Mandari Insight

2010/0190

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 3.1 - Rheinstraße 75 - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 20.05.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2010/0190

128.0 KB · application/pdf

Ansehen

2010/0190

5580 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.05.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0190 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Beba uungsplan W 3.1 - Rheinstraße 75 - (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 20.05.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Für das Grundstück Rheinstraße 75, Gemarkung Darmstadt, Flur 16, Flurstück 249/12 und 249/13 ist 
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen, um die 
Erweiterung des Institutsgebäudes der Fraunhofer-Gesellschaft zu realisieren.  
Dem Antrag der Fraunhofer-Gesellschaft zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird 
zugestimmt. 
2. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2010/0190 vom 20.05.2010:  
 
Zu 1.: 
 
Mit Schreiben vom 15.03.2010 hat die Fraunhofer-Gesellschaft einen Antrag auf Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die 
Flurstücke Gemarkung Darmstadt, Flur 16, Nr. 249/12 und 249/13 gestellt. Der Geltungsbereich hat 
eine Fläche von ca. 8.693 m². 
 
 
 
Geltungsbereich (ohne Maßstab) 
 
Das geplante Bauvorhaben beinhaltet die Erweiterung des bestehenden Hauptsitzes des Instituts für 
Sichere Informationstechnologie (SIT) der Fraunhofer-Gesellschaft in Darmstadt, in dem derzeit ca. 
160 Mitarbeiter beschäftigt sind. Das SIT entwickelt zugeschnittene und direkt einsetzbare Lösungen 
für alle Branchen, die sichere Informationstechnologien benötigen, und bietet u.a. Beratungs- und 
Entwicklungsleistungen von Sicherheitskonzepten an. 
 
Geplant ist die Errichtung eines weiteren 7-geschossigen Gebäudes mit Tiefgarage auf einer bisher 
als Stellplatz genutzten Fläche östlich des Bestandsgebäudes. Hier sollen für weitere 156 hoch 
qualifizierte Mitarbeiter auf insgesamt ca. 5.730 m² Geschossfläche Labor- und Arbeitsräume 
entstehen, ergänzt um Veranstaltungs- und Besprechungsräume. Der Stellen- und Raumplan, der 
der geplanten baulichen Entwicklung zugrunde liegt, wurde vom Bundesministerium für Bildung und 
Forschung bewilligt. 
 
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist erforderlich, weil das geplante 
Bauvorhaben mit den überbaubaren Grundstücksflächen des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht 
in Übereinstimmung steht und die festgesetzte maximale Grundflächenzahl überschritten wird.  
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan W 3 setzt das Grundstück als MK mit einer GRZ von 0,35, einer 
GFZ von 1,2 und einer differenzierten Geschossigkeit (I, IV, VII mit Überschreitungsmöglichkeit auf 
IX) fest. Daneben enthält der Bebauungsplan in den Randbereichen einige Bindungen für 
Bepflanzungen. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind als Baugrenzen, gegliedert für die 
jeweilige zulässige Geschossigkeit, festgesetzt.  
 
Nach dem derzeitigen Stand der Konzeptplanung für das Vorhaben ragt der VII-geschossig geplante 
Gebäudeteil geringfügig in den maximal als IV-geschossig bebaubaren Bereich hinein, so dass hier

4 
 
... 
eine Erweiterung um wenige Meter erfolgen soll. Die bauliche Nachverdichtung erzeugt eine GRZ, 
die ca. 0,44 beträgt. Die maximal zulässige GFZ kann voraussichtlich eingehalten werden.  
 
Im noch zu erstellenden Durchführungs- und Erschließungsvertrag zu diesem vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan wird sich die Fraunhofer-Gesellschaft verpflichten, alle Kosten der Planung, 
Durchführung und Erschließung des Projekts, einschließlich der grünplanerischen 
Ausgleichsmaßnahmen, zu tragen. 
 
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird dem Antrag der Fraunhofer-Gesellschaft entsprochen und 
das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. 
 
 
Zu 2.:
 
Seit der letzten Änderung des BauGB, die am 01.01.2007 in Kraft trat, kann zur 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der 
Innenentwicklung im Innenbereich ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet 
werden, wenn:  
• eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, oder 
• die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach 
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, nicht begründet werden 
und 
• keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der 
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne 
des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. 
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren W 3.1 erfüllt sind, kann hier 
das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet werden. 
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem Umweltbericht nach 
§ 2 a und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen 
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen.  
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
 
Darmstadt, 20.05.2010 
61.2 ha Nst. 2112 
61.3 cb Nst. 2606

Beratungsverlauf (4)

TOP 26
TOP 6
TOP 10
TOP 276

Orte (1)

  • Rheinstraße 75

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0190
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.05.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00