2687/2017
"Nachhaltige Entwicklung sichern" als Querschnittsaufgabe
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB 11.09.2017 Vorlagen-Nummer 2687/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.09.2017 "Nachhaltige Entwicklung sichern" als Querschnittsaufgabe Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 7. April 2011 die Verwaltung beauftragt, eine „umfas- sende Strategie zur Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe zu entwickeln und im täglichen Verwal- tungshandeln umzusetzen“ (AN/0697/2011). Am 14. Februar 2012 erfolgte ein Sachstandsbericht der Verwaltung in Form einer Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion (AN/0171/2012). Die vorliegende Mitteilung berichtet über die weiteren Entwicklungen und den aktuellen Stand. Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene Im Jahr 1992 gaben die Vereinten Nationen mit dem Aktionsprogramm „Agenda 21“ soziale, ökologi- sche und ökonomische Handlungsempfehlungen für das 21. Jahrhundert. Im März 1998 erfolgte der erste Ratsbeschluss zur Aufstellung einer „Kölner Agenda 21“. Seitdem arbeiten Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung an einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Im September 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen mit der „Agenda 2030“ erstmals allge- mein gültige globale Nachhaltigkeitsziele – die Sustainable Development Goals (SDG). Als Bezugs- rahmen waren sie auch in Deutschland zentrale Grundlage für die Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sowie der Landesnachhaltigkeitsstrategie Nordrhein- Westfalens. Daraus ableitend entwickeln nordrhein-westfälische Kommunen im Modellversuch „Global Nachhalti- ge Kommune NRW“ Strategien für eine global nachhaltige Entwicklung. Sie definieren Bezüge zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie zur Landesnachhaltigkeitsstrategie Nordrhein-Westfalens. Ziel ist ein systematischer Beitrag zur „Agenda 2030“. Die Landesarbeitsgemeinschaft 21 NRW e.V. setzt das Projekt in Kooperation mit der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von ENGAGE- MENT GLOBAL gGmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung um. Sie berät und begleitet die Kommunen in Einzelberatungen, Workshops und Vernet- zungsveranstaltungen. Nachhaltigkeit als strategisches Leitziel Auch die Verwaltung der Stadt Köln beteiligt sich an dem Modellversuch und steht hierbei im regel- mäßigen Austausch mit dem Kölner Bündnis für kommunale Nachhaltigkeit. Absicht der Projektteil- nahme ist es, Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe zu etablieren und im täglichen Verwaltungs- handeln umzusetzen. Von besonderer Bedeutung ist, dass der Nachhaltigkeitsansatz einen zentralen Bestandteil der fol- 2 genden Projekte ausmacht: Entwicklung der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ (geplante Verabschiedung Ende 2019) Entwicklung verbindlicher Leitlinien zur Bürgerbeteiligung (geplante Verabschiedung Frühjahr 2018) #wirfürdiestadt – Verwaltungsreform der Stadt Köln (Laufzeit bis 2022) Ausformung des Wirkungsorientierten Haushalts im Sinne der Nachhaltigkeit Alle Projekte sollen eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Köln sicherstellen. Monitoring und Steuerung von Nachhaltigkeit Nachhaltiges Handeln und nachhaltige Entwicklung lassen sich grundsätzlich beobachten und mes- sen. Kennzahlen und Indikatoren geben Auskunft über die Höhe des kommunalen Beitrags zu den globalen Nachhaltigkeitszielen sowie über die Erreichung kommunaler Ziele für nachhaltige Entwick- lung. Es ist das Ziel, unter Einbeziehung überörtlich entwickelter Indikatorensets sowie der Nachhal- tigkeitsindikatoren zum Leitbild Köln 2020 ein qualifiziertes Monitoringsystem für Köln einzuführen. Nachhaltigkeit bedeutet Zukunftsfähigkeit Zielt das Handeln von Politik und Verwaltung auf eine nachhaltige Entwicklung, müssen ihre Leitbil- der, Ziele, Strategien, Projekte und Maßnahmen soziale Gerechtigkeit, ökonomische Vernunft und ökologische Verantwortung miteinander verbinden. Aus Sicht der Verwaltung muss Nachhaltigkeit daher in allen Handlungsfeldern der „Kölner Perspektiven 2030“ als strategisches Leitziel mitgedacht werden. Letztendlich wird sich jede Maßnahme nach ihren ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen und Nebenwirkungen bewerten lassen müssen: Welche Auswirkungen hat eine Maßnahme auf die Kölnerinnen und Kölner, auf die Menschen in anderen Teilen der Erde, auf unseren Planeten und auf die zukünftigen Generationen? Dies stellt nicht nur Zukunftsfähigkeit sicher, sondern trägt auch der globalen Verantwortung Rechnung und kann zudem Erfolgsfaktor sein, etwa als Qualitätssi- cherung oder Wettbewerbsvorteil. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2687/2017
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 11.09.2017
- Erstellt
- 30.08.2017 09:15