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AN/0563/2020

gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Bastian "Hohenstauffenstraße"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 07.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2020

gemeinsamer Änderungsantrag CDU, Grüne und FDP - Hohenstaufenstraße

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gemeinsamer Änderungsantrag CDU, Grüne und FDP - Hohenstaufenstraße

3024 Zeichen

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister         
Henk van Benthem          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den 11.03.2020 
 
 
Änderungsantrag zur Sitzung der BV Porz am 12.03.2020, TOP 2.3 
hier: Hohenstaufenstraße     
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
 
Beschlussentwurf: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt der Petentin für Ihre Eingabe und beschließt, die ursprünglich ange-
dachte Sperrung der Hohenstaufenstraße beizubehalten. 
 
Die Hohenstaufenstraße soll aus beiden Richtungen jeweils hinter der Einmündung der Breitenbach-
straße für die Einfahrt gesperrt werden (Verbot der Einfahrt – StVo Schild Nr. 267 mit den Erlaubnis-
Zusatzschilder 1022-14 Fahrrad/Mofa, 1026-32 Linienverkehr, 1026-34 Krankentransporte). Die Stre-
cke zwischen Steinstraße und Rather Straße soll ausschließlich für ÖPNV, Rettungsfahrzeuge und 
Fahrräder/Mofas durchgängig befahrbar bleiben. Für alle anderen werden die zwei Teilstücke zur 
unechten Einbahnstraße, die eine Durchfahrt verhindert aber ein Zurückfahren auf gleicher Strecke 
ermöglicht.  
 
Nach sechs Monaten soll eine Evaluierung der Maßnahme vorgenommen werden, ob sich ständig 
vermehrt Durchgangsverkehr in der Breitenbachstr. und Frankenstr. bemerkbar macht. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmig beschlossenen Dringlichkeitsanträge der BV wie 
diesen vom 13.11.2018, ernst zu nehmen und in Zukunft, wenn die Bezirksvertretung, wie hier in ei-
gener Verantwortung nach Gemeindeordnung und Geschäftsordnung alleine zuständig ist, ohne ei-
genmächtige Änderung und Verzögerung umzusetzen. 
  
Begründung: 
Dringlichkeitsanträge, wie der vom 13.11.2018 werden von der BV nicht aus lauter Selbstzweck ge-
stellt. Hier waren etliche Gespräche und Ortstermine vorausgegangen, in denen auch das jetzt vorge-
schlagene Modell der Stadtverwaltung gerade wegen der bleibenden Gefahr des Bürgersteigüberfah-
rens verworfen wurde.  Der Durchgangsverkehr Rather Str.→ Bahnhofstr.→ Frankenplatz→ Franken-
str→ Steinstr. bringt durch die Ampel an der Steinstr. keine zeitlichen Vorteile. 
 
Der Durchgangsverkehr Hohenstaufenstr. wird durch diese Sperrung keinen Slalom-Umweg nehmen, 
der ihn im Ziel etwa wieder zurückführt. Die Einfahrt aus der Steinstr. → Hohenstaufenstr. → Breiten-
bachstr. führt direkt über die Mathäusstr. → auf dem Streitacker → Cimbernstr.→ Hohenstaufenstr. → 
Steinstr.  wieder zurück.

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 
 
Letztendlich bleibt nach einer Eingewöhnungsphase nur noch der Zielverkehr und ÖPNV- und Zwei-
rad- Verkehr auf der Hohenstaufenstraße. Damit wäre der Schulweg endlich gesichert. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Werner Marx   Dieter Redlin    Elvira Bastian 
Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender    Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Hohenstaufenstraße
  • Breitenbachstraße
  • Frankenstraße
  • Bahnhofstraße
  • Steinstraße
  • Mathäusstraße
  • Cimbernstraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Frankenplatz
  • Auf dem Streitacker
  • Rather Straße
  • Bachstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0563/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
07.05.2020
Erstellt
07.05.2020 11:43