0267/2022
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion, betr. Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 – Zwangsräumung von Familienwohnwagen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3930 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 25.01.2022 0267/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion, betr. Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 – Zwangsräumung von Familienwohnwagen Anfragetext: Insbesondere vor dem Hintergrund des Punktes 4 des Beschlusses der BV Ehrenfeld fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Für wie viele Familien wurden seit dem Beschluss der BV einvernehmlich anderweitige Unterbrin- gungsmöglichkeiten gefunden? 2. Ist bekannt, dass es entgegen dem Beschluss Zwangsräumungen gab bzw. dass solche Zwangs- räumungen anstehen? 3. Hat die Wohnungsversorgungsstelle oder das Liegenschaftsamt dafür Sorge getragen, dass die Familien nicht obdachlos werden, beispielsweise über die Möglichkeit zur temporären Unterbrin- gung auf anderen geeigneten Stellplätzen im Stadtgebiet Köln, z.B. auf städtischen Liegenschaf- ten? 4. Gibt es seitens der Stadt Köln hierzu Gespräche mit der KD Stadtsanierungsgesellschaft bzw. überwacht sie kontinuierlich die beschlusskonforme Umsetzung von Punkt 4? 5. Hat die Verwaltung in Erwägung gezogen, unabhängig von dem anhängigen Verfahren vor dem VG Köln, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in die politischen Entscheidungs- gremien zu geben, um den Beschlüssen der BV Ehrenfeld Geltung zu verschaffen? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.) Der Investor hat den Nutzer*innen gewerbliche Ersatzflächen sowie Wohnungen angeboten. Von diesem Angebot wurde in Einzelfällen Gebrauch gemacht. Zu 2. und 3.) Der Verwaltung ist bekannt, dass der Vermieter aufgrund von Mietrückständen einer Familie Räu- mungsklage eingereicht hatte. Es wurde daher umgehend ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt und für die Familie bei der Stadtteilkoordination eine Anfrage für eine Arbeitskreiswohnung gestellt. Ein Teil der Familie hatte zwischenzeitlich einen neuen Stellplatz im Takufeld 41 gefunden und konn- te so vor dem angesetzten Räumungstermin (06.10.2021) umziehen. Die zum Räumungstermin angebotene Notunterkunft wurde vom Rest der Familie abgelehnt. 2 Es handelte sich hier nicht um Zwangsräumungen aller Schaustellerfamilien vom Grundstück Takustr. 37, sondern um einen Einzelfall, der sich darauf begründete, dass die Familie Mietrückstände hatte und der Vermieter daraufhin von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat. Zu 4.) Der Investor hat u.a. mit Unterstützung der Verwaltung recherchiert, ob auf städtischen oder privaten Flächen im Stadtgebiet die gewohnte Kombination aus Wohnen und Abstellen der gewerblichen Wa- gen möglich ist. Im Ergebnis musste jedoch festgestellt werden, dass es aufgrund der vielfältigen Flä- chenkonkurrenzen aber auch der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, keine städtische oder private Fläche auf Kölner Stadtgebiet gibt, die in bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zuläs- siger Weise in dieser Form genutzt werden kann. Vielmehr kommt nach den geltenden baurechtlichen Bestimmungen nur in Betracht, dass die gewerblichen Wagen in Gewerbegebieten abgestellt werden und das Wohnen in klassischen Wohngebäuden, alternativ in Wohnwagen auf Campingplätzen er- folgt. Der Investor hat daraufhin den Nutzer*innen gewerbliche Ersatzflächen sowie Wohnungen angebo- ten. Von diesem Angebot wurde in Einzelfällen Gebrauch gemacht. Zu 5.) Die Verwaltung sieht es nicht als zielführend an, einen Angebotsbebauungsplan für das Gebiet auf- zustellen, so lange die anhängige Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln noch nicht entschieden ist. Davon abgesehen könnte aufgrund des bestehenden Arbeitsprogramms und der Prioritätenplanung im Fachamt derzeit kein kurzfristiger Aufstellungsbeschluss und weitergehende Bearbeitung des Ver- fahrens erfolgen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Takustraße 37
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Details
- Aktenzeichen
- 0267/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.01.2022
- Erstellt
- 21.01.2022 10:45