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3645/2017

Fortführung der Planungen für das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe – Betrieb des Drogenkonsumraums (DKR)

Mitteilung Ausschuss 06.12.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 12.12.2017, TOP 6.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3130 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3645/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 12.12.2017 
 
Fortführung der Planungen für das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in 
Neumarktnähe – Betrieb des Drogenkonsumraums (DKR) 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28.09.2017, Vorlagen-Nummer 2360/2017, Punkt 2, 
beschlossen, dass das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe in 2018 
realisiert werden soll.  
Die Verwaltung hat deshalb geprüft, ob neben dem Umbau der Räumlichkeiten auch der Betrieb der 
Einrichtung öffentlich ausgeschrieben werden muss. Im Hinblick auf die Beurteilung der zu beachten-
den vergaberechtlichen Vorgaben ist die Verwaltung von zwei maßgeblichen Prämissen ausgegan-
gen. Es handelt sich bei der Einrichtung und den Betrieb des DKR um eine freiwillige Leistung der 
Stadt Köln. Auf sie besteht kein (sozialrechtlicher) Anspruch. Außerdem überschreitet der Auftrags-
wert die Schwellenwerte für (einfache) Dienstleistungsaufträge und für öffentliche Dienstleistungsauf-
träge betreffende soziale Dienstleistungen. Damit ist für die Vergabe der Betreiberleistungen das 
Vergaberecht für oberschwellige Vergaben (gem. § 106 Abs. 1 GWB - Gesetz gegen Wettbewerbs-
beschränkungen) in jedem Fall anzuwenden. 
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um eine soziale Dienstleistung im Sinne des 
Abschnitts 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV). Ent-
sprechend § 65 Abs1 i.V.m. § 17 VgV soll die Leistung dabei in einem Verhandlungsverfahren mit 
Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden. Der Vorteil dieses Verfahrens ist letztendlich die Mög-
lichkeit der Nachverhandlung und somit eine Flexibilität in Bezug auf die Auswahl des Bieters. Hierzu 
werden zunächst Eignungskriterien für die in Betracht kommenden Anbieter und Wertungskriterien für 
die anzubietende Leistung festgelegt. Im ersten Schritt erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit 
einem Aufruf zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Bereits in dieser Bekanntmachung werden auch 
die Eignungs- und Wertungskriterien transparent veröffentlicht. Darauf können sich Interessenten 
unter Nachweis ihrer Eignung um die Teilnahme bewerben. Die Teilnahmeanträge werden dann nach 
den vorher bereits bekannt gemachten Eignungskriterien ausgewertet. 
Gemäß § 51 Abs. 2 VgV werden dann mindestens drei der geeigneten Bewerber in der nächsten Stu-
fe zur Abgabe von Angeboten, die auch die Vorlage eines Konzeptes beinhalten, aufgefordert. Über 
diese Angebote kann dann gemäß § 17 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes 
verhandelt werden. Die abschließenden Angebote werden gemäß der bekannt gemachten Wertungs-
kriterien, die neben dem Preis auch Qualitätskriterien (beispielsweise hinsichtlich eingereichter Kon-
zepte) beinhalten können, ausgewertet und letztlich der Zuschlag auf das Angebot mit der besten 
Wertung erteilt. 
 
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Ausschreibungsunterlagen durch die beteiligten Ämter im 
Laufe des 1. Quartals 2018 fertiggestellt werden.

Beratungsverlauf (1)

12.12.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3645/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.12.2017
Erstellt
23.11.2017 11:24