1379/2023
Linksabbiegen auf Innere Kanalstraße von der Hornstraße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3860 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 681/3 Vorlagen-Nummer 1379/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.05.2023 Linksabbiegen auf Innere Kanalstraße von der Hornstraße aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.09.2022, TOP 7.5 Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fra- gen: „Aus welchem Grund und auf welcher verkehrsrechtlichen Grundlage ist das Linksab- biegen von der Hornstraße auf die Innere Kanalstraße in Richtung Zoo (Osten) tags- über nicht gestattet? Inwiefern und unter welchen Bedingungen ist ein Linksabbiegen an dieser Stelle auch tagsüber möglich?“ Derzeit wird der Schwerlastverkehr in Richtung Osten über die Liebigstaße bis zur und dann durch die Escher Straße und damit mitten durch ein Wohngebiet geführt. An der Kreuzung Escher Straße/Liebigstraße entstehen dadurch zudem immer wieder Gefahrensituationen für Radfahrende und Fußgänger:innen. Diese Situation muss schnellstmöglich verändert werden. Antwort der Verwaltung: Der Abschnitt der Inneren Kanalstraße ist zwischen der Straße Am Gleisdreieck und der E- scher Straße auf einer Länge von circa 650 Metern in östlicher Richtung nur zweistreifig aus- gebaut. Hier münden drei Verkehrszuflüsse von der A57 kommend, von der Inneren Kanal- straße und aus der Straße Am Gleisdreieck auf die Innere Kanalstraße Richtung Zoobrücke. Ab der Escher Straße erfolgt eine dreistreifige Führung in Richtung Zoobrücke. Der zweistreifige verkehrlich sehr sensible Bereich der Inneren Kanalstraße ist von den Ver- kehrszuflüssen der A57 und der Inneren Kanalstraße aus Richtung Süden und dem Abfluss der Verkehre Richtung Zoobrücke geprägt und wird bei Überlastung als Stauraum genutzt. Bei der momentanen Situation werden die Verkehre ungehindert an der Hornstraße vorbei bis zur signalisierten Einmündung Escher Straße geführt. Zu den Hauptverkehrszeiten kommt es auf der Inneren Kanalstraße durch die starken Verkehrszuflüsse und durch den nicht mehr ge- währleisteten Verkehrsabfluss aufgrund der nicht mehr leistungsfähigen Folgelichtsignalanla- gen an der Neusser Straße und der Niehler Straße zum Ungleichgewicht des Systems und folglich zum Stau, der sich häufig über die Einmündung Hornstraße hinaus zurück erstreckt. Beim Anhalten der Verkehre auf der Inneren Kanalstraße vor der Hornstraße aus Richtung der Kreuzung Am Gleisdreieck durch die Schaltung der Linksabbieger aus der Hornstraße wäre das Linkseinbiegen auf die Innere Kanalstraße aufgrund der sich zurück stauenden Ver- kehre häufig nicht möglich. Zusätzlich würde der von der Autobahn kommende Verkehr voll- 2 ständig an der Hornstraße angehalten werden, so dass sich ein Rückstau bis zum Gleisdrei- eck bilden würde. Darüber hinaus entstünde während der verkehrsstarken Zeiten dann auch noch ein zusätzlicher Stau in Gegenrichtung. Da auch hier sehr häufig Stauerscheinungen auftreten, ist es nicht vertretbar, zusätzlich die Schaltzeiten des Linksabbiegers auf die Tagesstunden auszudehnen. Aufgrund der zu langen Sperrzeit der Inneren Kanalstraße für den Linksabbieger aus der Hornstraße, der zusätzlichen Verkehrsmengen aus der Hornstraße und des nicht gewährleisteten Abflusses in Richtung Zoobrücke, ist es weiterhin nicht möglich, die Linksabbiegerbeziehung aus der Hornstraße zur Hauptverkehrszeit zuzulassen. Diese drei genannten zeitgleich vorkommenden Ereignisse würden die Verkehre in der Inneren Kanalstraße so stark negativ beeinflussen, dass dies in den Verkehrsspitzenzeiten zum Zusammenbrechen des Autoverkehrs führen würde. Somit ist es bei den derzeitigen Verkehrsverhältnissen nicht möglich das Linksabbiegen von der Hornstraße auf die Innere Kanalstraße in irgendeiner Weise auszuweiten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1379/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.05.2023
- Erstellt
- 25.04.2023 10:44