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AN/0030/2023

Kinderkliniken am Limit – Entlastung dringend notwendig!

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 12.01.2023

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 24.01.2023, TOP 4.1

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

4623 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses  
Dr. Ralf Unna 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.01.2023 
 
AN/0030/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 24.01.2023 
 
Kinderkliniken am Limit – Entlastung dringend notwendig! 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Gesundheitsaus-
schusses am 24.01.2023 zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
1. Die Stadt Köln setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegenüber Land 
und Bund dafür ein, dass die Kinderkliniken  finanziell entlastet werden. Dafür müssen so 
schnell wie möglich die Vorhaltekosten vom DRG-System getrennt werden. Die Finanzie-
rung von Personal, Räumlichkeiten und auch Energiekosten kann nur so nachhaltig gesi-
chert werden. Die aktuellen Gesetzesinitiativen auf Bundesebene werden von der Stadt 
Köln begrüßt.  
 
2. Die Stadt Köln kontaktiert zusammen mit den Kliniken Köln andere Krankenhäuser mit 
Kinderkrankenversorgung in der Region, um mögliche Synergieeffekte auszuloten. Es sol-
len gemeinsame Problemstellungen und Zielsetzungen erfasst werden, um in Zusam-
menarbeit mit anderen kommunalen Trägern gegenüber Land und Bund Verbesserungen 
durchzusetzen.  
 
3. Die Stadt Köln setzt für verbesserte Ausbildungsbedingungen in der Kinderkrankenpflege 
ein: Es werden mehr Ausbildungsplätze, bessere Aufstiegs - und Entwicklungschancen 
durch spezialisierte Ausbildungsangebote angestrebt.  
4. Die Stadt Köln setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass von der Regelung 
zur Ausbildungsduldung auch Ausbildungsgänge mit einer Dauer von weniger als zwei 
Jahren erfasst werden, z. B. Ausbildungen zur Pflegehelfer*in.

- 2 - 
 
 
 
Begründung:  
 
Die Engpässe an Kinderkliniken sorgen in Köln für erhebliche Belastungen. Betroffen sind 
sowohl die Normal- als auch die Intensivstationen. Der Fachkräftemangel, durch die Corona-
Pandemie noch einmal angestiegen, trifft dabei auf eine Welle diverser Atemwegserkran-
kungen von Kindern und Jugendlichen und zwar durch RSV und Influenza sowie durch 
Coronaviren. Eine wohnortnahe Versorgung gilt inzwischen als nicht mehr gewährleistet. 
 
Kranke Kinder warten teilweise über Stunden in den Aufnahmen von Einrichtungen. Mitar-
beiter*innen telefonieren Kliniken im Umfeld ab, um junge Patient*innen weitervermitteln 
zu können. In einem Fall, der im Kölner Stadt-Anzeiger erwähnt wird, führte erst der Anruf 
beim 23. abgefragten Haus zu einer positiven Rückmeldung für die Weiterverteilung. Chro-
nisch kranke Kinder, die oft darauf angewiesen sind, mit detaillierter Kenntnis ihres Falles 
behandelt zu werden, werden nun in andere Häuser verlegt, wodurch ihre Versorgungsquali-
tät sinkt. Die Personaluntergrenzen, eigentlich per Verordnung zur Absicherung und Entlas-
tung der immer stärker in Anspruch genommenen Belegschaft eingeführt, werden in einigen 
Häusern längst wieder unterschritten. Das ist in allen Kölner Krankenhäusern mit pädiatri-
schen Abteilungen aktuell der Fall.  
 
Seit Verabschiedung des Pflegeberufsreformgesetzes von 2017, in dem die Ausbildung der 
Krankenpflege reformiert und ein getrennter Ausbildungsweg Kinderkrankenpflege abge-
schafft worden war, hatte es Diskussionen um die Auswirkungen auf die Zahl einsatzfähiger 
Kinderkrankenpflegekräfte gegeben. Die Zahl der Krankenpflegeschulen, die überhaupt noch 
die Spezialisierung der Auszubildenden in den Bereich der Kinderkrankenpflege anbieten, ist 
deutlich gesunken. In ganz NRW ging seit 2018 die Zahl der Betten in den Abteilungen Kin-
derkardiologie, Neonatologie und Kinderchirurgie um 5,5 Prozent zurück. Die Zahl der Kinder 
und Jugendlichen unter 15 Jahren im Land war im selben Zeitraum jedoch um 2,6 Prozent 
gestiegen. 
 
Schon in der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von Grünen, CDU und Volt vom 
05.10.2021 zur Zukunft in der Kinderkrankenpflege (3236/2021) hatte es geheißen: „Insbe-
sondere die Versorgung schwerst- und lebensverkürzend erkrankter Kinder wird ernsthaft in 
Gefahr sein, sollte es nicht gelingen, zusätzliche Pfleger*innen zu rekrutieren.“ Diese Situati-
on ist nun trotz aller Warnungen eingetreten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann     gez. Michael Weisenstein  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer  DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0030/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
12.01.2023
Erstellt
12.01.2023 12:10