0705/2023
Implementierung eines Cash Pools
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 0705/2023 Freigabedatum 09.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Implementierung eines Cash Pools Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Einführung des Cash Pools entsprechend den in der Begründung die- ser Vorlage beschriebenen Rahmenbedingungen und ermächtigt die Verwaltung, die eigenbe- triebsähnlichen Einrichtungen und Eigenbetriebe sukzessive nach einzelfallbezogener Prü- fung an den Cash Pool anzubinden. Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 8.300 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 7.140 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Es wird Bezug genommen auf die Mitteilungen 4039/2022 und 0876/2022. Inzwischen konnte die technische Testphase für die Einführung eines Cash -Pools abge- schlossen werden und das Anbinden der ersten eigenbetriebsähnlichen Einrichtung an den Cash Pool wird vorbereitet. Für den geplanten Cash-Pool sind folgende Rahmenbedingungen relevant: a) Inanspruchnahmen von Liquidität - Dispositionslimite Integraler Bestandteil des Cash Pooling sind beidseitige Zahlungsströme, also Zuflüsse und Abflüsse. Dies kann dazu führen, dass die teilnehmenden Einheiten durch Inanspruchnahme von Liquidität eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Kernverwaltung begründen. Daher sollen bilaterale Vereinbarungen zwischen der Kernverwaltung und den teilnehmenden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen eine individuelle Obergrenze für die Inanspruchnahme von Liquidität festlegen. Das Gesamtvolumen dieser Obergrenzen wird sich im Rahmen von EUR 150 Mio. bis EUR 200 Mio. bewegen. Die Einzellimite werden je nach eigenbetriebsähnlicher Einrichtung in einer Bandbreite von EUR 0,5 Mio. bis EUR 70 Mio. liegen. An dieser Stelle sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Cash Pool nicht zur 3 Abwicklung von unregelmäßig anfallenden größeren Beträgen geeignet ist. Hierfür sind jeder- zeit Sondervereinbarungen innerhalb des Liquiditätsverbundes möglich. Die Liquiditätstransfers zwischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Kernverwaltung finden insgesamt innerhalb der juristischen Person Stadt Köln statt; die eigenbetriebsähnli- chen Einrichtungen sind zwar organi satorisch selbständig, besitzen aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich damit nicht um Kredite i.S.d. § 12 Abs. 1 Nr. 1 ZustO. Daher obliegt der Verwaltung die Einrichtung der Obergrenzen als laufendes Geschäft inner- halb des Rahmens der Haushaltssatzung. Ein Beschluss des Rates, wie in bestimmten Fällen der Hingabe von Darlehen gegenüber Dritten, ist nicht notwendig. Die Einhaltung der Limite wird in der Verantwortung der teilnehmenden Einrichtungen liegen und ex post von der Kämmerei kontr olliert. Die Liquiditätsplanung und -disposition auf Ebene der teilnehmenden Einrichtungen verbleibt bei Einführung eines Cash Pooling - unter Beach- tung der zur Verfügung stehenden Mittel und der üblichen Verfahrens- und Budgetrahmen - in deren selbständiger Verantwortung. Eine automatisierte Überwachung und Unterbindung des Ausgleichs der Konten bei Nichteinhaltung der festgelegten Limite ist aus technischen Grün- den nicht möglich. Die Einhaltung der Limite wird jedoch einer täglichen, nachträglichen Überwachung im Wege manueller Kontrollen unterworfen, die sich jeweils auf die Zahlungs- vorgänge des Vortages beziehen (ex post). Die Darstellung der Limitauslastung wird sich in einem Ampelsystem widerspiegeln, das je nach Auslastungsgrad verschiedene Eskalations- prozesse auslöst. Zudem führt bei Überschreitung der Limite die Hinterlegung entsprechender Kontrollwerte im städtischen Rechnungswesen/Haushalt zu einer systemseitigen Meldung im Rahmen der Verbuchung der Zahlungsvorgänge. b) Konzept und Umsetzung Im Rahmen des Einführungsprojekts hat die Verwaltung interne Festlegungen, organisatori- sche und teilweise in den SAP -Systemen ablaufende (automatisierte) Verfahren entwickelt. Dabei wurden auch Erkenntnisse aus fachlichen Austauschen mit anderen Kommunen (u.a. Essen, Dortmund) und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) berücksichtigt. Zu den Steuerungsinstrumenten im Sinne der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Be- triebs des laufenden Cash Pools zählen u.a.: Berechtigungskonzept zur IT-Anwendung Cash Pool Pro Zuordnung von Rollen & Verantwortlichkeiten Festlegung zu Limiten, Überwachung und Eskalationsverfahren Regelmäßiges Reporting Mustervereinbarung für teilnehmende Einheiten Zur Dokumentation der in der Konzept- und Testphase festgelegten Verfahren und der anzu- wendenden Steuerungselemente nutzt die Verwaltung ein neu geschaffenes Handbuch Cash Pooling, das im Rahmen einer Dienstanweisung verbindlichen Charakter erhalten wird. Dane- ben sind Festlegungen und Sachverhalte auch über Verfügungen, Gremienmitteilun gen/- beschlüsse, Verträge und Vereinbarungen dokumentiert. Eine enge Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt hat stattgefunden. c) Abbildung im Haushalt Das Cash Pooling erfolgt auf der Basis des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014 Nummer 3.2 „Liquiditätsverbund (Cash- pooling). Danach ist sicherzustellen, dass die in § 5 Haushaltssatzung festgelegte Höhe der Liquiditätskredite durch das Cash Pooling nicht überschritten wird. Der in der Haushaltssat- zung festgesetzte Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditätssicherung wird unabhängig vom Cash Pooling täglich überwacht und im Rahmen eines Frühwarnsystems berichtet. Aktuell ist die festgelegte Höhe der Liquiditätskredite ausreichend. Anpassungen der Haushaltssatzung an die Regelung des Cash Poolings sind nicht erforderlich. 4 Zum Ende des Haushaltsjahres werden alle Ein- und Auszahlungen aus dem Cash Pool aus- gewiesen. Gleichzeitig wird, je nachdem, ob die teilnehmende Einheit einen positiven oder negativen Saldo aufweist, eine Forderung oder Verbindlichkeit in der Bilanz der Stadt Köln ausgewiesen. d) Kosten des Poolings Die mit dem Betrieb des Cash Pooling s bzw. konkret der Anwendung Cash Pool Pro in der vorgestellten Pooling-Struktur einhergehenden Sachkosten belaufen sich auf einmalige Systemeinrichtung: EUR 7.000 (netto) bzw. EUR 8.300 inkl. USt, jährlich: ca. EUR 6.000 (netto) bzw. ca. EUR 7.140 inkl. USt. Die Sachkosten für den Betrieb der Anwendung Cash Pool Pro trägt die Kernverwaltung. Die Refinanzierung erfolgt aus der erwarteten Reduktion von Liquiditätskrediten, den damit ver- bundenen niedrigeren Zinsaufwendungen bzw. aus den erfahrungsgemäß zu erzielenden Marktvorteilen der Kernverwaltung bei der Liquiditätskreditaufnahme im Vergleich zu anderen Einrichtungen im Konzern. Die Mittel stehen im Haushalt 2023/2024 im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirt- schaft in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Das Dezernat Finanzen und Recht wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 ff. die Mittel innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. e) Zeitschiene Die Test- und Konzeptionierungsphase ist abgeschlossen. Folgende weitere Schritte sind vor- gesehen: Pilot: Onboarding der ersten Einheit (q2/2023) Start Echtbetrieb (q2/2023) Evaluation Pilotbetrieb und ggfs. erforderliche Anpassung (q3/2023) Zielphase: Sukzessive Einbindung der weiteren Einheiten (ab q3/2023) Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang und die Nutzung des Cash Pools berichten.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0705/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.03.2023
- Erstellt
- 24.02.2023 11:48