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AN/1080/2019

Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Einfache Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) 16.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.11.2019, TOP 8.5

Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV4)

2591 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str.  419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Josef Wirges  Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1080/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 
 
Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Einfache Änderung des Bebauungsplanes 
„Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ zur Ausweisung eines neuen Zentrums, 
in dem die Ansiedlung eines Vollversorgers am Butzweilerhof möglich ist. 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung zu setzen. 
Beschluss:   
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung die einfache Änderung des Bebauungsplanes 
„Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ zwecks Ausweisung eines neuen 
Nahversorgungszentrums bis zum 4. Quartal 2019 einzuleiten, damit die wohnortnahe 
Ansiedlung von Einzelhandel für die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen 
Bedarfs im Butzweilerhof ermöglicht werden kann. 
 
Die Planung soll im Vorgriff auf die Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
erfolgen. 
 
Begründung:

Zurzeit werden die Grundstücke am Butzweilerhof zügig verkauft. 
Im Gegensatz zu früheren Prognosen weist das Baugebiet heute weitaus mehr Einwohner 
aus. Es besteht jedoch ein erhebliches Defizit an Infrastruktur, was von den Bewohnern 
ständig bemängelt wird. 
Die Planungen für die Grund- und Gesamtschule sowie für eine Kita sind derzeit in 
Vorbereitung bzw. abgeschlossen. 
Die Ansiedlung von Arztpraxen konnte ebenfalls durch externes Engagement ermöglicht 
werden. 
Es fehlt eklatant die Versorgung der Menschen mit dem Bedarf des täglichen Lebens. Dies 
gilt es zügig sicherzustellen. 
Die Ansiedlung eines Nahversorgers wäre aktuell beispielsweise auf einem Grundstück 
an der Anna-Lindh-Str., möglichst nah an der Butzweilerhofallee, derzeit noch möglich. 
Dies erscheint auch aus Sicht des unlängst vom Rat ausgerufenen Klimanotstandes 
geboten, damit den Bewohnern des Butzweilerhofes eine wohnortnahe Versorgung ohne 
überflüssige Verkehrsimmissionen ermöglicht wird. 
 
Freundliche Grüße 
Petra Bossinger     Udo Hanselmann 
Fraktionsvorsitzende                                   Bezirksvertreter

Sachstandsbericht BV

6954 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1080/2019 
 Stand: 07.02.2022 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Einfache Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und 
Medienpark Ossendorf„ 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und 
Medienpark Ossendorf“ zwecks Ausweisung eines neuen Nahversorgungszentrums bis zum 4. Quar-
tal 2019 einzuleiten, damit die wohnortnahe Ansiedlung von Einzelhandel für die Versorgung der Be-
völkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs im Butzweilerhof ermöglicht werden kann. 
 
Die Planung soll im Vorgriff auf die Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erfolgen 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand zum 15.07.2020: 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ und seiner Ände-
rungen würde an noch unbebauten Grundstücken für die Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmit-
telmarktes nur das Grundstück an der Butzweilerstraße / Ecke Butzweilerhofallee in Frage kommen, 
um im Einklang mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZHK) zu stehen, da diese Fläche di-
rekt an die Wohnbebauung anschließt. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Entwicklungsabsich-
ten des Eigentümers der Fläche, der dort ein Autohaus und Büronutzung realisieren will. Dafür ist die 
Änderung des Bebauungsplanes notwendig, da der Bebauungsplan Nr. 6250/04 Gewerbe- und Medi-
enpark Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA Einzelhandel (auch Autohandel) explizit 
ausschließt.  
Auf allen anderen unbebauten und noch zur Verfügung stehenden Grundstücke im Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ (z.B. an der Anna-Lindh-Straße) ist die 
Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmittelmarktes nach EHZK nicht möglich, weil die Grundstücke 
nicht an die Wohnbebauung anschließen und daher keine städtebaulich integrierte Lage vorweisen 
und z.T. GE-Fläche festgesetzt ist. Auch die für eine Ansiedlung erforderliche Änderung des Bebau-
ungsplanes würde dem EHZK widersprechen, da es sich nicht um eine aktuell oder absehbar inte-
grierte Lage handelt. Eine Anpassung des EHZK im Rahmen der Fortschreibung für dieses Vorhaben 
ist ebenso ausgeschlossen, da hier ein wesentlicher Grundsatz der Steuerungs- und Ansiedlungsre-
geln - keine Neuansiedlung von Lebensmittelmärkten an nicht integrierten Standorten und in Gewer-
begebieten (Ausnahme lediglich sehr kleine Geschäfte/Kioske zur Deckung des „Mittagspausenbe-
darfs“) - verletzt würde, der auch im Rahmen der Fortschreibung nicht zur Disposition gestellt wird.  
Selbst wenn der Bebauungsplan - gegen aller geltenden Regelungen - geändert würde, um einen 
kleinflächigen Lebensmittelmarkt zu ermöglichen, ist es fragwürdig, ob in dieser Lage ein Betreiber

2 
 
gefunden werden könnte, der einen kleinflächigen Lebensmittelmarkt wirtschaftlich realisieren kann. 
 
Sachstand zum 07.02.2022: 
Der Beschluss des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) ist für die 2. Jah-
reshälfte 2022 geplant. Im Zuge der Fortschreibung werden zum neuen Wohngebiet am Butzweiler-
hof keine Aussagen getroffen, da das Gebiet aufgrund seiner geringen Einwohnerzahl nicht die Krite-
rien für einen neuen Zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) erfüllen kann. Es wird dort von insge-
samt rund 3.140 Einwohner*innen in der bereits bestehenden Bebauung und der Neubebauung aus-
gegangen. Die Festlegung eines Nahversorgungszentrums, als „kleinste Einheit“ eines ZVB i.S.d. 
EHZK, setzt aber mindestens 4.000 Einwohner*innen voraus. Für die Versorgung wäre daher, auf-
grund der insgesamt geringen Bevölkerung, ein Kleinflächenkonzept bis 799 m² Verkaufsfläche pas-
send. 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ und seiner Ände-
rungen würde an noch unbebauten Grundstücken für die Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmit-
telmarktes nur das Grundstück an der Butzweilerstraße / Ecke Butzweilerhofallee in Frage kommen, 
um im Einklang mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZHK) zu stehen, da diese Fläche di-
rekt an die Wohnbebauung anschließt. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Entwicklungsabsich-
ten des Eigentümers der Fläche, der dort ein Autohaus und Büronutzung realisieren will. Dafür ist die 
Änderung des Bebauungsplanes notwendig, da der Bebauungsplan Nr. 6250/04 Gewerbe- und Medi-
enpark Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA Einzelhandel (auch Autohandel) explizit 
ausschließt. Der Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren mit dem Ziel, die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Autohauses und eines Bürogebäudes zu schaffen, soll 
im Laufe des Jahres 2022 in die Gremien kommen. 
Ein Grundstück an der Anna-Lindh-Straße nördlich des Kita-Grundstückes wäre zur Ansiedlung eines 
kleinflächigen Nahversorgungsbetriebes nach Ansiedlungsregeln des EHZK eingeschränkt geeignet. 
Hier wurde der Eigentümer aufgefordert, einen geeigneten Anbieter zu finden. Bei einem entspre-
chenden, nachweislichen Ansiedlungsvorhaben müsste der Bebauungsplan vorhabenbezogen ange-
passt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt jedoch noch keine abschließende Rückmeldung des 
Grundstückeigentümers bzgl. der erfolgreichen Ansprache potenzieller Betreiber für einen Lebensmit-
telmarkt vor. 
Auf allen anderen unbebauten und noch zur Verfügung stehenden Grundstücke im Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“) ist die Ansiedlung eines kleinflächigen 
Lebensmittelmarktes nach EHZK nicht möglich, weil die Grundstücke nicht an die Wohnbebauung 
anschließen und daher keine städtebaulich integrierte Lage vorweisen und z.T. GE-Fläche festgesetzt 
ist. Auch die für eine Ansiedlung erforderliche Änderung des Bebauungsplanes würde dem EHZK 
widersprechen, da es sich nicht um eine aktuell oder absehbar integrierte Lage handelt. Eine Anpas-
sung des EHZK im Rahmen der Fortschreibung für dieses Vorhaben ist ebenso ausgeschlossen, da 
hier ein wesentlicher Grundsatz der Steuerungs- und Ansiedlungsregeln - keine Neuansiedlung von 
Lebensmittelmärkten an nicht integrierten Standorten und in Gewerbegebieten (Ausnahme lediglich 
sehr kleine Geschäfte/Kioske zur Deckung des „Mittagspausenbedarfs“) - verletzt würde, der auch im 
Rahmen der Fortschreibung nicht zur Disposition gestellt wird. 
Nächste Schritte: 
Die Ansiedlung eines kleinflächigen Nahversorgungsbetriebes wird durch die Verwaltung grundsätz-
lich weiterhin begrüßt und unterstützt. Aufgrund der bisher erfolglosen Ansprache potenzieller Betrei-
ber für einen Lebensmittelmarkt auf den in Frage kommenden Grundstücken, ist dies vorerst nicht 
realisierbar. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Ehrenfeld in Kenntnis setzen, sofern eine Einzelhandels-
ansiedlung abzusehen ist.

3

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Venloer Straße 419
  • Anna-Lindh-Straße
  • Butzweilerhofallee
  • Butzweilerstraße
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1080/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
Datum
16.08.2019
Erstellt
16.08.2019 10:40