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3805/2024

Stellungnahme zu AN/1194/2024 der Fraktion DIE LINKE betreffend "„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln präzisieren" aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 07.11.2024

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 05.02.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.03.2025, TOP 3.3.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

2213 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 05.02.2025 
 3805/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 
 
Stellungnahme zu AN/1194/2024 der Fraktion DIE LINKE betreffend "„Leitlinien zum 
Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln präzisieren" 
aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 07.11.2024 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 07.11.2024 um 
Stellungnahme zu AN/1194/2024 gebeten.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Bei den Prüfungen der Vorhaben im Hinblick auf die Anforderungen der Klimaschutzleitlinien 
im Zuge von Bebauungsplanverfahren handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwal-
tung. 
 
Die Klimaschutzleitlinien wurden im März 2022 vom Rat der Stadt Köln (4286/2021) beschlos-
sen. Im Bebauungsplanverfahren erfolgt die Prüfung als Teil der Behördenbeteiligung gemäß 
§ 4 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB. Im Rahmen der Behördenbeteiligung werden die 
Auswirkungen eines Bauleitplans auf insgesamt 14 Prüftatbestände betrachtet: Tiere, Pflan-
zen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, die biologische Vielfalt, Menschen und ihre Ge-
sundheit, die Bevölkerung insgesamt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Wechselwir-
kung zwischen den einzelnen Schutzgütern. Die Prüfung der Klimaschutzleitlinien erfolgt als 
Teil des Prüftatbestands „Klima“. 
 
Vor dem Start der Offenlage erhält der Stadtentwicklungsausschuss Informationen zum Plan-
verfahren und dem geplanten Beteiligungsschritt im Rahmen einer Mitteilung. Die Klima-
schutzleitlinien sind bewusst so gestaltet, dass feste Vorgaben für deren Bewertung effizient 
abgleichbar sind und das Ergebnis in einer Stellungnahme von VIII/2 an Amt 61 festgehalten 
wird. Die Verwaltung erachtet die fachliche und prozessuale Ausgestaltung der Bebauungs-
planverfahren als uneingeschränkt geeignet, um die Belange der Klimaschutzleitlinien umzu-
setzen und gleichzeitig die terminlich effiziente Durchführung von Bebauungsplanverfahren 
sicherzustellen. Eine zusätzliche Einbindung von politischen Gremien durch Vorlage im Fach-
ausschuss würde den Gesamtprozess verzögern. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3805/2024
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
05.02.2025
Erstellt
27.11.2024 10:01