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0267/2022

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion, betr. Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 – Zwangsräumung von Familienwohnwagen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.01.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.01.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3930 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Rhei Az 
Vorlagen-Nummer 25.01.2022 
 0267/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion, 
 betr. Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 – Zwangsräumung von 
Familienwohnwagen 
Anfragetext: 
Insbesondere vor dem Hintergrund des Punktes 4 des Beschlusses der BV Ehrenfeld fragen 
wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Für wie viele Familien wurden seit dem Beschluss der BV einvernehmlich anderweitige Unterbrin-
gungsmöglichkeiten gefunden?  
2. Ist bekannt, dass es entgegen dem Beschluss Zwangsräumungen gab bzw. dass solche Zwangs-
räumungen anstehen?  
3. Hat die Wohnungsversorgungsstelle oder das Liegenschaftsamt dafür Sorge getragen, dass die 
Familien nicht obdachlos werden, beispielsweise über die Möglichkeit zur temporären Unterbrin-
gung auf anderen geeigneten Stellplätzen im Stadtgebiet Köln, z.B. auf städtischen Liegenschaf-
ten?  
4. Gibt es seitens der Stadt Köln hierzu Gespräche mit der KD Stadtsanierungsgesellschaft bzw. 
überwacht sie kontinuierlich die beschlusskonforme Umsetzung von Punkt 4?  
5. Hat die Verwaltung in Erwägung gezogen, unabhängig von dem anhängigen Verfahren vor dem 
VG Köln, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in die politischen Entscheidungs-
gremien zu geben, um den Beschlüssen der BV Ehrenfeld Geltung zu verschaffen?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 1.)  
Der Investor hat den Nutzer*innen gewerbliche Ersatzflächen sowie Wohnungen angeboten. Von 
diesem Angebot wurde in Einzelfällen Gebrauch gemacht. 
 
Zu 2. und 3.) 
Der Verwaltung ist bekannt, dass der Vermieter aufgrund von Mietrückständen einer Familie Räu-
mungsklage eingereicht hatte. Es wurde daher umgehend ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt 
und für die Familie bei der Stadtteilkoordination eine Anfrage für eine Arbeitskreiswohnung gestellt.  
Ein Teil der Familie hatte zwischenzeitlich einen neuen Stellplatz im Takufeld 41 gefunden und konn-
te so vor dem angesetzten Räumungstermin (06.10.2021) umziehen. 
Die zum Räumungstermin angebotene Notunterkunft wurde vom Rest der Familie abgelehnt.

2 
 
Es handelte sich hier nicht um Zwangsräumungen aller Schaustellerfamilien vom Grundstück Takustr. 
37, sondern um einen Einzelfall, der sich darauf begründete, dass die Familie Mietrückstände hatte 
und der Vermieter daraufhin von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat. 
 
Zu 4.) 
Der Investor hat u.a.  mit Unterstützung der Verwaltung recherchiert, ob auf städtischen oder privaten 
Flächen im Stadtgebiet die gewohnte Kombination aus Wohnen und Abstellen der gewerblichen Wa-
gen möglich ist. Im Ergebnis musste jedoch festgestellt werden, dass es aufgrund der vielfältigen Flä-
chenkonkurrenzen aber auch der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, keine städtische 
oder private Fläche auf Kölner Stadtgebiet gibt, die in bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zuläs-
siger Weise in dieser Form genutzt werden kann. Vielmehr kommt nach den geltenden baurechtlichen 
Bestimmungen nur in Betracht, dass  
 die gewerblichen Wagen in Gewerbegebieten abgestellt werden und  
 das Wohnen in klassischen Wohngebäuden, alternativ in Wohnwagen auf Campingplätzen er-
folgt.  
 
Der Investor hat daraufhin den Nutzer*innen gewerbliche Ersatzflächen sowie Wohnungen angebo-
ten. Von diesem Angebot wurde in Einzelfällen Gebrauch gemacht. 
 
Zu 5.)  
Die Verwaltung sieht es nicht als zielführend an, einen Angebotsbebauungsplan für das Gebiet auf-
zustellen, so lange die anhängige Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln noch nicht entschieden ist. 
Davon abgesehen könnte aufgrund des bestehenden Arbeitsprogramms und der Prioritätenplanung 
im Fachamt derzeit kein kurzfristiger Aufstellungsbeschluss und weitergehende Bearbeitung des Ver-
fahrens erfolgen.  
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Takustraße 37

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Details

Aktenzeichen
0267/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.01.2022
Erstellt
21.01.2022 10:45