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2756/2025

Nutzungsänderung Gut Scheuerhof, LB 9.36, EZ 4, hier: Befreiung gem. § 67 Abs. 1 von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.09.2025

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.09.2025, TOP 3.1

Anlage 2 gepl. Landschaftspflegerische Maßnahmen 2012

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Ansehen

Anlage 1 Übersicht Landschaftsplan LB 9.36

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Anlage 3 Maßnahmenplan (Dokumentation) 250515

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 4 Maßnahmenplan züknftiger Zielzustand Biotoptypen

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Ansehen

Anlage 2 gepl. Landschaftspflegerische Maßnahmen 2012

1378 Zeichen

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Anlage 1 Übersicht Landschaftsplan LB 9.36

156 Zeichen

Übersicht Landschaftsplan LB 9.36
Mittelpunkt: 360569, 5652385
1:5000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 10.09.2025Seite 1 / 1

Anlage 3 Maßnahmenplan (Dokumentation) 250515

1288 Zeichen

Name: 668-1 NA Scheuerhof-Nachbilanzierung_Pflanzungen_250515
SMEETS  LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH     50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7   02235   TEL  68 53 59 0        FAX  68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
15.05.2025 KSt 420 x 297
Plan-Nr.
668-1_MD-Plan
Projekt
Inhalt
Planart
Aktualisierung Scheuerhof in Köln-Flittard
Maßnahmenplan (Dokumentation)
Landschaftspflegerischer Begleitplan ðQ
Dokumentation Maßnahmen
Plangebiet
Pflanzungen / Maßnahmen
Anlage einer Baumreihe (Winterlinde - 30 Stück)
Anpflanzung von Obstbäumen (40 Stück)
Baumhecke, Gehölzstreifen
Aufwertung durch sukzessive Entwicklung 
Anlage Gebüsch, Einzelstrauch
Anlage Zierpflanzenrabatte
Pflanzung Walnussbaum
Entfernung invasiver Arten
Rodung Fichtenreihe
1:1.500
0 100 20050 m
10
1
5
1
1
2 1
7
22
3
2
6
3
3
3
4
4
4
4
5
5
5
6 6
6
7
7
7
8
8
8
8
9
9
9
9
  1: Malus "Jakob Lebel"
  2: Prunos domestica "Hauszwetsche"
  3: Malus "Dülmener Herbstrosenapfel"
  4: Malus"Ontario"
  5: Malus "Danziger Kantapfel"
  6: Malus "Boskoop"
  7: Malus "Brettacher Sämling"
  8: Malus "Graue Herbstrenette"
  9: Pyrus communis "Schweizer Wasserbirne"
10: Malus "Goldrenette von Blemheim"
Maßnahmenflächen
ausgeführtM
M 4
M 5
M 4
M 7
M 6
M 1
M 2
M 3
M 4
M 3
M 2
M 1
M 6
M 4
M 4
Maßnahmenflächen
geplantM

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8244 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2756/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nutzungsänderung Gut Scheuerhof, LB 9.34, EZ 4, hier: Befreiung gem. § 67 Abs. 1 von 
den Ge- und Verboten des Landschaftsplans  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Verlagerung der Parkplätze, dem 
weiteren Sandplatz und dem Lagerplatz für Silageballen einverstanden.  
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans 
gemäß § 67 Abs.1 Ziff. 2 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung von 
den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Geschützten Landschaftsbestand-
teils „LB 9.36 Scheuerhof und Umgebung, Flittard“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 2 Bundesnatur-
schutzgesetz. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme: 
Der denkmalgeschützte „Scheuerhof“, Grüner Kuhweg 21 in Köln-Flittard, wurde in den letzten 
10-12 Jahren saniert und die ursprüngliche Nutzung als Reitanlage wiederaufgenommen.  
Der im Jahre 1850 zwischen Dünnwald und Flittard erbaute Vierkanthof wurde ursprünglich 
für eine landwirtschaftliche Nutzung errichtet. Von 1967 bis 1991 wurde der Scheuerhof als 
Reitanlage betrieben. Im Anschluss standen die Gebäude leer und befanden sich, bis zum 
Beginn der Sanierungen und Rückführung in die ursprüngliche Nutzung nach Genehmigung 
des Bauantrages im Jahr 2013, in einem baufälligen Zustand. Der Bauantrag beinhaltete neue 
Reitboxen, eine Pferdeführanlage, neue Wohnungen im Westflügel und die Instandsetzung 
der Reithalle.  
 
Der östliche Gebäudeteil war im Bauantrag aus 2013 als Stall geplant. Durch nachfolgende 
Bauanträge wurde zunächst der Ausbau des Dachgeschosses in Wohnnutzung genehmigt. 
Seit 2022 liegt ein Bauantrag vor, der zum einen die Erschließung der Dachgeschosswohnun-
gen neu im Gebäudeinneren regeln soll und zum anderen eine Nutzungsänderung des unte-
ren ehemaligen Stalls als Immobilienbüros zum Inhalt hat. Auch wurde zwischenzeitlich ein 
Sandplatz neu angelegt, die acht Parkplätze, die im Bauantrag 20212 in einer vorhandenen 
Halle geplant waren auf die Stellplatzfläche entlang der Zuwegung verlagert und eine Lager-
fläche für Silageballen in Anspruch genommen.  
 
Im Rahmen dieses Bauantrags wurden auch die im Rahmen der Baugenehmigung 2012 fest-
gesetzten Kompensationsmaßnahmen kontrolliert. Viele der Maßnahmen waren bis dato nicht 
umgesetzt und aufgrund entgegenstehender betrieblicher Rahmenbedingungen nicht mehr 
gemäß des alten Landschaftspflegerischen Begleitplans (SMEETS LANDSCHAFTSARCHI-
TEKTEN 2012) realisierbar, so dass an den aktuellen Bauantrag zur Nutzungsänderung auch 
die Neuordnung der ausstehenden Kompensation geknüpft wurde.  
 
Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des städtischen Landschaftsplans 
und liegt innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteils LB 9.36 „Scheuerhof und Umge-
bung, Flittard“. Das behördenverbindliche Entwicklungsziel in diesem Bereich ist EZ 4. Der 
Flächennutzungsplan stellt in diesem Teilbereich die Fläche als Grünfläche mit tlw. landwirt-
schaftlicher Nutzung dar. 
 
Eingriff /Kompensation 
Die Realisierung der Revitalisierung hat bereits in der Vergangenheit zur Veränderung der 
Gestalt und Nutzung des Eingriffsbereichs geführt, die vor allem auf die baulichen Anlagen, 
die betriebliche Nutzung und auf die Bautätigkeit zurückzuführen sind. Zusätzlich ergab sich 
durch die Revitalisierung eine Nutzungsintensivierung der durch das Brachliegen der Flächen 
extensiv oder nicht genutzten Strukturen.  
Im Zuge der Revitalisierung der zwischen 1991 bis 2013 ungenutzten Reitanlage „Scheuer-
hof“ wurden ca. 3.000 m² große hofnahe Flächen teilversiegelt (Paddock, Parkplatz). Hierbei 
handelte es sich um artenarme Intensiv-Fettwiesen stellenweise auf Aufschüttungsböden (EA 
31, EA 31*), auf denen sich teilweise Brennnesselherden stark durchgesetzt hatten (HP 5).  
Darüber hinaus wurden auch neue Anlagenteile gebaut, wie die Reitboxen, eine Reithalle und

3 
eine Führanlage. Gegenüber der Planung von 2013 wurden seitdem Stellplätze entlang der 
Zufahrt in Anspruch genommen, ein Sandplatz nördlich des Hofes errichtet sowie ein Lager-
platz für Silageballen angelegt.  
 
Im alten LBP wurden vornehmlich Baumpflanzungen um die Hofanlage geplant, deren Umset-
zung sich aber nach Fertigstellung der Hofanlage als nicht realisierbar herausstellten. In der 
Neuplanung wurden nun Baumreihen entlang der Weiden und eine Obstbaumwiese geplant 
und in Teilen bereits umgesetzt. Gleichzeitig wird eine Sukzessionsfläche, die nicht verwirk-
licht wurde umgelegt, so dass durch die nun geplanten Maßnahmen die Eingriffe aus 2013 so-
wie der neue Sandplatz und die Stellplätze vollständig ausgeglichen werden können.  
 
Artenschutz 
Aufgrund der bereits erfolgten Umsetzung der Umnutzung konnten die artenschutzrechtlichen 
Belange nicht mehr vollständig erfasst werden. Eine Regelung zur Worst-Case-Abschätzung 
mit dem Antragsteller steht noch aus. 
 
 
Verbandsbeteiligung 
Von einer Verbandsbeteiligung ist abgesehen worden, da nach Auffassung der Unteren Natur-
schutzbehörde gegenüber dem Antrag aus 2013 keine oder nur geringfügige Auswirkungen 
auf Natur und Landschaft zu erwarten sind (§ 66 LNatSchG NRW Abs. 2).  
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Für die baugenehmigungspflichtige Umnutzung innerhalb des Gebäudebestands sieht der 
Landschaftsplan einen konkreten Ausnahmetatbestand vor. Auf Antrag kann eine Ausnahme 
erteilt werden, wenn die Maßnahmen artenschutzrechtlich zulässig sind. Die Untere Natur-
schutzbehörde stellt dem Antragssteller diesbezüglich eine Ausnahmegenehmigung in Aus-
sicht, verbunden mit einzuhaltenden Auflagen. 
  
Nach Verbot Nr. 5. ist es verboten bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NW als 
auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauauf-
sichtlichen Genehmigung bedürfen (…). 
 
Nach Verbot Nr. 7 ist es verboten Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschach-
tungen oder Verfestigungen vorzunehmen oder die Boden- oder Geländegestalt auf andere 
Weise zu verändern.  
 
In Bezug auf die gegenüber der Planung von 2012 zusätzlichen elf Stellplätze, den Lagerplatz 
für die Silageballen und den Sandplatz nördlich des Hofes bedarf es an dieser Stelle einer Be-
freiung gemäß § 67 (1) BNatSchG. 
 
Vor dem Hintergrund, dass die Stellplätze in der Halle aufgrund von Platzmangel nicht reali-
sierbar waren und die sich nun beantragten Stellplätze faktisch bereits seit Jahren in Nutzung 
entlang der verdichteten Zufahrt befinden, ist die Vereinbarkeit mit Natur und Landschaft ge-
geben. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde kann einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 
BNatSchG zugestimmt werden. 
 
Der Lagerplatz für die Silageballen ist eine Nutzung, die zum Zeitpunkt der letzten Baugeneh-
migung nicht bekannt war, im Rahmen des Betriebes jedoch notwendig ist. Aus Brandschutz-
gründen dürfen die Ballen nicht in Gebäudenähe untergebracht werden. Der gewählte Platz ist 
entlang eines vorhandenen Wegs unter Vermeidungsaspekten zweckmäßig gewählt und wird 
in der Bilanzierung berücksichtigt.  
 
Ebenso hat sich herausgestellt, dass ein zusätzlicher kleiner Sandplatz benötigt wird. Die Ver-
sickerungsfähigkeit der Fläche bleibt erhalten und der Platz wurde in direkter Nähe zu den Bo-
xen errichtet. Eine Vereinbarkeit mit Natur und Landschaft wird gesehen.  
Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde kann einer Befreiung für den Lagerplatz wie auch 
den Sandplatz gem. § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zugestimmt werden.

4 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Übersicht Landschaftsplan LB 9.36, M 1:5.000 
Anlage 2 geplante Maßnahmen 2012 
Anlage 3 Stand der Umsetzung Maßnahmen (Dokumentation) 
Anlage 4 Maßnamenplan zukünftiger Zielzustand Biotoptypen

Anlage 4 Maßnahmenplan züknftiger Zielzustand Biotoptypen

1608 Zeichen

Name: 668-1 NA Scheuerhof-Nachbilanzierung_Maßnahmenplan_250514
SMEETS  LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH     50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7   02235   TEL  68 53 59 0        FAX  68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
14.05.2025 KSt 420 x 297
Plan-Nr.
668-1_M-Plan
Projekt
Inhalt
Planart
Aktualisierung Scheuerhof in Köln-Flittard
Maßnahmenplan (Zielzustand Biotoptypen)
Landschaftspflegerischer Begleitplan
1:2.000
ðQ
0 100 20050 m
BD 52
BF 31
BD 52 HU 2
HY 1
EGHM 51
HK 22
HN 51
BB 1
HY 2
AX 42
EA 31
Maßnahmenplan
Plangebiet
Datenquellen
*FROELICH + SPORBECK (1991): Methode zur ökologischen Bewertung 
der Biotopfunktion von Biotoptypen. Bearbeitet von LUDWIG, D., Bochum 1991. 
Kartengrundlage: 
Digitales Orthophoto (DOP) NRW
Kartenprojektion / Koordinatensystem
ETRS 1989 UTM Zone 32N
Planung
Biotoptypen*
Städtisches Gelände 
(Zuwegung)
HJ 5
BD 52
EG
HK 22
nachr. Darstellung
Ausgleichfläche Ausweichbuchten
Gehöft, landwirtschaftliche Bebauung, 
intensiv genutztHN 51
Fahrstraße, versiegeltHY 1
Fahrstraße, unbefestigt oder geschottertHY 2
Reitplatz, Sportanlage, Sandfläche, teilversiegeltHU 2
Garten ohne GehölzbestandHJ 5
Rasen und ZierpflanzenrabatteHM 51
Trittrasen, PferdeweideEG
Intensiv-Fettwiese, artenarm, mäßig trocken
bis frischEA 31
dörfliches ÖdlandHW 3
Einzelbaum, standorttyp. Gehölze mit
starkem BaumholzBF 31
Gebüsch, Einzelstrauch, StrauchheckeBB 1
AX 42 Laubmischbestand, geringes bis mittleres Baumholz
BD 52 Baumhecke, Gehölzstreifen, überwiegend 
standorttyp. Gehölze, mittleres Baumholz
Obstwiese, extensiv bewirtschaftet, mit altem 
BaumbestandHK 22
HW 3

Beratungsverlauf (1)

29.09.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2756/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.09.2025
Erstellt
09.09.2025 08:23