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V/0737/2006

Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010

Vorlage 13.09.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 27.09.2006, TOP 3

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Anlage 11 - V/0752/2006

24898 Zeichen

V/0752/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 20 10 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Reduzierung von Zuschüssen (Ziffer 3.6, Seite 77/78 bzw. Anlage 2, Maßnahmennummer 
45) - Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen 
Konsolidierungspotenzialen aus dem Interkommunalen Vergleich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.10.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Bericht 
 
 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass : 
 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23. 8.20 06  die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsoli- 
dierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht d er Firma Rödl & Partner GbR: Beratung 
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidie rung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ 
beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Part ner ist  den Mitgliedern der Ausschüsse zu- 
geleitet worden.  Ergänzend ist zur Vorlage der Ver waltung (Antrag der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u. a beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Vergleich erhobe- 
nen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der fina nzwirksamen Gründe für die Unterschiede 
in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münst er und den Vergleich Städten zu analy- 
sieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotenziale aus de m IKV ein individuelles Stufenraster vor- 
zulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Aus nutzung des Einsparpotentials welche 
Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder freie Trä- 
ger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
  
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen hat die Verwaltung dem Haupt- 
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.9 .2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0752/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0752/2006 
 
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitisc hen Debatte in den/die zuständigen Fachaus- 
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushalt skonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- 
ren Konkretisierung, Abstimmung und  Begleitung des  Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegensch aften und für die übergreifenden personel- 
len  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungss achverhalte an den Ausschuss für Perso- 
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für  Finanzen, Beteiligungen und Liegen- 
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlu ssvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsf unktion im Hinblick auf die fachlich, finan- 
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltsk onsolidierung unter Einbezug der Hinwei- 
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher h at  der Hauptausschuss die Verwaltung 
beauftragt nach Abschluss der Beratungen in den zus tändigen Fachausschüssen eine zusam- 
menfassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
 
 
Bericht: 
 
1.   Ausgangslage  
 
Das Gutachten der Fa. Rödl & Partner weist ein mögl iches rechnerisches Einsparpotenzial durch 
die Reduzierung von Zuschüssen in Höhe von 8 Mio. €  aus. Dies entspricht rd. 15 % der hier 
verglichenen Zuschüsse des Haushaltsplans 2006 mit der Haushaltsgruppierungsnummer 718. 
Von den rd. 8 Mio. € sind nach Aussage des Gutachte rs rd. 1,8 Mio. € bereits in Einzelmaßnah- 
men enthalten, so dass ein weiteres Einsparpotenzial von rd.  6,2 Mio. € verbleibt. 
 
Im Nachgang zur Vorlage des Gutachtens hat die Fa. Rödl & Partner klargestellt, dass die Liste 
der „freiwilligen 
 Leistungen“ eine Vielzahl an Zuschüssen an externe  Partner enthält, die im Auf- 
trag der Stadt pflichtige  Leistungen erbringen. Hierzu zählen u. a. auch Zah lungen der Betriebs- 
kostenzuschüsse an Träger der GTK-Einrichtungen (Ta geseinrichtungen etc. für Kinder) in Höhe 
von ca. 33 Mio. €. Wesentlich für den interkommunal en Vergleich sei, dass tatsächlich Vergleich- 
bares mit einander verglichen wird und nicht etwa –  wie in vielen Fällen bei der Definition von 
Unterabschnitten – ein gewisser Spielraum besteht u nd genutzt wird. Der Vergleich der Gruppie- 
rungsziffer 718 genüge diesem Anspruch.  
 
 
2. Zuschusshaushaltsstellen des Haushaltsplans 2006 mit der Gruppierungsnummer  718 
 
 
 
In der folgenden Übersicht sind die Zuschusshaushal tstellen des Haushaltsplans 2006 mit der 
Gruppierungsnummer 718 sortiert nach Ämterzuständig keit aufgeführt. Die Bezeichnung der je- 
weiligen Haushaltsstelle gibt in der Regel erste Hi nweise auf den Zuschusszweck bzw. den Zu- 
schussempfänger. Neben den jeweiligen Haushaltsansä tzen sind die finanziellen Auswirkungen 
möglicher Kürzungsvarianten um 5%, 10 % oder 15 % dargestellt.

3 
V/0752/2006 
 
 
2.1  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstellen des Amtes des Rates 
       und des Oberbürgermeisters 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
0000 718 0000 8 Interkulturelle Woche 01 25.960 1.298 2.596 3.894 
0020 718 0000 7 Kontakte zu Bundeswehreinheiten 01 9.000 4 50 900 1.350 
0020 718 2000 8 Projektförderung im ehem. Ostpreußen 01 3 .400 170 340 510 
0020 718 3000 3 Zuschuss Förderverein Rjasan 01 12.500 625 1.250 1.875 
0020 718 5000 4 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 01 3 9.250 1.963 3.925 5.888 
90.110 4.506 9.011 13.517 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
 
 
2.2  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstellen des Frauenbüros 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
0250 718 0000 9 Förderung von Frauenprojekten 17 35.000 1. 750 3.500 5.250 
0250 718 3000 5 Trägerförderung 17 222.500 11.125 22.250 33.375 
257.500 12.875 25.750 38.625  
 
 
2.3  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstellen des Ordnungsamtes 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
1100 718 0000 5 Entschädigung an d.Tierschutzverein f.F undtiere 32 112.800 5.640 11.280 16.920  
 
 
2.4  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstellen der Feuerwehr 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
1300 718 0000 3 Förderung der Freiwilligen Feuerwehr 37 5 1.360 2.568 5.136 7.704 
1300 718 1000 9 Erst. Verdienstausfall/Fahrtkostenersat z FF 37 30.920 1.546 3.092 4.638 
82.280 4.114 8.228 12.342  
 
 
2.5  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstellen des Amtes für Schule und Weiterbildung   
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
2710 718 0000 2 Betriebskostenzuschuss Papst-Johannes-S chule 40 186.770 9.339 18.677 28.016 
2950 718 0000 9 ESCA-Mentis; Personal-u. Sachkostenzusc h. 40 25.570 1.279 2.557 3.836 
2950 718 1000 4 Verkehrwacht Münster e.V. Zuschuss 40 10. 230 512 1.023 1.535 
3335 718 1000 5 Musikschulen in freier Trägersch. Perso nalk.-  zuschuss 40 668.410 33.421 66.841 100.262 
3335 718 1100 8 Musikschulen in freier Trägersch. Sachk osten-  zuschuss 40 26.600 1.330 2.660 3.990 
917.580 45.879 91.758 137.637

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V/0752/2006 
 
2.6  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstellen des Kulturamtes 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
3315 718 0100 3 Förderung Kindertheater 41 45.000 2.250 4.500 6.750 
3315 718 0200 6 Charivari-Puppentheater; Zuschuss 41 29.7 70 1.489 2.977 4.466 
3315 718 0300 9 Kleiner Bühnenboden; Betriebskostenzusc huss 41 4.960 248 496 744 
3315 718 0800 2 Kulturschiene; Zuschuss 41 10.000 500 1.000 1.500 
3315 718 2600 8 Theater Titanick; Betriebskostenzuschus s 41 24.800 1.240 2.480 3.720 
3315 718 2700 0 Produktions-/Konzeptionsförderung freie  Theater 41 190.000 9.500 19.000 28.500 
3315 718 3000 7 Wolfgang-Borchert-Theater; Zuschuss 41 20 5.050 10.253 20.505 30.758 
3320 718 2000 X Projektmittel Musik 41 20.000 1.000 2.000 3.000 
3320 718 2800 1 Projektmittel Tanz/Theater/Kindertheate r;  Zuschuss 41 50.400 2.520 5.040 7.560 
3320 718 6000 1 Sängerkreis Münster-Stadt und Land; Zus chuss 41 3.970 199 397 596 
3410 718 2000 4 Pflege d.plattdeutschen u.sonst. Heimat pflege 41 4.190 210 419 629 
3410 718 4000 5 Verein "De Bockwindmuehl"; Zuschuss San dstein- haus 41 8.000 400 800 1.200 
3410 718 5100 3 Stadtheimatbund; Zuschuss 41 2.500 125 250 3 75 
3410 718 6000 6 Leprosenhaus; Zuschuss 41 2.180 109 218 327 
3410 718 7000 1 Rosenmontagszug; Zuschuss 41 22.620 1.131 2 .262 3.393 
3430 718 0020 5 Ausstellungsprojekte und -reihen; Zusch üsse 41 38.860 1.943 3.886 5.829 
3430 718 0030 1 Atelierförderung; Zuschuss 41 7.940 397 794 1.191 
3430 718 0400 3 Filmgruppe Münster; Zuschuss 41 60.000 3.0 00 6.000 9.000 
3430 718 0410 X Filmzwergetreffen/Filmfestival 41 12.400 6 20 1.240 1.860 
3430 718 0420 6 Die Linse; Zuschuss Programmmittel 41 28. 280 1.414 2.828 4.242 
3430 718 0600 9 Örtl.Begegn.stätte u.Jugendkunstsch.Kre ativhausZusch. 41 53.720 2.686 5.372 8.058 
3430 718 0700 1 Kreativhaus; Betriebskostenzuschuss 41 69 .450 3.473 6.945 10.418 
3430 718 0710 8 CUBA; Betriebskostenzuschuss 41 66.960 3.3 48 6.696 10.044 
3430 718 0720 4 CUBA-Kultur; Zuschuss Programmmittel 41 3 7.700 1.885 3.770 5.655 
3430 718 0730 0 KKM; Betriebskostenzuschuss 41 5.660 283 56 6 849 
3430 718 1000 8 Westf. Kunstverein; Zuschuss 41 28.250 1.4 13 2.825 4.238 
3430 718 1420 1 Begegnungszentrum Am Hawerkamp 31; Zusc huss 41 22.620 1.131 2.262 3.393 
3430 718 1430 8 Stadtteilkulturarbeit 41 25.000 1.250 2.500 3.750 
3430 718 1440 4 Führungen durch die Synagoge 41 2.480 124 2 48 372 
3430 718 1450 0 Transkultur 41 11.660 583 1.166 1.749 
3430 718 3000 9 Medienforum; Betriebskostenzuschuss 41 35 .300 1.765 3.530 5.295 
3430 718 3200 4 Gesellsch. f. christl.-jüdische Zusamme narbeit;Zuschuss 41 9.930 497 993 1.490 
7605 718 0000 6 Hof Hesselmann; Betriebskostenzuschuss 4 1 9.100 455 910 1.365 
7605 718 0100 9 Hof Hesselmann; Zuschuss zur Bauunterha ltung 41 13.440 672 1.344 2.016 
7620 718 0000 9 AKO; Programm-/Betriebskostenzuschuss 41 46.000 2.300 4.600 6.900 
7620 718 0100 1 AKO; Personalkostenzuschuss 41 144.450 7.2 23 14.445 21.668 
8411 718 0000 1 Mehrzweckhalle Gelmer; Betriebskostenzu schuss 41 6.000 300 600 900 
8411 718 1000 7 Freizeitheim St. Norbert;Zuschuss 41 4.50 0 225 450 675 
1.363.140 68.157 136.314 204.471  
 
 
2.7  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstelle der Städtischen Bühnen 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
3310 718 2000 5 Zusch. an Besucherorg.für Mitgliederwer bung 46 6.000 300 600 900

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V/0752/2006 
 
2.8  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstellen des Sozialamtes 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
1100 718 1000 0 Zuwendung an die Verbraucherberatung 50 1 32.420 6.621 13.242 19.863 
4700 718 0500 8 Osthuesheide; Zusch. f. Sozialarbeit 50 5 2.500 2.625 5.250 7.875 
4700 718 0600 0 Telefonseelsorge Münster; Zusch. 50 35.79 0 1.790 3.579 5.369 
4700 718 0700 3 Jüd. Kultusgemeinde; Pausch.Zusch. z. S oz.Arb. 50 25.560 1.278 2.556 3.834 
4700 718 0800 6 Bahnhofsmission; Zusch. 50 46.020 2.301 4.6 02 6.903 
4700 718 0900 9 Parität.Wohlfahrtsverb.; Zusch. Betreuu ng Ge-  hörlose 50 42.420 2.121 4.242 6.363 
4700 718 1000 X Behindertenfahrtendienst; Zusch. 50 306.7 80 15.339 30.678 46.017 
4700 718 1300 8 Aussiedler; Zusch. zu Integrationshilfe n 50 97.350 4.868 9.735 14.603 
4700 718 1400 0 Reinhold Hach; Zusch. für Selbsthilfepr ojekt 50 137.440 6.872 13.744 20.616 
4700 718 1500 3 Seniorenrat; Zusch. 50 5.110 256 511 767 
4700 718 1600 6 Diakon. Werk; Zusch. f.Berat.u.Tagesst. alleinstWohngsl. 50 51.960 2.598 5.196 7.794 
4700 718 1700 9 Parität. Wohlfahrtsverb.; Zusch. Kontak tstelle . 50 135.400 6.770 13.540 20.310 
4700 718 1800 1 Chance e.V.; Zuschuss 50 169.040 8.452 16.904 25.356 
4700 718 2400 6 Lebenshilfe für geistig Behinderte; Zus ch. 50 38.390 1.920 3.839 5.759 
4700 718 2500 9 c.u.b.a.; Zusch. Sozialhilfeberatung 50 7 5.190 3.760 7.519 11.279 
4700 718 2600 1 Alexianer-Krankenhaus-gerot.psych.Zentr .;Zusch. 50 84.890 4.245 8.489 12.734 
4700 718 2800 7 Sperre; Zusch. Münsteraner Arbeitslosen zeitg. 50 12.780 639 1.278 1.917 
4700 718 3000 0 Frauenhäuser; Personalkostenzuschüsse 50 455.000 22.750 45.500 68.250 
4700 718 3300 9 Hospizbewegung Münster e.V.; Zusch. 50 20 .450 1.023 2.045 3.068 
4700 718 3400 1 Gemeindediakonie Hiltrup-Amelsbüren e.V ;Zuschuss 50 12.780 639 1.278 1.917 
4700 718 3900 5 SKF-Frauentreff f. wohnungsl. Frauen;Zu sch. 50 35.790 1.790 3.579 5.369 
4700 718 4200 1 c.u.b.a. Arbeitslosenberatung; Zusch. 50 5.880 294 588 882 
4700 718 4700 5 Münstertafel; Zusch. 50 10.230 512 1.023 1.535 
4700 718 4900 0 Treffpunkt Clemensschwestern; Zusch. 50 1 1.250 563 1.125 1.688 
4700 718 5100 4 Bischof-Hermann-Stiftung; Zusch. 50 31.96 0 1.598 3.196 4.794 
4700 718 5200 7 KAI e.V.u. weitere Initiativen; Zuschus s 50 18.500 925 1.850 2.775 
4700 718 5300 X SKF; Zusch. aufsuchende Sozialarbeit 50 4 7.780 2.389 4.778 7.167 
4700 718 5500 5 Flüchtlingsberatung u. Betreuung; Zusch . 50 133.390 6.670 13.339 20.009 
4700 718 5900 6 Hilfen f.Haushalte m.bes.Wohnungsproble men 50 96.120 4.806 9.612 14.418 
4700 718 6000 7 Wohlfahrtsverb.: Zusch. f. Grundsatzauf gaben 50 107.360 5.368 10.736 16.104 
4700 718 6100 X Wohlfahrtsverb.: Zusch.f.Stadtteilsozia larbeit 50 145.710 7.286 14.571 21.857 
4700 718 6200 2 Wohlfahrtsverb.: Zusch. f. Zielgruppena rbeit 50 98.430 4.922 9.843 14.765 
4700 718 6500 0 Förderung v.Initiativen i.Feld Migratio n/Inte- gration 50 82.240 4.112 8.224 12.336 
4700 718 6600 3 Förderung von Begegnungsstätten/Stadtte ilarbeit 50 233.040 11.652 23.304 34.956 
4700 718 6700 6 Beratungsleistungen bei häusl. Gewalt: Zusch. 50 45.000 2.250 4.500 6.750 
4700 718 7000 2 Zusch. für CVMJV Betreuungsvertr. Böttc herstr. 50 36.000 1.800 3.600 5.400 
3.075.950 153.798 307.595 461.393

6 
V/0752/2006 
 
2.9  Haushaltsplan 2006 –  
       Haushaltsstellen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
4511 718 0500 1 Lebenshilfe e. V.; Zusch. 51 65.070 3.254 6 .507 9.761 
4511 718 0600 4 Offene und mobile Angebote 51 38.520 1.926 3.852 5.778 
4511 718 0800 X Reisen und Begegnungen 51 220.930 11.047 22.093 33.140 
4511 718 0900 2 Angebote in den Ferien 51 23.650 1.183 2.365 3.548 
4511 718 1000 3 Qualifizierung und Bildung 51 31.000 1.550 3.100 4.650 
4511 718 1100 6 Jugendarbeit in Hiltrup - Förderung; Zu schuss 51 19.980 999 1.998 2.997 
4511 718 1300 1 VSE; aufsuch. Arbeit (Mädchen, junge Fr auen) in Hiltrup 51 35.300 1.765 3.530 5.295 
4511 718 1700 2 Projektm. Handlungsprogr. Jug.-u.Sozial arbeit  Coerde 51 27.260 1.363 2.726 4.089 
4520 718 0200 0 Kinderschutzambulanz; Zuschuss 51 175.940 8.797 17.594 26.391 
4520 718 0300 3 Deutsch. Kinderschutzbund; Zusch. OV Ms tr. 51 148.270 7.414 14.827 22.241 
4520 718 0400 6 Zartbitter Münster; Zusch. 51 110.000 5.50 0 11.000 16.500 
4520 718 0500 9 Jugendhilfe "direkt" Hiltrup ; Zuschuss 51 48.640 2.432 4.864 7.296 
4520 718 0600 1 Migrationshilfen Trauttmansdorffstr. Zu sch. AWO 51 72.470 3.624 7.247 10.871 
4520 718 0620 4 Betreuung junger Spätaussiedler; Zusch.  DRK 51 25.560 1.278 2.556 3.834 
4520 718 0700 4 Angebote i. R. d. Jugendsozialarbeit 51 2 4.300 1.215 2.430 3.645 
4520 718 0800 7 Erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz 51 6.200 310 620 930 
4520 718 3000 1 Kooperation Schule/Jugendhilfe im Südvi ertel 51 67.950 3.398 6.795 10.193 
4521 718 1000 8 Zusch. JAZ: Werkanleitg. Stadtteilwerks t. Nord 51 75.000 3.750 7.500 11.250 
4522 718 0000 X Arbeit statt Sozialhilfe - Weiterg. Lan desmittel 51 235.500 11.775 23.550 35.325 
4522 718 0100 2 Arbeit statt Sozialhilfe - Weiterg. Bun desmittel 51 300.000 15.000 30.000 45.000 
4522 718 1100 8 Pers. Kosten-Zusch. JAZ gGmbH 51 47.140 2. 357 4.714 7.071 
4522 718 1200 0 Projekt Jugendwerkstatt (JAZ/Jib) 51 107. 370 5.369 10.737 16.106 
4522 718 1300 3 Zusch. im Einzelfall - Arbeit und Lerne n (JAZ) 51 89.720 4.486 8.972 13.458 
4522 718 3000 6 Programm "job plus" 51 155.000 7.750 15.500 23.250 
4522 718 5000 7 Betreuung/Begleitung v. Zusatz-Job-Besc häftigten 51 100.000 5.000 10.000 15.000 
4522 718 8100 6 Reg.-Stelle Frauen und Beruf 51 65.020 3.2 51 6.502 9.753 
4522 718 9100 1 Regionalstelle Frauen und Beruf, Weiter g. Landesmittel 51 105.800 5.290 10.580 15.870 
4531 718 0100 X Verband allein erz. Mütter u. Väter; Zu sch. 51 47.240 2.362 4.724 7.086 
4542 718 0000 9 Münsteraner Tageseltern e. V.; Zuschuss 51 69.720 3.486 6.972 10.458 
4542 718 0100 1 Eltern helfen Eltern e. V.; Zuschuss 51 5 6.200 2.810 5.620 8.430 
4551 718 0100 9 AWO - Zusch. Begegnungsstätte Coerde 51 4 1.320 2.066 4.132 6.198 
4551 718 0300 4 Psych. Beratungsangebot Coerde; Zusch. AWO 51 66.140 3.307 6.614 9.921 
4551 718 0600 2 Förd. SKF f. Adopt.Verm. u.Pflegekinder dienst 51 76.560 3.828 7.656 11.484 
4570 718 0100 0 Jugendgerichtshilfe; Zusch. f. päd. Ang ebote 51 94.430 4.722 9.443 14.165 
4570 718 0200 3 Trialog; Zusch. 51 38.650 1.933 3.865 5.798 
4570 718 0400 9 Ehe-, Familien- u. Lebensberatungsst.; Zusch. 51 46.020 2.301 4.602 6.903 
4580 718 0200 8 Zusch. zur Motopädie-/Psychomotorikförd erung 51 10.230 512 1.023 1.535 
4601 718 0100 5 Zusch. Betrieb und Verwaltung von Jugen deinrichtungen 51 75.670 3.784 7.567 11.351 
4601 718 0130 4 Zusch. Einr. offene/mobile Kinder- u. J ugend-  arbeit 51 1.237.490 61.875 123.749 185.624 
4601 718 0140 0 Überbrückungsfonds offene Kinder-u.Juge ndarbeit 51 46.500 2.325 4.650 6.975 
4601 718 0200 8 Zusch. AWO; Kinder-u. Jugendeinr. Albac hten 51 111.780 5.589 11.178 16.767 
4620 718 0100 7 Elternschule Münster; Zusch. 51 17.850 893 1.785 2.678 
4620 718 0200 X Familienbildungsstätten; Zusch. 51 224.97 0 11.249 22.497 33.746 
4620 718 0300 2 M.U.M., Mütter-u.Frauenzentrum; Zusch. 5 1 35.790 1.790 3.579 5.369 
4640 718 0000 3 Tagesbetreuungsangebote für Schulkinder 51 100.000 5.000 10.000 15.000 
4640 718 0060 1 Qualifizierg.u.Flexibilisierg. Tagesbet reuung 51 233.140 11.657 23.314 34.971 
4640 718 0100 6 Zus. Betriebskost.Zusch. für GTK-Tagese inrichtungen 51 1.689.680 84.484 168.968 253.452 
4640 718 0200 9 Betriebskostenzuschüsse an Träger 51 33.4 43.340 1.672.167 3.344.334 5.016.501 
4640 718 0400 4 An UA 8850: Erbbauzins KG St. Anna 51 380 19 38 57 
4640 718 0500 7 Maßnahmen i. R. des u-3-Programms 51 1.60 0.000 80.000 160.000 240.000 
4652 718 0100 5 Erziehungsberatungsstellen; Zusch. 51 891 .930 44.597 89.193 133.790 
4680 718 1000 7 INDRO; Zusch. 51 65.780 3.289 6.578 9.867 
4680 718 1100 X Indro; Zusch. Drogentherapeutische Ambu lanz 51 50.980 2.549 5.098 7.647 
4680 718 1200 2 Indro; Zusch. psychosz. Betreuung Subst uierter 51 15.590 780 1.559 2.339 
4680 718 2000 2 Zusch. aufsuchende Betr. russlandd. Drogenkon- sumenten 51 34.700 1.735 3.470 5.205 
4700 718 5000 1 Betreuungsvereine; Förderung der Arbeit 51 223.660 11.183 22.366 33.549 
43.067.330 2.153.367 4.306.733 6.460.100

7 
V/0752/2006 
 
2.10  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstellen des Sportamtes 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
5510 718 0000 9 Zusch. an den Stadtsportbund Münster e. V. 52 39.150 1.958 3.915 5.873 
5510 718 0100 1 Sportförderung Stadtsportbund Münster e . V. 52 322.570 16.129 32.257 48.386 
5510 718 1000 4 Sportförderung 52 82.520 4.126 8.252 12.378 
5510 718 2000 X Betriebskostenzuschüsse aufgrund Verträ ge/Rats-beschl. 52 1.238.560 61.928 123.856 185.784 
5510 718 2100 2 Betriebskostenzuschüsse aufgrund v. Ric htlinien 52 803.790 40.190 80.379 120.569 
5510 718 3000 5 Stärkung des Ehrenamtes im Sport 52 17.02 0 851 1.702 2.553 
5621 718 0000 X Zusch. SC Preußen MS Betrieb/Unterhaltung des  Stadions 52 175.990 8.800 17.599 26.399 
5650 718 7000 4 Zuschuss SC Preußen Münster 52 250.000 12. 500 25.000 37.500 
2.929.600 146.480 292.960 439.440  
 
 
2.11  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstellen des Gesundheitsamtes 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
5410 718 0000 X Diak.Werk, Betreuung psych. Kranker; Zu schuss 53 198.680 9.934 19.868 29.802 
5410 718 1000 5 Förderkreis Sozialpsychiatrie; Zusch. 53 3.580 179 358 537 
5410 718 1020 8 Rümpelfix GmbH; Zuschuss 53 58.060 2.903 5. 806 8.709 
5410 718 1030 4 Krisenhilfe e.V.; Zusch.  . 53 92.030 4.60 2 9.203 13.805 
5410 718 1050 7 Tumor-Netzwerk Münsterland e.V.; Zuschu ss 53 30.680 1.534 3.068 4.602 
5410 718 1060 3 Deutsche Multiple Skerose Gesellsch.; Z uschuss 53 19.980 999 1.998 2.997 
5410 718 3000 6 Pro Familia; Zuschuss 53 95.740 4.787 9.574 14.361 
5410 718 3200 1 Donum Vitae; Zuschuss 53 23.770 1.189 2.377 3.566 
5410 718 3300 4 Diak. Werk, Schwangerenberatung; Zuschu ss 53 5.600 280 560 840 
5410 718 4000 1 Aids-Hilfe Münster e.V.; Zuschuss 53 127. 820 6.391 12.782 19.173 
5410 718 6000 2 Verein f. Mototherapie; Zuschuss 53 46.02 0 2.301 4.602 6.903 
5410 718 7000 8 SKF, Schwangerschaftsberatung; Zuschuss 53 6.710 336 671 1.007 
5410 718 8000 3 Beratungsstellen für Suchtgefährdete; Z uschuss 53 215.240 10.762 21.524 32.286 
923.910 46.196 92.391 138.587

8 
V/0752/2006 
 
2.12  Haushaltsplan 2006 - Haushaltsstellen der Bezirksvertretungen 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
0000 718 7000 6 Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster- Hiltrup HI 4.000 200 400 600 
3410 718 5000 0 Betriebskostenzuschuss Heimatmuseum Hil trup HI 6.140 307 614 921 
3430 718 1470 3 Stadtteilkulturarbeit HI 4.000 200 400 600 
4511 718 1400 4 AK-Jugend Hiltrup; Zuschuss HI 2.980 149 29 8 447 
4601 718 3000 9 Projektarbeit "Black Bull"; Zuschuss HI 1 .400 70 140 210 
4604 718 0000 4 Projektzuschuss Kinder- und Jugendarbei t Berg  Fidel HI 1.650 83 165 248 
7901 718 5000 1 Zuschuss Stadtteilmarketing, Bezirk Hil trup HI 5.000 250 500 750 
25.170 1.259 2.517 3.776 
0000 718 2000 9 Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster- Mitte MI 10.000 500 1.000 1.500 
0000 718 3000 4 Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster- Nord NO 3.350 168 335 503 
3410 718 4100 8 Heimatmuseum Kinderhaus; Mietzuschuss NO 11.000 550 1.100 1.650 
3410 718 9000 2 Karnevalszug Sprakel; Zuschuss NO 1.600 80 160 240 
4700 718 1910 0 Begegnungsstätte Sprickmannstrasse; Zusch. der BV Nord NO 4.500 225 450 675 
4700 718 5250 9 KAI e.V.; Zuschuss der BV Nord NO 10.000 5 00 1.000 1.500 
30.450 1.523 3.045 4.568 
0000 718 4000 X Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster- Ost OS 5.000 250 500 750 
0000 718 4100 2 Zuschüsse für Kommunikation und Begegnu ng OS 1.000 50 100 150 
0000 718 4200 5 Projektförderung im Stadtbezirk Ost OS 14 .000 700 1.400 2.100 
0020 718 0300 5 Kontakte zu Bundeswehreinheiten OS 400 20 4 0 60 
20.400 1.020 2.040 3.060 
0000 718 5000 5 Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster- Südost SO 8.000 400 800 1.200 
0000 718 5100 8 Zusch.f.bes. gesellschaftl.Anlässe u.Ak tivitä- ten SO 10.000 500 1.000 1.500 
0020 718 0400 8 Kontakte zu britischen Einwohnern SO 100 5 10 15 
3410 718 8000 7 Ziebomo-Umzug; Zuschuss SO 2.000 100 200 300
20.100 1.005 2.010 3.015 
0000 718 6000 0 Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster- West WE 8.000 400 800 1.200 
0000 718 6100 3 Zusch. f. Kommunikations- u.Begegnungsz . i.fr. Trägers. WE 46.280 2.314 4.628 6.942 
3430 718 0160 3 Förderung von Kunst und Kultur im Bezir k West WE 3.000 150 300 450 
7901 718 6000 7 Zuschuss Stadtteilmarketing, Stadtbezir k West WE 5.000 250 500 750 
62.280 3.114 6.228 9.342  
 
2.13   Gesamtsumme 
 
Ansatz 
Haushaltsstelle Bezeichnung Amt 2006 5 % 10 % 15 % 
Euro Euro Euro Euro 
Kürzungsvarianten, in % vom Ansatz 
 
 
Gesamtsumme: 52.994.600 2.649.730 5.299.460 7.949.190 
incl. Zuschüsse an externe Partner, die pflichtige Leistungen für die Stadt erbringen.  
 
3.   Abschließender Hinweis:  
 
Mit den aufgezeigten Kürzungsvarianten sollen zunäc hst Hinweise auf das finanzielle Potenzial 
gegeben werden. Weitergehende Analysen bezüglich de r Wirkung von möglichen Kürzungen 
sind ggf. im weiteren Verfahren anzustellen.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Anlage 04 - V/0747/2006

35644 Zeichen

V/0747/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungspgrogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Fa. Rödl & Partner;  
hier: Zuschussbedarf Volkshochschule, Offene Ganztagsschule und Grundschule - Analyse und 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen Konsolidierungspotentialen aus 
dem interkommunalen Vergleich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.10.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung B ericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.20 06 die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsoli- 
dierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht d er Firma Rödl & Partner GbR: Beratung 
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidie rung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ 
beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Part ner ist den Mitgliedern der Ausschüsse zu- 
geleitet worden. Ergänzend ist zur Vorlage der Verw altung (Antrag der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u. a. beschlossen worden. 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
 Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Vergleich erhobe- 
nen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der fina nzwirksamen Gründe für die Unterschiede 
in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münst er und den Vergleichstädten zu analy- 
sieren und zu konkretisieren. 
 
 Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufenraster vorzu- 
legen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnu tzung des Einsparpotentials welche 
Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder freie Trä- 
ger hat. 
 
 Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann. 
 
 Die Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zu r weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0747/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Mörchen 
Ruf: 
492 40 50 
E-Mail: 
MoerchW@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0747/2006 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage die sem Auftrag nach. Der folgende Bericht 
analysiert zum einen den vorgenommenen Städtevergle ich für das Produkt/den Aufgabenbereich 
um möglichst Besonderheiten und signifikante Unters chiede, die für die Interpretation der Ergeb- 
nisse des Städtevergleichs von Bedeutung sind herauszuarbeiten und die vermuteten Konsolidie- 
rungspotentiale im Hinblick auf ihre sachliche und zeitliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei be- 
zieht sich die Verwaltung auf die Hinweise im Absch lussbericht der Firma Rödl & Partner unter 
Einbezug der nachgereichten Hinweise der Firma Rödl  & Partner (Zusammenfassung vom 
25.08.2006) zu einigen interkommunalen Vergleichen. 
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen hat die Verwaltung dem Haupt- 
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.0 9.2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem 
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitisc hen Debatte in den/die zuständigen Fachaus- 
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushalt skonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- 
ren Konkretisierung, Abstimmung und Begleitung des Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegensch aften und für die übergreifenden personel- 
len organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungssa chverhalte  an den Ausschuss für Perso- 
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für  Finanzen, Beteiligungen und Liegen- 
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlu ssvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsf unktion im Hinblick auf die fachliche, finan- 
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltsk onsolidierung unter Einbezug der Hinwei- 
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher h at der Ausschuss Hauptausschuss die 
Verwaltung beauftragt nach Abschluss der Beratungen  in den zuständigen Fachausschüssen 
eine zusammenfassende Vorlage mit den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
Bericht 
 
Zuschussbedarf Volkshochschule 
 
 
1.  Analyse des Vergleichs 
 
 
 Nach dem Weiterbildungsgesetz WBG des Landes NRW i n der Fassung vom 14.04.2000 
geändert durch Gesetz vom 15.02.2005 ist die Einric htung von Volkshochschulen eine 
kommunale Pflichtaufgabe. Danach muss ein Bedarf deckendes Angebot an Lehrveranstal- 
tungen sicher gestellt werden, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, 
die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zu r freien Wahl des Berufs erforderlichen 
Kenntnisse und Qualifikationen zu erwerben und zu v ertiefen. Das Weiterbildungsangebot 
der VHS Münster umfasst gemäß § 3 WbG Inhalte, die die Entfaltung der Persönlichkeit 
fördert, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die 
Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen. Es umfasst die Bereiche der allgemeinen, 
politischen, beruflichen, kulturellen Weiterbildung  und Eltern und Familienbildung. Das 
Pflichtangebot nach dem WbG beträgt 12.800 Unterric htsstunden, dafür fördert das Land 8 
Stellen für hauptamtlich pädagogische Mitarbeiter. Die VHS hat nur diese 8 förderfähigen 
pädagogischen Stellen besetzt, das Weiterbildungsan gebot der VHS Münster umfasst jähr- 
lich ca. 50.000 Stunden mit einem Programmangebot i n den 3 Geschäftsfeldern „Angebote 
nach dem Weiterbildungsgesetz für Einzelinteressent en“ (Kurse und Veranstaltungen), 
„Mitarbeiterfortbildung für Firmen und Verwaltungen “, und „Angebote im Auftrag Dritter im 
Bereich Qualifizierung“ (Projekte).

3 
V/0747/2006 
 
 
 Nach Ziffer 3.2.5.1 des Abschlussberichts der Firm a Rödl & Partner liegt der Schwerpunkt 
der Untersuchung auf dem Produkt „Bildungsangebote im Rahmen des Weiterbildungsge- 
setzes“. Die dem Vergleich zugrunde gelegten Daten, die auf der Erhebung des Deutschen 
Institutes für Erwachsenenbildung (DIE 2003) basier en, berücksichtigen jedoch, insbeson- 
dere im Hinblick auf die finanzwirtschaftlichen Dat en, die Volkshochschulen in ihrer Ge- 
samtheit. Bei der Analyse des Vergleiches mit ander en städtischen Volkshochschulen 
müssen deshalb Unterschiede 
 
 in der Struktur von Einrichtungen (z. B. Anzahl de r Außen-/ und Nebenstellen, Anzahl 
des hauptberuflich lehrenden Personals und des hauptberuflich planenden Personals) 
 
 und in der Angebotsstruktur (Durchführung von Schu labschlüsse nach § 3 WBG, oder 
Schwerpunkte im Angebot aufgrund der örtlichen Bildungsträgerlandschaft etc.)  
 
 berücksichtigt werden, die auch Auswirkungen auf d ie Höhe der Landesförderung haben. 
 
 So führen beispielsweise die Volkshochschulen Aach en und Mönchengladbach nachträgli- 
che Schulabschlüsse durch. Diese werden in Münster durch die Abendrealschule und das 
Abendgymnasium angeboten. An der VHS Münster gibt e s lediglich hauptamtlich planen- 
des Personal, während die Durchführung der Lehrange bote ausschließlich durch freiberuf- 
lich tätige Dozentinnen und Dozenten erfolgt. In de r Stadt Aachen gibt es dagegen insbe- 
sondere im Angebot Schulabschlüsse festangestellte Lehrkräfte an der dortigen Volks- 
hochschule. 
 Bei der VHS in Münster umfasst der Bereich „Deutsc h als Fremdsprache und Alphabetisie- 
rung“ alleine 20 % des Gesamtangebotes. 
 
 Die Auswertung des Vergleiches unter Berücksichtig ung der Zusammenfassung der ergän- 
zenden Stellungnahmen der Firma Rödl & Partner vom 25.8.2006 zeigt, dass die VHS 
Münster bei den wirtschaftlichen Kennzahlen durchgä ngig deutlich unter den berechneten 
Mittelwerten liegt, beim Zuschuss je Unterrichtsstunde sogar den besten Wert aufweist. 
 So liegt der Zuschuss je Einwohner mit 5,67 €in Münster um 2,66 € unter dem Mittelwert. 
Der Gesamtzuschuss je Unterrichtsstunde in Münster beträgt 30,08 € und liegt damit um 
17,56 € unter dem Mittelwert von 47,64 € der Vergleichsstädte. 
 
 Im Angebotsvolumen liegt die Volkshochschule Münst er mit 50.857 durchgeführten Unter- 
richtsstunden 4.873 Stunden über dem Mittelwert. Di eser hohe „Output“ ist zum einen in 
dem bereits erwähnten Volumen von rund 10.000 Unter richtsstunden im Bereich Alphabeti- 
sierung und Deutsch als Fremdsprache begründet; ist  darüber hinaus auch Beleg für die 
hohe Bildungsnachfrage in der Bildungsstadt Münster . Die im Vergleich sehr guten wirt- 
schaftlichen Kennzahlen für die VHS Münster machen deutlich, dass sich durch das ver- 
gleichsweise hohe Angebotsvolumen und der daraus re sultierenden Einnahmen (Teilneh- 
merbeiträge) ein geringerer kommunaler Zuschussbeda rf ergibt. Hierin bestätigt sich die 
langjährige Strategie durch eine Outputsteigerung m it dem vom Land finanzierten pädago- 
gisch/planenden Personal eine Reduzierung des städtischen Zuschusses zu bewirken.

4 
V/0747/2006 
 
2.  Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale  
 
 Im Rahmen des Beratungsprozesses zur  Konsolidieru ng des städtischen Haushaltes hat 
die Fa. Rödl & Partner Konsolidierungsmaßnahmen in einem Umfang von 103.500,00 Euro 
bis zum Jahr 2010 für die Volkshochschule Münster v orgelegt (vgl. Konsolidierungsblätter 
114 und 116 bis 120).  
 
 Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten einen Mix  aus weiterer Angebotsreduzierung 
in besonders kostenintensiven Bereichen, den weiter en Personalabbau im Verwaltungsbe- 
reich, Einnahmeerhöhungen im Bereich Bildung auf Bestellung sowie die Aufgabe von VHS 
Räumen im Stadtteil Hiltrup. Die vorgeschlagenen Ma ßnahmen würden eine Fortsetzung 
der bereits im erheblichem Umfang geleisteten Konso lidierungsbeiträge der Volkshoch- 
schule bedeuten, (seit 2002 Kürzungen der Landesför derung um rd. 130.000,00 Euro und 
den bereits erfolgten/kommunale Konsolidierungen von rund 287.000,00 Euro). Trotz dieser 
massiven Zuschusskürzungen der letzten Jahre hat die Volkshochschule Münster versucht, 
weiter ein attraktives Angebot bereit zu halten. 
 
 Die Firma Rödl & Partner ermittelt aus dem interko mmunalen Vergleich in einer Rückfüh- 
rung des Angebotes der VHS Münster auf den Mittelwe rt der Vergleichskommunen ein Ein- 
sparpotential von rund 146.000,00 Euro (nach Abzug der oben beschriebenen Maßnahmen 
verblieben noch 42.400,00 Euro). Der Betrag wurde e rmittelt aus der Multiplikation des Ge- 
samtzuschusses je Unterrichtsstunde in 2003 mit dem  über dem Mittelwert liegenden Kurs- 
angebot von 4.873 Unterrichtsstunden. Legt man der Berechnung die bereits bis 2006 re- 
duzierten Zuschüsse (Land und Kommune) zugrunde, er gibt sich ein theoretisches Konso- 
lidierungspotential von rund 105.000,00 Euro. Dies entspräche in etwa dem Umfang der 
oben beschriebenen vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen. 
 
 Unabhängig von der Schlüssigkeit der vorgenommenen  Berechnung des Konsolidierungs- 
volumens muss berücksichtigt werden, dass das Land NW angekündigt hat, im kommen- 
den Jahr eine weitere massive Kürzung der Landesför derung um 18 Mio Euro vorzuneh- 
men. Für die VHS Münster würde dies eine weitere Re duzierung in Höhe von rund 
119.000,00 € gegenüber 2006 bedeuten. Die Frage einer erneuten kommunalen Zuschuss- 
kürzung ist deshalb auch im Focus der zukünftigen L andesförderung zu betrachten. Die 
kommunalen Spitzenverbände lehnen die beabsichtigte  Kürzung der Landesförderung 
massiv ab und haben dem Land Verhandlungen über eine verlässliche Höhe der Förderung 
angeboten. Diese Ergebnisse müssen zunächst abgewartet werden.  
 
 
3.  Zusammenfassung 
 
 
 Der interkommunale Vergleich zeigt, dass die Volks hochschule Münster wirtschaftlich sehr 
gut aufgestellt ist, im Verhältnis mit den Vergleic hskommunen hat sie den niedrigsten Zu- 
schussbedarf je Unterrichtsstunde. Dies erklärt auc h durch die schlanke Personalausstat- 
tung. So verfügt die VHS Münster lediglich über päd agogische Mitarbeiterinnen und Mitar- 
beiter, die planend tätig sind, während die Veranst altungen mit freiberuflichen Dozentinnen 
und Dozenten durchgeführt werden. Die hauptamtlich pädagogische Personalausstattung 
in Münster betrug 2003 8,3 Stellen und liegt damit deutlich unter dem Mittelwert der Ver- 
gleichskommunen mit 15,64 Stellen. Danach betreut j ede pädagogische Fachkraft in Müns- 
ter rechnerisch 6.127 Unterrichtsstunden. Der Mitte lwert in den Vergleichskommunen lag 
bei 3.814 Unterrichtsstunden.

5 
V/0747/2006 
 
 
 Ein möglicher weiterer kommunaler Konsolidierungsb eitrag hängt auch entscheidend von 
der Höhe der Landesförderung ab.  
 
 Die vorgeschlagene Angebotsreduzierung führt nicht  automatisch zu einem geringeren Zu- 
schussbedarf. Die Teilnehmerentgelte aus den Verans taltungen der Volkshochschule 
Münster überschreiten die mit der Durchführung der Veranstaltung direkt entstehenden 
Kosten (dabei sind bis auf die Personalaufwendungen  für das stellenplanmäßige Personal 
und die Gebäudeaufwendungen für die stadteigenen Ge bäude alle Aufwendungen berück- 
sichtigt). Eine Reduzierung des Angebotes würde des halb zunächst einen höheren Zu- 
schussbedarf, insbesondere für Deutsch als Fremdspr ache Alphabetisierung, Politische 
Bildung, Kooperation Projekte erfordern, es sei den n, es handelt sich um Angebote, die ei- 
nen erhöhten Zuschussbedarf haben, oder es kann in überproportionalem Umfang stellen- 
planmäßiges Personal abgebaut werden. Ein Abbau von  Stellen der hauptamtlich pädago- 
gischen Mitarbeiter führt jedoch zu weiteren Kürzun gen der Landesförderung von derzeit 
56.000,00 € je Stelle. 
 
 
 Zuschussbedarf "Offene Ganztagsschule" 
 
 
 Rechtsgrundlage/Ratsbeschlüsse 
 
 Seit dem Schuljahr 2003/2004 werden die im Schul- und Jugendhilfebereich für Kinder im 
Grundschulalter vorhandenen Ganztagsangebote schrit tweise zu einem Gesamtsystem 
"Offene Ganztagsschule" qualitativ und quantitativ ausgebaut. Grundlage hierfür ist  der 
Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-
Westfalen vom 12.02.2003 "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" in der zurzeit gülti- 
gen Fassung des Runderlass des Ministeriums für Sch ule und Weiterbildung vom 
26.01.2006. 
 
 Der Erlass beschreibt eine inhaltliche Konzeption für das nachmittägliche Angebot in und 
an der Schule, das Bildung, Erziehung und Freizeita ngebote umfasst und von unterschied- 
lichen Professionen durchgeführt werden soll. Durch  die Zusammenarbeit von Schule, Kin- 
der und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institu tionen und Organisationen aus Kultur 
und Sport sowie weiteren außerschulischen Partnern soll ein neues Verständnis von Schu- 
le und eine Lernkultur entwickelt werden, die die S chülerinnen und Schüler in ihren Bega- 
bungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert. 
 
 Der Schulträger entscheidet mit Zustimmung der Sch ulkonferenz über die Einrichtung einer 
"Offenen Ganztagsschule". 
 
 Mit Ratsbeschlüssen vom 16.07.2003 (Ratsvorlage Nr . 433/2003), 09.02.2005 (Ratsvorlage 
Nr. 1063/2004) und 05.04.2006 (Ratsvorlage Nr.: 114 /2006) sind in der Stadt Münster 39 
Grundschulen und 3 Förderschulen in "Offene Ganztagsschulen" umgewandelt worden.  
 
 Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angebot en der "Offenen Ganztagsschule" ist 
freiwillig. Die Anmeldung eines Kindes zur "Offenen  Ganztagsschule" bindet aber für die 
Dauer eines Schuljahres. Im Schuljahr 2006/2007 neh men rund 2.140 Schüler/innen an 
den Angeboten der "Offenen Ganztagsschulen" teil.

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V/0747/2006 
 
 
 Finanzierung der Offenen Ganztagsschule nach Erlas s 
 
 Für die Durchführung der außerunterrichtlichen Ang ebote in der "Offenen Ganztagsschule" 
wird vom Land pro Schuljahr und Kind ein Grundfestb etrag in Höhe von 615,00 Euro bzw. 
1.230,00 Euro für Kinder mit sonderpädagogischem Fö rderbedarf zur Verfügung gestellt. 
Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellens chlüssel von 0,2 Lehrstellen pro 25 
Schüler/innen bzw. pro 12 Schüler/innen mit sonderp ädagogischem Förderbedarf zugewie- 
sen. Anstelle von 0,1 Lehrerstellen kann ein Festbetrag in Höhe von 205,00 Euro pro Schü- 
ler/innen bzw. 430,00 Euro pro Schüler/innen mit so nderpädagogischem Förderbedarf ge- 
währt werden. 
 Vom Schulträger ist ein Eigenanteil in Höhe von 41 0,00 Euro pro Schüler/in einzubringen. 
Auf diesen Eigenanteil können Elternbeiträge angere chnet werden. Seit dem 01.08.2006 
können Elternbeiträge bis zu 150,00 Euro pro Monat pro Kind erhoben werden. 
 
 Unter Berücksichtigung der Landeszuwendung, des ka pitalisierten Lehrerstellenanteils und 
des Pflichtanteils des Schulträgers stehen damit fü r die Finanzierung der außerunterrichtli- 
chen Angebote pro Schüler/innen und pro Jahr 1.230, 00 Euro bzw. 2.070,00 Euro zur Ver- 
fügung. 
 
 
 Interkommunaler Vergleich der Fa. Rödl & Partner 
 
 Die Fa. Rödl & Partner hat auf der Basis eines int erkommunalen Vergleichs festgestellt, 
dass die Aufwendungen pro Kind für die Offene Ganzt agsschule in Münster mit ca. 
2.100,00 Euro die höchsten von allen Vergleichskommunen sind. 
 Der Zuschuss aus Landesmitteln in Höhe von 820,00 Euro ist konstant in allen Gemeinden. 
Der Rest der Aufwendungen stammt aus den Elternbeit rägen, die in Münster die im Ver- 
gleich geringsten sind sowie den kommunalen Zuschüs sen, die den Restbetrag ausma- 
chen. Münster gibt für diesen Anteil ca. 200,00 Euro pro Kind mehr aus als im Durchschnitt. 
 
 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
 In seiner Sitzung am 14.07.2004 hat der Rat die Ve rwaltung beauftragt, parallel zur Auswei- 
tung der Ganztagsangebote Rahmenziele zu erarbeiten , die den Schulen die notwendige 
Flexibilität geben sollen, auf örtliche Gegebenheit en zu reagieren und die pädagogische 
Qualität der Angebote zu sichern und zu optimieren (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 
456/2004 einschließlich 1. Ergänzung). 
 
 Unter Federführung der unteren staatlichen Schulau fsicht hat eine Arbeitsgruppe, beste- 
hend aus Fachkräften des Amtes für Schule und Weite rbildung und des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien Rahmenziele/Eckpunkte zur Sicherung der pädagogischen Quali- 
tät der Angebote in der "Offenen Ganztagsschule" entwickelt.  
 
 Auf der Basis dieses Eckpunktepapiers hat der Rat für die personelle Betreuung und Förde- 
rung folgende qualitativen Verbesserungen beschlossen:

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V/0747/2006 
 
 Grundbedarf 
  
- Jeder eingerichteten Offenen Ganztagsschulgruppe w ird eine ausgebildete pädago- 
gische Fachkraft zugewiesen. 
 
  Für die erste Gruppe ist eine Fachkraft mit 25 Wo chenstunden, für jede weitere 
Gruppe - bedingt durch die zu erzielende Synergieef fekte - eine Fachkraft mit min- 
destens 19,25 Wochenstunden vorgesehen.  
 
- In jeder Betreuungsgruppe können geringfügig Besch äftigte im Umfang von 23 bis 25 
Wochenstunden eingesetzt werden. 
 
- Es wird eine Gruppenstärke von 25 Kindern je Grupp e zu Grunde gelegt. Eine erste 
offene Ganztagsschulgruppe kann ab 20 Kindern gebil det werden, die dann die glei- 
che Personalausstattung erhält. 
 
- Bis zur Einrichtung einer zweiten Betreuungsgruppe  (ab dem 50. Kind wird ab dem 
26. Kind pro Gruppe für jedes weitere Kind ein Betr ag in Höhe von 1.500,00 Euro zur 
Verfügung gestellt. Gleiches gilt bis zur Einrichtung einer dritten Gruppe. 
 
- Je Kind werden jährlich Sachkostenmittel in Höhe v on 100,00 Euro ( 2.500,00 Euro 
für eine Gruppe) zur Verfügung gestellt. 
 
- Für alle Kinder, die an den Angeboten der "Offenen  Ganztagsschule" teilnehmen, 
wird entsprechend dem Bedarf ein Ferienbetreuungsan gebot von insgesamt 6 Wo- 
chen im Jahr vorgehalten. 
 
- Für die Qualifizierung/Fortbildung des in der "Off enen Ganztagsschule" eingesetzten 
Personals wird im Amt für Schule und Weiterbildung vorerst ein Budget in Höhe von 
25.000,00 Euro vorgehalten. 
 
 Förder- und Innovationsbudget 
 
 Neben dem Grundbetrag erhalten die "Offenen Ganzta gsschulen" ein Förderbudget für 
besondere Förderangebote und für zusätzliche innova tive Angebote und/oder Kooperati- 
onsmodelle in Höhe von insgesamt 275.000,00 Euro. 
 
 Elternbeitrag 
 
- Es wird ein nach den Jahreseinkommen gestaffelter Elternbeitrag erhoben. Bei einem 
Jahreseinkommen bis 12.271 Euro wird kein Beitrag e rhoben. Eltern, deren Kind eine 
städtische Kindertageeinrichtung, ein Förder- und B etreuungsangebot, eine Schule, 
eine Offenen Ganztagsschule besuchen oder in Kinder tagespflege gefördert werden, 
zahlen nur ein Entgelt. Bei dieser Regelung bleibt unberücksichtigt, ob es sich um ei- 
ne Einrichtung des Amtes für Kinder, Jugendliche un d Familien oder um ein schuli- 
sches Förder- und Betreuungsangebot handelt.

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V/0747/2006 
 
 Konsolidierungsvorschlag zum Schuljahr 2006/07 
 
 Mit der Umwandlung weiterer Schulen in "Offenen Ga nztagsschulen" zum Schuljahr 
2006/2007 hatte die Verwaltung im Hinblick auf die unabdingbare erforderliche Haushalts- 
konsolidierung dem Rat vorgeschlagen, die Finanzfor mel, nach der sich das Budget für die 
Betreuung/Förderung der Schüler/innen in den "Offen en Ganztagsschulen" berechnet, ab 
dem 01.08.2008 wie folgt zu verändern: 
 
- An den Grundschulen wird eine Gruppenstärke von 25  Kindern (Förderschulen 12 Kin- 
der) zugrunde gelegt (bisher konnte eine erste Offe ne Ganztagsschulgruppe im Grund- 
schulbereich ab 20 Kinder gebildet werden). 
 
- In jeder Betreuungsgruppe können geringfügig Besch äftigte im Umfang von 21 Wo- 
chenstunden eingesetzt werden (bisher 25 Wochenstun den und in jeder weiteren 
Gruppe 23 Wochenstunden). 
 
- Bis zur Einrichtung einer zweiten Betreuungsgruppe  wird ab dem 26. Kind pro Gruppe 
ein Betrag in Höhe von 1.400,00 Euro (bisher 1.500,00 Euro) zur Verfügung gestellt. 
 
- Für Kinder der "Offenen Ganztagsschule" wird bei B edarf ein Ferienbetreuungsangebot 
von insgesamt 3 Wochen im Schuljahr vorgehalten (bi sher kostenfreies Ferienbetreu- 
ungsangebot von insgesamt 6 Wochen). 
 
- Das bisher bereitgestellte Förderbudget für besond ere Förderbedarfe und Kooperati- 
onsmodelle wird trotz Umwandlung weiterer Schulen i n "Offene Ganztagsschulen" nicht 
erhöht. 
 
- Für die Qualifizierung/Fortbildung des in der „Off enen Ganztagsschule“ eingesetzten 
Personals wird ein Budget in Höhe von 15.000,00 Eur o (bisher 25.000,00 Euro) vor- 
gehalten 
 
- Ab dem 01.08.2006 wird pro Monat ein Elternbeitrag  in Höhe bis maximal 150,00 Euro 
statt bisher 100,00 Euro erhoben. 
 
- Ab dem Schuljahr 2006/2007 wird die Teilnehmerzahl  an den Betreuungsangeboten 
stadtweit auf 25 % der Gesamtschülerzahl beschränkt. 
 
 Die von der Verwaltung vorgeschlagene Begrenzung d er Teilnehmerzahl an den Betreu- 
ungsangeboten auf stadtweit 25 % der Gesamtschülerz ahl und die Reduzierung des Fe- 
rienbetreuungsangebotes von bisher 6 auf 3 Wochen i st vom Rat abgelehnt worden. Den 
übrigen Veränderungen der Finanzformel wurde zugestimmt 
 
 
 Städtischer Zuschuss Offene Ganztagsschule 
 
 Auf der Basis des vom Rat beschlossenen Qualitätss tandards werden pro Kind, das an den 
Angeboten der "Offenen Ganztagsschulen" teilnimmt p ro Jahr insgesamt 2.210 Euro auf- 
gewendet. Dieser Gesamtbetrag finanziert sich wie folgt: 
 
- Landesmittel 820,00 Euro, Elternbeitrag durchschni ttlich 429,00 Euro sowie ein kom- 
munaler freiwilliger Beitrag in Höhe von 961 Euro.

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V/0747/2006 
 
 
 Der relativ geringe durchschnittliche Elternbeitra g resultiert im Wesentlichen aus den Rege- 
lungen der Geschwisterermäßigung und der Einstufung  der Eltern in die niedrigste Ein- 
kommensgruppe. Die Auswertung der Anmeldungen für d ie Betreuungsangebote hat erge- 
ben, dass 27,5 % der Familien im Schuljahr 2005/200 6 ein Geschwisterkind in einer Ta- 
geseinrichtung und mindestens ein weiteres Kind in einem schulischen Angebot haben und 
hierfür keine Entgelte erhoben werden. Darüber hina us befinden sich 32,5 % der Eltern in 
der niedrigsten Einkommensstufe und zahlen damit ebenfalls kein Entgelt. 
 
 Der hohe Qualitätsstandard, die Befreiungstatbestä nde der Entgeltordnung und die hohen 
Ferienbetreuungskosten in Höhe von 90 Euro pro Kind /pro Woche führen in Münster dazu, 
dass die Aufwendungen pro Kind ca. 200 Euro über de n Durchschnitt vergleichbarer Kom- 
munen liegen. Zu dem interkommunalem Vergleich hat am 15.09.2006 ein Klärungsge- 
spräch mit der Fa. Rödl & Partner stattgefunden. Na ch dem Ergebnis dieses Gespräches 
ist der Vergleich lediglich auf der Basis der Haush altsplandaten angestellt und nicht hinter- 
fragt worden, welche Leistungen mit den jeweiligen Geldern erbracht werden. Um dieses 
bewerten zu können, wäre es wichtig zu wissen, welc he Leistungen im Rahmen der "Offe- 
nen Ganztagsschule" in den Vergleichsstädten angebo ten werden. Hierzu gehören insbe- 
sondere  
 
- Welche Betreuungszeit wird in den Vergleichsstädte n abgedeckt? 
 
- Wie viel Personal pro Gruppe wird zur Verfügung ge stellt? 
 
- Auf welcher Basis wird dieses Personal eingestellt ? 
 
- Handelt es sich um freie Mitarbeiter auf Basis ein es freien Dienstvertrages? 
 
- Wie hoch ist die Stundenvergütung? 
 
- Werden die Mitarbeiter nach dem zurzeit gültigen T VöD eingestellt oder sind sie nach 
dem früheren BAT eingestellt worden, wenn ja in welcher Vergütungsgruppe? 
 
- Werden außer der Finanzierung der Betreuungszeit w eitere Gelder z. B. für besondere 
Fördermaßnahmen bereit gestellt? 
 
- Wie sehen die Regelungen zur Ferienbetreuung aus? 
 
 Nur über diesen tatsächlichen Vergleich der Leistu ngen kann der OGTS-Zuschuss in Rela- 
tion zu den Vergleichsstädten gesetzt werden. 
 
 Die Verwaltung wird in den Vergleichskommunen Bonn , Bielefeld und Mönchengladbach 
diese Leistungen erfragen und die Ergebnisse dem Au sschuss für Schule und Weiterbil- 
dung vorlegen. 
 
 Bezüglich einer möglichen Reduzierung des OGTS-Zus chusses wird auf das Konsolidie- 
rungsblatt Nr. 84 verwiesen, dass dem Abschlussberi cht der Fa. Rödl & Partner beigefügt 
ist.

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V/0747/2006 
 
 Würde die Stadt Münster zukünftig nur die Gelder f ür die Offene Ganztagsschule bereit 
stellen, zu denen sie nach dem gültigen Runderlass verpflichtet ist (410,00 € pro Kind pro 
Jahr), hätte dieses erhebliche Konsequenzen auf die  qualitative Arbeit der Schulen. Unter 
Berücksichtigung des Landesanteils in Höhe von 820, 00 € pro Kind pro Jahr würden für ei- 
ne Betreuungsgruppe mit 25 Kindern pro Jahr insgesa mt 30.750,00 € zur Verfügung ste- 
hen. Mit diesem Betrag könnte Folgendes finanziert werden: 
 
 - 44,5 Stunden für den Einsatz geringfügig Beschäf tigter oder 
 
 - 25 Stunden für eine Erzieherin + 4,1 Stunden für  geringfügig Beschäftigte. 
 
 Qualitative Angebote sowie Fördermaßnahmen, die Ha usaufgabenbetreuung in kleineren 
Gruppen sowie die gewünschten Kooperationen mit and eren Institutionen wären damit 
nicht mehr finanzierbar. Die Ferienbetreuung ist in  diesem Betrag nicht  enthalten. Da eine 
Ferienbetreuung angeboten werden muss, wäre der vor genannte Betrag je Gruppe nicht 
einmal ausreichend, um die tägliche Betreuung sicher zu stellen.  
 
 Darüber hinaus wurden für die Offenen Ganztagsschu len neue Stellen für Erzieher/innen 
geschaffen, die zu einem großen Teil mittlerweile u nbefristet bei der Stadt Münster be- 
schäftigt sind. Für diese Mitarbeiter/innen müssten neue Einsatzorte gefunden werden.  
 
 Die zurzeit geltenden Elternbeiträge müssten erheb lich reduziert werden, da eine Beibehal- 
tung der derzeitigen Sätze bei einer Reduzierung des Zuschusses auf den Mindeststandard 
nicht kommunizierbar wäre. Würden die Elternbeiträg e in der jetzigen Höhe beibehalten, 
würden pro Fördergruppe zusätzlich 12.560,00 € zur Verfügung stehen. 
 
 
 Zuschussbedarf Grundschulen  
 
 Vergleichsanalyse 
 
 
 Die Konsolidierungsvorschläge für Schulen sind in den Konsolidierungsblättern 83 bis 114 
dargestellt. Übergreifend bei der Betrachtung ist d as für den Grundschulbereich relevante 
Konsolidierungsblatt 104 zu sehen. Zur Klärung der Zahlen hat ein Abstimmungsgespräch 
mit einem Mitarbeiter von Rödl & Partner stattgefunden. 
 Hier wird ein rechnerisches Einsparpotenzial im Ve rgleich zu den Vergleichsstädten Aa- 
chen, Bonn und Mönchengladbach von 1.900.000,00 € b enannt. Hierbei sind im Vergleich 
die Haushaltsdaten der Unterabschnitte 21.. „Grunds chulen“ verglichen worden. Diese be- 
stehen in Münster aus folgenden Haushaltspositionen:

11 
V/0747/2006 
 
 
Haushaltstelle Bezeichnung Ansatz 06 
2100 115 0000 9  Ganztagsbetreuung -Elternbeiträge-   1.062.250,00 €  
2100 116 0000 X  Kostenerst, Mitbenutzung Sporthallen durch Ver- 
eine    
572.290,00 €
 
2100 140 1000 5  Dienstwohnungsvergütungen   122.200,00 €  
2100 140 2000 0  Schulraumvermietung   58.300,00 €  
2100 171 0000 6  Ganztagsbetreuung -Zuweisung Land   1.435.560,00 €  
2100 171 4000 8  Projekt Selbstständige Schule Innovationsfonds  
Zuw. L.  
12.500,00 € 
Einnahmen gesamt  3.263.100,00 € 
 
2100 401 0000 4  Personalausgaben ZA 10   2.393.400,00 €  
2100 402 0000 5  Personalausgaben ZA 30   28.230,00 €  
2101 401 0000 1  Personalausgaben ZA 10   3.930.210,00  
2101 402 0000 2  Personalausgaben ZA 30   14.170,00  
2100 500 0000 7  Sachausgaben ZA 10   24.130,00 €  
2100 503 0000 X  Sachausgaben ZA 30   384.600,00 €  
2100 509 1000 0  Erstattungen für Leistungen an AWM   20.150,00 €  
2100 562 2000 0  Fortbildung für Personal in Ganztagsangeboten          0,00 € 
2100 570 0000 X  Erstattung der IuK-Kosten für Schulen an citeq   33 9.640,00 € 
2100 580 0010 8  Entgelt für Mitbenutzung vereinseigener Übungs- 
stätten   
13.620,00 €
 
2100 591 0000 4  Entgelt für Benutzung städtischer Bäder   78.000,00  € 
2100 591 0010 0  Kostenerstattung für die Benutzung von Sportstät- 
ten   
14.830,00 €
 
2100 601 1000 7  Schulbedarf allgemein   361.720,00 €  
2100 627 1000 6  Ganztägige Betreuung Sachkosten   130.250,00 €  
2100 627 1100 9  Ganztägige Betreuung Übernahme Verpflegungs- 
kosten   
150.000,00 €
 
2100 627 2000 1  Ganztagsschulen Sachkosten   26.610,00 €  
2100 627 2100 4  Offene Ganztagsschule   289.590,00 €  
2100 627 2110 0  Offene Ganztagsschule -Ferienbetreuung-   606.800,0 0 € 
2100 628 4000 3  Projekt Selbstständige Schule Sachkosten   113.450, 00 € 
2100 631 0000 7  Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz   16 2.760,00 € 
2100 631 4000 9  Projekt Selbstständige Schule Schulbücher LFG   27. 490,00 € 
2100 639 0000 4  Schülerfahrkosten   732.320,00  
2100 679 9000 0  Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaus- 
halts   
1.810,00 
 
Ausgaben gesamt 9.843.780,00 € 
 
Zuschuss gesamt 6.580.680,00 
€

12 
V/0747/2006 
 
Hierbei handelt es sich insbesondere 
 
• um dem Grunde nach pflichtige aber in der Höhe nic ht näher definierte Ausgaben (Lt. 
Schulgesetz „ordnungsgemäße Sach- und Personalausst attung“) wie z.B. Erstattung 
der IuK-Kosten an die citeq, Schulbedarf allgemein 
 
• grundsätzlich pflichtige Ausgaben wie z.B. Schulbü cher nach dem LFG oder Schüler- 
fahrkosten (bei denen in Einzelfällen allerdings zu sätzliche „freiwillige“ Leistungsteile 
enthalten sind) 
 
• freiwillige Ausgaben, die aber zum Teil durch korr espondierende Einnahmen gedeckt 
werden (z.B. Ganztagsangebote entsprechend der verschiedenen Ratsbeschlüsse)  
 
• interne Verrechungen (z.B. Sportstättennutzung, Wi nterdienst/AWM). 
 
 Es wurde nicht dargestellt, wodurch die Unterschie de im Gesamtzuschuss enthalten sind, 
da nur die Gesamtbudgets verglichen wurden. Insowei t ist ein Einzelabgleich der Berech- 
nungsfaktoren nicht möglich. Folgende Faktoren könnten eine Rolle spielen: 
 
• Andere Möglichkeiten oder Notwendigkeiten im Zusam menhang mit dem Schülertrans- 
port 
 
• Anders organisierte bzw. finanzierte ganztägige Be treuung (abweichende Teilnehmer- 
zahlen; andere Personalausstattung; höhere Elternbe iträge, geringere oder keine Fe- 
rienbetreuung). 
 
• Keine Bereitstellung der EDV-Ausstattung und Netza nbindung im Rahmen eines Medien- 
entwicklungsplanes (Erstattung IuK-Kosten citeq = 3 39.640,- €; Hinweis: 
 Dies würde bei 
der citeq zu geringeren Einnahmen führen und damit dort den städtischen Haushalt be- 
lasten).  
 
• Unterschiedliche Zuordnung von „Servicepersonal“ f ür Schulen (Hausmeister, Reini- 
gungskräfte) z.B. zu einem separaten Gebäudemanagement. 
 
• Unterschiedliche Verrechnungsstrukturen innerhalb der städtischen Ämter (u.a. Sport- 
stätten- und Bädernutzung 
 
• Nur Berücksichtigung der pflichtigen Leistungsbünd el im Bereich Schulbücher (keine 
anteilige Ausschüttung der Einsparungen)  und Schül erfahrkosten (z.B. Schülerspezial- 
verkehre)

13 
V/0747/2006 
 
 Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale  
 
 Das im Konsolidierungsblatt 104 benannte Einsparpo tential berücksichtigt nicht die in den 
anderen Konsolidierungsblättern bereits erfassten E insparsummen. Nur auf den Bereich 
der Grundschulen bezogen müssten folgende Teilbeträge mit angerechnet werden: 
 
Position Kons.-Blatt 
 Einsparvolumen 2008 
Schülerbeförderung (einschließlich Förderschulen)  83        490.000 €  
Finanzformel OGTS 84        532.930 €  
Finanzformel OGTS 85        430.000 €  
Sondermittel „Selbstständige Schule“ 86          42 .720 €  
Schuletats  90          53.870 €  
Schulbuchetats 97            7.850 €  
Schulbuchetats „Selbstständige Schule 103            1.330 €  
gesamt      1.558.700 €  
Vorgabe      1.900.000 €  
Noch zu reduzierender Rest         341.300 €  
 
 Insoweit reduziert sich das im Vergleich zu den Ve rgleichsstädten ermittelte Einsparpoten- 
tial auf ca. 341.300,00 € in 2008. 
 
Weitere Konsolidierungspotentiale werden derzeit -v or dem Hintergrund der bereits in der 
Konsolidierungsrunde I erbrachten Einsparungen, den  o.g. „neuen“ Konsolidierungsvor- 
schlägen und den bisherigen Ratsbeschlüssen (hier i nsbesondere „Ganztagsbetreuung“, 
Schülerspezialverkehre und Medienentwicklungsplan) nicht gesehen.  
 
 Soweit man die bisherigen Bildungsschwerpunktsetzu ngen reduzieren will, wäre es denk- 
bar 
 
• den Schülerspezialverkehr weiter einzuschränken un d stattdessen nur Schulwegjahres- 
karten oder Kilometergelderstattung zu gewähren. 
 
• die Standards in der OGTS weiter herunterzufahren,  die Ferienbetreuung zu reduzieren 
und die Elternbeiträge zu erhöhen 
 
• die Schuletats weiter als die seit 2005 vorgesehen en ca. 40 % zu reduzieren 
 
• die Einnahmen aus Schulraumvermietung zu verbesser n (und dadurch andere städti- 
sche Ämter, Vereine oder freie Träger zusätzlich belasten). 
 
 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass grundlegende Veränderungen auch Auswirkungen auf 
andere Schulformen haben werden.

14 
V/0747/2006 
 
 Zusammenfassung  
 
 Es bleibt festzustellen, dass nach Abzug der einze ln genannten Konsolidierungsvorschläge 
sich das Einsparpotential im Konsolidierungsblatt 104 vo n den genannten 
1.900.000,00 € auf 341.300,00 € reduziert.  Um diesen Betrag würde Münster nach Um- 
setzung der anderen Konsolidierungsvorschläge bei d en Grundschulen über dem Durch- 
schnittsbetrag der Vergleichsstädte liegen. 
 Zu den verschiedenen Bereichen wurden von der Verw altung bereits weitergehende Kon- 
solidierungsvorschläge gemacht. Soweit darüber hina us noch eine weitere Reduzierung 
umgesetzt werden sollen, bedarf es der Veränderung von bestehenden Ratsbeschlüssen, 
die zum Teil erst im letzten Jahr gefasst worden si nd (Schülerbeförderung, Ausweitung 
OGTS).  
 Alternativ dazu könnte theoretisch die Einnahmesei te des Amtes 40 durch Erhöhung der 
„Miete“ bei der Schulraumvermietung verbessert werden. Dies führt jedoch zwangsläufig zu 
einer Belastung anderer städtischer Ämter oder -häu fig von anderen städtischen Ämtern 
geförderter- Dritter und somit im Endeffekt gesamts tädtisch gesehen zu keiner nennens- 
werten Entlastung des Haushalts.   
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Anlage 03 - V/0729/2006

25858 Zeichen

V/0729/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Ab schlussbericht der Firma Rödl & Partner;  
hier: Tageseinrichtungen für Kinder nach GTK/Anpass ung der Versorgungsquote sowie       
ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung/Anpassen der Standards -  
Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aus sagen und möglichen  
Konsolidierungspotentialen aus dem Interkommunalen Vergleich 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.10.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa milien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 die Vorlage V/0579/2006 „Haushaltskon- 
solidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner GbR: Bera- 
tung und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haushaltes 2007 
ff.“ beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner ist  den Mitgliedern der Ausschüsse 
zur Verfügung gestellt worden. Ergänzend ist zur Vorlage der Verwaltung (Antrag der CDU-
Fraktion und der FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u. a beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Vergleich (IKV) 
erhobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Unter- 
schiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleichsstädten 
zu analysieren und zu konkretisieren; 
• für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufenraster vorzu- 
legen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials welche 
Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder freier Trä- 
ger hat; 
• darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann; 
• diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt diesem Auftrag mit dieser Beri chtsvorlage nach. Der folgende Bericht 
analysiert den vorgenommenen Städtevergleich für da s Produkt/den Aufgabenbereich, um mögli- 
che Besonderseiten und signifikante Unterschiede herauszuarbeiten, die für die Interpretation der 
Ergebnisse des Städtevergleichs von Bedeutung sind.  Ferner werden die vermuteten Konsolidie- 
rungspotentiale im Hinblick auf ihre sachliche und zeitliche Umsetzbarkeit geprüft. Dabei bezieht 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0729/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Ruf: 
492 51 00 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0729/2006 
 
sich die Verwaltung auf die Hinweise im Abschlussbe richt der Firma Rödl & Partner unter Be- 
rücksichtigung der nachgereichten Hinweise der Firm a Rödl & Partner zu einigen interkommuna- 
len Vergleichen (Zusammenfassung vom 25.08.2006).  
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen werden zunächst dem Hauptaus- 
schuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.09.2 006 zur Kenntnis gegeben, mit dem Vor- 
schlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitischen  Debatte in den/die zuständigen Fachaus- 
schüsse zu verweisen. Nach Abschluss der Beratungen  in den zuständigen Fachausschüssen 
wird eine zusammenfassende Vorlage mit den Ergebnis sen der Beratungen dem Ausschuss für 
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgeleg t, der die federführende, ressortübergrei- 
fende Bündelungsfunktion für die Haushaltskonsolidi erung unter Einbeziehung der Hinweise und 
Vorschläge der Firma Rödl & Partner hat (vgl. Begrü ndung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der 
Vorlage V/0579/2006). 
 
Bericht: 
 
1. Tageseinrichtungen für Kinder nach GTK/Anpassung  der Versorgungsquote  
(Konsolidierungsblatt 183)  
 
1.1. Analyse des Vergleiches 
 
1.1.1. Kurzbeschreibung des Konsolidierungsvorschla ges von Rödl und Partner 
 
Im Rahmen des interkommunalen Vergleichs wurden die Städte Bonn und Biele- 
feld in die Betrachtung aufgenommen. Der Vergleich hat gezeigt, dass die Versor- 
gungsquote in Münster überdurchschnittlich hoch ist. Es besteht hier nach ein 
rechnerisches Potenzial zwischen 100.000 € (2007) bis zu 200.000 € (2009, 
2010). 
 
1.1.2. Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz f ür Kinder im Alter von drei Jahren 
bis zum Eintritt in die Schule 
 
Das SGB VIII legt fest (§ 24), dass jedes Kind mit der Vollendung des dritten Le- 
bensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Kindergarten hat (un- 
bedingte Pflichtleistung!). Entscheidend dabei ist, dass der Gesetzgeber nicht auf 
den Beginn eines Kindergartenjahres abgehoben hat, sondern einen individuellen 
Rechtsanspruch begründet hat, der mit der Vollendung des dritten Lebensjahres 
beginnt. Dieses bedeutet, dass die Kinder einen Platz in einem Kindergarten, un- 
abhängig vom Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres, haben. 
 
Dieses bedeutet ferner für die Praxis, dass die Kinder heute nicht mehr nur drei 
Jahre in den Kindergarten gehen, sondern abhängig von ihrem Geburtstag länger 
als drei Jahre. Der Grund liegt darin, dass der Eintritt in die Schule nach wie vor an 
den Schuljahresbeginn gekoppelt ist und nicht individuell vom vollendeten sechs- 
ten Geburtstag des Kindes abhängt. 
 
Der derzeitige Versorgungsgrad der 3 – 6 jährigen Kinder liegt bei 105,4 %.  
 
 
1.2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
1.2.1. Bewertung der von Rödl & Partner benannten E insparpotenziale im Zusammen- 
hang mit dem „interkommunalen Vergleich“ 
 
Die Fa. Rödl & Partner geht in ihrem Vorschlag nicht auf unterschiedliche Grup- 
pen- und Trägerstrukturen in den Vergleichsstädten ein: So hat Münster im Ge-

3 
V/0729/2006 
 
gensatz zu anderen Städten mit 56 Gruppen bei 51 Elterninitiativen sowie weiteren 
rd. 20 finanzschwachen Trägern deutlich höhere Aufwendungen bei den Zuschüs- 
sen für diese Gruppen, als andere Städte. Die genannten Vergleichsstädte wiesen 
auf Nachfrage der Verwaltung zum Kindergartenjahr 2005 folgende Versorgungs- 
quoten aus: 
 
Bonn  =  93 % 
Bielefeld  =  98 % 
Münster =  104 % 
 
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich diese Versorgungsquoten auf drei 
Kernjahrgänge beziehen. Zu diesen drei Kernjahrgängen kommen noch die Kinder 
hinzu, die im laufenden Kindergartenjahr drei Jahre alt werden und einen Kinder- 
gartenplatz in Anspruch nehmen wollen. 
 
Die über 100%ige Versorgungsquote ermöglicht es, diesen individuell geltend ge- 
machten Rechtsanspruch ohne eine qualitätsmindernde Erhöhung von Gruppen- 
stärken zu befriedigen. Die Geltendmachung des Rechtsanspruchs im laufenden 
Kindergartenjahr ist jährlich steigend. 
 
Hinzu kommt, dass jährlich rd. 50 bis 70 Kinder, die noch keine drei Jahre alt sind, 
einen Platz im Rahmen von Einzelaufnahmen in den Kindergartengruppen finden 
und dafür gemäß Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW (GTK) rech- 
nerisch bis zum dritten Lebensjahr zwei Plätze belegen. Auch dieses hilft mit, den 
Rechtsanspruch abzudecken und im Rahmen des u3-Ausbaus Betreuungsange- 
bote vorzuhalten. 
 
Die Höhe der Versorgungsquote ist insofern zunächst nichts anderes als eine sta- 
tische Orientierungsgröße. Warum die Vergleichsstädte hier mit einer geringeren 
Quote auskommen, lässt sich eindeutig nicht erklären. Möglicherweise stellt sich in 
den genannten Städten die Nachfrage anders dar oder die Quote lässt sich mit ei- 
ner kontinuierlichen Überbelegung der Gruppen begründen. Um die pädagogische 
Qualität sicher zu stellen, hat das GTK einer dauerhaften Überbelegung der Grup- 
pen jedoch enge Grenzen gesetzt. Demnach ist es nicht möglich, die Versor- 
gungsquote durch Platzabbau zu senken und durch eine dauerhafte Gruppen- 
überbelegung wieder auszugleichen. 
 
In den Kindertageseinrichtungen in Münster gibt es keine Überkapazitäten. Trotz 
der gesamtstädtischen Versorgungsquote von inzwischen 105,4 % im Kindergar- 
tenjahr 2006/07 gibt es in einzelnen Stadtteilen Einrichtungen, die „Platzzahlüber- 
schreitungen“ vornehmen müssen (d. h. mehr als 25 Kinder in einer Gruppe auf- 
nehmen), damit der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Andererseits werden 
freie Kindergartenplätze mit zweijährigen Kindern belegt. Verändern sich Bedarfe 
in den Wohnbereichen dauerhaft (Rückgang der Anzahl der Kindergartenkinder 
bei Zunahme des Bedarfs an u3-Angeboten), finden im Rahmen der Jugendhilfe- 
planung/Kindergartenbedarfsplanung jährlich Bedarfsanpassungen statt. Es wer- 
den Gruppen umstrukturiert oder dem Bedarf angepasst, d. h. in Abstimmung mit 
den Trägern geschlossen. 
 
1.2.2. Konsolidierungsmaßnahmen bei den Kindertages einrichtungen 
 
Seit 2005 findet in Münster im Bereich der Kindertageseinrichtungen ein intensiver 
Konsolidierungsprozess statt. Bereits im Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 
bis 2009 sind Maßnahmen beschrieben worden, die zu Verringerungen bei den 
Betriebskosten führen (vgl. dazu Vorlage V/1065/2005 - Einzelmaßnahmen 
112/117 - Abbau der Plätze in städtischer Horteinrichtung/Anpassung der Platz-

4 
V/0729/2006 
 
zahlen in Kindertageseinrichtungen). 
 
Dieses Konsolidierungsprogramm hat durch Gruppenschließungen bei Einrichtun- 
gen in freier und städtischer Trägerschaft im Zusammenhang mit Bedarfsanpas- 
sungen und Veränderungen bei der Versorgungsquote sowie im Zusammenhang 
mit dem Ausbau des u3-Angebots zu entsprechenden Wirkungen geführt. Die 
Konsolidierungsmaßnahmen werden auch in den nächsten Jahren fortgesetzt. 
 
In dem Zusammenhang ist auf den Konsolidierungsvorschlag der Fa. Rödl & Part- 
ner Nr. 181 zu verweisen: Das Einsparpotenzial wird ab 2008 mit jährlich rd. 
1 Mio € veranschlagt. 
 
Für die u3-Gruppen müssen weitere Kindergartengruppen umgewandelt werden. 
Inwieweit der demografische Rückgang der Kindergartenkinder dieses tatsächlich 
hergibt, bleibt abzuwarten. In der Regel müssen für eine u3-Gruppe zwei Kinder- 
gartengruppen in Anspruch genommen werden. Insofern ist der erklärte Ausbau 
des u3-Angebots „im Bestand“ ebenfalls eine Bedarfsanpassung. 
 
 
1.3 Zusammenfassung - Tageseinrichtungen für Kinder  nach GTK 
 
Durch den von der Fa. Rödl & Partner gemachten weitergehenden Sparvorschlag in 
Höhe von 100.000 – 200.000 € erhöht sich die Einsparsumme auf bis zu 1,2 Mio €. 
Die Verwaltung wird diese Vorgabe im Rahmen der Umstrukturierungen der Grup- 
pen berücksichtigen. 
 
Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit dem gesamtstädtischen Konsolidie- 
rungsprozess die parlamentarischen Gremien mit dem Bericht an den Rat (Vorlage 
V/0574/2006 vom 19.07.2006) auf erhebliche finanzielle Risiken in der Gesetzes- 
und Kostenentwicklung im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder hingewiesen und 
dort u. a. genannt: 
 
• Kürzungen der Landeszuschüsse 
• Kein Defizitausgleich bei geringeren Elternbeiträgen 
• Weitere GTK-Novellierung mit weiter reichenden Finanzierungsumstellungen 
• Veränderte Finanzierung in der Kindertagespflege etc. 
 
 
2. Ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung/An passen der Standards 
 
(Konsolidierungsblatt 191) * 
* vergl. auch Konsolidierungsblätter 189 und 190  
 
2.1. Analyse des Vergleiches 
 
2.1.1. Benennung Produkt / Vergleichsgegenstand 
 
Junge Menschen haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung und auf 
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlich- 
keit, d. h. die Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen 
Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder 
abzubauen. Dies geschieht durch familienunterstützende, -ergänzende und -
ersetzende Hilfen in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen 
zur Erziehung. Auf Hilfen zur Erziehung besteht ein Rechtsanspruch, wenn be- 
stimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. die Familie die entsprechende Erziehung 
nicht gewährleisten kann).

5 
V/0729/2006 
 
 
2.1.2. Ambulante Hilfen zur Erziehung 
 
Pflichtaufgabe, Rechtsgrundlagen: §§ 20, 27 - 32, 35 - 36, 41 SGB VIII, Leistungs- 
standards: Interne Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
Standards: Für die Bereiche Ambulant Betreutes Wohnen (§ 27 II SGB VIII), Er- 
ziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 
SGB VIII) und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) wur- 
den die Leistungsstandards (Hilfedauer, -umfang) abgesenkt und die Zielsetzung 
neu formuliert. Die Steuerung der Hilfen erfolgt durch das Amt für Kinder, Jugend- 
liche und Familien, die Leistungserbringung geschieht durch freie Träger. 
 
2.1.3. Stationäre Hilfen zur Erziehung 
 
Pflichtaufgabe, Rechtsgrundlagen: §§ 19, 33 und 34 i. V. m §§ 27, 35 – 41 SGB 
VIII, Leistungsstandards: gesetzliche Standards (§§ 33 – 37), Ratsbeschlüsse, in- 
terne Richtlinien. 
 
Standards: Rahmenkonzept „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung - Teil IV: 
Stationäre Hilfen (Vorlage V/0470/2005) mit der Implementierung von Steuerungs- 
instrumenten, Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung (Vorlage 
V/0421/2005) zur Umsteuerung von stationärer zu ambulanter Hilfe, Grundsätze 
der Heimplatzbelegung vom 16.03.2006 Die Steuerung der Hilfen erfolgt durch das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, die Leistungserbringung geschieht 
durch freie Träger. 
 
2.1.4. Analyse der Vergleichszahlen 
 
HzE-Bericht 2003 - Jugendamtstyp 
 
Die Ausführungen der Fa. Rödl & Partner beziehen sich auf den HzE-Bericht 2003 
der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik. Hier wird nach Ju- 
gendamtstypen unterschieden: Münster ist Jugendamtstyp 2 (= KS-2), d. h. eine 
kreisfreie Städte mit einer hohen  Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen. 
Zur KS-2 gehören außerdem: Bochum, Bonn, Bottrop, Hamm, Krefeld, Leverku- 
sen, Mönchengladbach, Mülheim, Oberhausen, Remscheid und Solingen. 
 
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) unter- 
scheidet Größenklassen nach Einwohnerzahl: Größenklasse 1 = > 400.000 Ew. 
Größenklasse 2 = 200.000 - 400.000 Ew. usw. In der im HzE-Bericht 2003 vergli- 
chenen KS-2 sind Städte, die zum Teil deutlich unter 200.000 Ew. liegen und da- 
mit mit Münster nicht unbedingt vergleichbar sind. 
 
Im Jugendamtstyp 1 (= KS-1, kreisfreie Städte mit einer sehr hohen Belastung der 
sozioökonomischen Lebenslagen) sind die Städte Aachen, Bielefeld, Dortmund, 
Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln und Wuppertal. 
Von der Größeneinteilung der KGSt gehören damit Aachen, Bielefeld, Gelsenkir- 
chen, Hagen und Wuppertal zur Vergleichsgruppe von Münster.  
 
Die angeführten Vergleichsstädte stellen damit kein geeignetes Instrument eines 
Benchmarkings dar.

6 
V/0729/2006 
 
2.1.5. Öffentliche Ausgaben für Hilfen zur Erziehun g 
 
Die Verfasser des HzE-Berichts 2003 führen im Kapitel 3.2 (Überschrift: „Regiona- 
le Disparitäten bei der Höhe der Ausgaben“) aus, dass „davon abgesehen wird, die 
Daten zu den  finanziellen Aufwendungen insgesamt …  infolge von Ungenauigkei- 
ten und Unschärfen für die Jugendämter einzeln auszuweisen.“ In der Fußnote ist 
erläutert, dass „zu berücksichtigen ist, dass der hier verwendete Quotient aus 
Ausgabevolumen für Leistungen der Hilfen zur Erziehung relationiert auf die unter 
21-Jährigen für sich allein genommen kein geeigneter Indikator für die Angemes- 
senheit von finanziellen Aufwendungen für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe 
sein kann.“ 
 
Im Ergebnis beschränkt sich die Auswertung auf die Höhe der „Pro-Kopf-
Ausgaben“ für die Leistungen der Hilfen zur Erziehung insgesamt, Angaben für 
einzelne Leistungssegmente oder gar Hilfearten sind nicht ermittelt. Dies führt da- 
zu, dass gerade im Bereich der ambulanten Hilfen erhebliche Unterschiede bezo- 
gen auf die Zuordnungskriterien für die einzelnen Erhebungskategorien seitens der 
Jugendämter bestehen. 
 
2.1.6. Fallzahlen 
 
Der HzE-Bericht 2003 beruht auf Fallzahlen für die HzE-Bereiche §§ 28 - 35 SGB 
VIII bzw. §§ 29 - 35 SGB VIII (Erziehungsberatung nicht mitgewertet). Der so ge- 
nannte IKO-Vergleichsring der KGSt, an dem die Stadt Münster seit 2003 teil- 
nimmt,  sieht demgegenüber auch die Bereiche § 27 II, 35 a und 41 SGB VIII mit 
vor, ist dementsprechend auf alle Lebenssachverhalte bezogen. Die Erziehungs- 
beratung ist im IKO-Ring ebenfalls nicht gewertet. 
 
Auch in diesem Bereich „hinkt“ der Städtevergleich im HzE-Bericht 2003. Aus dem 
IKO-Vergleichsring hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien dagegen 
Standards und interne Regelungen abgeleitet, die in Handlungskonzepte umge- 
setzt wurden. 
 
2.1.7. Eckwerte zur Höhe der Pro-Kopf-Ausgaben der Jugendämter 
 
Der HzE-Bericht 2003 führt folgende „Eckwerte zur Höhe der Pro-Kopf-Ausgaben 
der Jugendämter für die Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen n. Jugend- 
amtstypen; 2003 (Angaben pro unter 21-J.)“ aus: 
 
Jugendamtstyp Minimum Maximum Spannweite Mittelwert  Median Gültige N 
….       
KS-2 88 (232)² 428 340 324 334 N=12 
….       
² = Diese Angaben markieren Ausreißer und können da her nur eingeschränkt bzw. gar nicht als Ori- 
entierungsrahmen zur Einschätzung und Bewertung der Situation von Jugendämtern dienen. …  
 
Die Ausführungen von Rödl & Partner auf S. 35 des Gutachtens zur gleichen Quel- 
le beziehen sich auf folgende Werte: 
 
Kenn- 
zahl 
Wert 
 
MS 
Mittel- 
Wert 
Delta 
in EUR 
min  Delta 
in EUR 
max  Delta 
in EUR 
Vergleichs- 
kommunen 
Zuschuss  
pro unter 
21-
jährigen 
438 324 6.157.418 
 232  11.108.138  459 -1.132.388 Bochum 
Bonn 
Bottrop 
Hamm etc.

7 
V/0729/2006 
 
Rödl & Partner führen aus, dass zum Vergleich die Haushaltsdaten der Stadt 
Münster aus 2005 heran gezogen wurden, und dass durch ergriffene Maßnahmen 
zur Haushaltskonsolidierung das tatsächliche Potential höher ist, als das durch die 
vorliegende konservative Rechnung ermittelte. Damit ist der Vergleich entwertet, 
weil die Grundlagen auseinander fallen. 
 
2.1.8. Untersuchung der Stadt Bonn 
 
Rödl &Partner haben bei der Untersuchung der Stadt Bonn zwischen November 
2005 und Februar 2006 auf der gleichen Grundlage des HzE-Berichts 2003 den 
Maximal-Wert von 428 € und den Median von 334 € zugrunde gelegt. Allein die 
Anrechnung des Median-Wertes auf Münster führt zu einer Verringerung der Kon- 
solidierungssumme von 539.230 € (53.923 Einwohner unter 21 Jahren in Münster 
x 10 € Differenz zwischen Median und Mittelwert). 
 
2.1.9. Datenlage der Arbeitsstelle Kinder- und Juge ndhilfestatistik 
 
Am 11.08.2006 ist beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die zugrunde 
liegende Statistik der Arbeitsstelle zum HzE-Bericht 2003 eingegangen. Danach 
liegt Münster bei den Ausgaben für HzE-Leistungen an fünfter Stelle; der Betrag 
beläuft sich für 2003 auf 389,99 €. 
 
2.1.10. Zusammenfassung der Analyse der Vergleichszahlen 
 
Der HzE-Bericht 2003 beruht auf einer Datenlage, die nicht aktuell ist und insbe- 
sondere Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Münster ab 2004 nicht berücksich- 
tigt.  
 
Der HzE-Bericht 2006 (mit den Daten von 2004) liegt zwischenzeitlich vor. Zu 
konstatieren ist, dass die Pro-Kopf-Ausgaben beim Jugendamtstyp 2 angestiegen 
sind: 
 
 Minimum Maximum Spannweite Mittelwert Median 
2003 88 (232) 428 340 324 334 
2004 88 (257) 472 384 353 380 
Veränd.in % 0 (11) + 10 + 13 + 9 + 14 
 
Der Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen für HzE ist in Münster von 2003 
nach 2004 nur um rund 4,3 % gestiegen. Die Veränderung des Medians ist deut- 
lich höher, so dass im Städtevergleich die Stadt Münster positiver erscheint. Ab 
2004 wurden zudem Konsolidierungsmaßnahmen in Münster eingeleitet, die Aus- 
wirkungen auf die Höhe der Ausgaben haben. Sie sind nicht in das von Rödl & 
Partner ermittelte Ergebnis eingeflossen. 
 
 
2.2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
2.2.1. Konsolidierungspotential Rödl & Partner 
 
Die Fa. Rödl & Partner hat mit Stellungnahme vom 17.08.2006 konstatiert, dass 
der Städtevergleich auf nicht aktuellen Daten beruht und die konservative Annah- 
me eines noch höheren Sparpotentials „nicht haltbar“ ist. Vielmehr soll eine jährli- 
che Steigerung von 5 bis 7 % auf die Zahlen des Haushaltsjahres 2003 für die 
Jahre 2004 und 2005 erfolgen. Daneben wird die Berechnung mit Hilfe eines Mit- 
telwertes durch den Median ersetzt. Im Ergebnis ergibt sich für Rödl & Partner ein 
„erklärungsbedürftiges Delta in Höhe von 4,7 Mio EUR“. In exakten Zahlen ausge-

8 
V/0729/2006 
 
drückt reduziert Rödl & Partner den Konsolidierungsvorschlag von 6.157.418 € auf 
4.730.000 €, also um 1.427.418 €. 
 
Die Berechnung: 5.500.000 € x 7 % = 385.000 € x 2 Jahre = 770.000 € 
                            5.500.000 € ./. 770.000 € = 4.730.000 € 
 
Dies würde unter Berücksichtigung von rund 54.000 Einwohnern unter 21 Jahren 
in Münster eine Abweichung vom Median von 88 € / Einwohner unter 21 Jahren 
ergeben. Legt man weiter den Median 2004 (siehe oben) von 380 € zugrunde, wä- 
re Münster nahe an dem Maximalwert von 472 € (MS = 466 €). Dies entspricht 
nicht der Realität, weil Münster im Vergleich 2003 zu 9 % unter dem Maximalwert 
liegt und sich dieser Wert für 2004 auf 1 % reduzieren würde. Dies Ergebnis ergibt 
sich aus folgender Tabelle: 
 
    Minimum Maximum Mittelwert Median Wert MS 
 
 
  2003   232 €  428 €  324 €  334 €  390 € 
 
  2004  257 €  472 €  353 €  380 €  * 
 
* =   der Wert für Münster liegt der Arbeitsstelle Ki nder- und Jugendhilfestatistik nicht vor, sondern 
nur beim LDS in Düsseldorf. Dort ist von hier keine Auswertung möglich. 
 
Die Berechnung von Rödl & Partner ist damit nicht realistisch und kann nicht ak- 
zeptiert werden. 
 
2.2.2. Mögliche Konsolidierungspotentiale 
 
Die Fa. Rödl & Partner führt aus, dass „bereits Konsolidierungsmaßnahmen in ei- 
nem Umfang von 1 Mio € - Anm.: im Gesamtsystem Hilfen zur Erziehung (vgl. 
Konsolidierungsblätter 189 und 190) - mit dem Fachamt abgestimmt wurden“ (Be- 
richt S. 36). Diese Konsolidierung bezieht sich auf die Absenkung der Leistungs- 
standards im ambulanten und stationären Bereich, die unabhängig von der Orga- 
nisationsuntersuchung bereits im Jahr 2005 konzipiert wurde. Rödl & Partner 
rechnet den Betrag von 1 Mio € allerdings auf das errechnete Einsparvolumen von 
6 Mio € an und kommt im Ergebnis auf 5 Mio € (siehe auch Konsolidierungsmaß- 
nahme Nr. 191). 
 
Die Verwaltung sieht weiteres Potential bei den stationären Hilfen zur Erziehung. 
Bereits mit den Vorlagen V/0421/2005 „Controlling im Bereich der Hilfen zur Erzie- 
hung“ und V/0470/2005 „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung - Teil IV Sta- 
tionäre Hilfen“ wurden konkrete Steuerungsinstrumente entwickelt, um die stei- 
gende Kostenentwicklung einzugrenzen. Parallel dazu wurden Maßnahmen erar- 
beitet, um eine qualitative Verbesserung von Betreuung und Beratung mit dem Ziel 
anzustreben, Kinder, Jugendliche und Familien rechtzeitiger zu erreichen, ihre ei- 
genen Möglichkeiten, die ihres sozialen Umfeldes und Angebote freier Träger stär- 
ker zu nutzen, bevor kostenintensive erzieherische Hilfen eingesetzt werden. 
 
Diese Maßnahmen erfolgten auch vor dem Hintergrund, dass die gesellschaftli- 
chen Rahmenbedingungen sich entscheidend verändert haben bzw. verändern 
werden. Stichworte sind: Wandel der Familiensituationen und ihrer Anforderungen, 
eine steigende Anzahl Jugendlicher/demographischer Faktor (z. B. steigende Zahl 
in den Altersgruppen 10 bis unter 14 Jahre, 14 bis unter 18 Jahre und 18 bis unter 
21 Jahren in der Prognose zum Jahr 2013), Jugendkriminalität, Destabilisierung 
von Familien, Erziehungsunsicherheit und -überforderung. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat durch die Umsteuerungsmaß-

9 
V/0729/2006 
 
nahmen erreicht, dass seit dem Haushaltsjahr 2004 keine Bewilligung von Haus- 
haltsmitteln über Nachtrag erforderlich wurde. Mit dem Schreiben vom 21.03.2006 
an alle Teilnehmer/innen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 6 „Er- 
ziehungshilfen“ und die Geschäftsführer/innen der freien Wohlfahrtsverbände hat 
die Verwaltung auf die Konsolidierungsbemühungen hingewiesen und u. a. ausge- 
führt, dass „für finanzielle Steigerungen kein Raum verbleibt“. Diesem Anliegen 
tragen bisher alle Beteiligten Rechnung. 
 
Durch die Belegung sozialraumnaher münsteraner Plätze in Einrichtungen in ei- 
nem angemessenen Verhältnis von Qualität und Kosten, durch ein abgestuftes 
Konzept von stationärer Unterbringung (Heilpädagogische Tagesgruppe vor 5-
Tage-Gruppe vor milieunaher familiärer Unterbringung vor Pflegefamilie vor famili- 
enanaloger Wohnform vor Regelgruppe in Heimerziehung) und durch die Entwick- 
lung weiterer Steuerungsstrategien (Altersstruktur der untergebrachten Kinder, 
Dauer der Unterbringung, Perspektive zu Beginn der Hilfe und Zielvorgaben für 
den Hilfeverlauf) werden weitere Kostensenkungen möglich sein. 
 
Die Verwaltung beziffert diese Kostensenkung ab 2007 auf 1,3 Mio €. Damit be- 
trägt die gesamte Konsolidierungssumme im Feld der ambulanten und stationären 
Hilfen zur Erziehung 2,3 Mio €. Dies entspricht einem Anteil am gesamten Budget 
der Hilfen zur Erziehung von über 8 % und stellt die äußerste Grenze des Mögli- 
chen dar. Weiterer Spielraum verbleibt nicht. 
 
 
2.3. Zusammenfassung - Hilfen zur Erziehung 
 
Der Konsolidierungsvorschlag von Rödl & Partner Nr. 191 geht von folgender Haushalts- 
entlastung aus: 
 
2007   2008   2009   2010 
 
2.000.000 €  3.500.000 €  5.000.000 €  5.000.000 € 
 
Dies unter Berücksichtigung einer bereits vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
erbrachten Einsparsumme von 1 Mio €. Aus den oben angegebenen Gründen kann das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien als Konsolidierungssumme bis 2,3 Mio € 
erbringen. Sollten durch die eingeleiteten Umsteuerungsmaßnahmen weitere Entlastun- 
gen möglich sein, wird sich die Einsparung im vorabbudgetierten Bereich automatisch 
erhöhen und sie dem Haushalt zugeführt. 
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Klein

Originalvorlage

6860 Zeichen

...  
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat Obm 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
Hier: Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen Konsolidierungspo- 
tentialen aus den Interkommunalen Vergleichen (IKV) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
  
27.09.2006 Hauptausschuss 
 
Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt die anliegenden Bericht e der Verwaltung zu den interkommunalen 
Vergleichen zur Kenntnis. Sie werden an die jeweiligen Fachausschüsse  zur inhaltlichen Bera- 
tung verwiesen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss d er Beratungen in den zuständigen 
     Fachausschüssen eine zusammenfassende Vorlage mit den Ergebnissen der Bera- 
     tungen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. 
 
 
Begründung 
 
Zu 1. 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23. 8.2006 zur Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsoli- 
dierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner GbR: Beratung 
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ u.a. 
(Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion  - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses)  beschlossen: 
 
„Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im vorliegenden Abschlussbericht der Firma Röd l & Partner durch interkommunalen 
Vergleich erhobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe 
für die Unterschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Ver- 
gleich Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de n IKV ein individuelles Stufenraster vor- 
zulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials wel- 
che Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder freie 
Träger hat. 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0737/2006  
Auskunft erteilt: 
Herr Uetz 
Ruf: 
492 60 20 
E-Mail: 
uetzr@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.09.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 -  
 ...  
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Vorlage diesem Auftrag nach. Die vorgelegten Berichte analysie- 
ren zum einen die Städtevergleiche für die Produkt-/ Aufgabenbereiche, um mögliche Besonder- 
heiten und signifikante Unterschiede, die für die Interpretation der Ergebnisse der Städtevergleiche 
von Bedeutung sind, herauszuarbeiten und die vermuteten Konsolidierungspotentiale im Hinblick 
auf ihre sachliche und zeitliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei bezieht sich die Verwaltung auf 
den Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner unter Einbezug der nachgereichten (Zusammen- 
fassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma Rödl & Partner zu einigen  interkommunalen Ver- 
gleichen.  
 
Die Firma Rödl & Partner hat in ihrem Abschlussbericht (Ziffer 3.5 des Abschlussberichtes) für ei- 
nige ausgewählte Eigenbetriebe und Beteiligungen (Münster-Marketing, Halle Münsterland GmbH, 
Stadtwerke Münster GmbH, Westfälische Bauindustrie GmbH, Wohn- und Stadtbau, Wohnungsun- 
ternehmen der Stadt Münster GmbH) ausgewählte Geschäftsbereiche und Kennzahlen mit ande- 
ren Kommunen (Aachen, Bielefeld, Bonn) verglichen. Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Münster-Marketing ist (analog dem Verfahren zu den interkommunalen Vergleichen auf Produkt- 
ebene) eine Berichtsvorlage für den Werksausschuss Münster-Marketing erstellt und dieser 
Hauptausschussvorlage beigefügt worden. Zu den interkommunalen Vergleichen für die genann- 
ten Beteiligungen ist darauf hinzuweisen, dass die besonderen Zuständigkeiten und Befugnisse 
der Geschäftsführung einerseits und des  Aufsichtsrates andererseits, die sich aus der Rechtsform 
der GmbH ergeben, zu berücksichtigen sind. Für die Beteiligungsgesellschaften führt die Beteili- 
gungsverwaltung Vorgespräche mit den Geschäftsführungen, um zu prüfen, ob über entsprechen- 
de Globalvereinbarungen Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungsgesellschaften erzielt werden 
können. Die Hinweise aus den interkommunalen Vergleichen und die weiteren Ausführungen im 
Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner werden einbezogen. Die Beteiligungsverwaltung wird  - 
nach Abschluss der entsprechenden Erörterungen mit den Geschäftsführungen und ggf. der Betei- 
ligung der jeweiligen Aufsichtsräte - über die Ergebnisse im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen 
und Liegenschaften berichten.  
 
Zu den interkommunalen Vergleichsdaten im Bereich der „Parkgebühren“ ist darauf hinzuweisen, 
dass „Parkgebühren/Parkentgelte“ sowohl für den Aufgabenbereich der Westfälischen Bauindust- 
rie GmbH (Parkhäuser) als auch für das Parken im öffentlichen Raum (Zuständigkeit hierfür liegt 
beim Tiefbauamt) festgesetzt und erhoben werden. Wegen des Sachzusammenhangs werden (wie 
auch im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner) diese Vergleichsdaten zusammen analysiert 
und bewertet. Wegen noch notwendiger Detailklärungen und der angesprochenen besonderen 
Verfahrensnotwendigkeiten bei den Beteiligungsgesellschaften – hier der WBI - war eine abschlie- 
ßende Analyse und Bewertung bis zur Sitzung des Hauptausschusses nicht möglich. Die Verwal- 
tung wird diese sobald als möglich nachliefern. 
 
Die Prüfungsergebnisse der Verwaltung (anliegende Berichtsvorlagen) werden dem Hauptaus- 
schuss zur Kenntnis gegeben, mit dem Vorschlag, die Berichte zur fachlichen Diskussion und Be- 
ratung an den zuständigen Fachausschuss/die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. 
 
Zu 2.: 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- 
ren Konkretisierung, Abstimmung und  Begleitung des Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und für die übergreifenden personellen  
organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungssachverhalte an den Ausschuss für Personal, 
Recht und Ordnung verwiesen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 
(AFBL) ist damit (vgl. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) feder- 
führend und ressortübergreifend für die fachlich, finanzielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der 
Haushaltskonsolidierung unter Einbezug der Hinweise und Vorschläge der Firma Rödl & Partner 
zuständig.

- 3 -  
 
 
Damit der AFBL diese Bündelungsfunktion wahrnehmen kann, wird die Verwaltung beauftragt, 
nach Abschluss der Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen eine Zusammenfassung 
der Beratungsergebnisse dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzu- 
legen. 
 
 
gez. Dr. Tillmann

Anlage 02 - V/0713/2006

16966 Zeichen

V/0713/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Hilfen zur Pflege - Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und 
möglichen Konsolidierungspotentialen aus dem Interkommunalen Vergleich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und A rbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 die Vor lage V/0579/2006 „Haushaltskonsolidie- 
rungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner GbR: Beratung und 
Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung  des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ bera- 
ten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner ist den Mitgliedern der Ausschüsse zugeleitet 
worden. Ergänzend ist zur Vorlage der Verwaltung (A ntrag der CDU-Fraktion und der FDP-
Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u. a. beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Vergleich (IKV) 
erhobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Un- 
terschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleichs- 
städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufenraster 
vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials 
welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbr ingung durch die Stadt Münster oder 
freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage die sem Auftrag nach. Der folgende Bericht 
analysiert zum einen den vorgenommenen Städtevergle ich für das Produkt Hilfen zur Pflege, um 
mögliche Besonderseiten und signifikante Unterschie de, die für die Interpretation der Ergebnisse 
des Städtevergleichs von Bedeutung sind, herauszuar beiten und die vermuteten Konsolidie- 
rungspotentiale im Hinblick auf ihre sachliche und zeitliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei be- 
zieht sich die Verwaltung auf die Hinweise im Absch lussbericht der Firma Rödl & Partner unter 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0713/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Frank.Treutler@stadt-muenster.de 
Datum: 
06.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0713/2006 
 
Einbezug der nachgereichten (Zusammenfassung vom 25 .08.2006) Hinweise der Firma Rödl & 
Partner zu einigen  interkommunalen Vergleichen.  
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen hat die Verwaltung dem Haupt- 
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.9 .2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem 
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitisc hen Debatte in den/die zuständigen Fachaus- 
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage V/0579/2006 „Hausha ltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- 
ren Konkretisierung, Abstimmung und Begleitung des Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegensch aften und für die übergreifenden personel- 
len  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungss achverhalte an den Ausschuss für Perso- 
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für  Finanzen, Beteiligungen und Liegen- 
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlu ssvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsf unktion im Hinblick auf die fachlich, finan- 
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltsk onsolidierung unter Einbezug der Hinwei- 
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher h at der Hauptausschuss die Verwaltung be- 
auftragt, nach Abschluss der Beratungen in den zust ändigen Fachausschüssen eine zusammen- 
fassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
 
1. Analyse des Vergleichs  
 
1.1 Bezeichnung des Produkts, Rechtsgrundlagen, Fin anzierung 
 
 Die Hilfe zur Pflege gehört zu den Leistungen der Sozialhilfe (§§ 61 ff. SGB XII). Im Gegen- 
satz zur Pflegeversicherung nach dem SGB XI, die mi t standardisierten und zumeist gede- 
ckelten Leistungen eine Grundsicherung gegen Pflege risiken für Versicherte bereitstellt, ist 
die Hilfe zur Pflege auf Bedarfsdeckung gerichtet. Ferner ist die Hilfe zur Pflege einkom- 
mens- und vermögensabhängig. Sie umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pfle- 
ge, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege (§ 61 II Satz 1 SGB XII).  
 
 Die sachliche Zuständigkeit für die Hilfe zur Pfle ge in vollstationären Einrichtungen für Per- 
sonen unter 65 Jahren liegt in NRW bei den Landscha ftsverbänden, während für die übrigen 
Leistungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die ör tlichen Träger zuständig sind; die 
Zuständigkeit umfasst zugleich die Finanzierungskompetenz.   
 
 Die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege außerhalb vo n Einrichtungen zu Lasten der Stadt 
Münster beliefen sich im Haushaltsjahr 2005 auf 1.7 39.178 €, für die Leistungen in Einrich- 
tungen auf 7.550.151 €
1. 
 
1.2 Pflichtigkeitsgrad, Standards 
 
Die meisten Leistungen der Hilfe zur Pflege sind Pf lichtleistungen dem Grunde und der Höhe 
nach; Pflegebedürftige, die die sachlichen und wirt schaftlichen Voraussetzungen erfüllen, ha- 
ben einen Leistungsanspruch. Die sachlichen Vorauss etzungen betreffen das Vorliegen von 
Pflegebedürftigkeit; während Leistungen der Pflegev ersicherung mindestens erhebliche Pfle- 
gebedürftigkeit auf Dauer (Pflegestufe 1) vorausset zt, können Hilfe zur Pflege auch Personen 
mit geringerem oder vorübergehendem Pflegebedarf in  Anspruch nehmen. Maßgeblich für 
den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Entscheidu ng der Pflegekasse (§ 62 SGB XII); ein ei- 
genständiger Beurteilungsspielraum, der diese Entscheidung mit Blick auf die Hilfe zur Pflege 
revidieren oder modifizieren könnte, kommt dem komm unalen Leistungsträger nicht zu. Unter 
dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Voraussetzun gen müssen Pflegebedürftige regelmä- 
                                                
 
1  jeweils reale Ausgaben für Leistungen der Hilfe z ur Pflege vom 01.01. bis 31.12.2005

3 
V/0713/2006 
 
ßig in angemessenem Umfang ihr Einkommen einsetzen,  soweit es die gesetzliche Einkom- 
mensgrenze übersteigt, in bestimmten Fallkonstellat ionen darüber hinaus Einkommen unter 
der Einkommensgrenze. „Angemessenheit“ im Rahmen des Einkommenseinsatzes über der 
Einkommensgrenze ist ein unbestimmter Rechtsbegriff , den der für die Leistungsbewilligung 
zuständige Träger in jedem Einzelfall, in Orientier ung an den gesetzlichen Auslegungskrite- 
rien gem. § 87 I Satz 2 SGB XII, jeweils zutreffend  auszulegen hat. Dabei steht den Sozialge- 
richten die Letztentscheidungskompetenz zu, jeweils  konkret zu überprüfen, ob die Behörde 
„Angemessenheit“ richtig ausgelegt hat oder nicht; ein eigenständiger Beurteilungsspielraum, 
der im konkreten Einzelfall für „Angemessenheit“ mehr als ein zutreffendes Auslegungsresul- 
tat zuließe, steht der Behörde nicht zu. Von einige n Ausnahmen und Freibeträgen abgese- 
hen, müssen Leistungsberechtigte auch ihr Vermögen für die Finanzierung der Pflegekosten 
vorrangig einsetzen.  
 
  Wie die Pflegeversicherung favorisiert auch die S ozialhilfe die häusliche Pflege gegenüber 
der Pflege in Einrichtungen (ambulant vor stationär ); dieser Grundsatz gilt nicht, sofern die 
Pflege in einer geeigneten stationären Einrichtung mit Blick auf die konkrete persönliche und 
familiäre Situation sowie vor dem Hintergrund der ö rtlichen Umstände zumutbar ist und die 
ambulante Alternative mit unverhältnismäßigen Mehrk osten verbunden wäre (§ 13 I S. 3-6 
SGB XII). Hinsichtlich der Entscheidung über die Heimbetreuungsbedürftigkeit im Einzelfall ist 
der Sozialhilfeträger an die Entscheidung der Pfleg ekasse hierzu nicht gem. § 62 SGB XII 
gebunden.  
 
1.3 Analyse der Vergleichszahlen  
 
 Im Rahmen der, mit Blick auf ihre Realisierungsper spektiven zwischen der Fa. Rödl & Partner 
GbR und der Fachverwaltung abgestimmten, Maßnahme N r. 173 „Optimierung der Hilfen zur 
Pflege“ wird ein Konsolidierungsbeitrag von 15.000 € pro Jahr angestrebt. Mit Maßnahme Nr. 
172 wird ferner angeregt, künftig Berechtigte vor L eistungsbeginn auf kostengünstige Pflege- 
dienste bzw. -einrichtungen zu verweisen und, sowei t preisgünstigere Angebote verfügbar 
sind, Kostenzusagen konkret für diese Angebote zu e rteilen; das Einsparpotential für diese 
Maßnahme wurde vorerst nicht beziffert. 
 
 Über das mit Maßnahme Nr. 174 erwartete Einsparpot ential hinaus ermittelt das Gutachten 
auf der Grundlage eines interkommunalen Vergleichs für die Haushaltsjahre 2007 ff. zusätzli- 
che Haushaltsentlastungen im Aufgabenzusammenhang „Hilfe zur Pflege“ in folgendem Um- 
fang 
2: 
 
Haushaltsjahr 2007 2008 2009 2010 
Entlastung 300.000 € 630.000 € 1.260.000 € 1.260.00 0 € 
 
 Im ersten Schritt werden die Ausgaben der Hilfe zu r Pflege pro Fall und Jahr, jeweils in und 
außerhalb von Einrichtungen, in Münster mit den kor respondierenden Mittelwerten der Ausga- 
ben in Aachen, Bielefeld, Bochum 
3, Bonn und Münster verglichen; das Produkt aus den so 
ermittelten Abweichungen durchschnittlicher Fallkos ten in Münster von den Mittelwerten aller 
Vergleichsstädte von 1.207 € (in Einrichtungen) sow ie von 721 € (außerhalb von Einrichtun- 
gen) einerseits und den Fallzahlen 4 andererseits wird als Einsparvolumen identifiziert.  
                                                 
2  Die Darstellung im Gutachten berücksichtigt mit H inweis auf „deutlich überdurchschnittlich hohe 
Kennzahlenwerte in Verbindung mit strukturellen Bes onderheiten“ (S. 32 des Gutachtens) nicht 
Leistungen der Hilfe zur Pflege in Bonn; die Besond erheiten Bonns betreffen einige Pflegeeinrich- 
tungen in kommunaler Trägerschaft dort. Mit Hinweis  auf kommunale Pflegeeinrichtungen auch in 
Bochum hat die Fachverwaltung die Gutachter gebeten,  die Resultate im Maßnahmezusammen- 
hang unter Einbezug der Bonner Werte zu korrigieren . Die hier angegebenen Werte entsprechen 
der korrigierten Fassung.  
3  s. Fn. 2 
4  Fälle in Einrichtungen: 850; Fälle außerhalb von Ein richtungen: 319

4 
V/0713/2006 
 
 
 Zur Erklärung der Befunde verweist das Gutachten m it Blick auf die Pflege in Einrichtungen 
auf den Umstand, dass die durchschnittlichen Kosten  pro Platz und Tag in Münsteraner Pfle- 
geeinrichtungen ihrerseits über dem korrespondieren den Mittelwert aller Vergleichsstädte 
5 lie- 
gen. Zugleich wird zugestanden, dass die Stadt Müns ter über unmittelbare Steuerungsmög- 
lichkeiten hinsichtlich der Platzkosten der Einrich tungen nicht verfügt. Angesichts des im Ver- 
gleich zu anderen Städten größeren Anteils von Pfle geeinrichtungen mit geringer Platzzahl an 
allen Einrichtungen in Münster wurde im Vorfeld der  Untersuchung zunächst ein Zusammen- 
hang zwischen (geringer) Platzzahl je Einrichtung u nd (hohen) Kosten pro Platz vermutet, im 
Ergebnis gleichwohl nicht bestätigt. 
 
 Mit Blick auf die Hilfe zur Pflege außerhalb von E inrichtungen verweist das Gutachten darauf, 
dass Leistungsberechtigte in Münster gegenwärtig üb erwiegend Pflegedienste aus der mittle- 
ren Preiskategorie in Anspruch nehmen, und empfiehlt, 
• auf die Inanspruchnahme preisgünstigerer Dienste h inzuwirken und 
• anstelle der Beteiligung an den Vergütungsvereinba rungen gem. § 89 SGB XI künftig se- 
parate Vereinbarungen gem. §§ 75 ff. SGB XII mit den Diensten zu treffen. 
 
1.4 Zusammenfassung der Analyse der Vergleichszahle n 
 
  Im Rahmen der Maßnahme Nr. 174 wird die Differenz  der durchschnittlichen Jahreskosten 
für Hilfen zur Pflege pro Fall gegenüber dem betref fenden Mittel der Vergleichsstädte als 
jährliches rechnerisches Konsolidierungspotential d eklariert. Zur Erklärung der Differenz 
werden daraufhin das Kostenniveau pro Platz in Einr ichtungen sowie die Preissituation der 
ambulanten Pflegedienste erörtert.  
 
 Die beiden konkreten Empfehlungen des Gutachtens k onzentrieren sich auf die Leistungen 
außerhalb von Einrichtungen, darunter die Anregung,  auf preisgünstigere ambulante Anbie- 
ter zu verweisen, die ihrerseits an Maßnahme Nr. 172 andockt.  
 
  
2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
2.1  Bewertungen der von der Firma Rödl & Partner b enannten Konsolidierungspotentiale 
unter Einbezug der Analyse unter Ziffer 1  
 
  Die in der Maßnahme für Münster dargestellten Bef unde: 
• im Vergleich zu den meisten Vergleichsstädten hohe  Kosten pro Platz in der stationären 
Pflege sowie 
• die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegeleistunge n überwiegend im mittleren Preis- 
segment 
  treffen zu. Auch stellt die Verwaltung den genere llen Umstand, dass der Umfang der Ausga- 
ben für die Hilfe zur Pflege reduzierungsbedürftig ist, nicht in Frage (s. Maßnahmen Nr. 172 
und 173).  
 
  Zweifelhaft ist, inwieweit sich das ermittelte re chnerische Konsolidierungspotential tatsäch- 
lich wird erschließen lassen können. Der auf jährli ch 1,03 Mio. € bezifferte Teilbetrag für den 
Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen entsp richt immerhin 81,7 % des gesamten er- 
warteten Einsparvolumens der Maßnahme; für diesen L eistungsbereich konzediert das Gut- 
achten jedoch keine bzw. keine unmittelbaren Einflu ssmöglichkeiten des kommunalen Sozi- 
alhilfeträgers und deutet ebenfalls keine Ansätze zur Realisierung des Teilpotentials an. 
 
  Was die Leistungen außerhalb von Einrichtungen be trifft, wären aus Sicht der Verwaltung 
separate Vergütungsvereinbarungen mit ambulanten Pf legediensten auf der Grundlage der 
                                                
 
5  ohne Bonn

5 
V/0713/2006 
 
§§ 75 ff. SGB XII anstelle der Beteiligung an den V ereinbarungen gem. § 89 SGB XI mit er- 
heblichem Aufwand verbunden, bei zugleich geringere r Verhandlungsmacht auf Seite der 
Leistungsträger. Mit Blick auf die finanziellen Int eressen der anderen Verhandlungspartner, 
die an den Vereinbarungen gem. § 89 SGB XI beteilig t sind, zumal die der Pflegekassen, 
sind zudem keine Gesichtspunkte ersichtlich, die be i diesem Verfahren für eine strukturell 
komfortable Verhandlungsposition gerade der ambulanten Pflegeanbieter sprechen.  
 
  Die Anregung, Pflegebedürftige verstärkt auf prei sgünstigere Anbieter zu verweisen, soweit 
entsprechende Kapazitäten verfügbar sind, führt die Maßnahme Nr. 172 bereits aus. 
 
2.2 Benennung  möglicher Konsolidierungspotentiale  
 
  Mit Maßnahme Nr. 173 wird in den Haushaltsjahren 2007 bis 2010 ein jährliches Einsparvo- 
lumen von 15.000 € angestrebt. Mit Maßnahme Nr. 172  ist die Verwaltung einer der beiden 
konkreten Anregungen von Maßnahme Nr. 174 bereits b egegnet; um den Erfolg dieses An- 
satzes zu stärken, beabsichtigt die Verwaltung fern er, künftig verstärkt für die Leistungsbe- 
reitstellung in Form des trägerübergreifenden persö nlichen Budgets (§ 61 II Satz 3 SGB XII) 
zu werben.  
 
  Darüber hinaus möchte die Fachverwaltung künftig ihre Beratung dahingehend verstärken, 
dass Pflegebedürftige, soweit im Einzelfall möglich  und gerechtfertigt, anstelle stationärer 
Pflege solange wie möglich ambulante Alternativen i n Anspruch nehmen. In diesem Zusam- 
menhang soll die Zusammenarbeit zwischen dem Inform ationsbüro Pflege und dem Kom- 
munalen Sozialen Dienst (KSD) systematisiert werden, in deren Rahmen auch Möglichkeiten 
aufsuchender Beratung realisiert werden können; die  Beratung soll künftig stets auch Kos- 
tenvergleichsgesichtspunkte umfassen. Ferner ist di e Entwicklung eines kriteriengeleiteten 
Verfahrens zur Feststellung der Heimbetreuungsbedür ftigkeit für Pflegebedürftige in Pflege- 
stufe I oder mit geringerer als erheblicher Pflegebedürftigkeit („Pflegestufe Null“) geplant.  
 
 
3. Zusammenfassung 
 
Das auf der Grundlage des interkommunalen Vergleich s vermutete Einsparpotential bei der 
Hilfe zur Pflege von jährlich 1.260.000 € in vollem  Umfang oder überwiegend zu realisieren, 
erscheint angesichts der begrenzten Steuerungsmögli chkeiten vor allem im stationären Be- 
reich wenig wahrscheinlich; das zumal auch mit Blick auf viele unterschiedliche Fallkonstella- 
tionen bei vergleichsweise geringer Fallzahl.  
 
  Gleichwohl hält die Fachverwaltung eine Verringer ung der Kosten durch die aufgeführten 
Maßnahmen für möglich. Unter Berücksichtigung des U mstands, dass messbare Erfolge ei- 
ner verstärkten und in der Zielrichtung geänderten Beratung erst zeitverzögert eintreten, kann 
realistisch mit einer Einsparsumme von max. 350.000  € pro Jahr gerechnet werden; die Um- 
setzung der Maßnahme Nr. 173 ist dabei berücksichtigt. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Dr. Klein

Anlage 08 - V/0762/2006

12017 Zeichen

V/0762/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gebäudemanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 - 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Flächenoptimierung bei der Bereitstellung von Gebäuden im Immobilienvermögen der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass : 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23. 8.20 06  die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsoli- 
dierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht d er Firma Rödl & Partner GbR: Beratung 
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidie rung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ 
beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Part ner ist  den Mitgliedern der Ausschüsse zu- 
geleitet worden.  Ergänzend ist zur Vorlage der Ver waltung (Antrag der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u.a. beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Vergleich er- 
hobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Un- 
terschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleich 
Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufenraster 
vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials 
welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbr ingung durch die Stadt Münster oder 
freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage die sem Auftrag nach. Der folgende Bericht 
analysiert zum einen den vorgenommenen Städtevergle ich für das Produkt „Bereitstellung von 
Gebäuden“, um mögliche Besonderseiten und signifikante Unterschiede, die für die Interpretation 
der Ergebnisse des Städtevergleichs von Bedeutung s ind, herauszuarbeiten und die vermuteten 
Konsolidierungspotentiale im Hinblick auf ihre sach liche und zeitliche Umsetzbarkeit zu prüfen. 
Dabei bezieht sich die Verwaltung auf die Hinweise im Abschlussbericht der Firma Rödl & Part- 
ner unter Einbezug der nachgereichten (Zusammenfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma 
Rödl & Partner zu einigen  interkommunalen Vergleichen.  
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0762/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Löhr 
Ruf: 
492 65 00 
E-Mail: 
LoehrG@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0762/2006 
 
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen hat die Verwaltung dem Haupt- 
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.9 .2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem 
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitisc hen Debatte in den/die zuständigen Fachaus- 
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushalt skonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- 
ren Konkretisierung, Abstimmung und  Begleitung des  Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegensch aften und für die übergreifenden personel- 
len  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungss achverhalte an den Ausschuss für Perso- 
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für  Finanzen, Beteiligungen und Liegen- 
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlu ssvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsf unktion im Hinblick auf die fachlich, finan- 
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltsk onsolidierung unter Einbezug der Hinwei- 
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher h at  der Hauptausschuss die Verwaltung 
beauftragt, nach Abschluss der Beratungen in den zu ständigen Fachausschüssen eine zusam- 
menfassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
 
Bericht 
 
1. Analyse des Vergleiches 
 
 
1.1. Das Gebäudemanagement stellt als interner Dienstlei ster den nutzenden Fachbereichen 
Gebäude für die jeweilige Fachaufgabe bereit. Mit d er Einführung eines zentralen Gebäu- 
demanagements durch Ratsbeschluss vom März 2003 wur de gleichzeitig auch das Ver- 
mieter-Mieter-Modell  als Kontraktbeziehung zwische n Nutzern und Bereitsteller festge- 
legt. In der Zielsetzung bedeutet das nach Umstellu ng der Gesamtverwaltung auf die 
kaufmännische Buchführung, dass die Nutzer für die von ihnen genutzten Flächen eine 
Miete bezahlen müssen. 
 
1.2 Das Produkt „Bereitstellung von Gebäuden“ im Ra hmen städtischer Daseinsvorsorge 
stellt sich dar aus Pflichtaufgabe (Schulen, Kinder tagesstätten…) und freiwilliger Leistung 
(Betriebsgebäude, Kultur…), dessen Umfang, Qualität   und Kosten sich sowohl aus ge- 
setzlichen als auch kommunalpolitischen Vorgaben ab leitet. Die Wirtschaftlichkeit und Ef- 
fizienz der Leistungserbringung werden von organisa torischen-  und Verfahrensregelun- 
gen bestimmt. 
 
1.3 Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner v erweist im Bereich des hier betrachteten 
Produkts auf den Vergleich der Städte Münster, Aach en, Mönchengladbach und Bonn. 
Referenzwert für den interkommunalen Vergleich ist die Kennzahl (öffentliche, für Verwal- 
tungszweckegenutzte) „Fläche je Einwohner“. 
 
Bei einem Mittelwert der betrachteten Städte von 2, 88 m²/Ew (min.: 2,07; max.: 3,71) liegt 
Münster mit 3,29 m²/Ew im mittleren Bereich. Diese Werte wurden mit geringen Abwei- 
chungen  im wesentlichen auch in  einem Städtevergl eich bestätigt, der durch eine Ar- 
beitsgruppe der Ämter 10, 23 und 65 im Laufe des So mmers 2006 im Zusammenhang mit 
der Prüfung einer Zusammenlegung der Ämter 23 und 6 5 unter den Städten Aachen, Bie- 
lefeld, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Köln und Soling en durchgeführt wurde. Im Rahmen 
dieser Städtebefragung konnten zusammenfassend beis pielhaft folgende Ursachen für 
die unterschiedlichen Werte vermutet werden: 
 
 - Umfang der Zuordnung der öffentlichen Flächen zum zentralen Ge bäude- und 
Immobilienmanagement . Dazu gehört z.B. auch die Frage, ob Nutzerbereich e (z.B.

3 
V/0762/2006 
 
Bäder) aus dem städtischen Vermögen ausgegliedert s ind oder ob unterschiedliche 
Nutzerflächen (z.B. Krankenhäuser) mit zum Betriebsvermögen gezählt werden. 
 - Zeitraum der Einführung einer zentralen Immobilienbewirtschaftung  mit klar struk- 
turierter Vermieter-Mieter-Beziehung und definierte n Mietzahlungen. Der Immobilien-
Service-Betrieb Bielefeld ( Bezugsfläche von 2,12 m²/Ew) besteht als Eigenbetrieb mitt- 
lerweile seit 1998 und hat in den letzten Jahren sein Portfolio erheblich verschlankt. 
 - Größe der einzelnen Einrichtungen  (z.B. Schulen) um die Räume über die Nut- 
zungszeit ohne Leerstand wirtschaftlich zu nutzen. 
 
 Eine genauere Untersuchung der strukturellen Unters chiede in den genannten Städten 
vermag sicherlich weiteres Konsolidierungspotenzial aufzuzeigen. 
 
2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
 
 2.1 Zusammenfassend wird der IKV im Abschlussberic ht der Firma Rödl & Partner durch die 
Ermittlungen der Verwaltung im Wesentlichen bestäti gt. Dennoch erscheint das in der 
Summe aufgezeigte Konsolidierungspotenzial von 110 000 m² als wenig realistisch. 
  
Allein der Bildungsbereich nutzt über 50% der städt ischen Gebäudefläche. Hier weist 
Münster zum Landesdurchschnitt und zu den benannten  Städten eine differenzierte Be- 
völkerungsentwicklung auf, die dem allgemeinen Tren d zumindest im Bereich weiterfüh- 
render Schulen erst mit zeitlicher Verzögerung folg t. Dennoch wird der Bildungsbereich 
im Rahmen der Schulentwicklungsplanung näher analysiert werden müssen. 
 
Im Verwaltungsbereich hat in den letzten Jahren ber eits ein starker Konzentrationspro- 
zess stattgefunden, der sich zukünftig nur in dem V erhältnis der Reduzierung im Perso- 
nalbereich verändern wird. 
 
Auch in anderen Nutzerbereichen lassen sich aufgrun d der Vorgaben aus wohnungsna- 
her Versorgung erst mittel- bis langfristig Einsparpotenziale schöpfen. 
 
Darüber hinaus wird aufgrund politischer Beschlüsse  z. Zt. das Portfolio städtischer Im- 
mobilien immer noch erhöht.  
 
 2.2. Die Verwaltung schlägt daher in einem ersten Schritt vor, das bis zum Jahr 2010 er- 
reichbare Konsolidierungsziel mit rd. 20.000 m² Fläche  festzulegen. Nach den Be- 
rechnungsangaben der Firma Rödl & Partner ergibt si ch daraus ein Einsparpotential von 
ca. 2 Mio. € strukturell. 
 
 2.3 Die Erreichung dieses Zieles ist in erhebliche m Maß von folgenden Rahmenvorgaben 
abhängig: 
 
   - Strategische Bedarfsanalyse und Investitionsco ntrolling 
 
    Bis heute werden Fragen des baulichen Bedarfs v on den jeweiligen Fachbereichen 
bestimmt. Dies muss in Zukunft auch weiterhin mögli ch sein. Dies setzt aber voraus, 
dass eine fachübergreifende und transparente Bedarf sanalyse die Optimierung der 
Gebäudenutzung ermöglicht und damit zu dauerhafter Konsolidierung führt. 
 
   - Zusammenführung der Gebäude- und Immobilienwir tschaft 
 
    In den Ämtern 23 und 65 werden in großem Maße g leiche und ähnliche Aufgaben 
erledigt. Der Schnittstellenumfang ist unwirtschaft lich und führt zu langen Abstim- 
mungs- und Entscheidungsprozessen. Andererseits bes tehen zwischen dem soge- 
nannten „strategischen“ Vermögen und dem operativen Geschäft der Gebäudebereit- 
stellung für die nutzenden Fachbereiche enge kaufmä nnische und strukturelle Ab-

4 
V/0762/2006 
 
hängigkeiten. Die Zusammenführung beider Ämter in e iner Organisationseinheit ist 
daher schnellstmöglich umzusetzen. 
 
   - Prüfung der Organisationsform der zentralen Ge bäude- und Immobilienwirtschaft 
 
    Die weitaus überwiegende Zahl der Großstädte – und mittlerweile auch der Mittel- 
städte – nicht nur in Nordrhein-Westfalen haben für  die zentrale Gebäude- und Im- 
mobilienwirtschaft die Organisationsform des Eigenb etriebs bzw. der eigenbetriebli- 
chen Einrichtung gewählt. Hierzu wird auf die Ausfü hrungen im Abschlussbericht (S. 
10 ff., Kap. 3.1.1) verwiesen. Die Entscheidung in den Städten erfolgte immer aus 
wirtschaftlichen Erwägungen der Haushaltskonsolidie rung im Rahmen der Umstel- 
lung auf die doppische Haushaltsführung. Dabei war die Sicherung der vollen parla- 
mentarischen Kontrolle deutliche Hilfe für die orga nisatorische Entscheidung. In den  
Städten mit längerer Praxis  konnte auf diesem Weg der ursprünglich in der Bilanz 
des Eigenbetriebs  übernommene Instandhaltungsrücks tau mittlerweile komplett ab- 
gebaut werden.  
 
Als Motor für diese Haushaltskonsolidierung kann na ch übereinstimmender Auffas- 
sung der o.g. Städte das Vermieter-Mieter-Modell an gesehen werden. Durch die von 
den nutzenden Fachbereichen an den Vermögensbetrieb  zu entrichtende marktähnli- 
che Miete entwickelt sich dort das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Um- 
gang mit notwendiger und nicht notwendiger Fläche. Dass diese Miete tatsächlich 
fließt und aus dem Haushalt der Fachbereiche für al le gebäudewirtschaftlichen Leis- 
tungen zu zahlen ist, hat durchgehend zu einer Optimierung der Bestandsnutzung ge- 
führt. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, neben einer Zusam menlegung der Ämter 23 und 
65 auch die Organisationsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung umzusetzen. 
 
3. Zusammenfassung 
 
 
 Mit dem Vorschlag einer mittelfristig zu erreichen den Flächenoptimierung von 20.000 m² geht 
die Gebäude- und Immobilienwirtschaft einen ersten Schritt zur Optimierung des Portfolios. In 
nächster Zeit muss hierauf zwingend auch eine Optim ierung der Organisationsform und der 
für das wirtschaftliche Handeln der Gebäude- und Im mobilienwirtschaft erforderlichen Verfah- 
renvereinfachungen folgen. Die Verwaltung wird hier über rechtzeitig die notwendigen Ent- 
scheidungsgrundlagen erarbeiten. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Joksch 
Stadtbaurat

Anlage 05 - V/0727/2006

17104 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER  
Stadtbücherei 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsoliederungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Stadtbücherei  Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen 
Konsolidierungspotentialen aus dem Interkommunalen Vergleich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.10.2006 Kulturausschuss Bericht 
 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.20 06  die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonso- 
lidierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht  der Firma Rödl & Partner GbR: Beratung 
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidie rung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ 
beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Part ner ist  den Mitgliedern der Ausschüsse zu- 
geleitet worden.  Ergänzend ist zur Vorlage der Ver waltung (Antrag der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u.a. beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Vergleich er- 
hobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Un- 
terschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleich 
Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufenraster 
vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials 
welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbr ingung durch die Stadt Münster oder 
freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage die sem Auftrag nach. Der folgende Bericht 
analysiert zum einen den vorgenommenen Städtevergle ich für das Produkt/den Aufgabenbe- 
reich, um mögliche Besonderseiten und signifikante Unterschiede, die für die Interpretation der 
Ergebnisse des Städtevergleichs von Bedeutung sind,  herauszuarbeiten und die vermuteten 
Konsolidierungspotentiale im Hinblick auf ihre sach liche und zeitliche Umsetzbarkeit zu prüfen. 
Dabei bezieht sich die Verwaltung auf die Hinweise im Abschlussbericht der Firma Rödl & Part- 
ner unter Einbezug der nachgereichten (Zusammenfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma 
Rödl & Partner zu einigen  interkommunalen Vergleichen.  
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0727/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rasche 
Ruf: 
492 42 00 
E-Mail: 
RascheM@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen hat die Verwaltung dem Haupt- 
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.0 9.2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem 
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitisc hen Debatte in den/die zuständigen Fachaus- 
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushalt skonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- 
ren Konkretisierung, Abstimmung und  Begleitung des  Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegensch aften und für die übergreifenden personel- 
len  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungss achverhalte an den Ausschuss für Perso- 
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für  Finanzen, Beteiligungen und Liegen- 
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlu ssvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsf unktion im Hinblick auf die fachlich, finan- 
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltsk onsolidierung unter Einbezug der Hinwei- 
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher h at  der Ausschuss Hauptausschuss die 
Verwaltung beauftragt nach Abschluss der Beratungen  in den zuständigen Fachausschüssen 
eine zusammenfassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
 
 
Bericht: 
 
1. Analyse des Vergleichs 
 
1.1 Verglichen wurde die Produktgruppe „Stadtbücher ei und Stadtteilbüchereien“ der Stadt 
Münster mit den entsprechenden Produkten der Städte  Aachen, Bonn und Bielefeld. Dem 
entsprechenden Produkt in seinem derzeitigen Umfang  liegen die folgende Satzung und fol- 
gende Ratsbeschlüsse zugrunde: 
 
 Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüche rei Münster in der Fassung vom 
16.12.1993 (zuletzt geändert durch Satzung vom 05.04.2006) 
 
 Vorlage an den Rat 360 / 70: Erweiterung der Zweig stelle der Stadtbücherei im Aasee- 
markt 
 
 Vorlage an den Rat 364 / 70: Umzug der Zweigstelle  der Stadtbücherei im Coerdemarkt 
 (Diese beiden Vorlagen in Verbindung mit der Vorla ge des Kulturausschusses vom 
01.09.1970) 
 
 Vorlage an den Rat 271 /74: Einrichtung einer Zwei gstelle der Stadtbücherei am Hansa- 
platz 
 
 Vorlage an den Rat 432 / 78: Errichtung einer Stad tteilbücherei im Bürgerhaus Kinder- 
haus 
 
 Vorlage an den Rat 99 / 82: Errichtung und Betrieb  einer öffentlichen Stadtteilbücherei 
Münster-Hiltrup in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde St. Clemens Hiltrup 
 
 Vorlage an den Rat 23 / 86: Planungen für die Stad tbücherei und das Stadtmuseum 
 
 Vorlage an den Rat 1046 / 2000 E1: Büchereiversorg ung Gievenbeck / Stilllegung eines 
Bücherbusses

3 
1.2 In den o. g. Vorlagen wurden folgende Standards  benannt: 
 
 Auszug aus der Benutzungs- und Gebührenordnung 
 
 
§ 1 Allgemeines 
Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Münster. Sie bietet Bücher 
und andere Medien zu Zwecken der allgemeinen und ku lturellen Bildung an und eröffnet 
den Zugang zu Informationen für Schule, Beruf, Alltag und Freizeit. …  
 
§ 5 Formen der Benutzung 
(1) Die Benutzung von Büchern und anderen Medien ka nn in der Bücherei und außer 
Haus erfolgen. Innerhalb der Bücherei können alle ö ffentlich zugänglichen Studien- und 
Arbeitsmöglichkeiten einschließlich entsprechender technischer Geräte genutzt und die 
Auskunftsdienste in Anspruch genommen werden. 
 
Büchereien im Aaseemarkt und in Coerde 
:  5 Öffnungstage / 2 Personalstellen 
 
Aufgrund der Vorlage des Kulturausschusses vom 01.0 9.1970 in Verbindung mit den beiden 
Ratsvorlagen wurden ab 1971 die Öffnungstage in den  beiden Büchereien im Coerdemarkt 
und im Aaseemarkt von 3 auf 5 Öffnungstage erhöht. 
 
Bücherei am Hansaplatz 
 lt. Vorl. 271/74:  100.000 Ausleihen / 3 Personalstellen  
 (Ist: 103.398 Ausleihen / 2 Personalstellen) 
 
Bücherei in Kinderhaus  lt. Vorl. 432/78: 35 Öffnungsstunden / 2,5 Planstellen  
 (Ist: 33,5 Öffnungsstunden / 2 Planstellen) 
 
Bücherei St. Clemens Hiltrup 
 lt. Vorl. 99 / 82: 35 Wochenöffnungsstunden /  
Personal- und Sachkostenzuschuss gem. 
Vertrag 
 (Ist: 32,5 Wochenöffnungsstunden) 
 
Stadtbücherei / Hauptstelle 
 lt. Vorl. 23 / 86: 
 
Zitat aus dem beschlossenen Raumprogramm: 
„… Dementsprechend setzt das Raumprogramm der Haupt stelle voraus, dass die Stadtteile 
durch Stadtteilbüchereien versorgt und bestehende L ücken in den Stadtteilen selbst und 
nicht durch die Hauptstelle geschlossen werden.“ 
  
 Soll (lt. Vorlage) Ist 2005 
Wochenöffnungsstunden  60  50  
Besucher 800.000  808.385  
Ausleihen 1.300.000  1.522.956  
Personalstellen 
(ohne Zweigstellen) 
66 
 58,5  
 
 
Mit Beschluss des Rats aufgrund der Vorlage 344 / 9 0 wurden 13,5 statt 22,5 Mehrstellen 
bewilligt. Das Soll an Wochenöffnungsstunden konnte daher nicht realisiert werden.  
 
Bücherbus 
 lt. Vorlage 1046 / 2000: 100.000 Ausleihen / 4 Per sonalstellen 
 (Ist: 110.977 Ausleihen / 4 Personalstellen) 
 
Der Umfang (Haltestellen und Haltezeiten) des derze itigen Fahrplans des Bücherbusses 
wurde mit der Vorlage 1046 / 2000 E 1 beschlossen.

4 
Büchereiversorgung Gievenbeck  
lt. Vorlage 1046 / 2000 E 1: 45 Öffnungsstunden / 3  Personalstellen 
(Stadtbücherei im La Vie, (Ist: 48 Öffnungsstunden /  2,75 Stellen) 
Bücherei St. Michael)  
  
 
1.3 Analyse der Vergleichszahlen 
 
 Zuschuss je Benutzer: 
 
 
 Mit 76,63 € je Benutzer liegt die Stadtbücherei Mü nster um 20,7 % unter dem Durch- 
schnittswert und nur geringfügig über dem Minimalwert (+ 1,4 %). 
 
 Die Städte Bonn und Bielefeld haben statt eines Bü cherbusses mehr ortsfeste Bibliotheken 
mit hohen Fixkosten bei geringen Nutzungszahlen. 
 
Der Minimalwert der Öffentlichen Bibliothek Aachen kommt dadurch zustande,  
 dass zum System der Aachener Stadtbibliothek 3 Sch ulbibliotheken gehören, wo- 
durch Kosten für Maßnahmen der Kundenbindung geringer sind 
 dass es in Aachen keine Jahresbenutzungsgebühren g ibt. Die Konsequenz ist, dass 
es viele Kunden bei relativ geringem Ausleihaufkommen gibt.  
 
Der gute Wert von Aachen relativiert sich, wenn man  die Kosten / Ausleihe miteinander ver- 
gleicht: 
 
 Ausleihen Zuschuss / Ausleihe 
Aachen 1.072.332  2,06  
Bielefeld 1.176.301  2,38 
Bonn  1.596.717  1,79  
Münster 2.286.372  1,57  
 
Hier liegt Aachen um 31,2 % über dem Wert von Münster. 
 
Zuschuss je Einwohner: 
 
 
Mit 13,36 € zahlt die Stadt Münster den höchsten Zu schuss je Einwohner und liegt damit um 
29,2 % über dem Mittelwert. 
 
Die Stadtbücherei Münster erreicht mit ihren Angebo ten auch weitaus mehr Einwohner als 
auch Kinder bis 12 Jahren als in den Vergleichsstädten: 
 
 Kunden Anteil Kunden / 
Bevölkerung in % 
Kunden bis 12 
Jahren 
Anteil der bis 12-
Jährigen an Gesamt- 
kunden 
Aachen 29.177  11,25 %  3.483  11,9 %  
Bielefeld 23.043  7,0 %  6.448  28,0 %  
Bonn 33.035  10,5 %  3.237  9,8 %  
Münster 47.081  17,4 %  7.718  16,4 %  
 
Der Erreichungsgrad der Stadtbücherei Münster liegt  damit um 50,9 % über dem Durch- 
schnitt der 4 Städte und um 81,25 % über dem Durchschnitt der 3 Vergleichsstädte. 
 
Wochenöffnungsstunden je Einrichtung: 
 
 
Mit 35,9 Wochenöffnungsstunden je Einrichtung hat d ie Stadtbücherei Münster die meisten 
Öffnungsstunden und liegt damit um 38,6 % über dem Durchschnitt.

5 
Mit dieser hohen zeitlichen Erreichbarkeit gewährle istet die Stadtbücherei ihren Auftrag nicht 
nur eine Ausleihstelle für Bücher und Medien zu sei n sondern auch in der Stadtbücherei 
selbst den Zugang zu Informationen zu gewährleisten , indem die Möglichkeit besteht, Bü- 
cher, Medien, Internet und elektronische Datenbanke n in der Bibliothek zu nutzen und die 
Auskunftsleistungen der Bibliothekare in Anspruch zu nehmen. 
 
Deutlich wird dies, wenn weitere im Bibliothekswese n übliche Kennzahlen ermittelt werden, 
die im IKV von Rödl und Partner keine Rolle spielen. 
 
Zum einen sind dies die Besuchszahlen: 
 
 Besuche pro Jahr Besuche / Einwohner 
Aachen 473.544  1,83  
Bielefeld 626.615  1,91  
Bonn k. A.  - 
Münster 1.294.764  4,79  
 
Den überdurchschnittlichen Öffnungszeiten stehen da mit Besuchszahlen gegenüber, die um 
59,3 % über dem Mittelwert der 3 Vergleichsstädte (ohne Bonn) liegen. 
 
Zum anderen ist dies der Nutzungsgrad der Bücher un d Medien, da es nicht nur ausreicht 
die Angebote vorzuhalten – sie müssen auch vermitte lt werden und dies geschieht während 
der Öffnungszeiten durch das Personal (Recherchen, Beratung, Klassenführungen, Leseför- 
derprogramme). 
 
Die in Bibliotheken übliche Kennzahl für die Nutzun g des Buch- und Medienangebots ist der 
Umschlag (Ausleihe je Medium pro Jahr): 
 
 Buch- und Medien- 
angebot 
Ausleihen Umschlag 
Aachen 340.473  1.072.332  3,1  
Bielefeld 356.860  1.176.301  3,3  
Bonn 363.566  1.596.717  4,4  
Münster 334.073  2.286.372  6,8  
 
Die Nutzung des Buch- und Medienangebots liegt in d er Stadtbücherei Münster damit um 
54,5% über Durchschnitt der vier Vergleichskommunen. 
 
Ausleihen je Einwohner 
 
  
Mit 59,6 % liegt der Wert auch weit über dem Durchschnitt der vier Vergleichsstädte. 
 
Einwohner / Standort und Publikumsfläche je 1000 Einwohner 
 
 
In Münster kommen auf jede Bibliothekseinrichtung 3 3.763 Einwohner während im Durch- 
schnitt der Vergleichsstädte nur 32.187 Einwohner a uf eine Einrichtung entfallen. Die Ver- 
sorgung liegt damit um 4,7 % unter dem Durchschnitt . Auch die Publikumsflächen, die insge- 
samt in Münster zur Verfügung stehen, liegen mit 21,48 m² / 1.000 Einwohner um 11,3 % un- 
ter dem Durchschnitt. 
 
Die geringere Versorgungsdichte in Münster gegenübe r den Vergleichsstädten wird dadurch 
relativiert, dass in Münster ein Bücherbus die dünn er besiedelten Stadtteile versorgt und 
damit weniger ortsfeste Einrichtungen erforderlich sind. 
 
Bei der Zuschussberechnung durch Rödl + Partner wurden in allen Städten die Gebäudekos- 
ten nicht berücksichtigt. Da in Münster weniger Flä chen für die Bibliothek zur Verfügung ste-

6 
hen sind die Gebäudekosten geringer. Der Flächenbed arf in Münster ist niedriger, da auf- 
grund der hohen Ausleihquote weniger Flächen für de n Buch- und Medienbestand benötigt 
werden. 
 
1.4 Zusammenfassung der Analyse der Vergleichzahlen  
 
 Im Verhältnis zu den Vergleichsstädten ist der Zus chuss je Einwohner für die Produkte 
Stadtbücherei / Stadtteilbüchereien am höchsten. 
 
 Die Stadtbücherei Münster erreicht jedoch weitaus mehr Bürger und Bürgerinnen mit ihren 
Angeboten als in den anderen Städten und erbringt w eitaus mehr Leistungen. Während der 
Zuschuss zwar um 29,2 % über dem Durchschnitt liegt , sind die Leistungskennzahlen zwi- 
schen 50,9 % (Anteil Kunden / Bevölkerung) und 59,3  % (Besuche / Einwohner) weitaus 
besser als der Durchschnitt. 
 
 Die Stadtbücherei Münster und die beiden mit ihr k ooperierenden Bibliotheken arbeiten da- 
mit im Verhältnis zu den anderen Bibliotheken sehr wirtschaftlich. 
  
2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
2.1 Bewertung der von der Fa. Rödl und Partner bena nnten Konsolidierungspotentiale 
 
Die Fa. Rödl und Partner hat ihrer Ermittlung des K onsolidierungspotentials den kameralen 
Zuschuss des Jahres 2005 zugrunde gelegt. Dieser betrug  
3.607.817 €. 
 
Aus dem IKV wurde in der ergänzenden Stellungnahme der Fa. Rödl und Partner ein Konso- 
lidierungspotential ermittelt in Höhe von  
815.000 €. 
 
Der Umfang der mit der Stadtbücherei abgestimmten K onsolidierungsmaßnahmen beträgt lt. 
Gutachten  
625.000 €. 
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den im Gutach ten unter den Ziffern 130 – 132 und  
134 – 136 vorgeschlagenen Maßnahmen sowie bereits b eschlossenen Maßnahmen, die ab 
2007 ff. wirksam werden. 
 
Nicht enthalten in der Summe sind die Konsolidierun gsmaßnahmen, die in der Stadtbücherei 
bereits 2006 eingeleitet wurden. Hierbei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von  
 
283.940 €. 
 
Mit diesem Betrag hat die Stadtbücherei das im Kons olidierungsblatt Nr. 133  ausgewiesene 
und später berichtigte Potential in Höhe von 190.00 0 € bereits erfüllt bzw. um 93.940 € über- 
schritten. 
 
2.2 Auswirkung auf die Leistungserbringung 
 
Bei gleich bleibender Einwohnerzahl bedeutet dies, dass die Stadtbücherei nur noch einen 
Zuschuss je Einwohner in Höhe von 10,02 erhält (- 25 %).  
 
Mit der Erhöhung der Gebühren wird der Kostenbeitra g der Kunden gesteigert. Durch diese 
Maßnahme wird das Leistungsangebot der Stadtbücherei nicht wesentlich beeinträchtigt. 
 
Mit Schließung der Bücherei am Hansaplatz (Maßnahme  Nr. 131) stehen statt 8 Einrichtun- 
gen im Stadtgebiet zukünftig nur noch 7 zur Verfügu ng. Die Zahl der Bürger, die sich eine

7 
Einrichtung teilen müssen, steigt um 14,3 %. Mit di eser Maßnahme kann jedoch die Leis- 
tungserbringung in den verbleibenden Einrichtungen weitestgehend aufrechterhalten wer- 
den. Die hohen Kosten bei geringen Kunden- bzw. Aus leihzahlen in den anderen Städten 
beruhen darauf, dass dort viele Standorte vorgehalt en werden, die hohe Fixkosten bei gerin- 
ger Leistung verursachen. Vom Ergebnis her kommt di e Aufrechterhaltung vieler Zweigstel- 
len mit geringen Öffnungszeiten, unzureichendem Ang ebot und fehlender fachlicher Bera- 
tung der Schließung von Zweigstellen gleich, ohne den gleichen Spareffekt zu erreichen. 
 
Die Verdichtung der Öffnungszeiten in den übrigen Z weigstellen (Maßnahme Nr. 132) wird 
Rückgänge bei den Besucherzahlen zur Folge haben.  
 
Die Einführung der RFID-Technologie (Maßnahme Nr. 1 34) erlaubt in der Zentrale die Ein- 
führung der Selbstverbuchung. Durch dieses Selbstbedienungsverfahren können die Kunden 
der Stadtbücherei damit einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Leistungen bei 
sinkenden Kosten erbringen. 
 
3. Zusammenfassung 
 
Mit den Maßnahmen, die im Gutachten vorgeschlagen werden, und den bereits im Jahr 2006 
aufgrund der Vorlage 1065/2005 eingeleiteten Maßnah men ergibt sich ein Konsolidierungs- 
betrag in Höhe von 908.940 €, womit das im IKV ermi ttelte Konsolidierungspotential erreicht 
bzw. überschritten wurde. 
 
Dabei wird die 25 %ige Kürzung nicht ohne Auswirkun gen auf die Leistungserbringung durch 
die Stadtbücherei bleiben, da sich das Konsolidieru ngspotential nicht aus der Wirtschaftlich- 
keit der Leistungserbringung ableiten ließ, sondern  ausschließlich aus Umfang und Qualität 
der Leistungserbringung. 
  
I. V. 
 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Anlage 07 - V/0704/2006

16301 Zeichen

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & 
Partner 
hier: Brandbekämpfung, Zivilschutz, Großschadensabwehr 
         Aufgabe von  Einsatzfunktionen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Vorbemerkung / Berichtsanlass: 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23. 8.20 06  die Vorlage 0579/2006 „Haus- 
haltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschl ussbericht der Firma Rödl & Part- 
ner GbR: Beratung und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städti- 
schen Haushaltes 2007 ff.“ beraten. Der Abschlussbe richt der Firma Rödl & Partner ist  
den Mitgliedern der Ausschüsse zugeleitet worden.  Ergänzend ist zur Vorlage der Ver- 
waltung (Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Frakti on - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlus- 
ses) u.a beschlossen worden: 
 
„Der beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Ver- 
gleich erhobenen Konsolidierungspotentiale hinsicht lich der finanzwirksamen 
Gründe für die Unterschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Müns- 
ter und den Vergleich Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufen- 
raster vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche proze ntuale Ausnutzung des Ein- 
sparpotentials welche Auswirkungen auf die jeweilig e Leistungserbringung durch 
die Stadt Münster oder freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden 
kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzu- 
legen.“ 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0704/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Fritzen 
Ruf: 
20 25 80 00 
E-Mail: 
FritzenB@stadt-muenster.de 
Datum: 
05.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
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Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage die sem Auftrag nach. Der folgende 
Bericht analysiert zum einen den vorgenommenen Städ tevergleich für das Produkt/den 
Aufgabenbereich, um mögliche Besonderseiten und signifikante Unterschiede, die für die 
Interpretation der Ergebnisse des Städtevergleichs von Bedeutung sind, herauszuarbei- 
ten und die vermuteten Konsolidierungspotentiale im  Hinblick auf ihre sachliche und zeit- 
liche Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei bezieht sich d ie Verwaltung auf die Hinweise im 
Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner unter Ein bezug der nachgereichten (Zusam- 
menfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma Rödl & Partner zu einigen  interkom- 
munalen Vergleichen.  
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen hat die Verwaltung dem 
Hauptausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am  27.9.2006 zur Kenntnis gege- 
ben, mit dem Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen  fachpolitischen Debatte in den/die 
zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Diesem Vor schlag ist der Hauptausschuss 
gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushalt skonsolidierungsprogramm 
2007 bis 2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Part- 
ner GbR zur weiteren Konkretisierung, Abstimmung un d  Begleitung des Beratungsver- 
fahrens federführend an den Ausschuss für Finanzen,  Beteiligungen und Liegenschaften 
und für die übergreifenden personellen  und organis atorischen Prüfungs- und Entschei- 
dungssachverhalte an den Ausschuss für Personal, Re cht und Ordnung verwiesen. Dem 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegensch aften (AFBL) obliegt (vgl. Begrün- 
dung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 057 9/2006) die federführende, ressort- 
übergreifende Bündelungsfunktion im Hinblick auf di e fachlich, finanzielle Gesamtsteue- 
rung der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung unte r Einbezug der Hinweise und Vor- 
schläge der Firma Rödl & Partner. Daher hat der Hau ptausschuss die Verwaltung beauf- 
tragt nach Abschluss der Beratungen in den zuständi gen Fachausschüssen eine zu- 
sammenfassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
 
Bericht: 
 
1.1  Produkt: Brandbekämpfung, Zivilschutz, Großsch adenabwehr , 
Ziffer 3.2.7 des Abschlußberichtes der Firma Rödl & Partner, 
Vorschlag Nr. 211, Aufgabe von Einsatzfunktionen  
 
 
1.2  Rechtsgrundlagen, Pflichtigkeit, Freiheitsgrad e 
Die rechtlichen Vorgaben für die Gemeinden im Berei ch der Feuerwehren sind im 
nordrhein-westfälischen Gesetz über den Feuerschutz  und die Hilfeleistung 
(FSHG) enthalten. Nach § 1 Abs. 1 FSHG unterhalten die Gemeinden den örtli- 
chen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Fe uerwehren, um Schaden- 
feuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei  solchen öffentlichen Not- 
ständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse , Explosionen oder ähnliche 
Vorkommnisse verursacht werden. Dabei nehmen die Ge meinden und Kreise die 
Aufgaben nach dem FSHG als Pflichtaufgaben zur Erfü llung nach Weisung wahr, 
§ 4 FSHG. Nach § 33 Abs. 2 FSHG können die Aufsicht sbehörden Weisungen er- 
teilen, um die gesetzmäßige Erfüllung der den Gemei nden und Kreisen nach dem 
FSHG obliegenden Aufgaben zu sichern.  Zur zweckmäß igen Erfüllung dieser 
Aufgaben darf das Innenministerium als oberste Aufs ichtsbehörde allgemeine

3 
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Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführun g der Aufgaben nach dem 
FSHG zu sichern. Hierzu gehören insbesondere Regelu ngen über die Gliederung, 
Führung, Ausstattung, Ausbildung und Fortbildung de r öffentlichen Feuerwehren 
(...), § 33 Abs. 3 S. 1 und 2 FSHG. 
Das FSHG lässt es bei diesen Weisungsbefugnissen be wenden und macht keine 
weitergehenden Vorgaben zur personellen und sächlic hen Ausstattung der Feu- 
erwehren. Entsprechende Weisungen der Aufsichtsbehö rden liegen nicht vor. 
(Landes-)gesetzliche oder daraus abgeleitete aufsic htsbehördliche Vorgaben zu 
Standards hinsichtlich vorzuhaltender Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Geräte beste- 
hen damit nicht. 
 
1.2.1  Physikalische Zusammenhänge und die Empfehlu ngen der AGBF-Bund 
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerw ehren in der Bundesrepublik 
Deutschland (AGBF-Bund) nennt als Qualitätskriterie n für die Bemessung einer 
leistungsfähigen Feuerwehr die „Hilfsfrist“, die „F unktionsstärke“ und den „Errei- 
chungsgrad“. Bemessungsgröße ist der sogenannte „kritische Wohnungsbrand“ im 
Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei ve rqualmten Rettungswe- 
gen (Quelle: Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft d er Leiter der Berufsfeuer- 
wehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund ) für Qualitätskriterien für 
die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten vom 16.09.1998). 
In den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts ergab eine wissenschaftliche Studie 
(Orbit-Studie), dass die Erträglichkeitsgrenze für Personen bei Rauchgaseinwir- 
kung in geschlossenen Räumen bei 13 Minuten nach Br andausbruch liegt. Da- 
nach tritt Bewusstlosigkeit ein, d.h. die Person ka nn sich nicht mehr bemerkbar 
machen. Die Reanimationsgrenze liegt nach der Orbit -Studie bei 17 Minuten nach 
Brandausbruch, d.h. später einsetzende Rettungsmaßn ahmen bleiben erfolglos. 
18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch muss mit einem  Flash-Over, der schlagar- 
tigen Brandausweitung, gerechnet werden (Quelle: wie vor). 
Die AGBF-Bund hat für ihre Empfehlungen zu den o.g.  Qualitätskriterien der Be- 
darfsplanung für Feuerwehren in Städten die Ergebni sse dieser Studie aufgegrif- 
fen. Zugleich wurden Annahmen gesetzt für die Zeits pannen zwischen Brandaus- 
bruch und seiner Entdeckung, nämlich 3,5 Minuten, u nd für die Zeitspanne zwi- 
schen Eingang des Notrufs bei der Feuerwehr und der  feuerwehrinternen Alarmie- 
rung der Einsatzkräfte, nämlich 1,5 Minuten. 
 
Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen  zu können, sind beim „kriti- 
schen Wohnungsbrand“ die ersten zehn Funktionen inn erhalb von acht Minuten 
nach Alarmierung erforderlich (d.h. 13 Minuten nach  Brandausbruch). Nach weite- 
ren fünf Minuten (d.h. 13 Minuten nach Alarmierung bzw. 18 Minuten nach Brand- 
ausbruch) müssen zur Abwendung eines möglichen Flas h-Over mindestens 16 
Funktionen vor Ort sein (Quelle: wie vor). Damit si nd die Qualitätskriterien „Hilfs- 
frist“ und „Funktionsstärke“ der AGBF-Bund definiert als 
• Schutzziel 1:   8 Minuten nach Alarmierung 10 Funk tionen vor Ort, 
• Schutzziel 2: 13 Minuten nach Alarmierung 16 Funkt ionen vor Ort. 
 
Das Qualitätskriterium „Erreichungsgrad“ beschreibt den prozentualen Anteil der 
Einsätze, bei denen die Schutzziele „Hilfsfrist“ un d „Funktionsstärke“ eingehalten 
werden. D.h., wird ex-post ein Ist-Erreichungsgrad von 90 % festgestellt, dann 
wurden bei 90 % der Einsätze die Qualitätskriterien  Hilfsfrist und Funktionsstärke 
eingehalten, bei 10 % jedoch nicht.

4 
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Nach den Empfehlungen der AGBF-Bund wird aus fachli cher Sicht für die Quali- 
tätskriterien „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ ein Erreichungsgrad von jeweils 95 % 
als Zielsetzung für richtig angesehen. Nach den Emp fehlungen der AGBF-Bund 
wäre damit die Ausstattung der Feuerwehren dahingeh end zu bemessen, dass in 
95 von 100 Einsatzfällen das Erreichen der Schutzzi ele „Hilfsfrist“ und „Funktions- 
stärke“ sichergestellt ist. Wie dazu die konkrete A usstattung zu bemessen ist, 
kann nur unter Berücksichtigung der örtlichen Beson derheiten wie etwa Fläche, 
Topographie, Bevölkerungsdichte, Verkehrsnetz, Sied lungs-, Gewerbe- und In- 
dustriestruktur und Tag und Nachtverfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr festge- 
stellt werden. 
 
1.2.2  Runderlass des Innenministeriums vom 09.02.2 001 und Folge-Äußerungen 
Am 09.02.2001 gab das Innenministerium NRW einen Ru nderlass (Az.: V D 4 - 
4.310 - 4) mit folgendem Wortlaut heraus: „Nach mei ner fachlichen Auffassung 
handeln die Kommunen im Regelfall bedarfsgerecht im  Sinne des FSHG, wenn 
sie im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung gemäß §  22 FSHG - bei einem 
planerischen „Erreichungsgrad“ von 100 % - entsprechend der Empfehlungen der 
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehre n (AGBF) über „Qualitätskri- 
terien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in St ädten“ vom 16. September 
1998 die Qualitätskriterien „Funktionsstärke“ und „Hilfsfrist“ erfüllen.“ 
 
Offenkundig auf Protest kommunaler Spitzengremien h in hob das Innenministeri- 
um den o.g. Erlass später wieder auf und formuliert e in einem Schreiben vom 
05.05.2001 an den Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds NRW 
(Az.: wie vor), „dass es selbstverständlich nicht d ie Absicht meines Hauses war, 
mit dem Runderlass vom 9. Februar diesen Jahres ein en kommunalen Standard 
im Bereich des Feuerschutzes zu setzen. … Die Festl egung dieses Erreichungs- 
grades, also des individuellen Sicherheitsniveaus e iner Gemeinde, erfolgt durch 
die gewählten Mandatsträger im Rat und führt zu ein er Selbstbindung der Ge- 
meinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dies er Verpflichtung der Rechtsauf- 
sicht durch die Aufsichtsbehörden (vgl. § 33 FSHG sowie §§ 116 bis 120 GO).“ 
 
 
1.2.3 Die Rettungsdienst-Entscheidung des OVG Münst er (aus 2001)  
Gerichtliche Entscheidungen zu vorzuhaltenden Stand ards im Bereich Brand- 
schutz / technische Hilfeleistung der Feuerwehren l iegen bisher nicht vor. Aller- 
dings ist einer Eilentscheidung des OVG Münster weg en Versagung einer Kon- 
zession für private Rettungstransporte zu entnehmen , dass eine Gemeinde ihre 
Pflichten zur Schaffung eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Rettungs- 
dienstes nicht erfüllt hat, wenn der Erreichungsgra d für die Eintreffzeit von fünf bis 
acht Minuten innerstädtisch und von bis zu zwölf Mi nuten in ländlichen Gebieten 
unter 90 % liegt (OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2001 , Az.: 13 B 452 / 01). Das 
Gericht bezeichnet in der Entscheidung die Untersch reitung des 90 %-
Erreichungsgrads um 2,197 % als „deutlich“ und damit entscheidungserheblich. 
 
Eine unmittelbar für den Bereich Brandschutz / tech nische Hilfeleistung einschlä- 
gige Entscheidung der Gerichte liegt damit zwar nic ht vor. Nachdem die Aufgaben 
des Rettungsdienstes mit denen des Brandschutzes / der technischen Hilfeleis- 
tung aber wesensverwandt sind, kann gefolgert werde n, dass die Gerichte - sollte

5 
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es zu einer Entscheidung für die Bereiche Brandschu tz / technische Hilfeleistung 
kommen - einen gleichen oder ähnlichen Maßstab ansetzen werden. 
 
 
1.3 Analyse der Vergleichszahlen 
1.3.1 Berechnung des Einsparvolumens 
Das Einsparpotenzial von 29 Stellen wurde rein rech nerisch ermittelt. D. h., Unter- 
suchungen zur Notwendigkeit, Effektivität und Effiz ienz der Aufgabenwahrneh- 
mung der Feuerwehr Münster hat es nicht gegeben. De r Einsparvorschlag von 29 
Stellen beruht somit ausschließlich auf der Berechn ung der Zahl der Stellen, die 
eingespart werden müssen, um den vorher kalkulierten Konsolidierungsbeitrag der 
Feuerwehr zu erreichen. Dieser Wert ist von der Feu erwehr selbst errechnet und 
der Firma Rödl & Partner mitgeteilt worden. Zugleic h wurde seitens der Amtslei- 
tung der Feuerwehr  eindringlich darauf hingewiesen , dass diesem „Vorschlag“ 
keine tatsächlichen Einsparpotenziale zugrunde lieg en, sondern dass es sich le- 
diglich um „Rechenwerte“ handelt, mit denen der Umf ang und die Auswirkungen 
auf die Feuerwehr dargestellt werden sollten. 
 
1.3.2 Interkommunaler Vergleich der Firma Rödl & Pa rtner 
Der zur Rechtfertigung der Stellenstreichung herangezogene interkommunale Ver- 
gleich mit den Städten Bielefeld und Mönchengladbac h beruht auf nicht aktuellem 
Zahlenmaterial und wurde zudem fachlich falsch inte rpretiert. Die im Gutachten 
der Firma Rödl & Partner dargestellten Erreichungsg rade entsprechen nach Aus- 
kunft der Städte Bielefeld und Mönchengladbach wede r den aktuellen "Ist"-Werten 
und ebenfalls nicht den durch die Politik vorgegebe nen "Soll"-Werten für die Errei- 
chungsgrade der jeweiligen Feuerwehren. 
 
1.4 Zusammenfassung der Analyse der Vergleichszahle n 
1.4.1 Der durch die Firma Rödl & Partner vorgenomme ne IKV eröffnet nach Einschät- 
zung der Verwaltung keine weiteren Beurteilungsspie lräume zu Konsolidierungs- 
potenzialen bei der Feuerwehr, da die im Gutachten verwendeten Werte für die 
Erreichungsgrade - hierzu wird auf die Zusammenfass ung der Stellungnahme der 
Firma Rödl & Partner zur Aktualisierung der interko mmunalen Vergleiche, die den 
Gremienmitgliedern zugegangen ist, verwiesen - nich t den aktuellen Erreichungs- 
graden in den Vergleichsstädten entspricht.  
1.4.2 Die Empfehlung der Firma Rödl & Partner zur F estlegung von "Soll-
Erreichungsgraden" unter 90 % muss angesichts der b enannten rechtlichen Ein- 
schränkungen als nicht realistisch eingeschätzt wer den. Auch der Hinweis, die 
Bezirksregierung könne hier eine "Ausnahme" zulasse n, ist angesichts der - auch 
von Rödl & Partner zitierten Erlasslage des Innenministeriums des Landes NRW  - 
ebenfalls als unrealistisch einzuschätzen. 
1.4.3 Unter Kostengesichtspunkten ist das Schutzzie l 1 entscheidend, da es für die Zahl 
notwendiger Standorte wesentlich ist. Beim Schutzzi el 1 liegt der derzeitige Errei- 
chungsgrad der Feuerwehr Münster stadtweit bei 90,4 8 %. Jede Reduzierung der 
Funktionsstärke führt zu einer Absenkung des Erreic hungsgrades. Ein Wert unter 
90 % kann aus fachlicher Sicht dauerhaft nicht toleriert werden.

6 
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2 Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
2.1 Die Feuerwehr Münster sieht in der derzeitigen Pers onalausstattung der Berufs- 
feuerwehr kein Konsolidierungspotenzial. 
2.1.1 Der Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Münster wurde  im Jahr 1994 auf Basis ei- 
ner umfassenden Organisationsuntersuchung neu struk turiert. Seit dem waren 
mehrfach Personalzusetzungen erforderlich, die durc h das Personal- und Organi- 
sationsamt in jedem Einzelfall intensiv geprüft wurden.  
 
3 Zusammenfassung 
Der Konsolidierungsvorschlag Nr. 211 kann aus Sicht der Feuerwehr Münster 
nicht umgesetzt werden. 
 
I. V. 
 
gez. Joksch 
 
Stadtbaurat

Anlage 10 - V/0750/2006

12129 Zeichen

V/0750/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Produktübergreifende Vergleiche: Personalkosten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.10.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnun g Bericht 
 
 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23. 8.20 06  die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsoli- 
dierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht d er Firma Rödl & Partner GbR: Beratung 
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidie rung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ 
beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Part ner ist  den Mitgliedern der Ausschüsse zu- 
geleitet worden.  Ergänzend ist zur Vorlage der Ver waltung (Antrag der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u.a beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Vergleich er- 
hobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Un- 
terschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleich 
Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufenraster 
vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials 
welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbr ingung durch die Stadt Münster oder 
freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage die sem Auftrag nach. Der folgende Bericht 
analysiert zum einen den vorgenommenen Städtevergle ich für das Produkt/den Aufgabenbe- 
reich, um mögliche Besonderseiten und signifikante Unterschiede, die für die Interpretation der 
Ergebnisse des Städtevergleichs von Bedeutung sind,  herauszuarbeiten und die vermuteten 
Konsolidierungspotentiale im Hinblick auf ihre sach liche und zeitliche Umsetzbarkeit zu prüfen. 
Dabei bezieht sich die Verwaltung auf die Hinweise im Abschlussbericht der Firma Rödl & Part- 
ner unter Einbezug der nachgereichten (Zusammenfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma 
Rödl & Partner zu einigen  interkommunalen Vergleichen.  
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0750/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Goerke 
Ruf: 
492 11 00 
E-Mail: 
Erwin.Goerke@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0750/2006 
 
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen hat die Verwaltung dem Haupt- 
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.9 .2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem 
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitisc hen Debatte in den/die zuständigen Fachaus- 
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushalt skonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- 
ren Konkretisierung, Abstimmung und  Begleitung des  Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegensch aften und für die übergreifenden personel- 
len  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungss achverhalte an den Ausschuss für Perso- 
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für  Finanzen, Beteiligungen und Liegen- 
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlu ssvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsf unktion im Hinblick auf die fachlich, finan- 
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltsk onsolidierung unter Einbezug der Hinwei- 
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher h at  der Ausschuss Hauptausschuss die 
Verwaltung beauftragt nach Abschluss der Beratungen  in den zuständigen Fachausschüssen 
eine zusammenfassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
Bericht: 
 
1. Analyse des Vergleichs 
 
1.1 Grundlagen  
 
Es handelt sich um einen produktübergreifenden Verg leich. Einbezogen werden die 
Personalausgaben der Kernverwaltung einschließlich der doppisch geführten Ämter, 
der gebührenrechnenden Einrichtungen, der Städtisch en Bühnen sowie der eigenbe- 
triebsähnlichen Einrichtungen Münster Marketing und  citeq (städtische Leistungen). 
Nicht enthalten sind die Personalausgaben der eigen betriebsähnlichen Einrichtung 
AWM, des ÖRV-Bereichs der citeq und die nach den Ha ushaltsvorschriften zu den 
Personalausgaben zählenden Ausgaben für die Ratsgremien. 
 
 Grundlage für die Personalausgaben sind der Stelle nplan und die Stellenübersichten 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Hinzu kom men die Personalausgaben, die 
nicht stellenabhängig sind. Dazu gehören vor allem die Versorgungsbezüge für Beam- 
te, Beihilfen und Unterstützungen, Beschäftigungsen tgelte, Ausgaben der gesundheit- 
lichen Fürsorge und Personalnebenausgaben. 
 
1.2 Pflichtigkeit / Standards  
 
Die Personalausgaben sind im Buchungsplan 9311 „Per sonalausgaben ZA 10“ 
(Haushaltsplan Band 1), in den Ansätzen für Persona laufwendungen im doppischen 
Haushaltsplanteil, Band 3 (Ergebnisplan Zeile 11) u nd in den entsprechenden Positio- 
nen in den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnli chen Einrichtungen aufgeführt. 
Die Höhe der Zahlungen an Mitarbeiterinnen und Mita rbeiter sowie Versorgung- 
sempfängerinnen und Versorgungsempfänger richtet si ch ausschließlich nach gesetz- 
lichen und tariflichen Vorschriften, z. B. Bundesbe soldungsgesetz (BBesG) oder Tarif- 
vertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).  
 
1.3 Analyse der Vergleichszahlen  
 
Der Vergleich der Personalausgaben hat als Grundlag e die Kommunalumfrage des 
Bundes der Steuerzahler im Jahre 2005. Rödl & Partn er hat mit Unterstützung des 
Personal- und Organisationsamtes versucht, Struktur unterschiede annähernd zu be-

3 
V/0750/2006 
 
reinigen. Die Datengrundlage ist unter Beachtung di eser Einschränkung nicht weiter 
verbesserungsfähig. 
 
1.3.1 Formale Personalkennzahlen  
 
 Ein interkommunaler Vergleich der Personalausgaben  erscheint auf den ersten Blick 
problemlos und einfach. 
 
Die in der Wirtschaft verwandte Personalquote ist a uch von Rödl & Partner als „Anteil 
am Verwaltungshaushalt“ übernommen aber nicht zu ei nem Vergleich mit weiteren 
Kommunen ausgebaut worden. Andere Städte weisen Quo ten aus, die deutlich unter 
bzw. über dem Münsteraner Wert liegen. Der Grund li egt im Wesentlichen in den un- 
terschiedlichen Umfängen der Auslagerungen in Eigen betriebe oder andere Rechts- 
formen. Die Personalquote ist damit im IKV begrenzt aussagefähig. 
 
Die strukturellen Unterschiede bestimmen auch die K ennzahl „Personalausgaben je 
Einwohner“. 
 
Da es einheitliche Regeln für die Ermittlung dieser  Kennzahl nicht gibt, hat Rödl & 
Partner das zu dem im Gutachten aufgeführten Ergebn is bereinigt. Dieses Ergebnis 
ist nach einvernehmlicher Auffassung unscharf, zeigt jedoch eine Tendenz auf. 
 
Aufgrund eines Übermittlungsfehlers sind im Verglei ch der „Personalausgaben je Ein- 
wohner“ für Münster 187,5 Mio. € in der Berechnung angesetzt. Die tatsächliche 
Summe beträgt 185,5 Mio. €. Für die unter Ziffer 1. 1 aufgeführten Bereiche verbessert 
sich die Münsteraner Kennzahl, so dass die Abweichu ng vom Mittelwert der Ver- 
gleichsstädte nur noch 5 € beträgt.  
 
1.3.2 Qualitative Betrachtung 
 
Die unter Ziffer 1.3.1 kommentierte formale Betrach tung der Personalausgaben unter 
Einbeziehung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung en zeigt Tendenzen der Kosten- 
strukturen im kommunalen Vergleich auf. Das ist jed och pauschal nicht ausreichend, 
um die Personalausgaben abzusenken. 
 
Öffentliche Leistungen werden über die wirtschaftli chen Ausgliederungen hinaus 
durch Dritte erbracht, z.B. freie Träger von Kinder tagesstätten, oder bei Betriebsauf- 
gaben eingekauft, z.B. im Bereich der Gebäudereinig ung. Für einen aussagefähigen 
Vergleich ist es daher notwendig, das gesamte Leist ungsspektrum mit den dafür ins- 
gesamt eingesetzten Ressourcen zu beschreiben und z u vergleichen. Dann sind ver- 
gleichende Analysen der erbrachten Leistungen und E ntscheidungen über den zu- 
künftigen Ressourceneinsatz – bezogen auf die Koste nstruktur – möglich. Der Ver- 
gleich wird jedoch nur dann aussagefähig sein, wenn  er bereits auf der Produktebene 
ansetzt (s. a. interkommunale Vergleiche im Gutachten von Rödl & Partner). 
 
1.3.3 Aufbau von Kennzahlensystemen 
 
Außerhalb der derzeit geltenden Vorschriften zur Gr uppierung des Haushaltsplans 
gibt es bislang kein einheitliches Vergleichsinstru ment. Der Städtetag arbeitet an ei- 
nem Modell, dass allerdings hinsichtlich der nichts tellenbezogenen Personalausgaben 
noch verfeinert werden muß. Auch die Einbeziehung d er in Eigenbetriebe etc. ausge- 
gliederten Bereiche ist noch klärungsbedürftig. 
 
In Nordrhein-Westfalen wird die Gemeindeprüfungsans talt nach der Erstprüfung der 
kreisfreien Städte im Jahr 2007 ein Kennzahlensyste m aufbauen, das das gesamte 
vergleichbare Leistungsspektrum der Städte umfasst.

4 
V/0750/2006 
 
 
1.4 Zusammenfassung der Analyse 
 
Aufgrund des formalen Vergleichs der Kennzahlen wir d festgestellt, dass die Perso- 
nalkostenunterschiede zu den Vergleichstädten längs t nicht so gravierend – wie in 
anderen Vergleichen ausgewiesen – sind. 
 
Unter Berücksichtigung der Korrektur aus Ziffer 1.3.1 und der im Gutachten aufgeführ- 
ten Vorschläge werden die Personalausgaben so reduz iert, dass Münster den Mittel- 
wert der Vergleichstädte um ca. 10 € je Einwohner u nterschreitet. Durch die weitere 
Einsparung von 1 Mio. € aus dem Konsolidierungsvors chlag Nr. 23 liegt der Wert 
dann um 12 € je Einwohner unter dem Vergleichswert. 
 
2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
Das Gutachten vermutet aufgrund des formalen Vergle ichs Potential für eine weitere 
Senkung der Personalausgaben, schränkt jedoch gleic hzeitig ein, dass Ursachen und 
Schwerpunkte noch zu ermitteln sind.  
 
Bezogen auf die „Spitzenreiter“ im Vergleichsring bedeutete dies eine Absenkung um 
max. 12 Mio. € bzw. 250 Stellen. 
 
Seit 2002 sind 339 Stellen abgebaut worden. Die Ums etzung der Vorlage 1065/2005 
führt zur Einsparung von insgesamt 56 Stellen (ohne  Bäderkonzept, davon können 
zum Stellenplan 2007 bereits 49 Positionen abgesetz t werden. Die Vorschläge im nun 
vorliegenden Gutachten umfassen 93 Stellen. 
 
Das Gutachten enthält nur 73 Maßnahmen des Strategi eelements „Effizienzsteige- 
rung“, die „Standardanpassungen“ sind mit 148 Vorschlägen doppelt so hoch. Es ist 
daher festzustellen, dass Rödl & Partner weitere gr avierende Einsparungen durch 
zielgerichtete Verbesserungen in den Verwaltungsprozessen nicht sieht. 
 
Sollen trotzdem in dem theoretisch möglichen Umfang  die Personalausgaben bis 
2010 abgesenkt werden (ohne Berücksichtigung der pe rsonalrechtlichen Umsetzbar- 
keit), zielt dies nahezu ausschließlich auf das Str ategieelement „Neuausrichtung der 
städtischen Produkte und Dienstleistungen“ (Wegfall von Produkten und Standardab- 
bau). 
 
Systematisch kann der IKV Entscheidungsgrundlagen f ür eine solche Reduzierung 
der Personalausgaben bei weitergehender Kostenoptim ierung nur schaffen, wenn ein 
qualifizierter Vergleich des Leistungsspektrums, wie unter Ziffer 1.3.2 und 1.3.3 aufge- 
führt, unter dem Gesichtspunkt der Kostenstruktur d urchgeführt wird. Die Vorausset- 
zungen für diese qualitativen Vergleiche sollen im Laufe des Jahres 2007 geschaffen 
werden. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass dadurch Entsche idungen ermöglicht werden, 
weitere Reduzierungen aus dem tendenziell vorhanden en Potential vorzunehmen. 
Zielgröße ist es, bis zum Jahr 2010 60 bis 70 Stell en einzusparen. Bei konsequenter 
Umsetzung dieses Konsolidierungspotenzials ergibt s ich ein weiterer Konsolidie- 
rungsbeitrag (Durchschnittswert von 45.000 € je Stelle) von bis zu 3.150.000 €. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Heinrichs

5 
V/0750/2006

Anlage 09 - V/0715/2006

15272 Zeichen

V/0715/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Friedhöfe - Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen 
Konsolidierungspotentialen aus dem interkommunalen Vergleich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.20 06  die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonso- 
lidierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht  der Firma Rödl & Partner GbR: Beratung 
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidie rung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ 
beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Part ner ist  den Mitgliedern der Ausschüsse zu- 
geleitet worden.  Ergänzend ist zur Vorlage der Ver waltung (Antrag der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u. a. beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Vergleich er- 
hobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Un- 
terschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleich 
Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufenraster 
vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials 
welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder 
freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage die sem Auftrag nach. Der folgende Bericht 
analysiert den vorgenommenen Städtevergleich für di e Friedhofsgebühren, um mögliche Beson- 
derheiten und signifikante Unterschiede, die für di e Interpretation der Ergebnisse des Städtever- 
gleichs von Bedeutung sind, herauszuarbeiten und di e vermuteten Konsolidierungspotentiale im 
Hinblick auf ihre sachliche und zeitliche Umsetzbar keit zu prüfen. Dabei bezieht sich die Verwal- 
tung auf die Hinweise im Abschlussbericht der Firma  Rödl & Partner unter Einbezug der nachge- 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0715/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Bruns 
Ruf: 
492 67 00 
E-Mail: 
BrunsH@stadt-muenster.de 
Datum: 
07.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0715/2006 
 
reichten (Zusammenfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma Rödl & Partner zu einigen 
interkommunalen Vergleichen.  
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen hat die Verwaltung dem Haupt- 
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.0 9.2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem 
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitisc hen Debatte in den/die zuständigen Fachaus- 
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- 
ren Konkretisierung, Abstimmung und  Begleitung des Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und für die übergreifenden personel- 
len  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungssachverhalte an den Ausschuss für Perso- 
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen- 
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsfunktion im Hinblick auf die fachlich, finan- 
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung unter Einbezug der Hinwei- 
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher hat  der Hauptausschuss die Verwaltung 
beauftragt, nach Abschluss der Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen eine zusam- 
menfassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
 
Bericht: 
 
1. Analyse des Vergleiches 
 
Für den Bereich des Amtes 67 wurde der interkommunale Vergleich zu den Friedhofsge- 
bühren durchgeführt. Dabei wurden die Friedhofsgebühren in Münster verglichen mit den 
Gebühren in Bielefeld, Bonn, Gelsenkirchen, Hamm und Osnabrück. Um die Zahlen leich- 
ter nachvollziehen zu können, hat Rödl & Partner die Bestattungsgebühren und die Grab- 
nutzungsgebühren summiert dargestellt. 
 
Nach dem Bestattungsgesetz NRW sind die Kommunen verpflichtet, in ausreichendem 
Maße Friedhöfe vorzuhalten. Es handelt sich daher um eine Pflichtleistung dem Grunde 
nach. Es besteht die Möglichkeit, festzulegen, mit welchen Standards diese Pflichtaufga- 
be wahrgenommen wird. Nach dem Gebührenrecht sind alle Kommunen gezwungen, nur 
die tatsächlich entstehenden Kosten auf die Gebühren umzulegen. Damit wird eine „Ge- 
winn“-erzielung durch eine willkürliche Erhöhung der Gebühren verhindert. Für den Fall, 
dass die Gebühren nicht kostendeckend kalkuliert worden sind, ist die betroffene Kom- 
mune gezwungen, für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen.  
 
Gleichwohl gibt es Gestaltungsmöglichkeiten bei der Festlegung der Gebühren. Diese hat 
auch die Stadt Münster genutzt, indem sie davon ausgeht, dass ein Anteil von insgesamt 
durchschnittlich 24,75 % aller Friedhofsflächen die Funktion von öffentlichem Grün wahr- 
nehmen und deshalb nicht mit in die Friedhofsgebühr eingerechnet werden dürfen. Diese 
Festlegung ist im Grundsatz variabel. Bundesweit findet man die unterschiedlichsten 
Formen.

3 
V/0715/2006 
 
 
Rödl & Partner kommen in ihrem Gutachten hinsichtlich der Friedhofsgebühren zu folgen- 
dem Ergebnis: 
 
„Der interkommunale Vergleich zeigt, dass in Münster für die Grabstätte und die Bestat- 
tung im Reihengrab die niedrigsten Gebühren erhoben werden. Bei den Gebühren für 
Grabstätte und Bestattung im Wahlgrab bzw. im Urnenreihengrab liegt Münster unter dem 
Mittelwert.“  
 
 
 
 
Aus diesem Vergleich zieht Rödl & Partner die Konsequenz, dass eine Gebührenerhö- 
hung im Grundsatz möglich ist und die gute Platzierung Münsters im interkommunalen 
Vergleich nicht gefährden würde. In Münster werden alle Friedhofsleistungen im Verbund 
mit der gesamten Grünflächenunterhaltung erbracht. Das gute Abschneiden im interkom- 
munalen Vergleich ist ein Beleg dafür, dass das Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
sich seit langem intensiv darum bemüht, alle Leistungen im Friedhofsbereich, aber auch 
in der Grünflächenunterhaltung insgesamt, sehr kostengünstig zu erbringen.  
 
 
2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale  
 
Rödl & Partner greifen in ihren Gutachten den Vorschlag des Amtes für Grünflächen und 
Umweltschutz auf, den Anteil des öffentlichen Grüns auf den Friedhöfen von derzeit 
24,75 % komplett aufzugeben. Nach den Berechnungen des Amtes würde die Umsetzung 
dieser Maßnahme zu einer Haushaltsentlastung von rd. 300.000 € führen. Bezogen auf 
die Summe von Grabnutzungs- und Bestattungsgebühr hätte dies lt. Rödl & Partner eine 
Gebührenerhöhung von durchschnittlich 10 % zur Folge.  
 
Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Kosten, die aus der Aufgabe des Anteils des 
öffentlichen Grüns entstehen, nicht auf die Gesamtgebühr umgelegt werden können, son- 
dern nur auf die Grabnutzungsgebühr. Diese müsste dann um jeweils rd. 30 % erhöht 
werden. Zur besseren Verdeutlichung der Konsequenzen sind in der unten stehenden 
Tabelle die Grabnutzungsgebühren jeweils getrennt für die Vergleichsstädte dargestellt. 
Darüber hinaus ist in den Vergleich der Zentralfriedhof Münster aufgenommen worden. 
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass letztlich die „Konkurrenten“ für Bestattungen in 
Münster nicht die Vergleichsstädte sind, sondern der neben dem Waldfriedhof Lauheide, 
größte konfessionelle Friedhof, der Zentralfriedhof. Insgesamt verteilen sich die Bestat- 
tungen in Münster zwischen der Stadt und den Kirchengemeinden jeweils zu rd. 50 %, 
wobei der Waldfriedhof Lauheide und der Zentralfriedhof mit weitem Abstand die größten 
Bestattungszahlen aufweisen. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, den Zentralfried- 
hof in den Vergleich mit einzubeziehen.

4 
V/0715/2006 
 
Vergleich der Grabnutzungsgebühren:  
 
Stadt Erwerb von Grabstättenrechten 
 
    
 Reihengrab Wahlgrab Urnenreihengrab 
 
Münster mit 
Grünanteil 
663,00  1.833,00  390,00  
Münster ohne 
Grünanteil 
510,00  1.410,00  300,00  
Zentralfriedhof 
Münster 
--- 605,00  --- 
Bielefeld 1.344,00  2.190,00  549,00  
Bonn 1.526,00  2.035,00  577,50  
Gelsenkirchen 590,00  2.100,00  325,00  
Hamm 905,00  1.325,50  537,00  
Osnabrück 1.390,00  1.890,00  215,00  
Mittelwert ohne 
Münster 
1.151,00  1.908,00  441,00  
 
 
Der Zentralfriedhof Münster bietet nur Wahlgräber an. Es ist auffällig, dass die Kosten für 
die Grabnutzungsrechte auf dem Zentralfriedhof mit 605,00 € mit weitem Abstand unter- 
halb der Werte der Vergleichsstädte liegen. Dies hat im Wesentlichen seine Ursache dar- 
in, dass der Zentralfriedhof aus historischen Gründen erheblich dichter belegt ist, als nor- 
malerweise heute Friedhöfe belegt werden. Die Belegungsdichte (d. h. der Anteil der 
Grabfelder an der Gesamtfläche des Friedhofes) beträgt auf dem Waldfriedhof Lauheide 
wegen seiner besonderen Ausprägung nur 19 %. Die durchschnittliche Belegungsdichte 
auf den sonstigen kommunalen Stadtteilfriedhöfen beträgt im Durchschnitt rd. 35 %. Nach 
einer Schätzung der Verwaltung beträgt die Belegungsdichte auf dem Zentralfriedhof da- 
gegen rd. 60 %.  
 
Im Verhältnis zu den Vergleichsstätten würde sich die Position Münsters, wie schon oben 
erwähnt, nicht verändern. Allerdings würde sich der deutliche Abstand zum Zentralfriedhof 
noch weiter vergrößern. Es besteht deshalb grundsätzlich die Gefahr, dass sich, durch die 
Gebührenerhöhung bedingt, die Bestattungszahlen auf den städtischen Friedhöfen nega- 
tiv entwickeln. Sinkende Bestattungszahlen würden tendenziell weiter steigende Gebüh- 
ren nach sich ziehen. 
 
Für den Fall, dass zukünftig auf die Anrechnung des öffentlichen Grüns auf den Friedhö- 
fen verzichtet werden soll, müssen aus Sicht der Verwaltung flankierende Maßnahmen 
ergriffen werden, die sinkende Bestattungszahlen nach Möglichkeit verhindern sollen:  
 
- Aufgabe der Bestattungsgrenzen 
 
Die Bestattungsgrenzen sind in Münster seit Jahrzehnten bewährtes Instrument zur räum- 
lichen Steuerung der Bestattungen. Damit soll verhindert werden, dass auf einzelnen, be- 
sonders attraktiven Friedhöfen sehr hohe Bestattungszahlen entstehen, während auf an- 
deren Friedhöfen es nur eine geringe Auslastung gibt. Vor dem Hintergrund der besonde- 
ren Situation in Münster stellt sich allerdings die Frage, ob das Instrument der Bestat- 
tungsgrenzen noch wirklich zeitgemäß ist.  
 
Eine Aufgabe der Bestattungsgrenzen würde nach Einschätzung der Verwaltung zunächst 
dazu führen, dass die kommunalen Stadtteilfriedhöfe stärker als bisher frequentiert wür- 
den. Es ist davon auszugehen, dass es damit auch gelingt, einen Teil der Bestattungen, 
die sonst auf kirchlichen Friedhöfen durchgeführt worden wären, auf kommunale Friedhö- 
fe umzuleiten. Sicherlich wird auch ein Teil der Bestattungen vom Friedhof Lauheide auf

5 
V/0715/2006 
 
die Stadtteilfriedhöfe umgelenkt. Mittel- bis langfristig wird die Aufgabe der Bestattungs- 
grenzen nur dann zu einem Erfolg führen, wenn die Stadtteilfriedhöfe auch dann nicht er- 
weitert werden, wenn die Bestattungsflächen knapper werden. In diesem Fall steht der 
Waldfriedhof Lauheide mit seinen großen Flächenreserven zur Verfügung. Darüber hin- 
aus kann der Verwaltungsaufwand reduziert werden. 
 
- Einführung einer Infrastrukturumlage 
 
Eine zweite Maßnahme, um die Auswirkungen der Gebührenerhöhung abzufedern, ist die 
Veränderung der Gebührenstruktur als solches. In der Vorlage 727/2003 zur Änderung 
der Friedhofs- und der Gebührensatzung wurde auf dieses Thema schon hingewiesen 
und avisiert im Rahmen einer zukünftigen Anpassung der Gebühren, die sogenannte Inf- 
rastrukturumlage einzuführen.  
 
Die bisherige Kostenverteilung zur Berechnung der Grabnutzungsgebühren, die sich we- 
sentlich am Flächenverbrauch für die jeweilige Grabstätte orientierte, führt aufgrund des 
veränderten Bestattungsverhaltens zwangsläufig in eine finanzielle Sackgasse. Bisher 
wurden die Kosten der Friedhofsanlage im Verhältnis der Grabgrößen der einzelnen 
Grabarten zueinander umgelegt. Diese Berechnungsmethode lässt die Tatsache außer 
Acht, dass ein Teil der Kosten der Friedhofsanlage, die sogenannten Infrastrukturkosten, 
unabhängig von der Grabgröße genutzt werden und deshalb auf jeden Erwerber eines 
Grabes zu verteilen sind.  
 
Diese Friedhofsinfrastruktur (z. B. Unterhaltung von Wegen, befestigten Plätzen, Park- 
plätzen, Anlagen im Eingangsbereich) wurde aufgemessen und beträgt etwa 11 % der 
gesamten Friedhofsfläche.  
 
Es wäre sinnvoll, im Zuge der Gebührenveränderung diesen Anteil der Infrastruktur unab- 
hängig von der Flächengröße des Grabes vollständig umzulegen (sog. Infrastrukturumla- 
ge). Tendenziell würden die Urnenreihen- und die Reihengräber dadurch teurer und die 
Wahl- und sonstigen Gräber billiger.  
 
Sowohl die Aufgabe des Anteils des öffentlichen Grüns als auch die Einführung der Infra- 
strukturumlage bedarf einer genauen Kalkulation. Ein Beschluss über die Änderung der 
Friedhofsgebührensatzung kann frühestens zum Sommer 2007 herbeigeführt werden. Die 
Änderung könnte dann zum 01.01.2008 in Kraft treten. 
 
Trotz der flankierenden Maßnahmen ist es gerade auch vor dem Hintergrund der sich ste- 
tig ändernden Bestattungsgewohnheiten nicht möglich, die tatsächliche Entwicklung vor- 
herzusagen. Ein gewisses Risiko, dass sich die Bestattungszahlen negativ entwickeln, 
besteht ohne jeden Zweifel. Dies Risiko muss abgewogen werden mit dem Effekt, der 
durch eine Haushaltseinsparung von rd. 300.000 € pro Jahr eintritt.  
 
 
3. Zusammenfassung 
 
Der interkommunale Vergleich der Friedhofsgebühren hat gezeigt, dass in Münster sich 
durch die wirtschaftliche Arbeitsweise in der Grünflächenunterhaltung die Gebühren auf 
einem niedrigen Niveau befinden. Der Vorschlag, auf die Finanzierung des Anteils des öf- 
fentlichen Grüns auf den Friedhöfen durch die Stadt zu verzichten, ist grundsätzlich um- 
setzbar und trifft auf keine rechtlichen Hindernisse. Der städtische Haushalt würde um 
300.000 € entlastet werden. Allerdings ist durch die Umsetzung des Vorschlages eine Er- 
höhung der Bestattungsgebühren von insgesamt 10 % bzw. bezogen auf die Grabnut- 
zungsgebühr von 30 % verbunden. Vor dem Hintergrund der besonderen Friedhofssitua- 
tion in Münster besteht das Risiko, dass sich durch die Umsetzung des Vorschlages die 
Bestattungszahlen negativ entwickeln und dadurch die wirtschaftliche Basis des Fried-

6 
V/0715/2006 
 
hofsbetriebes gefährdet sein könnte. Dieses Risiko kann durch die flankierende Aufgabe 
der Bestattungsgrenzen und durch die Einführung der sogenannten Infrastrukturumlage 
gemindert werden. Eine Umsetzung des Vorschlages ist zum 01.01.2008 möglich.  
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Joksch 
Stadtbaurat

Anlage 06 - V/0739/2006

6251 Zeichen

V/0739/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Verkehrsflächen / Verkehrsanlagen - Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den 
Aussagen und möglichen Konsolidierungspotentialen aus dem interkommunalen Vergleich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass : 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.20 06 die Vorlage V/0579/2006 „Haus- 
haltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschl ussbericht der Firma Rödl & Part- 
ner GbR: Beratung und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städti- 
schen Haushaltes 2007 ff.“ beraten. Der Abschlussbe richt der Firma Rödl & Partner ist 
den Mitgliedern der Ausschüsse zugeleitet worden. E rgänzend ist zur Vorlage der Ver- 
waltung (Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Frakti on - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlus- 
ses) u. a beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Ver- 
gleich erhobenen Konsolidierungspotentiale hinsicht lich der finanzwirksamen 
Gründe für die Unterschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Müns- 
ter und den Vergleich Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufen- 
raster vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche proze ntuale Ausnutzung des Ein- 
sparpotentials welche Auswirkungen auf die jeweilig e Leistungserbringung durch 
die Stadt Münster oder freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden 
kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzu- 
legen.“ 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0739/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0739/2006 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage die sem Auftrag nach. Der folgende 
Bericht analysiert zum einen den vorgenommenen Städ tevergleich für das Produkt/den 
Aufgabenbereich, um mögliche Besonderseiten und signifikante Unterschiede, die für die 
Interpretation der Ergebnisse des Städtevergleichs von Bedeutung sind, herauszuarbei- 
ten und die vermuteten Konsolidierungspotentiale im  Hinblick auf ihre sachliche und zeit- 
liche Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei bezieht sich d ie Verwaltung auf die Hinweise im 
Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner unter Ein bezug der nachgereichten (Zusam- 
menfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma Rödl & Partner zu einigen interkom- 
munalen Vergleichen.  
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen hat die Verwaltung dem 
Hauptausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am  27.9.2006 zur Kenntnis gege- 
ben, mit dem Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen  fachpolitischen Debatte in den/die 
zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Diesem Vor schlag ist der Hauptausschuss 
gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage V/0579/2006 „Hausha ltskonsolidierungsprogramm 
2007 bis 2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Part- 
ner GbR zur weiteren Konkretisierung, Abstimmung un d  Begleitung des Beratungsver- 
fahrens federführend an den Ausschuss für Finanzen,  Beteiligungen und Liegenschaften 
und für die übergreifenden personellen  organisator ischen Prüfungs- und Entscheidungs- 
sachverhalte an den Ausschuss für Personal, Recht u nd Ordnung verwiesen. Dem Aus- 
schuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft en (AFBL) obliegt (vgl. Begründung 
zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der Vorlage V/0579/2 006) die federführende, ressort- 
übergreifende Bündelungsfunktion im Hinblick auf di e fachlich, finanzielle Gesamtsteue- 
rung der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung unte r Einbezug der Hinweise und Vor- 
schläge der Firma Rödl & Partner. Daher hat der Aus schuss Hauptausschuss die Ver- 
waltung beauftragt nach Abschluss der Beratungen in  den zuständigen Fachausschüs- 
sen eine zusammenfassende Vorlage mit den Ergebniss en der Beratungen dem AFBL 
vorzulegen. 
 
 
Bericht: 
 
Die Haushaltmittel für die Straßenerhaltung werden eingesetzt, um einerseits den ver- 
kehrssicheren Zustand der Fahrbahnen sowie der Geh-  und Radwege auf Basis des 
Straßen- und Wegegesetzes NW zu gewährleisten und a ndererseits den Wert des Stra- 
ßenvermögens zu erhalten. 
 
Die von Rödl & Partner dargestellten Daten und Kenn zahlen sind aus Sicht der Verwal- 
tung richtig. 
 
Kernaussagen bei dem interkommunalen Vergleich von Rödl & Partner sind: 
 
• Im Jahr 2000 hat die Stadt Münster 0,03 €/m2 mehr für die Erhaltung der Verkehrsan- 
lagen verausgabt als das Mittel der betrachteten St ädte. Dies entsprach 2000 einer 
potentiell rechnerischen Haushaltsentlastung von 470.000 €. 
• Die über dem Mittelwert liegenden Straßenerhaltung sausgaben sind wegen des ge- 
ringen Personalbedarfes nicht mit Effizienznachteilen zu begründen. 
• Keine der Städte bringt die Finanzmittel auf, die notwendig sind, um die Substanz zu 
erhalten.

3 
V/0739/2006 
 
• Die Stadt Münster hätte im Jahr 2000 1,9 Mio € meh r aufwenden müssen, um eine an 
den Abschreibungen orientierte Substanzerhaltung zu betreiben. 
• In welchem Umfang im Haushalt Finanzmittel für die  Straßenerhaltung bereitgestellt 
werden, ist letztlich eine politische Entscheidung. 
• Bei der rechnerischen Haushaltentlastung von 470.0 00 € ist zu berücksichtigen, dass 
seit dem Jahr 2000 bereits 2,2 Mio € im Bereich Straßenerhaltung eingespart wurden. 
 
Die Aussagen sind aus der Sicht der Verwaltung rich tig. Bereits die bisherigen Kürzun- 
gen von Mitteln für die Straßenerhaltung sind fachl ich und betriebswirtschaftlich nicht zu 
begründen. Sobald die Regeln des NKF gelten, wird d ie mangelnde Instandhaltung bzw. 
der resultierende Investitionsrückstau - nicht nur von Straßen - durch Wertabzüge (Net- 
toausweis) oder Rückstellungen (Bruttoausweis) sichtbar.  
 
Trotzdem wird auch im Tiefbau aus finanztechnischen  Erwägungen ein Konsolidierungs- 
beitrag in Höhe von 300.000,- € ab 2009 angeboten. 
 
 
I.V. 
 
 
Joksch

Anlage 01 - V/0695/2006

25073 Zeichen

V/0695/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kosten der Unterkunft SGB II - Analyse und 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen Konsolidierungspotentialen aus 
dem Interkommunalen Vergleich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und A rbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 die Vor lage V/0579/2006 „Haushaltskonsolidie- 
rungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner GbR: Beratung und 
Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung  des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ bera- 
ten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner ist den Mitgliedern der Ausschüsse zugeleitet 
worden. Ergänzend ist zur Vorlage der Verwaltung (A ntrag der CDU-Fraktion und der FDP-
Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u. a. beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Vergleich (IKV) 
erhobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Un- 
terschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleichs- 
städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufenraster 
vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials 
welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbr ingung durch die Stadt Münster oder 
freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage die sem Auftrag nach. Der folgende Bericht 
analysiert zum einen den vorgenommenen Städtevergle ich für den Aufgabenbereich Kosten der 
Unterkunft SGB II, um mögliche Besonderheiten und s ignifikante Unterschiede, die für die Inter- 
pretation der Ergebnisse des Städtevergleichs von B edeutung sind, herauszuarbeiten und die 
vermuteten Konsolidierungspotentiale im Hinblick au f ihre sachliche und zeitliche Umsetzbarkeit 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0695/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Frank.Treutler@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0695/2006 
 
zu prüfen. Dabei bezieht sich die Verwaltung auf di e Hinweise im Abschlussbericht der Firma 
Rödl & Partner unter Einbezug der nachgereichten (Z usammenfassung vom 25.08.2006) Hinwei- 
se der Firma Rödl & Partner zu einigen  interkommunalen Vergleichen.  
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen hat die Verwaltung dem Haupt- 
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.9 .2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem 
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitisc hen Debatte in den/die zuständigen Fachaus- 
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage V/0579/2006 „Hausha ltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- 
ren Konkretisierung, Abstimmung und Begleitung des Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegensch aften und für die übergreifenden personel- 
len  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungss achverhalte an den Ausschuss für Perso- 
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für  Finanzen, Beteiligungen und Liegen- 
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlu ssvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsf unktion im Hinblick auf die fachlich, finan- 
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltsk onsolidierung unter Einbezug der Hinwei- 
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher h at der Hauptausschuss die Verwaltung be- 
auftragt, nach Abschluss der Beratungen in den zust ändigen Fachausschüssen eine zusammen- 
fassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
1. Analyse des Vergleichs  
 
1.1 Bezeichnung des Produkts, Rechtsgrundlagen, Finanzierung 
 
Im Produktzusammenhang „Arbeitsgemeinschaft Münster “ ist die Stadt Münster gem. § 6 I 
Nr. 2 SGB II insbesondere für die Leistungen für Un terkunft und Heizung (§ 22 SGB II) sowie 
für Einmalleistungen (§ 23 III SGB II) zuständig. D ie Aufgabenverantwortung umfasst auch 
die überwiegende Finanzierungskompetenz der Stadt; an der Finanzierung der kommunalen 
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beteiligt s ich der Bund in den Jahren 2005 und 
2006 gem. § 46 V, VI, VIII SGB II im Umfang von 29, 1 % der Summe der betreffenden Auf- 
wendungen je Bundesland; gem. § 46 VII wird der Bun desanteil ab dem Jahr 2007 durch ein 
separates Bundesgesetz geregelt.  
 
Unter der HHSt. 4820.783.0000.0 sind für die Gewähr ung der Leistungen für Unterkunft und 
Heizung im Haushaltsjahr 2006 zurzeit Mittel von 38 .462.200 € eingestellt; mit Vorlage 
V/0658/2006 empfiehlt die Verwaltung dem Rat mit Hi nweis auf die reale Fallzahlen- und 
Ausgabeentwicklung bis Juli 2006, den Ansatz im lau fenden Haushaltsjahr überplanmäßig 
um 8.337.800 € auf 46,8 Mio. € aufzustocken.  
 
1.2 Pflichtigkeitsgrad, Standards 
 
Leistungen für Unterkunft und Heizung gehören zu den Bedarfsbestandteilen der Grundsiche- 
rung für Arbeitsuchende. Sie sind im Rahmen der Bed arfsermittlung stets zu berücksichtigen, 
soweit sie dem Grunde nach notwendig und der Höhe nach angemessen sind.  
 
Die Angemessenheit der Aufwendungen ist ein unbesti mmter Rechtsbegriff, den der für die 
Leistungsbewilligung zuständige Träger in jedem Ein zelfall zutreffend auszulegen hat. Dabei 
steht den Sozialgerichten die Letztentscheidungskom petenz zu, jeweils konkret zu überprü- 
fen, ob die Behörde „Angemessenheit“ richtig ausgel egt hat oder nicht; ein eigenständiger 
Beurteilungsspielraum, der im konkreten Einzelfall für „Angemessenheit“ mehr als ein zutref- 
fendes Auslegungsresultat zuließe, steht der Behörde nicht zu.  
 
Die Kriterien für eine sachgerechte Auslegung des A ngemessenheitsbegriffs betreffen die 
Person des bzw. der Leistungsberechtigten, die fami liäre Situation, das Mietenniveau unterer

3 
V/0695/2006 
 
Preissegmente am örtlichen Wohnungsmarkt sowie die reale Verfügbarkeit von Wohnungen 
dieser Preisklassen. Verlässliche Anhaltspunkte für  die Ermittlung des lokalen Mietpreisni- 
veaus bietet der örtliche Mietspiegel; an den im ak tuellen Mietspiegel (April 2005) erhobenen 
Mieten unterer Preissegmente sowie an der konkreten  Angebotssituation am Münsteraner 
Wohnungsmarkt orientieren sich auch die zurzeit gel tenden abstrakten Obergrenzen für an- 
gemessene Kosten der Unterkunft im Rahmen der exist enzsichernden Leistungen nach dem 
SGB II und dem SGB XII. Die Obergrenzen entsprechen  dem Produkt aus der nach Haus- 
haltsgrößen jeweils angemessenen Wohnfläche sowie d er Summe aus dem, aus den Kalt- 
mieten je m² unterer Preissegmente ermittelten, Bet rag und den maximal abgemessenen Ne- 
benkosten (sog. Produktmethode, s. Entscheidung des  OVG Münster vom 15.03.2004, 12 A 
714/03). Die Ergebnisse markieren verbindliche Maxi malwerte angemessener Aufwendungen 
für die Unterkunft im Regelfall; Abweichungen nach unten können im Einzelfall z. B. bei be- 
sonders beengter Wohnsituation und hoher Kaltmiete je m² oder maroder Bausubstanz ge- 
rechtfertigt sein, Abweichungen nach oben bei einer  deutlich untypischen Bedürfnislage de- 
rer, die die Wohnung bewohnen.  
 
Notwendige Kosten für die Unterkunft sind, auch soweit sie nicht angemessen sind, jedenfalls 
vorübergehend bis zu maximal sechs Monaten zu berüc ksichtigen, solange eine Kostenredu- 
zierung im konkreten Einzelfall nicht zumutbar oder  nicht möglich ist; dabei ist das in der Pra- 
xis häufigste Vorgehen, Unterkunftskosten zu senken , ein Umzug in eine preisgünstigere 
Wohnung. Während Gründe, die im Einzelfall gegen di e Zumutbarkeit  einer Kostenreduzie- 
rung sprechen, Gesichtspunkte in der Person des bzw. der Leistungsberechtigten in den Blick 
nehmen, setzt die Möglichkeit , Kosten zu reduzieren, insbesondere voraus, dass d ie reale 
Angebotslage am Wohnungsmarkt geeignet ist, eine pr eisgünstigere Alternative im konkreten 
Einzelfall tatsächlich verfügbar zu machen. 
 
1.3 Analyse der Vergleichszahlen  
 
Im Rahmen der, mit Blick auf ihre Realisierungsperspektiven zwischen der Fa. Rödl & Partner 
GbR und der Fachverwaltung abgestimmten, Maßnahme N r. 179 „Reduzierung der Aufwen- 
dungen für KdU gem. § 22 SGB II“ wird ein Konsolidi erungsbeitrag von 1 Mio. € pro Jahr an- 
gestrebt.  
 
Mit Maßnahme Nr. 180, die an die, im Einvernehmen m it der Verwaltung entwickelte, Maß- 
nahme Nr. 179 andockt, werden auf der Grundlage ein es interkommunalen Vergleichs für die 
Haushaltsjahre 2007 ff. zusätzliche Haushaltsentlas tungen im Aufgabenzusammenhang 
„Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kosten der Unte rkunft SGB II“ in folgendem Umfang 
vermutet: 
 
Haushaltsjahr 2007 2008 2009 2010 
Entlastung 500.000 € 2.000.000 € 4.200.000 € 4.200. 000 € 
 
 Im ersten Schritt werden die Ausgaben resp. die Au fwendungen für Unterkunft und Heizung im 
Leistungszusammenhang des SGB II nach (Größe der) B edarfsgemeinschaft in Münster mit 
den Mittelwerten der Ausgaben/Aufwendungen in Aache n, Bielefeld, Bonn und Münster vergli- 
chen; die so ermittelte Differenz von 8,98 Mio. € i st Ausgangsbetrag für die weitere Ermittlung 
des jährlichen Einsparvolumens, der in der weiteren  Folge um Abschläge bereinigt wird, die 
der konkreten Wohnungsmarktsituation Münsters Rechn ung tragen sollen; zur Erfassung fol- 
gender Unterschiede werden Abschläge in folgendem Umfang ermittelt:  
 
a) Um Unterschiede der Mietniveaus in den vier Städ ten abzubilden, zieht das Gutachten die 
Mietspiegelindices der Fa. F+B GmbH heran; danach w eist Münster einen im Verhältnis 
zu Aachen und Bielefeld höheren, im Vergleich zu Bo nn aber niedrigeren Index auf. Mit 
Hinweis auf die Differenz des Wertes für Münster (I ndex: 108) zum Bundesdurchschnitt 
(Index = 100) empfiehlt das Gutachten eine Bereinigung der Abweichung um 8 %.

4 
V/0695/2006 
 
 
b) Das Gutachten konstatiert ferner eine geringere Verfügbarkeit günstigeren Wohnraums in 
Münster im Verhältnis zu den Vergleichsstädten. Aus drücklich gewürdigt wird die beson- 
ders knappe Angebotssituation öffentlich geförderte r Wohnungen in Münster. Mit Hinweis 
auf diesen Befund wird eine Bereinigung der Abweichung um 10 % (  900.000 €) empfoh- 
len.  
  
1.4 Zusammenfassung der Analyse der Vergleichszahle n 
 
  Im Rahmen der Maßnahme Nr. 180 wird die Differenz  berücksichtigter Kosten der Unterkunft 
im Leistungszusammenhang des SGB II in Münster gege nüber dem Mittel der vier Ver- 
gleichskommunen als jährlicher, zunächst unbereinig ter, Konsolidierungsrahmen definiert 
(Ausgangsbetrag). Zur Erklärung der Differenz werde n daraufhin drei ausgewählte Ansätze 
erörtert: 
 
a) Unterschiede der lokalen Mietniveaus, 
b) unterschiedliche Verfügbarkeit günstigeren Wohnr aums und 
c) eine (im Verhältnis zu den Vergleichsstädten) in  Münster nicht zureichende Ausschöp- 
fung der Potenziale des örtlichen Wohnungsmarkts. 
 
  Für die im Gutachten ausgemachten Unterschiede zu  a) und b) werden Abschläge vom Aus- 
gangsbetrag konzediert. Ein weiterer Abschlag ist d en, bei Realisierung der Maßnahme er- 
warteten, Mindereinnahmen aus Erstattungen des Bund es geschuldet. Das in Maßnahme 
Nr. 180 ausgewiesene Einsparpotential, dessen Wirks amwerden in Stufen  vermutet wird, 
wird damit wie folgt ermittelt:  
  
Ausgangsbe-
trag Einspar-
volumen 
abzüglich Ab-
schläge a) und b) 
(-18 %) 
abzüglich Finan- 
zierungsbeteili-
gung des Bundes 
(-29,1 %) 
abzüglich Ein- 
sparvolumen lt. 
Maßnahme Nr. 
179 
zusätzliches Ein- 
sparvolumen pro 
Jahr 
8,98 Mio. € -1,62 Mio. € -2,14 Mio. € -1,0 Mio. € 4 ,2 Mio. € 
 
  Um das rechnerische Einsparpotential von zusammen  5,2 Mio. € pro Jahr zu erreichen, 
müsste daher die Summe der jährlichen Transferleist ungen an Leistungsberechtigte um 7,34 
Mio. € sinken.  
 
 
2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
2.1  Bewertungen der von der Firma Rödl & Partner b enannten Konsolidierungspotentiale 
unter Einbezug der Analyse unter Ziffer 1  
 
  Die in der Maßnahme für Münster dargestellten Bef unde: 
 
• hohe Aufwendungen für die Unterkunft im Leistungsz usammenhang des SGB II, 
• hohes Mietniveau, 
• geringe Verfügbarkeit preisgünstigen Wohnraums und  
• ein nicht vollständig ausgeschöpfter, vom örtliche n Wohnungsmarkt gleichwohl gegebener 
Handlungsspielraum 
 
 sind, jedenfalls in jener thesenartigen Formulieru ng, aus Sicht der Verwaltung zutreffend. 
Insbesondere stellt die Verwaltung den generellen Umstand, dass der Umfang der Ausgaben 
für die Unterkunft reduzierungsbedürftig und zudem reduzierbar ist, nicht in Frage (s. Maß- 
nahme Nr. 179). Zweifel an der Zuverlässigkeit des im Untersuchungsrahmen der Maßnah- 
me Nr. 180 verwendeten Datenmaterials sind ebenfalls nicht ersichtlich.

5 
V/0695/2006 
 
 
 Die Ausführungen der Firma Rödl & Partner zu Maßna hme 180 sind im Hinblick auf die Be- 
wertung möglicher Konsolidierungspotenziale differe nziert zu betrachten. Insbesondere ist 
aus Sicht der Verwaltung auf folgende Gesichtspunkte hinzuweisen: 
 
a) zur Ermittlung des Ausgangsbetrags (Differenz Mü nster zum Mittel der vier Kommunen): 
 
Entgegen der Ankündigung (s. Gutachten, S. 28, letz ter Absatz) werden nicht die jährli- 
chen Gesamt ausgaben  für Unterkunft und Heizung verglichen, sondern die  (im Rahmen 
der Bedarfsermittlung) berücksichtigten Aufwendungen  (der Leistungsberechtigten). Ab- 
seits der Erhebungsprobleme, die realen Ausgaben de r Leistungsträger für Unterkunft 
und Heizung in der hier vorgenommenen Differenzieru ng zu ermitteln, kann die Messung 
der Aufwendungen als Bedarfsposten mögliche Verzerr ungen aufgrund strukturell unter- 
schiedlicher Ausstattungen der Bedarfsgemeinschafte n mit Einkommen in den vier Kom- 
munen jedenfalls nicht kontrolliert ausschließen. D a Aufwendungen  gemessen wurden, 
sind die Ergebnisse als Ausgangsbefund von Ausgaben differenzen nur eingeschränkt 
verwertbar.  
 
b) zur Darstellung unterschiedlicher Mietniveaus: 
 
Der herangezogene Index (s. o., Ziffer 1.3) bezeich net Mittelwerte, ermöglicht daher ver- 
gleichende Aussagen über die zentrale Tendenz der M ietpreise aller Preissegmente in 
den Städten. Zur Streuung zieht das Gutachten keine Indikatoren heran. Die aus dem, auf 
diesen zentralen Index begrenzten, Vergleich geschl ossenen Anpassungspotentiale für 
die Kosten der Unterkunft sind jedoch für den konkr eten Verwertungszusammenhang 
nicht verlässlich: Das Gros der Mieten, die Leistun gsberechtigte zu entrichten haben, 
konzentriert sich auf untere bis mittlere Preissegm ente. Der Vergleich anhand des hier 
verwendeten Indikators lässt im Verhältnis zu Münst er möglicherweise deutlichere Abwei- 
chungen im oberen Preissegment in einer Vergleichss tadt mit höherem Index ebenso of- 
fen wie die Frage einer möglichen Nachfrageverlager ung von unteren in mittlere Preis- 
segmente in Münster angesichts des hier im Verhältnis zu allen drei Vergleichsstädten ex- 
trem knappen Wohnungsangebots im öffentlich geförderten Wohnungsbau (s. u.).  
 
c) zur Bewertung geringerer Verfügbarkeit preisgüns tigen Wohnraums in Münster: 
 
Die Bemessung der weiteren Bereinigung um 10 % wird  nicht näher begründet. Ungeach- 
tet der Erhebungsprobleme wird aus Sicht des Sozial amtes die Angebotslage am freien 
Wohnungsmarkt im Maßnahmenzusammenhang nicht hinrei chend berücksichtigt. Auf der 
Grundlage einer Sichtung angebotener Mietobjekte in  Immobilienportalen sowie in den 
Immobilienteilen der örtlichen Tageszeitungen hatte  das Sozialamt im Bereich der Miet- 
wohnungen bis zu drei Räumen im März bzw. Mai 2006 160 Angebote ausfindig gemacht, 
die nach Preisen vorläufig als geeignet gewertet we rden konnten. Auch wenn diese Fest- 
stellung (statistisch) nicht repräsentativ ist, mus s darauf hingewiesen werden, dass der 
Wohnungsmarkt in Münster lokale Besonderheiten aufw eist, und  nach derzeitigem Prü- 
fungsstand ein - für die Umsetzung des Konsolidieru ngsvorschlages in der von Rödl & 
Partner benannten Größenordnung - ausreichendes  Po tenzials an preiswerten Wohn- 
raum nicht erkennen lässt. 
 
d) zur unzureichenden Ausschöpfung der Potentiale d es örtlichen Wohnungsmarkts: 
 
Der Hinweis (Seite 30 des Abschlussberichtes) der F irma Rödl und Partner, dass im 
Rahmen des Vollzugs von § 22 SGB II die Potenziale des örtlichen Wohnungsmarktes 
nicht voll ausgeschöpft werden, ist als Annahme unt er Hinweis auf die konkrete Ange- 
botslage am örtlichen Wohnungsmarkt in Münster nich t hinreichend belegt. Hierzu wären, 
dies ist jedoch nicht Gegenstand des kennzahlenbezo genen interkommunalen Vergleichs 
des Gutachtens, differenzierte Untersuchungen der E ntscheidungspraxis unter Berück-

6 
V/0695/2006 
 
sichtigung der konkreten Angebotslage am örtlichen Wohnungsmarkt erforderlich. Das 
Gutachten vergleicht die Obergrenzen für Kosten der  Unterkunft in Münster und Bonn, al- 
so die Maßstäbe beider Städte für die Beurteilung v on Angemessenheit bei den Kosten 
der Unterkunft; das Gutachten deutet überdies die A nregung an, von den Obergrenzen 
nach unten abzuweichen, um die Annahme in der Praxis zu überprüfen.  
 
Die geltenden Obergrenzen basieren auf dem Angebots - und Preisniveau der jeweiligen 
Stadt, anderenfalls wären sie für die Auslegung des  Angemessenheitsbegriffs nicht ver- 
wertbar: Die Orientierung am Wohnungsmarkt in anderen Kommunen ist sachfremd (s. o., 
Ziffer 1.2).  
 
  Würde die Stadt Münster, abseits der rechtlichen Unmöglichkeit, ihre Höchstbeträge für 
angemessene Kosten der Unterkunft den in Bonn gelte nden Beträgen 
1 anpassen, ergä- 
ben sich für die Leistungsbereiche SGB II und XII folgende Konsequenzen 2:  
 
a) SGB II (nur SozNW) 
Personen 
pro Fall 
Fallzahl 
 Fälle mit KdU > angemes- 
sene KdU in Bonn 
Summe (€) > angem. 
KdU pro Monat 
1 2.994  421  21.653,71  
2 1.350  316  15.749,52  
3 967  103  4.919,37  
4 662  47  2.698,68  
5 235  12  1.105,33  
6 82  0 0,00  
Summen: 6.290  899  46.126,61  
 
b) SGB XII  
Personen 
pro Fall 
Fallzahl 
 Fälle mit KdU > angemes- 
sene KdU in Bonn 
Summe (€) > angem. 
KdU pro Monat 
1 1.885  302  17.120,65  
2 377  71  3.691,46  
3 36  1 19,80  
4 21  0 0,00  
5 13  0 0,00  
6 7 0 0,00  
Summen: 2.339  374  20.831,91  
 
                                                
 
1  Die in Bonn geltenden Höchstbeträge wurden für die Auswertung wie folgt standardisiert: 
• Die Differenzierung nach kleinen vs. größeren Singl ewohnungen entfällt.  
• Die Obergrenzen für angemessene KdU beruhen auf der  jeweils max. möglichen Wohnfläche 
inkl. Toleranzzuschlag.  
2  Bedarfsgemeinschaften mit einer bis zu sechs Pers onen, davon mind. eine Person mit Anspruch 
auf Leistungen nach dem SGB II oder nach Kap. 3 ode r 4 SGB XII, bei denen KdU zu berücksich- 
tigen sind. Die KdU sind Aufwendungen (Posten des B edarfs, entsprechend der Vorgehensweise 
des Gutachtens, s. o.); Datenbasis: SozNW, Fälle im August 2006

7 
V/0695/2006 
 
 Damit müssten Sozialamt bzw. AMS in gut 1.270 Fäll en prüfen, ob Kosten der Unterkunft 
zu reduzieren sind. Die Zahl wäre noch höher, wenn nicht nur maximal angemessene, son- 
dern jeweils reale Wohnflächen zugrunde gelegt und auch die A2LL-Fälle mit einbezogen 
werden.  
 
 Die Aufgabe (Maßnahme Nr. 179) der 20 %igen Übersc hreitungstoleranz führt zu Prüfun- 
gen und ggf. Umzügen in ca. 650 Fällen. In diesem Z usammenhang erwartet die Verwal- 
tung Minderausgaben von ca. 650.000 € / Jahr. Anste lle von 650.000 € bewirkte das Sze- 
nario oben, abseits seiner rechtlichen Unmöglichkei t, eine jährliche Einsparung von ca. 
800.000 €. Damit verdoppelte sich nahezu die Zahl p rüfungsbedürftiger Fälle, während die 
erwarteten Minderausgaben gerade mal um 23  % zunähmen.  
 
 Der weitere Hinweis, mit dem das Gutachten die Ann ahme begründet, betrifft die Anerken- 
nung von bis zu 120 % des jeweiligen Höchstbetrags für Kosten der Unterkunft in Münster 
bei Neufällen; die Suspendierung dieser Regelung wi rd aber bereits im Rahmen von Maß- 
nahme Nr. 179 verarbeitet, sodass sie zur Begründun g eines darüber hinaus gehenden 
Einsparpotentials nicht mehr zur Verfügung steht. 
 
2.2 Benennung  möglicher Konsolidierungspotentiale  
 
 Mit Maßnahme Nr. 179 wird in den Haushaltsjahren 2 007 bis 2010 ein jährliches Einsparvo- 
lumen von 1 Mio. € angestrebt. Wenngleich die Annah me eines weiteren Konsolidierungs- 
potentials in dem in Maßnahme Nr. 180 genannten Umf ang (netto 4,2 Mio. €, brutto 7,34 
Mio. € pro Jahr) zweifelhaft ist, wären weitere Ein sparungen in diesem Bereich jedoch nicht 
ausgeschlossen, allerdings nur dann, wenn folgende Voraussetzungen bzw. Rahmenbe- 
dingungen verbindlich geschaffen werden: 
 
• deutliche Erhöhung des Angebots an preisgünstigen Wohnungen, einerseits durch 
Neubau insbesondere kleinerer Wohnungen und Wohnung en für Familien mit Kindern, 
andererseits (zur Verzögerung des gegenwärtigen Rüc kgangs preisgebundenen 
Wohnraums) durch Aktivitäten in Kooperation mit der  Wohnungswirtschaft, um die ge- 
genwärtigen Preise jedenfalls für einen Teil des ge genwärtigen Sozialwohnungsbe- 
stands nach Fortfall der Bindung zu halten; 
• Errichtung eines systematischen Controllings im Be reich der Kosten der Unterkunft 
sowie die Erfassung preisgünstiger Wohnungsangebote  in Zusammenarbeit zwischen 
Sozialamt, AMS und Amt für Wohnungswesen sowie der (auch privaten) Wohnungs- 
wirtschaft, um im konkreten Einzelfall Alternativen anbieten zu können; 
• Intensivierung der Kooperation zwischen der AMS (A rbeitgeberservice) und der Wirt- 
schaftsförderung, ferner Einbindung der Arbeitsplat z-/Beschäftigungsdimension in die 
Beratungsinhalte der Wirtschaftsförderung, soweit i m konkreten Kundenkontakt ent- 
sprechende Perspektiven sichtbar werden. 
 
 Aus Sicht der Verwaltung ist es darüber hinaus ang ezeigt, die Kosten der Unterkunft sys- 
tematisch zu controllen und in diesem Rahmen die En tscheidungspraxis vor dem Hinter- 
grund der konkreten Angebotslage am örtlichen Wohnu ngsmarkt laufend zu prüfen. Sobald 
die o. a. Maßnahmen Wirkungen zeigen, sind auch die  Regelungen der geltenden Dienst- 
anweisung kritisch zu überprüfen und ggf. anzupassen.  
 
 Die bezeichneten Maßnahmen, die die Erschließung w eiterer Konsolidierungspotenziale 
voraussetzen, werden ganz überwiegend mittelfristig  wirksam werden, sodass mit substan- 
ziellen zusätzlichen Einspareffekten nicht vor der zweiten Hälfte des Konsolidierungszeit- 
raums gerechnet werden kann.

8 
V/0695/2006 
 
 
3. Zusammenfassung 
 
 Die Module der Maßnahmen 179 beruhen auf den mit d em Sozialamt besprochenen Vor- 
schlägen. Die erwarteten Minderausgaben von 1 Mio. € pro Jahr sind definiertes Entlas- 
tungsziel auf der Basis fachlicher Einschätzungen i hrer Wirkungen bei Umsetzung aller 
Module, nicht Ergebnis quantitativer Prognosen je Einzelelement.  
 
 Die erwarteten Haushaltsentlastungen sind zudem st rukturelle Minderausgaben, verhindern 
also keineswegs gegenläufige Ausgabenentwicklungen auf Grund anderer Einflüsse (z. B. 
Fallzahlentwicklung); die dargestellten Entlastunge n entsprechen der angestrebten Diffe- 
renz gegenüber dem Ausgabevolumen ohne Umsetzung de r Maßnahme im jeweiligen 
Jahr.  
 
 Ob und inwieweit sich weitere Potenziale ergeben, hängt im Wesentlichen von der Verfüg- 
barkeit preisgünstigen Wohnraums ab. Um die Angebot ssituation hier ebenso deutlich wie 
mit Blick auf Konsolidierungspotenziale bei den Kos ten der Unterkunft wirksam zu verbes- 
sern, ist es erforderlich, die unter Ziffer 2.2 auf geführten Maßnahmen möglichst zügig zu 
realisieren. In diesem Fall werden über die Konsoli dierungsziele der Maßnahme Nr. 179 
hinaus in den Jahren 2007 bis 2010 folgende Einsparungen angestrebt: 
 
Haushaltsjahr 2007 2008 2009 2010 
Entlastung 100.000 € 200.000 € 1.500.000 € 3.000.00 0 € 
 
 Auch diese weiteren geschätzten Entlastungen sind gegen Einflüsse, denen die unter Ziffer 
2.2 aufgeführten Maßnahmen nicht begegnen können, n icht gefeit. Sie bezeichnen daher 
ebenfalls die angestrebte Differenz gegenüber dem Ausgabevolumen ohne Umsetzung des 
Vorschlags im jeweiligen Jahr. Die Verwaltung wird über die Erfahrungen bei der Umset- 
zung der Vorschläge Nr. 179 und 180, falls ihnen ge folgt werden soll, im Ausschuss für So- 
ziales, Gesundheit und Arbeitsförderung berichten. Soweit im Rahmen der Produkte 
"Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt  und Asylbewerberleistungsgesetz" 
(siehe Maßnahmen zu den lfd. Nrn. 168, 169 und 171)  Kosten der Unterkunft zu leisten 
sind, wird die Verwaltung entsprechend verfahren.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Dr. Klein

Anlage 12 - V/0745/2006

15285 Zeichen

V/0745/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Münster Marketing 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner; 
hier: Beiträge der Eigenbetriebe und Beteiligungen zur Konsolidierung - Münster Marketing 
hier: Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen 
Konsolidierungspotenziale aus dem interkommunalen Vergleich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2006 Werksausschuss Münster-Marketing Bericht  
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkung / Berichtsanlass 
 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23. 8.20 06  die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsoli- 
dierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht d er Firma Rödl & Partner GbR: Beratung 
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidie rung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ 
beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Part ner ist  den Mitgliedern der Ausschüsse zu- 
geleitet worden.  Ergänzend ist zur Vorlage der Ver waltung (Antrag der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u. a beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner d urch interkommunalen Vergleich er- 
hobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Un- 
terschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleich 
Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus de m IKV ein individuelles Stufenraster 
vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials 
welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbr ingung durch die Stadt Münster oder 
freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidi erungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Münster Marketing kommt mit dieser Berichtsvorlage diesem Auftrag nach. Der folgende Bericht 
analysiert zum einen den vorgenommenen Städtevergle ich für den Aufgabenbereich, um mögli- 
che Besonderheiten und signifikante Unterschiede, d ie für die Interpretation der Ergebnisse des 
Städtevergleichs von Bedeutung sind, herauszuarbeit en und die vermuteten Konsolidierungspo- 
tentiale im Hinblick auf ihre sachliche und zeitlic he Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei bezieht sich 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0745/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Meyersick 
Ruf: 
4 92 27 03 
E-Mail: 
Meyersick@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.09.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0745/2006 
 
Münster Marketing auf die Hinweise im Abschlussberi cht der Firma Rödl & Partner unter Einbe- 
zug der nachgereichten (Zusammenfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma Rödl & Partner 
zu einigen  interkommunalen Vergleichen.  
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergl eichen wird die Verwaltung dem Haupt- 
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.9 .2006 zur Kenntnis geben, mit dem Vor- 
schlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitischen  Debatte in den/die zuständigen Fachaus- 
schüsse zu verweisen.  
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushalt skonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite- 
ren Konkretisierung, Abstimmung und  Begleitung des  Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegensch aften und für die übergreifenden personel- 
len  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungss achverhalte an den Ausschuss für Perso- 
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für  Finanzen, Beteiligungen und Liegen- 
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlu ssvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsf unktion im Hinblick auf die fachlich, finan- 
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltsk onsolidierung unter Einbezug der Hinwei- 
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher h at  der Hauptausschuss die Verwaltung 
beauftragt nach Abschluss der Beratungen in den zus tändigen Fachausschüssen eine zusam- 
menfassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. 
 
 
Bericht 
 
 
 
1. Analyse des Vergleiches 
 
1.1 Im interkommunalen Vergleich hat Rödl & Partner  die Zuschüsse für das jeweilige Stadtmar- 
keting in den Städten Münster, Aachen, Bielefeld un d Bonn verglichen. Danach hat der Ver- 
gleich für Rödl & Partner gezeigt, dass die Städte gemessen am Volumen des Verwaltungs- 
haushaltes in einer großen Spannbreite Finanzmittel  für das Stadtmarketing aufwenden. 
Rödl & Partner kommt zu dem Ergebnis, dass eine Abs enkung der Zuschüsse für das 
Stadtmarketing auf das Niveau des Mittelwertes im V ergleichsring weitere Einsparpotenziale 
auch für die Stadt Münster bringen könnte, konkret eine mögliche Reduzierung des Zu- 
schusses an Münster Marketing in Höhe von 200.000 Euro ab dem Jahr 2009.  
 
1.2 In Fortführung des Ratsbeschlusses 266/2001 vom  28.03.2001 wird Münster Marketing seit 
dem 01.07.2001 nach den Vorschriften über Eigenbetr iebe im Sinne des § 107 Abs. 2 Ge- 
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung ge- 
führt. Mit der o. g. Entscheidung wurde die Umwandl ung der Zusammenlegung des Amtes 
für Stadtwerbung und Touristik und des Arbeitsstabs  "Stadtmarketing" in die neue Organisa- 
tionseinheit "Münster Marketing" als eine eigenbetr iebsähnliche Einrichtung beschlossen. 
Nach der Betriebssatzung der Stadt Münster für Müns ter Marketing vom 28.06.2001 ist der 
Zweck der Einrichtung (§ 2 Abs. 2), die Profilierun g und Stärkung von Münster im Wettbe- 
werb der Städte und Regionen durch Instrumente des Stadtmarketings und alle den Be- 
triebszweck fördernde Geschäfte. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädtischen 
Zielsetzung der Stadt Münster (Umsetzung des Leitbi ldes aus dem Integrierten Stadtmarke- 
ting- und Stadtentwicklungsprozesses) und individue ller Zielvereinbarungen (u. a. mit dem 
Beirat und Werksausschuss Münster Marketing) sowie unter Beachtung einer wirtschaftli- 
chen Leistungserbringung zu erfüllen.  
Die Aufgaben, die Münster Marketing zur Erfüllung d es vorgenannten Betriebszweckes zu 
erledigen hat, sind daher freiwillige Aufgaben.  
 
1.3 Die überwiegende Mehrzahl der kreisfreien Städt e in Deutschland verfügt seit mindestens 
fünf Jahren, zum größten Teil aber schon erheblich länger, über eine Organisationseinheit,

3 
V/0745/2006 
 
die Aufgaben des Marketings wahrnimmt. Die Organisa tionseinheiten unterscheiden sich 
hinsichtlich ihres rechtlichen Status und hinsichtl ich der Zusammensetzung des Aufgaben- 
portfolios sowie der Tiefe der jeweiligen Aufgabenw ahrnehmung. Das Spektrum reicht von 
Stadtmarketing im engsten Sinne über Standortmarket ing und Wirtschaftsförderung bishin 
zur Bürgerberatung oder Tourist-Beratung und dem Betrieb von kulturellen Einrichtungen.  
 
In Münster ist besonders auffallend, dass das Aufga benportfolio verglichen mit den Marke- 
tingorganisationen in den Vergleichsstädten ausgesp rochen umfangreich ist. Friedenssaal 
und die ehemalige Bürgerberatung (jetzt Bestandteil  der Münster Information) sind in keiner 
der Vergleichsstädte assoziiert; das Wissenschaftsb üro wird in den Vergleichsstädten ge- 
trennt geführt, obwohl es auch für Stadt- und Stand ortmarketing in Wert gesetzt wird. Zum 
Teil sind die Vergleichsorganisationen (z.B. Aachen ) rein touristische Betriebe oder haben 
thematische Schwerpunkte wie Kongressmarketing (Bon n) und touristische Aufgaben teil- 
weise an anderen Stellen in der Stadtverwaltung ver ankert (z.B. Tourist-Information in Bonn 
bei der Wirtschaftsförderung).  
Stadt- und Citymarketing wird zwar in allen Verglei chsstädten umgesetzt, allerdings nicht 
zwingend in den vorhandenen und damit verglichenen Marketingorganisationen der o.g. 
Städte. Der Grund für diesen Unterschied liegt vor allem darin, dass in Münster mit der 
Gründung des Eigenbetriebs alle marketingrelevanten  Bereiche zusammengeführt wurden. 
Diesen Schritt haben vor allem die Städte im o. g. Vergleich noch nicht vollzogen, in denen 
sich getrennte Organisationseinheiten für Tourismus -, Wissenschafts- und City-
/Stadtmarketing nacheinander entwickelt haben. Die Zusammenführung zu einer Marketing- 
organisation und damit auch die Aufhebung von Schni ttstellen wird derzeit allerdings in den 
o. g. Städten angestrebt bzw. bereits vollzogen (z. B. insbesondere Integration von Stadtmar- 
keting in den vorhandenen Marketingorganisationen).  
Der interkommunale Vergleich in dem vorliegenden Gu tachten bezieht sich damit lediglich 
auf die nominell vergleichbaren Einrichtungen, ohne  Rücksicht auf das jeweilige Aufgaben- 
portfolio. Die folgende Übersicht zu den einzelnen Städten mag dies verdeutlichen:  
 
1. Aachen 
 
In Aachen hat der Verkehrsverein Bad Aachen e.V. ve rgleichbar die Aufgaben zu erfüllen, 
die in der Touristik und teilweise in der Münster I nformation bei Münster Marketing wahr- 
genommen werden. Der Verkehrsverein Bad Aachen, der  zurzeit einen Betriebskostenzu- 
schuss von ca. 525.000 Euro von der Stadt erhält un d u. a. 20 Angestellte (!) beschäftigt, 
ist eine reine Tourismusorganisation. Andere Aufgab en, die bei Münster Marketing wahr- 
genommen werden, wie Veranstaltungsmanagement, Kong ressmanagement oder City- 
management und Wissenschaftsbüro werden nicht vom V erkehrsverein, sondern von an- 
deren städtischen Einrichtungen wahrgenommen und zu sätzlich von der Stadt finanziert. 
Darüber hinaus gibt es für Aachen Marketing eine St abstelle, die wiederum in der Verwal- 
tung angesiedelt ist. Ferner gibt es eine Instituti on mit Namen Aachen Congress, die für 
das Kongressmarketing und für die Kongressakquise z uständig ist. Auch diese Aufgaben 
werden bei Münster Marketing im Gesamtbetrieb wahrgenommen.    
 
2. Bonn 
 
Die Tourismus- und Kongress GmbH Bonn ist Spezialis tin für Städte- und Kulturreisen in 
der Region Bonn. Weitere Schwerpunkte der GmbH sind  Akquise und Betreuung von 
Kongressen. Festzustellen ist hier, dass die GmbH k eine Stelle für Citymarketing, Veran- 
staltungsmanagement oder auch Wissenschaftsbüro vor sieht. Selbst die klassische Tou- 
ristinformation (vergleichbar mit der Münster Infor mation) ist nicht in dieser Organisation 
angesiedelt, sondern bei der Wirtschaftsförderung B onn. Auch hier gilt ähnlich wie in Aa- 
chen, dass an verschiedenen Stellen noch andere Org anisationseinheiten im Sinne von 
Stadt- und Tourismusmarketing aktiv sind und aus st ädtischen Mitteln zusätzlich finanziert 
werden.

4 
V/0745/2006 
 
 
3. Bielefeld 
 
Die Bielefeld Marketing GmbH ist von der Aufgabenst ruktur am ehesten mit Münster zu 
vergleichen. Auch hier sind die Arbeitsschwerpunkte das Tourismus- und Kongressmarke- 
ting sowie Veranstaltungsorganisation und Stadtwerb ung. Trotzdem gibt es neben den in 
der Einleitung formulierten Unterschieden eine Diskrepanz, da der Verkehrsverein Bielfeld 
e.V. quasi die Aufgaben wahrnimmt, die ansonsten in  Münster das klassische Citymarke- 
ting zu erfüllen hat, nämlich die Stärkung der Biel efelder Innenstadt als Einkaufsstandort. 
Somit gibt es auch in Bielefeld mindestens eine zus ätzliche Organisationseinheit, die in 
der wirtschaftlichen Betrachtung mit berücksichtigt  werden muss. Darüber hinaus ist fest- 
zustellen, dass selbst Bielefeld, durchaus keine Wi ssenschaftsstadt, eine Stelle für die 
Wissenschaftskommunikation unterhält, die ebenfalls  zum Teil städtisch finanziert ist und 
nicht im Bereich der Marketingorganisation budgetiert ist.  
 
Wenn man diesen Primärvergleich zugrunde legt und i nsbesondere die auffälligen Unter- 
schiede im Aufgabenportfolio beurteilt, verändert s ich die Basis der Vergleichszahlen erheb- 
lich: man müsste rund 400.000 Euro des jetzigen stä dtischen Zuschusses für Münster Mar- 
keting abziehen, um eine annähernde Vergleichbarkeit herzustellen.  
 
 
2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotenziale 
 
2.1 Im Ergebnis ist selbst bei einer noch undiffere nzierten Erstbetrachtung festzustellen, dass 
das umfassende und ganzheitliche Marketing Münsters  in einer 
 Einheit alle Marketingansät- 
ze außer dem Standortmarketing der Wirtschaftsförde rung verbindet, damit zwar Schnittstel- 
len vermindert und bereits Einsparungen durch Syner gien (Zusammenlegung Tourist-Info 
und Bürgerberatung) realisieren konnte, aber zwangs läufig im Zuschussbedarf nominell über 
dem Mittelwert der Vergleichsstädte liegt. Diese Ei nschätzung teilt auch die Unternehmens- 
beratung Rödl & Partner.  
 
Außerdem ist keine der verglichenen Einrichtungen i n anderen Städten auch fördernd tätig: 
Münster Marketing gewährte im Unterschied zu den Ve rgleichsstädten Zuschüsse und finan- 
ziert Mitgliedsbeiträge für das Regionenmarketing in Höhe von derzeit 312.000 Euro.  
 
Verschlankt man die Einrichtung um diese Aufgaben, so wird der Zuschussbedarf für Müns- 
ter Marketing vermutlich sogar unter dem Mittelwert  liegen. Eine reale Einsparung ist damit 
allerdings kaum zu erreichen, da die Aufgaben an an derer Stelle erledigt werden müssen 
und sogar neue Schnittstellen entstehen.  
 
2.2 Sollte der Rat dennoch der Auffassung sein, das s der Eigenbetrieb Münster Marketing weite- 
re Einsparungen bei verbleibendem Aufgabenportfolio  vorzunehmen hat, würde weitere 
deutliche Serviceeinschränkungen für den Bürger und  Gast zwangsläufig notwendig werden. 
Im Rahmen der Konsolidierung hat die Gutachterfirma  Rödl & Partner schon jetzt vorge- 
schlagen, die Öffnungszeiten in der Münster Informa tion zu reduzieren, so dass Dienstag- 
und Freitagnachmittag jeweils ab 13.00 Uhr die Müns ter Information geschlossen sein wird. 
Belegt durch Erhebungen der Besucherzahlen sind das  die beiden Nachmittage, die im Ver- 
gleich zu den anderen Tagen am wenigsten frequentie rt sind. Der Friedenssaal ist bereits 
seit geraumer Zeit montags geschlossen, um auch hie r Arbeitsstunden einzusparen. Der 
vorgenannte Konsolidierungsvorschlag führt dazu, da ss in der Münster Information ab 
01.01.2007 eine 0,5 Stelle und damit ca. 20.000 Euro eingespart werden können.  
Eine weitere Zuschussreduzierung für Münster Market ing würde bedeuten, dass die Öff- 
nungszeiten von Friedenssaal und Münster Informatio n noch weiter reduziert werden müss- 
ten. Dadurch würde eine weitere Personalstelle im E igenbetrieb ab dem 01.01.2007 einge- 
spart werden können, das entspricht einem Gegenwert von ca. 45.000 Euro im Jahr.

5 
V/0745/2006 
 
An dieser Stelle sei erwähnt, dass bereits durch di e Fusion der ehemaligen Tourist-
Information und der Bürgerberatung, die bis vor vie r Jahren noch beim Presse- und Informa- 
tionsamt der Stadt Münster organisiert war, bereits  drei Stellen (= ca. 130.000 Euro) einge- 
spart wurden sowie auf einen Raum verzichtet werden  konnte, der inzwischen dem Stadtca- 
fé Platz gemacht hat.  
 
2.3 Die Umsetzbarkeit der vorgenannten Maßnahme hän gt von den politischen Entscheidungs- 
gremien ab. Sollte die Politik die Serviceeinschrän kungen für die Bürger und Gäste dieser 
Stadt zustimmen, so könnten bei entsprechendem Vorl agenverlauf die veränderten Öff- 
nungszeiten zum 01.01.2007 umgesetzt werden.  
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

27.09.2006 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hansaplatz
  • Am Hawerkamp 31
  • Trauttmansdorffstraße
  • Sprickmannstraße
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0737/2006
Typ
Vorlage
Datum
13.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37