0241/2026
Beantwortung der Anfrage AN/0147/2026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Nutzung des Grundstücks Frankfurter Straße 350
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2158 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 10.03.2026 0241/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 10.03.2026 Beantwortung der Anfrage AN/0147/2026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Nutzung des Grundstücks Frankfurter Straße 350 Text der Anfrage: 1. Beabsichtigt die Verwaltung weiterhin, auf der Fläche des sanierungsbedürftigen Be- triebshofs an der Frankfurter Straße eine weiterführende Schule zu errichten? 2. Wenn ja, hat die Verwaltung der Gebäudewirtschaft, die nach unserer Auskunft den Bauhof verwaltet, diese ihre Absicht mitgeteilt? 3. Liegen die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen in der Vorlage erwähnten Machbar- keitsstudie für das Grundstück inzwischen vor? 4. Wann werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dem ASW und dem Ausschuss für Bauen und Wohnen vorgelegt? Antwort der Verwaltung: Zu 1. und 2.) Aufgrund der bisher erfolgten Voruntersuchungen erscheint der Standort für eine Schulnut- zung als nicht geeignet. Es besteht kein Bedarf mehr für eine Schule auf dem Grundstück des jetzigen Betriebshofs auf der Frankfurter Straße 350. Zu 3.) In Verbindung mit einer alternativen Standortprüfung wurde eine Machbarkeitsstudie für einen potenziellen Betriebshof in der „Wilhelm-Griesinger-Straße“ geprüft und erstellt. Der Standort lässt sich jedoch nicht umsetzen, da notwendige Rettungswege nicht geschaffen werden kön- nen und eine Einhaltung von Lärmschutzvorgaben wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Aufgrund der vorgenannten Gründe ist der Standort für einen Betriebshof nicht geeignet. Für die Frank- furter Straße 350 wurde keine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Dieser Standort war vorher, sofern der Betriebshof auf einem anderen Standort neu gebaut werden sollte, für eine weiter- führende Schule vorgesehen. Aufgrund der geänderten Haushaltslage kommt der Standort, gemäß einer Prüfung aus Oktober 2025 nicht mehr in Frage. Zu 4.) Es handelt sich bei der Machbarkeitsstudie um interne Informationen, die nicht zur Veröffentli- chung vorgesehen sind. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0241/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.03.2026
- Erstellt
- 22.01.2026 13:43