AN/0963/2025
Hallenbad Rodenkirchen
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Anfrage (CDU BV2)
2968 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0963/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Hallenbad Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Das Hallenbad Rodenkirchen hat von theoretisch 105 möglichen Stunden wöchentlich (täglich von 06:30 bis 21:30) gerade mal 13 Stunden – also gut 10 % - für die Öffentlichkeit geöffnet – und selbst die sind nicht garantiert – nämlich am Dienstag von 16:00 bis 21:30 und am Freitag von 06:30 bis 14:00 Uhr. Aus einem Schreiben des Ortsverbandes Kölner Schwimmvereine e.V. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1050392&type=do auf eine immer noch nicht vollständig beantworteten Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung vom 12.05.2025 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1043748&type=do geht hervor, dass aktuell im Hallenbad Rodenkirchen ca. 120 Kinder Schwimmunterricht erhalten, jedoch 1.000 weitere Kinder auf der Warteliste stehen. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen In diesem Zusammenhang bittet die CDU -Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auslastung in Stunden und Prozent hat das Schwimmbad Rodenkirchen in den nicht für die Öffentlichkeit zugängigen Zeiten (theoretisch 92 Stunden pro Woche) und wer beansprucht diese Zeiten (Vereine, Schwimmkurse durch private Träger oder Ver- eine etc.)? 2. Sofern es noch freie Kapazitäten in Bezug auf die Wasserfläche gibt: Wie wird die Ver- waltung dafür sorgen, dass die Auslastung des Rodenkirchener Hallenbads (auf der In- ternetseite von KölnBäder als „Kleinod“ bezeichnet) verbessert wird? 3. Welche Anstrengungen hat die Verwaltung in der Vergangenheit unternommen, um die Öffnungszeiten des Hallenbads auszuweiten? 4. Was ist von Seiten der Politik und was von Seiten der Verwaltung notwendig, um eine effizientere Nutzung des Rodenkirchener Hallenbades zu gewährleisten? 5. Wäre es denkbar das Schwimmbad in private Trägerschaft zu überführen und wie würde die Verwaltung dabei vorgehen? Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Dr. Zischler
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0963/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (CDU)
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 23.06.2025 00:01