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AN/1643/2018

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln

Parteilos Anfrage nach § 4 19.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 4.3

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

2183 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.11.2018 
 
AN/1643/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 22.11.2018 
 
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgend e Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 22.11.2018 aufz u-
nehmen: 
 
Zum 1. Februar dieses Jahres trat die 2017 in Deutschland ratifizierte Istanbul -Konvention in Kraft. 1 
Diese sieht einen umfassenden Schutz von Frauen und Mädchen gegen geschlec htsspezifische 
Gewalt vor und ist nach ihrem Unterzeichnungsort Istanbul benannt. Im Jahr 2011 haben sich in der 
Stadt am Bosporus viele Staaten auf ein gemeinsames internationales Vorgehen im Kampf gegen 
Gewalt an Mädchen und Frauen verständigt und dabei auch Definitionen und Mindestanforderungen 
formuliert. Die Bundesrepublik ist einer der Istanbul-Konventions-Forderungen durch die Strafrechts-
reform von 2016 bereits nachgekommen, die das Prinzip „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht vo r-
sieht. Trotzdem bes teht an vielen Punkten noch Nachholbedarf, und ein signifikantes Absinken der 
Zahlen im Hell - und im Dunkelfeld ist zunächst nicht abzusehen. Dazu bedarf es einer konseque n-
ten Überwachung von der Konvention entsprechenden Maßnahmen bzw. ihrer Einführung, d es 
Schließens von Versorgungslücken und nicht zuletzt eines prinzipiellen Kulturwandels auf allen g e-
sellschaftlichen Ebenen. 
  
  
                                                 
1  https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/deutschland-ratifiziert-istanbul-konvention/119928

- 2 - 
 
Wir fragen daher die Verwaltung: 
  
Mit welchen Maßnahmen und zugehörigen Finanzen verfolgt die Stadt Köln die Durchsetzung der  in 
der Istanbul -Konvention beschlossenen Mindeststandards für ein Leben ohne Gewalt für Frauen 
und Mädchen? 
 
 
 
gez. Thomas Hegenbarth   gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Rat
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1643/2018
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
19.11.2018
Erstellt
19.11.2018 09:44