Mandari Insight

AN/0437/2019

Änderungsantrag zu TOP 4.3 - Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule

Gem. Änderungsantrag (CDU) 26.03.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 26.03.2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

2087 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.03.2019 
 
AN/0437/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 
 
Änderungsantrag zu TOP 4.3 - Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM 
Volkshochschule 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, 
 
die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat möchten Sie bitten, nach-
folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 
26.03.2019 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt den neuen Paragrafen 5 Abs. 3 dahingehend zu erweitern, 
dass er auch Organisationen und Veranstalter berücksichtigt, die zwar nicht als gemeinnüt-
zig anerkannt sind, von der Stadt Köln jedoch eine Förderung erhalten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Forum Volkshochschule sieht in 
Paragraf 5 Abs. 3 vor, dass gemeinnützige Organisationen ein vermindertes Nutzungsentgelt 
in Höhe von 60€ netto je angefangener Zeitschiene zahlen sollen. Es gibt verschiedene Ver-
anstalter, die zwar nicht offiziell als gemeinnützig anerkannt sind, allerdings von der Stadt 
Köln gefördert werden, weil sie eine wertvolle Arbeit für die Kultur und die Allgemeinheit in 
unserer Stadt leisten. 
 
Solche Veranstalter würden, sollten sie den Regelsatz von 600 Euro netto je angefangener 
Zeitschiene zahlen müssen, diesen auch aus der Förderung der Stadt Köln bestreiten. Damit

- 2 - 
 
würden hier Budgets nur von einer städtischen Tasche in die andere transferiert. Um dies zu 
verhindern, schlagen wir die oben genannte Anpassung vor. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   Grüne Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.03.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0437/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
26.03.2019
Erstellt
26.03.2019 14:21