Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Bezirksvertreterin Frau Everz aus der Sitzung der BV 6 vom 29.08.2024 TOP 11.2.1 betr. Baustellenverkehr Südl. Baptiststr. in Roggendorf - Thenhoven
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 3460/2024 vom 11.11.2024
Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 3460/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Bezirksvertreterin Frau Everz aus der Sitzung der BV 6 vom 29.08.2024 TOP 11.2.1 betr. Baustellenverkehr Südl. Baptiststr. in Roggendorf - Thenhoven Die Bezirksvertreterin Frau Everz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Das Bauvorhaben „Südliche Baptiststr.“ In Roggendorf / Thenhoven hat begonnen! Es liegt ein Baustellenverkehrs-Konzept vor! Bürger aus Esch beschweren sich über Baustellen LKW Verkehr der über den Then-hover- Escher-Weg und Auf dem Driesch fährt. Alle genannten Straßen werden im Baustellenverkehrs-Konzept als desolate Straßen aufge- führt und dürfen somit nicht befahren werden. Fragen: 1. Warum fahren diese LKW doch über den Thenhover-Escher-Weg nebst Auf dem Driesch in Esch? 2. Wer kontrolliert die Einhaltung des gesamten Baustellenverkehrskonzeptes? 3. Warum halten die LKW Fahrer diese Angaben nicht ein? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln um das Konzept durchzusetzen?“ Antwort der Verwaltung: Zum Bauvorhaben „Südlich Baptiststr.“ sind im August und September bauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt worden. Dazu gehörte u.a. die Herstellung der Baustellenstraßen. Die Baustellenstraßen sind nach Aussage der Deutsche Reihenhaus AG (DRH) mit einer grö- ßeren Schottertragschicht ausgestattet worden als ursprünglich geplant, was einen höheren Bedarf an Transportfahrzeugen und Fahrten erzeugte. Auch der Beginn der Arbeiten ist durch den Subunternehmer der DRH früher als geplant ausgeführt worden. Laut Aussage der DRH wurde dies bei einem Ortstermin u.a. mit Herr BBM Zöllner und dem Bürgerverein Roggendorf erläutert. Sobald die eigentlichen Bauarbeiten beginnen, muss die Bauherrin einen Verkehrs- zeichenplan vorlegen, der vom Amt für Verkehrsmanagement abgenommen werden muss. Ab diesem Moment gilt die Verbindlichkeit der dort angeordneten Verkehrsführung. Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich der Verkehrszeichenplan im Mitzeichnungsverfahren. 2 Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet: Im Baustellenverkehrskonzept sind die BAB A57, Worringer Landstraße, Bruch-, Industrie- und Mercatorstraße sowie Mörter- und Blumenbergsweg als An- und/ oder Abfahrtswege von und nach Roggendorf ermittelt worden. Die Bauherrin hat das Baustellenverkehrskonzept an die Subunternehmer übergeben. Die Gründe für die Nicht-Einhaltung des Konzepts seitens der Subunternehmer sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Verwaltung hat jedoch umgehend nach der Beschwerdelage Kontakt zur Bauherrin aufgenommen. Zu Frage 2: Die Einhaltung des Baustellenverkehrskonzepts hat durch die DRH zu erfolgen. Aufgrund der Beschwerdelage hat bereits ein Ortstermin mit Anwohnern stattgefunden, um die Problemlage zu entschärfen. Zu Frage 4: Auf Grundlage des Baustellenverkehrskonzeptes wird derzeit für die Baustellenverkehre ein entsprechender Verkehrszeichenplan erstellt. Die angeordnete Baustellenbeschilderung un- terstützt die Festlegungen des Baustellenverkehrskonzepts. Die Einhaltung des angeordneten Verkehrszeichenplans erfolgt durch die Polizei und den Verkehrsdienst.
Beratungsverlauf
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05.12.2024
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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