Antrag der SPD-Fraktion "Zusätzliche Haltelinie für Kfz auf der Siegburger Straße vor der Einmündung Allerseelenstraße"
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0488/2025 vom 29.04.2025
Stand: Am 15.05.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Antrag SPD - zusätzliche Haltelinie Kfz Siegburger Straße
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Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 13.04.2025 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2025 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz: Zusätzliche Haltelinie für Kfz auf der Siegburger Straße vor der Einmündung Allerseelenstraße Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Haltelinie vor der Signalanlage auf der Siegburger Straße in Richtung Deutz durch eine weitere Haltelinie VOR der Einmündung der Allerseelenstraße zu ergänzen und diese mit dem Zusatzzeichen 1012-35 „bei Rot hier halten“ zu versehen. Begründung Die Haltelinie an der Lichtsignalanlage für den aus Porz/Poll kommenden Individualverkehr befindet sich derzeit unmittelbar vor der Lichtsignalanlage. Bei roter Ampel bilden sich unmittelbar Warteschlangen, häufig bis über die Einmündung der Allerseelenstraße zurück. Für den Verkehr aus der Allerseelenstraße ist die Einfahrt in die stark frequentierte Siegburger Straße aufgrund der wartenden Fahrzeuge nur sehr eingeschränkt möglich, da diese die Einmündung blockieren. Vor der Ampel wartende Fahrzeuge verhindern ebenso die Einfahrt auf die Siegburger Straße in Richtung Poller Ortskern, obwohl der aus Deutz kommende Verkehr rot hat. Durch eine zusätzliche Haltelinie vor der Einmündung der Allerseelenstraße mit dem Zusatzschild „bei Rot bitte hier halten“ könnte mit kleinen Mitteln eine Verbesserung der Situation erzielt werden. Durch die vorgezogene Haltelinie könnten sich Fahrzeuge aus der Allerseelenstraße dann sehr viel einfacher in den Verkehr der Siegburger Straße einordnen. Das in der historischen Siedlung existierende Einbahnstraßensystem leitet den Anliegerverkehr über die Straße An den Maien in das und über die Allerseelenstraße aus dem Wohngebiet. Ebenso fahren viele Besucher*innen des am Rolshover Kirchwegs gelegenen Deutzer Friedhofs das Gelände über die Allerseelenstraße an und verlassen das Gebiet auch wieder darüber. Die Vorrangschaltung der KVB-Linie 7 bleibt von der Maßnahme unberührt. Jutta Komorowski Bettina Jureck Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0488/2025 Stand: 26.05.2025 Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion "Zusätzliche Haltelinie für Kfz auf der Siegburger Straße vor der Einmündung Allerseelenstraße" Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Haltelinie vor der Signalanlage auf der Siegburger Straße in Richtung Deutz durch eine weitere Haltelinie VOR der Einmündung der Allerseelenstraße zu ergänzen und diese mit dem Zusatzzeichen 1012-35 „bei Rot hier halten“ zu versehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) - zuge- stimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz wurde von der Verwaltung geprüft, eine Umsetzung ist den nachfolgenden Gründen nicht möglich. 1. In der Straßenverkehrs-Ordnung regelt in § 11 das Verhalten bei besonderen Verkehrslagen. Absatz 1 besagt: „Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren wer- den, wenn auf ihr gewartet werden müsste.“ Verstöße gegen diese Regel wer- den nach dem Bußgeldkatalog geahndet. 2. Die gewünschte zusätzliche Haltelinie läge in einer Entfernung von etwa 30 m vor der Lichtsignalanlage. Die Signalgeber der Lichtsignalanlage, die sich unter der Unterführung befinden, sind aus dieser Entfernung kaum zu erkennen. Aus diesem Grund ist nicht zu erwarten, dass die Haltelinie zu der gewünschten Verhaltensänderung führt. 3. Den Verkehrsteilnehmenden ist nicht zu vermitteln, warum sie 30 m vor der ei- gentlichen Lichtsignalanlage halten sollen, wenn sie durch eine Weiterfahrt zur vorderen Haltelinie niemanden in der Eimündung blockieren würden. 4. Würde eine Haltelinie trotzdem markiert und beschildert, würde jeder Verkehrs- teilnehmende einen Rotlichtverstoß begehen, der bei rotem Signal nicht an der 2 vorgezogenen Haltelinie hält oder erst an der vorgezogenen Haltelinie hält und sie danach zum Vorfahren oder Abbiegen überfährt. Nächste Schritte: Keine. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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