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V/0727/2011

Prüfungswesen nichtärztliche Gesundheitsfachberufe

Vorlagen 21.09.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 12.10.2011, TOP 11

Anlage 1 Uebersicht ueber Schulen fuer nichtaerztliche Gesundhe

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Ansehen

Anlage 2 Anzahl Abschlusspruefungen in Gesundheitsfachberufen

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Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Uebersicht ueber Schulen fuer nichtaerztliche Gesundhe

2828 Zeichen

Anlage 1 
Übersicht über Schulen für nichtärztliche Gesundheitsfachberufe in Münster 
 
 
Ausbildung als Anzahl 
Schulen  
Träger/Krankenhaus Genehmigte 
Ausbil- 
dungsplätze 
 
Prüfun- 
gen/Jahr 
Gesundheits- und Kranken- 
pfleger/in 
5 - Universitätsklinikum 
Münster 
- St. Franziskus-
Hospital 
- Evangelische Aus- 
bildungsstätte 
- Zentralschule f. 
Gesundheitsberufe 
St. Hildegard am 
Herz-Jesu Kran- 
kenhaus 
-  LWL-Akademie für 
Gesundheitsberufe 
150 
 
100 
 
175 
 
250 
 
 
 
 
125 
3 
 
 1 
 
2 
 
4 
 
 
 
 
2 
Gesundheits- und Kinderkran- 
kenpfleger/in 
3 - Universitätsklinikum 
Münster 
- St. Franziskus-
Hospital 
- Zentralschule f. 
Gesundheitsberufe 
St. Hildegard am 
Herz-Jesu Kran- 
kenhaus 
75 
 
50 
 
50 
 
3 
 
1 
 
1 
Gesundheits- und Kranken- 
pflegeassistent/in 
1 - Zentralschule f. 
Gesundheitsberufe 
St. Hildegard am 
Herz-Jesu Kran- 
kenhaus 
15 1 
Diätassistent/in 2 -  Universitätsklinikum 
Münster  
 
- St. Franziskus-
Hospital 
40 
 
 
 
40 
1 
(alle 3 Jahre 
ke ine) 
 
 
1 
Medizinisch-technische Assis- 
tenten/innen, Fachrichtung 
Labor 
1 - Universitätsklinikum 
Münster 
 
125 1 
Medizinisch-technische Assis- 
tenten/innen, Fachrichtung 
Radiologie 
1 - Universitätsklinikum 
Münster 
 
64 1 
Ergotherapeut/in 2 - Deutsche Ange- 
stellten Akademie 
- Timmermeister 
Schule 
150 
 
150 
1 
 
1 
Physiotherapeut/in 3 - Universitätsklinikum 
Münster 
- Deutsche Ange- 
stellten Akademie 
- Timmermeister 
Schule 
60 
 
150 
 
80 
1 
 
2 
 
2 
Logopäde/Logopädin 1 - Universitätsklinikum 
Münster 
45 1 
Hebamme/Entbindungspfleger  
 
1 - Universitätsklinikum 
Münster 
30 1 
(alle 3 Jahre 
keine 
) 
Orthoptist/in (Prüfung findet 
alle 3 Jahre statt) 
1 - Universitätsklinikum 
Münster 
10 1 
alle 3 Jahre

Pharmazeutisch-technische 
Assistenten/innen 
1 - Städtische Lehran- 
stalt 
144 1 
Rettungsassistent/in 2 - Deutsches Rotes 
Kreuz, Landesver- 
band 
- Johanniter-Unfall-
Hilfe, Johanniter-
Akademie 
 20 je Kurs 
 
 
 
25 je Kurs 
3 
 
 
2-3 
 
 
 
Fachgesundheits- und Kran- 
kenpfleger/in in der Intensiv- 
medizin und Anästhesie 
1 - Universitätsklinikum 
Münster 
 
60 1 
Fachgesundheits- und Kran- 
kenpfleger/in für den Operati- 
onsdienst 
1 - Universitätsklinikum 
Münster 
 
30 1 
Fachgesundheits- und Kran- 
kenpfleger/in für Psychiatrie 
1 - Alexianer Kranken- 
haus 
30 1 
Fachgesundheits- und Kran- 
kenpfleger/in für Hygiene 
1 - Johanniter-Unfall-
Hilfe, Johanniter-
Akademie 
60 1 
Rettungssanitäter/in, Ret- 
tungshelfer/in 
3 
2 davon 
inte griert in 
den Sch ulen 
f. Rettung s- 
assiste nten  
- Landesamt für Aus- 
und Fortbildung der 
Polizei 
- Deutsches Rotes 
Kreuz, Landesver- 
band 
- Johanniter-Unfall-
Hilfe, Johanniter-
Akademie 
 
 
515 
= 
durch- 
schnittl. Zahl 
d. letzten 3 
Jahre 
;  
3-5 
 nach Bedarf  
 
10 RS 
10 RH 
 
10 RS 
1-3 RH

Anlage 2 Anzahl Abschlusspruefungen in Gesundheitsfachberufen

1348 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
Anzahl der Abschlussprüfungen in den Gesundheitsfachberufen  
 
Berufe 2008  2009  2010  
Diätassistent/-in 
+ Wiederholungsprüfungen 
15 
 
1 
34  
3 
35  
1 
Gesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpfleger/in 
+ Wiederholungsprüfungen 
254 
 
26  
250  
23  
289  
20  
Krankenpflegeassistent/in 
+ Wiederholungsprüfungen 
16 
 
1 
15  18  
1 
Physiotherapeut/-in 
+ Wiederholungsprüfungen 
128 
 
18  
154  
13  
140  
9 
Labor-, Radiologieassistent/-in 
+ Wiederholungsprüfungen 
58 
 
7 
51  
4 
47  
3 
Logopäde/-in 14  13  17  
Ergotherapeut/-in 
+ Wiederholungsprüfungen 
90 
 
2 
81  
15  
86  
2 
Orthoptist/-in 8 0 0 
Rettungsassistent/-in 
+ Wiederholungsprüfungen 
94 
 
9 
89  
9 
91  
4 
Rettungssanitäter/-in 
+ Wiederholungsprüfungen 
327 
 
43  
362  
52  
324  
46  
Rettungshelfer/-in 
+ Wiederholungsprüfungen 
136 
 
3 
274  
14  
222  
22  
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in 39  61  31  
Hebamme/Entbindungspfleger 
+ Wiederholungsprüfungen 
0
 14  
1 
14  
6 
Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachaltenpfle- 
ger/in Psychiatrie 
0 0 0 
Fachgesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpfleger/in für 
den Operationsdienst 
1 1 0 
Fachgesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpfleger/in für  
Intensivpflege und Anästhesie 
23  25  20  
Summe  
incl. Wiederholungsprüfungen 
 
1.313  
 
1.558  
 
1465

Berichtsvorlage

9537 Zeichen

V/0727/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Prüfungswesen nichtärztliche Gesundheitsfachberufe  
incl. Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen, Rettungshelfer/Rettungshelferinnen und 
Fachpflegeweiterbildungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Aufgabengrundlage: 
 
1985 erfolgte in NRW die Übertragung der Zuständigkeit für die Organisation, Durchführung und 
Überwachung der Ausbildungen und Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen oder Heilhilfsbe-
rufe vom Land auf die unteren Gesundheitsbehörden und damit auf die Kreise und Kreisfreie 
Städte. Für Münster nimmt das Gesundheitsamt diese umfangreiche und verantwortungsvolle 
Aufgabe wahr.  
 
Ausbildungsstätten 
 
Münster verf
ügt über 29 Schulen für nichtärztliche Gesundheitsfachberufe (s. Anlage 1). 
Die einzelnen Schulen und die dort angebotenen Ausbildungsgänge sind der Anlage zu entneh-
men. 
 
Anzahl der Abschlussprüfungen in diesen Schulen: 
2008 2009 2010 
1.313 1.558 1.496 
 
Eine genaue Auflistung der Abschlussprüfungen differenziert nach den einzelnen Ausbildungsbe-
rufen ist als Anlage zum Bericht beigefügt. (s. Anlage 2) 
 
Mit diesem umfangreichen Angebot ist Münster einer  der größten Ausbildungsstandorte in Nord-
rhein-Westfalen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0727/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. med. Schulze Kalthoff 
Ruf: 
492-5300 
E-Mail: 
SchulzeKalthoff@stadt-muenster.de 
Datum: 
26.09.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0727/2011 
 
Neben den traditionell an Krankenhäusern angegliederten Krankenpflegeschulen finden sich ins-
besondere am Universitätsklinikum Münster Schul en in fast allen Ausbildungsberufen des nicht-
ärztlichen Gesundheitswesens. Auch gibt es Schulen in privater Trägerschaft. 
 
Die Schullandschaft unterliegt einem ständigen Wandel. Raphaelsklinik, Herz-Jesu-Krankenhaus, 
Clemenshospital, Alexianer-Krankenhaus sowie die bi s zu diesem Zeitpunkt am Stift Tilbeck an-
sässige Schule haben sich zur Zentralschule für Gesundheitsberufe St. Hildegard mit Sitz am 
Herz-Jesu-Krankenhaus in Hiltrup zusammengeschlossen. Platzmangel und Kostengründe ga-
ben den Ausschlag hierfür. Die Krankenpflegeschule der LWL-Klinik hatte ihren Sitz für einige 
Jahre in den Kreis Steinfurt verlagert und ist seit ca. 2 Jahren wieder in Münster ansässig. Als 
neuen Ausbildungsgang bietet die Johanniter-Akademie die Fachweiterbildung für Hygienefach-
kräfte an. Wegen der großen Nachfrage in Zeiten von MRSA, Noro-Virus, Neue Grippe etc. wur-
de hier sogar Personal aufgestockt und ein weiterer Lehrgang gestartet. Der am Alexianer-
Krankenhaus ruhende Ausbildungsbetrieb für Fachkranken- und Altenpflege in der Psychiatrie 
wurde wieder aufgenommen. 
 
Aufgaben des Gesundheitsamtes 
 
Vorrangige Aufgabe des Gesundheitsamtes ist
 es, für ein ordnungsgemäßes, formfehlerfreies 
und gerechtes Prüfungsverfahren für alle Beteiligten zu sorgen. Für jede Abschlussprüfung ist 
durch das Gesundheitsamt ein/e Prüfungsausschussvorsitzende/r zu stellen. Diese Aufgabe wird 
in fast allen Fällen von einem Arzt/Ärztin wahrgenommen. Dabei kann es sich nicht ausschließ-
lich um Ärzte/Ärtinnen der eigenen Behörde handeln; dies wäre nicht leistbar. Es werden daher 
auch externe Ärzte/Ärztinnen durch Abschluss von Honorarverträgen beauftragt, diese Tätigkeit 
zu übernehmen.  
 
Die umfangreichen Aufgaben im Rahmen des Prüfungswesens und der Aufsicht über die Ge-
sundheitsfachberufe binden zudem etwa eine 1,0 Stelle in der Verwaltung des Gesundheitsam-
tes. Dass die Aufgaben mit diesem Stellenanteil leistbar sind, liegt auch an der langjährigen Er-
fahrung und großen Routine der beteiligten Mitarbeiterinnen und der guten Kooperation mit den 
beteiligten Ausbildungsstätten. 
 
Die übertragenen Aufgaben umfassen insbesondere: 
• Überwachung der Ausbildungen 
• Stellung des/der Prüfungsausschussvorsitzenden (in der Regel Arzt der unteren Gesund-
heitsbehörde oder von ihr beauftragte/r Arzt/Person) 
• Hilfestellung für die Schulen bei der Zulassung zur Ausbildung (Einklang der persönlichen 
Voraussetzungen des/der Auszubildenden mit den rechlichten Vorgaben) 
• Prüfung der Voraussetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung 
• Koordinierung und Festlegung der Prüfungstermine 
• Formelle und inhaltliche Prüfung von schriftlichen Prüfungsklausuren, Druck und Zuleitung an 
die Schulen  
• Zuteilung von Prüfungsthemen für die mündliche Prüfung 
• Überwachung von Wiederholungsprüfungen 
• Vorbereitung der Prüfungsniederschriften 
• Ausstellung der Prüfungsbescheide, Zeugnisse und Berufsurkunden  
• Bearbeitung der Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen 
• Beantwortung einer Vielzahl von Anfragen zu verschiedensten Anliegen von Schulen und 
Auszubildenden (z. B. Ausbildungsverlängerungen, -verkürzungen, Überschreiten von Fehl-
zeiten, Täuschungsversuche durch Schüler/innen, Prüfungsrücktritt …) 
 
Die Überwachung der Qualität der Ausbildung, der Prüfungsinhalte und die damit verbundene 
Einflussnahme in den verschiedenen Gesundheitsfachberufen zur Sicherung einer einheitlichen

3 
V/0727/2011 
 
und hohen Qualifikation der ausgebildeten Fachkräfte dient unmittelbar der Qualität in der Pflege 
und Behandlung der Patienten durch die fertig ausgebildeten Fachkräfte. Damit leistet das Ge-
sundheitsamt an dieser Stelle einen wichtigen und vermutlich nur wenig bekannten Beitrag für die 
Qualität des Gesundheitswesens.  
 
Der/die Prüfungsausschussvorsitzende 
 
Die Verantwortung für das gesamte Verfahren li
egt beim/bei der Prüfungsausschussvorsitzenden 
und damit beim Gesundheitsamt.  
 
Grundsätzlich soll der/die Prüfungsausschussvorsitzende bei allen Prüfungsteilen anwesend 
sein. Im Streitfall zwischen zwei Fachprüfern/innen obliegt ihm/ihr die Pflicht, die Note für ein Prü-
fungsfach, oder einen Prüfungsteil festzulegen. Hat er/sie sich ein eigenes Bild von der Leistung 
des Prüflings gemacht, kann er/sie selbst die Prüfungsnote festlegen, auch abweichend von der 
Bewertung durch die Fachprüfer/innen. Ihm/Ihr obliegt die Aufgabe, Noten zu begründen und 
negative Prüfungsergebnisse mitzuteilen. 
 
Alleine ca. 72 – 80 Tage im Jahr sind Ärzte/Ärztinnen des Gesundheitsamtes bzw. Honorarkräfte 
bei Abschluss- oder Wiederholungsprüfungen im Einsatz. Darüber hinaus müssen zur Sicherstel-
lung eines hohen Prüfungsniveaus Prüfungsfragen gesichtet bzw. geprüft werden und Bespre-
chungen mit den Schulen abgehalten werden. Auch bei Widerpruchsangelegenheiten sind Stel-
lungnahmen abzugeben. 
 
Finanzierung  
 
Für die Fina
nzierung dieser Aufgabe erstattet das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Münster 
je Prüfling einen Betrag von 50 €. Für Ausbildungen in der Fachgesundheits- und Krankenpflege 
zahlt der Prüfling die Gebühr selbst.  
 
Die entsprechenden Einnahmen des Gesundheitsamtes betrugen  
2008 2009 2010 
76.392 € 82.726 € 75.130 € 
 
Erteilung der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung 
 
Untrennbar verbunden mit dem Prüfungswese
n ist nach bestandener Prüfung die Erteilung der 
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Die jeweilige Berufsbezeichnung ist gesetzlich 
geschützt. Um sie zu erlangen, müssen die im Berufsgesetz genannten Voraussetzungen wie 
Nachweis der bestandenen Prüfung, der gesundheitlichen Berufseignung und die persönliche 
und charakterliche Eignung vorliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand unqualifi-
zierte Leistungen in einem Heilhilfsberuf anbietet. Dieses dient dem Wohl des Bürgers sowie des 
Arbeitgebers, der durch die Vorlage der Erlaubnis sicher sein kann, dass er eine qualifizierte und 
ausgebildete Person einstellt.  
 
Ausgestellte Urkunden: 
2008 2009 2010 
740  796  745

4 
V/0727/2011 
 
Die Ausstellung der Erlaubnisurkunde ist gebührenpflichtig. Nach der Verwaltungsgebührenord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 60 € (bis 
15.07.2011: 52 €) je Urkunde fällig. 
 
Die Einnahmen aus der Urkundenausstellung betrugen: 
2008 2009 2010 
38.480 € 41.392 € 38.740 € 
 
Ausblick 
 
- Der personelle Bedarf in der ambulanten und stationären Krankenpflege wird auf Grund des 
demographischen Wandels weiter steigen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass aus den anste-
henden Prüfungsdurchgängen in der Krankenpflege in 2011 alle Prüflinge einen Arbeitsplatz 
erhalten werden. 
- Es gibt Planungen, wonach die Ausbildungen in der Krankenpflege und der Altenpflege zu 
einer gemeinsamen Ausbildungsrichtlinie zusammengefasst werden sollen. Dies ist nachvoll-
ziehbar und verständlich, da mit dem Altern Erkrankungen zunehmen, die nicht nur eine 
Betreuung und Versorgung, sondern insbesondere auch professionelle Pflege erforderlich 
machen. Zu erwarten ist, dass Prüfung und Erlaubniserteilung auch für die Altenpflege auf die 
Unteren Gesundheitsbehörden übertragen werden. In Münster gibt es z. Zt. 4 Altenpflegese-
minare. 
-
 Die Ausbildungszahlen bei Rettungssanitätern/Rettungssanitäterinnen und Rettungshel-
fern/Rettungshelferinnen werden vorübergehend stagnieren, bis sich der Bundesfreiwilligen-
dienst als Ersatz für den bisherigen Zivildienst und als neue Möglichkeit des freiwilligen En-
gagements für Menschen jeden Alters etabliert hat. 
- Zur Entwicklung der PTA-Schule Münster wird auf die Berichtsvorlage V/0698/2011 verwie-
sen.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Übersicht übe
 r Schulen für nichtärztliche Gesundheitsfachberufe in Münster 
Anlage 2: Anzahl der A bschlussprüfungen in den Gesundheitsfachberufen

Beratungsverlauf (1)

12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0727/2011
Typ
Vorlagen
Datum
21.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37