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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Namensgebung der Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0978/2026 vom 27.04.2026

Stand: Am 07.05.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Die Schulbezeichnung richtet sich nach den Vorgaben des § 6 SchulG aus. Es liegt ein Schulkonferenzbeschluss für einen Eigennamen vor.
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 0978/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Namensgebung der Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, dass die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße den Namen „Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße (FKS)“ erhält. Die vollständige Bezeichnung der Schule mit dem neuen Schulnamen lautet: Stadt Köln Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße (FKS) Gemeinschaftsgrundschule Primarstufe Friedrich-Karl-Straße 64 50737 Köln Alternative: Die Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße erhält keinen Eigennamen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 2 Begründung: Die Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße beantragt entsprechend des Beschlus- ses der Schulkonferenz die Umbenennung der Schule in „Montessori-Grundschule Friedrich- Karl-Straße (FKS)“. Die Namensänderung trägt der konzeptionellen Ausrichtung der Schule nach den pädagogi- schen Grundsätzen Maria Montessoris Rechnung und spiegelt das bestehende Schulprofil an- gemessen wider. Seitens des Zentralen Namensarchivs werden keine Bedenken gegen die beantragte Na- mensgebung erhoben. Der beantragte Eigenname widerspricht auch nicht den Allgemeinen Richtlinien zur Namensgebung von Schulen. Insbesondere erfüllt die Aufnahme des Straßen- namens des Schulstandorts in den gewählten Eigennamen das Erfordernis der Unterscheid- barkeit nach § 6 Abs. 6 SchulG von den weiterer Grundschulen in Köln mit dem Namen Maria Montessoris. Anlagen
  • Konferenzbeschluss_Namensänderung GGS Friedrich-Karl-Straße

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    NTE ° S, 2 o Schulkonferenzbeschluss zur Namensänderung der Schule - E 2 n Q vw Y.3710 Name der Schule: Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße Datum der Schulkonferenz: | 21.11.2025 Schulleitung: | Nadja Schmidtgen O6GS Träger: Montessori Pänz e.V. OGS-Leitung: | Brigitte Veltkamp Die Schulkonferenz der o.g. Schule beschließt in ihrer Sitzung am 21.11.2025 gem. 8 65 Abs. 2 Ziffer 6 SchulG NRW die Namensänderung der Schule von Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße in Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße (FKS) Die Namensänderung trägt der konzeptionellen Ausrichtung der Schule nach den pädagogischen Grundsätzen Maria Montessoris Rechnung und spiegelt das bestehende Schulprofil angemessen wi- der. Die Umsetzung erfolgt nach Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Beschluss: Der Konferenzbeschluss wird angenommen. 4 Der Konferenzbeschluss wird nicht angenommen. [0] Stimmen: Ja: & Nein: __© _ Enthaltungen: Ö eln, 241.1.2S N. Ort, Datum, Unterschrift (Schulleitung) Montessorischule Friedrich-Karl-Straße Protokoll Schulpflegschaftsversammlung oder Schulkonferenz Datum: 21.11.2025 Themen: Schulkonferenzbeschluss zur Namensänderung der Schule 1.Verlauf: Protokoll-Schreiberln Anwesenheitsliste Abstimmung: Namensänderung der Schule von Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße in Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße (FKS) Die Namensänderung trägt der konzeptionellen Ausrichtung der Schule nach den pädagogischen Grundsätzen Maria Montessoris Rechnung und spiegelt das bestehende Schulprofil angemessen wider. Die Umsetzung erfolgt nach Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Verschiedenes 2.Ergebnisse: Der Schulkonferenzbeschluss wird einstimmig (6/6) angenommen. Wichtige Termine: Protokollantln: Nadja Schmidtgen a >21. M- 2025

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2026

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.27, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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