V/0727/2011
Prüfungswesen nichtärztliche Gesundheitsfachberufe
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Anlage 1 Uebersicht ueber Schulen fuer nichtaerztliche Gesundhe
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Anlage 1 Übersicht über Schulen für nichtärztliche Gesundheitsfachberufe in Münster Ausbildung als Anzahl Schulen Träger/Krankenhaus Genehmigte Ausbil- dungsplätze Prüfun- gen/Jahr Gesundheits- und Kranken- pfleger/in 5 - Universitätsklinikum Münster - St. Franziskus- Hospital - Evangelische Aus- bildungsstätte - Zentralschule f. Gesundheitsberufe St. Hildegard am Herz-Jesu Kran- kenhaus - LWL-Akademie für Gesundheitsberufe 150 100 175 250 125 3 1 2 4 2 Gesundheits- und Kinderkran- kenpfleger/in 3 - Universitätsklinikum Münster - St. Franziskus- Hospital - Zentralschule f. Gesundheitsberufe St. Hildegard am Herz-Jesu Kran- kenhaus 75 50 50 3 1 1 Gesundheits- und Kranken- pflegeassistent/in 1 - Zentralschule f. Gesundheitsberufe St. Hildegard am Herz-Jesu Kran- kenhaus 15 1 Diätassistent/in 2 - Universitätsklinikum Münster - St. Franziskus- Hospital 40 40 1 (alle 3 Jahre ke ine) 1 Medizinisch-technische Assis- tenten/innen, Fachrichtung Labor 1 - Universitätsklinikum Münster 125 1 Medizinisch-technische Assis- tenten/innen, Fachrichtung Radiologie 1 - Universitätsklinikum Münster 64 1 Ergotherapeut/in 2 - Deutsche Ange- stellten Akademie - Timmermeister Schule 150 150 1 1 Physiotherapeut/in 3 - Universitätsklinikum Münster - Deutsche Ange- stellten Akademie - Timmermeister Schule 60 150 80 1 2 2 Logopäde/Logopädin 1 - Universitätsklinikum Münster 45 1 Hebamme/Entbindungspfleger 1 - Universitätsklinikum Münster 30 1 (alle 3 Jahre keine ) Orthoptist/in (Prüfung findet alle 3 Jahre statt) 1 - Universitätsklinikum Münster 10 1 alle 3 Jahre Pharmazeutisch-technische Assistenten/innen 1 - Städtische Lehran- stalt 144 1 Rettungsassistent/in 2 - Deutsches Rotes Kreuz, Landesver- band - Johanniter-Unfall- Hilfe, Johanniter- Akademie 20 je Kurs 25 je Kurs 3 2-3 Fachgesundheits- und Kran- kenpfleger/in in der Intensiv- medizin und Anästhesie 1 - Universitätsklinikum Münster 60 1 Fachgesundheits- und Kran- kenpfleger/in für den Operati- onsdienst 1 - Universitätsklinikum Münster 30 1 Fachgesundheits- und Kran- kenpfleger/in für Psychiatrie 1 - Alexianer Kranken- haus 30 1 Fachgesundheits- und Kran- kenpfleger/in für Hygiene 1 - Johanniter-Unfall- Hilfe, Johanniter- Akademie 60 1 Rettungssanitäter/in, Ret- tungshelfer/in 3 2 davon inte griert in den Sch ulen f. Rettung s- assiste nten - Landesamt für Aus- und Fortbildung der Polizei - Deutsches Rotes Kreuz, Landesver- band - Johanniter-Unfall- Hilfe, Johanniter- Akademie 515 = durch- schnittl. Zahl d. letzten 3 Jahre ; 3-5 nach Bedarf 10 RS 10 RH 10 RS 1-3 RH
Anlage 2 Anzahl Abschlusspruefungen in Gesundheitsfachberufen
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Anlage 2 Anzahl der Abschlussprüfungen in den Gesundheitsfachberufen Berufe 2008 2009 2010 Diätassistent/-in + Wiederholungsprüfungen 15 1 34 3 35 1 Gesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpfleger/in + Wiederholungsprüfungen 254 26 250 23 289 20 Krankenpflegeassistent/in + Wiederholungsprüfungen 16 1 15 18 1 Physiotherapeut/-in + Wiederholungsprüfungen 128 18 154 13 140 9 Labor-, Radiologieassistent/-in + Wiederholungsprüfungen 58 7 51 4 47 3 Logopäde/-in 14 13 17 Ergotherapeut/-in + Wiederholungsprüfungen 90 2 81 15 86 2 Orthoptist/-in 8 0 0 Rettungsassistent/-in + Wiederholungsprüfungen 94 9 89 9 91 4 Rettungssanitäter/-in + Wiederholungsprüfungen 327 43 362 52 324 46 Rettungshelfer/-in + Wiederholungsprüfungen 136 3 274 14 222 22 Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in 39 61 31 Hebamme/Entbindungspfleger + Wiederholungsprüfungen 0 14 1 14 6 Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachaltenpfle- ger/in Psychiatrie 0 0 0 Fachgesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpfleger/in für den Operationsdienst 1 1 0 Fachgesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie 23 25 20 Summe incl. Wiederholungsprüfungen 1.313 1.558 1465
Berichtsvorlage
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V/0727/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Prüfungswesen nichtärztliche Gesundheitsfachberufe incl. Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen, Rettungshelfer/Rettungshelferinnen und Fachpflegeweiterbildungen Beratungsfolge 12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Aufgabengrundlage: 1985 erfolgte in NRW die Übertragung der Zuständigkeit für die Organisation, Durchführung und Überwachung der Ausbildungen und Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen oder Heilhilfsbe- rufe vom Land auf die unteren Gesundheitsbehörden und damit auf die Kreise und Kreisfreie Städte. Für Münster nimmt das Gesundheitsamt diese umfangreiche und verantwortungsvolle Aufgabe wahr. Ausbildungsstätten Münster verf ügt über 29 Schulen für nichtärztliche Gesundheitsfachberufe (s. Anlage 1). Die einzelnen Schulen und die dort angebotenen Ausbildungsgänge sind der Anlage zu entneh- men. Anzahl der Abschlussprüfungen in diesen Schulen: 2008 2009 2010 1.313 1.558 1.496 Eine genaue Auflistung der Abschlussprüfungen differenziert nach den einzelnen Ausbildungsbe- rufen ist als Anlage zum Bericht beigefügt. (s. Anlage 2) Mit diesem umfangreichen Angebot ist Münster einer der größten Ausbildungsstandorte in Nord- rhein-Westfalen. Vorlagen-Nr.: V/0727/2011 Auskunft erteilt: Herr Dr. med. Schulze Kalthoff Ruf: 492-5300 E-Mail: SchulzeKalthoff@stadt-muenster.de Datum: 26.09.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0727/2011 Neben den traditionell an Krankenhäusern angegliederten Krankenpflegeschulen finden sich ins- besondere am Universitätsklinikum Münster Schul en in fast allen Ausbildungsberufen des nicht- ärztlichen Gesundheitswesens. Auch gibt es Schulen in privater Trägerschaft. Die Schullandschaft unterliegt einem ständigen Wandel. Raphaelsklinik, Herz-Jesu-Krankenhaus, Clemenshospital, Alexianer-Krankenhaus sowie die bi s zu diesem Zeitpunkt am Stift Tilbeck an- sässige Schule haben sich zur Zentralschule für Gesundheitsberufe St. Hildegard mit Sitz am Herz-Jesu-Krankenhaus in Hiltrup zusammengeschlossen. Platzmangel und Kostengründe ga- ben den Ausschlag hierfür. Die Krankenpflegeschule der LWL-Klinik hatte ihren Sitz für einige Jahre in den Kreis Steinfurt verlagert und ist seit ca. 2 Jahren wieder in Münster ansässig. Als neuen Ausbildungsgang bietet die Johanniter-Akademie die Fachweiterbildung für Hygienefach- kräfte an. Wegen der großen Nachfrage in Zeiten von MRSA, Noro-Virus, Neue Grippe etc. wur- de hier sogar Personal aufgestockt und ein weiterer Lehrgang gestartet. Der am Alexianer- Krankenhaus ruhende Ausbildungsbetrieb für Fachkranken- und Altenpflege in der Psychiatrie wurde wieder aufgenommen. Aufgaben des Gesundheitsamtes Vorrangige Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, für ein ordnungsgemäßes, formfehlerfreies und gerechtes Prüfungsverfahren für alle Beteiligten zu sorgen. Für jede Abschlussprüfung ist durch das Gesundheitsamt ein/e Prüfungsausschussvorsitzende/r zu stellen. Diese Aufgabe wird in fast allen Fällen von einem Arzt/Ärztin wahrgenommen. Dabei kann es sich nicht ausschließ- lich um Ärzte/Ärtinnen der eigenen Behörde handeln; dies wäre nicht leistbar. Es werden daher auch externe Ärzte/Ärztinnen durch Abschluss von Honorarverträgen beauftragt, diese Tätigkeit zu übernehmen. Die umfangreichen Aufgaben im Rahmen des Prüfungswesens und der Aufsicht über die Ge- sundheitsfachberufe binden zudem etwa eine 1,0 Stelle in der Verwaltung des Gesundheitsam- tes. Dass die Aufgaben mit diesem Stellenanteil leistbar sind, liegt auch an der langjährigen Er- fahrung und großen Routine der beteiligten Mitarbeiterinnen und der guten Kooperation mit den beteiligten Ausbildungsstätten. Die übertragenen Aufgaben umfassen insbesondere: • Überwachung der Ausbildungen • Stellung des/der Prüfungsausschussvorsitzenden (in der Regel Arzt der unteren Gesund- heitsbehörde oder von ihr beauftragte/r Arzt/Person) • Hilfestellung für die Schulen bei der Zulassung zur Ausbildung (Einklang der persönlichen Voraussetzungen des/der Auszubildenden mit den rechlichten Vorgaben) • Prüfung der Voraussetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung • Koordinierung und Festlegung der Prüfungstermine • Formelle und inhaltliche Prüfung von schriftlichen Prüfungsklausuren, Druck und Zuleitung an die Schulen • Zuteilung von Prüfungsthemen für die mündliche Prüfung • Überwachung von Wiederholungsprüfungen • Vorbereitung der Prüfungsniederschriften • Ausstellung der Prüfungsbescheide, Zeugnisse und Berufsurkunden • Bearbeitung der Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen • Beantwortung einer Vielzahl von Anfragen zu verschiedensten Anliegen von Schulen und Auszubildenden (z. B. Ausbildungsverlängerungen, -verkürzungen, Überschreiten von Fehl- zeiten, Täuschungsversuche durch Schüler/innen, Prüfungsrücktritt …) Die Überwachung der Qualität der Ausbildung, der Prüfungsinhalte und die damit verbundene Einflussnahme in den verschiedenen Gesundheitsfachberufen zur Sicherung einer einheitlichen 3 V/0727/2011 und hohen Qualifikation der ausgebildeten Fachkräfte dient unmittelbar der Qualität in der Pflege und Behandlung der Patienten durch die fertig ausgebildeten Fachkräfte. Damit leistet das Ge- sundheitsamt an dieser Stelle einen wichtigen und vermutlich nur wenig bekannten Beitrag für die Qualität des Gesundheitswesens. Der/die Prüfungsausschussvorsitzende Die Verantwortung für das gesamte Verfahren li egt beim/bei der Prüfungsausschussvorsitzenden und damit beim Gesundheitsamt. Grundsätzlich soll der/die Prüfungsausschussvorsitzende bei allen Prüfungsteilen anwesend sein. Im Streitfall zwischen zwei Fachprüfern/innen obliegt ihm/ihr die Pflicht, die Note für ein Prü- fungsfach, oder einen Prüfungsteil festzulegen. Hat er/sie sich ein eigenes Bild von der Leistung des Prüflings gemacht, kann er/sie selbst die Prüfungsnote festlegen, auch abweichend von der Bewertung durch die Fachprüfer/innen. Ihm/Ihr obliegt die Aufgabe, Noten zu begründen und negative Prüfungsergebnisse mitzuteilen. Alleine ca. 72 – 80 Tage im Jahr sind Ärzte/Ärztinnen des Gesundheitsamtes bzw. Honorarkräfte bei Abschluss- oder Wiederholungsprüfungen im Einsatz. Darüber hinaus müssen zur Sicherstel- lung eines hohen Prüfungsniveaus Prüfungsfragen gesichtet bzw. geprüft werden und Bespre- chungen mit den Schulen abgehalten werden. Auch bei Widerpruchsangelegenheiten sind Stel- lungnahmen abzugeben. Finanzierung Für die Fina nzierung dieser Aufgabe erstattet das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Münster je Prüfling einen Betrag von 50 €. Für Ausbildungen in der Fachgesundheits- und Krankenpflege zahlt der Prüfling die Gebühr selbst. Die entsprechenden Einnahmen des Gesundheitsamtes betrugen 2008 2009 2010 76.392 € 82.726 € 75.130 € Erteilung der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung Untrennbar verbunden mit dem Prüfungswese n ist nach bestandener Prüfung die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Die jeweilige Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. Um sie zu erlangen, müssen die im Berufsgesetz genannten Voraussetzungen wie Nachweis der bestandenen Prüfung, der gesundheitlichen Berufseignung und die persönliche und charakterliche Eignung vorliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand unqualifi- zierte Leistungen in einem Heilhilfsberuf anbietet. Dieses dient dem Wohl des Bürgers sowie des Arbeitgebers, der durch die Vorlage der Erlaubnis sicher sein kann, dass er eine qualifizierte und ausgebildete Person einstellt. Ausgestellte Urkunden: 2008 2009 2010 740 796 745 4 V/0727/2011 Die Ausstellung der Erlaubnisurkunde ist gebührenpflichtig. Nach der Verwaltungsgebührenord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 60 € (bis 15.07.2011: 52 €) je Urkunde fällig. Die Einnahmen aus der Urkundenausstellung betrugen: 2008 2009 2010 38.480 € 41.392 € 38.740 € Ausblick - Der personelle Bedarf in der ambulanten und stationären Krankenpflege wird auf Grund des demographischen Wandels weiter steigen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass aus den anste- henden Prüfungsdurchgängen in der Krankenpflege in 2011 alle Prüflinge einen Arbeitsplatz erhalten werden. - Es gibt Planungen, wonach die Ausbildungen in der Krankenpflege und der Altenpflege zu einer gemeinsamen Ausbildungsrichtlinie zusammengefasst werden sollen. Dies ist nachvoll- ziehbar und verständlich, da mit dem Altern Erkrankungen zunehmen, die nicht nur eine Betreuung und Versorgung, sondern insbesondere auch professionelle Pflege erforderlich machen. Zu erwarten ist, dass Prüfung und Erlaubniserteilung auch für die Altenpflege auf die Unteren Gesundheitsbehörden übertragen werden. In Münster gibt es z. Zt. 4 Altenpflegese- minare. - Die Ausbildungszahlen bei Rettungssanitätern/Rettungssanitäterinnen und Rettungshel- fern/Rettungshelferinnen werden vorübergehend stagnieren, bis sich der Bundesfreiwilligen- dienst als Ersatz für den bisherigen Zivildienst und als neue Möglichkeit des freiwilligen En- gagements für Menschen jeden Alters etabliert hat. - Zur Entwicklung der PTA-Schule Münster wird auf die Berichtsvorlage V/0698/2011 verwie- sen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Übersicht übe r Schulen für nichtärztliche Gesundheitsfachberufe in Münster Anlage 2: Anzahl der A bschlussprüfungen in den Gesundheitsfachberufen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0727/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37