AN/1080/2019
Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Einfache Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“
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Antrag nach § 3 (SPD BV4)
2591 Zeichen
SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1080/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Einfache Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ zur Ausweisung eines neuen Zentrums, in dem die Ansiedlung eines Vollversorgers am Butzweilerhof möglich ist. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung die einfache Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ zwecks Ausweisung eines neuen Nahversorgungszentrums bis zum 4. Quartal 2019 einzuleiten, damit die wohnortnahe Ansiedlung von Einzelhandel für die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs im Butzweilerhof ermöglicht werden kann. Die Planung soll im Vorgriff auf die Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erfolgen. Begründung: Zurzeit werden die Grundstücke am Butzweilerhof zügig verkauft. Im Gegensatz zu früheren Prognosen weist das Baugebiet heute weitaus mehr Einwohner aus. Es besteht jedoch ein erhebliches Defizit an Infrastruktur, was von den Bewohnern ständig bemängelt wird. Die Planungen für die Grund- und Gesamtschule sowie für eine Kita sind derzeit in Vorbereitung bzw. abgeschlossen. Die Ansiedlung von Arztpraxen konnte ebenfalls durch externes Engagement ermöglicht werden. Es fehlt eklatant die Versorgung der Menschen mit dem Bedarf des täglichen Lebens. Dies gilt es zügig sicherzustellen. Die Ansiedlung eines Nahversorgers wäre aktuell beispielsweise auf einem Grundstück an der Anna-Lindh-Str., möglichst nah an der Butzweilerhofallee, derzeit noch möglich. Dies erscheint auch aus Sicht des unlängst vom Rat ausgerufenen Klimanotstandes geboten, damit den Bewohnern des Butzweilerhofes eine wohnortnahe Versorgung ohne überflüssige Verkehrsimmissionen ermöglicht wird. Freundliche Grüße Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61
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Vorlagen-Nummer
AN/1080/2019
Stand: 07.02.2022
Sachstandsbericht
Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Einfache Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und
Medienpark Ossendorf„
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und
Medienpark Ossendorf“ zwecks Ausweisung eines neuen Nahversorgungszentrums bis zum 4. Quar-
tal 2019 einzuleiten, damit die wohnortnahe Ansiedlung von Einzelhandel für die Versorgung der Be-
völkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs im Butzweilerhof ermöglicht werden kann.
Die Planung soll im Vorgriff auf die Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erfolgen
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand zum 15.07.2020:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ und seiner Ände-
rungen würde an noch unbebauten Grundstücken für die Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmit-
telmarktes nur das Grundstück an der Butzweilerstraße / Ecke Butzweilerhofallee in Frage kommen,
um im Einklang mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZHK) zu stehen, da diese Fläche di-
rekt an die Wohnbebauung anschließt. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Entwicklungsabsich-
ten des Eigentümers der Fläche, der dort ein Autohaus und Büronutzung realisieren will. Dafür ist die
Änderung des Bebauungsplanes notwendig, da der Bebauungsplan Nr. 6250/04 Gewerbe- und Medi-
enpark Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA Einzelhandel (auch Autohandel) explizit
ausschließt.
Auf allen anderen unbebauten und noch zur Verfügung stehenden Grundstücke im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ (z.B. an der Anna-Lindh-Straße) ist die
Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmittelmarktes nach EHZK nicht möglich, weil die Grundstücke
nicht an die Wohnbebauung anschließen und daher keine städtebaulich integrierte Lage vorweisen
und z.T. GE-Fläche festgesetzt ist. Auch die für eine Ansiedlung erforderliche Änderung des Bebau-
ungsplanes würde dem EHZK widersprechen, da es sich nicht um eine aktuell oder absehbar inte-
grierte Lage handelt. Eine Anpassung des EHZK im Rahmen der Fortschreibung für dieses Vorhaben
ist ebenso ausgeschlossen, da hier ein wesentlicher Grundsatz der Steuerungs- und Ansiedlungsre-
geln - keine Neuansiedlung von Lebensmittelmärkten an nicht integrierten Standorten und in Gewer-
begebieten (Ausnahme lediglich sehr kleine Geschäfte/Kioske zur Deckung des „Mittagspausenbe-
darfs“) - verletzt würde, der auch im Rahmen der Fortschreibung nicht zur Disposition gestellt wird.
Selbst wenn der Bebauungsplan - gegen aller geltenden Regelungen - geändert würde, um einen
kleinflächigen Lebensmittelmarkt zu ermöglichen, ist es fragwürdig, ob in dieser Lage ein Betreiber
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gefunden werden könnte, der einen kleinflächigen Lebensmittelmarkt wirtschaftlich realisieren kann.
Sachstand zum 07.02.2022:
Der Beschluss des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) ist für die 2. Jah-
reshälfte 2022 geplant. Im Zuge der Fortschreibung werden zum neuen Wohngebiet am Butzweiler-
hof keine Aussagen getroffen, da das Gebiet aufgrund seiner geringen Einwohnerzahl nicht die Krite-
rien für einen neuen Zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) erfüllen kann. Es wird dort von insge-
samt rund 3.140 Einwohner*innen in der bereits bestehenden Bebauung und der Neubebauung aus-
gegangen. Die Festlegung eines Nahversorgungszentrums, als „kleinste Einheit“ eines ZVB i.S.d.
EHZK, setzt aber mindestens 4.000 Einwohner*innen voraus. Für die Versorgung wäre daher, auf-
grund der insgesamt geringen Bevölkerung, ein Kleinflächenkonzept bis 799 m² Verkaufsfläche pas-
send.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ und seiner Ände-
rungen würde an noch unbebauten Grundstücken für die Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmit-
telmarktes nur das Grundstück an der Butzweilerstraße / Ecke Butzweilerhofallee in Frage kommen,
um im Einklang mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZHK) zu stehen, da diese Fläche di-
rekt an die Wohnbebauung anschließt. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Entwicklungsabsich-
ten des Eigentümers der Fläche, der dort ein Autohaus und Büronutzung realisieren will. Dafür ist die
Änderung des Bebauungsplanes notwendig, da der Bebauungsplan Nr. 6250/04 Gewerbe- und Medi-
enpark Ossendorf, 6. Änderung Mischgebiet südlich IKEA Einzelhandel (auch Autohandel) explizit
ausschließt. Der Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren mit dem Ziel, die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Autohauses und eines Bürogebäudes zu schaffen, soll
im Laufe des Jahres 2022 in die Gremien kommen.
Ein Grundstück an der Anna-Lindh-Straße nördlich des Kita-Grundstückes wäre zur Ansiedlung eines
kleinflächigen Nahversorgungsbetriebes nach Ansiedlungsregeln des EHZK eingeschränkt geeignet.
Hier wurde der Eigentümer aufgefordert, einen geeigneten Anbieter zu finden. Bei einem entspre-
chenden, nachweislichen Ansiedlungsvorhaben müsste der Bebauungsplan vorhabenbezogen ange-
passt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt jedoch noch keine abschließende Rückmeldung des
Grundstückeigentümers bzgl. der erfolgreichen Ansprache potenzieller Betreiber für einen Lebensmit-
telmarkt vor.
Auf allen anderen unbebauten und noch zur Verfügung stehenden Grundstücke im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“) ist die Ansiedlung eines kleinflächigen
Lebensmittelmarktes nach EHZK nicht möglich, weil die Grundstücke nicht an die Wohnbebauung
anschließen und daher keine städtebaulich integrierte Lage vorweisen und z.T. GE-Fläche festgesetzt
ist. Auch die für eine Ansiedlung erforderliche Änderung des Bebauungsplanes würde dem EHZK
widersprechen, da es sich nicht um eine aktuell oder absehbar integrierte Lage handelt. Eine Anpas-
sung des EHZK im Rahmen der Fortschreibung für dieses Vorhaben ist ebenso ausgeschlossen, da
hier ein wesentlicher Grundsatz der Steuerungs- und Ansiedlungsregeln - keine Neuansiedlung von
Lebensmittelmärkten an nicht integrierten Standorten und in Gewerbegebieten (Ausnahme lediglich
sehr kleine Geschäfte/Kioske zur Deckung des „Mittagspausenbedarfs“) - verletzt würde, der auch im
Rahmen der Fortschreibung nicht zur Disposition gestellt wird.
Nächste Schritte:
Die Ansiedlung eines kleinflächigen Nahversorgungsbetriebes wird durch die Verwaltung grundsätz-
lich weiterhin begrüßt und unterstützt. Aufgrund der bisher erfolglosen Ansprache potenzieller Betrei-
ber für einen Lebensmittelmarkt auf den in Frage kommenden Grundstücken, ist dies vorerst nicht
realisierbar.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Ehrenfeld in Kenntnis setzen, sofern eine Einzelhandels-
ansiedlung abzusehen ist.
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Venloer Straße 419
- Anna-Lindh-Straße
- Butzweilerhofallee
- Butzweilerstraße
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1080/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
- Datum
- 16.08.2019
- Erstellt
- 16.08.2019 10:40