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0020/2024

Mitteilung zum aktuellen Sachstand und Informationen zum Auswahlverfahren der Deutzer Kirmes

Mitteilung Ausschuss 25.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.03.2024, TOP 9.7

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Öffentliche Bekanntmachung zum Auswahlverfahren für die Durchführung der Volksfeste im Jahr 2024 auf dem Festplatz in Köln-Deutz

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Anlage 2 - Pressemitteilung vom 21.12.2023 zur Wiederholung des Auswahlverfahrens für die Deutzer Kirmes

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Mitteilung Ausschuss

3881 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 23.01.2024 
 0020/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 
 
Mitteilung zum aktuellen Sachstand und Informationen zum Auswahlverfahren der 
Deutzer Kirmes 
 
Das Verfahren für die Auswahl eines*einer Betreiber*in der Frühlings- und Herbstkirmes auf 
dem Festplatz in Deutz für 2024 wird wiederholt. Für die Ausrichtung der Volksfeste lagen der 
Verwaltung erstmalig mehrere Anträge vor. Aufgrund des Vorliegens mehrerer Bewerbungen 
war die Durchführung eines fairen und transparenten Auswahlverfahrens erforderlich. 
 
Das von der Verwaltung durchgeführte Auswahlverfahren wurde mit Entscheidung vom 
04.10.2023 abgeschlossen. Gegen diese Entscheidung legte ein*e unterlegene*r Bewerber*in 
Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens ging bei 
der Verwaltung eine weitere Bewerbung für die Ausrichtung der beiden Volksfeste 2024 ein. 
Diese wurde aufgrund des bereits getroffenen Entscheidung mit Schreiben vom 08.11.2023 
abgelehnt. Der*die Bewerber*in legte ebenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein. 
 
In einem Erörterungstermin am 12.12.2023 teilte das Verwaltungsgericht mit, dass beim 
durchgeführten Auswahlverfahren kein ausreichender Grad an Öffentlichkeit hergestellt war. 
Über die Erforderlichkeit einer öffentlichen Bekanntmachung zum Auswahlverfahren war sich 
die Verwaltung in diesem Fall bis dato nicht bewusst.  
 
Aufgrund der notwendigen öffentlichen Bekanntmachung zum Auswahlverfahren wurden die 
Entscheidungen vom 04.10.2023 und 08.11.2023 mittels Bescheid aufgehoben. Zudem wurde 
das Auswahlverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung vom 21.12.2023 erneut gestartet (An-
lage 1). Gleichzeitig zur Bekanntmachung erfolgte die Veröffentlichung einer Pressemitteilung 
(Anlage 2). Die Bekanntmachung enthält sämtliche Informationen über das neue Auswahlver-
fahren für die Durchführung der Volksfeste im Jahr 2024. Der aus Sicht des Gerichts erforder-
liche angemessene Grad der Öffentlichkeit wurde somit hergestellt und die Verwaltung wird 
den Grundsätzen der Fairness und Transparenz folglich gerecht. 
 
Die Bewerbungsfrist für die Ausrichtung der Volksfeste in 2024 endet am 02.02.2024 um 
12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Sichtung der eingereichten Unterlagen durch ein 
Gremium der Verwaltung. Sofern nach Sichtung der Unterlagen mehr als eine Bewerbung für 
das weitere Verfahren zugelassen wird, muss der*die Sieger*in in einem Losentscheid ermit-
telt werden. Der Losentscheid wird durch die Verwaltung in Anwesenheit der zum weiteren 
Verfahren zugelassenen Interessent*innen durchgeführt.

2 
 
Der/die so ermittelte*r Sieger*in erhält eine Zusicherung nach § 38 Absatz 1 Verwaltungsver-
fahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) für die Erteilung einer gewer-
berechtlichen Festsetzung der Veranstaltung für ein Volksfest nach §§ 69 in Verbindung mit 
60a Absatz 1 GewO. Auf Grundlage dessen kann der*die ausgewählte Bewerber*in die zur 
Durchführung der Veranstaltung notwendigen Anträge stellen. Die Zusicherung wird für die 
beiden Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfest) im Jahr 2024 ausgesprochen.  
 
Parallel zum Auswahlverfahren wird die öffentliche Ausschreibung einer Dienstleistungskon-
zession – analog der Weihnachtsmärkte auf den zentralen Innenstadtplätzen – für den Zeit-
raum 2025 bis 2029 vorbereitet und den politischen Gremien zeitnah zur Beschlussfassung 
vorgelegt. 
 
Gez. Blome 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentliche Bekanntmachung zum Auswahlverfahren für die Durchführung der 
Volksfeste im Jahr 2024 auf dem Festplatz in Köln-Deutz 
Anlage 2 – Pressemitteilung vom 21.12.2023 zur Wiederholung des Auswahlverfahrens für die 
Deutzer Kirmes

Anlage 1 - Öffentliche Bekanntmachung zum Auswahlverfahren für die Durchführung der Volksfeste im Jahr 2024 auf dem Festplatz in Köln-Deutz

14193 Zeichen

Seite 1 
Öffentliche Bekanntmachung vom 21.12.2023 
 
Auswahlverfahren für die Durchführung der Volksfeste (Frühlings- und 
Herbstvolksfest) im Jahr 2024 auf dem Festplatz in Köln-Deutz 
Die Stadt Köln sucht Interessent*innen für die Ausrichtung des Frühlings- und 
Herbstvolksfestes auf dem Festplatz in Deutz (Gemarkung Deutz, Flur 35, 
Flurstück 1285; Anschrift Siegburger Str. 66, 50679 Köln) für das Jahr 2024. Das 
Frühlingsvolksfest beginnt ab Ostersamstag (30. März 2024); das Herbstvolksfest 
findet um Allerheiligen (1. November 2024) herum statt. 
Beide Veranstaltungen werden als Volksfest nach §§ 69 in Verbindung mit 60b 
Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt. Zusätzlich wird ein Mietvertrag 
zwischen der Stadt Köln und dem*der Interessenten*in über die Nutzung des 
Festplatzes geschlossen. Für die Nutzung des Festplatzes fällt ein Mietzins in Höhe 
von insgesamt 44.000 EUR für beide Veranstaltungen an. 
Rahmenbedingungen: 
Die Veranstaltungsdauer für beide Volksfeste zusammen ist aufgrund 
immissionsrechtlicher Vorschriften auf 18 Tage pro Jahr begrenzt. Die Aufteilung 
der Veranstaltungstage auf Frühlings- und Herbstvolksfest kann durch den*die 
Interessenten*in in Abstimmung mit der Stadt Köln vorgenommen werden. So können 
beispielsweise Ruhetage eingelegt werden. Die Volksfeste dürfen allerdings nicht an 
mehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Die Mindestdauer für 
eine Veranstaltung beträgt 5 aufeinanderfolgende Tage. 
Die tägliche Betriebszeit beginnt frühestens um 12:00 Uhr. Die tägliche Betriebszeit 
endet für gastronomische Stände und Schaustellerbetriebe, wie zum Beispiel 
Wurf- und Losbuden (hiervon ausgenommen sind Fahrgeschäfte) grundsätzlich um 
21:30 Uhr. An den Tagen, auf die ein Feiertag, Samstag oder Sonntag folgt, kann der 
Betrieb ausnahmsweise erst um 22:00 Uhr enden. Diese Ausnahme kommt allerdings 
nicht zum Tragen, wenn es sich bei dem Tag selbst um einen Feiertag oder Sonntag 
(z. B. Ostersonntag) handelt. Der Betrieb der Fahrgeschäfte sowie die Beschallung 
mit Musik und die sonstige elektroakustische Verstärkung sind aus immissionsschutz–
rechtlichen Gründen 30 Minuten vor dem jeweiligen Betriebsende zu beenden. 
Der Schutz der Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist zu gewährleisten. 
Der Festplatz wurde auf dem Gelände der ehemaligen Deutzer Werft durch Beschluss 
des Bebauungsplans Nr. 68449/09 errichtet. Die Veranstaltungsfläche (Spiel- und 
Festplatz) beträgt ca. 16.500 m² Fläche (brutto). Die Logistikfläche (Standplatz für 
Schaustellerwohnwagen und Freifläche) beträgt ca. 4.800 m² (brutto). Die zur 
Verfügung stehenden Flächen sind dem beigefügten Plan zu entnehmen. 
Anlage 1

Seite 2 
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 
Bei der Nutzung der Flächen sind folgende Einschränkungen/Vorgaben zu beachten: 
- Bei größeren Lasten/Aufbauten (z. B. Fahrgeschäfte) muss ein Mindestabstand 
von 6 Metern zur Vorderkante der Ufermauer (Kaimauer) eingehalten werden. 
Innerhalb des Bereichs von 6 Metern zur Kaimauer sind nur Aufbauten mit einer 
Belastung/Gewicht von bis zu 5 KN/m² zulässig.  
- Die auf der Veranstaltungsfläche befindlichen Basketballkörbe müssen auf 
Kosten des*der Interessenten*in in Absprache mit der zuständigen Dienststelle 
der Stadt Köln fachgerecht demontiert, eingelagert und nach Abschluss der 
Volksfeste wieder montiert werden. 
- Die Demontage der an der Zufahrt zur Veranstaltungsfläche befindlichen 
Schrankenanlage erfolgt in Absprache mit der Häfen- und Güterverkehr Köln AG 
(HGK) auf Kosten des*der Interessenten*in. 
- Das Volksfest und damit einhergehend auch sämtliche Aufbauten sind nur auf 
der als Spiel- und Festplatz gekennzeichneten Fläche erlaubt (siehe beigefügter 
Plan, gelbe Markierung). Die als Standplatz für Schaustellerwohnwagen und 
Freifläche gekennzeichnete Fläche (siehe beigefügter Plan, violette Markierung) 
darf nur als Abstellfläche für Logistikfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge und 
–wagen genutzt werden. 
- Die an beide Flächen angrenzenden Grünflächen sind von jeglichen Aufbauten 
freizuhalten. Davon abweichende Nutzungen der Grünflächen sind im Einzelfall 
im Genehmigungsprozess mit der zuständigen Dienststelle der Stadt Köln 
abzustimmen.  
- Für den Betrieb der beiden Volksfeste ist die Umsetzung eines 
Anwohnerschutzkonzeptes mit umfangreichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen 
zu treffen (siehe einzureichende Dokumente/Unterlagen Punkt 10). Das Konzept 
muss die Sperrung der nahgelegenen Wohngebiete sowie der Siegburger 
Straße für den Individualverkehr enthalten. 
Hinweise zum Verfahren: 
Zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Verfahrens sind Nachfragen 
zum Verfahren sowie zu den angeforderten Unterlagen ausschließlich schriftlich (Amt 
für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen, Willy-Brandt-
Platz 3, 50679 Köln) oder per E-Mail (grossveranstaltungen@stadt-koeln.de) zu 
stellen. Zugelassen werden nur Fragen, die das Verständnis einzelner enthaltener 
Informationen betreffen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich oder per E-
Mail und wird allen Interessent*innen gleichermaßen zur Verfügung gestellt.

Seite 3 
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 
Mit Ablauf der Frist erfolgt eine Sichtung der Unterlagen. Sollte sich hierbei 
herausstellen, dass angeforderte Unterlagen fehlen, wird die jeweilige Bewerbung 
zurückgewiesen. Ein Nachreichen von Unterlagen – auch in Teilen – nach Ablauf der 
Frist ist ausgeschlossen. Ebenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden 
Bewerbungen, die alle angeforderten Unterlagen enthalten, deren Inhalte jedoch, 
wenn auch nur in Teilen, für einen informierten Dritten nicht nachvollziehbar 
erscheinen oder gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend erfüllen. 
Sollte im Anschluss an die Sichtung der Unterlagen mehr als eine Bewerbung 
für das weitere Verfahren zugelassen werden, kommt es zum Losentscheid. 
Der Losentscheid wird durch die Stadt Köln in Anwesenheit der zum weiteren 
Verfahren zugelassenen Interessent*innen durchgeführt. Alle weiteren Informationen 
zum Losentscheid erhalten Sie, wenn die Sichtung der Unterlagen zu dem Ergebnis 
kommt, dass dieser erforderlich ist. 
Diejenige Bewerbung, die im Nachgang der Sichtung als einzige Bewerbung 
zugelassen oder im Rahmen des Losentscheids gezogen wird, erhält eine 
Zusicherung nach § 38 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen (VwVfG NRW) für die Erteilung einer gewerberechtlichen Festsetzung der 
Veranstaltung für ein Volksfest nach §§ 69 in Verbindung mit 60a Absatz 1 GewO. Auf 
Grundlage dessen kann der*die ausgewählte Interessent*in die zur Durchführung der 
Veranstaltung notwendigen Anträge stellen. Die Zusicherung wird nur für die beiden 
Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfest) im Jahr 2024 ausgesprochen. 
Die Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfeste) im Zeitraum ab 2025 sind nicht 
Bestandteil dieses Auswahlverfahrens. Für die Volksfeste im Zeitraum 2025 bis 2029 
erfolgt im Laufe des Jahres 2024 (vss. im Sommer 2024) eine separate 
Ausschreibung/Vergabe einer Dienstleistungskonzession analog der 
Weihnachtsmärkte auf den zentralen Innenstadtplätzen. 
Einzureichende Dokumente/Unterlagen 
Folgende Dokumente/Unterlagen sind bis Freitag, 02.02.2024, 12 Uhr (Eingang 
beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen, 
Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln) in Papierform 
sowie zusätzlich in digitaler Form (E-Mail: grossveranstaltungen@stadt-koeln.de) 
einzureichen: 
1. Nachweise zur Zuverlässigkeit nach Gewerbeordnung 
o Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) von allen 
verantwortlichen Personen

Seite 4 
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 
o Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die interessierte/n 
• Privatperson/en oder 
• juristische Person (Firmen, Vereine, Genossenschaften etc.) inkl. der 
jeweils verantwortliche/n Privatperson/en 
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts 
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadt- oder 
Gemeindeverwaltung 
o Auskunft aus der Datenbank des zuständigen Insolvenzgerichts oder 
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal des Landes 
Nordrhein-Westfalen) 
2. Benennung mindestens einer verantwortlichen Person als Ansprechpartner*in 
für das Genehmigungsverfahren sowie als Ansprechpartner*in während der 
Veranstaltungen unter Nennung der beruflichen (fachlichen) Qualifikationen 
(z. B. relevante Aus- und Fortbildungsnachweise, Lebensläufe, Referenzen) 
sowie Vorlage eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 
(Belegart 0). 
3. Nachweis über folgende Versicherungs-/Deckungsarten und Versicherungs-
/Deckungssummen: 
a) Betriebs- inkl. Veranstalterhaftpflichtversicherung oder 
eigenständiger Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer 
Versicherungs-/Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR 
pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 2-fach 
maximiert pro Versicherungsjahr 
b) Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungs-
/Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR pauschal für 
Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 2-fach maximiert 
pro Versicherungsjahr 
c) Umweltschadensversicherung mit einer Versicherungs-
/Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR mindestens 2-fach 
maximiert pro Versicherungsjahr 
Als Nachweis ist eine aktuelle Versicherungsbestätigung einzureichen, 
aus der alle geforderten Versicherungs-/Deckungsarten und Versicherungs-
/Deckungssummen hervorgehen. Alternativ ist als Nachweis eine aktuelle 
Erklärung des Versicherungsunternehmens (Absichtserklärung) einzureichen, 
die beinhaltet, dass dieses für den Fall des Zuschlags an den*die jeweiligen 
Interessenten*in den geforderten Versicherungsumfang bietet. Aus der Erklärung 
müssen alle geforderten Versicherungs-/Deckungsarten und Versicherungs-
/Deckungssummen hervorgehen.

Seite 5 
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 
Sofern ein Versicherungsschein / eine Versicherungspolice eingereicht wird, 
ist ergänzend hierzu zwingend eine aktuelle Versicherungsbestätigung oder 
Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen. 
Im Falle des Zuschlags für die Durchführung der Volksfeste ist der Stadt Köln 
bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn der Versicherungsschein / die 
Versicherungspolice vorzulegen. Sollte das Versicherungsunternehmen, 
beispielsweise aus zeitlichen Gründen, keinen Versicherungsschein / keine 
Versicherungspolice erstellen können, ist alternativ eine Erklärung des 
Versicherungsunternehmens vorzulegen, die beinhaltet, dass der geforderte 
Versicherungsschutz zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung und der 
vorbereitenden Arbeiten geboten wird (vorläufige Deckungs-
/Versicherungsbestätigung). 
4. Falls zutreffend: Erklärung der Interessent*innengemeinschaft sowie Angabe, 
welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und 
wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll. 
5. Veranstaltungskonzept, in dem mindestens Angaben zu folgenden Punkten 
enthalten sein müssen: 
o Art der Bebauung (Aufteilung von bspw. Fahrgeschäften, Wurf- und 
Losbuden, gastronomischen Ständen etc.); der Anteil unterhaltender 
Tätigkeiten und der Schausteller-/Fahrgeschäfte muss überwiegen. 
o Maßstabsgerechter Aufbauplan, aus dem der Veranstaltungsort 
einschließlich der Zugänge, die Flucht- und Rettungswege, eventuelle 
Absperrungen sowie die vorgesehenen Aufbauten ersichtlich sind.  
Kartenmaterial: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/
 
o Vorläufige Beschickerliste mit Vor- und Familiennamen (alternativ 
Firmennamen), Anschrift und Warenangebot/Fahrgeschäft. Es muss jeweils 
eine Beschickerliste für das Frühlings- und das Herbstvolksfest vorgelegt 
werden. 
o Toiletten-, Müll- und Entsorgungskonzept 
6. Eigenerklärung zur Bespielung der gesamten als Spiel- und Festplatz 
gekennzeichneten Fläche (siehe beigefügter Plan; abzüglich Geh-, Flucht- und 
Rettungswege sowie Logistikbereiche) als Volksfest. Das Veranstaltungskonzept 
(Aufbauplan und Beschickerliste) muss nachvollziehbar erkennen lassen, dass 
der*die Interessent*in seiner*ihrer Verpflichtung zur Bespielung der gesamten 
als Spiel- und Festplatz gekennzeichneten Fläche (abzüglich Geh-, Flucht- und 
Rettungswege sowie Logistikbereiche) als Volksfest nachkommen wird. 
7. Eigenerklärung zum Verzicht auf Eintrittsgelder an den Zugängen zum 
Veranstaltungsbereich/-gelände.

Seite 6 
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 
8. Absichtserklärung von mindestens 50 % der in der jeweiligen Beschickerliste 
genannten Aussteller*innen zur Teilnahme am Frühlings- und/oder 
Herbstvolksfest im Falle der Durchführung des Volksfestes durch den*die 
jeweilige*n Interessenten*in. Die Absichtserklärungen müssen durch die 
jeweiligen Aussteller*innen eigenständig verfasst sein und den Anforderungen 
an das Schrift- oder Textformerfordernis genügen. 
9. Eigenerklärung, dass im Fall der Durchführung der Volksfeste bis einen Monat 
vor der jeweiligen Veranstaltung eine gutachterliche immissionsrechtliche 
Schallschutzprognose erstellt und vorgelegt wird und während der 
Veranstaltungen nach Vorgabe der hiesigen Stelle bzw. des Umwelt- und 
Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln Kontrollmessungen durchgeführt 
werden. 
10. Eigenerklärung, dass im Fall der Durchführung der Volksfeste bis einen Monat 
vor der jeweiligen Veranstaltung ein anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan 
nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Grundlage der Richtlinien 
zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 2021) 
vorgelegt wird, der die temporäre Sperrung der Siegburger Straße sowie der 
unmittelbar angrenzenden Nebenstraßen einschließlich der Bereitstellung der für 
die Umsetzung dieser Maßnahmen notwendigen Verkehrszeichen und 
Ordnungskräfte beinhaltet. 
gez. Blome

Seite 7 
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 21.12.2023 
Anlage 1: Plan Deutzer Werft 
Plan Deutzer Werft 
 
Legende 
Violett: Standplatz für Schaustellerwohnwagen und Freifläche 
Gelb:  Spiel- und Festplatz

Anlage 2 - Pressemitteilung vom 21.12.2023 zur Wiederholung des Auswahlverfahrens für die Deutzer Kirmes

1356 Zeichen

Politik & Verwaltung  ❯ Presseservice
Stadt wiederholt Auswahlverfahren für die
Deutzer Kirmes
Donnerstag, 21. Dezember 2023, 13:46 Uhr
Bewerber*innen können ab sofort Unterlagen einreichen
Die Stadt Köln wiederholt das Auswahlverfahren für die Frühlings- und Herbstkirmes
im kommenden Jahr. Mit der Wiederholung des Verfahrens berücksichtigt die Stadt
Köln, dass das Verwaltungsgericht Köln nach der Klage eines im ersten
Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers die Auffassung vertrat, im Hinblick auf das
Transparenzgebot müsse in einem Auswahlverfahren ein angemessener Grad an
Öffentlichkeit hergestellt werden.
Grundsätzlich werden Erlaubnisse für eine Großveranstaltung auf Antrag genehmigt.
Der Verwaltung lagen zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens erstmalig
konkurrierende Anträge für die Ausrichtung des Volksfestes in Deutz vor. Das
Erfordernis einer öffentlichen Bekanntmachung im Vorfeld eines Auswahlverfahrens,
das keine Ausschreibung/Vergabe darstellt, war bis dahin nicht bekannt.
Hier können Interessierte alle erforderlichen Informationen abrufen.
Bewerber*innen haben bis Freitag, 2. Februar 2024, Zeit, ihre Unterlagen vollständig
einzureichen. Bei Zulassung mehrerer Bewerbungen mit gleicher Eignung entscheidet
das Los.
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Simone Winkelhog/Katja Reuter
 Vorlesen lassen
Anlage 2

Beratungsverlauf (2)

29.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0020/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.01.2024
Erstellt
02.01.2024 13:52