Beantwortung einer Nachfrage zur Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Nippes
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 4154/2023 vom 20.02.2024
Stand: Am 14.03.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 4154/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 Beantwortung einer Nachfrage zur Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Nippes Herr Erkelenz fragt nach, ob Straßen, die zum Vorbehaltsnetz gehören, als Fahrradstraße ausgewiesen werden können. Antwort der Verwaltung: Fahrradstraßen können grundsätzlich auch zum Vorbehaltsnetz gehören. Dies hängt von der konkreten Verkehrsbedeutung ab. Es sind im Bezirk Nippes Straßen, die zum Vorbehaltsnetz gehören, als Fahrradstraße beschlossen worden. Dazu gehört ein Abschnitt der Jesuitengasse sowie Alter Stammhei- mer Weg und die Stammheimer Straße. Auf diesen drei Straßen sind bereits strecken- weise Tempo 30 eingerichtet. Der Riehler Gürtel ist ebenfalls im Vorbehaltsnetz, die Fahr- radstraße soll jedoch auf der Nebenfahrbahn eingerichtet werden und ist somit nicht be- troffen. Bei der Stammheimer Straße und Alter Stammheimer Weg wurde ohnehin im Be- schluss eine besonderer Prüfungs - und Abstimmungsbedarf aufgrund des Busverkehrs festgelegt. Aber auch bei allen anderen Fahrradstraßen wird bei der Planung explizit ge- prüft, ob eine hohe Verkehrsbedeutung und -funktion für den Kfz -Verkehr oder Radver- kehr vorhanden ist.
Beratungsverlauf
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14.03.2024
TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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