2756/2025
Nutzungsänderung Gut Scheuerhof, LB 9.36, EZ 4, hier: Befreiung gem. § 67 Abs. 1 von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans
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Anlage 2 gepl. Landschaftspflegerische Maßnahmen 2012
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Anlage 1 Übersicht Landschaftsplan LB 9.36
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Übersicht Landschaftsplan LB 9.36 Mittelpunkt: 360569, 5652385 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 10.09.2025Seite 1 / 1
Anlage 3 Maßnahmenplan (Dokumentation) 250515
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Name: 668-1 NA Scheuerhof-Nachbilanzierung_Pflanzungen_250515 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 15.05.2025 KSt 420 x 297 Plan-Nr. 668-1_MD-Plan Projekt Inhalt Planart Aktualisierung Scheuerhof in Köln-Flittard Maßnahmenplan (Dokumentation) Landschaftspflegerischer Begleitplan ðQ Dokumentation Maßnahmen Plangebiet Pflanzungen / Maßnahmen Anlage einer Baumreihe (Winterlinde - 30 Stück) Anpflanzung von Obstbäumen (40 Stück) Baumhecke, Gehölzstreifen Aufwertung durch sukzessive Entwicklung Anlage Gebüsch, Einzelstrauch Anlage Zierpflanzenrabatte Pflanzung Walnussbaum Entfernung invasiver Arten Rodung Fichtenreihe 1:1.500 0 100 20050 m 10 1 5 1 1 2 1 7 22 3 2 6 3 3 3 4 4 4 4 5 5 5 6 6 6 7 7 7 8 8 8 8 9 9 9 9 1: Malus "Jakob Lebel" 2: Prunos domestica "Hauszwetsche" 3: Malus "Dülmener Herbstrosenapfel" 4: Malus"Ontario" 5: Malus "Danziger Kantapfel" 6: Malus "Boskoop" 7: Malus "Brettacher Sämling" 8: Malus "Graue Herbstrenette" 9: Pyrus communis "Schweizer Wasserbirne" 10: Malus "Goldrenette von Blemheim" Maßnahmenflächen ausgeführtM M 4 M 5 M 4 M 7 M 6 M 1 M 2 M 3 M 4 M 3 M 2 M 1 M 6 M 4 M 4 Maßnahmenflächen geplantM
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 2756/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nutzungsänderung Gut Scheuerhof, LB 9.34, EZ 4, hier: Befreiung gem. § 67 Abs. 1 von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Verlagerung der Parkplätze, dem weiteren Sandplatz und dem Lagerplatz für Silageballen einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs.1 Ziff. 2 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Geschützten Landschaftsbestand- teils „LB 9.36 Scheuerhof und Umgebung, Flittard“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 2 Bundesnatur- schutzgesetz. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Der denkmalgeschützte „Scheuerhof“, Grüner Kuhweg 21 in Köln-Flittard, wurde in den letzten 10-12 Jahren saniert und die ursprüngliche Nutzung als Reitanlage wiederaufgenommen. Der im Jahre 1850 zwischen Dünnwald und Flittard erbaute Vierkanthof wurde ursprünglich für eine landwirtschaftliche Nutzung errichtet. Von 1967 bis 1991 wurde der Scheuerhof als Reitanlage betrieben. Im Anschluss standen die Gebäude leer und befanden sich, bis zum Beginn der Sanierungen und Rückführung in die ursprüngliche Nutzung nach Genehmigung des Bauantrages im Jahr 2013, in einem baufälligen Zustand. Der Bauantrag beinhaltete neue Reitboxen, eine Pferdeführanlage, neue Wohnungen im Westflügel und die Instandsetzung der Reithalle. Der östliche Gebäudeteil war im Bauantrag aus 2013 als Stall geplant. Durch nachfolgende Bauanträge wurde zunächst der Ausbau des Dachgeschosses in Wohnnutzung genehmigt. Seit 2022 liegt ein Bauantrag vor, der zum einen die Erschließung der Dachgeschosswohnun- gen neu im Gebäudeinneren regeln soll und zum anderen eine Nutzungsänderung des unte- ren ehemaligen Stalls als Immobilienbüros zum Inhalt hat. Auch wurde zwischenzeitlich ein Sandplatz neu angelegt, die acht Parkplätze, die im Bauantrag 20212 in einer vorhandenen Halle geplant waren auf die Stellplatzfläche entlang der Zuwegung verlagert und eine Lager- fläche für Silageballen in Anspruch genommen. Im Rahmen dieses Bauantrags wurden auch die im Rahmen der Baugenehmigung 2012 fest- gesetzten Kompensationsmaßnahmen kontrolliert. Viele der Maßnahmen waren bis dato nicht umgesetzt und aufgrund entgegenstehender betrieblicher Rahmenbedingungen nicht mehr gemäß des alten Landschaftspflegerischen Begleitplans (SMEETS LANDSCHAFTSARCHI- TEKTEN 2012) realisierbar, so dass an den aktuellen Bauantrag zur Nutzungsänderung auch die Neuordnung der ausstehenden Kompensation geknüpft wurde. Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des städtischen Landschaftsplans und liegt innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteils LB 9.36 „Scheuerhof und Umge- bung, Flittard“. Das behördenverbindliche Entwicklungsziel in diesem Bereich ist EZ 4. Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Teilbereich die Fläche als Grünfläche mit tlw. landwirt- schaftlicher Nutzung dar. Eingriff /Kompensation Die Realisierung der Revitalisierung hat bereits in der Vergangenheit zur Veränderung der Gestalt und Nutzung des Eingriffsbereichs geführt, die vor allem auf die baulichen Anlagen, die betriebliche Nutzung und auf die Bautätigkeit zurückzuführen sind. Zusätzlich ergab sich durch die Revitalisierung eine Nutzungsintensivierung der durch das Brachliegen der Flächen extensiv oder nicht genutzten Strukturen. Im Zuge der Revitalisierung der zwischen 1991 bis 2013 ungenutzten Reitanlage „Scheuer- hof“ wurden ca. 3.000 m² große hofnahe Flächen teilversiegelt (Paddock, Parkplatz). Hierbei handelte es sich um artenarme Intensiv-Fettwiesen stellenweise auf Aufschüttungsböden (EA 31, EA 31*), auf denen sich teilweise Brennnesselherden stark durchgesetzt hatten (HP 5). Darüber hinaus wurden auch neue Anlagenteile gebaut, wie die Reitboxen, eine Reithalle und 3 eine Führanlage. Gegenüber der Planung von 2013 wurden seitdem Stellplätze entlang der Zufahrt in Anspruch genommen, ein Sandplatz nördlich des Hofes errichtet sowie ein Lager- platz für Silageballen angelegt. Im alten LBP wurden vornehmlich Baumpflanzungen um die Hofanlage geplant, deren Umset- zung sich aber nach Fertigstellung der Hofanlage als nicht realisierbar herausstellten. In der Neuplanung wurden nun Baumreihen entlang der Weiden und eine Obstbaumwiese geplant und in Teilen bereits umgesetzt. Gleichzeitig wird eine Sukzessionsfläche, die nicht verwirk- licht wurde umgelegt, so dass durch die nun geplanten Maßnahmen die Eingriffe aus 2013 so- wie der neue Sandplatz und die Stellplätze vollständig ausgeglichen werden können. Artenschutz Aufgrund der bereits erfolgten Umsetzung der Umnutzung konnten die artenschutzrechtlichen Belange nicht mehr vollständig erfasst werden. Eine Regelung zur Worst-Case-Abschätzung mit dem Antragsteller steht noch aus. Verbandsbeteiligung Von einer Verbandsbeteiligung ist abgesehen worden, da nach Auffassung der Unteren Natur- schutzbehörde gegenüber dem Antrag aus 2013 keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten sind (§ 66 LNatSchG NRW Abs. 2). Befreiungsvoraussetzungen Für die baugenehmigungspflichtige Umnutzung innerhalb des Gebäudebestands sieht der Landschaftsplan einen konkreten Ausnahmetatbestand vor. Auf Antrag kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn die Maßnahmen artenschutzrechtlich zulässig sind. Die Untere Natur- schutzbehörde stellt dem Antragssteller diesbezüglich eine Ausnahmegenehmigung in Aus- sicht, verbunden mit einzuhaltenden Auflagen. Nach Verbot Nr. 5. ist es verboten bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NW als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauauf- sichtlichen Genehmigung bedürfen (…). Nach Verbot Nr. 7 ist es verboten Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschach- tungen oder Verfestigungen vorzunehmen oder die Boden- oder Geländegestalt auf andere Weise zu verändern. In Bezug auf die gegenüber der Planung von 2012 zusätzlichen elf Stellplätze, den Lagerplatz für die Silageballen und den Sandplatz nördlich des Hofes bedarf es an dieser Stelle einer Be- freiung gemäß § 67 (1) BNatSchG. Vor dem Hintergrund, dass die Stellplätze in der Halle aufgrund von Platzmangel nicht reali- sierbar waren und die sich nun beantragten Stellplätze faktisch bereits seit Jahren in Nutzung entlang der verdichteten Zufahrt befinden, ist die Vereinbarkeit mit Natur und Landschaft ge- geben. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde kann einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG zugestimmt werden. Der Lagerplatz für die Silageballen ist eine Nutzung, die zum Zeitpunkt der letzten Baugeneh- migung nicht bekannt war, im Rahmen des Betriebes jedoch notwendig ist. Aus Brandschutz- gründen dürfen die Ballen nicht in Gebäudenähe untergebracht werden. Der gewählte Platz ist entlang eines vorhandenen Wegs unter Vermeidungsaspekten zweckmäßig gewählt und wird in der Bilanzierung berücksichtigt. Ebenso hat sich herausgestellt, dass ein zusätzlicher kleiner Sandplatz benötigt wird. Die Ver- sickerungsfähigkeit der Fläche bleibt erhalten und der Platz wurde in direkter Nähe zu den Bo- xen errichtet. Eine Vereinbarkeit mit Natur und Landschaft wird gesehen. Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde kann einer Befreiung für den Lagerplatz wie auch den Sandplatz gem. § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zugestimmt werden. 4 Anlagen Anlage 1 Übersicht Landschaftsplan LB 9.36, M 1:5.000 Anlage 2 geplante Maßnahmen 2012 Anlage 3 Stand der Umsetzung Maßnahmen (Dokumentation) Anlage 4 Maßnamenplan zukünftiger Zielzustand Biotoptypen
Anlage 4 Maßnahmenplan züknftiger Zielzustand Biotoptypen
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Name: 668-1 NA Scheuerhof-Nachbilanzierung_Maßnahmenplan_250514 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 14.05.2025 KSt 420 x 297 Plan-Nr. 668-1_M-Plan Projekt Inhalt Planart Aktualisierung Scheuerhof in Köln-Flittard Maßnahmenplan (Zielzustand Biotoptypen) Landschaftspflegerischer Begleitplan 1:2.000 ðQ 0 100 20050 m BD 52 BF 31 BD 52 HU 2 HY 1 EGHM 51 HK 22 HN 51 BB 1 HY 2 AX 42 EA 31 Maßnahmenplan Plangebiet Datenquellen *FROELICH + SPORBECK (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen. Bearbeitet von LUDWIG, D., Bochum 1991. Kartengrundlage: Digitales Orthophoto (DOP) NRW Kartenprojektion / Koordinatensystem ETRS 1989 UTM Zone 32N Planung Biotoptypen* Städtisches Gelände (Zuwegung) HJ 5 BD 52 EG HK 22 nachr. Darstellung Ausgleichfläche Ausweichbuchten Gehöft, landwirtschaftliche Bebauung, intensiv genutztHN 51 Fahrstraße, versiegeltHY 1 Fahrstraße, unbefestigt oder geschottertHY 2 Reitplatz, Sportanlage, Sandfläche, teilversiegeltHU 2 Garten ohne GehölzbestandHJ 5 Rasen und ZierpflanzenrabatteHM 51 Trittrasen, PferdeweideEG Intensiv-Fettwiese, artenarm, mäßig trocken bis frischEA 31 dörfliches ÖdlandHW 3 Einzelbaum, standorttyp. Gehölze mit starkem BaumholzBF 31 Gebüsch, Einzelstrauch, StrauchheckeBB 1 AX 42 Laubmischbestand, geringes bis mittleres Baumholz BD 52 Baumhecke, Gehölzstreifen, überwiegend standorttyp. Gehölze, mittleres Baumholz Obstwiese, extensiv bewirtschaftet, mit altem BaumbestandHK 22 HW 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2756/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.09.2025
- Erstellt
- 09.09.2025 08:23