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AN/0505/2020

Einführung des Erbbaurechtes als Vergabeinstrument für städtische Grundstücke

SPD Anfrage nach § 4 27.04.2020

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 05.05.2020, TOP 4.2.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

1991 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.04.2020  
 
AN/0505/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 05.05.2020 
 
Einführung des Erbbaurechtes als Vergabeinstrument für städtische Grundstücke 
Sehr geehrter Herr Frank, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
seit über einem Jahr steht die Ankündigung der Verwaltung im Raum, der Politik 
einen Vorschlag zur Einführung des Erbbaurechtes als Instrument zur Vergabe 
von städtischen Grundstücken vorzulegen. Eine entsprechende Ratsinitiative von 
SPD, Linken, Frau Gerlach und Herrn Wortmann im Juli 2019, die dieses Ansin-
nen politisch noch einmal klar unterstützt hätte, ist von der Mehrheit um CDU 
und Grüne abgelehnt worden. Argument der Antragsgegner: Das kommt doch 
sowieso. Fakt ist: Den politischen Gremien ist bisher nichts vorgelegt worden. 
 
Die SPD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wann legt die Verwaltung dem Liegenschaftsausschusses ihren Vorschlag 
zur Einführung der Erbbaurechtvergabe vor? 
2. Gibt es Unterschiede zwischen zu Wohnzwecken genutzten, gewerblich ge-
nutzten und anderen Grundstücken? 
3. Wie wird gewährleistet, dass über den Anteil von 30 % öffentlich geförder-
ten Wohnungsbau hinaus preiswerter Wohnraum entsteht, z.B. in Form 
von zusätzlichem öffentlich gefördertem oder preisgedämpften Wohnungs-
bau? 
4. Welche Regellaufzeit strebt die Verwaltung an?

- 2 - 
 
5. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Vergabe von Erbbaurechten auch 
in Niedrigzinsphasen für Kaufdarlehen für Interessenten attraktiv ist? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

05.05.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0505/2020
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
27.04.2020
Erstellt
27.04.2020 13:12