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V/0391/2018

Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten und Durchführung von Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile der Stadt Münster

Vorlagen 18.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 21.06.2018, TOP 5.7

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Stadtteil-Indikatoren-Vergleich 2018

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Ansehen

Anlage1_Uebersicht_Stadtteilentwicklungskonzepte

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

35129 Zeichen

V/0391/2018 
V/0391/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten und Durchführung von Zukunftswerkstätten für 
Außenstadtteile der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   20.06.2018 Betriebsausschuss Münster Marketing Anhörung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt die Über sicht: 
Aktueller Stand der Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten / Zukunftswerkstätten für 
Außenstadtteile (Anlage 1) zur Kenntnis.  
 
2.   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Planungswerkstatt 2030 und der damit verbundenen 
Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 sowie der Erkenntnisse aus der For t-
schreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster, wird die Verwaltung 
beauftragt:  
 
2.1 für den Stadtteil Nienberge mit Nienberge-Häger im 3. Quartal 2018 mit Vorbereitungen zur Erar-
beitung eines Entwicklungskonzeptes für den Gesamtstadtteil in Zusammenarbeit mit einem e x-
ternen Planungsbüro zu beginnen.  
 
2.2 für den Stadtteil Roxel mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes zu beginnen, 
sobald die  immissionschutzrechtlichen und liegenschaftlichen Fragestellungen für eine weitere 
Wohnbauflächenentwicklung abschließend geklärt sind.  
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
25.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dirking 
Telefon: 492 61 12 
Dirking@stadt-muenster.de

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V/0391/2018 
2.3 für den Stadtteil Handorf mit der Era rbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes zu beginnen, 
sobald die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen und liegenschaftlichen Fragestellungen für 
die geplante, größere Wohnbaufläche, die im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 identifiziert 
worden ist und Eingang in das Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 gefunden hat, abschli eßend 
geklärt sind.  
 
2.4 für den Bereich Hiltrup -Ost mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes zu begi n-
nen, sobald die Ankaufsverhandlungen für die Fläche der geplanten, großflächigen Stadtteiler -
weiterung, die in der Planungswerkstat 2030 identifiziert worden ist und die Eingang in das 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 gefunden hat, absehbar vo r einem positiven Abschluss st e-
hen. 
 
2.5 für den Stadtteil Angelmodde die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzepts zunächst zu -
rückzustellen, u m die liegenschaftlichen Fragestellungen bezüglich der geplanten Wohnbauflä -
chenentwicklungen gemäß den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und der Fortschreibung 
des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 abschließend zu klären.  
 
3.  Der Antrag der CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West (A -W/0032/2017) vom 
23.08.2017 „Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Münster Nienber-
ge" und der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh -
nen vom 24.11.2016 zu der Vorlage „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonze p-
ten bzw. Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten“ (V/0 926/2016) für die Stadtteile N i-
enberge, Roxel und Mecklenbeck gesonderte Vorlagen zu erarbeiten, ist mit die ser Vorlage erle-
digt. 
 
4.   Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehr nimmt zur Kenntnis, dass für die 
Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. für die Durchführung von Zukunftswerkstät-
ten sowie für die künftige Bearbeitung von Themenstellungen im Bereich des Stadtteilmarketings 
der unter Beschlusspunkt 2 genannten sowie ggf. weiterer Stadtteile eine Erhöhung der ents pre-
chenden Personalkapazitäten im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung s o-
wie bei Münster Marketing erforderlich wird.    
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Finanzielle Mittel für die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes bzw. Durchführung einer 
Zukunftswerkstatt für den Stadtteil Nienberge mit Nienberge -Häger durch ein externes Planungsbüro  
sind aus dem laufenden Haushalt 2018 bereit zu stellen bzw. in den Haushalt 2019 einzustellen. Zum 
jetzigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Angaben bzgl. der anfallenden Kosten gemacht we r-
den.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Ausführung des Beschlusspunktes 2. unter dem Vorbehalt 
steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 entsprechend benötigte Mittel bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
zu Beschlusspunkt 1.: 
 
Stand der Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten sowie die Durchführung von Zu -
kunftswerkstätten in Stadtteilen

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Dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung lagen im November 2016 mehrere 
Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. zur Durchführung von Stadtteilen t-
wicklungs- / Z ukunftswerkstätten für die Stadtteile Albachten, Amelsbüren, Coerde, Mecklenbeck, 
Nienberge und Roxel vor.  
Mit der Vorlage V/0929/2016 „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. 
Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten“ vom 03.11.2016 hat die Verwaltung auf Grundla-
ge eines Stadtteil-Indikatoren-Vergleichs dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wohnen begründete Vorschläge für eine Prioritätensetzung vorgelegt.  
 
Gem. Beschluss des Ausschusses für Stadtp lanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 
24.11.2016 zur Vorlage V/0929/2016 wurde mit der Erarbeitung der Stadtteilentwicklungskonzepte 
bzw. mit der Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten für die Stadtteile Albachten, Amel s-
büren und Coer de begonnen, die voraussichtlich im 3. bzw. 4. Quartal 2018 abgeschlossen werden 
können.  
 
Für den Stadtteil Berg Fidel wird gem. Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwick -
lung, Verkehr und Wohnen vom 24.11.2016 zur Vorlage V/0929/2016 vorau ssichtlich im 1. Quartal 
2019 mit der Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes als handlungsleitender Orientie -
rungsrahmen für die zukünftige Entwicklung des Stadtteils begonnen. Dabei werden auch die För -
dermöglichkeiten im Rahmen der Städtebaufö rderung geprüft sowie ggf. Förderanträge vorbereitet. 
Sofern dazu formale Voraussetzungen zu schaffen sind, z.B. ein entsprechender Gebietsbezug gem. 
BauGB, sind die entsprechenden Unterlagen zu erstellen bzw. entsprechende Gremien -Beschlüsse 
vorzubereiten.  
 
Zudem wurde der Prozess zur „Entwicklung Gievenbeck -Mitte“ weiter planerisch vorangebracht. Im 
Jahr 2015 wurde in einem öffentlichen Bürgerdiskurs ein Leitbild zur künftigen Entwicklung der Ort s-
mitte von Gievenbeck erarbeitet. Als Ergebnis der in diese m Rahmen durchgeführten Bürger -
workshops ist von dem Stadtplanungsbüro Pesch und Partner eine dreistufige Umgestaltung des 
zentralen Bereiches rund um die Ortsmitte St. Michael vorgeschlagen worden. Vorgesehen sind u.a. 
ein neuer, einheitlicher Belag, Sitz gelegenheiten sowie verschiedene Beleuchtungselemente. Eine 
Entscheidungsvorlage zum Einstieg in die Umgestaltung (Phase 1) soll im 3. Quartal d. J. in die z u-
ständigen Gremien gebracht werden.  
 
Zur Übersicht über den Stand der Erarbeitung der einzelnen Zu kunftswerkstätten und Stadtteilent -
wicklungskonzepte wird auf die Anlage 1 verwiesen. In diese Übersicht wurden einerseits diejenigen 
Stadtteile aufgenommen, für die bereits Beschlüsse bzw. Anträge zur Erarbeitung eines Stadtteilen t-
wicklungskonzeptes bzw. zur Durchführung einer Zukunftswerkstatt vorliegen sowie andererseits die 
Stadtteile, bei denen aus Sicht der Verwaltung ein grundsätzlicher Bedarf zur Erarbeitung eines 
Stadtteilentwicklungskonzeptes bzw. zur Durchführung einer Zukunftswerkstatt aufgrund der Ergeb-
nisse der Planungswerkstatt 2030 und der damit verbundenen Fortschreibung des Wohnsiedlungsflä-
chenkonzeptes 2030 besteht bzw. entstehen könnte. 
 
Der in Anlage 2 dargestellte Indikatoren -Vergleich gibt einen ersten Einblick in die Ausgangslage der 
Stadtteile und damit zur Erforderlichkeit bzw. Dringlichkeit der Erarbeitung eines Stadtteilentwick -
lungskonzepts bzw. zur Durchführung einer Zukunftswerkstatt. 
 
 
zu Beschlusspunkt 2.:

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Weiteres Vorgehen zur Erarbeitung von Stadtteilentwickl ungskonzepten bzw. zur Durchfü h-
rung von Zukunftswerkstätten in Außenstadtteilen 
 
zu 2.1.: Stadtteilentwicklungskonzept für Nienberge mit Nienberge-Häger  
 
Die CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West hat einen Antrag zur „Erarbeitung eines 
Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Münster Nienberge" am 23.08.2017 (A -
W/0032/2017) vorgelegt und in der Sitzung am 07.09.2017 eingebracht. In der Sitzung der Bezirk s-
vertretung Münster-West am 16.11.2017 hat die Verwaltung dazu eine ausführliche Stellungnahme 
vorgelegt, in der auf die fachliche Notwendigkeit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonze p-
tes hingewiesen worden ist.  
 
Im Baulandprogramm 2017-2025 ist für den Stadtteil Nienberge lediglich der Bereich Waltruper Weg 
als Wohnbauflächenpotenzial (Stufe 2 Flächensicherung) vorgesehen. Ob und wann diese geplante 
Wohnbaufläche aktiviert werden kann, ist zurzeit allerdings noch offen. Ein von der Stadt Münster in 
Auftrag gegebenes Lärmgutachten (Stand: 01.2016) kommt zu dem Ergebnis, dass die Lärmbela s-
tung dieser Fläche, verursacht durch ein benachbartes landwirtschaftliches Lohnunternehmen, für 
eine Wohnbauflächenentwicklung zu hoch ist. Eine Entwicklung dieser Fläche ist nur bei einer Verl a-
gerung des o.a. Betriebes möglich. Hierzu hat die Verwaltung bere its Gespräche mit dem Unterne h-
men sowie mit der Bezirksregierung geführt. 
 
Für den Stadtteil Nienberge wird aufgrund derzeit fehlender Wohnbauentwicklungsflächen gemäß 
Baulandprogramm 2017 -2025 ein Bevölkerungsrückgang innerhalb des Zeitraumes 2015 -2025 um  
9,3% prognostiziert. Dieser Rückgang ist der höchste prognostizierte negative Wert der Bevölke -
rungsentwicklung aller Außenbezirke im Stadtgebiet Münster (vgl. Fortschreibung der Kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose 2015 -2025 - Basisvariante: Dynamischer Wi ssenschafts- und Wirtschaft s-
standort).  
Der Anteil der 60+Jährigen an der Wohnbevölkerung des Stadtteils hat vom 31.12.2007 bis zum 
31.12.2017 von 26,6% auf 28,9% zugenommen. Für die Gesamtstadt Münster lagen die Werte mit 
21,7% im Jahr 2007 und 22,5% für das Jahr 2017 deutlich niedriger. Der Anteil der unter 19 Jährigen 
an der Wohnberechtigten Bevölkerung im Stadtteil Nienberge stieg von 18,0% (2007) auf 18,9% 
(2017). Die Vergleichsdaten für die Gesamtstadt blieben im Vergleichszeitraum mit 17,8% bzw. 
17,7% nahezu konstant. Die Angaben basieren jeweils auf dem Stand vom 31.12.2007 bzw. 
31.12.2017. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Stadtteil Nienberge einen höheren pr o-
zentualen Anteil der 60+Jährigen an der Wohnbevölkerung hat und dieser Wert im Beobachtungszeit-
raum schneller wächst als der Vergleichswert der Gesamtstadt. 
 
Um der o.a. demographischen Entwicklung für den Stadtteil Nienberge gegensteuern und dazu erfo r-
derliche neue Wohnbauflächen für eine mittel - bis langfristige Stadtteilentwickl ung anbieten zu kö n-
nen, wurde im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 eine Reihe von potenziellen Wohnbauflächen für 
den Stadtteil untersucht. Es konnte neben Flächen, die lediglich als Reserveflächen eingestuft wu r-
den, auch eine große Fläche von ca. 20 ha id entifiziert werden, die als gut geeignet bewertet wurde. 
Durch eine zeitlich gestaffelte Umsetzung dieser Fläche könnte der mittel - bis langfristige Wohnbau-
flächenbedarf des Stadtteils Nienberge gedeckt werden.  
 
Für den Stadtteil Nienberge -Häger wurden im Baulandprogramm 2017-2025 Stufe 2 zwei Wohnba u-
flächenpotenziale festgelegt, die die weitere kleinteilige Entwicklung sichern können. Im Rahmen des 
Prozesses der Erarbeitung der Planungswerkstatt 2030 und der Fortschreibung des Wohnsiedlung s-

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flächenkonzeptes 2030 sind weitere Wohnbauflächenpotenziale identifiziert worden, die dem Ortsteil 
Nienberge-Häger eine mittel- bis langfristige Entwicklungsperspektive eröffnen. 
 
Aufgrund der prognostizierten rückläufigen Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil Nienberge s ind u.a. 
auch Maßnahmen zur Sicherung des örtlichen Einzelhandels in der Ortsmitte erforderlich. In der Fort-
schreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Münster (Ratsbeschluss vom 14.03.2017, vgl. 
Vorlage V/1048/2017) wird für den Stadtteil Nienberge  darauf hingewiesen, dass der Betriebstype n-
mix aufgrund des Fehlens eines Lebensmitteldiscounters als nicht ausgewogen zu bezeichnen ist. 
Zur Verbesserung der quantitativen und qualitativen Nahversorgung ist vor dem Hintergrund der g e-
wollten Zentren -Stärkung eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Lebensmittelangebotes im 
zentralen Versorgungsbereich dieses Stadtteils anzustreben.  
 
Laut Bürgerumfrage 2015 bewerten nur 50% der Befragten den Stadtteil als attraktiv. Der Ver -
gleichswert für die Gesamtstadt beträgt 59%. Auffällig ist, dass nur 7% der Befragten eine Steigerung 
des bisher als unattraktiv empfundenen Stadtteils feststellen.  
 
Vor dem Hintergrund der o.a. Sachverhalte wird es daher für sinnvoll erachtet, für den Stadtteil Nie n-
berge mit Nienberge-Häger ein Gesamtentwicklungskonzept zu erarbeiten, das neben den Arbeitsfel-
dern für den Stadtteil Nienberge (Integration der geplanten Wohnbauflächenpotenziale, Anpassung 
der erforderlichen Infrastrukturausstattung des Stadtteils, Sicherung bzw. Ergänzung  des Einzelhan-
delsangebotes sowie Verbesserung der Gestaltung der Ortsmitte), auch die zukünftige langfristige 
Arbeitsteilung zwischen den beiden Ortsteilen Nienberge mit Nienberge -Häger, insbesondere bezüg-
lich der Nahversorgung sowie der sozialen, sportlichen und schulischen Infrastruktur, definiert und die 
Verortung der erforderlichen Infrastrukturen festlegt.  
Die Verwaltung beabsichtigt, dieses Stadtteilentwicklungskonzept in Zusammenarbeit mit einem e x-
ternen Planungsbüro zu erarbeiten, wobei in die in haltliche Erarbeitung alle gesellschaftlichen Kräfte 
des Stadtteils Nienberge mit Nienberge -Häger einbezogen werden sollen, um sich in den Planung s-
prozess einbringen zu können.   
 
Mit der konkreten Vorbereitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes soll berei ts im III. Quartal d.J. 
begonnen werden.   
 
zu 2.2.:  Stadtteilentwicklungskonzept für Roxel  
 
Überwiegend am westlichen Ortsrand des Stadtteils Roxel und im Bereich des Bahnhaltepunktes 
stellt der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster umfangreiche Wohnbauflächenpotenziale 
von ca. 70 ha dar. Diese Flächen werden zurzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Ein vom 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in Auftrag gegebenes Immissionsschut z-
gutachten in Form eines Ausbreitungsguta chtens (Stand: Oktober 2015) kommt zu dem Ergebnis, 
dass nahezu sämtliche potenziellen Wohnbauflächen am westlichen Ortsrand und im Bereich des 
Bahnhaltepunktes aus Immissionsschutzgründen, d.h. aufgrund der hohen Geruchsbelastungen, ve r-
ursacht vorwiegend durch landwirtschaftliche Betriebe, nicht für eine Wohnbauflächenentwicklung 
genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund wurden Ankaufsgespräche zwischen Vertretern der 
Stadt Münster und dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes geführt, um dur ch Verlage-
rung des Betriebs bzw. von Betriebsteilen die hohen Geruchsimmissionen zu reduzieren. Diese Ve r-
handlungen konnten jedoch nicht zielführend abgeschlossen werden.  
 
Im Juli 2017 hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung ergänz end zum o.a. 
Immissionsschutzgutachten eine gutachterliche Rasterbegehung für Flächen am westlichen Sied -

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lungsrand sowie im Bereich des Bahnhaltepunktes vergeben. Sobald abgestimmte, positive Ergeb -
nisse dieser Untersuchung vorliegen, können liegenschaftliche Verhandlungen für diejenigen Flächen 
aufgenommen werden, für die eine Wohnbauflächenentwicklung aufgrund der Immissionssituation 
möglich ist. Nach Abschluss der Ankaufsverhandlungen bzw. sofern ein positiver Abschluss absehbar 
ist, kann mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Roxel begonnen werden.  
 
Voraussetzung für die Erarbeitung dieses Stadtteilentwicklungskonzeptes ist allerdings, dass im 
Rahmen der gutachterlichen Rasterbegehung ausreichende Flächenpotentiale bestimmt werden kön-
nen.    
 
zu 2.3.: Stadtteilentwicklungskonzept für Handorf 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Antrag der SPD -Ratsfraktion Nr. A -R/0015/2017 “Master-
plan für Handorf - Stadtteilzukunft gestalten“ mit der Vorlage V/0703/2017 an den Ausschuss für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wohnen verwiesen. Weiterhin wurde vom Haupt - und 
Finanzausschuss beschlossen:  
• In die Bearbeitung des o.g. Antrages wird der Antrag der Bezirksvertretung Münster -Ost “Neuen 
Stadtteilrahmenplan für die Stadtteile Gelmer, Mariendorf, Sudmühle und Handorf erstellen“ (A -
O/0015/2016) inhaltlich mit einbezogen. 
• Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung der o.g. Anträge zu -
nächst zurückgestellt wird und dass über die Erarbeitung eines „Mas terplanes / Stadtteilrahmen -
planes“ - in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und den sich daraus 
ergebenden Handlungsaufträgen - auf der Grundlage einer Vorlage an den ASSVW voraussich t-
lich im I. Quartal 2018 entschieden werden soll. 
 
Im Baulandprogramm 2017-2025 Stufe 1 ist für den Stadtteil Handorf der Bereich Kirschgarten / B ä-
der mit ca. 240 Wohneinheiten vorgesehen; die Fläche soll gem. Baulandprogramm im Jahr 2021 
baureif werden. Für die Umsetzung ist zunächst die Verlagerung der Sportflächen erforderlich.  
 
Als Ergebnis der Planungswerkstatt 2030 ist im Rahmen der Fortschreibung des Wohnsiedlungsflä -
chenkonzeptes 2030 für den Stadtteil Handorf eine großflächige Stadtteilerweiterung vorgesehen. Für 
diese Fläche ist allerdings noc h eine weitergehende immissionsschutzbezogene Untersuchung erfo r-
derlich, um die Größe bzw. Abgrenzung der Fläche eindeutig festlegen zu können. Es ist beabsichtigt, 
diese Untersuchung zeitnah zu vergeben.  
 
Für den Ortsteil Gelmer ist im Baulandprogramm St ufe 2 eine weitere Wohnsiedlungsflächenentwick-
lung am nördlichen Ortsrand vorgesehen. Im Prozess zur Erarbeitung der Planungswerkstatt 2030 
konnten zudem weitere Wohnbauflächenpotenziale identifiziert werden, die Eingang in die Fortschrei-
bung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 gefunden haben.  
 
Für die Ortsteile Mariendorf und Sudmühle sind mittel - bzw. langfristig keine Entwicklungsflächen im 
Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 vorgesehen.  
 
In der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes de r Stadt Münster (Ratsbeschluss 
vom 14.03.2017, vgl. Vorlage V/1048/2017) wird festgestellt, dass im Bereich Gelmer-Dyckburg keine 
strukturprägenden Lebensmittelmärkte angesiedelt sind. Einen gewissen Beitrag zur örtlichen Na h-
versorgung leistet der Gelmer Markt, der sich mit seinem Angebot auf die lokale Bevölkerung einstellt. 
Aufgrund der vorhandenen Siedlungsstruktur und der geringen Mantelbevölkerung erscheint die A n-
siedlung eines marktgängigen Lebensmittelmarktes weiterhin wenig realistisch. Für den Bere ich Han-

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dorf hingegen liegt eine überwiegend flächendeckende fußläufige Nahversorgung vor. Der Betrieb s-
typenmix im Stadtteil ist als angemessen zu bewerten, auch wenn die quantitative Verkaufsfläche n-
ausstattung im Bereich Nahrungs - und Genussmittel unter de m Durchschnitt liegt. Derzeit gibt es 
zwei vielversprechende Bauprojekte, die den Einzelhandel im Ortskern von Handorf weiter entwickeln 
sollen und damit eine langfristige Sicherung der Versorgungsfunktion der Ortsmitte Handorf siche r-
stellen können. Dies e ntspricht explizit dem Ziel des kürzlich vom Rat beschlossenen Einzelhandels - 
und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster.  
 
Die Einwohnerentwicklung für den Stadtteil Handorf verbleibt gemäß Fortschreibung der Kleinräumi -
gen Bevölkerungsprognose 2015 -2025 - Basisvariante: Dynamischer Wissenschafts - und Wir t-
schaftsstandort auf dem Stand von 2015. Für den Bereich Gelmer -Dyckburg wird innerhalb dieses 
Zeitraums - aufgrund derzeit fehlender konkreter neuer Baugebiete - ein Rückgang der Bevölkerung 
um 5,3% prognostiziert. 
 
Laut Bürgerumfrage 2015 wird der Bereich Gelmer -Dyckburg lediglich von 35% der Befragten als 
attraktiv bewertet. Zudem wird von 35% ein Attraktivitätsverlust festgestellt. Demgegenüber bewerten 
68% der Befragten den Bereich Handorf als attraktiv; n ur 19% der Befragten stellen einen Attraktiv i-
tätsverlust für diesen Bereich fest.  
 
Aufgrund der möglichen großflächigen Stadtteilerweiterung gemäß Fortschreibung des Wohnsied -
lungsflächenkonzeptes 2030 für den Bereich Handorf sowie der geplanten Wohnbaufl ächenauswei-
sungen für den Bereich Gelmer wird die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzepts für den G e-
samtbereich Gelmer, Mariendorf, Sudmühle und Handorf grundsätzlich für sinnvoll erachtet. 
Zunächst ist jedoch für die geplante großflächige Stadtteilerweiterungsfläche in Handorf das Ergebnis 
des noch zu vergebenden immissionsschutzbezogenes Gutachtens abzuwarten, um die Flächengr ö-
ße bzw. den Flächenzuschnitt festzulegen zu können. Dieses Ergebnis stellt eine wichtige Grundlage 
für das zu erarbeitende Stadtentwicklungskonzept dar.  
Sollte die geplante Wohnbaufläche umgesetzt werden können, kann ein Stadtteilentwicklungskonzept 
unter inhaltlicher Berücksichtigung des Antrags der Bezirksvertretung Münster -Ost „Neuen Stadttei l-
rahmenplan für die Stadtteile Gelmer, Mariendorf, Sudmühle und Handorf erstellen“ (A -O/0015/2016) 
erarbeitet werden. 
 
Mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Handorf könnte - unter den o.a. Vo -
raussetzungen - voraussichtlich im Jahr 2019 begonnen werden.   
 
zu 2.4.: Stadtteilentwicklungskonzept für Hiltrup-Ost 
 
Im Baulandprogramm 2017-2025 Stufe 2 sind für den Bereich Hiltrup -Ost zwei Wohnbauflächen, d.h. 
Hiltrup / südl. Pfarrer -Ensink-Weg und Hiltrup / Tulpenweg vorgesehen. Zudem konnte im Rahmen 
des Prozesses der Planungswerkstatt 2030 für den Stadtteil Hiltrup -Ost eine Fläche für eine großfl ä-
chige Stadtteilerweiterung identifiziert werden, die Eingang in die Fortschreibung des Wohnsiedlungs-
flächenkonzeptes 2030 gefunden hat. Diese Fläche bietet das Potenzial f ür deutlich mehr als 500 
neue Wohneinheiten.  
 
In der Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2015 -2025 - Basisvariante: 
Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort wird für den Stadtteil ein Rückgang der Bevö l-
kerung um 8,9% prognostiziert. Im Vergleich dazu wird für die Außenstadtteile der Stadt Münster 
durchschnittlich ein Wachstum von 7,3% prognostiziert.

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Der Anteil der 60+Jährigen an der Wohnbevölkerung des Stadtteils hat vom 31.12.2007 bis zum 
31.12.2017 von 28,5% auf 34,6% zugenommen. Für die Gesamtstadt Münster lagen die Werte mit 
21,7% im Jahr 2007 und 22,5% für das Jahr 2017 deutlich niedriger. Der Anteil der unter 19 Jährigen 
an der wohnberechtigten Bevölkerung im Stadtteil Hiltrup ging von 19,4% (2007 ) auf 17,3% (2017) 
zurück. Die Vergleichswerte für die Gesamtstadt blieben im Vergleichszeitraum mit 17,8% bzw. 
17,7% nahezu konstant. Die Angaben basieren auf dem Stand vom 31.12.2007 bzw. 31.12.2017. Für 
den Stadtteil Hiltrup -Ost liegen damit deutliche H inweise auf eine beginnende Überalterung des 
Stadtteils vor.  
 
In der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes Münster (Ratsbeschluss vom 
14.03.2017, vgl. Vorlage V/1048/2017) wird für den Stadtteil Hiltrup-Ost darauf hingewiesen, dass der 
Betriebstypenmix aufgrund des Fehlens eines Lebensmittelvollsortimenters aktuell nicht als ausg e-
wogen zu bewerten ist. Hinsichtlich der Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs - und Ge-
nussmittel zeigt sich, dass der Stadtteil Hiltrup -Ost über eine deutlich unterdurchschnittliche quantita-
tive Ausstattung verfügt.  
 
Laut Bürgerumfrage 2015 wird von 66% der Befragten der Stadtteil Hiltrup -Ost als attraktiv und nur 
von 7,5% der Befragten als unattraktiv bewertet. Damit liegt insgesamt eine positive Bewertun g des 
Stadtteils aus Sicht der Befragten - auch im Vergleich zu den weiteren untersuchten Stadtteilen - vor.  
 
Vor dem Hintergrund der drohenden Überalterung des Stadtteils und der konkreten Möglichkeit einer 
großflächigen Stadtteilerweiterung sieht das Am t für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrspl a-
nung das Erfordernis zur Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Hiltrup -
Ost, das die langfristige städtebauliche Integration der Wohnbauflächenpotenziale in die vorhandenen 
städtebaulichen Strukturen sichert, die erforderlichen zusätzlichen Infrastrukturen für einen attraktiven 
Stadtteil ermittelt, die Versorgung der Bewohner des Stadtteils sowie die demografische Entwicklung 
des Stadtteils berücksichtigt. 
 
Das Amt für Stadtentwick lung, Stadtplanung und Verkehrsplanung beabsichtigt, für den Bereich 
Hiltrup-Ost mit der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes zu beginnen, sobald die An -
kaufsverhandlungen für den Bereich der geplanten, großflächigen Stadtteilerweiterung abgesc hlos-
sen sind bzw. absehbar vor dem Abschluss stehen. Im Rahmen der Erarbeitung des Stadtteilentwick-
lungskonzeptes werden alle gesellschaftlichen Gruppierungen des Stadtteils eingeladen, sich am 
Prozess zu beteiligen.  
 
Mit der Erarbeitung eines Stadtteilen twicklungskonzeptes für Hiltrup-Ost könnte - unter den o.a. V o-
raussetzungen - voraussichtlich im Jahr 2019 begonnen werden.   
 
zu 2.5.:  Stadtteilentwicklungskonzept für Angelmodde  
 
Im Baulandprogramm 2017 -2025 Stufe 1 bzw. Stufe 2 sind umfangreiche Wohnb auflächenentwick-
lungen für den Stadtteil Angelmodde vorgesehen. Neben einer möglichen kleineren Wohnbaufläche 
nördlich der Homannstraße ist kurzfristig die Umsetzung der ca. 8 ha großen Wohnbaufläche Ange l-
modde - Südl. Hiltruper Str. sowie mittelfristig di e Überplanung des Unternehmensstandortes der 
Westfalen AG vorgesehen. Zusätzlich konnte im Rahmen des Prozesses der Planungswerkstatt 2030 
eine weitere größere Fläche für die langfristige Entwicklung des Stadtteils identifiziert werden, die bei 
der Fortsch reibung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 entsprechend berücksichtigt worden 
ist.

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In der Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2015 -2025 - Basisvariante: 
Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort wird ein Wachstum der B evölkerung im Stad t-
teil Angelmodde um 9,4% prognostiziert. Dieser Wert liegt über dem prognostizierten Wert aller A u-
ßenbezirke der Stadt Münster mit 7,3%. 
 
Laut Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster (Ratsbeschluss vom 
14.03.2017, vgl. Vorlage V/1048/2017) ist für den Stadtteil keine flächendeckende fußläufige Nahve r-
sorgung vorhanden. Es bestehen im Stadtteil sowohl aktuell als auch künftig Defizite in der quantitat i-
ven und qualitativen Nahversorgung. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Einwohnerzuwachses 
wird eine gezielte und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Nahversorgung empfohlen. Hierzu sind 
vorrangig die bestehenden Nahversorgungsstandorte im Stadtteil zu sichern und bedarfsgerecht we i-
ter zu entwickeln.   
 
Laut Bürgerumfrage 2015 bewerten nur 53% der Befragten den Stadtteil als attraktiv. Zudem stellen 
6% der Befragten einen Attraktivitätsverlust fest. Diese Bewertung des Stadtteils ist in einem gepla n-
ten Stadtteilentwicklungskonzept zu berücksichtigen. 
 
Zunächst ist die  noch ausstehende grundsätzliche liegenschaftliche Entwicklungsbereitschaft der E i-
gentümer der im Zuge der Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 identifizierten 
Wohnbaufläche zu klären. Eine Umsetzung der geplanten Wohnbaufläche ist erst la ngfristig vorgese-
hen. Kurz- bis mittelfristig sollen zunächst die Flächen südlich der Hiltruper Straße und die Fläche der 
Westfalen AG realisiert werden. Zudem soll in den nächsten Jahren im direkt angrenzenden Stadtteil 
Gremmendorf auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne ein großes Wohnquartier entstehen. 
 
Aus diesem Grunde wird empfohlen, die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den 
Stadtteil Angelmodde zunächst zurück zu stellen.  
 
Berücksichtigung weiterer Außenstadtteile  
 
Auch für die Stadtteile Kinderhaus, Sprakel und Mecklenbeck sind Wohnbauflächenentwicklungen im 
Baulandprogramm 2017 -2025 sowie im Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 vorgesehen. Bei der 
Aufstellung bzw. im Verfahren der dafür erforderlichen Bauleitplanungen wird die notwendige G e-
samtbetrachtung der jeweiligen Stadtteile, insbesondere im Hinblick auf die soziale Infrastruktur, ei n-
gebunden. Die Erstellung separater Stadtteilentwicklungskonzepte für diese Stadtteile ist zum jetz i-
gen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich. 
 
zu Beschlusspunkt 3.:  
 
- Antrag der CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -West (A -W/0032/2017) vom 
23.08.2017 „Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Münster N i-
enberge" sowie  
 
- Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 
24.11.2016 zur Vorlage „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzep -ten bzw. 
Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten“ (V/0926/2016) für die Stadtteile Nie n-
berge, Roxel und Mecklenbeck gesonderte Vorlagen zu erarbeiten.  
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat am 24.11.2016 zu der 
Vorlage „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von Stad t-

- 10 - 
V/0391/2018 
teilentwicklungswerkstätten“ (V/0926/2016) beschlossen, für die Stadtteile Mecklenbeck, Nienberge 
und Roxel gesonderte Vorlagen zu erarbeiten. 
 
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung hat die Mitglieder der Bezirksvertr e-
tung Münster -West mehrfach über den Erarbeitungsstand der Immissionsschutzgutachten für die 
Stadtteile Nienberge und Roxel informiert. In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -West am 
07.12.2017 wurde eine schriftliche Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung zu dem Antrag auf Stadtteilrahmenplanung für den Stadtteil Nienberge vorgelegt mit 
dem Hinweis, dass der Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes aufgrund der bereits o.a. 
Aspekte (rückläufige Bevölkerungsentwicklung, Erfordernis der Sicherung des Einzelhandels in Nie n-
berge) eine hohe Priorität eingeräumt wird.  
 
Die Bezirksvertretung Münster -West wurde über die Vergabe des Rastergutachtens für potenzielle 
Wohnbauflächen im Bereich des Stadtteils Roxel im nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 07.09.2017 
informiert.   
 
Dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve rkehrsplanung liegt der Antrag der SPD -Fraktion in 
der Bezirksvertretung Münster-West (A-W/0016/2016) vom 15.02.2016 „Mecklenbeck - lebenswerter 
und wachsender Stadtteil im Westen“ vor. Mit diesem Antrag wurde die Prüfung / Entwicklung von 
weiteren Wohnbauflächen für den Stadtteil beschlossen.  
Im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 wurde eine Reihe von Flächen für die weitere Entwicklung 
des Stadtteils Mecklenbeck geprüft. Eine kleinere Fläche ist - neben einer Reservefläche - als lang-
fristige Potentialfläche als gut geeignet bewertet worden (vgl. Vorlage V/0200/2018).  
Der Antrag ist damit abschließend bearbeitet.  
 
Auf der Grundlage des Beschlusspunktes 2.1 zur Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes 
für den Stadtteil Nienberge ist der o.a. Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -
West ebenfalls erledigt, so dass mit der vorliegenden Vorlage der o.a. ergänzte Beschlusspunkt des 
Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 24.11.2016 zur Vorlage 
„Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durchführung von Stadtteilen t-
wicklungswerkstätten“ (V/0926/2016) für die Stadtteile Mecklenbeck, Nienberge und Roxel gesonde r-
te Vorlagen zu erarbeiten, insgesamt erledigt ist.  
 
zu Beschlusspunkt 4.:  
 
Weiterer Personalbedarf 
 
Derzeit betreut das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung drei Stadtteilentwick -
lungskonzepte bzw. Zukunftswerkstätten für die Stadtteile Amelsbüren, Albachten und Coerde; für 
diese Arbeiten stehen zurzeit im Amt insgesamt zwei volle Stellen zur Verfügung.  
 
Sollte den Beschlusspunkten 2.1 bis 2.5 dieser Vorlage zugestimmt werden, kommt perspektivisch 
noch die Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. die Durchführung von Zukunftswer k-
stätten für die Stadtteile Nienberge mit Nienberge-Häger, Roxel, Handorf, Hiltrup-Ost und  Angelmod-
de hinzu. Ein Betreuungsbedarf durch Personal des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r-
kehrsplanung ist dabei (wenn auch in verringertem Umfang) auch bei Konzepten, die d urch externe 
Planungsbüros erstellt werden, gegeben. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die Erstellung dieser 
Stadtteilentwicklungskonzepte bzw. für die Durchführung von Zukunftswerkstätten zusätzlicher Pe r-
sonalbedarf.

- 11 - 
V/0391/2018 
 
Gleichzeitig prüft die Verwaltung derzeit Möglichkeiten, die Umsetzung der Maßnahmen von Stadtte i-
lentwicklungskonzepten bzw. Zukunftswerkstätten, die von den zuständigen Bezirksvertretungen be -
schlossen werden, zukünftig personell intensiver und kontinuierlich - im Sinne von „Kümmerern vor 
Ort“ (Stadtteil- bzw. Quartiersmanagement) - zu begleiten. Hierfür sind die zuständigen Bezirksvertre-
tungen, die ehrenamtlichen Akteure, die Bürgerinnen und Bürger sowie die jeweiligen Fachämter 
stärker als bisher in den Prozess der Umsetzung einzubind en und zu koordinieren. Darüber hinaus 
sollen künftig Themenfelder des Stadtteilmarketings stärker in die fachliche Erarbeitung und Umse t-
zung der Stadtteilentwicklungskonzepte eingebunden werden, um die städtebauliche Entwicklung s-
planung auch mit kommunika tiven Aspekten, Veranstaltungen und Marketingmaßnahmen inhaltlich 
enger zu verzahnen.  
 
Bzgl. dieser im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung sowie bei Münster Mark e-
ting notwendigen Personalbedarfe wird die Verwaltung den Ratsgremien zu g egebenem Zeitpunkt 
entsprechende Vorschläge in separaten Vorlagen bzw. im Rahmen des Stellenplan -Entwurfs unter-
breiten. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:     Aktueller Stand der Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten / Durchführung von 
Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile, Stand: Mai 2018 
Anlage 2:        Stadtteil-Indikatoren-Vergleich, Stand: Mai 2018

Anlage 2 Stadtteil-Indikatoren-Vergleich 2018

4734 Zeichen

Stadtteil - Indikatoren - Vergleich, Stand: 05.2018 Anlage 2 zur Vorlage V/0391/2018 
Stadtteile 
54 
Mecklenbeck 
57 
Roxel 
58 
Nienberge / 
Nienberge-Häger 
86 
Angelmodde 
91 
Berg Fidel 
95 
Hiltrup-Ost 
Ausweisung 
zusätzlicher 
Wohnbauflächen 
Ausweisung 
zusätzlicher 
Wohnbauflächen 
Ausweisung 
zusätzlicher 
Wohnbauflächen, 
Ergänzung des 
Einzelhandelsange- 
bots, Gestaltung der 
Ortsmitte 
Ausweisung 
zusätzlicher 
Wohnbauflächen 
Verbesserung  
Lebenssituation 
Ausweisung 
zusätzlicher 
Wohnbauflächen 
1. Bevölkerungsindikatoren - Stand 31.12.2017 Handorf Gelmer - Dyckburg 
Wohnberechtigte Bevölkerung im Stadtteil gesamt 9490 9301 6907 8085 3845 8465 5932 6234 
Geburten 9,5 10,5 10,3 8,2 9,1 13,0 12,0 6,9 
Sterbefälle 9,3 6,6 9,0 10,5 6,8 9,2 13,0 11,7 
Zuzüge 55,4 48,0 60,5 33,6 48,4 46,5 49,7 26,5 
Fortzüge 50,8 52,3 62,5 40,4 54,6 44,4 48,2 31,4 
Geburten, Sterbefälle, Zuzüge und Fortzüge zusammen  je 
1000 Einwohner saldiert 4,8 -0,3 -0,7 -9,2 -3,9 5,9 0,5 -9,8 
1201 -51 -641 0 -199 772 -139 -577 
12,9 % - 0,6 % - 9,3 % 0% -5,3% 9,4% -2,4% -8,9% 
Durchschnittliche Haushaltsgröße in Personen 1,9 2,1 2,0 2,2 2,2 2,1 2,1 2,1 
3,4 4,8 4,4 5,3 5,3 5,5 6,0 3,3 
25,4 23,9 28,9 28,6 26,0 24,8 24,3 34,6 
17,7 21,8 18,9 22,2 22,1 22,5 23,5 17,3 
2,6 3,4 4,4 3,5 3,3 6,7 9,2 3,0 
4,0 11,2 10,4 7,0 5,0 7,7 9,5 8,0 
7,6 11,6 9,6 7,1 9,3 16,8 26,1 5,1 
14,7 17,9 15,3 20,9 22,4 27,2 30,5 11,1 
2. Städtebauliche Indikatoren 
2.1 Gesamtstädtische Aufgabenstellung 
Baufertigstellung von Wohnungen 2016 52 18 21 28 26 34 42 12 
350 (+160) 135 - 240 - 333 - -
85 360 300 - 200 400 - 465 
130 900 1500 800 235 400 200 1000 
150 - 1200 40 - - 35 -
1 2 1 0 2 2 2 0
Plätze Flüchtlingsunterkünfte gesamt (Stand April 2018) 100 150 50 0 89 74 200 0
2.2 Infrastruktureinrichtungen 
Schulen (Stand 31.12.2017) 2 3 1 2 1 1 2 1
Kitas (Stand 31.12.2017) 6 5 5 6 3 5 5 2
konf. und städt. Kinder- / Jugendfreizeiteinrichtungen (Stand 31.12.2017) 2 1 1 2 1 1 1 0
Sport (Hallen) (Stand 31.12.2017) 2 4 1 3 1 1 2 1
Sportstätten in ha (Stand 31.12.2017) 10,4 5,6 4,1 4,7 2,4 2,1 5,8 8
Begegnungszentren für Seniorinnen/Senioren (Stand 31.12.2017) 1 2 2 2 1 2 1 1
Anzahl der Plätze in Alteneinrichtungen (Stand 31.12.2017) 207 40 14 78 0 80 149 0
0,54 0,41 0,26 0,35 0,28 0,24 0,83 0,2 
1,7 2,3 2,4 2,5 4,4 3,2 2,7 2,3 
Spielplätze (Anzahl, Stand 31.12.2017) 11 10 8 11 4 10 8 12 
Spielplätze Versorgungsgrad in % (Stand 31.12.2017) 94 106 112 116 66 115 83 111 
Anteil der städtischen Grünflächen in m² (Stand Januar 2018) 17,51 8,47 7,90 14,60 5,58 8,35 4,62 8,02 
3. Auswertung Bürgerumfrage 2015 
k. A. k. A. k. A. k.A. 22 19 30 7,5 
- 25 11 19 32 6 18 1,5 
16 k. A. 7 3 3 11 12 10 
65 57 50 68 35 53 34 66 
*
1 Diese Baugebiete werden mit hoher Sicherheit realisiert. 
*2 Ob diese Baugebiete entwickelt werden können ist noch nicht geklärt. 
*3 Voraussichlich kann nur ein Teil der Flächen entwickelt werden. 
*4 Reserveflächen kommen nur dann für eine Entwicklung in Betracht, wenn die anderen Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts nicht realisiert werden können. 
77 + 76 
Handorf / Gelmer-Dyckburg 
Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen 
Antragsziel 
Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung 2015 -2025 relativ,               
Basisvariante, dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort) 
Bewegung je 1000 Einwohner, darunter 
Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung 2015 -2025 absolut (Basisvariante 
dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort)
Anteil der Haushalte mit 5 und mehr Personen an allen Haushalten in % 
Anteil der Ausländer an der Wohnberechtigten Bevölkerung in % 
Anteil der Ausländer jünger als 18 Jahre an allen Ausländern in % 
Anteil der Arbeitslosen an der Wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 
15 bis 64 Jahren in % 
Bewertung der Einkaufsmöglichkeiten in Schulnoten                                     
(Bürgerumfrage 2015) 
WE-Kapazitäten - Baulandprogramm 2017-2025 Stufe 1 * 1
Anteil der 60+-Jährigen an der Wohnberechtigten Bevölkerung in % 
Anteil der unter 25-jährigen Arbeitslosen an Arbeitslosen insgesamt in % 
Anteil der Personen im Alter von 0 - 19 Jahren an der Wohnberechtigten 
Bevölkerung in % 
Verkaufsfläche pro Einwohner in m² (Nahrungs- und Genussmittel) (Stand 
31.12.2017) 
WE-Kapazitäten - Baulandprogramm 2017-2025 Stufe 2 * 2
WE-Kapazitäten - Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 *3
WE-Kapazitäten - Reserveflächen des WSFK 2030 * 4
Anteil der Bewohner, die ihren Stadtteil als attraktiv bewerten in % 
Anteil der Bewohner, die einen Attraktivitätsverlust feststellen in % 
Anteil der Bewohner, die eine Attraktivitätssteigerung feststellen in % 
Flüchtlingunterkünfte (Stand April 2018) 
Anteil der Bewohner, die ihren Stadtteil als unattraktiv bewerten in %

Anlage1_Uebersicht_Stadtteilentwicklungskonzepte

10292 Zeichen

Aktueller Stand der Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten / Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile der Stadt Münster,  Stand: 05/2018
Anlage 1 zur Vorlage V/0391/2018
Stadtteil Antrag / Anlass Antragstitel bzw. -ziel Antragsstand inhaltlicher Schwerpunkt Arbeitsstand Ende 
(vsl.)
Kinderhaus Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
(A-R/0016/2011) vom 07.02.2011
Stadtteilentwicklungskonzept / 
Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-
Kinderhaus
Beschlossen vom Rat am 21.03.2012 Aufzeigen von 
Entwicklungpotenzialen für eine 
bürgernahe Weiterentwicklung des 
Stadtteils als attraktiven 
Wohnstandort
Kenntnisnahme des 
Abschlussberichtes/Maßnahmen-
konzeptes durch den ASSVW am 
16.06.2016 (V/0394/2016). Für die 
Umsetzung einzelner Maßnahmen 
müssen i.d.R. noch ensprechende 
Beschlüsse von den zuständigen 
parl. Gremien gefasst werden.
Umsetzung 
einiger Maß-
nahmen 
noch offen
Wolbeck Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
(A-R/0015/2009) vom 30.04.2009
Entwicklungskonzept für das Zentrum 
von Wolbeck entsprechend dem 
Städtebauförderprogramm "Aktive 
Stadt- und Ortsteilzentren"
Beschlossen vom Rat am 24.06.2009 Erhaltung und Entwicklung des 
Wolbecker Zentrums als Standort für 
Wirtschaft, Kultur sowie als Ort zum 
Wohnen, Arbeiten und Leben
Beschluss durch den Rat der Stadt 
Münster am 19.09.2012 
(V/0272/2012). Umsetzung bislang 
nur in Teilbereichen erfolgt; 
insbesondere liegenschaftliche 
Hemmnisse bei der Anbindung der 
Eschstraße an die Umgehungsstraße 
blockieren z.Z. die Aufwertung der 
Ortsmitte / Umbau der Münsterstr. 
und Hofstr. 
Umsetzung 
einiger Maß-
nahmen 
noch offen
Albachten Antrag der CDU-Fraktion in der BV West 
(A-W-0049/2015) vom 02.01.2015 
Zukunftswerkstatt Albachten Durchführung vom ASSVW am 
24.11.2016 beschlossen
Arbeitsschwerpunkt stellt die 
Infrastrukturanpassung in einem 
wachsenden Stadtteil dar. 
Im März 2017 wurden die 
Verfahrensschritte zur Erarbeitung 
der Zukunftswerkstatt in der BV-West 
vorgestelt, die 
Schlüsselpersonenbefragung (II-
III/2017) und die Beteiligung der 
Öffentlichkeit (IV 2017) haben 
stattgefunden.
IV / 2018 
Amelsbüren Anregung des Gewerbe - und Handwerkervereins
(Anregung Nr. 2016-0022) vom 18.02.2016 
Durchführung einer Zukunftsdebatte Durchführung vom ASSVW am 
24.11.2016 beschlossen
Themenschwerpunkte: Aufwertung 
der Ortsmitte (Erhöhung der 
Aufenthaltsqualität, 
Verkehrsberuhigung) und 
Umgestaltung (Erhöhung der 
Sicherheit und Barrierefreiheit) des 
Bahnhofs bzw. des 
Bahnhofsumfeldes 
Die Erarbeitung hat im zweiten 
Quartal 2017 begonnen, die beiden 
Zukunftswerkstätten haben im 
September 2017 und Januar 2018 
stattgefunden. 
III / 2018 
Berg Fidel Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage 
V/0929/2016 in der Sitzung des ASSVW am 
24.11.2017 
Erstellung eines Integrierten 
Handlungskonzeptes
Durchführung vom ASSVW am 
24.11.2016 beschlossen.
 Arbeitsschwerpunkt: Soziale Stadt  Die Bearbeitung hat noch nicht 
begonnen. Sobald die Erabeitung 
des Integrierten Handlungskonzeptes 
für den Stadtteil Coerde 
abgeschlossen ist, soll mit der 
Erarbeitung eines Intergrierten 
Handlungskonzeptes für den Stadtteil 
Berg-Fidel begonnen werden. 
I/2019
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
(A-R/0015/2016) vom 07.04.2016
Münster für alle – 
Städtebauförderung für Coerde 
beantragen
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL 
im Rat der Stadt Münster 
(A-R/0023/2016) vom 03.05.2016 
Starke Quartiere - Starke Menschen 
Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost 
(A-O/0015/2016) vom 17.11.2016 (geändert)
Neuen Stadtteilrahmenplan für die
Stadtteile Gelmer, Mariendorf,
Sudmühle und Handorf erstellen
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster  
(A-R/0015/2017) vom 14.03.2017
Masterplan für Handorf –
Stadtteilzukunft gestalten
Mecklenbeck Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Münster-West (A-W/0016/2016) vom 15.02.2016 
Mecklenbeck - lebenswerter und
wachsender Stadtteil im Westen
Durchführung vom ASSVW am 
24.11.2016 beschlossen
Entwicklung von weiteren 
Wohnbauflächen 
Bearbeitung ist im Rahmen der 
Planungswerkstatt 2030 erfolgt
II / 2018
Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-West 
(A-W/0038/2015) vom 22.09.2015 
Verlagerung des Sportgeländes und 
des Festplatzes zur Ausweisung 
weiterer Wohnbauflächen
Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-West 
(A-W/0011/2016) vom 24.01.2016 
Entwicklung einer Wohnbebauung 
am Hof Theiken 
Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-West 
(A-W/0032/2017) vom 23.08.2017 
Erarbeitung eines 
Stadtteilentwicklungskonzeptes für 
den Stadtteil Münster Nienberge
Roxel Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-West 
(A-W/0002/2014) vom 21.01.2014 
Aufstellung eines Masterplans für 
den Bereich westlich der 
Havixbecker Straße / nördlich der 
Tilbecker Straße 
Erstellung einer separaten Vorlage 
vom ASSVW am 24.11.2016 
beschlossen. Aufgrund der 
immissionsschutzrechtlichen 
Problematik bei der Umsetzung der 
im FNP dargestellten 
Wohnbauflächen hat das 
Planungsamt ein 
Immissionsschutzgutachten in Form 
einer Rasterbegehung vergeben. Die 
Ergebnisse des Gutachtens stellen 
die Grundlage für die weitere 
Wohnbauflächenentwicklung und 
damit für die Durchführung einer 
Zukunftswerkstatt für den gesamten 
Stadtteil dar. 
Arbeitsschwerpunkte sind die 
Entwicklung von weiteren 
Wohnbauflächen sowie deren 
Einbindung in die Gesamtststruktur 
des Stadtteils, insbesondere auch in 
Hinblick auf damit verbundene 
Anforderungen an die Infrastruktur im 
Stadtteil.
Die Bearbeitung hat noch nicht 
begonnen.
(Beginn gemäß Priorisierung durch 
den ASSVW entsprechend der 
Vorlage V/0391/2018) 
offen
Hiltrup-Ost Aufgrund einer im Rahmen der Planungswerkstatt 
2030 identifizierten großflächigen 
Stadtteilerweiterungsmöglichkeit in Hiltrup-Ost wird 
die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts für 
fachlich sinnvoll eingeschätzt. Ein entsprechender 
politischer Antrag liegt für den Bereich Hiltrup Ost 
(noch) nicht vor, ist aber in den Medien (vgl. WN 
vom 08.03.2018) angekündigt worden.
Eine potenzielle großflächige 
Wohnbaufläche wurde im Rahmen 
der Planungswerkstatt 2030 geprüft 
und für eine weitere 
Wohnbauentwicklung als gut 
geeignet identifiziert.
voraussichtliche 
Arbeitsschwerpunkte: Einbindung der 
großflächigen Stadtteilerweiterung in 
die bestehenden Stadtteilstrukturen 
unter besonderer Berücksichtigung 
der Infrastrukturbedarfe. 
Die Bearbeitung hat noch nicht 
begonnen.
(Beginn gemäß Priorisierung durch 
den ASSVW entsprechend der 
Vorlage V/0391/2018) 
offen
Gremmendorf / 
Angelmodde 
Aufgrund der im Rahmen der Planungswerkstatt 
2030 identifizierten großflächigen 
Stadtteilerweiterungsmöglichkeiten in Gremmendorf 
und Angelmodde wird die Erarbeitung eines 
Entwicklungskonzepts für fachlich sinnvoll 
eingeschätzt. Ein entsprechender politischer Antrag 
liegt für den Bereich Gremmendorf / Angelmodde 
nicht vor.
Potenzielle großflächige 
Wohnbauflächen wurden im Rahmen 
der Planungswerkstatt 2030 geprüft 
und für eine weitere 
Wohnbauentwicklung als gut 
geeignet identifiziert. 
voraussichtliche 
Arbeitsschwerpunkte: Einbindung der 
großflächigen Stadtteilerweiterung in 
die bestehenden Stadtteilstrukturen 
unter besonderer Berücksichtigung 
der Infrastrukturbedarfe. 
Die Bearbeitung hat noch nicht 
begonnen.
(Beginn gemäß Priorisierung durch 
den ASSVW entsprechend der 
Vorlage V/0391/2018) 
offen
Sprakel Aufrag des ASSVW vom 25.01.2001
(CDU-Antrag: A-N/0056/2001)
Auftrag der BV-Nord zur Fortschreibung vom 
07.05.2007 (CDU-Antrag: A-N/0014/2007)
Maßnahmenkonzept / 
Stadtteilrahmenplan Sprakel
Abschlussbericht vom ASSVW zur 
Kenntnis genommen (am 
29.10.2008)
Gestaltung der Ortsmitte von Sprakel 
und Ausweisung von neuen 
Wohnbauflächen insbesondere für 
junge Familien
Fortschreibung mit 
Maßnahmenkonzept ist 
abgeschlossen. Kenntnisnahme des 
Abschlussberichtes am 29.10.2008 
(V/0782/2008) vom ASSVW.
Für die Umsetzung der Maßnahmen 
müssen Anträge von den 
parlamentarischen Gremien zu den 
einzelnen Maßnahmen beschlossen 
werden.
Die im Maßnahmenkonzept 
dargestellten Baustufen sind noch 
nicht vollständig realisiert.
Umsetzung 
einiger Maß-
nahmen 
noch offen
offen
Die Bearbeitung hat noch nicht 
begonnen.
(Beginn gemäß Priorisierung durch 
den ASSVW entsprechend der 
Vorlage V/0391/2018) 
Arbeitsschwerpunkte werden 
voraussichtlich die Ausweisung von 
weiteren Wohnbauflächen, deren 
Intergration in den Gesamtstadtteil 
und damit verbundene mögliche 
Anforderungen an die Infrastruktur im 
Stadtteil sowie die Sicherung bzw. 
Ergänzung des Einzelhandels in der 
Ortsmitte sein.
Erstellung einer separaten Vorlage 
vom ASSVW am 24.11.2016 
beschlossen.                                                                                                
Die Stellungnahme der Verwaltung 
zur Sitzung der BV West am 
07.12.2017 mit dem Hinweis, dass 
der Erarbeitung einer 
Zukunftswerkstatt für den Stadtteil 
eine hohe Priorität eingeräumt wird, 
u.a. aufgrund der negativen 
Bevölkerungsentwicklung sowie der 
erforderlichen Sicherung des 
örtlichen Einzelhandels, wurde von 
der BV West zur Kenntnis 
genommen. Die Anträge (A-
W/0038/2015) und (A-W/0011/2016) 
werden bei der Erarbeitung des 
Stadtteilentwicklungskonzeptes 
berücksichtigt. 
Nienberge-
Nienberge 
Häger 
IV / 2018 
Im Mai 2017 wurden der BV Nord die 
Verfahrensschritte zur Erarbeitung 
des Konzeptes vorgestellt, die 
Schlüsselpersonenbefragungen (II-IV 
2017) und eine Beteiligung der 
Öffentlichkeit (I/2018) haben 
stattgefunden.
Arbeitsschwerpunkt: Soziale Stadt  Durchführung vom ASSVW am 
24.11.2016 beschlossen
Coerde
offenStadtteilentwicklungskonzept unter 
Berücksichtigung der Aspekte: 
Entwicklung von Wohnbau- und 
Gewerbeflächen, 
Infrastrukturentwicklung, Sport- und 
Freizeitflächenflächen speziell für 
Jugendliche, Mobilitätskonzept, 
Bahnübergänge in 
Mariendorf/Sudmühle sowie 
Ortsmitte etc. 
Handorf
Gelmer
Sudmühle
Mariendorf
Der Ratsantrag (A-R/0015/2017) 
wurde mit der Vorlage V/0703/2017 
vom HFA an den ASSVW verwiesen. 
In der Bearbeitung soll der Antrag der 
Bezirksvertretung Münster-Ost                       
(A-O/0015/2016) inhaltlich mit 
einbezogen werden. 
Die Bearbeitung hat noch nicht 
begonnen.
(Beginn gemäß Priorisierung durch 
den ASSVW entsprechend der 
Vorlage V/0391/2018)

Anlage A

3644 Zeichen

Anlage A zur V/0391/2018 
Kurzüberblick 
1. Für den Stadtteil Nienberge mit Nienberge-Häger wird im 4. Quartal 2018 mit den Vorberei-
tungen zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes in Zusammenarbeit mit einem externen 
Planungsbüro begonnen.  
2. Für die Stadtteile Roxel, Hiltrup-Ost und Handorf wird mit der Erarbeitung von Stadtteilentwick-
lungskonzepten / Zukunftswerkstätten begonnen, sobald immissionsschutzrechtliche und lie-
genschaftliche Fragestellungen geklärt sind. 
3. Für den Stadtteil Angelmodde wird die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzepts zu-
nächst zurückgestellt.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das folgende Ziel „ Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens-
und Erlebnisqualität weiterentwickeln:  
 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 mit breitem Freizeit-und Sportangebot  
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität  
 
verfolgt.  
 
Dabei spielt unmittelbar das Ziel der Weiterentwicklung der Stadtteile mit hohem Wohnwert eine 
Rolle, mittelbar jedoch auch das Ziel der einer hohen Umwelt- und Naturqualität.  
 
Das Teilziel lautet Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots mit hoher Umwelt- und 
Naturqualität für alle Bevölkerungsgruppen. Für die Stadtteile werden auf Basis der Ergebnisse 
der Planungswerkstatt 2030 und der Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 
die langfristigen Wohnsiedlungserweiterungen berücksichtigt und die erforderlichen Anpassungen 
und Verortung der erforderlichen Grunddaseinsfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Bil-
dung, Erholung etc.) mit der Bevölkerung sowie den Fachämtern in einem Gesamtentwicklungs-
konzept erörtert.    
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Es sind finanzielle Mittel für die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes / einer Zukunfts-
werkstatt für den Stadtteil Nienberge mit Nienberge-Häger durch ein externes Planungsbüro aus 
dem laufenden Haushalt 2018 bereit zustellen bzw. in den Haushalt 2019 einzustellen. 
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Erarbeitung von Stadtteilrahmenplänen / Zukunftswerkstätten beruht nicht auf einer gesetzli-
chen Grundlage.  
Die Stadtteilrahmenpläne / Zukunftswerkstätten stellen jedoch die langfristige Entwicklung der 
Stadtteile für alle Bereiche der Grunddaseinsfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Bildung, 
Erholung etc.) dar. Damit sind diese Konzepte eine wichtige Grundlage dafür, den Anforderungen 
des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB („Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und 
soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu 
können.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage berührt das Themenfeld Demographie, da in den untersuchten Stadtteilen umfang-
reiche Wohnbauflächen gemäß dem Ergebnis der Planungswerkstatt 2030 und der Fortschrei-
bung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030, die z.T. deutlich über den endogenen Bedarf 
hinausgehen, im Rahmen der Stadtteilentwicklungskonzepte umgesetzt werden sollen.

Beratungsverlauf (6)

07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2018 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Homannstraße
  • Hiltruper Straße
  • Eschstraße
  • Hofstraße
  • Havixbecker Straße
  • Tilbecker Straße
  • Tulpenweg
  • Pfarrer-Ensink-Weg
  • Umgehungsstraße
  • Münsterstraße
  • Waltruper Weg
  • Kirschgarten
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0391/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37