Stellungnahme zu AN/1194/2024 der Fraktion DIE LINKE betreffend "„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln präzisieren" aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 07.11.2024
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 3805/2024 vom 05.02.2025
Stand: Am 27.03.2025 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 05.02.2025 3805/2024 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Stellungnahme zu AN/1194/2024 der Fraktion DIE LINKE betreffend "„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln präzisieren" aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 07.11.2024 Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 07.11.2024 um Stellungnahme zu AN/1194/2024 gebeten. Stellungnahme der Verwaltung Bei den Prüfungen der Vorhaben im Hinblick auf die Anforderungen der Klimaschutzleitlinien im Zuge von Bebauungsplanverfahren handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwal- tung. Die Klimaschutzleitlinien wurden im März 2022 vom Rat der Stadt Köln (4286/2021) beschlos- sen. Im Bebauungsplanverfahren erfolgt die Prüfung als Teil der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB. Im Rahmen der Behördenbeteiligung werden die Auswirkungen eines Bauleitplans auf insgesamt 14 Prüftatbestände betrachtet: Tiere, Pflan- zen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, die biologische Vielfalt, Menschen und ihre Ge- sundheit, die Bevölkerung insgesamt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Wechselwir- kung zwischen den einzelnen Schutzgütern. Die Prüfung der Klimaschutzleitlinien erfolgt als Teil des Prüftatbestands „Klima“. Vor dem Start der Offenlage erhält der Stadtentwicklungsausschuss Informationen zum Plan- verfahren und dem geplanten Beteiligungsschritt im Rahmen einer Mitteilung. Die Klima- schutzleitlinien sind bewusst so gestaltet, dass feste Vorgaben für deren Bewertung effizient abgleichbar sind und das Ergebnis in einer Stellungnahme von VIII/2 an Amt 61 festgehalten wird. Die Verwaltung erachtet die fachliche und prozessuale Ausgestaltung der Bebauungs- planverfahren als uneingeschränkt geeignet, um die Belange der Klimaschutzleitlinien umzu- setzen und gleichzeitig die terminlich effiziente Durchführung von Bebauungsplanverfahren sicherzustellen. Eine zusätzliche Einbindung von politischen Gremien durch Vorlage im Fach- ausschuss würde den Gesamtprozess verzögern. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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27.03.2025
TOP 3.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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