2868/2022
Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2023
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Anlage 1 Stellenplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2023
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Beamte BGr. Laufbahngruppe 2 A 13_21 1,00 A 11 1,00 0,70 A 10 0,75 (1 Tzst.) Laufbahngruppe 1 A 9_12AZ 2,00 A 9_12 12,50 (3 Tzst.) A 8 14,00 30,50 1,45 Beschäftigte EGr. AT-B 2 0,20 E 12 1,00 E 10 3,00 0,50 E 9c 1,00 E 9a 1,50 (1 Tzst.) E 8 2,00 0,30 E 7 0,40 E 4 0,60 8,70 1,80 Beihilfekasse der Stadt Köln Stellenplan zum Soll 2023 Soll 2023 Wirtschaftsjahr 2023 Unmittelbar Beschäftigte der Beihilfekasse (GF, 1100/1 und 1100/3) Soll 2023 Mittelbar Beschäftigte der Beihilfekase (1100, 1100/0 und 1100/1) Soll 2023 Anlage 1
Anlage 0 Begründung Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in der Fassung vom 15.11.2015 beschließt der Rat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen haben länger als ursprünglich vorgesehen gedauert. Um dennoch die Aufgaben der Beihilfekasse ab 01.01.2023 verlässlich wahrnehmen und damit die volle Handlungsfähigkeit gewährleisten zu können, ist eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2023 noch im Dezember 2022 zwingend erforderlich.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 2868/2022 Freigabedatum 21.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Ab- satz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2023 fest. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2023 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von 7,30 % für Beihilfen Beamt*innen 0,16 % für Pflegeversicherung Beamt*innen 0,03 % für Beihilfen Beschäftigte der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) und einem Gesamtbetrag von 28.786.500,00 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen. Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozah- lung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in ihrer Fassung vom 27.11.2015 in Verbin- dung mit § 97 Absatz 4 GO wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, der aus Erfolgsplan, Vermögens- plan und Stellenplan besteht. Außerdem legt die Kasse ihrer Haushaltsführung eine mittelfristige Fi- nanzplanung zugrunde. Die Finanzkalkulation und die Umlagefinanzierung sind ebenfalls im Wirt- schaftsplan dargestellt. Bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen der Kasse sind die Vorschriften der Eigenbe- triebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß an- zuwenden. Über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln entscheidet der Rat der Stadt Köln. Der für das Jahr 2023 erstellte Wirtschaftsplan einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Stel- lenplan ist als Anlage beigefügt. Zu weiteren detaillierten Begründungen bezüglich der einzelnen An- sätze sowie die Ermittlung der Umlagen wird ebenfalls auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwie- sen. Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2026 wird ebenfalls auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 4 Mittelfristige Finanzplanung Beihilfekasse der Stadt Köln 2023
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Beihilfekasse der Stadt Köln Ergebnisplanung 2021 bis 2026 Erträge und Aufwendungen Ansatz 2026 Ansatz 2025 Ansatz 2024 Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger*innen 31.687.189 30.785.146 29.903.034 28.786.534 27.913.599 27.164.652 27.164.600 b) Umlagen für aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 18.974.151 18.433.994 17.905.806 17.237.180 16.828.265 17.005.626 16.592.475 c) Abwicklung für fremde Rechnung 17.265.800 16.762.900 16.274.700 15.800.644 15.618.117 14.869.826 d) Erstattung Beihilfen 360.000 350.000 350.000 240.000 310.000 315.000 273.578 e) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 570.000 560.000 550.000 972.294 959.454 803.492 978.582 f) Sonstige betriebliche Erträge 100 100 100 3.000 1.000 2.700 26.405 g) Kostenerstattung Gebietszentrum 313.560 313.560 313.560 403.688 385.474 343.679 361.735 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0 0 1 0 Summe Erträge 69.170.800 67.205.700 65.297.200 63.443.339 62.015.909 45.635.150 60.267.200 3. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen 30.107.600 29.230.700 28.379.300 27.552.751 26.750.449 25.773.400 25.344.189 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte*innen u. Beschäftigte 18.028.300 17.503.200 16.993.400 16.498.399 16.127.036 16.134.673 15.606.459 c) Abwicklung für fremde Rechnung 17.265.800 16.762.900 16.274.700 15.800.644 15.618.117 14.869.826 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.919.000 1.890.600 1.862.700 1.835.137 1.834.432 1.666.649 1.483.513 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 915.300 901.800 888.500 875.329 829.375 842.527 629.706 c) Sonstiger Personalaufwand 400 400 400 400 400 700 446 5. Abschreibungen a) Abschr. auf immaterielle Vermögensgegen- stände d. Anlagevermögens und Sachanlagen 26.500 26.000 25.500 25.000 20.000 23.500 26.578 b) Sonstige Abschreibungen 15.900 15.600 15.300 15.000 30.000 120.000 21.147 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV 362.700 355.600 348.600 341.780 311.000 296.000 280.972 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 64.400 63.100 61.900 60.700 57.700 60.300 48.242 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 167.000 163.700 160.500 157.400 167.700 134.200 152.517 d) Bürobedarf 21.200 20.800 20.400 20.000 20.000 13.000 19.426 e) Sonstige Aufwendungen 276.700 271.300 266.000 260.800 249.700 569.000 532.590 Summe Aufwendungen 69.170.800 67.205.700 65.297.200 63.443.339 62.015.909 45.633.949 59.015.612 7. Erträge aus Verlustübernahme 0 0 0 0 0 0 0 8. Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 0 0 0 1.201 1.251.588 Anlage 4
Anlage 3 Erläuterungen Wirtschaftsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2023
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/ 2 Beihilfekasse der Stadt Köln Wirtschaftsplan 2023 - Erläuterungen zum Erfolgsplan Die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit 01.01.1998 gemäß der Satzung, derzeit in ihrer Fas- sung vom 27.11.2015, als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln geführt. Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind nach § 15 Absatz 2 der Satzung die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden. Der Wirtschaftsplan 2023 wurde auf Basis des laufenden Wirtschaftsjahres 2022 in Verbindung mit der für das Wirtschaftsjahr 2023 – gemäß den Erfahrungen der Vergangenheit, d.h. ohne Berücksichtigung möglicher außergewöhnlicher Inflationsentwicklungen - zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. Hierin sind auch die Aufwendungen für Versorgungsempfänger*innen berücksichtigt, die den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell- schaften zugeordnet sind und deren Dienstherrin die Stadt Köln ist. Die Stadt Köln, Personal- und Verwaltungsmanagement rechnet die Aufwendungen im Nachhinein mit den Eigenbetrie- ben, Sondervermögen und Eigengesellschaften ab. Die Kalkulation für die Abwicklung für fremde Rechnung – die Aufwendungen für Lehrer*innen und die Beihilfeberechtigten der Gemeinde Nettersheim - wurde erstmals im Wirtschaftsplan 2022 ausgewiesen. Die Aufwendungen (Kalkulation für 2023 in Höhe von 15,8 Mio. Euro) wer- den in voller Höhe vom Land NRW und von der Gemeinde Nettersheim erstattet Die Positionen im Erfolgsplan 2023 im Einzelnen: Erträge: Zu 1. a) und b) Der Gesamtumlagebedarf errechnet sich aus der Gesamtsumme der Aufwen- dungen abzüglich der Erträge zu den Ziffern 1 c – f und 2. Er beträgt für das Wirtschaftsjahr 2023 insgesamt 46.023.714,10 Euro. Der Anteil der Beihilfezah- lungen für Versorgungsempfänger*innen am Gesamtvolumen der für das Wirt- schaftsjahr 2023 kalkulierten Beihilfeaufwendungen beträgt rund 62,55 %, der für aktive Beamt*innen und Beschäftigte rund 37,45 %. Hieraus ergibt sich ein Um- lagebedarf für Versorgungsempfänger*innen in Höhe von 28.786.533,74 Euro, für aktive Beamt*innen und Beschäftigte in Höhe von 17.237.180,36 Euro. Zu 1. c) Die Abwicklung auf fremde Rechnung beinhaltet die Beihilfefestsetzungen für die Lehrer*innen der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie dem Zentrum für schulpraktische Lehrer*innen Ausbildung. Die Beihilfen werden durch die Bei- hilfekasse ausgezahlt und im gleichen Umfang vom Land NRW erstattet. Außer- dem sind hier die Beihilfen für die Beihilfeberechtigten der Gemeinde Netters- heim enthalten, die in vollem Umfang von dort erstattet werden. Zu 1. d) Bei dem ausgewiesenen Ansatz handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen oder Entschädigungen nach dem Opferentschädi- gungsgesetz (OEG) sowie um Arzneimittelrabatte entsprechend dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Zu 1. e) Es handelt sich um die erwartete Kostenerstattung aufgrund der Fallkostenpau- schalen für die Beihilfeabwicklung für Lehrer*innen sowie der nicht am Umlage- verfahren teilnehmenden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften und für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim. Aufgrund des großen An- teils an den gesamten Anträgen müssen für die Bearbeitung der Beihilfen für Leh- rer*innen gesonderte Ressourcen vorgehalten werden. Zur Kostendeckung wer- den ab 01.01.2023 pro bearbeiteten Fall 29,00 Euro berechnet. Die Kosten pro Fall sinken von 30,00 Euro auf 29,00 Euro. Für die Bearbeitung von Beihilfeanträ- gen für nicht am Umlageverfahren teilnehmenden Eigenbetriebe, Sondervermö- gen, Eigengesellschaften werden ab 01.01.2023 unverändert pro Bearbeitungs- vorgang 27,00 Euro berechnet. Für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim Anlage 3 werden die mit separatem Vertrag vereinbarten 25,00 Euro pro bearbeitetem Fall erhoben. Zu 1. f) Dieser Posten enthält die sonstigen betrie blichen Erträge, die nicht unter die übri- gen Positionen fallen. Zu 1. g) Hier wird die erwartete Refinanzierung für das Gebietszentrum ausgewiesen. Diese berechnet sich anhand der Personal- und Sachkosten für das Gebietszent- rum nach den jeweils aktuell von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Ver- waltungsmanagement (KGSt) veröffentlichten durchschnittlichen Kosten. Die in 2023 erwarteten Einnahmen decken die tatsächlichen Ausgaben in voller Höhe ab. Zu 2.) Der Zahlungsverkehr der Beihilfekasse wird ü ber ein Gi rokonto bei der Sparkasse KölnBonn abgewickelt. Eine Verzinsung kann derzeit nicht erreicht werden. Aufwendungen: Zu 3. a) und b) Es handelt sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für Versorgungsemp- fänger*innen und aktiven Beamt*innen und Beschäftigten auf der Basis der bis- her im Wirtschaftsjahr 2022 erfolgten beziehungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen. Dem voraussichtlich für das Wirtschaftsjahr 2022 anfallenden Ausgabevolumen wurde für das Jahr 2023 für Versorgungsempfänger*innen eine Kostensteige- rung in Höhe von 5,0 %, für aktive Beamt*innen und Beschäftigte eine Kosten- steigerung in Höhe von 2,5 % hinzugerechnet. Hierbei wurde berücksichtigt, dass aufgrund der Corona-Pandemie im nächsten Jahr weiterhin mit Nachhol- effekten zu rechnen ist. Der demografische Wandel, der in naher Zukunft zu ei- nem Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger*innen führen wird, wurde ebenfalls berücksichtigt. Zu 3. c) Hierbei handelt es sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für fremde Rechnung auf der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2022 erfolgten bezie- hungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen . Da es sich um Beihilfefest- setzungen für aktive Lehrer*innen handelt, wurde eine Kostensteigerung ana- log der aktiven Beamt*innen und Beschäftigten der Stadt Köln in Höhe von 2,5 % hinzugerechnet. Zu 4. a) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Perso nalaufwand für die Dienststelle 1100, Zusatzversorgung und Beihilfe. Dies sind die Kosten für - die Geschäftsführung 1100 (anteilig) - die unmittelbaren Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse (1100/3) - die mittelbar mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Personen der Ab- teilung Finanzen und Verwaltung (1100/1) ebenfalls anteilig. Für die Beschäftigten der Beihilfekasse wurden Gehaltssteigerungen in Höhe von 3,0 % berücksichtigt. Bei den Beamt*innen wurde ebenfalls eine Erhöhung der Vorjahresbesoldung um 2,8 % einkalkuliert. Gegenüber dem Stellenplan 2022 wurden im Stellenplan 2023 sieben Stellen zugesetzt. Da zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zusetzung der sieben Stellen der Stellenplan für 2022 schon finalisiert war, die Wirtschaftsplanung für 2022 jedoch noch nicht, wurden die Kosten der Personalaufstockung bereits im Wirtschaftsplan 2022 mit Pauschalbeträgen berücksichtigt. Aktuell sind fünf von sieben Stellen besetzt, so dass in der Wirtschaftsplanung für 2023 nur noch zwei Stellen mit pauschalen Ansätzen geplant werden müssen. Die Weihnachtszuwendung (Jahressonderzahlung) wird bei den Beamt*innen seit 01.01.2017 nicht mehr in einer Summe, sondern mit den monatlichen Be- zügen ausgezahlt. Bei den Beschäftigten erfolgt die Sonderzahlung weiterhin in einer Summe mit dem Gehalt für den Monat November. Für die leistungsorientierte Bezahlung sind 2,25 % der Jahresbesoldung bezie- hungsweise der Jahresgehälter vorgesehen. Es erfolgte eine entsprechende Berücksichtigung bei der Kalkulation des Personalaufwandes. Zu 4. b) und c) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Aufwand an Sozialversicherung, Zusatz- versorgung und Beihilfen für die unmittelbar sowie anteilig für die mittelbar mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Mitarbeiter*innen der Dienststelle „Zusatzversorgung und Beihilfe“. Die Position beinhaltet zudem die vom Perso- nal- und Verwaltungsmanagement kalkulierten Zuführungen zu den Personal- rückstellungen für die zukünftigen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfe- kasse in Höhe von insgesamt 550.000,00 Euro. Zu 5. a) und b) Hier sind die kalkulierten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände und auf Forderungen ausgewiesen. Zu 6. a) bis e) Es handelt sich um den zu erwartend en Verwaltungs- und sonstigen Aufwand für die Beihilfekasse sowie um den anteilig zu erwartenden Aufwand innerhalb der Abteilung Finanzen und Verwaltung der Dienststelle „Zusatzversorgung und Beihilfe“ auf der Basis der bisherigen Aufwendungen im laufenden Wirtschafts- jahr 2022. Zu 7. Hier ist das kalkulierte Jahresergebnis ausge wiesen. Ermittlung der Umlagen: Versorgungsempfänger*innen und ehemalige Beschäftigte (Altfälle) Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfänger*innen entsprechen im bisherigen Ver- lauf des Wirtschaftsjahres 2022 dem Planwert. Gleiches gilt für die Pflegeaufwendungen sowie die Aufwendungen für ehemalige Beschäftigte. Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2023 eine Kostensteigerung von 5,0 % abgenommen. Der für 2022 prognostizierte Be- trag wurde um diesen Prozentsatz erhöht. Nach dem Wirtschaftsplan 2023 ergibt sich für die Versorgungsempfänger*innen ein Umlagebe- darf in Höhe von insgesamt 28.786.533,74 Euro. Hiervon entfallen entsprechend dem jeweiligen Anteil am Gesamtvolumen 73,56 % auf die Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen, 17,14 % auf die Pflegeversicherung der Versorgungsempfänger*innen und 9,3% auf die ehemaligen Be- schäftigten. Es ergeben sich folgende (gerundete) Beträge: 21.175.400,00 Euro für Beihilfen Versorgungsempfänger*innen (Vorjahr: 20.658.900,00 Euro) 4.934.000,00 Euro für Beihilfen Pflege Versorgun gsempfänger*innen (Vorjahr 4.809.500,00 Euro) 2.677.100,00 Euro für ehemalige Beschäftigte (Vorjahr 2.445.200,00 Euro). Aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte Für die aktiven Beamt*innen liegen die für 2022 zu erwartenden Beihilfeaufwendungen nur gering- fügig unter dem Planwert für 2022, für die Beschäftigten wird der Planwert unterschritten und die Aufwendungen für die Pflege steigen nach derzeitigem Stand um voraussichtlich 30%. Hier kann davon ausgegangen werden, dass die Corona-Pandemie die Ursache dafür ist sowie die steigende Zahl der Versorgungsempfänger. Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2023 eine Kostensteigerung von 2,5 % angenommen. Der für 2022 prognostizierte Betrag wurde um diesen Prozentsatz erhöht (siehe hierzu Punkt 3 b). Die Beihilfeumlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte bemessen sich gemäß § 13 Absatz 2 der Satzung der Beihilfekasse nach einem Prozentsatz der von der Dienstherrin zu zahlenden Be- soldung ohne Mehrarbeit für die Beamt*innen beziehungsweise der von der Arbeitgeberin zu zah- lenden Vergütung ohne Überstunden, ZVK-Umlage, Sozialversicherungsbeiträge und Jahresson- derzahlungen für die Beschäftigten. Bei der Berechnung des Umlagesatzes wurden die zu erwar- tenden Personalkosten zugrunde gelegt. Berechnungsgrundlage hierzu waren die Kalkulationen des Personal- und Verwaltungsmanagements für den gesamtstädtischen Haushalt 2023 sowie die eigene Hochrechnung aufgrund der Umlagezahlung für den Monat August 2022. Daraus ergibt sich für Beihilfen an aktive Beamt*innen eine Anhebung des Umlagesatzes auf 7,30 % sowie für die Pflegeversicherung auf 0,16 %. Der Umlagesatz für die beihilfeberechtigten Beschäftigten bleibt unverändert. Ab dem 01.01.2023 ergeben sich folgende Umlagesätze: 7,30 % für Beihilfen Beamt*innen (Vorjahr 7,20 %) 0,16 % für Pflegeversicherung Beamt*innen (Vorjahr 0,11 %) 0,03 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,03 %)
Anlage 2 Erfolgsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2023
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Beihilfekasse der Stadt Köln Erfolgsplan 2023 Erträge und Aufwendungen Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ergebnis 2021 Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger*innen 28.786.534 27.913.599 27.164.600 b) Umlagen für aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 17.237.180 16.828.265 16.592.475 c) Abwicklung für fremde Rechnung 15.800.644 15.618.117 14.869.826 d) Erstattung Beihilfen 240.000 310.000 273.578 e) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 972.294 959.454 978.582 f) Sonstige betriebliche Erträge 3.000 1.000 26.405 g Kostenerstattung Gebietszentrum 403.688 385.474 361.735 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 Summe Erträge 63.443.339 62.015.909 60.267.200 3. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungs- empfänger*innen 27.552.751 26.750.449 25.344.189 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 16.498.399 16.127.036 15.606.459 c) Abwicklung für fremde Rechnung 15.800.644 15.618.117 14.869.826 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.835.137 1.834.432 1.483.513 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 875.329 829.375 629.706 c) Sonstiger Personalaufwand 400 400 446 5. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 25.000 20.000 26.578 b) Sonstige Abschreibungen 15.000 30.000 21.147 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV 341.780 311.000 280.972 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 60.700 57.700 48.242 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 157.400 167.700 152.517 d) Bürobedarf 20.000 20.000 19.426 e) Sonstige Aufwendungen 260.800 249.700 532.590 Summe Aufwendungen 63.443.339 62.015.909 59.015.612 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- tätigkeit 0 0 1.251.588 8. Erträge aus Verlustübernahme 0 Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 1.251.588 Anlage 2
Anlage 5 Vermögensplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2023
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Beihilfekasse der Stadt Köln Vermögensplan 2023 Mittelherkunft Euro 1. Zuführung von der Beihilfekasse 0 2. Abschreibungen 25.000 25.000 Mittelverwendung Euro 1. Beschaffung von Inventar 25.000 2. Sonstige Vermögensausgaben 0 25.000 Anlage 5
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2868/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.11.2022
- Erstellt
- 31.08.2022 11:09