A-M/0011/2022
Sicheres Radfahren auf dem Düesbergweg
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A-M-0011-2022_Beschluss
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Amt für Bürger- und Ratsservice 22.09.2022 492-3365 Auszug aus der Niederschrift über die 17. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 23.08.2022 Punkt 8.1 der Tagesordnung A-M/0011/2022 Sicheres Radfahren auf dem Düesbergweg Herr Grewer brachte den gemeinsamen Antrag (A-M/0011/2022) von der Fraktion Bündis90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und Volt ein, begründete diesen und beantragte die Abstimmung. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte beschloss einstimmig bei 6 Enthaltungen (CDU, Herr Berning, Herr Geist) dem Antrag zuzustimmen: „Die Verwaltung wird beauftragt auf dem Düesbergweg im Abschnitt Kindergarten St. Gottfried bis zur Gnadenkirche, ein Verkehrszeichen 277.1 aufzustellen.“ gez. Ingrid Dierkes Schriftführung Verteiler:
Antrag A-M_0011_2022
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Münster, 18.05.2022 Sicheres Radfahren auf dem Düesbergweg Die Verwaltung wird beauftragt auf dem Düesbergweg im Abschnitt Kindergarten St. Gottfried bis zur Gnadenkirche, ein Verkehrszeichens 277.1 aufzustellen. Begründung: Das schon jetzt geltende Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen in diesem Bereich wird nahezu ausnahmslos ignoriert. Durch die Begrünung in der Mitte der Straße ist auf diesem Abschnitt das sichere Überholen, mit dem in der STVO geforderten Mindestabstand von 1,5 m, nicht möglich und daher schon jetzt de jure Verboten. Viele KFZ-Fahrende fühlen sich, durch die Irreführende Straßenmarkierung, im Recht Fahrradfahrende hier ohne den nötigen Sicherheitsabstand zu überholen. Das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen) schafft hier die nötige Klarheit. Antrag A-M/0011/2022
A-M_0011_2022_Stellungnahme (nicht barrierefrei)
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32.12.0012 21.12.2022 Frau Dreimann 3211 An die Bezirksvertretung Münster-Mitte über Herrn Stadtrat Heuer Dezernent I Eing. 05, JAN. 2023 | A\ über 33.20 - Herrn Lembäck Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion und Herr Grewer (Volt) haben die Ver- waltung damit beauftragt zu prüfen, ob auf dem Düesbergweg im Abschnitt vom Kindergarten St. Gottfried bis zur Gnadenkirche ein VZ 277.1 aufgestellt werden könnte. Der Antrag wird mit der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden begründet, um das geltende Überholver- bot zu verdeutlichen. Durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurde das VZ 277.1 eingeführt, welches das Überholen von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen verbietet. Nach der Verwaltungsvorschrift zu VZ 277.1 soll das Überholverbot nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere auf- grund von Engstellen,. Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann. Im beantragten Streckenabschnitt'des Düesbergweges besteht zwischen den Fahrbahnen eine bauliche Fahrbahntrennung. Die nördliche Fahrbahn ist ca. 4 m breit. Aus diesem Um- stand resultiert bereits ein gesetzliches Überholverbot, da der Mindestabstand von 1,50 m zum Überholen nicht gegeben ist. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wieder- geben, sind nach der StVO nicht anzuordnen. Die südliche Fahrbahn teilt sich in eine. Fahr- bahn von ca. 3,20 m Breite und einem Radfahrstreifen von ca. 1,50. m Breite. Dieser Radfahr- streifen ist ein Sonderweg für den Radverkehr und nicht Bestandteil der Fahrbahn. Das bean- tragte VZ 277.1 besitzt jedoch lediglich Gültigkeit für die Fahrbahn, auf der die Radfahrenden nicht fahren. Dies bedeutet, dass ein Überholverbot rechtlich nicht greifen würde. Zudem muss es für die Verkehrsteilnehmenden aus Gründen des allgemeinen Rücksichtnahmegebotes und des Gefährdungsverbotes erkennbar sein, dass das Vorbeifahren an. Radfahrenden auf dem Radfahrstreifen verkehrsgefährdend ist und Mindestabstände einzuhalten sind. Im Ergebnis ist im beantragten Abschnitt des Düesbergweges die Anordnung des Verkehrs- zeichens 277.1 aus Sicht des Fahrradbüros, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde rechtlich nicht möglich. N (4 ee mtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Düesbergweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0011/2022
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 24.05.2022
- Erstellt
- 24.05.2022 10:55