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Fortführung der Planungen für das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe – Betrieb des Drogenkonsumraums (DKR)

Mitteilung Ausschuss 3645/2017 vom 06.12.2017

Stand: Am 12.12.2017 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 3645/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 12.12.2017 Fortführung der Planungen für das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe – Betrieb des Drogenkonsumraums (DKR) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28.09.2017, Vorlagen-Nummer 2360/2017, Punkt 2, beschlossen, dass das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe in 2018 realisiert werden soll. Die Verwaltung hat deshalb geprüft, ob neben dem Umbau der Räumlichkeiten auch der Betrieb der Einrichtung öffentlich ausgeschrieben werden muss. Im Hinblick auf die Beurteilung der zu beachten- den vergaberechtlichen Vorgaben ist die Verwaltung von zwei maßgeblichen Prämissen ausgegan- gen. Es handelt sich bei der Einrichtung und den Betrieb des DKR um eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Auf sie besteht kein (sozialrechtlicher) Anspruch. Außerdem überschreitet der Auftrags- wert die Schwellenwerte für (einfache) Dienstleistungsaufträge und für öffentliche Dienstleistungsauf- träge betreffende soziale Dienstleistungen. Damit ist für die Vergabe der Betreiberleistungen das Vergaberecht für oberschwellige Vergaben (gem. § 106 Abs. 1 GWB - Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen) in jedem Fall anzuwenden. Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um eine soziale Dienstleistung im Sinne des Abschnitts 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV). Ent- sprechend § 65 Abs1 i.V.m. § 17 VgV soll die Leistung dabei in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden. Der Vorteil dieses Verfahrens ist letztendlich die Mög- lichkeit der Nachverhandlung und somit eine Flexibilität in Bezug auf die Auswahl des Bieters. Hierzu werden zunächst Eignungskriterien für die in Betracht kommenden Anbieter und Wertungskriterien für die anzubietende Leistung festgelegt. Im ersten Schritt erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit einem Aufruf zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Bereits in dieser Bekanntmachung werden auch die Eignungs- und Wertungskriterien transparent veröffentlicht. Darauf können sich Interessenten unter Nachweis ihrer Eignung um die Teilnahme bewerben. Die Teilnahmeanträge werden dann nach den vorher bereits bekannt gemachten Eignungskriterien ausgewertet. Gemäß § 51 Abs. 2 VgV werden dann mindestens drei der geeigneten Bewerber in der nächsten Stu- fe zur Abgabe von Angeboten, die auch die Vorlage eines Konzeptes beinhalten, aufgefordert. Über diese Angebote kann dann gemäß § 17 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verhandelt werden. Die abschließenden Angebote werden gemäß der bekannt gemachten Wertungs- kriterien, die neben dem Preis auch Qualitätskriterien (beispielsweise hinsichtlich eingereichter Kon- zepte) beinhalten können, ausgewertet und letztlich der Zuschlag auf das Angebot mit der besten Wertung erteilt. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Ausschreibungsunterlagen durch die beteiligten Ämter im Laufe des 1. Quartals 2018 fertiggestellt werden.

Beratungsverlauf

  1. 12.12.2017

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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