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0978/2026

Namensgebung der Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.05.2026, TOP 9.1.27

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Konferenzbeschluss_Namensänderung GGS Friedrich-Karl-Straße

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

494 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Die Schulbezeichnung richtet sich nach den Vorgaben des § 6 SchulG aus. Es liegt ein 
Schulkonferenzbeschluss für einen Eigennamen vor.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1697 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0978/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Namensgebung der Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, dass die Städtische Gemeinschaftsgrundschule 
Friedrich-Karl-Straße den Namen  
 
„Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße (FKS)“ 
 
erhält. 
 
Die vollständige Bezeichnung der Schule mit dem neuen Schulnamen lautet: 
 
Stadt Köln 
Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße (FKS) 
Gemeinschaftsgrundschule 
Primarstufe 
Friedrich-Karl-Straße 64 
50737 Köln 
 
Alternative: 
Die Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße erhält keinen Eigennamen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026

2 
Begründung: 
Die Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße beantragt entsprechend des Beschlus-
ses der Schulkonferenz die Umbenennung der Schule in „Montessori-Grundschule Friedrich-
Karl-Straße (FKS)“. 
Die Namensänderung trägt der konzeptionellen Ausrichtung der Schule nach den pädagogi-
schen Grundsätzen Maria Montessoris Rechnung und spiegelt das bestehende Schulprofil an-
gemessen wider. 
Seitens des Zentralen Namensarchivs werden keine Bedenken gegen die beantragte Na-
mensgebung erhoben. Der beantragte Eigenname widerspricht auch nicht den Allgemeinen 
Richtlinien zur Namensgebung von Schulen. Insbesondere erfüllt die Aufnahme des Straßen-
namens des Schulstandorts in den gewählten Eigennamen das Erfordernis der Unterscheid-
barkeit nach § 6 Abs. 6 SchulG von den weiterer Grundschulen in Köln mit dem Namen Maria 
Montessoris. 
Anlagen

Konferenzbeschluss_Namensänderung GGS Friedrich-Karl-Straße

1842 Zeichen

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Schulkonferenzbeschluss zur Namensänderung der Schule - E
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Y.3710

Name der Schule: Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße

Datum der Schulkonferenz: | 21.11.2025

Schulleitung: | Nadja Schmidtgen
O6GS Träger:

Montessori Pänz e.V.

OGS-Leitung: | Brigitte Veltkamp

Die Schulkonferenz der o.g. Schule beschließt in ihrer Sitzung am 21.11.2025 gem. 8 65 Abs. 2 Ziffer 6
SchulG NRW die Namensänderung der Schule von

Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße
in

Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße (FKS)

Die Namensänderung trägt der konzeptionellen Ausrichtung der Schule nach den pädagogischen
Grundsätzen Maria Montessoris Rechnung und spiegelt das bestehende Schulprofil angemessen wi-
der.

Die Umsetzung erfolgt nach Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde.

Beschluss:

Der Konferenzbeschluss wird angenommen. 4
Der Konferenzbeschluss wird nicht angenommen. [0]
Stimmen:

Ja: & Nein: __© _ Enthaltungen: Ö

eln, 241.1.2S N.

Ort, Datum, Unterschrift (Schulleitung)

Montessorischule Friedrich-Karl-Straße

Protokoll
Schulpflegschaftsversammlung oder Schulkonferenz

Datum: 21.11.2025
Themen: Schulkonferenzbeschluss zur Namensänderung der Schule
1.Verlauf: Protokoll-Schreiberln

Anwesenheitsliste

Abstimmung: Namensänderung der Schule von
Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße

in

Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße (FKS)

Die Namensänderung trägt der konzeptionellen Ausrichtung der Schule
nach den pädagogischen Grundsätzen Maria Montessoris Rechnung und
spiegelt das bestehende Schulprofil angemessen wider.

Die Umsetzung erfolgt nach Genehmigung durch die zuständige
Schulaufsichtsbehörde.

Verschiedenes

2.Ergebnisse:

Der Schulkonferenzbeschluss wird einstimmig (6/6) angenommen.

Wichtige
Termine:

Protokollantln:

Nadja Schmidtgen a >21. M- 2025

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.27 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedrich-Karl-Straße 64
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
0978/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.04.2026
Erstellt
02.04.2026 12:23