AN/0437/2019
Änderungsantrag zu TOP 4.3 - Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
2087 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.03.2019 AN/0437/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 Änderungsantrag zu TOP 4.3 - Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat möchten Sie bitten, nach- folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 26.03.2019 zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt den neuen Paragrafen 5 Abs. 3 dahingehend zu erweitern, dass er auch Organisationen und Veranstalter berücksichtigt, die zwar nicht als gemeinnüt- zig anerkannt sind, von der Stadt Köln jedoch eine Förderung erhalten. Begründung: Die Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Forum Volkshochschule sieht in Paragraf 5 Abs. 3 vor, dass gemeinnützige Organisationen ein vermindertes Nutzungsentgelt in Höhe von 60€ netto je angefangener Zeitschiene zahlen sollen. Es gibt verschiedene Ver- anstalter, die zwar nicht offiziell als gemeinnützig anerkannt sind, allerdings von der Stadt Köln gefördert werden, weil sie eine wertvolle Arbeit für die Kultur und die Allgemeinheit in unserer Stadt leisten. Solche Veranstalter würden, sollten sie den Regelsatz von 600 Euro netto je angefangener Zeitschiene zahlen müssen, diesen auch aus der Förderung der Stadt Köln bestreiten. Damit - 2 - würden hier Budgets nur von einer städtischen Tasche in die andere transferiert. Um dies zu verhindern, schlagen wir die oben genannte Anpassung vor. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0437/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 26.03.2019
- Erstellt
- 26.03.2019 14:21