2008/0386
Bebauungsplan O 15.1 - Gärtnerei am Alten Friedhof - (Satzungsbeschluss) und städtebauliche Vertäge hierzu
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Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung Darmstadt Flur 8
Begründung gemäß § 9 (8) BauGB zum
Bebauungsplan O 15.1
„Gärtnerei am Alten Friedhof“
(Stand: 25.08.2008)
mit
• Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
und
• Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln
oder Verwenden von Niederschlagswasser
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
Begründung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
stadt.bau.plan. Seite 2
INHALT
I ZIELE, ZWECKE UND WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN
DES BEBAUUNGSPLANES
1. Ausgangsbedingungen
1.1 Rechtsgrundlagen
1.2 Planungsanlass
1.3 Planungsgeschichte
1.4 Räumlicher Geltungsbereich und Größe
2. Planungsgrundlagen
2.1 Einordnung in die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
2.2 Lage des Geltungsbereiche s und städtebauliches Umfeld
2.3 Gegenwärtige Nutzung und Gebäudebestand
2.4 Erschließung (Bestand)
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr
2.4.3 Fuß- und Radwegebeziehungen
3. Grundzüge der Planung
3.1 Nutzung und Bebauung
3.2 Freiflächen
3.3 Erschließung / Verkehr
3.4 Durchführung
4. Begründung der Festsetzungen
4.1 Festsetzungen nach de m Baugesetzbuch (BauGB)
4.1.1 Art der baulichen Nutzung
4.1.2 Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Flächen
4.1.3 Bauweise, Höhe und Stellung baulicher Anlagen
4.1.4 Flächen für Nebena nlagen und Stellplätze
4.1.5 Verkehrsflächen (Ein- und Ausfahrten)
4.1.6 Planungen, Nutzungsregelu ngen, Maßnahmen und Flächen
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft
4.1.7 Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
4.2 Satzung über die Gest altung baulicher Anlagen
4.3 Satzung zur Schaffung von Anla gen zum Sammeln oder Verwenden
von Niederschlagswasser
5. STÄDTEBAULICHE KENNWERTE
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
Begründung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
stadt.bau.plan. Seite 3
II UMWELTBERICHT
1. Einleitung
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließ-
lich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art
und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes, die für den Bauleitpla n von Bedeutung sind, und der Art, wie
diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden
1.2.1 Fachgesetze/-pläne, die Ziele des Umweltschutzes festlegen, die für diesen
Bebauungsplan von Bedeutung sind
1.2.2 Art der Berücksichtigung der Ziel e des Umweltschutzes und der Umweltbe-
lange bei der Aufstellung des Bauleitplanes
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, ein-
schließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beein-
flusst werden
2.1.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir-
kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
2.1.2 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu-
tung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes
2.1.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit so-
wie die Bevölkerung insgesamt
2.1.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
2.1.5 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und
Abwasser
2.1.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von
Energien
2.1.7 Darstellung von Landschaft splänen und sonstigen Plänen
2.1.8 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualitäten in Gebieten mit Immissions-
grenzwerten, die nach europarechtlic hen Vorgaben durch Rechtsverordnung
festgesetzt sind
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen 2.1.1, 2.1.3 und 2.1.4
2.1.10 Berücksichtung von Flächenrecyclin g, Nachverdichtung und sonstiger Innen-
entwicklung
2.1.11 Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
und bei Nichtdurchführung der Planung
2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachtei-
ligen Auswirkungen
2.4 In Betracht kommende anderweitige Pl anungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung
der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bauleitplans
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
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3. Zusätzliche Angaben
3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei
der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Sc hwierigkeiten, die bei der Zusammenstel-
lung der Angaben aufgetreten sind, zum Beis piel technische Lücken oder fehlende
Kenntnisse
3.2 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkun-
gen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung
III Anlagen
1. Bebauungsvorschläge (A und B)
(ARCHITEKTUR-INGENIEURBÜRO SCHNEIDER, Januar / Februar 2004)
2. Schalltechnische Untersuchung
(DR. GRUSCHKA INGENIEURGESELLSCHAFT MBH, August 2004)
3. Naturschutzrechtliche Eing riffs- / Ausgleichsbetrachtung
(STADTBAUPLAN, Mai 2006)
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
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I Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes
1. Ausgangsbedingungen
1.1 Rechtsgrundlagen
Dem Bebauungsplan liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
21.12.2006 und den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zu Grunde.
Das Gebiet des Bebauungsplanes ist in dem seit 01.04.2006 rechtswirksamen Flä-
chennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Wohnbaufläche dargestellt.
Der Bebauungsplan O 15.1 ist somit aus dessen Darstellungen entwickelt worden.
1.2 Planungsanlass
Die Eigentümer der Flurstücke 22/7, 22/ 8 und 20/11 Am Alten Friedhof/Herdweg
beabsichtigen diese mit Wohnhäusern zu bebauen.
Da dieses mit dem bestehenden Planungsrech t nicht vereinbar ist, wird eine Ände-
rung des rechtsgültigen Bebauungsplanes O 15 erforderlich.
1.3 Planungsgeschichte
Für das Planungsgebiet besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan (Bebauungsplan
O 15 – Am Alten Friedhof – vom 09.10.1980).
Der vorliegende Bebauungspla n ändert innerhalb der Grenzen seines räumlichen
Geltungsbereiches den rechtsgültigen Bebauungsplan O 15 – Am Alten Friedhof – .
1.4 Räumlicher Geltungsbereich und Größe
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke in der
Flur 8: Flurstück 22/7, 22/8, 22/9, 20/11 sowie 26/2 (teilweise).
Das Planungsgebiet hat eine Größe von ca. 0,5 ha.
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
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2. Planungsgrundlagen
2.1 Einordnung in die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Regionalplan Südhessen 2000 stellt das Planungsgebiet als Siedlungsbe-
reich/Bestand dar. In dem seit 01.04. 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Gebiet des Bebauungsplanes als Wohn-
baufläche dargestellt.
Der Bebauungsplan entspricht somit den Zielen der Raumordnung und Landespla-
nung.
2.2 Lage des Geltungsbereiches und städtebauliches Umfeld
Das Planungsgebiet liegt zwischen Heinrichstraße und Herdweg nördlich des Alten
Friedhofes und grenzt an die dicht bebauten südöstlichen Quartiere der Darmstädter
Innenstadt an.
Es wird im Norden begrenzt von der parallel zur Heinrichstraße an deren Südseite
verlaufenden Bebauung und dem westliche n Abschnitt des Diltheyweges, im Westen
von der Straße Am Alten Friedhof und de n Flurstücken 21/9, 21/10 und 24/1, im
Osten vom Diltheyweg und im Süden vom öffentlichen Parkplatz am Herdweg.
2.3 Gegenwärtige Nutzung und Gebäudebestand
Die Grundstücke werden zur Zeit überwiegend von zwei Gärtnereibetrieben als La-
gerflächen genutzt. Auf dem Grundstück Am Alten Friedhof 8 befindet sich eine
Gärtnerei mit Verkaufsräumen, auf dem Grundstück Diltheyweg 11 steht ein Wohn-
haus.
2.4 Erschließung (Bestand)
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr
Das Planungsgebiet wird im Westen von der Straße Am Alten Friedhof, im Osten und
Nordosten über den Diltheyweg und im Süden über den Herdweg erschlossen.
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr
Die Erschließung durch den ÖPNV erfolgt über die Straßenbahnlinien 2 und 9. Die
Haltestelle befindet sich in einer durchschnittlichen fußläufigen Entfernung von ca.
150 m an der Nieder-Ramstädter Straße/Ecke Herdweg.
2.4.3 Fuß- und Radwegebeziehungen
Das Planungsgebiet ist sowohl durch Fuß- als auch durch Radwege, die Bestandteil
des Radwegenetzes der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind, gut erschlossen. Das
Wegenetz verläuft parallel zum Herdweg und der Nieder-Ramstädter Straße.
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
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3. Grundzüge der Planung
3.1 Nutzung und Bebauung
Es sind vier Baufelder für zweigeschossigen Wohnungsbau vorgesehen: Für das rela-
tiv lange und schmale Baufeld im Nordwesten des Geltungsbereiches sind parallel
zur Heinrichstraße ausschließlich Einzel- od er Kettenhäuser zugelassen, für die an-
deren drei Baufelder ist zudem die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern möglich. Für
das Baufeld nördlich des Parkplatzes am Herdweg ist im Erdgeschoss ein zum
Friedhof hin orientiertes Cafe geplant. Das bestehende Verkaufsgebäude der Gärtne-
rei Am Alten Friedhof 8 soll im hinteren Bereich eine Erweiterungsmöglichkeit erhal-
ten.
3.2 Freiflächen
Den Wohngebäuden sind Vorg ärten und an den Gebäuder ückseiten private Grünflä-
chen zugeordnet. Grundstückseinfriedungen sind in Form von geschnittenen Hecken
geplant.
3.3 Erschließung / Verkehr
Die neu entstehende Wohnbebauung wird fü r den motorisierten Individualverkehr,
Radfahrer und Fußgänger über die Straße Am Alten Friedhof und über den Dilthey-
weg erschlossen.
Das Parken erfolgt in Tiefgaragen oder auf Stellplätzen, die innerhalb der bebauba-
ren Flächen, im Bauwich oder im vorderen Grundstücksbereich unterzubringen sind.
3.4 Durchführung
Zur Sicherstellung der Erschließung der im südlichen Bereich des Flurstückes 22/8
vorgesehenen Stellplätze ist ein notarieller Kaufvertrag über eine Teilfläche aus dem
städtischen Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 8 Nr. 26/2 mit Regelung der
Ersatzleistungen für den Eingriff in den Grünbestand abzuschließen.
Zur Realisierung des Bebauungsplans sind weiterhin zwei städtebauliche Verträge
erforderlich, in denen zum einen mit de m Eigentümer und dem Pächter des Grund-
stücks Gemarkung Darmstadt, Flur 8 Nr. 24/1 eine Vereinbarung über die Nutzung
einer Steinkreissäge getr offen wird und zum andere n mit den Eigentümern der
Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauu ngsplans O 15.1 Regelungen zur Über-
nahme der anfallenden Planungs- und Verf ahrenskosten des Bebauungsplans sowie
der Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch, der Altlastenhaftung und des
Ausschlusses von Ansprüchen gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt getrof-
fen werden.
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
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4. Begründung der Festsetzungen
4.1 Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
4.1.1 Art der baulichen Nutzung
Auf Grund der künftigen Nutzungsabsichten wird im Geltungsbereich ein Allgemei-
nes Wohngebiet festgesetzt. Die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO ausnahmsweise zu-
lässige Nutzung (Tankstelle) wurde ausgeschlossen, da diese den künftigen Nut-
zungsabsichten zuwiderläuft und im vorliegenden Falle nicht umfeldverträglich ist.
4.1.2 Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Flächen
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl und die
Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Um die Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs zu be-
friedigen und zur Entlastung angrenzender Bereiche darf die nach § 19 Abs. 4
BauNVO zulässige Grundfläche durch überda chte Stellplätze und Garagen bis zu ei-
ner Grundflächenzahl von 0,7 und durch bauliche Anlagen unt erhalb der Gelände-
oberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ
von 0,75 überschritten werden. Durch die Fest setzungen zu Ziffer I. Nr. 4.4 ist eine
Erdabdeckung von mindestens 0,60 cm un d eine dauerhafte Begrünung bei bauli-
chen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gewährleistet. Weiterhin ist über Zif-
fer III. 1.3 der Festsetzungen die Versickerung anfallenden Niederschlagswassers auf
den befestigten Grundstücksflächen sichergestellt. Somit wirkt sich die zulässige
Überschreitung lediglich geringfügig auf die natürlichen Funktionen des Bodens aus.
4.1.3 Bauweise, Höhe und Stellung baulicher Anlagen
Es wird offene Bauweise festgesetzt. Um eine gewisse Flexibilität bei der Bebauung
in dem mit E gekennzeichnete n Baufeld zu ermöglichen, ist es dort möglich entwe-
der zweigeschossige Baukörper mit einem dazwischen liegenden eingeschossigen
Baukörper oder freistehende Einzelhäuser mit einer Länge von maximal 12,00 Me-
tern zu errichten.
Aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes und zur Einfügung in das städtebauliche
Umfeld wird die maximale Traufhöhe für Wohngebäude, die maximale Firsthöhe für
Garagen und Carports sowie die Stellung der baulichen Anlagen festgesetzt.
4.1.4 Flächen für Nebena nlagen und Stellplätze
Um die Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs zu befriedigen und zur Entlastung an-
grenzender Bereiche werden Flächen für Stellplätze festgesetzt.
Die räumliche Begrenzung der Flächen für Stellplätze folgt dabei dem Planungsleit-
satz des § 1a Abs. 2 BauGB, dass mit Grund und Boden spar sam und schonend
umgegangen werden soll und dabei Bodenv ersiegelungen auf da s notwendige Maß
zu begrenzen sind.
4.1.5 Verkehrsflächen (Ein- und Ausfahrten)
Die Darstellung des Bereiches für Ein- und Ausfahrten dient der Verdeutlichung der
Erschließung der Grundstücke.
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4.1.6 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Die anzupflanzenden Bäume gliedern die Erschließungs- und Stellplatzflächen und
sichern i. V. m. der vorgesehenen Eingrünung (Hecken- und Strauchpflanzungen) des
Planungsgebietes entsprechend der vorgesehenen Nutzung ein Mindestmaß an örtli-
cher Begrünung.
Die extensiv zu begrünenden Dachflächen der Garagen und Carports stellen, wie
auch die Fassadenbegrünung, zum einen Er satzlebensraum für Fauna und Flora dar
und zum anderen entlasten sie das Entwässerungssystem indem sie Niederschläge
im Bodensubstrat zurückhalten und gemind ert und zeitverzögert abgeben. Daneben
wirken sie sich positiv auf das Kleinklima aus.
Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft
Die Maßnahmen dienen der Vermeidung und Minimierung der Eingriffe in Natur und
Landschaft.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Rückhaltung/Versickerung des auf den Erschlie-
ßungsflächen anfallenden Niederschlagswassers dienen – wie auch die Satzung zur
Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser –
dem nachhaltigen Umgang mit der natürlichen Lebensgrundlage Wasser.
4.1.7 Flächen für Geh-, Fahr-, und Leitungsrechte
Die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Anlieger dienen der Sicherung der
Erschließung der vorgesehenen Bebauung des Grundstückes 20/11.
4.2 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Die Regelungen dienen, neben den Festse tzungen zum Maß der baulichen Nutzung,
der Einbindung der Vorhaben in das städtebauliche Umfeld.
So werden die zulässige Gestaltung der Dachformen, die zulässige Farbgestaltung
der Fassaden und untergeordneten Bauteile und Nebenanlagen sowie die zulässige
Gestaltung der Einfriedungen und der Abstellflächen für Restmüll- und Wertstoffton-
nen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes umgebungsverträglich geregelt.
4.3 Satzung zur Schaffung von Anla gen zum Sammeln oder Verwenden
von Niederschlagswasser
Die Festsetzungen dienen dem nachhaltig en Umgang mit der natürlichen Lebens-
grundlage Wasser.
Entsprechend dem Planungsgrundsatz des § 1 Abs. 5 BauGB, dass Bauleitpläne die
natürlichen Lebensgrundlagen schützen un d entwickeln sollen, werden Festsetzun-
gen getroffen, die auf das Sammeln von Niederschlagswasser in Zisternen sowie auf
dessen Nutzung als Brauchwasser zielen.
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Begründung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
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5. STÄDTEBAULICHE KENNWERTE
Flächen im Geltungsbereich
Geltungsbereich =
Allgemeines Wohngebiet
ca. 5.090 qm
100 %
Überbaubare Flächen
davon: Gebäude
Erschließung + Stellplätze
Nicht überbaubare Flächen
davon: Hausgärten
Anpflanzgebote
ca. 3.555 m²
ca. 2.036 m²
ca. 1.527 m²
ca. 1.535 m²
ca. 1.235 m²
ca. 300 m²
70 %
40 %
30 %
30 %
24 %
6 %
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II UMWELTBERICHT
1. Einleitung
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wi chtigsten Ziele des Bauleitplans, ein-
schließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über
Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vor-
haben
Der Bebauungsplan beinhaltet die Ausweisu ng eines allgemeinen Wohngebietes. Er
ändert innerhalb der Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches den rechtsgülti-
gen Bebauungsplan O 15 „Am Alten Friedhof“. Das Planungsgebiet umfasst ca. 0,5
ha.
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie
diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden
1.2.1 Fachgesetze/-pläne, die Ziele des Umweltschutzes festlegen, die für diesen Bebau-
ungsplan von Bedeutung sind:
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landespflege:
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrund-
lage des Menschen auch in Verantwortun g für die künftigen Generationen im be-
siedelten ... Bereich so zu schützen, zu pf legen, zu entwickeln und, soweit erfor-
derlich, wiederherzustellen, dass
1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume
...
auf Dauer gesichert sind“.
Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG)
§ 1 Ziel des Naturschutzes und der Landespflege:
„Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrund-
lage des Menschen auch in Verantwortun g für die künftigen Generationen im be-
siedelten ... Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass
1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume
...
auf Dauer gesichert sind“.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 1a Grundsatz:
„Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für
Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl
der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen
und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.
Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahme n, mit denen Einwirkungen auf ein Ge-
wässer verbunden sein können, die nach den Umständen erford erliche Sorgfalt
anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige
Veränderung seiner Eigenschaften zu ve rhüten, um eine mit Rücksicht auf den
Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen, um die
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Begründung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
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Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu erhalten und um eine Vergrößerung
und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden“.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
§ 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern
oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuweh-
ren, der Boden und Altlasten sowie hier durch verursachte Gewässerverunreini-
gungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen seiner natürli-
chen Funktionen zu treffen. Bei Einwir kungen auf den Boden sollen Beeinträchti-
gungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur-
und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden“.
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
§ 1 Zweck des Gesetzes:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- un d sonstige Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwir-
kungen vorzubeugen“.
Landschaftsplan der Stadt Darmstadt (2003)
Die Leitbildkarte des Landschaftsplanes st ellt für das Plangebiet keine besonde-
ren Entwicklungsprioritäten oder Handlu ngsfelder heraus. Gr undsätzlich ist der
Innenverdichtung Vorrang zu Gunsten we iterer Flächeninanspruchnahme im Au-
ßenbereich bei Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität und des Wohnum-
feldes einzuräumen.
1.2.2 Art der Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei
der Aufstellung des Bauleitplanes:
Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege durch
Festsetzung zur Begrünung von Dachflächen für Garagen und Carports
Festsetzung zur Begrünung von Fassaden für Garagen und Carports
Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Festsetzung zur Anpflanzung von Hecken
Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung
Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Nieder-
schlagswasser
Berücksichtigung der Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes durch
Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung
Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Nieder-
schlagswasser
Hinweis zum Grundwasserschutz
Berücksichtigung der Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes durch
Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung
Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung
Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern
Hinweis zu Bodenschutz und Altlasten
Weiterhin siehe Hinweis zur Berücksichtigung der Ziele des Wasserhaushaltsge-
setzes.
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Begründung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
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Berücksichtigung der Ziele des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch
Einholung einer Schalltechnischen Unters uchung zur Beurteilung der immissions-
schutzrechtlichen Situation bzgl. der beiden, im direkten Umfeld angesiedelten,
Steinmetzbetriebe (siehe Anlage 2)
Städtebaulichen Vertrag zur Verringeru ng der bestehenden Belastungssituation
durch Einschränkung der Verwendung einer Steintrennmaschine im Freien
Berücksichtigung der Leitbilder des Landschaftsplanes durch
Vorrang der Innenverdichtu ng zu Gunsten weiterer Flächeninanspruchnahme im
Außenbereich
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,
einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be-
einflusst werden
2.1.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsge-
füge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
Bestand: Das Planungsgebiet spielt als Standort für Tiere und Pflanzen auf Grund
seiner innerstädtischen Lage und dem zu Grunde zu legenden geltenden Planungs-
recht nur eine untergeordnete Rolle.
Planung: Auf Grund der Bestandsituation i. V. m. den vorgesehenen Maßnahmen zur
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes, sind keine nachteiligen oder erheb-
lichen Beeinträchtigungen für Tiere und Pflanzen zu erwarten.
Auswirkungen auf den Bodenhaushalt
Bestand: Der überwiegende Teil des Planungsgebietes stellt sich als überbaute und
versiegelte Fläche dar. Bedeutsame Fläche n für den Bodenschutz sind nicht vorhan-
den.
Planung: Auf Grund der Bestandsituation i. V. m. den vorgesehenen Maßnahmen zur
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes, sind keine nachteiligen oder erheb-
lichen Beeinträchtigungen für den Bodenhaushalt zu erwarten.
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
Bestand: Oberflächengewässer sind im Pl anungsgebiet nicht vorhanden. Bzgl. des
anfallenden Niederschlagswassers i. V. m. dem zu Grunde zu legenden geltenden
Planungsrecht ist davon auszugehen, dass dieses überwiegend der Kanalisation zu-
geleitet wird. Bedeutsame Flächen für den Grundwasserschutz sind nicht vorhanden.
Planung: Auf Grund der Bestandsituation i. V. m. den vorgesehenen Maßnahmen zur
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschu tzes (Versickerung, Zisternen), sind kei-
ne nachteiligen oder erheblic hen Beeinträchtigungen für den Wasserhaushalt zu er-
warten.
Auswirkungen auf das Klima / die Luft
Bestand: Der Landschaftsplan der Wissens chaftsstadt Darmstadt stellt den angren-
zenden westlichen und nördlichen Bereich de s Planungsgebietes in seiner Karte 17
“Lokalklima Bewertung“ als “Thermisches Belastungsgebiet“ dar. Hier lässt sich ei-
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
Begründung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
Seite 14
ne erhöhte Gesamttemperatur (Wärmeinsel) im Vergleich zur umgebenden Land-
schaft verzeichnen.
Bzgl. der Lufthygiene (auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen) gilt,
dass ganz Darmstadt als lufthygienisch sehr hoch belastet angesehen werden muss.
Hinzu kommt die besondere örtliche Situation durch die beiden Steinmetzbetriebe
im direkten Umfeld des Planungsgebietes. Zumindest durch die Fa. Götz (Am Alten
Friedhof 6), die diverse Maschinen (u. a. Steintrennmaschine) auch im Freien ein-
setzt, ist von einer zusätzliche Belastungssituation (Gerüche, Staub) bzgl. der Luft-
hygiene auszugehen.
Planung: Auf Grund der Bestandsituation i. V. m. den vorgesehenen Maßnahmen zur
Berücksichtigung der Ziele des Umweltsc hutzes (Regelungen im städtebaulichen
Vertrag zur Einschränkung der Nutzung der Steintrennmaschine) sind keine nachtei-
ligen oder erheblichen Auswirkungen für das Klima / die Luft zu erwarten.
Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen Tieren und Pflanzen, Boden, Was-
ser, Luft, Klima
Da keine nachteiligen oder erheblichen Auswirkungen bei der Einzelbetrachtung
festzustellen waren, sind keine nachteiligen oder erheblichen Auswirkungen auf das
Wirkungsgefüge untereinander zu erwarten.
Auswirkungen auf die Landschaft und die biologische Vielfalt
Da es sich hier um ein innerstädtisches, anthropogen (menschlich) überprägtes Ge-
biet mit geringer ökologischer Wertigkeit ohne nennenswerte Pote ntiale im Bereich
Landschaft und biologische Vielfalt handelt, sind keine nachteiligen oder erheblichen
Auswirkungen zu erwarten.
2.1.2 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinsc haftlicher Bedeutung
und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
Im Planungsgebiet befinden sich keine der o. g. Gebiete.
2.1.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die
Bevölkerung insgesamt
Die geplante Errichtung einer Wohnbebauu ng ruft keine Zunahme von Lärmemissio-
nen sowie von Boden- oder Luftschadstoffen hervor. Da sich im direkten Umfeld zwei
Steinmetzbetriebe befinden, ist hier zu beachten, ob die vorgesehene Planung Aus-
wirkungen auf gewerbliche Anlagen oder en tsprechend genutzte bzw. geplante Flä-
chen haben kann oder ob die Planung selb st Auswirkungen von gewerblichen Anla-
gen oder entsprechend genutzten bzw. geplanten Flächen ausgesetzt sein kann.
Hinsichtlich der Tatsache, dass die Planun g selbst Auswirkungen von gewerblichen
Anlagen oder entsprechend genutzten bzw. geplanten Flächen ausgesetzt ist, kommt
die “Schalltechnische Untersuchung“ (siehe Anlage) zu dem Ergebnis, dass „beim
bestimmungsgemäßen Betrieb der beiden Steinmetzbetriebe der zulässige Immissi-
onsrichtwert der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) für “All-
gemeine Wohngebiete“ von tags 55 dB(A) eingehalten wird. Dies gilt für die Situati-
on, dass die im Freien aufgestellte Steintrennmaschine der Fa. Götz mit einem
“Flüstersägeblatt“ betrieben wird. Kann ein dauerhafte r Betrieb der Steintrennma-
schine mit Flüstersägeblättern nicht sichergestellt werden, ist die Steintrennmaschi-
ne einzuhausen“.
Somit ist beim bestimmungsgemäßen Betrieb der beiden Steinmetzbetriebe auch
nicht davon auszugehen, dass von vorgesehenen Planung Auswirkungen auf gewerb-
liche Anlagen oder entsprechend genutzte bzw. geplante Flächen ausgehen.
Mit dem städtebaulichen Ve rtrag zur Einschränkung der Nutzung der im Freien in-
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
Begründung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
Seite 15
stallierten Steintrennmaschine der Fa. Götz und der Eintragung dieser Einschrän-
kung als Baulast bzw. Dienstbarkeit im Grundbuch wird zudem der bestehenden Be-
lastungssituation im Bereich der Lufthygiene (Gerüche, Staub) wirkungsvoll entge-
gengetreten.
Auf Grund der o. g. Situation (Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umweltei nwirkungen durch Geräusche sowie der
Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirku ngen durch Geräusche) in Verbindung
mit Entlastung im Bereich der Lufthygiene sind keine erheblichen Auswirkungen auf
den Menschen und seine Gesundheit zu erwarten.
2.1.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Im Planungsgebiet befinden sich keine der o. g. Güter.
2.1.5 Vermeidung von Emissionen und sach gerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser
Durch die vorgesehene Art der baulichen Nutzung (Allgemeines Wohngebiet) kann
davon ausgegangen werden, dass vorwiegend normaler Hausmüll in den hierfür übli-
chen Mengen anfällt.
Weiterhin ist über die textlichen Festse tzungen des Bebauungsplanes eine wei-
testgehende Versickerung de s auf den versiegelten Flächen anfallenden Nieder-
schlagswassers sichergestellt. Darüber hinaus ist mit der „Satzung über das Sam-
meln oder Verwenden von Niederschlagswasser“ das anfallende Dachflächenwasser
in Zisternen einzuleiten und der Wiederverwendung zuzuführen.
2.1.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energien
Eine vorgesehene Nutzung erneuerbarer Energien ist nicht bekannt. In Bezug auf
den Umgang mit Energien kann davon ausgegangen werden, dass diese, schon im
Interesse der Wirtschaftlichkeit, sparsam und effizient eingesetzt werden.
2.1.7 Darstellung von Landschaft splänen und sonstigen Plänen
Siehe unter 1.2.1 (Darstellung der in ei nschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes) und unter 1.2.2 (Berücksichtigung der Ziele
des Umweltschutzes).
2.1.8 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualitäten in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten,
die nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind
Im Planungsgebiet befinden sich keine der o. g. Gebiete.
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen 2.1.1, 2.1.3 und 2.1.4
Auf Grund nicht zu erwartender nachteilig er oder erheblicher Auswirkungen inner-
halb der einzelnen o. g. Belange sind auch keine nachteiligen oder erheblichen Aus-
wirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Belangen zu erwarten.
2.1.10 Berücksichtung von Flächenrecycling, Nachverdichtung und sonstiger Innenentwick-
lung
Durch die vorgesehene Umnutzung der bisher überwiegend als Lagerflächen genutz-
ten Grundstücke wird einer Flächeninanspr uchnahme im Außenbereich entgegenge-
treten.
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
Begründung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
Seite 16
2.1.11 Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung
Zur Feststellung eines eventuell erforderli chen Ausgleichsbedarfes wurde eine Natur-
schutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung durchgeführt (siehe Anlage 3 zur
Begründung).
Die Gegenüberstellung von Bestand und Planung ergibt, dass – unter Berücksichti-
gung der vorgesehenen Minimierungsmaßnahmen – keine nachhaltigen Beeinträch-
tigungen für Natur und Landschaft zu erwarten sind.
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umwe ltzustands bei Durchführung der Planung
und bei Nichtdurchführung der Planung
Auf Grund der unter 2.1 dargestellten Be schreibung und Bewertung der Umweltaus-
wirkungen ist bei Durchführung der Planung gegenüber einer Nichtdurchführung
keine nachteilige Entwicklung des Umweltzustandes zu erwarten.
2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung , Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
Nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten, womit Maßnahmen zur Vermei-
dung, Verringerung und zum Ausgleich nicht erforderlich sind.
2.4 In Betracht kommende anderweitige Pl anungsmöglichkeiten unter Berücksichti-
gung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bauleitplans
Anderweitige Planungsmöglichkeiten komm en unter Berücksichtigung der Ziele und
des räumlichen Geltungsbereiches des Bauleitplanes nicht in Betracht.
3. Zusätzliche Angaben
3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren
bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusam-
menstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder
fehlende Kenntnisse
Da mit dem Bauleitplan keine Anlagen zu r Herstellung von Erzeugnissen zugelassen
werden, kommen bei der Umweltprüfung keine technischen Verfahren zum Einsatz.
3.2 Beschreibung der geplanten Maßnahm en zur Überwachung erheblicher Aus-
wirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
Erhebliche Auswirkungen bei Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt sind
nicht zu erwarten, so dass keine besonderen Maßnahmen zur Überwachung über die
geltenden gesetzlichen Vorschriften vorgesehen sind.
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der Bebauungsplan beinhaltet die Ausweisu ng eines allgemeinen Wohngebietes. Er
ändert innerhalb der Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches den rechtsgülti-
gen Bebauungsplan O 15 “Am Alten Friedhof“.
Folgende Fachgesetze und Fachpläne legen Ziele des Umweltschutzes fest, die für
den Bauleitplan von Bedeutung sind: Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Natur-
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
Begründung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
Seite 17
schutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Bundesimmissi-
onsschutzgesetz, Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Berücksichtigung dieser Ziele und der Umweltbelange erfolgte bei der Aufstel-
lung des Bauleitplanes u. a durch Aufnah me von landschaftsplanerischen und grün-
gestalterischen Festsetzungen (Dachb egrünung, Fassadenbegrünung, Nieder-
schlagswasserversickerung), der Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln
oder Verwenden von Niederschlagswasser, den Hinweisen zu Bodendenkmälern, Bo-
denschutz und Altlasten und dem Grundwasserschutz.
Dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umweltein-
wirkungen durch Geräusche sowie der Vors orge gegen schädliche Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche wird dadurch Rechnu ng getragen, dass mittels einer “Schall-
technischen Untersuchung“ der Nachweis geführt wird, dass die geltenden Vorschrif-
ten, insbesondere die des Bundesimmissio nsschutzgesetzes und der TA Lärm beim
bestimmungsgemäßen Betrieb der beiden Steinmetzbetriebe eingehalten werden.
Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen lässt keine nachteiligen
oder erheblichen Auswirkungen des Umwelt zustandes sowohl bei Durchführung als
auch bei Nichtdurchführung der Planung erwarten, so dass keine Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung oder zum Ausgle ich nachteiliger oder erheblicher Auswir-
kungen erforderlich sind.
Der Dezernent III Der Dezernent VI:
K . F e u c h t i n g e r D i p l . - I n g . D . W e n z e l
Stadtrat Stadtrat
III Anlagen
1. Bebauungsvorschläge (A und B)
(ARCHITEKTUR-INGENIEURBÜRO SCHNEIDER, Januar / Februar 2004)
2. Schalltechnische Untersuchung
(DR. GRUSCHKA INGENIEURGESELLSCHAFT MBH, August 2004)
3. Naturschutzrechtliche Eing riffs- / Ausgleichsbetrachtung
(STADTBAUPLAN, Mai 2006)
stadt.bau.plan.
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT
BEBAUUNGSPLAN O 15.1
„GÄRTNEREI AM ALTEN FRIEDHOF“
ANLAGE 1 ZUR BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSVORSCHLÄGE (A UND B)
(ARCHITEKTUR-INGENIEURBÜRO SCHNEIDER, JANUAR / FEBRUAR 2004)
stadt.bau.plan.
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT
BEBAUUNGSPLAN O 15.1
„GÄRTNEREI AM ALTEN FRIEDHOF“
ANLAGE 2 ZUR BEGRÜNDUNG
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG
(DR. GRUSCHKA INGENIEURGESELLSCHAFT MBH, AUGUST 2004)
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH
Messungen nach BImSchG für Geräusche
Messungen nach DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau"
64625 Bensheim - Lilienthalstraße 15
Telefon 0 62 51 / 8456-0 - Fax 0 62 51 / 8456-99
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG
Bebauungsplan O 15.1, "Gärtnerei Am Alten Friedhof",
Wissenschaftsstadt Darmstadt
AUFTRAGGEBER:
StadtBauPlan GmbH
Rheinstraße 40 - 42
64283 Darmstadt
BEARBEITER:
Dr. Frank Schaffner
BERICHT NR.: I 04-978
27.08.2004
D R. G R U S C H K A
Ingenieurgesellschaft
- 2 -
I N H A L T
0 Zusammenfassung
1 Sachverhalt und Aufgabenstellung
2 Grundlagen
3 Anforderungen an den Immissionsschutz
4 Vorgehensweise
5 Ausgangsdaten
6 Ergebnisse
Anhang
D R. G R U S C H K A
Ingenieurgesellschaft
- 3 -
0 Zusammenfassung
Die schalltechnische Untersuchung zu Geräuscheinwirkungen durch die Steinmetzbetriebe:
• Fa. Götz, Am Alten Friedhof 6
• Fa. Karn, Heinrichstraße 139
auf eine geplante Wohnbebauung im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes O 15.1, "Am Alten Friedhof", Darmstadt, führt zu folgenden Ergebnissen:
• Beim bestimmungsgemäßen Betrieb der beiden Steinmetzbetriebe ist der zulässige
Immissionsrichtwert der TA Lärm /1/ für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A)
eingehalten. Dies gilt für die Situation, dass d ie im Freien aufgestellte Steintrennm a-
schine der Fa. Götz mit einem "Flüstersägeblatt" betrieben wird.
• Kann ein dauerhafter Betrieb der Steintrennmaschine mit Flüstersägeblättern nicht
sichergestellt werden, ist die Steintrennmaschine einzuhausen. Das Sc halldämm-Maß
der Außenbauteile (inkl. Tür) einer Einhausung am derzeitigen Standort der
Steintrennmaschine muss mindestens R'w = 20 dB betragen.
D R. G R U S C H K A
Ingenieurgesellschaft
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1 Sachverhalt und Aufgabenstellung
In Darmstadt soll der Betrieb der Gärtnerei "Ch rysanthem" eingestellt und auf dem Betriebsge-
lände Wohnhäuser errichtet werden (s. Abb. 1 im Anhang). Als Nutzung sieht der hierzu aufge-
stellte vorhabenbezogene Bebauungsplan O 15.1 ein allgemeines Wohngebiet (WA) vor.
Das Plangebiet liegt zwischen dem Herdweg im Süden, der Straße "Am Alten Friedhof" im Wes-
ten und der bestehenden, überwiegenden Wohnbebauung entlang der Heinrichstraße und dem
Diltheyweg im Norden.
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet befinden sich zwei Steinmetzbetriebe:
• Fa. Götz, Am Alten Friedhof 6
• Fa. Karn, Heinrichstraße 139.
Die Details der örtlichen Situation sowie der Planung werden als bekannt vorausgesetzt.
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sollen die Lärm einwirkungen
durch die beiden Steinmetzbetriebe auf die geplant e Wohnbebauung gemäß TA Lärm /1/ ermit-
telt und beurteilt werden. Falls erforderlich, sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen anzugeben.
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Ingenieurgesellschaft
- 5 -
2 Grundlagen
/1/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes -Immissionsschutzgesetz (Tech-
nische Anleitung zum S chutz gegen Lärm – TA Lärm), vom 26. August 1998, GMBl.
1998 S. 503
/2/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan O 15.1, "Am Alten Friedhof" , Wi ssenschaftsstadt
Darmstadt, Stand 08.04, aufgestellt durch StadtBauPlan, Darmstadt.
3 Anforderungen an den Immissionsschutz
Die TA Lärm /1/ nennt zur Beurteilung von Gewerbelärm aus Betriebsgrundstücken und bei der
Ein- und Ausfahrt folgende Immissionsrichtwerte:
Tab. 3.1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm /1/
Gebietsnutzung tags (6 – 22 Uhr)
[dB(A)]
nachts (22 – 6 Uhr)
[dB(A)]
1 Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35
2 reine Wohngebiete 50 35
3 allgemeine Wohngebiete 55 40
4 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 45
5 Gewerbegebiete 65 50
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen aus dem Betriebsgelände dürfe n nach TA Lärm /1/ diese
Werte um nicht mehr als tags 30 dB(A) und nachts 20 dB(A) überschreiten
("Spitzenpegelkriterium").
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- 6 -
4 Vorgehensweise
Vom geplanten Vorhaben w ird auf der Grundlage der Planunterlagen /2/ sowie einer
Ortsbesichtigung am 28.07.2004 ein digitales Schallquellen -, Hindernis - un d Geländemodell
erstellt. An die den zu beurteilenden Betrieben benachbarten geplanten Wohnhäuser werden
geschossweise Immissionspunkte gelegt (Immissionshöhen 2 m, 4,8 m, 7,6 m; Sternchen in
Abb. 1 im Anhang).
In de n beiden Steinmetzbetrieben werden gesteuerte Schallpegelmessungen von schalltech-
nisch relevanten Maschinen und Arbeitsvorgängen durchgeführt (Emissionsmessungen) . Die
Messergebnisse werden als Ausgangsdaten auf das Schallquellenmodell umgelegt.
Die Schallausbreitungsrechnungen erfolgen unter Berücksichtigung der schallreflektierenden -
und abschirmenden Wirkung der bestehenden und geplanten Gebäude richtlinienkonform mit
SoundPLAN, Vs. 6.2. Die umfangreichen Koordinaten des digitalen Modells können auf Daten-
träger zur Verfügung gestellt werden.
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Ingenieurgesellschaft
- 7 -
5 Ausgangsdaten
Bei den Emissionsmessungen in den beiden Steinmetzbetrieben wurden gemäß TA Lärm /1/
jeweils der Mittelungspegel LAFeq, der Taktmaximal-Mittelungspegel LAFTeq sowie der Maximalpe-
gel LAFmax erfasst. Zur Ermittlung der Schallleistungspegel sind die Taktmaximal -Mittelungspegel
LAFTeq relevant, bei denen durch das besondere Messverfahren die Impulsha ltigkeit der Gerä u-
sche berücksichtigt wird.
Der Fremdgeräuschpegel durch Straßenverkehr lag mit c a. L Aeq = 55 dB(A) bzw. L AF95 = 49
dB(A) jeweils um mehr als 10 dB(A) unter den Anlagengeräuschen , so dass keine Fremdg e-
räuschkorrektur erforderlich ist.
Fa. Götz, Am Alten Friedhof 6
Im Gebäudekomplex Am Alten Friedhof 6 befinden sich sowohl zwischen Bür o und Lager der
Fa. Götz als auch über dem Lager Wohnungen. Unmittelbar an die Werkstatt grenzt im Nordo s-
ten das Wohnhaus "Am Alten Friedhof" 4A.
Die Öffnungen der Betriebsgebäude und der Außenarbeitsbereich der Fa. Götz sind von der ge-
planten Bebauung in Richtung der Straße "Am Alten Friedhof" hin abgewandt und zusätzlich
durch eine Überdachung abgeschirmt. Zum Plangebiet hin befinden sich keine Fenster oder T ü-
ren von Werkstatt und Lager. Lediglich die Steintrennmaschine ist in Richtung der geplanten
Bebauung östlich des Lagergebäudes im Freien aufgestellt.
Die Schallabstrahlung über die massiven Außenbauteile der Werkstatt kann gegenüber der
Schallabstrahlung über die nach Südwesten hin geöffnete Werkstatttür vernachlässigt werden.
Der Taktmaximalpegel beim Betrieb von Schrift-Presslufthammer und Kompressor in der Wer k-
statt betrug in der Türebene:
LAFTeq = 85,6 dB(A).
Unter Berücksichtigung der Türfläche F = 1,16*2,10m² und der vom Betriebsinhaber genan nten
maximalen täglichen Einwirkzeit Te = 4 h beträgt der von der Werkstatttür abgestrahlte Beurtei-
lungs-Schallleistungspegel LWA,r:
LWA,r = 85,6 + 10*log(F) + 10*log(Te/16h) dB(A) (Gl. 1)
LWA,r = 83,5 dB(A).
Dieser Schallleistungspegel wird der in Abb. 1 im Anhang dargestellten Schallquelle an der Süd-
westfassade der Werkstatt zugeordnet (Emissionshöhe 1 m über Gelände).
D R. G R U S C H K A
Ingenieurgesellschaft
- 8 -
Die Beurteilungs-Schallleistungspegel LWA,r der im Freien eingesetzten Maschinen sind in der
nachfolgenden Tab. 5.1 dargestellt. Sie w erden gemäß Gleichung 2 abgeleitet au s den Schal l-
druckpegeln LAFTeq,1m, gemessen in 1 m Abstand (Schallabstrahlung bei den Messungen in den
Viertelraum), und beinhalten den ggf. erforderlichen Zuschlag K T für die Tonhaltigkeit der G e-
räusche. Die zeitliche Beurteilung erfolgt nach den vom Betr iebsinhaber genannten maximalen
täglichen Einwirkzeiten Te der einzelnen Anlagen im Tagzeitraum.
LWA,r = LAFTeq,1m + 20*log(1m) + 5 + KT + 10*log(Te/16h) dB(A) (Gl. 2).
Tab. 5.1: Beurteilungs-Schallleistungspegel der im Freien eingesetzten Maschinen
Beurteilungs-
Taktmaximal- Schallleistungspegel
Quelle Einwirk- Mittelungs- Tonhaltig- inkl. Impuls- und
zeit pegel keitszuschlag Tonhaltigkeitszuschlag
Te LAFTeq,1m KT LWA,r
[h] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]
1 2 3 4 5
Steintrennmaschine 0,5 88,0 0 77,9
Schlagbohrmaschine 0,1 93,2 0 76,2
Handschleifmaschine 1,0 87,0 0 80,0
Flaschenzug 0,1 88,9 0 71,9
Gabelstapler 0,5 95,0 0 84,9
Hochdruckreiniger 0,2 88,6 3 77,6
Hierbei ist zu beachten, dass die Werte der Steintrennmaschine für den Betrieb mit einem "Flü s-
tersägeblatt" gelten. Bei normalen Sägeblättern liegen die Messwerte 12 dB(A) höher, zusätzlich
ist ein Zuschlag K T = 3 dB(A) für die Tonhaltigkeit der Geräusche beim Sägen zu b erücksichti-
gen.
Die Schallleistungspegel aus Tab. 5.1 werden den in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten
Schallquellen auf dem Betriebsgelände der Fa. Götz zugeordnet (Emissionshöhe 1 m über G e-
lände).
Fa. Karn, Heinrichstraße 139
Östlich des Betriebsgelände s der Fa. Karn liegt das Geschosswohnhaus Heinrichstraße 141
und dessen Garten. An die beiden Werkstätten grenzt unmittelbar im Südwesten ein zweig e-
schossiges Gebäude mit Wohnungen.
Das Plangebiet ist vom Betriebsgelände der Fa. Karn durch die bestehenden Gebäude und eine
4 m hohe Grundstücksmauer abgeschirmt.
D R. G R U S C H K A
Ingenieurgesellschaft
- 9 -
Schalltechnisch relevant für das Plangebiet sind die nach Osten in Richtung des Geschos s-
wohnhauses Heinrichstraße 141 orientierten Eingänge der beiden W erkstätten. Die Schalla b-
strahlung über die massiven Außenbauteile der Werkst ätten kann gegenüber der Schallabstrah-
lung über die nach Osten hin geöffnete n Werkstatttür en vernachlässigt werden. D ie gemesse-
nen Taktmaxima lpegel in der Türebene und die unter Be rücksichtigung der Türflächen F von
den Werkstatttüren abgestrahlte n Beurteilungs-Schallleistungspegel werden nach Gl. 1 b e-
rechnet und sind in Tab. 5.2 zusammengefasst.
Tab. 5.2: Beurteilungs-Schallleistungspegel der Werkstatttüren
Beurteilungs-
Taktmaximal- Schallleistungspegel
Quelle Einwirk- Mittelungs- Tonhaltig- Türfläche inkl. Impuls- und
zeit pegel keitszuschlag Tonhaltigkeitszuschlag
Te
LAFTeq
KT
F LWA,r
[h] [dB(A)] [dB(A)] [m²] [dB(A)]
1 2 3 4 5 6
Werkstatt I:
Säge 0,5 97,2 3 7,75 94,0
Werkstatt II:
Schrift-Presslufthammer 4,0 84,7 0 2,42 82,5
Sandstrahler 1,0 90,5 0 2,42 82,3
Die Schallleistungspegel aus Tab. 5.2 werden den in Abb. 1 im Anhang gekennzeichneten
Schallquellen an den Ostfassaden der Werkstätten der Fa. Karn zugeordnet (Emissionshöhe 1
m über Gelände).
Der geringe Verladebetrieb findet jeweils auf der durch die bestehenden Gebäude abgeschir m-
ten Straßenseite statt und kann gegenüber den Steinbearbeitungsgeräuschen vernachlässigt
werden.
D R. G R U S C H K A
Ingenieurgesellschaft
- 10 -
6 Ergebnisse
In Anlage 1 im Anhang sind die (Teil-) Beurteilungspegel an den im Geltungsbereich des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes O 15.1, Darmstadt, geplanten Wohnhäuser durch Geräusche
aus den Steinmetzbetrieben:
• Fa. Götz, Am Alten Friedhof 6
• Fa. Karn, Heinrichstraße 139.
beigefügt. Die energetisch summierten Gesamtbeurteilungspegel sind in der nachfolgenden
Tab. 6.1 zusammengefasst.
Tab. 6.1: Beurteilungspegel
Gebäude Fassade Geschoss Beurteilungspegel tags
Lr
/[dB(A)]
1 2 3 4
A Nord EG 46,5
1. OG 51,2
2. OG 54,8
Süd EG 37,7
1. OG 38,7
2. OG 39,9
B West EG 49,7
1. OG 49,6
2. OG 49,2
C Nordwest EG 54,2
1. OG 54,5
2. OG 54,4
West EG 54,7
1. OG 53,9
2. OG 52,7
Beim bestimmungsgemäßen Betrieb der beiden Steinmetzbetriebe ist somit der zulässige Im-
missionsrichtwert der TA Lärm /1/ für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) eingehalten.
Dies gilt für die Situation, dass die im Freien aufgestellt e Steintrennmaschine der Fa. Götz mit
einem "Flüstersägeblatt" betrieben wird. Bei normalen Sägeblättern kommt es zu Richtwer tüber-
schreitungen von bis zu 14 dB(A). Kann ein dauerhafter Betrieb der Steintrennmaschine mit
Flüstersägeblättern nicht sichergestellt werden, ist die Steintrennmaschine einzuhausen. Das
Schalldämm-Maß der Außenbauteile (inkl. Tür) einer Einhausung am derzeitigen Standort der
Steintrennmaschine muss mindestens R'w = 20 dB betragen.
D R. G R U S C H K A
Ingenieurgesellschaft
- 11 -
Spitzenpegel
Bei der Nutzung des auch im Bereich der geplanten Wohnbebauung eingesetzten Hochdruc k-
reinigers treten im Abstand von 1 m Maximalpegel von bis zu 9 1 dB(A) auf. Damit ist bereits im
Abstand von 2 m mit 91 – 20*log(2m/1m) dB(A) = 84,9 dB(A) der gemäß TA Lärm /1/ in allge-
meinen Wohngebieten zulässige Wert für kurzzeitige Geräuschspitzen von tags (55 + 30) dB(A)
= 85 dB(A) eingehalten.
Dr. Frank Schaffner
D R. G R U S C H K A
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- 12 -
ANHANG
Abb. 1
Anlage 1
Abb. 1
Lageplan,
Elemente des
SchallquellenmodellsMaßstab 1:1000
00 5 10 20 30 40
m
Legende
Schallquelle
Linienschallquelle
Immissionsort
A
B
C
Wkst I
Wkst II
Fa. Karn
Fa. Götz
Diltheyweg
Herdweg
Am Alten Friedhof
Nieder-Ramstädter-Straße
W
ienerstraße
Heinrichstraße
Stein-
trenn-
maschine
B-Plan O 15, Darmstadt
Mittlere Ausbreitung - Steinmetzbetriebe
Schallquelle Quelltyp Lw
dB(A)
L'w
dB(A)
l oder
m,m²
Ko
dB
s
m
Adiv
dB
Agr
dB
Amisc
dB
Abar
dB
Aatm
dB
DI
dB
Cmet
dB
Re
dB(A)
Ls
dB(A)
LrT
dB(A)
A Nord EG LrT 46,5 dB(A)
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 5,7 7,60 28,6 0,0 17,2 0,0 0,0 35,0 43,0 43,0
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 5,8 9,05 30,1 0,0 16,1 0,0 0,0 25,9 42,1 42,1
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 26,52 39,5 1,6 19,9 0,1 0,0 39,0 39,0
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 32,79 41,3 2,4 22,6 0,1 0,0 23,1 23,1
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 3,0 45,94 44,2 3,2 21,8 0,1 0,0 8,1 19,0 19,0
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 33,98 41,6 2,5 22,5 0,1 0,0 16,3 16,3
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 35,44 42,0 2,6 22,4 0,1 0,0 15,9 15,9
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 3,0 53,61 45,6 3,5 21,5 0,1 0,0 3,5 10,8 10,8
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 3,0 57,29 46,2 3,6 21,4 0,1 0,0 3,8 10,6 10,6
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 32,64 41,3 2,4 22,6 0,1 0,0 -2,1 8,9 8,9
A Nord 1. OG LrT 51,2 dB(A)
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 5,6 9,77 30,8 0,0 9,9 0,0 0,0 26,2 47,4 47,4
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 5,5 8,44 29,5 0,0 12,4 0,0 0,0 35,9 46,3 46,3
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 26,77 39,5 0,0 15,1 0,1 0,0 45,3 45,3
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 33,00 41,4 0,2 24,8 0,1 0,0 23,1 23,1
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 3,0 46,10 44,3 1,6 23,4 0,1 0,0 8,9 19,0 19,0
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 34,17 41,7 0,4 24,6 0,1 0,0 16,2 16,2
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 35,63 42,0 0,7 24,3 0,1 0,0 15,9 15,9
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 3,0 53,73 45,6 2,4 22,6 0,1 0,0 3,5 10,8 10,8
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 3,0 57,40 46,2 2,6 22,4 0,1 0,0 4,3 10,7 10,7
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 32,84 41,3 0,2 24,8 0,1 0,0 2,4 9,5 9,5
A Nord 2. OG LrT 54,8 dB(A)
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 5,6 11,16 31,9 0,0 4,6 0,0 0,0 26,6 51,5 51,5
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 5,5 10,02 31,0 0,0 6,3 0,0 0,0 36,3 50,6 50,6
K Säge Punkt 94,0 94,0 5,9 27,31 39,7 0,0 13,8 0,1 0,0 46,4 46,4
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 33,43 41,5 0,0 25,0 0,1 0,0 22,9 22,9
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Anlage 1
SoundPLAN 6 - 24.05.2004
B-Plan O 15, Darmstadt
Mittlere Ausbreitung - Steinmetzbetriebe
Schallquelle Quelltyp Lw
dB(A)
L'w
dB(A)
l oder
m,m²
Ko
dB
s
m
Adiv
dB
Agr
dB
Amisc
dB
Abar
dB
Aatm
dB
DI
dB
Cmet
dB
Re
dB(A)
Ls
dB(A)
LrT
dB(A)
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 3,0 46,44 44,3 0,5 22,6 0,1 0,0 10,0 20,8 20,8
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 36,04 42,1 0,0 23,8 0,1 0,0 17,0 17,0
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 34,60 41,8 0,0 24,6 0,1 0,0 16,5 16,5
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 3,0 57,66 46,2 1,5 23,5 0,1 0,0 4,7 10,8 10,8
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 3,0 54,00 45,6 1,2 23,8 0,1 0,0 3,5 10,7 10,7
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 33,28 41,4 0,0 25,0 0,1 0,0 2,6 9,4 9,4
A Süd EG LrT 37,7 dB(A)
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 22,34 38,0 0,7 20,9 0,0 0,0 28,2 32,1 32,1
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 39,97 43,0 3,0 22,0 0,1 0,0 31,9 31,9
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 3,0 33,29 41,4 2,3 15,3 0,1 0,0 20,8 29,4 29,4
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 24,90 38,9 1,3 17,2 0,0 0,0 23,7 27,7 27,7
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 23,99 38,6 1,1 20,1 0,0 0,0 23,9 26,6 26,6
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 6,0 22,60 38,1 0,8 24,2 0,0 0,0 25,2 25,2
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 6,0 23,69 38,5 1,0 24,0 0,0 0,0 25,0 25,0
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 23,28 38,3 0,9 20,0 0,0 0,0 17,2 19,4 19,4
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 3,0 38,63 42,7 2,9 22,1 0,1 0,0 4,9 13,4 13,4
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 3,0 41,50 43,4 3,0 22,0 0,1 0,0 12,5 12,5
A Süd 1. OG LrT 38,7 dB(A)
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 3,0 33,51 41,5 0,4 12,7 0,1 0,0 33,2 33,2
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 5,9 22,64 38,1 0,0 18,3 0,0 0,0 33,0 33,0
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 40,13 43,1 1,3 23,7 0,1 0,0 31,8 31,8
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 2,9 25,17 39,0 0,0 14,7 0,0 0,0 29,2 29,2
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 5,9 22,89 38,2 0,0 25,0 0,0 0,0 25,0 25,0
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 5,9 23,97 38,6 0,0 25,0 0,0 0,0 24,8 24,8
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 2,9 24,27 38,7 0,0 19,5 0,0 0,0 24,7 24,7
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 2,9 23,57 38,4 0,0 19,7 0,0 0,0 9,1 17,3 17,3
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 3,0 41,66 43,4 1,4 21,6 0,1 0,0 14,4 14,4
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Anlage 1
SoundPLAN 6 - 24.05.2004
B-Plan O 15, Darmstadt
Mittlere Ausbreitung - Steinmetzbetriebe
Schallquelle Quelltyp Lw
dB(A)
L'w
dB(A)
l oder
m,m²
Ko
dB
s
m
Adiv
dB
Agr
dB
Amisc
dB
Abar
dB
Aatm
dB
DI
dB
Cmet
dB
Re
dB(A)
Ls
dB(A)
LrT
dB(A)
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 3,0 38,81 42,8 1,1 22,2 0,1 0,0 14,4 14,4
A Süd 2. OG LrT 39,9 dB(A)
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 2,9 33,99 41,6 0,0 11,3 0,1 0,0 34,8 34,8
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 40,50 43,1 0,0 23,4 0,1 0,0 33,4 33,4
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 5,9 23,27 38,3 0,0 17,7 0,0 0,0 33,3 33,3
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 2,9 25,74 39,2 0,0 13,5 0,0 0,0 30,1 30,1
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 2,9 24,86 38,9 0,0 17,5 0,0 0,0 26,4 26,4
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 5,9 24,57 38,8 0,0 23,7 0,0 0,0 25,9 25,9
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 5,9 23,52 38,4 0,0 24,5 0,0 0,0 25,3 25,3
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 2,9 24,17 38,7 0,0 16,9 0,0 0,0 9,4 19,7 19,7
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 3,0 39,18 42,9 0,0 20,0 0,1 0,0 17,6 17,6
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 3,0 42,01 43,5 0,0 19,8 0,1 0,0 17,5 17,5
B West EG LrT 49,7 dB(A)
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 2,9 13,59 33,7 0,0 0,0 0,0 0,0 45,7 49,5 49,5
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 3,0 29,99 40,5 1,5 20,4 0,1 0,0 34,0 34,5 34,5
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 78,43 48,9 4,0 18,8 0,2 0,0 28,2 28,2
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 42,30 43,5 3,1 19,6 0,1 0,0 19,6 24,8 24,8
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 42,24 43,5 3,1 16,3 0,1 0,0 15,5 21,4 21,4
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 43,46 43,8 3,2 16,0 0,1 0,0 15,6 21,3 21,3
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 6,0 64,92 47,2 3,8 19,4 0,1 0,0 11,9 18,9 18,9
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 6,0 64,17 47,1 3,8 19,9 0,1 0,0 11,1 18,3 18,3
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 3,0 24,18 38,7 1,2 23,8 0,0 0,0 4,7 17,1 17,1
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 44,74 44,0 3,2 15,6 0,1 0,0 7,6 13,3 13,3
B West 1. OG LrT 49,6 dB(A)
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 2,8 14,07 34,0 0,0 0,0 0,0 0,0 45,6 49,2 49,2
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 3,0 30,28 40,6 0,3 19,0 0,1 0,0 36,0 36,6 36,6
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 78,52 48,9 3,3 17,9 0,2 0,0 29,8 29,8
Seite 3 DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Lilienthalstr. 15 64625 Bensheim
Anlage 1
SoundPLAN 6 - 24.05.2004
B-Plan O 15, Darmstadt
Mittlere Ausbreitung - Steinmetzbetriebe
Schallquelle Quelltyp Lw
dB(A)
L'w
dB(A)
l oder
m,m²
Ko
dB
s
m
Adiv
dB
Agr
dB
Amisc
dB
Abar
dB
Aatm
dB
DI
dB
Cmet
dB
Re
dB(A)
Ls
dB(A)
LrT
dB(A)
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 42,46 43,6 1,5 17,0 0,1 0,0 23,9 29,0 29,0
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 43,61 43,8 1,6 13,1 0,1 0,0 20,0 25,7 25,7
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 42,40 43,5 1,5 13,5 0,1 0,0 19,9 25,7 25,7
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 6,0 65,02 47,3 2,9 19,3 0,1 0,0 12,9 19,9 19,9
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 6,0 64,27 47,2 2,8 19,9 0,1 0,0 11,7 19,1 19,1
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 44,89 44,0 1,7 12,6 0,1 0,0 12,1 17,8 17,8
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 2,9 24,45 38,8 0,0 24,4 0,0 0,0 4,7 17,6 17,6
B West 2. OG LrT 49,2 dB(A)
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 2,7 15,07 34,6 0,0 0,0 0,0 0,0 45,2 48,7 48,7
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 2,9 30,89 40,8 0,0 15,6 0,1 0,0 36,5 37,7 37,7
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 78,70 48,9 2,5 17,0 0,2 0,0 31,4 31,4
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 42,80 43,6 0,0 18,2 0,1 0,0 24,1 29,2 29,2
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 43,95 43,9 0,1 13,9 0,1 0,0 20,4 26,3 26,3
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 42,74 43,6 0,0 14,3 0,1 0,0 20,3 26,3 26,3
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 2,9 25,04 39,0 0,0 19,7 0,0 0,0 4,7 21,9 21,9
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 6,0 65,24 47,3 2,0 19,1 0,1 0,0 20,1 20,1
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 6,0 64,50 47,2 1,9 19,9 0,1 0,0 19,2 19,2
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 45,21 44,1 0,3 13,4 0,1 0,0 12,5 18,3 18,3
C Nordwest EG LrT 54,2 dB(A)
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 3,0 19,65 36,9 0,3 0,0 0,0 0,0 46,8 52,1 52,1
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 2,9 15,41 34,8 0,0 0,0 0,0 0,0 44,0 48,0 48,0
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 38,03 42,6 2,8 0,0 0,1 0,0 15,3 44,0 44,0
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 35,99 42,1 2,7 0,0 0,1 0,0 38,1 38,1
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 37,79 42,5 2,8 0,0 0,1 0,0 11,3 37,6 37,6
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 93,67 50,4 4,2 18,3 0,2 0,0 25,3 29,2 29,2
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 39,53 42,9 2,9 0,0 0,1 0,0 -4,8 29,0 29,0
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 3,0 20,08 37,0 0,0 19,5 0,0 0,0 24,3 24,3
Seite 4 DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Lilienthalstr. 15 64625 Bensheim
Anlage 1
SoundPLAN 6 - 24.05.2004
B-Plan O 15, Darmstadt
Mittlere Ausbreitung - Steinmetzbetriebe
Schallquelle Quelltyp Lw
dB(A)
L'w
dB(A)
l oder
m,m²
Ko
dB
s
m
Adiv
dB
Agr
dB
Amisc
dB
Abar
dB
Aatm
dB
DI
dB
Cmet
dB
Re
dB(A)
Ls
dB(A)
LrT
dB(A)
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 6,0 76,94 48,7 4,0 19,7 0,1 0,0 16,0 16,0
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 6,0 75,66 48,6 4,0 20,8 0,1 0,0 14,8 14,8
C Nordwest 1. OG LrT 54,5 dB(A)
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 2,9 20,10 37,1 0,0 0,0 0,0 0,0 47,1 52,2 52,2
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 2,9 15,84 35,0 0,0 0,0 0,0 0,0 43,7 47,7 47,7
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 38,21 42,6 1,0 0,0 0,1 0,0 19,3 45,8 45,8
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 36,17 42,2 0,7 0,0 0,1 0,0 40,0 40,0
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 37,97 42,6 1,0 0,0 0,1 0,0 15,5 39,4 39,4
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 39,70 43,0 1,2 0,0 0,1 0,0 -4,5 30,6 30,6
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 93,74 50,4 3,6 18,1 0,2 0,0 26,1 30,0 30,0
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 2,9 20,41 37,2 0,0 18,2 0,0 0,0 25,4 25,4
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 6,0 77,03 48,7 3,2 19,9 0,1 0,0 16,5 16,5
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 6,0 75,75 48,6 3,2 21,1 0,1 0,0 15,3 15,3
C Nordwest 2. OG LrT 54,4 dB(A)
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 2,8 21,02 37,4 0,0 0,0 0,0 0,0 46,7 51,8 51,8
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 2,8 16,74 35,5 0,0 0,0 0,0 0,0 43,2 47,2 47,2
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 38,59 42,7 0,0 0,0 0,1 0,0 19,4 46,7 46,7
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 36,57 42,3 0,0 0,0 0,1 0,0 40,6 40,6
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 38,35 42,7 0,0 0,0 0,1 0,0 15,7 40,2 40,2
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 40,07 43,0 0,0 0,0 0,1 0,0 -4,1 31,7 31,7
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 93,89 50,4 3,0 17,9 0,2 0,0 26,9 30,8 30,8
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 2,9 21,11 37,5 0,0 16,6 0,0 0,0 26,6 26,6
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 6,0 77,22 48,7 2,5 20,1 0,1 0,0 17,0 17,0
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 6,0 75,94 48,6 2,4 21,4 0,1 0,0 15,7 15,7
C West EG LrT 54,7 dB(A)
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 2,7 7,34 28,3 0,0 0,0 0,0 0,0 49,8 54,2 54,2
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 2,9 22,27 37,9 0,6 6,1 0,0 0,0 37,6 44,2 44,2
Seite 5 DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Lilienthalstr. 15 64625 Bensheim
Anlage 1
SoundPLAN 6 - 24.05.2004
B-Plan O 15, Darmstadt
Mittlere Ausbreitung - Steinmetzbetriebe
Schallquelle Quelltyp Lw
dB(A)
L'w
dB(A)
l oder
m,m²
Ko
dB
s
m
Adiv
dB
Agr
dB
Amisc
dB
Abar
dB
Aatm
dB
DI
dB
Cmet
dB
Re
dB(A)
Ls
dB(A)
LrT
dB(A)
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 85,91 49,7 4,1 18,3 0,2 0,0 27,8 27,8
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 41,47 43,3 3,0 21,8 0,1 0,0 20,5 23,9 23,9
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 3,0 17,82 36,0 0,0 22,6 0,0 0,0 19,2 23,7 23,7
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 40,67 43,2 3,0 19,4 0,1 0,0 16,8 20,1 20,1
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 42,20 43,5 3,1 19,2 0,1 0,0 16,8 20,0 20,0
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 6,0 71,07 48,0 3,9 19,4 0,1 0,0 14,0 18,8 18,8
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 6,0 70,12 47,9 3,9 20,3 0,1 0,0 13,3 17,9 17,9
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 43,75 43,8 3,2 18,9 0,1 0,0 5,7 10,6 10,6
C West 1. OG LrT 53,9 dB(A)
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 2,5 8,20 29,3 0,0 0,0 0,0 0,0 49,4 53,3 53,3
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 2,9 22,81 38,2 0,1 6,7 0,0 0,0 39,6 44,5 44,5
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 85,99 49,7 3,4 17,8 0,2 0,0 28,9 28,9
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 41,63 43,4 1,4 22,0 0,1 0,0 23,7 26,2 26,2
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 2,9 18,20 36,2 0,0 20,7 0,0 0,0 20,4 25,3 25,3
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 42,36 43,5 1,5 17,7 0,1 0,0 20,3 23,2 23,2
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 40,83 43,2 1,3 18,1 0,1 0,0 20,2 23,2 23,2
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 6,0 71,16 48,0 3,1 19,5 0,1 0,0 14,8 19,5 19,5
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 6,0 70,21 47,9 3,0 20,5 0,1 0,0 14,0 18,5 18,5
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 43,91 43,8 1,7 17,2 0,1 0,0 7,3 13,4 13,4
C West 2. OG LrT 52,7 dB(A)
G Steintrennmaschine Punkt 77,9 77,9 2,5 9,82 30,8 0,0 0,0 0,0 0,0 48,4 52,0 52,0
G Gabelstapler Linie 84,9 69,2 37,3 2,8 23,88 38,6 0,0 6,6 0,0 0,0 36,9 43,6 43,6
K Säge Punkt 94,0 94,0 6,0 86,15 49,7 2,8 17,3 0,2 0,0 30,1 30,1
G Hochdruckreiniger Punkt 77,6 77,6 2,8 18,98 36,6 0,0 16,0 0,0 0,0 1,8 27,8 27,8
G Werkstatt Punkt 83,5 83,5 6,0 41,98 43,5 0,0 22,6 0,1 0,0 22,6 26,0 26,0
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 42,70 43,6 0,0 16,9 0,1 0,0 19,0 24,0 24,0
G Handschleifmaschine Punkt 80,0 80,0 3,0 41,19 43,3 0,0 17,3 0,1 0,0 18,9 24,0 24,0
Seite 6 DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Lilienthalstr. 15 64625 Bensheim
Anlage 1
SoundPLAN 6 - 24.05.2004
B-Plan O 15, Darmstadt
Mittlere Ausbreitung - Steinmetzbetriebe
Schallquelle Quelltyp Lw
dB(A)
L'w
dB(A)
l oder
m,m²
Ko
dB
s
m
Adiv
dB
Agr
dB
Amisc
dB
Abar
dB
Aatm
dB
DI
dB
Cmet
dB
Re
dB(A)
Ls
dB(A)
LrT
dB(A)
K Schrifthammer Punkt 82,5 82,5 6,0 71,37 48,1 2,2 19,6 0,1 0,0 18,5 18,5
K Sandstrahler Punkt 82,3 82,3 6,0 70,42 47,9 2,2 20,7 0,1 0,0 17,3 17,3
G Flaschenzug Punkt 71,9 71,9 3,0 44,24 43,9 0,2 16,2 0,1 0,0 14,5 14,5
Seite 7 DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Lilienthalstr. 15 64625 Bensheim
Anlage 1
SoundPLAN 6 - 24.05.2004
B-Plan O 15, Darmstadt
Mittlere Ausbreitung - Steinmetzbetriebe
Legende
Schallquelle Name der Schallquelle
Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche)
Lw dB(A) Anlagenleistung
L'w dB(A) Leistung pro m, m²
l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche)
Ko dB Zuschlag für gerichtete Abstrahlung
s m Entfernung Schallquelle - Immissionsort
Adiv dB Mittlere Entfernungsminderung
Agr dB Mittlerer Bodeneffekt
Amisc dB Mittlere sonstige Dämpfung (Bebauung, Bewuchs, ...)
Abar dB Mittlere Einfügedämpfung
Aatm dB Mittlere Dämpfung durch Luftabsorption
DI dB Richtwirkungskorrektur
Cmet dB Mittlere meteorologische Korrektur, Windeinfluss
Re dB(A) Reflexanteil
Ls dB(A) Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort
LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag
Seite 8 DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH Lilienthalstr. 15 64625 Bensheim
Anlage 1
SoundPLAN 6 - 24.05.2004
stadt.bau.plan.
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT
BEBAUUNGSPLAN O 15.1
„GÄRTNEREI AM ALTEN FRIEDHOF“
ANLAGE 3 ZUR BEGRÜNDUNG
NATURSCHUTZRECHTLICHE
EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG
(STADTBAUPLAN, MAI 2006, ERGÄNZT AUGUST 2008)
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
stadt.bau.plan. Seite 2
INHALT
1. EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG
1.1 Grundlagen
1.2 Vorgehensweise
1.3 Arten- und Biotoptypen des Bestandes
1.4 Arten- und Biotoptypen der Planung (Eingriff)
1.5 Zusammenfassung
Anlagen
• Tabellarische Bilanzierung
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 15.1
Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
stadt.bau.plan. Seite 3
1. EINGRIFFS-/AUSGLEICHSBETRACHTUNG
1.1 Grundlagen
Bei Durchführung der geplanten Baumaßna hmen kommt es zu einem Eingriff in
Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 18 BNatSchG)
und des Hessischen Naturschutzgesetzes (§§ 5 HENatG):
§ 18 (1) BNatSchG und § 5 (1) HENatG definieren Eingriffe in Natur und
Landschaft als „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bo denschicht in Verbindung stehenden
Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“.
§ 19 (1, 2) BNatSchG verpflichtet den Verursacher eines Eingriffes,
„vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Der
Verursacher ist zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig
auszugleichen (Ausglei chsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu
kompensieren (Ersatzmaßnahmen) ...“
Nach § 6a (3) HENatG gelten Eingriffe in Natur und Landschaft als
ausgeglichen, „wenn nach ihrer Beendigung keine erheblichen oder
nachhaltigen Beeinträchtigungen de r Schutzgüter des § 5 (1) HENatG
zurückbleiben und wenn das Landschaftsbild so wiederhergestellt oder neu
gestaltet wird, wie dies den naturräumlichen Gegebenheiten entspricht“.
Im Rahmen der Abwägung in der Bauleitp lanung ist nach § 1a (3) BauGB die
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung einzustellen.
1.2 Vorgehensweise
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 15.1 „Gärtnerei Am Alten Friedhof“
umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha und liegt innerhalb des Geltungsbereiches des
rechtsgültigen Bebauungsplanes O 15 „Am Alten Friedhof“ vom 09.10.1980.
Für den Bestand wurde der o. g. rechtsgültige Bebauungsplan (O 15) mit seinen
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zu Grunde ge legt. Den Flächenanteilen
der jeweiligen Nutzungstypen der Planung (d es Eingriffes) liegen die zeichnerischen
und textlichen Festsetzungen des vorlie genden Entwurfes zum Bebauungsplan
O 15.1 zu Grunde.
Die Ermittlung des Eingriffsumfanges erfolgt nach der Ausgleichsabgabenverordnung
des Landes Hessen (AAV; GVBl. Teil 1 – 3. März 1995). Nachfolgend werden die
Nutzungstypen des Bestandes und der Planung (des Eingriffes) dargestellt und im
Einzelnen kurz charakterisiert. Die Ziffernfolge in Klammern bezeichnet dabei die
Typ-Nr. der Standard-Nutzungstypen nach Anlage 2 AAV und die zugehörigen
Wertpunkte pro qm (WP). Die abschließend e Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung kann
der Bilanzierungstabelle im Anhang entnommen werden.
Die Ausgleichsabgabenverordnung des Landes Hessen wurde hier anstelle der jetzt
gültigen Kompensationsverordnung angewendet, da das Verfahren vor deren
Inkrafttreten begonnen wurde und die Eingri ffs-/Ausgleichsbilanzierung auch so in
der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs (März 2006) dargestellt wurde.
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Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
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1.3 Arten- und Biotoptypen des Bestandes
Die Biotop- und Nutzungstypen des Bestandes setzen sich wie folgt zusammen:
Versiegelte Flächen
Überbaute Flächen, Dachfläche nicht begrünt (10.710/3 WP)
Der rechtsgültige Bebauungsplan O 15 weist den westlichen Bereich des
Planungsgebietes als „Besonderes Wohngebiet“ (WB) und den östlichen Bereich als
„Reines Wohngebiet“ (WR) aus. Die zulässige GRZ beträgt 0,4, so dass sich eine mit
Gebäuden überbaubare Fläche von ca. 2.036 qm ergibt.
Versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird (10.530/6 WP)
Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4
Satz 1 BauNVO um bis zu 50 vom Hundert überschritten werden. Da der
rechtsgültige Bebauungsplan O 15 dies nicht ausschließt, ist es zulässig, weitere ca.
1.018 qm durch die in § 19 Abs. 4 Sa tz 1 BauNVO bezeic hneten Anlagen zu
versiegeln.
Bei der Einstellung der versiegelten Fläc he wird davon ausgegangen, dass ca. 50 %
der Fläche voll versiegelt (Standard- Nutzungstyp-Nr. 10.510) und ca. 50 %
teilversiegelt (Standard-Nutzungstyp-Nr. 10.530) wird, so dass hier ca. 509 qm
eingestellt werden.
Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (10.510/3 WP)
Gemäß der o. g. Darstellung zu den vers iegelten Flächen werden hier ca. 509 qm
eingestellt.
Grünflächen
Gärtnerisch gepflegte Anlagen (11.211/14 WP)
Nach der insgesamt zulässigen GRZ von 0, 6 für überbaubare Flächen verbleiben
40 % nicht überbaubare Flächen in eine r Größenordnung von ca. 2.036 qm. Der
rechtsgültige Bebauungsplan O 15 setzt i nnerhalb der nicht überbaubaren Flächen
eine Fläche für gärtnerische Nutzungen und Nebenanlagen der Friedhofsgärtnerei
fest. Der Anteil, der innerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Entwurfes
O 15.1 liegt, beträgt ca. 1.058 qm, so dass hier ca. 978 qm eingestellt werden.
Erwerbsgartenbau/Sonderkulturen (03.211/13 WP)
Gemäß der o. g. Darstellung sind hier ca. 1.058 qm einzustellen.
Einzelbaum, heimisch, standortgerecht (04.110/31 WP)
Gemäß den textlichen Festsetzungen (Nr. 11.1) des rechtsgültigen Bebauungsplanes
O 15 ist auf je 200 qm Grundstücksfläche 1 hochstämmiger Baum zu pflanzen, so
dass sich 10 anzupflanzende Bäume ergebe n. Innerhalb des Geltungsbereiches des
vorliegenden Entwurfes O 15.1 sind weitere 10 anzupflanzende Bäume zeichnerisch
festgesetzt. Insgesamt ergibt sich so mit eine Anzahl von 20 anzupflanzenden
Bäumen.
Die anzupflanzenden Bäume werden mit ei ner übertrauften Fl äche von 3 qm pro
Stück in die Bilanzierung eingestellt (siehe Staatsanzeiger für das Land Hessen vom
05.02.1996, S. 522). Somit ergibt sich ein Flächenanteil von ca. 60 qm. Da es sich
bei der übertrauften Fläche um eine Überlagerung mit der darunter liegenden Fläche
handelt und somit keine zusätzliche Fläche beansprucht wird, fließt nur die
Aufwertung der Fläche mit den entsprechenden Wertpunkten in die Bilanzierung ein.
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Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
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1.4 Arten- und Biotoptype n der Planung (Eingriff)
Die Biotop- und Nutzungstypen der Planung (des Eingriffes) setzen sich wie folgt
zusammen:
Versiegelte Flächen
Überbaute Flächen, Dachfläche extensiv begrünt (10.730/13 WP)
Gemäß Planzeichnung des vo rliegenden Bebauungsplanes O 15.1 sind Tiefgaragen
zulässig. Über die textliche Festsetzung Nr. I.4.4 ist sichergestellt, dass Tiefgaragen
außerhalb der mit Gebäuden überbaubaren Flächen intensiv begrünt werden. Die
einzustellende Fläche beträgt ca. 182 qm.
Überbaute Flächen, Dachfläche nicht begrünt, mit Regenwasserversickerung
(10.715/6 WP)
Der vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes O 15.1 setzt für das Planungsgebiet
„Allgemeines Wohngebiet“ fest. Die zulässige GRZ beträgt 0,4, so dass sich eine mit
Gebäuden überbaubare Fläche von ca. 2.036 qm ergibt.
Die Einstellung in diesen Standard-Nutzungstyp erfolgt auf Grund der Satzung zur
Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser.
Demnach sind im Planungsgebiet Zister nen zu errichten, in die das auf den
Dachflächen der Gebäude anfallende Niederschlagswasser einzuleiten ist.
Versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird (10.530/6 WP)
Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4
Satz 1 BauNVO um bis zu 50 vom Hundert überschritten werden. Da der vorliegende
Entwurf des Bebauungsplanes O 15.1 dies nicht ausschließt, ist es zulässig, weitere
ca. 1.018 qm durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen zu
versiegeln. Weiterhin darf gemäß textliche r Festsetzungen I Nr. 1.2.1 die zulässige
Grundfläche durch überdachte Stellplätze und Garagen bis zu einer GRZ von 0,7
überschritten werden. Insgesamt ergibt sich ein Flächenanteil von ca. 1.527 qm der
zusätzlich versiegelt werden kann.
Die Einstellung in diesen Standard-Nutzungstyp erfolgt auf Grund der textlichen
Festsetzung Nr. III.1.3, wonach sämtliche Erschließungsflächen und sonstige zu
befestigende Grundstücksfreiflächen so herzustellen sind, dass Niederschlagswasser
versickern kann.
Grünflächen
Hecken-/Gebüschpflanzung (02.450/25 WP)
Gemäß Planzeichnung i. V. m. der textlichen Festsetzung Nr. III.1.2 sind Flächen
zum Anpflanzen von Hecken festgesetzt. Der Flächenanteil beträgt ca. 300 qm.
Der hier eigentlich anzusetzende Standa rd-Nutzungstyp (02.400/ 27 WP) „Hecken-
/ Gebüschpflanzung (heimisch, standortgerecht)“ ist nur im Außenbereich
anwendbar (vgl. StAnz. Hessen vom 5. Februar 1996, S. 522). Daher wird zwischen
dem nächstmöglichen Standard-Nutzungst yp (02.500 / 23 WP) und dem o. g.
Standard-Nutzungstyp (02.400 / 27 WP) gemittelt.
Gärtnerisch gepflegte Anlagen (11.221/14 WP)
Hierunter fallen die verbleibenden Freifläc hen, die gärtnerisch anzulegen sind, in
einer Größenordnung von ca. 1.045 qm.
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Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung „Gärtnerei am Alten Friedhof“
stadt.bau.plan. Seite 6
Einzelbaum, heimisch, standortgerecht (04.110/31 WP)
Gemäß Planzeichnung i. V. m. der textlic hen Festsetzung Nr. III.1.1.1 sind 8 Bäume
zum Anpflanzen festgesetzt.
Die anzupflanzenden Bäume werden mit ei ner übertrauften Fl äche von 3 qm pro
Stück in die Bilanzierung eingestellt (siehe Staatsanzeiger für das Land Hessen vom
05.02.96, S. 522). Somit ergibt sich ein Flächenanteil von ca. 24 qm. Da es sich bei
der übertrauften Fläche um eine Überlagerung mit der darunter liegenden Fläche
handelt und somit keine zusätzliche Fläche beansprucht wird, fließt nur die
Aufwertung der Fläche mit den entsprechenden Wertpunkten in die Bilanzierung ein.
1.5 Zusammenfassung
Die tabellarische Bilanzierung (siehe Anlage) schließt mit 39.995 WP für den
Bestand und mit 46.618 für die Planung (Eingriff). Damit ergibt sich eine
rechnerisch positive Bilanz (Biotopwertzuwachs von 6.623 WP, ca. 16,6 %).
Nachhaltige Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft sind – unter
Berücksichtigung der vorgesehenen Minimierungsmaßnahmen (Maßnahmen zur
Schonung des natürlichen Wasserhaushalts, Sicherung der Mindestausstattung an
Grünflächen) – nicht zu erwarten.
stadt.bau.plan.
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT
BEBAUUNGSPLAN O 15.1
„GÄRTNEREI AM ALTEN FRIEDHOF“
ANLAGE
zur Naturschutzrechtlichen Eingriffs– / Ausgleichsbetrachtung
TABELLARISCHE BILANZIERUNG
STAND 25.08.08
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes i.V.m. der AAV Hessen (GVBl. I 1995, S. 120)
Bezüglich der Maßnahme, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück
Bebauungsplan O 15.1 "Gärtnerei Am Alten Friedhof", Stadt Darmstadt
Flur 8: Flurstücke 22/7, 22/8, 22/9, 20/11 und 26/2 (teilweise)
Nutzungstyp nach Anlage 2 AAV WP/ Fläche je Nutzungstyp in qm Biotopwert Differenz
qm vorher nachher vorher nachher
Typ - N Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4567 8 91 0 1 1 1 2 1 3
Übertrag von Blatt :
F 02.450 Hecken-/Gebüschpflanzung 25 0 300 0 7.500 -7.500
L
Ä 03.211 Erwerbsgartenbau/Sonderkulturen 13 1.058 0 13.754 0 13.754
C
H
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelt 3 509 0 1.527 0 1.527
E
N
10.530 Flächen, deren Wasserabfluß versi 6 509 1.527 3.054 9.162 -6.108
B 10.710 Überbaute Flächen 3 2.036 0 6.108 0 6.108
I 10.715 Überbaute Fl., Dachflächen nicht 6 0 2.036 0 12.216 -12.216
L mit Regenwasserversickerung
A 10.730 Überbaute Flächen 13 0 182 0 2.366 -2.366
N Dachfläche intensiv begrünt
Z 11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen 14 978 1.045 13.692 14.630 -938
Flächen bzw. Stückzahlen nicht in Flächenbilanz
04.110 Einzelbaum, heimisch, standortger 31 60 24 1.860 744 1.116
04.120 Einzelbaum, nicht einheimisch 26 0 0 0 0 0
10.743 Neuanlage Fassadenbegrünung 13 0 0 0 0 0
Zusatzbewertung
Anrechenbare Ersatzmaßnahme (siehe Blatt Nr.)
Summe Summe / Übertrag nach Blatt Nr. 5.090 5.090 39.995 46.618 -6.623
Ort, Datum, Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben Auf dem letzten Blatt: x Kostenindex: EUR
Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehörde benötigt bitte nicht beschriften! EUR Abgabe
stadt.bau.plan.
2008/0386
19548 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
28.08.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
Beschluss in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
III
VI
61
Stvv.
Vorlage-Nr. 2008/0386
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Bebauungsplan O 15.1 - Gärtnerei am Alten Friedhof - (Satzungsbeschluss) und städ-
tebauliche Verträge hierzu
Vorlage vom: 25. 8.2008
Beschlussvorschlag:
1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans O 15.1 – Gärtnerei Am Alten Friedhof – im Rah-
men der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der/des
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.2, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt vom
12.04.2006
1.2 Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt vom 14.03.2006
1.3 Handwerkskammer Rhein-Main, Hindenburgstraße 1, 64295 Darmstadt vom 27.03.2006
werden entsprechend der jeweiligen Prüfung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Die zum Entwurf des Bebauungsplans O 15.1 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
(2) BauGB vorgebrachte Stellungnahme eines Bürgers, wird im Sinne der Prüfung nicht berücksichtigt.
3. Den beigefügten städtebaulichen Verträgen zwischen
a) Herrn Florian Weicker sowie Herrn Thomas Götz und der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
b) Frau Judith de Jong, Frau Sarah Jill de Jong, Herrn Wilfried Hoffmann, Herrn Janik Hoffmann und
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
wird zugestimmt.
4. Der Bebauungsplan O 15.1 – Gärtnerei Am Alten Friedhof – für das Gebiet zwischen Diltheyweg,
Herdweg, Am Alten Friedhof und den südlichen Grenzen der Grundstücke an der Heinrichstraße 139
2
...
bis 145A und die in den Bebauungsplan aufgenommenen Satzungen über die Gestaltung baulicher An-
lagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser sowie
die dazu gehörende Begründung, überarbeitet am 25.08.2008, werden zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Begründung zum Bebauungsplan O 15.1
Datenschutzrelevante Anlage: Adressenliste Bürger 1
Städtebaulicher Vertrag Weicker und Götz / Stadt
Städtebaulicher Vertrag de Jong und Hoffmann / Stadt
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/00386 vom 25.08.2008:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 16.12.2004 beschlossen, für den vorlie-
genden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbe-
schluss wurde am 23.12.2004 im Darmstädter Echo und der Südhessen-Woche öffentlich bekannt
gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung wurde auf-
grund des Magistratsbeschlusses vom 23.02.2005 nach Bekanntmachung im Darmstädter Echo am
28.02.2005 in der Zeit vom 28.02.2005 bis einschl. 29.03.2005 durchgeführt. Die Träger öffentlicher
Belange wurden am 23.03.2005 gem. § 4 (1) BauGB von der Aufstellung des Bebauungsplans unter-
richtet.
Am 14.02.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung der Offenlage des Entwurfs zum Bebauungs-
plan und der dazugehörigen Begründung zugestimmt. Die Offenlage erfolgte nach öffentlicher Be-
kanntmachung im Darmstädter Echo am 21.02.2006 in der Zeit vom 01.03.2006 bis 03.04.2006. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 10.03.2006 gemäß § 3 (2) BauGB
über die Offenlage informiert und gemäß § 4 (2) BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Abstimmung
mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 10.03.2006.
Zu 1.:
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Betei-
ligung der Öffentlichkeit, wurden folgende Stellungnahmen vorgebracht und entsprechend geprüft:
Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen:
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III
31.2, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm-
stadt (Schreiben vom 12.04.2006):
Grundwasser (Wasserversorgung):
Es würden keinerlei Aussagen gemacht über
den Wasserbedarf, die Versorgungssicher-
heit und über Grundwasserflurabstände. Die
Wasserversorgung usw. müsse somit als
nicht gesichert angesehen werden.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Ihm konnte aus folgenden Gründen nicht
gefolgt werden:
Schon aus der Größe des Plangebietes und
der Art der baulichen Nutzung (allgemeines
Wohngebiet) lässt sich ableiten, dass bei
Umsetzung des Bebauungsplanes kein sig-
nifikant erhöhter Wasserbedarf zu verzeich-
nen sein wird.
Die Versorgungssicherheit kann aufgrund
der Größe des Plangebietes, der Art der
baulichen Nutzung (allgemeines Wohnge-
biet) und insbesondere aufgrund seiner Lage
(bebautes Gebiet) als gesichert angesehen
werden.
Bedeutsame Flächen für den Grundwasser-
schutz sind im Plangebiet nicht vorhanden
(vgl. II Umweltbericht der Begründung), so
dass eine Beeinträchtigung des Grundwas-
sers nicht zu befürchten ist.
Darüber hinaus steht der Aufwand zur Erhe-
bung der geforderten Daten in keinem Ver-
hältnis zur Größe und vorgesehenen Nut-
zung des Plangebietes.
Der Untersuchungsumfang zur Thematik
Grundwasser (hier: Wasserversorgung) rich-
tet sich nach dem allgemeinen Kenntnis-
stand und ist für den vorliege nden Beba u-
4
...
Abwasser, Gewässergüte / Oberflächenge-
wässer (Abflussregelung, Hochwasser-
schutz, Hydrologie) / Bodenschutz / Bergbe-
hörde:
Die frühere Stellungnahme gelte weiterhin,
wonach als Nebenbestimmung in den Be-
bauungsplan aufzunehmen sei:
„Bei allen Baumaßnahmen, die eine Eingriff
in den Boden erfordern, ist auf organolepti-
sche Auffälligkeiten zu achten. Werden diese
festgestellt ist umgehend das Regierungs-
präsidium Darmstadt, Abt. Umwelt Darm-
stadt (Dezernat IV/Da 41.5), zu informieren“.
Immissionsschutz:
Bedenken bestünden weiterhin. Aus den
Unterlagen gehe nicht hervor, ob die Stein-
kreissäge jetzt nun weiter betrieben werden
soll oder nicht. Es gäbe zwar eine Verzichts-
erklärung des Betreibers, der Gutachter ha-
be aber die Lärmimmissionswerte unter Be-
rücksichtigung der Steintrennmaschine mit
einem Flüstersägeblatt als Grundlage für
seine Prognose genommen. Nach Bespre-
chung mit dem Betreiber könne festgestellt
werden, dass die Steinkreissäge weiterhin
benötigt werde, um Grabeinfassungen zu
kürzen. Dies könnte zwar auch mit einem
Winkelschleifer mit Steinblatt erfolgen, was
aber ebenfalls mit Lärm und einer erhebli-
chen Staubentwicklung verbunden wäre.
Aus diesem Grunde sei die Steinkreissäge
mit Wasserkühlung die bessere Wahl.
Weiterhin fänden auch noch andere Arbeiten
mit Staubentwicklung bei den beiden Stein-
metzbetrieben sta tt, wor über keine Aussa-
gen in den Planunterlagen vorlägen. Hier
seien die Planunterlagen zu ergänzen.
ungsplan angemessen.
Der Hinweis war bereits im Entwurf des Be-
bauungsplans (Ziffer V. 3) enthalten und wird
beibehalten.
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genom-
men. Ihnen konnte aus folgenden Gründen
nicht gefolgt werden:
Im Rahmen der Lärmvorsorge (Schutz der
Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Ge-
räusche sowie der Vorsorge gegen schädli-
che Umwelteinwirkungen durch Geräusche)
wurde durch die „Schalltechnische Untersu-
chung“ dargelegt, dass beim bestimmungs-
gemäßen Betrieb (davon ist auszugehen)
der beiden Steinmetzbetriebe der zulässige
Immissionsrichtwert der TA Lärm für allge-
meine Wohngebiete eingehalten wird. Dies
gilt für die Situation, dass die im Freien auf-
gestellte Steintrennmaschine der Fa. Götz
mit einem Flüstersägeblatt betrieben wird.
Mit Umsetzung des Bebauungsplanes erge-
ben sich Einschränkungen für die Nutzung
der im Freien aufgestellten Steintrennma-
schine des Steinmetzbetriebes „Götz“. Diese
sind dem Inhaber, Herrn Thomas Götz, be-
kannt. Verdeutlicht wird dies durch die Un-
terschrift unter einen zum Bebauungsplan
gehörenden städtebaulichen Vertrag, in wel-
chem die Verpflichtung des Grundstücksei-
gentümers und des jewe iligen Pächters zur
Verwendung eines Flüstersägeblatts oder
zur Einhausung der Steintrennmaschine
enthalten ist.
Welcher Vorgehensweise (Verzicht oder
Einhausung bzw. Flüstersägeblatt) nun der
Vorrang eingeräumt wird, obliegt nun dem
Inhaber des Steinmetzbetriebes „Götz“ unter
Berücksichtigung des städtebaulichen Ver-
trags.
Die Thematik möglicher Belastungen der
Lufthygiene (Gerüche, Staub) wurde ange-
messen in den Planungsunterlagen behan-
delt (vgl. Umweltbericht in der Begründung
zum Bebauungsplan Kapitel II Nr. 2.1.1
5
...
Der Gutachter komme zu dem Schluss, dass
nur mit Flüsterblatt oder Einhausung unter
Berücksichtigung der angenommenen Be-
triebszeiten der Lärmimmissionswert für das
„Allgemeine Wohngebiet“ eingehalten wer-
den könne. Beides sei z. Z. nicht vorhanden.
Damit bestehe hier ein Konflikt zwischen
dem bestehenden Gewerbebetrieb und der
geplanten Wohnbebauung, der gelöst wer-
den müsse, da auch die Interessen des Ge-
werbetreibenden zu beachten seien.
Je nach Konjunkturlage könnten die Stein-
metzbetriebe ihre Betriebszeiten ausweiten,
was dann die ganze Prognose hinfällig er-
scheinen lasse, da die Immissionsrichtwerte
gerade im Bereich C nur knapp unterschrit-
ten würden.
„Auswirkungen auf das Klima / die Luft“ so-
wie II Nr. 2.1.3 „Umweltbezogene Auswir-
kungen auf den Menschen und seine Ge-
sundheit sowie die Bevölkerung insgesamt“).
Die Lösung des Konfliktes wurde schon o-
ben aufgezeigt.
Für den Bebauungsplan und insbesondere
die Umweltprüfung können zur Prognose
voraussichtlicher Auswirkungen nur die zum
Zeitpunkt der Ermittlung vorliegenden Daten
berücksichtigt werden.
1.2 Industrie- und Handelskammer Darm-
stadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt
(Schreiben vom 14.03.2006):
Um weitere Nutzungskonflikte mit den be-
nachbarten Steinmetzbetrieben zu vermei-
den, wird angeregt, den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes um die vorhandene Gärt-
nerei insgesamt als „Mischgebiet“ und nicht
wie vorgesehen als „Allgemeines Wohnge-
biet“ auszuweisen.
Die Anregung wurde zur Kenntnis genom-
men. Ihr wurde aus folgenden Gründen nicht
gefolgt:
„Beim bestimmungsgemäßen Betrieb der
beiden Steinmetzbetriebe ist somit der zu-
lässige Immissionsrichtwert der TA-Lärm für
allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A)
eingehalten. Dies gilt für die Situation, dass
die im Freien aufgestellte Steintrennmaschi-
ne der Fa. Götz mit einem „Flüstersägeblatt“
betrieben wird. ... Kann ein dauerhafter Be-
trieb der Steintrennmaschine mit Flüstersä-
geblättern nicht sichergestellt werden, ist die
Steintrennmaschine einzuhausen. Das
Schalldämmmaß der Au ßenbauteile (inkl.
Tür) einer Einhausung am derzeitigen
Standort der Steintrennmaschine muss min-
destens R’w= 20 dB betragen.“
Somit ergeben sich lediglich Auflagen für
den „Steinmetzbetrieb Götz“. Sie stellen für
diesen jedoch keine negativen Auswirkun-
gen des Bebauungsplanes dar, da der Inha-
ber des „Steinmetzbetriebes Götz“, Herr
Thomas Götz, und der Grundstückseigentü-
mer sich in einem städtebaulichen Vertrag
der Wissenschaftsstadt Darmstadt gegen-
über verpflichtet haben, die für die maßgeb-
liche Konfliktsituation verantwortliche Stein-
kreissäge nur eingeschränkt im Nassschnei-
deverfahren mit einem Flüstersägeblatt oder
alternativ mit Einhausung der Steinkreissäge
zu betreiben.
Dadurch ist ein möglicher Nutzungskonflikt
ausgeräumt. Bei einer Ausweisung des ge-
6
...
samten Geltungsbereiches als Mischgebiet
würden darüber hinaus im gesamten Gebiet
weitere, städtebaulich nicht gewünschte
Nutzungen zulässig werden.
1.3 Handwerkskammer Rhein-Main, Hinden-
burgstraße 1, 64295 Darmstadt
(Schreiben vom 27.03.2006):
Die sich aus dem schalltechnischen Gutach-
ten zum Bebauungsplan ergebenden Aufla-
gen als Voraussetzung einer Verträglichkeit
mit einer Wohnnutzung (z. B. das Benutzen
eines Flüstersägeblatts bzw. die Einhausung
der Steintrennmaschine) hätten negative
Auswirkungen auf die benachbarten Stein-
metzbetriebe.
Gerade kleine Handwerksbetriebe seien
durch Nachbarschaftskonflikte mitunter äu-
ßerst belastet und eingeschränkt, selbst
durch rechtlich klare Verhältnisse. Um für die
Zukunft ein tatsächlich friedvolles Nebenein-
ander zu gewährleisten und von vorne her-
ein das Konfliktpotenzial auf ein Minimum zu
reduzieren, empfehle sich vor Abschluss des
Planverfahrens den persönlichen Kontakt zu
den betroffenen Betrieben zu suchen, um
eine zweckmäßige Lösung sicherzustellen.
Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis ge-
nommen. Ihr wurde aus folgenden Gründen
nicht gefolgt:
Die „Schalltechnische Untersuchung“ kommt
zu folgendem Ergebnis:
„Beim bestimmungsgemäßen Betrieb der
beiden Steinmetzbetriebe ist somit der zu-
lässige Immissionsrichtwert der TA-Lärm für
allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A)
eingehalten. Dies gilt für die Situation, dass
die im Freien aufgestellte Steintrennmaschi-
ne der Fa. Götz mit einem „Flüstersägeblatt“
betrieben wird. ... Kann ein dauerhafter Be-
trieb der Steintrennmaschine mit Flüstersä-
geblättern nicht sichergestellt werden, ist die
Steintrennmaschine einzuhausen. Das
Schalldämmmaß der Au ßenbauteile (inkl.
Tür) einer Einhausung am derzeitigen
Standort der Steintrennmaschine muss min-
destens R’w= 20 dB betragen.“
Somit ergeben sich lediglich Auflagen für
den „Steinmetzbetrieb Götz“. Sie stellen für
diesen jedoch keine negativen Auswirkun-
gen des Bebauungsplanes dar, da der Inha-
ber des „Steinmetzbetriebes Götz“, Herr
Thomas Götz, und der Grundstückseigentü-
mer sich in einem städtebaulichen Vertrag
der Wissenschaftsstadt Darmstadt gegen-
über verpflichtet haben, die für die maßgeb-
liche Konfliktsituation verantwortliche Stein-
kreissäge nur eingeschränkt im Nassschnei-
deverfahren mit einem Flüstersägeblatt oder
alternativ mit Einhausung der Steinkreissäge
zu betreiben.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Ihm wurde gefolgt. Weitere Gespräche sind
aus folgenden Gründen nicht erforderlich:
Mit dem Inhaber des „Steinmetzbetriebes
Götz“, Herrn Thomas Götz, wurden von Sei-
ten der Grundstückseigentümer, die von der
maßgeblichen Konfliktsituation betroffen
sind, persönliche Gespräche geführt (vgl.
Anlage 2.2 zur Begründung). Als Ergebnis
der Gespräche wurde ein städtebaulicher
Vertrag zum Bebauungsplan abgeschlossen.
Durch den zweiten Steinmetzbetrieb, Fa.
Karn, ist im Rahmen der Umsetzung des
Bebauungsplanes derzeit kein Konfliktpoten-
7
...
Beispielsweise könnte die Auflage von pas-
siven Lärmschutzmaßnahmen in den zukünf-
tigen Wohngebäuden eine sinnvolle Konflikt-
prävention darstellen.
zial erkennbar (vgl. Anlage 2.1 zur Begrün-
dung), so dass hier auf keine Belastungen
oder Einschränkungen im Betriebsablauf der
Fa. Karn hingewiesen werden muss.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Ihm wurde aus folgenden Gründen nicht
gefolgt:
Die „Schalltechnische Untersuchung“ kommt
zu dem Ergebnis, dass beim bestimmungs-
gemäßen Betrieb (davon ist auszugehen)
der beiden Steinmetzbetriebe der zulässige
Immissionsrichtwert für allgemeine Wohnge-
biete eingehalten wird. Eine planungsrechtli-
che Notwendigkeit Maßnahmen (passiver
Lärmschutz) zur Konfliktprävention vorzu-
schreiben ist hier nicht gegeben.
8
...
Zu 2.:
Folgende Stellungnahme eines Bürgers wurde im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorge-
bracht und entsprechend geprüft:
Vorgebrachte Stellungnahme:
Prüfung der Stellungnahme:
2.1 Bürger 1
(Schreiben vom 31.03.2006):
Da das Grundstück Am Alten Friedhof 4
insbesondere wegen des vorhandenen
Fensters an der Nordseite sowie der Terras-
sensituation stark beeinträchtigt sei, wird
darum gebeten, den Bebauungsvorschlag B
(3 Häuser) als Obergrenze in den Bebau-
ungsplan zu übernehmen.
Die Stellungnahme wurde aus folgenden
Gründen nicht berücksichtigt:
Die im Bebauungsplan dargestellten Bau-
grenzen berücksichtigen die einschlägigen
Regelungen bzgl. der einzuhaltenden Ab-
standsflächen, so dass beide Bebauungsvor-
schläge (A und B) innerhalb der dargestellten
Grenzen ohne Beeinträchtigungen der Nach-
bargrundstücke bzw. -bebauung umsetzbar
sind.
Zu 3.:
Der beigefügte städtebauliche Vertrag (datenschutzrelevante Anlage) zwischen Herrn Florian Weicker
als Grundstückseigentümer sowie Herrn Thomas Götz als Pächter des Grundstücks Am Alten Fried-
hof 6 und der Wissenschaftsstadt Darmstadt tri fft R egelungen über die eingeschränkte Benutzung
einer Steintrennmaschine, ohne die aufgrund der Überschreitung von Lärmschutzwerten keine Aus-
weisung einer Wohnbebauung an dieser Stelle möglich wäre. Diese Regelungen können rechtlich
nicht im Rahmen eines Bebauungsplans festgeschrieben werden, weshalb dieser Vertrag erforderlich
ist.
Der zweite städtebauliche Vertrag zwischen den Familien de Jong und Hoffmann als Grundstücksei-
gentümer einerseits und der Wissenschaftsstadt Darmstadt andererseits, regelt vor allem die Über-
nahme der Planungskosten für diesen Bebauungsplan. Darüber hinaus wird die Altlastenhaftung
durch die Grundstückseigentümer übernommen und es werden Entschädigungsansprüche gegenüber
der Stadt ausgeschlossen.
Die beiden Verträge wurden nach beiderseitiger Prüfung des Vertragsinhalts bereits einseitig von den
Grundstückseigentümern unterzeichnet. Die Gegenzeichnung der Stadt erfolgt nach dem Satzungs-
beschluss zum Bebauungsplan durch diese Vorlage.
Weiterhin ist ein notarieller Kaufvertrag über ein städtisches Grundstück (Teilfläche des Parkplatzes
als Zufahrt) erforderlich, der aber nicht zwingend zum jetzigen Zeitpunkt abzuschließen ist, sondern
erst, wenn das Projekt eines Cafés am Alten Friedhof realisiert wird.
9
...
Zu 4.:
Der Bebauungsplan O 15.1 mit seiner Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen über die
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser ist nach § 10 BauGB als Satzung zu beschließen; er wird danach durch öffentli-
che Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Der Dezernent VI: Der Dezernent III
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Klaus Feuchtinger
Stadtrat Stadtrat
Anlage:
• Begründung zum Bebauungsplan O 15.1, überarbeitet am 25.08.2008
Datenschutzrelevante Anlagen:
• Adressenliste Bürger 1
• Städtebaulicher Vertrag zwischen Herrn Florian Weicker sowie Herrn Thomas Götz und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
• Städtebaulicher Vertrag zwischen Frau Judith de Jong, Frau Sarah Jill de Jong, Herrn Wilfried
Hoffmann, Herrn Janik Hoffmann und der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt:
• Bebauungsplan O 15.1
Vorab werden übersandt:
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters)
• 11 Exemplare des Bebauungsplans O 15.1 für die Fraktionen der Stadtverordnetenversamm-
lung
Darmstadt, den 25.08.2008
VI/61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Wilhelminenstraße 1
- Rheinstraße 89
- Heinrichstraße 139
- Nieder-Ramstädter Straße
- Diltheyweg 11
- Herdweg
- Am Alten Friedhof 6
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0386
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.08.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00