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V/0651/2021

Europaweite Ausschreibung zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für städtische Flüchtlings- und Wohnungsloseneinrichtungen

Vorlagen 25.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 26.10.2021, TOP 14

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

8429 Zeichen

V/0651/2021 
V/0651/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Europaweite Ausschreibung zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für städtische 
Flüchtlings- und Wohnungsloseneinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.09.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, Sicherheitsdienstleistungen für städtische Flüchtlings - und Woh-
nungsloseneinrichtungen für die Dauer von einem Jahr ab Auftragsvergabe auszuschreiben mit der 
Option für die Stadt Münster, die dazu abzuschließende Rahmenvereinbarung für maximal ein weite-
res Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für den maximalen Ausschreibungszeitraum von zwei Jahren schätzt die Verwaltung die Kosten auf 
ca. 3.840.000 € brutto. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 0502 Sicherung des Le-
bensunterhalts 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2021 ff. 1.920.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 und den Folgejah-
ren bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Sozialamt 
 
30.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lembeck 
Telefon: 492-5040 
Lembeck@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0651/2021 
Begründung: 
 
Ausschreibungsverfahren 
 
Die aktuelle und auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung im Jahr 2019 abgeschlossene 
Rahmenvereinbarung mit einem beauftragten Unternehmen zur Leistung von Sicherheitsdiensten für 
städtische Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge und wohnungslose Menschen läuft Ende Novem-
ber 2021 aus. Daher schlägt die Verwaltung eine erneute Ausschreibung vor, um die Leistungen ohne 
Unterbrechung fortführen zu können. 
 
Der geschätzte Auftragswert liegt oberhalb der so genannten EU-Schwellenwerte nach der Unter-
schwellenvergabeordnung bzw. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, daher muss 
die öffentliche Ausschreibung in einem europaweiten Vergabeverfahren erfolgen. Die Verwaltung 
schlägt grundsätzlich eine zweijährige Laufzeit für den Auftrag vor, der aber - um im Bedarfsfall eine 
Ausstiegsmöglichkeit zu haben - zunächst nur für ein Jahr fest vereinbart werden soll mit der Option 
für die Stadt, sie bei erfolgreicher Zusammenarbeit bis zu einem weiteren Jahr zu verlängern. 
 
Nach den letzten Kommunalwahlen wurde der Wegfall des Vergabeausschusses geregelt. Danach 
sind nun die Fachausschüsse dafür zuständig, die Verwaltung in Abhängigkeit von den geltenden 
Wertgrenzen mit Vergabeverfahren zu beauftragen. Dazu wird diese Vorlage vorgelegt. 
 
Bedarf 
 
Die Stadt Münster betreibt in einigen Fällen gemeinsam mit freien Trägern ca. 40 Einrichtungen als 
Unterkünfte für geflüchtete oder wohnungslose Menschen. Dazu werden in den Einrichtungen Mitar-
beitende der sozialen Arbeit sowie für einen Hausdienst eingesetzt. In der Regel werden die Unter-
künfte entsprechend den münsterschen Konzepten für Flüchtlingseinrichtungen und Wohnungslosen-
einrichtungen mit 50 Plätzen in dafür geeigneten Gebäuden in gut integrierter Lage betrieben. Neben 
der Betreuung durch Sozial- und Hausdienst sind dort ganz überwiegend keine weiteren Dienstleis-
tungen, wie etwa ein Sicherheitsdienst erforderlich. 
 
Es gibt jedoch Standorte, die aufgrund ihrer Lage, ihrer Größe, ihres besonderen Zwecks oder ande-
rer Gegebenheiten den Einsatz eines solchen Sicherheitsdienstes erfordern. So werden in der städti-
schen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne 
über 50 Menschen untergebracht, immer auch Personen, die den städtischen Diensten noch nicht 
bekannt sind und von denen in einer heterogenen Unterbringung noch nicht klar ist, ob und wie 
schnell es zu Konflikten in der Bewohnerschaft kommen kann. Besondere Unterbringungsmöglichkei-
ten der Erstaufnahmeeinrichtung werden zudem genutzt, um besonders schutzbedürftige Personen 
vor einer Vermittlung in andere Einrichtungen oder Unterbringungen sicher und gut unterzubringen. 
Auch hierfür ist der Einsatz eines Sicherheitsdienstes erforderlich. 
 
Ein ähnlich großer und heterogener Betrieb wird derzeit in den Gebäuden an der Warendorfer Straße 
265 - 269 organisiert, während in den Gebäuden an der Nieberdingstraße 23 und 30b vorrangig Per-
sonen untergebracht werden, die aus persönlichen Gründen oder wegen geringer Perspektiven ein 
oft angespanntes Verhältnis zu städtischen Mitarbeitenden, zum Teil aber auch untereinander haben. 
Auch diese Unterbringungen erfordern, selbst wenn Standorte und Gebäude gute Voraussetzungen 
bieten, den verlässlichen Einsatz eines Sicherheitsdienstes. 
 
Schließlich gibt es immer wieder individuelle Situationen, die von der Verwaltung durch die Beauftra-
gung eines Sicherheitsdienstes abgedeckt werden können und müssen. So ist mit den Anwohnenden 
sowie beteiligten Stellen der Verwaltung vereinbart, zunächst bis auf weiteres die in angrenzenden 
Gebäuden betriebenen Einrichtungen für Flüchtlinge an der Schaumburgstraße und für Wohnungslo-
se an der Johanniterstraße mit dem Einsatz eines Sicherheitsdienstes zu begleiten. 
 
Die Ortsangaben sind nicht bindend, so dass die Verwaltung die Sicherheitsdienstleistungen bei Be-
darf jederzeit in anderen Einrichtungen einsetzen kann.

- 3 - 
V/0651/2021 
 
Ausschreibungs- bzw. Aufgabeninhalte 
 
Eine Bewachung erfolgt an sieben Tagen die Woche, 24 Stunden. Die zu vergebenden Leistungen 
umfasst vielfältige Aufgaben. Diese reichen von der Kontrolle ein- und ausgehender Personen, der 
Verhinderung des Zutritts unberechtigter Personen, der Durchsetzung des Hausrechts sowie der 
Hausordnung und regelmäßigen und anlassbezogenen Kontrollgänge im oder um das Gebäude bis 
hin zum Bedienen vorhandener Brandmeldeanlagen oder deeskalierendem Einschreiten im Konflikt-
fall. 
 
Mitarbeitende eine Sicherheitsdienste sind aber auch Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Be-
wohner während der Abwesenheit des Sozial- und Hausmeisterdienstes, in Konfliktfällen aber auch 
für Feuerwehr, Polizei oder Einsatzkräfte von Krankenwagen. 
 
Sämtliche Aufgaben sind in einem Leistungsverzeichnis dezidiert beschrieben und wesentliche 
Grundlage der Ausschreibung. Gleiches gilt für die Anzahl einzusetzender Sicherheitskräfte und die 
Bewachungszeiten. 
 
Ebenso werden innerhalb der Ausschreibung die Anforderungen an die Auftrag nehmende Organisa-
tion und ihre Personal beschrieben, wie beispielsweise ausreichende Erfahrungen in Sicherheits-
dienstleistungen in Einrichtungen für Flüchtlinge und/oder wohnungslose Menschen einschließlich 
entsprechender Referenzen, Führungszeugnisse und Sachkundeprüfungen nach der Gewerbeord-
nung oder das Beherrschen deeskalierender Verhaltenstechniken. Die Organisation selbst muss ne-
ben der Einhaltung des Datenschutzes, des Tarifvertrags und neben der Einsatzplanung auch Perso-
nalunterlagen liefern, ein Kontrollsystem implementieren, Dienstanweisungen erstellen und Einarbei-
tung sicherstellen, aber auch die Dienstzeiten einhalten sowie eine angemessene Ausstattung der 
Sicherheitskräfte sowie den Abschluss ausreichender Versicherungen gewährleisten. 
 
Können Unternehmen, die ein Angebot abgeben, einzelne Punkte der Anforderungen nicht erfüllen, 
werden sie im Verfahren der Angebotsprüfung von der Wertung ausgeschlossen, tauchen entspre-
chende Probleme während der Vertragslaufzeit auf, sind Kündigungsmöglichkeiten vereinbart. 
 
Weiteres Verfahren 
 
Die Verwaltung wird nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage in Abstimmung mit dem 
zentralen Vergabemanagement und dem Kompetenzzentrum für die Vergabe von Sicherheitsdienst-
leistungen die Veröffentlichung des Ausschreibungstextes schnellstmöglich auf den Weg bringen. 
 
Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist werden die Angebote geprüft. Unter den zu wertenden Angebo-
ten wird die bietende Organisation den Auftrag erhalten, die das wirtschaftlichste Angebot macht - der 
Angebotspreis ist also entscheidend. Damit ist im Herbst zu rechnen, so dass bei planmäßigem Ver-
lauf eine rechtzeitige Auftragsvergabe zu erwarten ist, um die Fortführung der Sicherheitsdienstleis-
tungen für städtische Flüchtlings- und Wohnungsloseneinrichtungen ohne Unterbrechung zu gewähr-
leisten. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage A

2472 Zeichen

Anlage A zur V/0651/2021 
 
Kurzüberblick 
Die aktuelle und auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung im Jahr 2019 abgeschlossene 
Rahmenvereinbarung mit einem beauftragten Unternehmen zur Leistung von Sicherheitsdiensten 
für städtische Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge und wohnungslose Menschen läuft Ende 
November 2021 aus. Daher schlägt die Verwaltung eine erneute Ausschreibung vor, um die Leis-
tungen ohne Unterbrechung fortführen zu können.. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
Die Übergangseinrichtungen der Stadt Münster mit ihrer dezentralen, integrativen Ausrichtung 
und einer angemessenen Platzzahl tragen dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren 
gestärkt wird. Positive, integrative Handlungsweisen und Standards in der Unterbringung und Be-
treuung von Flüchtlingen oder Wohnungslosen sind hier maßgebliche Voraussetzungen. Mit ei-
nem guten und sicheren Betrieb der Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge und Wohnungslose 
wird ein geeigneter Rahmen für eine gelingende (Re-) Integrationsarbeit geschaffen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 14 OBG), ebenso 
wie die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge (§ 1 FlüAG NRW).   
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden die Querschnittsthemen Integration von Geflüchteten und (Re-) Integrati-
on wohnungsloser Menschen behandelt. Eine gelingende Betreuung und Begleitung der Men-
schen in den Übergangseinrichtungen ermöglicht eine inklusive Teilhabe der Menschen am ge-
sellschaftlichen Leben.

Beratungsverlauf (1)

26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Nieberdingstraße 23
  • Schaumburgstraße
  • Johanniterstraße
  • Warendorfer Straße 265

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Details

Aktenzeichen
V/0651/2021
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2021
Erstellt
25.08.2021 12:14