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AN/1693/2024

Anfrage der SPD-Fraktion "Umgehungsstraße Porz/Zündorf L82n"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 02.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 05.12.2024, TOP 9.2.3

Anfrage SPD - Ortsumgehung Zündorf

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Anfrage SPD - Ortsumgehung Zündorf

4873 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
          Köln-Porz, 30.11.2024 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.12.2024 
hier:  Umgehungsstraße Porz/Zündorf L82n 
In der Bezirksvertretung am 04.03.2021, also vor bald vier Jahren (!), hat die BV Porz 
die Verwaltung auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig aufgefordert, in einer der 
nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung einen Sachstandsbericht abzugeben zur ge- 
planten Umgehung. Darin sollte die Verwaltung mindestens auf die folgenden Punkte 
eingeht: 
• Ergebnis der angekündigten Machbarkeitsstudie 
• Stand der Gespräche zwischen den Städten Köln und Niederkassel sowie dem 
Rhein-Sieg-Kreis 
• Berücksichtigung des Anschlusses der L 82n an die BAB A 59 in den Planungen 
zum 6-streifigen Ausbau durch die Autobahn GmbH des Bundes 
• Berücksichtigung und Ausgleich der Umweltbelastungen 
• Zeitschiene zur Realisierung der Umgehung, ggfls. in mehreren Abschnitten 
Bereits damals hat die Bezirksvertretung Porz an die Mitteilung der Verwaltung in der 
Sitzung am 11.12.2018, TOP 10.2.7 erinnert: 
Entsprechend den politischen Beschlüssen der Bezirksvertretung Porz vom 20.06.2017 
(Antrags- Nummer: AN/0945/2017) und des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 
(Vorlagen-Nr.: 2145/2017) hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Stadt Nie- 
derkassel und dem Rhein-Sieg-Kreis die Erweiterung der interkommunalen Machbar- 
keitsstudie zur Entlastungsstraße Zündorf/Porz im Frühjahr 2018 beauftragt. Die be- 
treffende Machbarkeitsstudie soll die verkehrlichen und die umwelttechnischen Be- 
lange der im Flächennutzungsplan hinterlegten Trasse der L 82n bewerten. Insbeson- 
dere die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Anschlussstelle der L 82n/A 59 
sollen in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt werden. Diese können das Planfeststel- 
lungsverfahren des Landesbetriebs Straßenbau NRW zum 6-streifigen Ausbau der A

59 beeinflussen. Eine Grobkostenschätzung des Ausbaus der L 82n samt Anschluss- 
stelle an die A 59 ist ebenfalls Bestandteil der Machbarkeitsstudie. 
Zum Thema L 82n haben im März 2018 erfolgreiche Gespräche zwischen Vertretern 
des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der Städte Köln, 
Niederkassel sowie des Rhein-Sieg-Kreises stattgefunden. Dabei hat das Landesminis- 
terium die Zustimmung zu einem möglichen Anschluss der L 82n an die A 59 in Aus- 
sicht gestellt, wenn der Verkehrswert der L 82n nach- gewiesen wird. 
Das Verkehrsministerium NRW hat am 15.11.2018 dem Verkehrsausschuss des Land- 
tags Nordrhein- Westfalen sein Paket für Landesstraßen (u.a. auch die L 82) zugelei- 
tet. Der Weg für die Planung der Ortsumgehung Zündorf ist somit frei. 
Auskunft zu weiteren Schritten und den Zeitplänen der Verhandlung und Unterzeich- 
nung der Planungsvereinbarung können erst mit dem Abschluss bzw. den Endergeb- 
nissen der Machbarkeitsstudie aufgestellt werden. Mit den Ergebnissen ist voraussicht- 
lich Ende des 1. Quartals 2019 zu rechnen.  
Festzustellen ist, dass der Bezirksvertretung Porz die zu Ende des 1. Quartals 2019 
vorliegenden Ergebnisse unbekannt sind, sofern sie überhaupt vorliegen. Auch der 
2021 erbetene Sachstandsbericht ist bis heute überfällig. Stattdessen stehen im 
neuen Landesstraßenbedarfsplan (LBP) 2024 zur L82 folgende Textpassagen: 
Im alten LBP nachrichtlich erwähnt. Maßnahme wird durch andere Maßnahme ersetzt. 
Ersetzt durch das Vorhaben L 82 Köln-Wahn / Elsdorf 
Lt. Hinweis der Stadt Köln an den Verkehrsausschuss des Rates sind Teile des u.g. 
neuangemeldeten Projektes bereits im bestehenden Bedarfsplan vermerkt. Ein Zu- 
sammenhang zu der hier in Rede stehenden Maßnahme ist nicht ausgeschlossen. Eine 
Neubewertung wird empfohlen. 
Dies erweckt den Anschein, dass die Verwaltung entgegen der aktuellen Beschlusslage 
eine geänderte Planung umsetzen möchte. Wir bitten daher um Beantwortung folgen- 
der Fragen: 
• Wie ist der Sachstand zu den am Anfang dieser Antrage wiederholten Punkten? 
• Wie ist insbesondere das Ergebnis der für 2019 angekündigten Machbarkeits- 
studie? 
• Auf welche Planung bezieht sich der Landesstraßenbedarfsplan 2024? 
• Weicht diese Planung von der Beschlusslage der politischen Gremien ab und – 
falls ja – warum? 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung hat das Recht, von der Verwaltung über aktuelle Entwicklungen 
informiert zu werden, und besonders das Recht, Antworten auf Nachfragen zu erhal- 
ten. Dass dies hier nicht erfolgt kann nur als Missachtung verstanden werden. 
Jutta Komorowski  Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzende   Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1693/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
02.12.2024
Erstellt
02.12.2024 08:23