0020/2024
Mitteilung zum aktuellen Sachstand und Informationen zum Auswahlverfahren der Deutzer Kirmes
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 23.01.2024 0020/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 Mitteilung zum aktuellen Sachstand und Informationen zum Auswahlverfahren der Deutzer Kirmes Das Verfahren für die Auswahl eines*einer Betreiber*in der Frühlings- und Herbstkirmes auf dem Festplatz in Deutz für 2024 wird wiederholt. Für die Ausrichtung der Volksfeste lagen der Verwaltung erstmalig mehrere Anträge vor. Aufgrund des Vorliegens mehrerer Bewerbungen war die Durchführung eines fairen und transparenten Auswahlverfahrens erforderlich. Das von der Verwaltung durchgeführte Auswahlverfahren wurde mit Entscheidung vom 04.10.2023 abgeschlossen. Gegen diese Entscheidung legte ein*e unterlegene*r Bewerber*in Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens ging bei der Verwaltung eine weitere Bewerbung für die Ausrichtung der beiden Volksfeste 2024 ein. Diese wurde aufgrund des bereits getroffenen Entscheidung mit Schreiben vom 08.11.2023 abgelehnt. Der*die Bewerber*in legte ebenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein. In einem Erörterungstermin am 12.12.2023 teilte das Verwaltungsgericht mit, dass beim durchgeführten Auswahlverfahren kein ausreichender Grad an Öffentlichkeit hergestellt war. Über die Erforderlichkeit einer öffentlichen Bekanntmachung zum Auswahlverfahren war sich die Verwaltung in diesem Fall bis dato nicht bewusst. Aufgrund der notwendigen öffentlichen Bekanntmachung zum Auswahlverfahren wurden die Entscheidungen vom 04.10.2023 und 08.11.2023 mittels Bescheid aufgehoben. Zudem wurde das Auswahlverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung vom 21.12.2023 erneut gestartet (An- lage 1). Gleichzeitig zur Bekanntmachung erfolgte die Veröffentlichung einer Pressemitteilung (Anlage 2). Die Bekanntmachung enthält sämtliche Informationen über das neue Auswahlver- fahren für die Durchführung der Volksfeste im Jahr 2024. Der aus Sicht des Gerichts erforder- liche angemessene Grad der Öffentlichkeit wurde somit hergestellt und die Verwaltung wird den Grundsätzen der Fairness und Transparenz folglich gerecht. Die Bewerbungsfrist für die Ausrichtung der Volksfeste in 2024 endet am 02.02.2024 um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Sichtung der eingereichten Unterlagen durch ein Gremium der Verwaltung. Sofern nach Sichtung der Unterlagen mehr als eine Bewerbung für das weitere Verfahren zugelassen wird, muss der*die Sieger*in in einem Losentscheid ermit- telt werden. Der Losentscheid wird durch die Verwaltung in Anwesenheit der zum weiteren Verfahren zugelassenen Interessent*innen durchgeführt. 2 Der/die so ermittelte*r Sieger*in erhält eine Zusicherung nach § 38 Absatz 1 Verwaltungsver- fahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) für die Erteilung einer gewer- berechtlichen Festsetzung der Veranstaltung für ein Volksfest nach §§ 69 in Verbindung mit 60a Absatz 1 GewO. Auf Grundlage dessen kann der*die ausgewählte Bewerber*in die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Anträge stellen. Die Zusicherung wird für die beiden Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfest) im Jahr 2024 ausgesprochen. Parallel zum Auswahlverfahren wird die öffentliche Ausschreibung einer Dienstleistungskon- zession – analog der Weihnachtsmärkte auf den zentralen Innenstadtplätzen – für den Zeit- raum 2025 bis 2029 vorbereitet und den politischen Gremien zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt. Gez. Blome Anlagen Anlage 1 – Öffentliche Bekanntmachung zum Auswahlverfahren für die Durchführung der Volksfeste im Jahr 2024 auf dem Festplatz in Köln-Deutz Anlage 2 – Pressemitteilung vom 21.12.2023 zur Wiederholung des Auswahlverfahrens für die Deutzer Kirmes
Anlage 1 - Öffentliche Bekanntmachung zum Auswahlverfahren für die Durchführung der Volksfeste im Jahr 2024 auf dem Festplatz in Köln-Deutz
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Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 21.12.2023 Auswahlverfahren für die Durchführung der Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfest) im Jahr 2024 auf dem Festplatz in Köln-Deutz Die Stadt Köln sucht Interessent*innen für die Ausrichtung des Frühlings- und Herbstvolksfestes auf dem Festplatz in Deutz (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1285; Anschrift Siegburger Str. 66, 50679 Köln) für das Jahr 2024. Das Frühlingsvolksfest beginnt ab Ostersamstag (30. März 2024); das Herbstvolksfest findet um Allerheiligen (1. November 2024) herum statt. Beide Veranstaltungen werden als Volksfest nach §§ 69 in Verbindung mit 60b Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt. Zusätzlich wird ein Mietvertrag zwischen der Stadt Köln und dem*der Interessenten*in über die Nutzung des Festplatzes geschlossen. Für die Nutzung des Festplatzes fällt ein Mietzins in Höhe von insgesamt 44.000 EUR für beide Veranstaltungen an. Rahmenbedingungen: Die Veranstaltungsdauer für beide Volksfeste zusammen ist aufgrund immissionsrechtlicher Vorschriften auf 18 Tage pro Jahr begrenzt. Die Aufteilung der Veranstaltungstage auf Frühlings- und Herbstvolksfest kann durch den*die Interessenten*in in Abstimmung mit der Stadt Köln vorgenommen werden. So können beispielsweise Ruhetage eingelegt werden. Die Volksfeste dürfen allerdings nicht an mehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Die Mindestdauer für eine Veranstaltung beträgt 5 aufeinanderfolgende Tage. Die tägliche Betriebszeit beginnt frühestens um 12:00 Uhr. Die tägliche Betriebszeit endet für gastronomische Stände und Schaustellerbetriebe, wie zum Beispiel Wurf- und Losbuden (hiervon ausgenommen sind Fahrgeschäfte) grundsätzlich um 21:30 Uhr. An den Tagen, auf die ein Feiertag, Samstag oder Sonntag folgt, kann der Betrieb ausnahmsweise erst um 22:00 Uhr enden. Diese Ausnahme kommt allerdings nicht zum Tragen, wenn es sich bei dem Tag selbst um einen Feiertag oder Sonntag (z. B. Ostersonntag) handelt. Der Betrieb der Fahrgeschäfte sowie die Beschallung mit Musik und die sonstige elektroakustische Verstärkung sind aus immissionsschutz– rechtlichen Gründen 30 Minuten vor dem jeweiligen Betriebsende zu beenden. Der Schutz der Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist zu gewährleisten. Der Festplatz wurde auf dem Gelände der ehemaligen Deutzer Werft durch Beschluss des Bebauungsplans Nr. 68449/09 errichtet. Die Veranstaltungsfläche (Spiel- und Festplatz) beträgt ca. 16.500 m² Fläche (brutto). Die Logistikfläche (Standplatz für Schaustellerwohnwagen und Freifläche) beträgt ca. 4.800 m² (brutto). Die zur Verfügung stehenden Flächen sind dem beigefügten Plan zu entnehmen. Anlage 1 Seite 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 Bei der Nutzung der Flächen sind folgende Einschränkungen/Vorgaben zu beachten: - Bei größeren Lasten/Aufbauten (z. B. Fahrgeschäfte) muss ein Mindestabstand von 6 Metern zur Vorderkante der Ufermauer (Kaimauer) eingehalten werden. Innerhalb des Bereichs von 6 Metern zur Kaimauer sind nur Aufbauten mit einer Belastung/Gewicht von bis zu 5 KN/m² zulässig. - Die auf der Veranstaltungsfläche befindlichen Basketballkörbe müssen auf Kosten des*der Interessenten*in in Absprache mit der zuständigen Dienststelle der Stadt Köln fachgerecht demontiert, eingelagert und nach Abschluss der Volksfeste wieder montiert werden. - Die Demontage der an der Zufahrt zur Veranstaltungsfläche befindlichen Schrankenanlage erfolgt in Absprache mit der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) auf Kosten des*der Interessenten*in. - Das Volksfest und damit einhergehend auch sämtliche Aufbauten sind nur auf der als Spiel- und Festplatz gekennzeichneten Fläche erlaubt (siehe beigefügter Plan, gelbe Markierung). Die als Standplatz für Schaustellerwohnwagen und Freifläche gekennzeichnete Fläche (siehe beigefügter Plan, violette Markierung) darf nur als Abstellfläche für Logistikfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge und –wagen genutzt werden. - Die an beide Flächen angrenzenden Grünflächen sind von jeglichen Aufbauten freizuhalten. Davon abweichende Nutzungen der Grünflächen sind im Einzelfall im Genehmigungsprozess mit der zuständigen Dienststelle der Stadt Köln abzustimmen. - Für den Betrieb der beiden Volksfeste ist die Umsetzung eines Anwohnerschutzkonzeptes mit umfangreichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu treffen (siehe einzureichende Dokumente/Unterlagen Punkt 10). Das Konzept muss die Sperrung der nahgelegenen Wohngebiete sowie der Siegburger Straße für den Individualverkehr enthalten. Hinweise zum Verfahren: Zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Verfahrens sind Nachfragen zum Verfahren sowie zu den angeforderten Unterlagen ausschließlich schriftlich (Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen, Willy-Brandt- Platz 3, 50679 Köln) oder per E-Mail (grossveranstaltungen@stadt-koeln.de) zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen, die das Verständnis einzelner enthaltener Informationen betreffen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich oder per E- Mail und wird allen Interessent*innen gleichermaßen zur Verfügung gestellt. Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 Mit Ablauf der Frist erfolgt eine Sichtung der Unterlagen. Sollte sich hierbei herausstellen, dass angeforderte Unterlagen fehlen, wird die jeweilige Bewerbung zurückgewiesen. Ein Nachreichen von Unterlagen – auch in Teilen – nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen. Ebenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden Bewerbungen, die alle angeforderten Unterlagen enthalten, deren Inhalte jedoch, wenn auch nur in Teilen, für einen informierten Dritten nicht nachvollziehbar erscheinen oder gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend erfüllen. Sollte im Anschluss an die Sichtung der Unterlagen mehr als eine Bewerbung für das weitere Verfahren zugelassen werden, kommt es zum Losentscheid. Der Losentscheid wird durch die Stadt Köln in Anwesenheit der zum weiteren Verfahren zugelassenen Interessent*innen durchgeführt. Alle weiteren Informationen zum Losentscheid erhalten Sie, wenn die Sichtung der Unterlagen zu dem Ergebnis kommt, dass dieser erforderlich ist. Diejenige Bewerbung, die im Nachgang der Sichtung als einzige Bewerbung zugelassen oder im Rahmen des Losentscheids gezogen wird, erhält eine Zusicherung nach § 38 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (VwVfG NRW) für die Erteilung einer gewerberechtlichen Festsetzung der Veranstaltung für ein Volksfest nach §§ 69 in Verbindung mit 60a Absatz 1 GewO. Auf Grundlage dessen kann der*die ausgewählte Interessent*in die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Anträge stellen. Die Zusicherung wird nur für die beiden Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfest) im Jahr 2024 ausgesprochen. Die Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfeste) im Zeitraum ab 2025 sind nicht Bestandteil dieses Auswahlverfahrens. Für die Volksfeste im Zeitraum 2025 bis 2029 erfolgt im Laufe des Jahres 2024 (vss. im Sommer 2024) eine separate Ausschreibung/Vergabe einer Dienstleistungskonzession analog der Weihnachtsmärkte auf den zentralen Innenstadtplätzen. Einzureichende Dokumente/Unterlagen Folgende Dokumente/Unterlagen sind bis Freitag, 02.02.2024, 12 Uhr (Eingang beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln) in Papierform sowie zusätzlich in digitaler Form (E-Mail: grossveranstaltungen@stadt-koeln.de) einzureichen: 1. Nachweise zur Zuverlässigkeit nach Gewerbeordnung o Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) von allen verantwortlichen Personen Seite 4 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 o Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die interessierte/n • Privatperson/en oder • juristische Person (Firmen, Vereine, Genossenschaften etc.) inkl. der jeweils verantwortliche/n Privatperson/en o Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts o Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung o Auskunft aus der Datenbank des zuständigen Insolvenzgerichts oder Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen) 2. Benennung mindestens einer verantwortlichen Person als Ansprechpartner*in für das Genehmigungsverfahren sowie als Ansprechpartner*in während der Veranstaltungen unter Nennung der beruflichen (fachlichen) Qualifikationen (z. B. relevante Aus- und Fortbildungsnachweise, Lebensläufe, Referenzen) sowie Vorlage eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0). 3. Nachweis über folgende Versicherungs-/Deckungsarten und Versicherungs- /Deckungssummen: a) Betriebs- inkl. Veranstalterhaftpflichtversicherung oder eigenständiger Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungs-/Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr b) Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- /Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr c) Umweltschadensversicherung mit einer Versicherungs- /Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr Als Nachweis ist eine aktuelle Versicherungsbestätigung einzureichen, aus der alle geforderten Versicherungs-/Deckungsarten und Versicherungs- /Deckungssummen hervorgehen. Alternativ ist als Nachweis eine aktuelle Erklärung des Versicherungsunternehmens (Absichtserklärung) einzureichen, die beinhaltet, dass dieses für den Fall des Zuschlags an den*die jeweiligen Interessenten*in den geforderten Versicherungsumfang bietet. Aus der Erklärung müssen alle geforderten Versicherungs-/Deckungsarten und Versicherungs- /Deckungssummen hervorgehen. Seite 5 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 Sofern ein Versicherungsschein / eine Versicherungspolice eingereicht wird, ist ergänzend hierzu zwingend eine aktuelle Versicherungsbestätigung oder Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen. Im Falle des Zuschlags für die Durchführung der Volksfeste ist der Stadt Köln bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn der Versicherungsschein / die Versicherungspolice vorzulegen. Sollte das Versicherungsunternehmen, beispielsweise aus zeitlichen Gründen, keinen Versicherungsschein / keine Versicherungspolice erstellen können, ist alternativ eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, die beinhaltet, dass der geforderte Versicherungsschutz zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung und der vorbereitenden Arbeiten geboten wird (vorläufige Deckungs- /Versicherungsbestätigung). 4. Falls zutreffend: Erklärung der Interessent*innengemeinschaft sowie Angabe, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll. 5. Veranstaltungskonzept, in dem mindestens Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein müssen: o Art der Bebauung (Aufteilung von bspw. Fahrgeschäften, Wurf- und Losbuden, gastronomischen Ständen etc.); der Anteil unterhaltender Tätigkeiten und der Schausteller-/Fahrgeschäfte muss überwiegen. o Maßstabsgerechter Aufbauplan, aus dem der Veranstaltungsort einschließlich der Zugänge, die Flucht- und Rettungswege, eventuelle Absperrungen sowie die vorgesehenen Aufbauten ersichtlich sind. Kartenmaterial: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ o Vorläufige Beschickerliste mit Vor- und Familiennamen (alternativ Firmennamen), Anschrift und Warenangebot/Fahrgeschäft. Es muss jeweils eine Beschickerliste für das Frühlings- und das Herbstvolksfest vorgelegt werden. o Toiletten-, Müll- und Entsorgungskonzept 6. Eigenerklärung zur Bespielung der gesamten als Spiel- und Festplatz gekennzeichneten Fläche (siehe beigefügter Plan; abzüglich Geh-, Flucht- und Rettungswege sowie Logistikbereiche) als Volksfest. Das Veranstaltungskonzept (Aufbauplan und Beschickerliste) muss nachvollziehbar erkennen lassen, dass der*die Interessent*in seiner*ihrer Verpflichtung zur Bespielung der gesamten als Spiel- und Festplatz gekennzeichneten Fläche (abzüglich Geh-, Flucht- und Rettungswege sowie Logistikbereiche) als Volksfest nachkommen wird. 7. Eigenerklärung zum Verzicht auf Eintrittsgelder an den Zugängen zum Veranstaltungsbereich/-gelände. Seite 6 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 8. Absichtserklärung von mindestens 50 % der in der jeweiligen Beschickerliste genannten Aussteller*innen zur Teilnahme am Frühlings- und/oder Herbstvolksfest im Falle der Durchführung des Volksfestes durch den*die jeweilige*n Interessenten*in. Die Absichtserklärungen müssen durch die jeweiligen Aussteller*innen eigenständig verfasst sein und den Anforderungen an das Schrift- oder Textformerfordernis genügen. 9. Eigenerklärung, dass im Fall der Durchführung der Volksfeste bis einen Monat vor der jeweiligen Veranstaltung eine gutachterliche immissionsrechtliche Schallschutzprognose erstellt und vorgelegt wird und während der Veranstaltungen nach Vorgabe der hiesigen Stelle bzw. des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln Kontrollmessungen durchgeführt werden. 10. Eigenerklärung, dass im Fall der Durchführung der Volksfeste bis einen Monat vor der jeweiligen Veranstaltung ein anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Grundlage der Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 2021) vorgelegt wird, der die temporäre Sperrung der Siegburger Straße sowie der unmittelbar angrenzenden Nebenstraßen einschließlich der Bereitstellung der für die Umsetzung dieser Maßnahmen notwendigen Verkehrszeichen und Ordnungskräfte beinhaltet. gez. Blome Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 Anlage 1: Plan Deutzer Werft Plan Deutzer Werft Legende Violett: Standplatz für Schaustellerwohnwagen und Freifläche Gelb: Spiel- und Festplatz
Anlage 2 - Pressemitteilung vom 21.12.2023 zur Wiederholung des Auswahlverfahrens für die Deutzer Kirmes
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Politik & Verwaltung ❯ Presseservice Stadt wiederholt Auswahlverfahren für die Deutzer Kirmes Donnerstag, 21. Dezember 2023, 13:46 Uhr Bewerber*innen können ab sofort Unterlagen einreichen Die Stadt Köln wiederholt das Auswahlverfahren für die Frühlings- und Herbstkirmes im kommenden Jahr. Mit der Wiederholung des Verfahrens berücksichtigt die Stadt Köln, dass das Verwaltungsgericht Köln nach der Klage eines im ersten Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers die Auffassung vertrat, im Hinblick auf das Transparenzgebot müsse in einem Auswahlverfahren ein angemessener Grad an Öffentlichkeit hergestellt werden. Grundsätzlich werden Erlaubnisse für eine Großveranstaltung auf Antrag genehmigt. Der Verwaltung lagen zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens erstmalig konkurrierende Anträge für die Ausrichtung des Volksfestes in Deutz vor. Das Erfordernis einer öffentlichen Bekanntmachung im Vorfeld eines Auswahlverfahrens, das keine Ausschreibung/Vergabe darstellt, war bis dahin nicht bekannt. Hier können Interessierte alle erforderlichen Informationen abrufen. Bewerber*innen haben bis Freitag, 2. Februar 2024, Zeit, ihre Unterlagen vollständig einzureichen. Bei Zulassung mehrerer Bewerbungen mit gleicher Eignung entscheidet das Los. Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Simone Winkelhog/Katja Reuter Vorlesen lassen Anlage 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0020/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.01.2024
- Erstellt
- 02.01.2024 13:52