V/1035/2015
Lindberghweg
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Beschlussvorlage
4692 Zeichen
V/1035/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Lindberghweg - Baubeschluss Kanalsanierung - Beratungsfolge 19.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 09.02.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Pla nung (Lageplan Nr. L85 Blätter 1 vom 11.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 450.000 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 3.800 € und Unterhaltungskosten von rd. 3.000 € für die Neuverlegung des Schmutzwasserkanals an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. Für die Erneuerung des Rege nwasserkanals fallen keine zusätzlichen Folgekosten an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 2016 450.000 Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen Investitionsmaßnah- me 0012 „Lindberghweg“ Verbesserung von Kanälen Insgesamt: 450.000 Vorlagen-Nr.: V/1035/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 15.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1035/2015 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsp lan 2016 bei der o.g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Voraussetzungen Gemäß §§51ff LWG und § 18a WHG haben die Gemeinden die Pflicht, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu sammeln und zu beseitigen. Die Grundstücke am Lindberghweg (Hs.Nr. 80-90) werden derzeit über eine nichtöffentliche Kanalisation entwässert, die über die Privatgrundstücke verläuft. Im Bereich der Häuser Nr. 84-90 befindet sich zudem ein öffentlicher Regenwasserkanal in der Straße Lindberghweg. Gemäß Satzung forderten einige Anlieger den Anschluss an eine öffentliche Kanalisation. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Um der Abwasserbeseitigungspflicht nachzukommen, sollen die betroffenen Grundstücke ent- sprechend der Satzung zukünftig über eine öffentliche Kanalisation im Trenns ystem entwässert werden. Zu diesem Zweck wird im Lindberghweg ein neuer Schmutzwasserkanal verlegt. Der vorhandene Regenwasserkanal muss aus bautechnischen Gründen ebenfalls erneuert werden. Insgesamt müssen ca. 210 m Schmutzwasserkanal DN 250 und ca. 10 0 m Regenwasserkanal DN 300 neu verlegt bzw. erneuert werden. Hinzu kommen einige Grundstücksanschlüsse und Straßenabläufe, die ebenfalls erneuert werden müssen. Die dargestellte Ausbauvariante zur Erneuerung der Kanäle und Grundstücksanschlüsse ist nach den technischen und gesetzlichen Mindeststandards bemessen und kann deshalb in Qua- lität und Umfang nicht reduziert werden. Die MünsterNETZ GmbH beabsichtigt im Zuge der Kanalsanierung die Sanierung der Wasse r- leitung, die Erneuerung der Stromleitungen sowie die Verlegung von mindestens einem Lee r- rohr für eine zukünftige Nutzung durch LWL-Kabel. 3. Ausschreibung und Bau Die Arbeiten am Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Die vorhandenen Kanäle und Leitungen werden ausgebaut. Die Verkehrsflächen werden im Anschluss an die Kanalbauarbe iten im Bereich der Baugruben wieder hergestellt. Im Zuge der Straßenunterhaltung ist die Erneuerung der Fahrbahndecke vorgesehen. Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Die Bauzeit wird voraussichtlich 7 Monate betragen. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Or d- nungsamt durchgeführt. Die Baudurchführung ist für das Zeitfenster der Sperrung der Schille r- straßenbrücke vorgesehen. Die Umklemmarbeiten auf den betroffenen Grundstü cken sind durch die Eigentümer durchz u- führen. - 3 - V/1035/2015 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Beiträge nach KAG oder BauGB werden in Verbindung mit den Kanalarbeiten nicht erhoben. Zuschüsse werden nicht erwartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen 5.1 Genehmigung 1 Die wasserrechtliche Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden. 5.2 Genehmigung 2 Die wasserrechtliche Genehmigung nach § 8 WHG ist vorhanden. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i.V. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Lindberghweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1035/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37