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AN/0488/2025

Antrag der SPD-Fraktion "Zusätzliche Haltelinie für Kfz auf der Siegburger Straße vor der Einmündung Allerseelenstraße"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 29.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 15.05.2025, TOP 8.7

Antrag SPD - zusätzliche Haltelinie Kfz Siegburger Straße

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Ansehen

Antrag SPD - zusätzliche Haltelinie Kfz Siegburger Straße

2562 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de  
 
 
 
 
 
     
 Köln-Porz, 13.04.2025 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2025 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung der Bezirksvertretung Porz: 
 
 
Zusätzliche Haltelinie für Kfz auf der Siegburger Straße vor der 
Einmündung Allerseelenstraße 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Haltelinie vor der 
Signalanlage auf der Siegburger Straße in Richtung Deutz durch eine weitere 
Haltelinie VOR  der Einmündung der Allerseelenstraße zu ergänzen und diese mit 
dem Zusatzzeichen 1012-35 „bei Rot hier halten“ zu versehen. 
 
Begründung 
 
Die Haltelinie an der Lichtsignalanlage für den aus Porz/Poll kommenden 
Individualverkehr befindet sich derzeit unmittelbar vor der Lichtsignalanlage. Bei 
roter Ampel bilden sich unmittelbar Warteschlangen, häufig bis über die Einmündung 
der Allerseelenstraße zurück. Für den Verkehr aus der Allerseelenstraße ist die 
Einfahrt in die stark frequentierte Siegburger Straße aufgrund der wartenden 
Fahrzeuge nur sehr eingeschränkt möglich, da diese die Einmündung blockieren. Vor 
der Ampel wartende Fahrzeuge verhindern ebenso die Einfahrt auf die Siegburger 
Straße in Richtung Poller Ortskern, obwohl der aus Deutz kommende Verkehr rot 
hat.

Durch eine zusätzliche Haltelinie vor der Einmündung der Allerseelenstraße mit dem 
Zusatzschild „bei Rot bitte hier halten“ könnte mit kleinen Mitteln eine Verbesserung 
der Situation erzielt werden. Durch die vorgezogene Haltelinie könnten sich 
Fahrzeuge aus der Allerseelenstraße dann sehr viel einfacher in den Verkehr der 
Siegburger Straße einordnen. 
Das in der historischen Siedlung existierende Einbahnstraßensystem leitet den 
Anliegerverkehr über die Straße An den Maien in das und über die Allerseelenstraße 
aus dem Wohngebiet. Ebenso fahren viele Besucher*innen des am Rolshover 
Kirchwegs gelegenen Deutzer Friedhofs das Gelände über die Allerseelenstraße an 
und verlassen das Gebiet auch wieder darüber.  
Die Vorrangschaltung der KVB-Linie 7 bleibt von der Maßnahme unberührt. 
 
Jutta Komorowski      Bettina Jureck 
Fraktionsvorsitzende    Bezirksvertreterin

Sachstandsbericht BV

2164 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0488/2025
Stand: 26.05.2025 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion "Zusätzliche Haltelinie für Kfz auf der Siegburger Straße vor 
der Einmündung Allerseelenstraße" 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Haltelinie vor der 
Signalanlage auf der Siegburger Straße in Richtung Deutz durch eine weitere 
Haltelinie VOR der Einmündung der Allerseelenstraße zu ergänzen und diese mit 
dem Zusatzzeichen 1012-35 „bei Rot hier halten“ zu versehen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig - bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) - zuge-
stimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz wurde von der Verwaltung geprüft, eine 
Umsetzung ist den nachfolgenden Gründen nicht möglich.  
 
1. In der Straßenverkehrs-Ordnung regelt in § 11 das Verhalten bei besonderen 
Verkehrslagen. Absatz 1 besagt: „Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder 
grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren wer-
den, wenn auf ihr gewartet werden müsste.“ Verstöße gegen diese Regel wer-
den nach dem Bußgeldkatalog geahndet. 
2. Die gewünschte zusätzliche Haltelinie läge in einer Entfernung von etwa 30 m 
vor der Lichtsignalanlage. Die Signalgeber der Lichtsignalanlage, die sich unter 
der Unterführung befinden, sind aus dieser Entfernung kaum zu erkennen. Aus 
diesem Grund ist nicht zu erwarten, dass die Haltelinie zu der gewünschten 
Verhaltensänderung führt.  
3. Den Verkehrsteilnehmenden ist nicht zu vermitteln, warum sie 30 m vor der ei-
gentlichen Lichtsignalanlage halten sollen, wenn sie durch eine Weiterfahrt zur 
vorderen Haltelinie niemanden in der Eimündung blockieren würden. 
4. Würde eine Haltelinie trotzdem markiert und beschildert, würde jeder Verkehrs-
teilnehmende einen Rotlichtverstoß begehen, der bei rotem Signal nicht an der

2 
 
vorgezogenen Haltelinie hält oder erst an der vorgezogenen Haltelinie hält und 
sie danach zum Vorfahren oder Abbiegen überfährt.  
 
Nächste Schritte: 
Keine. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

15.05.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Siegburger Straße
  • Allerseelenstraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • An den Maien

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Details

Aktenzeichen
AN/0488/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
29.04.2025
Erstellt
29.04.2025 08:46