2729/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 18.09.2023 (Session-Nr. AN/0961/2023) betreffend „Landstromversorgung“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3333 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 2729/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.10.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 18.09.2023 (Session-Nr. AN/0961/2023) betreffend „Landstromversorgung„ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: „Die Verwaltung hat auf die Frage warum sie von einer Errichtung einer Landstrom- anlage nördlich der Mülheimer Brücke (Kohlplatz) absieht in der Vorlage 0883/2023 u.a. geantwortet, dass die Verweildauer der Schiffe nicht ausreichend für eine derar- tige Investition ist, obwohl sich die Anlegestelle in unmittelbarer Nähe zur Wohnbe- bauung befindet. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Nachfragen: 1. Gibt es verlässliche Zahlen über die Anzahl und die Verweildauer der dort anlegen- den Schiffe? 2. Welche Verweildauer legt die Verwaltung als für Anwohner akzeptabel zu Grunde? 3. Wie unterscheiden sich die durchschnittliche Verweildauer und die Anzahl der Schiffe von den bereits mit Landstromanlagen ausgestatteten Anlegern im linksrhei- nischen Köln?“ Antwort der Verwaltung: Die Eigentümer der links- und rechtsrheinischen Anleger nutzen diese selbst oder ver- mieten diese direkt an die Reedereien der Flusskreuzschifffahrt und der Eventschiff- fahrt. Eine Meldung über die Vermietungen an die Stadt Köln erfolgt nicht. Daher kann die Verwaltung weder Angaben über die Anzahl der Festmachervorgänge der Schiffe noch über deren Verweildauer machen. Im Dezember 2019 wurde der Anleger in Mülheim aufgrund eines Schiffsunfalls so stark beschädigt, dass eine Instandsetzung für das betreibende Unternehmen unwirt- schaftlich ist und dieses die Anlegestelle aufgegeben hat. Damit ist auch die Anbin- dung an den Landstrom nicht möglich. Ferner dürfen aus Gründen des fehlenden Landzugangs in diesem Bereich keine Flusskreuzfahrtschiffe an der Kaimauer festma- chen. Allerdings kann die Verwaltung dies nicht unterbinden, da das Festmachen am 2 Ufer des Rheins verbrieft durch die „Mannheimer Akte“ überall dort möglich ist, wo es nicht ausdrücklich durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) untersagt ist. Nur das An-Land-gehen kann durch die Stadt untersagt werden. Die „Mannheimer Akte“ regelt als internationales Abkommen staatenübergreifend den Verkehr auf dem Rhein und legt unter anderem die Bedingungen zum Festmachen der Schiffe am Ufer fest. Die entsprechenden hoheitlichen Aufgaben nimmt die WSV des Bundes wahr. Die Verwaltung hat daher keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen der WSV. In die Zuständigkeit des WSV fällt auch der Betrieb des Bundesschutzhafens Mülheim für Gefahrgutschiffe. In diesem Zusammenhang bat die Verwaltung 2020 die WSV um Prüfung der Möglichkeit der Anbindung des Hafens an die Landstromversorgung. In ihrer Stellungnahme lehnt die WSV dies aufgrund der zu hohen Kosten für eine hoch- wassersichere Landstromversorgung und der geringen Nutzungsfrequenz des Schutz- hafens ab. Damit fehlt auch die wirtschaftliche Grundlage zur Anbindung des Mülhei- mer Ufers an den Landstrom. Weiterhin hat die WSV einige Hafenflächen an Dritte verpachtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mülheimer Brücke
- Kohlplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 2729/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.10.2023
- Erstellt
- 24.08.2023 09:36