V/0651/2021
Europaweite Ausschreibung zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für städtische Flüchtlings- und Wohnungsloseneinrichtungen
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Beschlussvorlage
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V/0651/2021 V/0651/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Europaweite Ausschreibung zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für städtische Flüchtlings- und Wohnungsloseneinrichtungen Beratungsfolge 08.09.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, Sicherheitsdienstleistungen für städtische Flüchtlings - und Woh- nungsloseneinrichtungen für die Dauer von einem Jahr ab Auftragsvergabe auszuschreiben mit der Option für die Stadt Münster, die dazu abzuschließende Rahmenvereinbarung für maximal ein weite- res Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. II. Finanzielle Auswirkungen: Für den maximalen Ausschreibungszeitraum von zwei Jahren schätzt die Verwaltung die Kosten auf ca. 3.840.000 € brutto. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0502 Sicherung des Le- bensunterhalts Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2021 ff. 1.920.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 und den Folgejah- ren bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Sozialamt 30.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-5040 Lembeck@stadt- muenster.de - 2 - V/0651/2021 Begründung: Ausschreibungsverfahren Die aktuelle und auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung im Jahr 2019 abgeschlossene Rahmenvereinbarung mit einem beauftragten Unternehmen zur Leistung von Sicherheitsdiensten für städtische Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge und wohnungslose Menschen läuft Ende Novem- ber 2021 aus. Daher schlägt die Verwaltung eine erneute Ausschreibung vor, um die Leistungen ohne Unterbrechung fortführen zu können. Der geschätzte Auftragswert liegt oberhalb der so genannten EU-Schwellenwerte nach der Unter- schwellenvergabeordnung bzw. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, daher muss die öffentliche Ausschreibung in einem europaweiten Vergabeverfahren erfolgen. Die Verwaltung schlägt grundsätzlich eine zweijährige Laufzeit für den Auftrag vor, der aber - um im Bedarfsfall eine Ausstiegsmöglichkeit zu haben - zunächst nur für ein Jahr fest vereinbart werden soll mit der Option für die Stadt, sie bei erfolgreicher Zusammenarbeit bis zu einem weiteren Jahr zu verlängern. Nach den letzten Kommunalwahlen wurde der Wegfall des Vergabeausschusses geregelt. Danach sind nun die Fachausschüsse dafür zuständig, die Verwaltung in Abhängigkeit von den geltenden Wertgrenzen mit Vergabeverfahren zu beauftragen. Dazu wird diese Vorlage vorgelegt. Bedarf Die Stadt Münster betreibt in einigen Fällen gemeinsam mit freien Trägern ca. 40 Einrichtungen als Unterkünfte für geflüchtete oder wohnungslose Menschen. Dazu werden in den Einrichtungen Mitar- beitende der sozialen Arbeit sowie für einen Hausdienst eingesetzt. In der Regel werden die Unter- künfte entsprechend den münsterschen Konzepten für Flüchtlingseinrichtungen und Wohnungslosen- einrichtungen mit 50 Plätzen in dafür geeigneten Gebäuden in gut integrierter Lage betrieben. Neben der Betreuung durch Sozial- und Hausdienst sind dort ganz überwiegend keine weiteren Dienstleis- tungen, wie etwa ein Sicherheitsdienst erforderlich. Es gibt jedoch Standorte, die aufgrund ihrer Lage, ihrer Größe, ihres besonderen Zwecks oder ande- rer Gegebenheiten den Einsatz eines solchen Sicherheitsdienstes erfordern. So werden in der städti- schen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne über 50 Menschen untergebracht, immer auch Personen, die den städtischen Diensten noch nicht bekannt sind und von denen in einer heterogenen Unterbringung noch nicht klar ist, ob und wie schnell es zu Konflikten in der Bewohnerschaft kommen kann. Besondere Unterbringungsmöglichkei- ten der Erstaufnahmeeinrichtung werden zudem genutzt, um besonders schutzbedürftige Personen vor einer Vermittlung in andere Einrichtungen oder Unterbringungen sicher und gut unterzubringen. Auch hierfür ist der Einsatz eines Sicherheitsdienstes erforderlich. Ein ähnlich großer und heterogener Betrieb wird derzeit in den Gebäuden an der Warendorfer Straße 265 - 269 organisiert, während in den Gebäuden an der Nieberdingstraße 23 und 30b vorrangig Per- sonen untergebracht werden, die aus persönlichen Gründen oder wegen geringer Perspektiven ein oft angespanntes Verhältnis zu städtischen Mitarbeitenden, zum Teil aber auch untereinander haben. Auch diese Unterbringungen erfordern, selbst wenn Standorte und Gebäude gute Voraussetzungen bieten, den verlässlichen Einsatz eines Sicherheitsdienstes. Schließlich gibt es immer wieder individuelle Situationen, die von der Verwaltung durch die Beauftra- gung eines Sicherheitsdienstes abgedeckt werden können und müssen. So ist mit den Anwohnenden sowie beteiligten Stellen der Verwaltung vereinbart, zunächst bis auf weiteres die in angrenzenden Gebäuden betriebenen Einrichtungen für Flüchtlinge an der Schaumburgstraße und für Wohnungslo- se an der Johanniterstraße mit dem Einsatz eines Sicherheitsdienstes zu begleiten. Die Ortsangaben sind nicht bindend, so dass die Verwaltung die Sicherheitsdienstleistungen bei Be- darf jederzeit in anderen Einrichtungen einsetzen kann. - 3 - V/0651/2021 Ausschreibungs- bzw. Aufgabeninhalte Eine Bewachung erfolgt an sieben Tagen die Woche, 24 Stunden. Die zu vergebenden Leistungen umfasst vielfältige Aufgaben. Diese reichen von der Kontrolle ein- und ausgehender Personen, der Verhinderung des Zutritts unberechtigter Personen, der Durchsetzung des Hausrechts sowie der Hausordnung und regelmäßigen und anlassbezogenen Kontrollgänge im oder um das Gebäude bis hin zum Bedienen vorhandener Brandmeldeanlagen oder deeskalierendem Einschreiten im Konflikt- fall. Mitarbeitende eine Sicherheitsdienste sind aber auch Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Be- wohner während der Abwesenheit des Sozial- und Hausmeisterdienstes, in Konfliktfällen aber auch für Feuerwehr, Polizei oder Einsatzkräfte von Krankenwagen. Sämtliche Aufgaben sind in einem Leistungsverzeichnis dezidiert beschrieben und wesentliche Grundlage der Ausschreibung. Gleiches gilt für die Anzahl einzusetzender Sicherheitskräfte und die Bewachungszeiten. Ebenso werden innerhalb der Ausschreibung die Anforderungen an die Auftrag nehmende Organisa- tion und ihre Personal beschrieben, wie beispielsweise ausreichende Erfahrungen in Sicherheits- dienstleistungen in Einrichtungen für Flüchtlinge und/oder wohnungslose Menschen einschließlich entsprechender Referenzen, Führungszeugnisse und Sachkundeprüfungen nach der Gewerbeord- nung oder das Beherrschen deeskalierender Verhaltenstechniken. Die Organisation selbst muss ne- ben der Einhaltung des Datenschutzes, des Tarifvertrags und neben der Einsatzplanung auch Perso- nalunterlagen liefern, ein Kontrollsystem implementieren, Dienstanweisungen erstellen und Einarbei- tung sicherstellen, aber auch die Dienstzeiten einhalten sowie eine angemessene Ausstattung der Sicherheitskräfte sowie den Abschluss ausreichender Versicherungen gewährleisten. Können Unternehmen, die ein Angebot abgeben, einzelne Punkte der Anforderungen nicht erfüllen, werden sie im Verfahren der Angebotsprüfung von der Wertung ausgeschlossen, tauchen entspre- chende Probleme während der Vertragslaufzeit auf, sind Kündigungsmöglichkeiten vereinbart. Weiteres Verfahren Die Verwaltung wird nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage in Abstimmung mit dem zentralen Vergabemanagement und dem Kompetenzzentrum für die Vergabe von Sicherheitsdienst- leistungen die Veröffentlichung des Ausschreibungstextes schnellstmöglich auf den Weg bringen. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist werden die Angebote geprüft. Unter den zu wertenden Angebo- ten wird die bietende Organisation den Auftrag erhalten, die das wirtschaftlichste Angebot macht - der Angebotspreis ist also entscheidend. Damit ist im Herbst zu rechnen, so dass bei planmäßigem Ver- lauf eine rechtzeitige Auftragsvergabe zu erwarten ist, um die Fortführung der Sicherheitsdienstleis- tungen für städtische Flüchtlings- und Wohnungsloseneinrichtungen ohne Unterbrechung zu gewähr- leisten. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0651/2021 Kurzüberblick Die aktuelle und auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung im Jahr 2019 abgeschlossene Rahmenvereinbarung mit einem beauftragten Unternehmen zur Leistung von Sicherheitsdiensten für städtische Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge und wohnungslose Menschen läuft Ende November 2021 aus. Daher schlägt die Verwaltung eine erneute Ausschreibung vor, um die Leis- tungen ohne Unterbrechung fortführen zu können.. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Die Übergangseinrichtungen der Stadt Münster mit ihrer dezentralen, integrativen Ausrichtung und einer angemessenen Platzzahl tragen dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren gestärkt wird. Positive, integrative Handlungsweisen und Standards in der Unterbringung und Be- treuung von Flüchtlingen oder Wohnungslosen sind hier maßgebliche Voraussetzungen. Mit ei- nem guten und sicheren Betrieb der Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge und Wohnungslose wird ein geeigneter Rahmen für eine gelingende (Re-) Integrationsarbeit geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 14 OBG), ebenso wie die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge (§ 1 FlüAG NRW). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden die Querschnittsthemen Integration von Geflüchteten und (Re-) Integrati- on wohnungsloser Menschen behandelt. Eine gelingende Betreuung und Begleitung der Men- schen in den Übergangseinrichtungen ermöglicht eine inklusive Teilhabe der Menschen am ge- sellschaftlichen Leben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Nieberdingstraße 23
- Schaumburgstraße
- Johanniterstraße
- Warendorfer Straße 265
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0651/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2021
- Erstellt
- 25.08.2021 12:14