1429/2026
Entsendung einer Vertretung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in den Expert*innenbeirat Inklusion
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 1429/2026 Freigabedatum 22.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entsendung einer Vertretung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in den Expert*innenbeirat Inklusion Beschlussorgan Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Gremium Datum Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt, Ulrike Müller-Harth in den Ex- pert*innenbeirat Inklusion zu entsenden. Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.09.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in einfacher Sprache: Der Expert*innenbeirat Inklusion unterstützt die Stadt Köln dabei, Inklusion in Schulen weiter- zuentwickeln. Er berät die Verwaltung und gibt Hinweise und Empfehlungen. Der Beirat hilft bei der Planung und Umsetzung von Angeboten für mehr Inklusion in Schulen und in der Jugendhilfe. Die Mitglieder bringen ihr Fachwissen ein und setzen sich auch in ihren eigenen Einrichtungen für Inklusion ein. Im Beirat arbeiten Vertreter*innen aus verschiedenen Bereichen zusammen, die mit Schule, Jugendhilfe und Inklusion zu tun haben. Auch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist vertreten. Begründung: Der Expert*innenbeirat Inklusion hat die Aufgabe, die Verwaltung der Stadt Köln bei der weite- ren, auf den Inklusionsplan aufbauenden Inklusionsentwicklung im Rahmen der kommunalen Entwicklungsschritte und -maßnahmen mit Fachwissen zu begleiten und zu beraten. Hierzu gehören sowohl die strategische Inklusionsplanung im Rahmen der integrierten Ju- gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des kommunalen Unterstützungssystems für die Inklusionsentwicklung. Die Stadtverwaltung infor- miert den Beirat über die aktuellen und maßgeblichen kommunalen Entwicklungen und Um- setzungsschritte. Hierzu bringt der Beirat sein Expert*innenwissen ein, indem er der Verwal- tung ein fachliches Feedback gibt und bei Bedarf Empfehlungen ausspricht. Der Beirat kann darüber hinaus Anregungen und Hinweise einbringen, die aus seiner Sicht in der weiteren kommunalen Inklusionsentwicklung Berücksichtigung finden sollten. Im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft unterstützen die Mitglieder des Beirats den Inklu- sionsprozess aktiv, indem sie in ihren Institutionen als Multiplikator*innen wirken. Der Expert*innenbeirat Inklusion ist ein beratendes Organ. An dem Expert*innenbeirat Inklu- sion sind Vertretungen aller mit dem Schulleben und der Thematik befassten Institutionen be- teiligt. Auch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik darf eine Vertretung in diesen Beirat entsenden.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Öffentlichkeit wird durch die Zusammensetzung des Expert*innenbereits beteiligt. Die Organisation des Beirates liegt bei der Schulverwaltung.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1429/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.05.2026
- Erstellt
- 12.05.2026 10:47