AN/0488/2025
Antrag der SPD-Fraktion "Zusätzliche Haltelinie für Kfz auf der Siegburger Straße vor der Einmündung Allerseelenstraße"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag SPD - zusätzliche Haltelinie Kfz Siegburger Straße
2562 Zeichen
Gleichlautend:
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
SPD -Fraktion in der
Bezirksvertretung Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln-Porz
fon 0221. 221 97303
fax 0221. 221 97304
mail
SPD-BV7@stadt-koeln.de
web www.porzspd.de
Köln-Porz, 13.04.2025
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2025
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung der Bezirksvertretung Porz:
Zusätzliche Haltelinie für Kfz auf der Siegburger Straße vor der
Einmündung Allerseelenstraße
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Haltelinie vor der
Signalanlage auf der Siegburger Straße in Richtung Deutz durch eine weitere
Haltelinie VOR der Einmündung der Allerseelenstraße zu ergänzen und diese mit
dem Zusatzzeichen 1012-35 „bei Rot hier halten“ zu versehen.
Begründung
Die Haltelinie an der Lichtsignalanlage für den aus Porz/Poll kommenden
Individualverkehr befindet sich derzeit unmittelbar vor der Lichtsignalanlage. Bei
roter Ampel bilden sich unmittelbar Warteschlangen, häufig bis über die Einmündung
der Allerseelenstraße zurück. Für den Verkehr aus der Allerseelenstraße ist die
Einfahrt in die stark frequentierte Siegburger Straße aufgrund der wartenden
Fahrzeuge nur sehr eingeschränkt möglich, da diese die Einmündung blockieren. Vor
der Ampel wartende Fahrzeuge verhindern ebenso die Einfahrt auf die Siegburger
Straße in Richtung Poller Ortskern, obwohl der aus Deutz kommende Verkehr rot
hat.
Durch eine zusätzliche Haltelinie vor der Einmündung der Allerseelenstraße mit dem
Zusatzschild „bei Rot bitte hier halten“ könnte mit kleinen Mitteln eine Verbesserung
der Situation erzielt werden. Durch die vorgezogene Haltelinie könnten sich
Fahrzeuge aus der Allerseelenstraße dann sehr viel einfacher in den Verkehr der
Siegburger Straße einordnen.
Das in der historischen Siedlung existierende Einbahnstraßensystem leitet den
Anliegerverkehr über die Straße An den Maien in das und über die Allerseelenstraße
aus dem Wohngebiet. Ebenso fahren viele Besucher*innen des am Rolshover
Kirchwegs gelegenen Deutzer Friedhofs das Gelände über die Allerseelenstraße an
und verlassen das Gebiet auch wieder darüber.
Die Vorrangschaltung der KVB-Linie 7 bleibt von der Maßnahme unberührt.
Jutta Komorowski Bettina Jureck
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin
Sachstandsbericht BV
2164 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0488/2025
Stand: 26.05.2025
Sachstandsbericht
Antrag der SPD-Fraktion "Zusätzliche Haltelinie für Kfz auf der Siegburger Straße vor
der Einmündung Allerseelenstraße"
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Haltelinie vor der
Signalanlage auf der Siegburger Straße in Richtung Deutz durch eine weitere
Haltelinie VOR der Einmündung der Allerseelenstraße zu ergänzen und diese mit
dem Zusatzzeichen 1012-35 „bei Rot hier halten“ zu versehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig - bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) - zuge-
stimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz wurde von der Verwaltung geprüft, eine
Umsetzung ist den nachfolgenden Gründen nicht möglich.
1. In der Straßenverkehrs-Ordnung regelt in § 11 das Verhalten bei besonderen
Verkehrslagen. Absatz 1 besagt: „Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder
grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren wer-
den, wenn auf ihr gewartet werden müsste.“ Verstöße gegen diese Regel wer-
den nach dem Bußgeldkatalog geahndet.
2. Die gewünschte zusätzliche Haltelinie läge in einer Entfernung von etwa 30 m
vor der Lichtsignalanlage. Die Signalgeber der Lichtsignalanlage, die sich unter
der Unterführung befinden, sind aus dieser Entfernung kaum zu erkennen. Aus
diesem Grund ist nicht zu erwarten, dass die Haltelinie zu der gewünschten
Verhaltensänderung führt.
3. Den Verkehrsteilnehmenden ist nicht zu vermitteln, warum sie 30 m vor der ei-
gentlichen Lichtsignalanlage halten sollen, wenn sie durch eine Weiterfahrt zur
vorderen Haltelinie niemanden in der Eimündung blockieren würden.
4. Würde eine Haltelinie trotzdem markiert und beschildert, würde jeder Verkehrs-
teilnehmende einen Rotlichtverstoß begehen, der bei rotem Signal nicht an der
2
vorgezogenen Haltelinie hält oder erst an der vorgezogenen Haltelinie hält und
sie danach zum Vorfahren oder Abbiegen überfährt.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Siegburger Straße
- Allerseelenstraße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- An den Maien
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0488/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 29.04.2025 08:46