V/0391/2018
Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten und Durchführung von Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0391/2018 V/0391/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten und Durchführung von Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile der Stadt Münster Beratungsfolge 07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 20.06.2018 Betriebsausschuss Münster Marketing Anhörung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt die Über sicht: Aktueller Stand der Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten / Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Planungswerkstatt 2030 und der damit verbundenen Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 sowie der Erkenntnisse aus der For t- schreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster, wird die Verwaltung beauftragt: 2.1 für den Stadtteil Nienberge mit Nienberge-Häger im 3. Quartal 2018 mit Vorbereitungen zur Erar- beitung eines Entwicklungskonzeptes für den Gesamtstadtteil in Zusammenarbeit mit einem e x- ternen Planungsbüro zu beginnen. 2.2 für den Stadtteil Roxel mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes zu beginnen, sobald die immissionschutzrechtlichen und liegenschaftlichen Fragestellungen für eine weitere Wohnbauflächenentwicklung abschließend geklärt sind. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 25.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dirking Telefon: 492 61 12 Dirking@stadt-muenster.de - 2 - V/0391/2018 2.3 für den Stadtteil Handorf mit der Era rbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes zu beginnen, sobald die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen und liegenschaftlichen Fragestellungen für die geplante, größere Wohnbaufläche, die im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 identifiziert worden ist und Eingang in das Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 gefunden hat, abschli eßend geklärt sind. 2.4 für den Bereich Hiltrup -Ost mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes zu begi n- nen, sobald die Ankaufsverhandlungen für die Fläche der geplanten, großflächigen Stadtteiler - weiterung, die in der Planungswerkstat 2030 identifiziert worden ist und die Eingang in das Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 gefunden hat, absehbar vo r einem positiven Abschluss st e- hen. 2.5 für den Stadtteil Angelmodde die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzepts zunächst zu - rückzustellen, u m die liegenschaftlichen Fragestellungen bezüglich der geplanten Wohnbauflä - chenentwicklungen gemäß den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und der Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 abschließend zu klären. 3. Der Antrag der CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West (A -W/0032/2017) vom 23.08.2017 „Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Münster Nienber- ge" und der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh - nen vom 24.11.2016 zu der Vorlage „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonze p- ten bzw. Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten“ (V/0 926/2016) für die Stadtteile N i- enberge, Roxel und Mecklenbeck gesonderte Vorlagen zu erarbeiten, ist mit die ser Vorlage erle- digt. 4. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehr nimmt zur Kenntnis, dass für die Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. für die Durchführung von Zukunftswerkstät- ten sowie für die künftige Bearbeitung von Themenstellungen im Bereich des Stadtteilmarketings der unter Beschlusspunkt 2 genannten sowie ggf. weiterer Stadtteile eine Erhöhung der ents pre- chenden Personalkapazitäten im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung s o- wie bei Münster Marketing erforderlich wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Mittel für die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes bzw. Durchführung einer Zukunftswerkstatt für den Stadtteil Nienberge mit Nienberge -Häger durch ein externes Planungsbüro sind aus dem laufenden Haushalt 2018 bereit zu stellen bzw. in den Haushalt 2019 einzustellen. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Angaben bzgl. der anfallenden Kosten gemacht we r- den. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Ausführung des Beschlusspunktes 2. unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 entsprechend benötigte Mittel bereitstellt. Begründung: zu Beschlusspunkt 1.: Stand der Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten sowie die Durchführung von Zu - kunftswerkstätten in Stadtteilen - 3 - V/0391/2018 Dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung lagen im November 2016 mehrere Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. zur Durchführung von Stadtteilen t- wicklungs- / Z ukunftswerkstätten für die Stadtteile Albachten, Amelsbüren, Coerde, Mecklenbeck, Nienberge und Roxel vor. Mit der Vorlage V/0929/2016 „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten“ vom 03.11.2016 hat die Verwaltung auf Grundla- ge eines Stadtteil-Indikatoren-Vergleichs dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen begründete Vorschläge für eine Prioritätensetzung vorgelegt. Gem. Beschluss des Ausschusses für Stadtp lanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 24.11.2016 zur Vorlage V/0929/2016 wurde mit der Erarbeitung der Stadtteilentwicklungskonzepte bzw. mit der Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten für die Stadtteile Albachten, Amel s- büren und Coer de begonnen, die voraussichtlich im 3. bzw. 4. Quartal 2018 abgeschlossen werden können. Für den Stadtteil Berg Fidel wird gem. Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwick - lung, Verkehr und Wohnen vom 24.11.2016 zur Vorlage V/0929/2016 vorau ssichtlich im 1. Quartal 2019 mit der Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes als handlungsleitender Orientie - rungsrahmen für die zukünftige Entwicklung des Stadtteils begonnen. Dabei werden auch die För - dermöglichkeiten im Rahmen der Städtebaufö rderung geprüft sowie ggf. Förderanträge vorbereitet. Sofern dazu formale Voraussetzungen zu schaffen sind, z.B. ein entsprechender Gebietsbezug gem. BauGB, sind die entsprechenden Unterlagen zu erstellen bzw. entsprechende Gremien -Beschlüsse vorzubereiten. Zudem wurde der Prozess zur „Entwicklung Gievenbeck -Mitte“ weiter planerisch vorangebracht. Im Jahr 2015 wurde in einem öffentlichen Bürgerdiskurs ein Leitbild zur künftigen Entwicklung der Ort s- mitte von Gievenbeck erarbeitet. Als Ergebnis der in diese m Rahmen durchgeführten Bürger - workshops ist von dem Stadtplanungsbüro Pesch und Partner eine dreistufige Umgestaltung des zentralen Bereiches rund um die Ortsmitte St. Michael vorgeschlagen worden. Vorgesehen sind u.a. ein neuer, einheitlicher Belag, Sitz gelegenheiten sowie verschiedene Beleuchtungselemente. Eine Entscheidungsvorlage zum Einstieg in die Umgestaltung (Phase 1) soll im 3. Quartal d. J. in die z u- ständigen Gremien gebracht werden. Zur Übersicht über den Stand der Erarbeitung der einzelnen Zu kunftswerkstätten und Stadtteilent - wicklungskonzepte wird auf die Anlage 1 verwiesen. In diese Übersicht wurden einerseits diejenigen Stadtteile aufgenommen, für die bereits Beschlüsse bzw. Anträge zur Erarbeitung eines Stadtteilen t- wicklungskonzeptes bzw. zur Durchführung einer Zukunftswerkstatt vorliegen sowie andererseits die Stadtteile, bei denen aus Sicht der Verwaltung ein grundsätzlicher Bedarf zur Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes bzw. zur Durchführung einer Zukunftswerkstatt aufgrund der Ergeb- nisse der Planungswerkstatt 2030 und der damit verbundenen Fortschreibung des Wohnsiedlungsflä- chenkonzeptes 2030 besteht bzw. entstehen könnte. Der in Anlage 2 dargestellte Indikatoren -Vergleich gibt einen ersten Einblick in die Ausgangslage der Stadtteile und damit zur Erforderlichkeit bzw. Dringlichkeit der Erarbeitung eines Stadtteilentwick - lungskonzepts bzw. zur Durchführung einer Zukunftswerkstatt. zu Beschlusspunkt 2.: - 4 - V/0391/2018 Weiteres Vorgehen zur Erarbeitung von Stadtteilentwickl ungskonzepten bzw. zur Durchfü h- rung von Zukunftswerkstätten in Außenstadtteilen zu 2.1.: Stadtteilentwicklungskonzept für Nienberge mit Nienberge-Häger Die CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West hat einen Antrag zur „Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Münster Nienberge" am 23.08.2017 (A - W/0032/2017) vorgelegt und in der Sitzung am 07.09.2017 eingebracht. In der Sitzung der Bezirk s- vertretung Münster-West am 16.11.2017 hat die Verwaltung dazu eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, in der auf die fachliche Notwendigkeit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonze p- tes hingewiesen worden ist. Im Baulandprogramm 2017-2025 ist für den Stadtteil Nienberge lediglich der Bereich Waltruper Weg als Wohnbauflächenpotenzial (Stufe 2 Flächensicherung) vorgesehen. Ob und wann diese geplante Wohnbaufläche aktiviert werden kann, ist zurzeit allerdings noch offen. Ein von der Stadt Münster in Auftrag gegebenes Lärmgutachten (Stand: 01.2016) kommt zu dem Ergebnis, dass die Lärmbela s- tung dieser Fläche, verursacht durch ein benachbartes landwirtschaftliches Lohnunternehmen, für eine Wohnbauflächenentwicklung zu hoch ist. Eine Entwicklung dieser Fläche ist nur bei einer Verl a- gerung des o.a. Betriebes möglich. Hierzu hat die Verwaltung bere its Gespräche mit dem Unterne h- men sowie mit der Bezirksregierung geführt. Für den Stadtteil Nienberge wird aufgrund derzeit fehlender Wohnbauentwicklungsflächen gemäß Baulandprogramm 2017 -2025 ein Bevölkerungsrückgang innerhalb des Zeitraumes 2015 -2025 um 9,3% prognostiziert. Dieser Rückgang ist der höchste prognostizierte negative Wert der Bevölke - rungsentwicklung aller Außenbezirke im Stadtgebiet Münster (vgl. Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 -2025 - Basisvariante: Dynamischer Wi ssenschafts- und Wirtschaft s- standort). Der Anteil der 60+Jährigen an der Wohnbevölkerung des Stadtteils hat vom 31.12.2007 bis zum 31.12.2017 von 26,6% auf 28,9% zugenommen. Für die Gesamtstadt Münster lagen die Werte mit 21,7% im Jahr 2007 und 22,5% für das Jahr 2017 deutlich niedriger. Der Anteil der unter 19 Jährigen an der Wohnberechtigten Bevölkerung im Stadtteil Nienberge stieg von 18,0% (2007) auf 18,9% (2017). Die Vergleichsdaten für die Gesamtstadt blieben im Vergleichszeitraum mit 17,8% bzw. 17,7% nahezu konstant. Die Angaben basieren jeweils auf dem Stand vom 31.12.2007 bzw. 31.12.2017. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Stadtteil Nienberge einen höheren pr o- zentualen Anteil der 60+Jährigen an der Wohnbevölkerung hat und dieser Wert im Beobachtungszeit- raum schneller wächst als der Vergleichswert der Gesamtstadt. Um der o.a. demographischen Entwicklung für den Stadtteil Nienberge gegensteuern und dazu erfo r- derliche neue Wohnbauflächen für eine mittel - bis langfristige Stadtteilentwickl ung anbieten zu kö n- nen, wurde im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 eine Reihe von potenziellen Wohnbauflächen für den Stadtteil untersucht. Es konnte neben Flächen, die lediglich als Reserveflächen eingestuft wu r- den, auch eine große Fläche von ca. 20 ha id entifiziert werden, die als gut geeignet bewertet wurde. Durch eine zeitlich gestaffelte Umsetzung dieser Fläche könnte der mittel - bis langfristige Wohnbau- flächenbedarf des Stadtteils Nienberge gedeckt werden. Für den Stadtteil Nienberge -Häger wurden im Baulandprogramm 2017-2025 Stufe 2 zwei Wohnba u- flächenpotenziale festgelegt, die die weitere kleinteilige Entwicklung sichern können. Im Rahmen des Prozesses der Erarbeitung der Planungswerkstatt 2030 und der Fortschreibung des Wohnsiedlung s- - 5 - V/0391/2018 flächenkonzeptes 2030 sind weitere Wohnbauflächenpotenziale identifiziert worden, die dem Ortsteil Nienberge-Häger eine mittel- bis langfristige Entwicklungsperspektive eröffnen. Aufgrund der prognostizierten rückläufigen Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil Nienberge s ind u.a. auch Maßnahmen zur Sicherung des örtlichen Einzelhandels in der Ortsmitte erforderlich. In der Fort- schreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Münster (Ratsbeschluss vom 14.03.2017, vgl. Vorlage V/1048/2017) wird für den Stadtteil Nienberge darauf hingewiesen, dass der Betriebstype n- mix aufgrund des Fehlens eines Lebensmitteldiscounters als nicht ausgewogen zu bezeichnen ist. Zur Verbesserung der quantitativen und qualitativen Nahversorgung ist vor dem Hintergrund der g e- wollten Zentren -Stärkung eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Lebensmittelangebotes im zentralen Versorgungsbereich dieses Stadtteils anzustreben. Laut Bürgerumfrage 2015 bewerten nur 50% der Befragten den Stadtteil als attraktiv. Der Ver - gleichswert für die Gesamtstadt beträgt 59%. Auffällig ist, dass nur 7% der Befragten eine Steigerung des bisher als unattraktiv empfundenen Stadtteils feststellen. Vor dem Hintergrund der o.a. Sachverhalte wird es daher für sinnvoll erachtet, für den Stadtteil Nie n- berge mit Nienberge-Häger ein Gesamtentwicklungskonzept zu erarbeiten, das neben den Arbeitsfel- dern für den Stadtteil Nienberge (Integration der geplanten Wohnbauflächenpotenziale, Anpassung der erforderlichen Infrastrukturausstattung des Stadtteils, Sicherung bzw. Ergänzung des Einzelhan- delsangebotes sowie Verbesserung der Gestaltung der Ortsmitte), auch die zukünftige langfristige Arbeitsteilung zwischen den beiden Ortsteilen Nienberge mit Nienberge -Häger, insbesondere bezüg- lich der Nahversorgung sowie der sozialen, sportlichen und schulischen Infrastruktur, definiert und die Verortung der erforderlichen Infrastrukturen festlegt. Die Verwaltung beabsichtigt, dieses Stadtteilentwicklungskonzept in Zusammenarbeit mit einem e x- ternen Planungsbüro zu erarbeiten, wobei in die in haltliche Erarbeitung alle gesellschaftlichen Kräfte des Stadtteils Nienberge mit Nienberge -Häger einbezogen werden sollen, um sich in den Planung s- prozess einbringen zu können. Mit der konkreten Vorbereitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes soll berei ts im III. Quartal d.J. begonnen werden. zu 2.2.: Stadtteilentwicklungskonzept für Roxel Überwiegend am westlichen Ortsrand des Stadtteils Roxel und im Bereich des Bahnhaltepunktes stellt der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster umfangreiche Wohnbauflächenpotenziale von ca. 70 ha dar. Diese Flächen werden zurzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Ein vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in Auftrag gegebenes Immissionsschut z- gutachten in Form eines Ausbreitungsguta chtens (Stand: Oktober 2015) kommt zu dem Ergebnis, dass nahezu sämtliche potenziellen Wohnbauflächen am westlichen Ortsrand und im Bereich des Bahnhaltepunktes aus Immissionsschutzgründen, d.h. aufgrund der hohen Geruchsbelastungen, ve r- ursacht vorwiegend durch landwirtschaftliche Betriebe, nicht für eine Wohnbauflächenentwicklung genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund wurden Ankaufsgespräche zwischen Vertretern der Stadt Münster und dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes geführt, um dur ch Verlage- rung des Betriebs bzw. von Betriebsteilen die hohen Geruchsimmissionen zu reduzieren. Diese Ve r- handlungen konnten jedoch nicht zielführend abgeschlossen werden. Im Juli 2017 hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung ergänz end zum o.a. Immissionsschutzgutachten eine gutachterliche Rasterbegehung für Flächen am westlichen Sied - - 6 - V/0391/2018 lungsrand sowie im Bereich des Bahnhaltepunktes vergeben. Sobald abgestimmte, positive Ergeb - nisse dieser Untersuchung vorliegen, können liegenschaftliche Verhandlungen für diejenigen Flächen aufgenommen werden, für die eine Wohnbauflächenentwicklung aufgrund der Immissionssituation möglich ist. Nach Abschluss der Ankaufsverhandlungen bzw. sofern ein positiver Abschluss absehbar ist, kann mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Roxel begonnen werden. Voraussetzung für die Erarbeitung dieses Stadtteilentwicklungskonzeptes ist allerdings, dass im Rahmen der gutachterlichen Rasterbegehung ausreichende Flächenpotentiale bestimmt werden kön- nen. zu 2.3.: Stadtteilentwicklungskonzept für Handorf Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Antrag der SPD -Ratsfraktion Nr. A -R/0015/2017 “Master- plan für Handorf - Stadtteilzukunft gestalten“ mit der Vorlage V/0703/2017 an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wohnen verwiesen. Weiterhin wurde vom Haupt - und Finanzausschuss beschlossen: • In die Bearbeitung des o.g. Antrages wird der Antrag der Bezirksvertretung Münster -Ost “Neuen Stadtteilrahmenplan für die Stadtteile Gelmer, Mariendorf, Sudmühle und Handorf erstellen“ (A - O/0015/2016) inhaltlich mit einbezogen. • Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung der o.g. Anträge zu - nächst zurückgestellt wird und dass über die Erarbeitung eines „Mas terplanes / Stadtteilrahmen - planes“ - in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und den sich daraus ergebenden Handlungsaufträgen - auf der Grundlage einer Vorlage an den ASSVW voraussich t- lich im I. Quartal 2018 entschieden werden soll. Im Baulandprogramm 2017-2025 Stufe 1 ist für den Stadtteil Handorf der Bereich Kirschgarten / B ä- der mit ca. 240 Wohneinheiten vorgesehen; die Fläche soll gem. Baulandprogramm im Jahr 2021 baureif werden. Für die Umsetzung ist zunächst die Verlagerung der Sportflächen erforderlich. Als Ergebnis der Planungswerkstatt 2030 ist im Rahmen der Fortschreibung des Wohnsiedlungsflä - chenkonzeptes 2030 für den Stadtteil Handorf eine großflächige Stadtteilerweiterung vorgesehen. Für diese Fläche ist allerdings noc h eine weitergehende immissionsschutzbezogene Untersuchung erfo r- derlich, um die Größe bzw. Abgrenzung der Fläche eindeutig festlegen zu können. Es ist beabsichtigt, diese Untersuchung zeitnah zu vergeben. Für den Ortsteil Gelmer ist im Baulandprogramm St ufe 2 eine weitere Wohnsiedlungsflächenentwick- lung am nördlichen Ortsrand vorgesehen. Im Prozess zur Erarbeitung der Planungswerkstatt 2030 konnten zudem weitere Wohnbauflächenpotenziale identifiziert werden, die Eingang in die Fortschrei- bung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 gefunden haben. Für die Ortsteile Mariendorf und Sudmühle sind mittel - bzw. langfristig keine Entwicklungsflächen im Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 vorgesehen. In der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes de r Stadt Münster (Ratsbeschluss vom 14.03.2017, vgl. Vorlage V/1048/2017) wird festgestellt, dass im Bereich Gelmer-Dyckburg keine strukturprägenden Lebensmittelmärkte angesiedelt sind. Einen gewissen Beitrag zur örtlichen Na h- versorgung leistet der Gelmer Markt, der sich mit seinem Angebot auf die lokale Bevölkerung einstellt. Aufgrund der vorhandenen Siedlungsstruktur und der geringen Mantelbevölkerung erscheint die A n- siedlung eines marktgängigen Lebensmittelmarktes weiterhin wenig realistisch. Für den Bere ich Han- - 7 - V/0391/2018 dorf hingegen liegt eine überwiegend flächendeckende fußläufige Nahversorgung vor. Der Betrieb s- typenmix im Stadtteil ist als angemessen zu bewerten, auch wenn die quantitative Verkaufsfläche n- ausstattung im Bereich Nahrungs - und Genussmittel unter de m Durchschnitt liegt. Derzeit gibt es zwei vielversprechende Bauprojekte, die den Einzelhandel im Ortskern von Handorf weiter entwickeln sollen und damit eine langfristige Sicherung der Versorgungsfunktion der Ortsmitte Handorf siche r- stellen können. Dies e ntspricht explizit dem Ziel des kürzlich vom Rat beschlossenen Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster. Die Einwohnerentwicklung für den Stadtteil Handorf verbleibt gemäß Fortschreibung der Kleinräumi - gen Bevölkerungsprognose 2015 -2025 - Basisvariante: Dynamischer Wissenschafts - und Wir t- schaftsstandort auf dem Stand von 2015. Für den Bereich Gelmer -Dyckburg wird innerhalb dieses Zeitraums - aufgrund derzeit fehlender konkreter neuer Baugebiete - ein Rückgang der Bevölkerung um 5,3% prognostiziert. Laut Bürgerumfrage 2015 wird der Bereich Gelmer -Dyckburg lediglich von 35% der Befragten als attraktiv bewertet. Zudem wird von 35% ein Attraktivitätsverlust festgestellt. Demgegenüber bewerten 68% der Befragten den Bereich Handorf als attraktiv; n ur 19% der Befragten stellen einen Attraktiv i- tätsverlust für diesen Bereich fest. Aufgrund der möglichen großflächigen Stadtteilerweiterung gemäß Fortschreibung des Wohnsied - lungsflächenkonzeptes 2030 für den Bereich Handorf sowie der geplanten Wohnbaufl ächenauswei- sungen für den Bereich Gelmer wird die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzepts für den G e- samtbereich Gelmer, Mariendorf, Sudmühle und Handorf grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Zunächst ist jedoch für die geplante großflächige Stadtteilerweiterungsfläche in Handorf das Ergebnis des noch zu vergebenden immissionsschutzbezogenes Gutachtens abzuwarten, um die Flächengr ö- ße bzw. den Flächenzuschnitt festzulegen zu können. Dieses Ergebnis stellt eine wichtige Grundlage für das zu erarbeitende Stadtentwicklungskonzept dar. Sollte die geplante Wohnbaufläche umgesetzt werden können, kann ein Stadtteilentwicklungskonzept unter inhaltlicher Berücksichtigung des Antrags der Bezirksvertretung Münster -Ost „Neuen Stadttei l- rahmenplan für die Stadtteile Gelmer, Mariendorf, Sudmühle und Handorf erstellen“ (A -O/0015/2016) erarbeitet werden. Mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Handorf könnte - unter den o.a. Vo - raussetzungen - voraussichtlich im Jahr 2019 begonnen werden. zu 2.4.: Stadtteilentwicklungskonzept für Hiltrup-Ost Im Baulandprogramm 2017-2025 Stufe 2 sind für den Bereich Hiltrup -Ost zwei Wohnbauflächen, d.h. Hiltrup / südl. Pfarrer -Ensink-Weg und Hiltrup / Tulpenweg vorgesehen. Zudem konnte im Rahmen des Prozesses der Planungswerkstatt 2030 für den Stadtteil Hiltrup -Ost eine Fläche für eine großfl ä- chige Stadtteilerweiterung identifiziert werden, die Eingang in die Fortschreibung des Wohnsiedlungs- flächenkonzeptes 2030 gefunden hat. Diese Fläche bietet das Potenzial f ür deutlich mehr als 500 neue Wohneinheiten. In der Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2015 -2025 - Basisvariante: Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort wird für den Stadtteil ein Rückgang der Bevö l- kerung um 8,9% prognostiziert. Im Vergleich dazu wird für die Außenstadtteile der Stadt Münster durchschnittlich ein Wachstum von 7,3% prognostiziert. - 8 - V/0391/2018 Der Anteil der 60+Jährigen an der Wohnbevölkerung des Stadtteils hat vom 31.12.2007 bis zum 31.12.2017 von 28,5% auf 34,6% zugenommen. Für die Gesamtstadt Münster lagen die Werte mit 21,7% im Jahr 2007 und 22,5% für das Jahr 2017 deutlich niedriger. Der Anteil der unter 19 Jährigen an der wohnberechtigten Bevölkerung im Stadtteil Hiltrup ging von 19,4% (2007 ) auf 17,3% (2017) zurück. Die Vergleichswerte für die Gesamtstadt blieben im Vergleichszeitraum mit 17,8% bzw. 17,7% nahezu konstant. Die Angaben basieren auf dem Stand vom 31.12.2007 bzw. 31.12.2017. Für den Stadtteil Hiltrup -Ost liegen damit deutliche H inweise auf eine beginnende Überalterung des Stadtteils vor. In der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes Münster (Ratsbeschluss vom 14.03.2017, vgl. Vorlage V/1048/2017) wird für den Stadtteil Hiltrup-Ost darauf hingewiesen, dass der Betriebstypenmix aufgrund des Fehlens eines Lebensmittelvollsortimenters aktuell nicht als ausg e- wogen zu bewerten ist. Hinsichtlich der Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs - und Ge- nussmittel zeigt sich, dass der Stadtteil Hiltrup -Ost über eine deutlich unterdurchschnittliche quantita- tive Ausstattung verfügt. Laut Bürgerumfrage 2015 wird von 66% der Befragten der Stadtteil Hiltrup -Ost als attraktiv und nur von 7,5% der Befragten als unattraktiv bewertet. Damit liegt insgesamt eine positive Bewertun g des Stadtteils aus Sicht der Befragten - auch im Vergleich zu den weiteren untersuchten Stadtteilen - vor. Vor dem Hintergrund der drohenden Überalterung des Stadtteils und der konkreten Möglichkeit einer großflächigen Stadtteilerweiterung sieht das Am t für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrspl a- nung das Erfordernis zur Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Hiltrup - Ost, das die langfristige städtebauliche Integration der Wohnbauflächenpotenziale in die vorhandenen städtebaulichen Strukturen sichert, die erforderlichen zusätzlichen Infrastrukturen für einen attraktiven Stadtteil ermittelt, die Versorgung der Bewohner des Stadtteils sowie die demografische Entwicklung des Stadtteils berücksichtigt. Das Amt für Stadtentwick lung, Stadtplanung und Verkehrsplanung beabsichtigt, für den Bereich Hiltrup-Ost mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes zu beginnen, sobald die An - kaufsverhandlungen für den Bereich der geplanten, großflächigen Stadtteilerweiterung abgesc hlos- sen sind bzw. absehbar vor dem Abschluss stehen. Im Rahmen der Erarbeitung des Stadtteilentwick- lungskonzeptes werden alle gesellschaftlichen Gruppierungen des Stadtteils eingeladen, sich am Prozess zu beteiligen. Mit der Erarbeitung eines Stadtteilen twicklungskonzeptes für Hiltrup-Ost könnte - unter den o.a. V o- raussetzungen - voraussichtlich im Jahr 2019 begonnen werden. zu 2.5.: Stadtteilentwicklungskonzept für Angelmodde Im Baulandprogramm 2017 -2025 Stufe 1 bzw. Stufe 2 sind umfangreiche Wohnb auflächenentwick- lungen für den Stadtteil Angelmodde vorgesehen. Neben einer möglichen kleineren Wohnbaufläche nördlich der Homannstraße ist kurzfristig die Umsetzung der ca. 8 ha großen Wohnbaufläche Ange l- modde - Südl. Hiltruper Str. sowie mittelfristig di e Überplanung des Unternehmensstandortes der Westfalen AG vorgesehen. Zusätzlich konnte im Rahmen des Prozesses der Planungswerkstatt 2030 eine weitere größere Fläche für die langfristige Entwicklung des Stadtteils identifiziert werden, die bei der Fortsch reibung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 entsprechend berücksichtigt worden ist. - 9 - V/0391/2018 In der Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2015 -2025 - Basisvariante: Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort wird ein Wachstum der B evölkerung im Stad t- teil Angelmodde um 9,4% prognostiziert. Dieser Wert liegt über dem prognostizierten Wert aller A u- ßenbezirke der Stadt Münster mit 7,3%. Laut Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster (Ratsbeschluss vom 14.03.2017, vgl. Vorlage V/1048/2017) ist für den Stadtteil keine flächendeckende fußläufige Nahve r- sorgung vorhanden. Es bestehen im Stadtteil sowohl aktuell als auch künftig Defizite in der quantitat i- ven und qualitativen Nahversorgung. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Einwohnerzuwachses wird eine gezielte und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Nahversorgung empfohlen. Hierzu sind vorrangig die bestehenden Nahversorgungsstandorte im Stadtteil zu sichern und bedarfsgerecht we i- ter zu entwickeln. Laut Bürgerumfrage 2015 bewerten nur 53% der Befragten den Stadtteil als attraktiv. Zudem stellen 6% der Befragten einen Attraktivitätsverlust fest. Diese Bewertung des Stadtteils ist in einem gepla n- ten Stadtteilentwicklungskonzept zu berücksichtigen. Zunächst ist die noch ausstehende grundsätzliche liegenschaftliche Entwicklungsbereitschaft der E i- gentümer der im Zuge der Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 identifizierten Wohnbaufläche zu klären. Eine Umsetzung der geplanten Wohnbaufläche ist erst la ngfristig vorgese- hen. Kurz- bis mittelfristig sollen zunächst die Flächen südlich der Hiltruper Straße und die Fläche der Westfalen AG realisiert werden. Zudem soll in den nächsten Jahren im direkt angrenzenden Stadtteil Gremmendorf auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne ein großes Wohnquartier entstehen. Aus diesem Grunde wird empfohlen, die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Angelmodde zunächst zurück zu stellen. Berücksichtigung weiterer Außenstadtteile Auch für die Stadtteile Kinderhaus, Sprakel und Mecklenbeck sind Wohnbauflächenentwicklungen im Baulandprogramm 2017 -2025 sowie im Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 vorgesehen. Bei der Aufstellung bzw. im Verfahren der dafür erforderlichen Bauleitplanungen wird die notwendige G e- samtbetrachtung der jeweiligen Stadtteile, insbesondere im Hinblick auf die soziale Infrastruktur, ei n- gebunden. Die Erstellung separater Stadtteilentwicklungskonzepte für diese Stadtteile ist zum jetz i- gen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich. zu Beschlusspunkt 3.: - Antrag der CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West (A -W/0032/2017) vom 23.08.2017 „Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Münster N i- enberge" sowie - Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 24.11.2016 zur Vorlage „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzep -ten bzw. Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten“ (V/0926/2016) für die Stadtteile Nie n- berge, Roxel und Mecklenbeck gesonderte Vorlagen zu erarbeiten. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat am 24.11.2016 zu der Vorlage „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von Stad t- - 10 - V/0391/2018 teilentwicklungswerkstätten“ (V/0926/2016) beschlossen, für die Stadtteile Mecklenbeck, Nienberge und Roxel gesonderte Vorlagen zu erarbeiten. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung hat die Mitglieder der Bezirksvertr e- tung Münster -West mehrfach über den Erarbeitungsstand der Immissionsschutzgutachten für die Stadtteile Nienberge und Roxel informiert. In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -West am 07.12.2017 wurde eine schriftliche Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung zu dem Antrag auf Stadtteilrahmenplanung für den Stadtteil Nienberge vorgelegt mit dem Hinweis, dass der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes aufgrund der bereits o.a. Aspekte (rückläufige Bevölkerungsentwicklung, Erfordernis der Sicherung des Einzelhandels in Nie n- berge) eine hohe Priorität eingeräumt wird. Die Bezirksvertretung Münster -West wurde über die Vergabe des Rastergutachtens für potenzielle Wohnbauflächen im Bereich des Stadtteils Roxel im nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 07.09.2017 informiert. Dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve rkehrsplanung liegt der Antrag der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West (A-W/0016/2016) vom 15.02.2016 „Mecklenbeck - lebenswerter und wachsender Stadtteil im Westen“ vor. Mit diesem Antrag wurde die Prüfung / Entwicklung von weiteren Wohnbauflächen für den Stadtteil beschlossen. Im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 wurde eine Reihe von Flächen für die weitere Entwicklung des Stadtteils Mecklenbeck geprüft. Eine kleinere Fläche ist - neben einer Reservefläche - als lang- fristige Potentialfläche als gut geeignet bewertet worden (vgl. Vorlage V/0200/2018). Der Antrag ist damit abschließend bearbeitet. Auf der Grundlage des Beschlusspunktes 2.1 zur Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Nienberge ist der o.a. Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster - West ebenfalls erledigt, so dass mit der vorliegenden Vorlage der o.a. ergänzte Beschlusspunkt des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 24.11.2016 zur Vorlage „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von Stadtteilen t- wicklungswerkstätten“ (V/0926/2016) für die Stadtteile Mecklenbeck, Nienberge und Roxel gesonde r- te Vorlagen zu erarbeiten, insgesamt erledigt ist. zu Beschlusspunkt 4.: Weiterer Personalbedarf Derzeit betreut das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung drei Stadtteilentwick - lungskonzepte bzw. Zukunftswerkstätten für die Stadtteile Amelsbüren, Albachten und Coerde; für diese Arbeiten stehen zurzeit im Amt insgesamt zwei volle Stellen zur Verfügung. Sollte den Beschlusspunkten 2.1 bis 2.5 dieser Vorlage zugestimmt werden, kommt perspektivisch noch die Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. die Durchführung von Zukunftswer k- stätten für die Stadtteile Nienberge mit Nienberge-Häger, Roxel, Handorf, Hiltrup-Ost und Angelmod- de hinzu. Ein Betreuungsbedarf durch Personal des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r- kehrsplanung ist dabei (wenn auch in verringertem Umfang) auch bei Konzepten, die d urch externe Planungsbüros erstellt werden, gegeben. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die Erstellung dieser Stadtteilentwicklungskonzepte bzw. für die Durchführung von Zukunftswerkstätten zusätzlicher Pe r- sonalbedarf. - 11 - V/0391/2018 Gleichzeitig prüft die Verwaltung derzeit Möglichkeiten, die Umsetzung der Maßnahmen von Stadtte i- lentwicklungskonzepten bzw. Zukunftswerkstätten, die von den zuständigen Bezirksvertretungen be - schlossen werden, zukünftig personell intensiver und kontinuierlich - im Sinne von „Kümmerern vor Ort“ (Stadtteil- bzw. Quartiersmanagement) - zu begleiten. Hierfür sind die zuständigen Bezirksvertre- tungen, die ehrenamtlichen Akteure, die Bürgerinnen und Bürger sowie die jeweiligen Fachämter stärker als bisher in den Prozess der Umsetzung einzubind en und zu koordinieren. Darüber hinaus sollen künftig Themenfelder des Stadtteilmarketings stärker in die fachliche Erarbeitung und Umse t- zung der Stadtteilentwicklungskonzepte eingebunden werden, um die städtebauliche Entwicklung s- planung auch mit kommunika tiven Aspekten, Veranstaltungen und Marketingmaßnahmen inhaltlich enger zu verzahnen. Bzgl. dieser im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung sowie bei Münster Mark e- ting notwendigen Personalbedarfe wird die Verwaltung den Ratsgremien zu g egebenem Zeitpunkt entsprechende Vorschläge in separaten Vorlagen bzw. im Rahmen des Stellenplan -Entwurfs unter- breiten. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Aktueller Stand der Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten / Durchführung von Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile, Stand: Mai 2018 Anlage 2: Stadtteil-Indikatoren-Vergleich, Stand: Mai 2018
Anlage 2 Stadtteil-Indikatoren-Vergleich 2018
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Stadtteil - Indikatoren - Vergleich, Stand: 05.2018 Anlage 2 zur Vorlage V/0391/2018 Stadtteile 54 Mecklenbeck 57 Roxel 58 Nienberge / Nienberge-Häger 86 Angelmodde 91 Berg Fidel 95 Hiltrup-Ost Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen, Ergänzung des Einzelhandelsange- bots, Gestaltung der Ortsmitte Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen Verbesserung Lebenssituation Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen 1. Bevölkerungsindikatoren - Stand 31.12.2017 Handorf Gelmer - Dyckburg Wohnberechtigte Bevölkerung im Stadtteil gesamt 9490 9301 6907 8085 3845 8465 5932 6234 Geburten 9,5 10,5 10,3 8,2 9,1 13,0 12,0 6,9 Sterbefälle 9,3 6,6 9,0 10,5 6,8 9,2 13,0 11,7 Zuzüge 55,4 48,0 60,5 33,6 48,4 46,5 49,7 26,5 Fortzüge 50,8 52,3 62,5 40,4 54,6 44,4 48,2 31,4 Geburten, Sterbefälle, Zuzüge und Fortzüge zusammen je 1000 Einwohner saldiert 4,8 -0,3 -0,7 -9,2 -3,9 5,9 0,5 -9,8 1201 -51 -641 0 -199 772 -139 -577 12,9 % - 0,6 % - 9,3 % 0% -5,3% 9,4% -2,4% -8,9% Durchschnittliche Haushaltsgröße in Personen 1,9 2,1 2,0 2,2 2,2 2,1 2,1 2,1 3,4 4,8 4,4 5,3 5,3 5,5 6,0 3,3 25,4 23,9 28,9 28,6 26,0 24,8 24,3 34,6 17,7 21,8 18,9 22,2 22,1 22,5 23,5 17,3 2,6 3,4 4,4 3,5 3,3 6,7 9,2 3,0 4,0 11,2 10,4 7,0 5,0 7,7 9,5 8,0 7,6 11,6 9,6 7,1 9,3 16,8 26,1 5,1 14,7 17,9 15,3 20,9 22,4 27,2 30,5 11,1 2. Städtebauliche Indikatoren 2.1 Gesamtstädtische Aufgabenstellung Baufertigstellung von Wohnungen 2016 52 18 21 28 26 34 42 12 350 (+160) 135 - 240 - 333 - - 85 360 300 - 200 400 - 465 130 900 1500 800 235 400 200 1000 150 - 1200 40 - - 35 - 1 2 1 0 2 2 2 0 Plätze Flüchtlingsunterkünfte gesamt (Stand April 2018) 100 150 50 0 89 74 200 0 2.2 Infrastruktureinrichtungen Schulen (Stand 31.12.2017) 2 3 1 2 1 1 2 1 Kitas (Stand 31.12.2017) 6 5 5 6 3 5 5 2 konf. und städt. Kinder- / Jugendfreizeiteinrichtungen (Stand 31.12.2017) 2 1 1 2 1 1 1 0 Sport (Hallen) (Stand 31.12.2017) 2 4 1 3 1 1 2 1 Sportstätten in ha (Stand 31.12.2017) 10,4 5,6 4,1 4,7 2,4 2,1 5,8 8 Begegnungszentren für Seniorinnen/Senioren (Stand 31.12.2017) 1 2 2 2 1 2 1 1 Anzahl der Plätze in Alteneinrichtungen (Stand 31.12.2017) 207 40 14 78 0 80 149 0 0,54 0,41 0,26 0,35 0,28 0,24 0,83 0,2 1,7 2,3 2,4 2,5 4,4 3,2 2,7 2,3 Spielplätze (Anzahl, Stand 31.12.2017) 11 10 8 11 4 10 8 12 Spielplätze Versorgungsgrad in % (Stand 31.12.2017) 94 106 112 116 66 115 83 111 Anteil der städtischen Grünflächen in m² (Stand Januar 2018) 17,51 8,47 7,90 14,60 5,58 8,35 4,62 8,02 3. Auswertung Bürgerumfrage 2015 k. A. k. A. k. A. k.A. 22 19 30 7,5 - 25 11 19 32 6 18 1,5 16 k. A. 7 3 3 11 12 10 65 57 50 68 35 53 34 66 * 1 Diese Baugebiete werden mit hoher Sicherheit realisiert. *2 Ob diese Baugebiete entwickelt werden können ist noch nicht geklärt. *3 Voraussichlich kann nur ein Teil der Flächen entwickelt werden. *4 Reserveflächen kommen nur dann für eine Entwicklung in Betracht, wenn die anderen Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts nicht realisiert werden können. 77 + 76 Handorf / Gelmer-Dyckburg Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen Antragsziel Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung 2015 -2025 relativ, Basisvariante, dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort) Bewegung je 1000 Einwohner, darunter Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung 2015 -2025 absolut (Basisvariante dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort) Anteil der Haushalte mit 5 und mehr Personen an allen Haushalten in % Anteil der Ausländer an der Wohnberechtigten Bevölkerung in % Anteil der Ausländer jünger als 18 Jahre an allen Ausländern in % Anteil der Arbeitslosen an der Wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren in % Bewertung der Einkaufsmöglichkeiten in Schulnoten (Bürgerumfrage 2015) WE-Kapazitäten - Baulandprogramm 2017-2025 Stufe 1 * 1 Anteil der 60+-Jährigen an der Wohnberechtigten Bevölkerung in % Anteil der unter 25-jährigen Arbeitslosen an Arbeitslosen insgesamt in % Anteil der Personen im Alter von 0 - 19 Jahren an der Wohnberechtigten Bevölkerung in % Verkaufsfläche pro Einwohner in m² (Nahrungs- und Genussmittel) (Stand 31.12.2017) WE-Kapazitäten - Baulandprogramm 2017-2025 Stufe 2 * 2 WE-Kapazitäten - Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 *3 WE-Kapazitäten - Reserveflächen des WSFK 2030 * 4 Anteil der Bewohner, die ihren Stadtteil als attraktiv bewerten in % Anteil der Bewohner, die einen Attraktivitätsverlust feststellen in % Anteil der Bewohner, die eine Attraktivitätssteigerung feststellen in % Flüchtlingunterkünfte (Stand April 2018) Anteil der Bewohner, die ihren Stadtteil als unattraktiv bewerten in %
Anlage1_Uebersicht_Stadtteilentwicklungskonzepte
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Aktueller Stand der Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten / Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile der Stadt Münster, Stand: 05/2018 Anlage 1 zur Vorlage V/0391/2018 Stadtteil Antrag / Anlass Antragstitel bzw. -ziel Antragsstand inhaltlicher Schwerpunkt Arbeitsstand Ende (vsl.) Kinderhaus Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster (A-R/0016/2011) vom 07.02.2011 Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster- Kinderhaus Beschlossen vom Rat am 21.03.2012 Aufzeigen von Entwicklungpotenzialen für eine bürgernahe Weiterentwicklung des Stadtteils als attraktiven Wohnstandort Kenntnisnahme des Abschlussberichtes/Maßnahmen- konzeptes durch den ASSVW am 16.06.2016 (V/0394/2016). Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen müssen i.d.R. noch ensprechende Beschlüsse von den zuständigen parl. Gremien gefasst werden. Umsetzung einiger Maß- nahmen noch offen Wolbeck Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster (A-R/0015/2009) vom 30.04.2009 Entwicklungskonzept für das Zentrum von Wolbeck entsprechend dem Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Beschlossen vom Rat am 24.06.2009 Erhaltung und Entwicklung des Wolbecker Zentrums als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben Beschluss durch den Rat der Stadt Münster am 19.09.2012 (V/0272/2012). Umsetzung bislang nur in Teilbereichen erfolgt; insbesondere liegenschaftliche Hemmnisse bei der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße blockieren z.Z. die Aufwertung der Ortsmitte / Umbau der Münsterstr. und Hofstr. Umsetzung einiger Maß- nahmen noch offen Albachten Antrag der CDU-Fraktion in der BV West (A-W-0049/2015) vom 02.01.2015 Zukunftswerkstatt Albachten Durchführung vom ASSVW am 24.11.2016 beschlossen Arbeitsschwerpunkt stellt die Infrastrukturanpassung in einem wachsenden Stadtteil dar. Im März 2017 wurden die Verfahrensschritte zur Erarbeitung der Zukunftswerkstatt in der BV-West vorgestelt, die Schlüsselpersonenbefragung (II- III/2017) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (IV 2017) haben stattgefunden. IV / 2018 Amelsbüren Anregung des Gewerbe - und Handwerkervereins (Anregung Nr. 2016-0022) vom 18.02.2016 Durchführung einer Zukunftsdebatte Durchführung vom ASSVW am 24.11.2016 beschlossen Themenschwerpunkte: Aufwertung der Ortsmitte (Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Verkehrsberuhigung) und Umgestaltung (Erhöhung der Sicherheit und Barrierefreiheit) des Bahnhofs bzw. des Bahnhofsumfeldes Die Erarbeitung hat im zweiten Quartal 2017 begonnen, die beiden Zukunftswerkstätten haben im September 2017 und Januar 2018 stattgefunden. III / 2018 Berg Fidel Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage V/0929/2016 in der Sitzung des ASSVW am 24.11.2017 Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes Durchführung vom ASSVW am 24.11.2016 beschlossen. Arbeitsschwerpunkt: Soziale Stadt Die Bearbeitung hat noch nicht begonnen. Sobald die Erabeitung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Coerde abgeschlossen ist, soll mit der Erarbeitung eines Intergrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Berg-Fidel begonnen werden. I/2019 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster (A-R/0015/2016) vom 07.04.2016 Münster für alle – Städtebauförderung für Coerde beantragen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL im Rat der Stadt Münster (A-R/0023/2016) vom 03.05.2016 Starke Quartiere - Starke Menschen Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost (A-O/0015/2016) vom 17.11.2016 (geändert) Neuen Stadtteilrahmenplan für die Stadtteile Gelmer, Mariendorf, Sudmühle und Handorf erstellen Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster (A-R/0015/2017) vom 14.03.2017 Masterplan für Handorf – Stadtteilzukunft gestalten Mecklenbeck Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West (A-W/0016/2016) vom 15.02.2016 Mecklenbeck - lebenswerter und wachsender Stadtteil im Westen Durchführung vom ASSVW am 24.11.2016 beschlossen Entwicklung von weiteren Wohnbauflächen Bearbeitung ist im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 erfolgt II / 2018 Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-West (A-W/0038/2015) vom 22.09.2015 Verlagerung des Sportgeländes und des Festplatzes zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-West (A-W/0011/2016) vom 24.01.2016 Entwicklung einer Wohnbebauung am Hof Theiken Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-West (A-W/0032/2017) vom 23.08.2017 Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Münster Nienberge Roxel Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-West (A-W/0002/2014) vom 21.01.2014 Aufstellung eines Masterplans für den Bereich westlich der Havixbecker Straße / nördlich der Tilbecker Straße Erstellung einer separaten Vorlage vom ASSVW am 24.11.2016 beschlossen. Aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Problematik bei der Umsetzung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen hat das Planungsamt ein Immissionsschutzgutachten in Form einer Rasterbegehung vergeben. Die Ergebnisse des Gutachtens stellen die Grundlage für die weitere Wohnbauflächenentwicklung und damit für die Durchführung einer Zukunftswerkstatt für den gesamten Stadtteil dar. Arbeitsschwerpunkte sind die Entwicklung von weiteren Wohnbauflächen sowie deren Einbindung in die Gesamtststruktur des Stadtteils, insbesondere auch in Hinblick auf damit verbundene Anforderungen an die Infrastruktur im Stadtteil. Die Bearbeitung hat noch nicht begonnen. (Beginn gemäß Priorisierung durch den ASSVW entsprechend der Vorlage V/0391/2018) offen Hiltrup-Ost Aufgrund einer im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 identifizierten großflächigen Stadtteilerweiterungsmöglichkeit in Hiltrup-Ost wird die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts für fachlich sinnvoll eingeschätzt. Ein entsprechender politischer Antrag liegt für den Bereich Hiltrup Ost (noch) nicht vor, ist aber in den Medien (vgl. WN vom 08.03.2018) angekündigt worden. Eine potenzielle großflächige Wohnbaufläche wurde im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 geprüft und für eine weitere Wohnbauentwicklung als gut geeignet identifiziert. voraussichtliche Arbeitsschwerpunkte: Einbindung der großflächigen Stadtteilerweiterung in die bestehenden Stadtteilstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der Infrastrukturbedarfe. Die Bearbeitung hat noch nicht begonnen. (Beginn gemäß Priorisierung durch den ASSVW entsprechend der Vorlage V/0391/2018) offen Gremmendorf / Angelmodde Aufgrund der im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 identifizierten großflächigen Stadtteilerweiterungsmöglichkeiten in Gremmendorf und Angelmodde wird die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts für fachlich sinnvoll eingeschätzt. Ein entsprechender politischer Antrag liegt für den Bereich Gremmendorf / Angelmodde nicht vor. Potenzielle großflächige Wohnbauflächen wurden im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 geprüft und für eine weitere Wohnbauentwicklung als gut geeignet identifiziert. voraussichtliche Arbeitsschwerpunkte: Einbindung der großflächigen Stadtteilerweiterung in die bestehenden Stadtteilstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der Infrastrukturbedarfe. Die Bearbeitung hat noch nicht begonnen. (Beginn gemäß Priorisierung durch den ASSVW entsprechend der Vorlage V/0391/2018) offen Sprakel Aufrag des ASSVW vom 25.01.2001 (CDU-Antrag: A-N/0056/2001) Auftrag der BV-Nord zur Fortschreibung vom 07.05.2007 (CDU-Antrag: A-N/0014/2007) Maßnahmenkonzept / Stadtteilrahmenplan Sprakel Abschlussbericht vom ASSVW zur Kenntnis genommen (am 29.10.2008) Gestaltung der Ortsmitte von Sprakel und Ausweisung von neuen Wohnbauflächen insbesondere für junge Familien Fortschreibung mit Maßnahmenkonzept ist abgeschlossen. Kenntnisnahme des Abschlussberichtes am 29.10.2008 (V/0782/2008) vom ASSVW. Für die Umsetzung der Maßnahmen müssen Anträge von den parlamentarischen Gremien zu den einzelnen Maßnahmen beschlossen werden. Die im Maßnahmenkonzept dargestellten Baustufen sind noch nicht vollständig realisiert. Umsetzung einiger Maß- nahmen noch offen offen Die Bearbeitung hat noch nicht begonnen. (Beginn gemäß Priorisierung durch den ASSVW entsprechend der Vorlage V/0391/2018) Arbeitsschwerpunkte werden voraussichtlich die Ausweisung von weiteren Wohnbauflächen, deren Intergration in den Gesamtstadtteil und damit verbundene mögliche Anforderungen an die Infrastruktur im Stadtteil sowie die Sicherung bzw. Ergänzung des Einzelhandels in der Ortsmitte sein. Erstellung einer separaten Vorlage vom ASSVW am 24.11.2016 beschlossen. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung der BV West am 07.12.2017 mit dem Hinweis, dass der Erarbeitung einer Zukunftswerkstatt für den Stadtteil eine hohe Priorität eingeräumt wird, u.a. aufgrund der negativen Bevölkerungsentwicklung sowie der erforderlichen Sicherung des örtlichen Einzelhandels, wurde von der BV West zur Kenntnis genommen. Die Anträge (A- W/0038/2015) und (A-W/0011/2016) werden bei der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes berücksichtigt. Nienberge- Nienberge Häger IV / 2018 Im Mai 2017 wurden der BV Nord die Verfahrensschritte zur Erarbeitung des Konzeptes vorgestellt, die Schlüsselpersonenbefragungen (II-IV 2017) und eine Beteiligung der Öffentlichkeit (I/2018) haben stattgefunden. Arbeitsschwerpunkt: Soziale Stadt Durchführung vom ASSVW am 24.11.2016 beschlossen Coerde offenStadtteilentwicklungskonzept unter Berücksichtigung der Aspekte: Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen, Infrastrukturentwicklung, Sport- und Freizeitflächenflächen speziell für Jugendliche, Mobilitätskonzept, Bahnübergänge in Mariendorf/Sudmühle sowie Ortsmitte etc. Handorf Gelmer Sudmühle Mariendorf Der Ratsantrag (A-R/0015/2017) wurde mit der Vorlage V/0703/2017 vom HFA an den ASSVW verwiesen. In der Bearbeitung soll der Antrag der Bezirksvertretung Münster-Ost (A-O/0015/2016) inhaltlich mit einbezogen werden. Die Bearbeitung hat noch nicht begonnen. (Beginn gemäß Priorisierung durch den ASSVW entsprechend der Vorlage V/0391/2018)
Anlage A
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Anlage A zur V/0391/2018 Kurzüberblick 1. Für den Stadtteil Nienberge mit Nienberge-Häger wird im 4. Quartal 2018 mit den Vorberei- tungen zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro begonnen. 2. Für die Stadtteile Roxel, Hiltrup-Ost und Handorf wird mit der Erarbeitung von Stadtteilentwick- lungskonzepten / Zukunftswerkstätten begonnen, sobald immissionsschutzrechtliche und lie- genschaftliche Fragestellungen geklärt sind. 3. Für den Stadtteil Angelmodde wird die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzepts zu- nächst zurückgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das folgende Ziel „ Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft mit breitem Freizeit-und Sportangebot mit hoher Umwelt- und Naturqualität verfolgt. Dabei spielt unmittelbar das Ziel der Weiterentwicklung der Stadtteile mit hohem Wohnwert eine Rolle, mittelbar jedoch auch das Ziel der einer hohen Umwelt- und Naturqualität. Das Teilziel lautet Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots mit hoher Umwelt- und Naturqualität für alle Bevölkerungsgruppen. Für die Stadtteile werden auf Basis der Ergebnisse der Planungswerkstatt 2030 und der Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 die langfristigen Wohnsiedlungserweiterungen berücksichtigt und die erforderlichen Anpassungen und Verortung der erforderlichen Grunddaseinsfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Bil- dung, Erholung etc.) mit der Bevölkerung sowie den Fachämtern in einem Gesamtentwicklungs- konzept erörtert. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Es sind finanzielle Mittel für die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes / einer Zukunfts- werkstatt für den Stadtteil Nienberge mit Nienberge-Häger durch ein externes Planungsbüro aus dem laufenden Haushalt 2018 bereit zustellen bzw. in den Haushalt 2019 einzustellen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Erarbeitung von Stadtteilrahmenplänen / Zukunftswerkstätten beruht nicht auf einer gesetzli- chen Grundlage. Die Stadtteilrahmenpläne / Zukunftswerkstätten stellen jedoch die langfristige Entwicklung der Stadtteile für alle Bereiche der Grunddaseinsfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Bildung, Erholung etc.) dar. Damit sind diese Konzepte eine wichtige Grundlage dafür, den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB („Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld Demographie, da in den untersuchten Stadtteilen umfang- reiche Wohnbauflächen gemäß dem Ergebnis der Planungswerkstatt 2030 und der Fortschrei- bung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030, die z.T. deutlich über den endogenen Bedarf hinausgehen, im Rahmen der Stadtteilentwicklungskonzepte umgesetzt werden sollen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Homannstraße
- Hiltruper Straße
- Eschstraße
- Hofstraße
- Havixbecker Straße
- Tilbecker Straße
- Tulpenweg
- Pfarrer-Ensink-Weg
- Umgehungsstraße
- Münsterstraße
- Waltruper Weg
- Kirschgarten
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0391/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37