Mandari Insight

3058/2017

Umbau und Überweg an der Bushaltestelle Imbacher Weg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.12.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.01.2018, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1776 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3058/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 
 
Umbau und Überweg an der Bushaltestelle Imbacher Weg 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim am 10.07.2017, TOP 7.2.3 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Frage: 
 
„Wann ist mit der Umsetzung der Beschlüsse zum Umbau der Bushaltestelle Imbacher Weg und der 
Herstellung eines gesicherten Überweges für die Schulkinder dort zu rechnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Bezirksvertretung hat mit dem Beschluss vom 07.05.2012 die Verwaltung beauftragt, die nördli-
che Haltestelle nach Osten zurückzuverlegen und einen Fußgängerüberweg zur gefahrlosen Über-
querung des Zeisbuschweges herzustellen.  
 
Die Verwaltung hat hierzu eine Planung erarbeitet. Diese sieht vor, die nördlich gelegene Bushalte-
stelle um ca. 60 m nach Osten zu verlagern und einen Fußgängerüberweg östlich des Imbacher We-
ges zur gefahrlosen Überquerung des Zeisbuschweges anzulegen. Zwischen der Haltestelle und dem 
Zebrastreifen wird ein kurzes Stück Gehweg erstellt.  
 
Aktueller Sachstand: 
 
Der betreffende Bereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Zur Erlangung einer Zustimmung 
zur Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz werden 
derzeit ein Antrag auf Befreiung vom Landschaftsschutz und ein Antrag auf Genehmigung eines Ein-
griffs in Natur und Landschaft gestellt.  
 
Sofern diese Genehmigungen zeitnah vorliegen, ist mit einer Umsetzung des Beschlusses voraus-
sichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 zu rechnen.

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3058/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.12.2017
Erstellt
04.10.2017 10:00