurch gemindert werden, dass offenbar
lange Ze it ungenutzte und nunmehr eindeutig unbrauchbare Fahrräder („Schrotträder“)
entfernt werden. Hiervon findet sich auf den genannten Straßenzügen eine Vielzahl.
Die Scharnhorststraße weist keinen extra ausgewiesenen Fahrradweg auf, obwohl gerade der
studentische Radverkehr am Südende der Straße aufgrund der hier angesiedelten Institute
der WWU erheblich ist. Derzeit stehen nur an den Rändern der Fahrbahn eingerichtete
Fahrradstreifen zur Verfügung, welche lediglich mit einer einfachen Bodenmarkierung (Linie)
von den Autofahrspuren getrennt sind. Hier kann , mit einer an anderen Stellen in Münster
bewährten roten Einfärbung der Fahrradfahrspur , zumindest eine Sensibilisierung sowie
Aufmerksamkeit des MIV für Fahrradfahrende erreicht werden.
Der breite Gehweg a m Hoppendamm wird regelmäßig durch Bäume auf eine dennoch
ausreichende Breite verengt, die Fläche zwischen den Bäumen bleibt so versiegelt.
Gleichzeitig stellt sie aber keinen Zugewinn für Fußgehende dar, da durch die genannten
Bäume keine fortlaufende Gehspur existiert. Dieser Raum sollte daher besser genutzt werden,
neben der Installation von Fahrradbügeln bieten sich hier im besonderen Maße weitere
Grünflächen an. Solche könnten nicht nur die Aufenthaltsqualität steigern, benachbart liegen
auch gastronom ische Betriebe, sondern auch einen Beitrag für ein umwelt - und
klimafreundliches Münster leisten.
In diesem Zuge sollte geprüft werden, ob diese Grünflächen, ebenso wie die bereits in diesen
Straßenzügen vorhandenen, den Anwohnerinnen und Anwohnern auf deren Wunsch hin zur
eigenverantwortlichen Pflege überlassen werden können. Neben dem für die Stadt positiven
Kostenaspekt wäre auch eine höhere Qualität der Bewirtschaftung zu erwarten, wie bereits
vereinzelt an kleinen Grünflächen am Rand der Scharnhorstst raße zu sehen ist, auf denen
Anwohnerinnen und Anwohner selbstständig Blumen pflanzen.
gez.
Martin Honderboom Gina Auer Martin Grewer
und Fraktion Kai Meyer vor dem Esche
und Fraktion
A-M-0005-2023_Stellungnahme (nicht barrierefrei)
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Herr Schmelter 07.03.2025 66.20.0001 Bezirksverwaltung Münster-Mitte über Herrn Stadtbaurat Denstorff Anfrage Ifd. Nr. A-M/0005/2023 der Bezirksvertretung Münster Mitte vom Februar 2023 „Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen“ 1. Die Scharnhorststraße ist eine Kreisstraße und als Ortsdurchfahrtsstraße klassifiziert. In ihrer Charakterisierung unterschiedet sich die Scharnhorststraße damit von der umliegenden Tempo-30-Zone, in der allgemein Wohnstraßen zusammengefasst werden. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist nach der StVO nur möglich, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko im Verkehr zu verunglücken, deutlich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist hier nicht ersichtlich. Für diese Beurteilung spricht die Mitteilung der Polizei, dass auf der Scharnhorststraße keine Erkenntnisse zu einer geschwindigkeitsbedingten Unfalllage vorliegen und ebenso keine besondere Gefahrenlage festgestellt werden konnte. Zudem wurde im Rahmen einer Seitenradarmessung festgestellt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei weitem unterschritten wird. 85 % der Verkehrsteilnehmenden sind in Fahrtrichtung zur Mecklenbecker Straße nicht schneller als 42 km/h gefahren. In entgegengesetzter Fahrtrichtung sind 85 % der Verkehrsteilnehmenden nicht schneller als 35 km/h gefahren. Damit sind geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen nicht erforderlich. Außerdem handelt es sich, wie bereits erläutert, um eine Ortsdurchfahrt, sodass die Umsetzung einer Anliegerstraße nicht im Sinne der Klassifikation ist. Mit dem integrierten Parkraumkonzept wurden im April 2024 die zentralen Maßnahmen zur zukunftsfähigen Gestaltung des Parkens im erweiterten Innenstadtbereich beschlossen (vgl. V/0193/2024). In diesem Rahmen wurde auch der Bereich Pluggendorf, welcher die im Antrag A-M/0005/2023 aufgeführten Straßenzüge umfasst, betrachtet. Aktuell prüft die Verwaltung auf dieser Basis die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für diesen Bereich. Das Abstellen von Anhängern ist im öffentlichen Straßenverkehrsraum grundsätzlich mit der Straßenverkehrsordnung konform, wenn sie nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Die städtische Verkehrsüberwachung hat diese im Blick, jedoch kann an der Scharnhorststraße keine signifikante Problemlage ausgemacht werden. Das Parken auf dem Gehweg ist gemäß der StVO grundsätzlich unzulässig und gilt unabhängig vom Zustand und der Breite des Gehweges. Eine Ahndung sowie die Bildung von Überwachungsschwerpunkten erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und ist bedingt durch die personell und zeitlich begrenzten Ressourcen der Verkehrsüberwachung. Die Stadt Münster hat sich zudem mit der Erarbeitung eines ‚Integrierten Parkraumkonzepts‘ auf den Weg gemacht, ein Konzept für das Stadtgebiet zu erstellen, das als handlungsleitender Orientierungsrahmen für die weitere Gestaltung des öffentlichen Straßenraums und die Ahndungspraxis im Themenfeld Parken dienen soll. Im Rahmen des Parkraumkonzepts wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, auf Basis dessen Handlungsmaßnahmen übergreifend für das Stadtgebiet bzw. die einzelnen Bezirke abgeleitet werden sollen. Da das unerlaubte Gehwegparken insbesondere in der innerstädtischen Lage weit verbreitet ist, wird die Umgestaltung des Straßenraums einige Zeit in Anspruch nehmen. Es ist daher geplant, zunächst eine Priorisierung vorzunehmen, um das ‚Integrierte Parkraumkonzept‘ zuerst in den am stärksten belasteten Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite umzusetzen. 5. Bereits Mitte des Jahres 2023 haben die Stadtwerke Münster in Zusammenarbeit mit der . Stadtverwaltung zwei Ladesäulen (vier Ladepunkte) in der Scharnhorststraße (Ecke Hoppendamm) errichtet. Während zwei dieser Ladepunkte öffentlich zugänglich sind, sind die zwei weiteren Ladepunkte exklusiv für das E-Carsharing reserviert. Da das Angebot an dem Standort nach Aussage der Stadtwerke bzw. der Carsharing-Anbieter sehr gut angenommen wird, plant die Verwaltung bereits eine Ausweitung in den angrenzenden Quartieren. So sollen beispielsweise weitere Ladepunkte bzw. Carsharing-Stationen an der Von-Witzleben-Str., der Bismarckallee und der Goerdelerstr. entstehen. 6. Siehe Punkt 5 7. Die Verwaltung prüft die Schaffung neuer und zusätzlicher Fahrradabstellplätze entlang der Scharnhorststraße. Dies erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten des 3000- Fahrradstellplätze-Programms. 8. Die Roteinfärbung von Schutzstreifen ist im Sinne des Radverkehrskonzepts — Münster 2025 (aus 2016) und im Stadtgebiet vielfach praktiziert worden. Das Amt für Mobilität und Tiefbau wird im Rahmen der personellen Kapazitäten einen Markierungsptan erstellen und diesen der Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung vorlegen. In diesem Zuge wird die Länge, Breite und konkrete Verortung der Schutzstreifen überprüft und ggf. angepasst. 9. Wenn konkrete Maßnahmen zur Umgestaltung der o.g. Punkte definiert sind, können danach Flächen zur Neuanlage von Grünstreifen benannt werden. Schon jetzt gibt'im es im Bereich Pluggendorf zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die sich aktiv an der bürgerschaftlichen Kampagne „Münster bekennt Farbe" beteiligen. Insbesondere an der Scharnhorststraße und am Hoppendamm werden viele Baumscheiben von den Anwohnerinnen und Anwohnern gestaltet und gepflegt. Des Weiteren gibt es zahlreiche Baumpaten, die durch eine Geldspende für mehr Grün am “ jeweiligen Standort gesorgt haben. Im Rahmen der Kampagne „Münster bekennt Farbe“ können sich engagierte Bürgerinnen und Bürger direkt an das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wenden, um dann gemeinsam zu schauen welche Art des Engagement sich für die jeweilige Fläche anbietet. Es kommen verschiedene Patenschaften in Frage, wie zum Beispiel, Baumscheibenpatenschaften, Grünpatenschaften, Baumpatenschaften oder Spielplatzpatenschaften. Informationen hierüber findet man auf der städtischen Internetseite: https://www.stadt-muenster.de/gruen/mitmachen/muenster-bekennt-farbe A Gerhard Rüller Amtsleiter
A-M-0005-2023_Beschluss (nicht barrierefrei)
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Amt für Bürger- und Ratsservice 08.05.2023 492-3365 Auszug aus der Niederschrift über die 24. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 25.04.2023 Punkt 7.3 der Tagesordnung A-M/0005/2023 Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen Herr Honderboom brachte den gemeinsamen Antrag (A -M/0005/2023) von der Fraktion Bündn is 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und Volt ein, begründete diesen und beantragte die Abstimmung. Die Bezirksvertretung Münster -Mitte beschloss mehrheitlich mit 12 Ja- Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Herr Berning, Herr Grewer, Herr Karafiol) und 6 Nein-Stimmen (CDU, Herr Czwikla): „1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Scharnhorststraße in die bereits bestehende Tempo 30-Zone in Pluggendorf mitaufzunehmen. Zusätzliche geeignete Alternativen zur Geschwindigkeits - und Lärmreduzierung sowie zur Verminderung des Durchgangsverkehrs wie zum Beispiel eine Aufstel- lung von Freiburger Kegeln oder ein Verbot der Durchfahrt mit dem Zusatz „Anlieger frei“ sollen geprüft werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung der Einführung einer Bewohnerparkzone für die Stra- ßen Hoppendamm, An den Bleichen, An den Mühlen, Körnerstraße, Lühnstiege, Brunnenstraße, Blumenstraße, Teichstraße, Averkampstraße, Offenbergstraße und Scharnhorststraße im Rahmen des integrierten Parkraumkonzeptes mitaufzunehmen. Zur Ermittlung des Park Druks in diesem Ge- biet sollen lediglich legale Parkmöglichkeiten gezählt werden. 3. Die Verwaltung wird beauf tragt, das rechtmäßige Parken und Abstellen von Autoanhägern auf der Scharnhorststraße verstärkt zu kontrollieren und zu prüfen, ob für die Parkplätze an der Scharn- horststraße ein dauerhaftes Parkverbot für Autoanhänger ausgesprochen werden kann. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, das ordnungswidrige Parken in den Kreuzungsbereichen an der Scharnhorststraße sowie auf dem breiten Gehweg an der Scharnhorststraße - Ecke Hoppendamm verstärkt zu kontrollieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzulei- ten. Dies können unter anderem Bodenmarkierungen oder das Aufstellen von Pollern oder Fahrrad- bügel im näheren Bereich der Bordsteinabsenkungen anzubringen, um diese Bereiche von rechts- widrig parkenden Autos freizuhalten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Anzahl von Ladesäulen für E -Autos im Bereich der Scharnhorstraße und anliegenden Straßen zu installieren. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine geeignete Anzahl von Carsharing Standorten mit Ladesäulen für E-Autos im Bereich der Scharnhorstraße und anliegenden Straßen zu installieren. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des 3.000 -Fahrradstellplätze-Programms weitere Fahrradbügel an der Scharnhorststraße sowie den weiteren anliegenden Straßen in Pluggendorf zu installieren. Vorzugsweise sollten diese nicht auf Gehwegen oder den Fußverkehr anderweitig ein- schränkend aufgestellt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, die beidseitigen Fahrradstreifen auf der Scharnhorststraße zwi- schen Kolde-Ring und Sperlichstraße (Höhe Institut für Politikwissenschaften) rot einzufärben. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, an geeigneten Stellen der Scharnhorststraße sowie den umlie- genden Straßen in Pluggendorf wie zum Beispiel zwischen den am Straßenrand des Hoppendamms stehenden Bäumen kleine Grünstreifen anzulegen. Weiterhin sollen Möglichkeiten ermitteln werden wie den anliegenden Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht werden kann, kleine Grünflächen eigenverantwortlich zu bepflanzen und zu pflegen.“ gez. Ingrid Dierkes Schriftführung Verteiler:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Scharnhorststraße
- Körnerstraße
- Brunnenstraße
- Blumenstraße
- Teichstraße
- Averkampstraße
- Mecklenbecker Straße
- Von-Witzleben-Straße
- Bismarckallee
- Goerdelerstraße
- Offenbergstraße
- Weseler Straße
- Hoppendamm
- Kolde-Ring
- An den Bleichen
- An den Mühlen
- Sperlichstraße
- Pluggendorf
- Lühnstiege
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0005/2023
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 14.04.2023
- Erstellt
- 14.04.2023 13:33