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V/1035/2015

Lindberghweg

Vorlagen 15.12.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.02.2016, TOP 5.14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4692 Zeichen

V/1035/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lindberghweg 
- Baubeschluss Kanalsanierung - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
09.02.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Pla nung (Lageplan Nr. L85 Blätter 1 vom 
11.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 450.000 € 
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 3.800 € und Unterhaltungskosten 
von rd.  3.000 € für die Neuverlegung des Schmutzwasserkanals an. Die Folgekosten werden 
durch die Abwassergebühr refinanziert. Für die Erneuerung des Rege nwasserkanals fallen keine 
zusätzlichen Folgekosten an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1101 
 
Abwasserbeseitigung 2016 
 
450.000 
 
 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
Investitionsmaßnah-
me 
0012 „Lindberghweg“ 
Verbesserung von Kanälen 
Insgesamt:    450.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1035/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1035/2015 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsp lan 2016 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Gemäß §§51ff LWG und § 18a WHG haben die Gemeinden die Pflicht, das auf ihrem Gebiet 
anfallende Abwasser zu sammeln und zu beseitigen. Die Grundstücke am Lindberghweg 
(Hs.Nr. 80-90) werden derzeit über eine nichtöffentliche Kanalisation entwässert, die über die 
Privatgrundstücke verläuft. Im Bereich der Häuser Nr. 84-90 befindet sich zudem ein öffentlicher 
Regenwasserkanal in der Straße Lindberghweg. Gemäß Satzung forderten einige Anlieger den 
Anschluss an eine öffentliche Kanalisation. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Um der Abwasserbeseitigungspflicht nachzukommen, sollen die betroffenen Grundstücke ent-
sprechend der Satzung zukünftig über eine öffentliche Kanalisation im Trenns ystem entwässert 
werden. Zu diesem Zweck wird im Lindberghweg ein neuer Schmutzwasserkanal verlegt. Der 
vorhandene Regenwasserkanal muss aus bautechnischen Gründen ebenfalls erneuert werden.   
Insgesamt müssen ca. 210 m Schmutzwasserkanal DN 250 und ca. 10 0 m Regenwasserkanal 
DN 300 neu verlegt bzw. erneuert werden. Hinzu kommen einige Grundstücksanschlüsse und 
Straßenabläufe, die ebenfalls erneuert werden müssen. 
Die dargestellte Ausbauvariante zur Erneuerung der Kanäle und Grundstücksanschlüsse ist 
nach den technischen und gesetzlichen Mindeststandards bemessen und kann deshalb in Qua-
lität und Umfang nicht reduziert werden. 
Die MünsterNETZ GmbH beabsichtigt im Zuge der Kanalsanierung die Sanierung der Wasse r-
leitung, die Erneuerung der Stromleitungen sowie die Verlegung von mindestens einem Lee r-
rohr für eine zukünftige Nutzung durch LWL-Kabel.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Arbeiten am Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Die vorhandenen Kanäle und 
Leitungen werden ausgebaut.  
Die Verkehrsflächen werden im Anschluss an die Kanalbauarbe iten im Bereich der Baugruben 
wieder hergestellt. Im Zuge der Straßenunterhaltung ist die Erneuerung der Fahrbahndecke 
vorgesehen. 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Die Bauzeit wird voraussichtlich  7 
Monate betragen. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Or d-
nungsamt durchgeführt. Die Baudurchführung ist für das Zeitfenster der Sperrung der Schille r-
straßenbrücke vorgesehen. 
Die Umklemmarbeiten auf den betroffenen Grundstü cken sind durch die Eigentümer durchz u-
führen.

- 3 - 
V/1035/2015 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge nach KAG oder BauGB werden in Verbindung mit den Kanalarbeiten nicht erhoben. 
Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
5.1 Genehmigung 1 
Die wasserrechtliche Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden. 
 
5.2 Genehmigung 2 
Die wasserrechtliche Genehmigung nach § 8 WHG ist vorhanden. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
i.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

19.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Lindberghweg

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Details

Aktenzeichen
V/1035/2015
Typ
Vorlagen
Datum
15.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37