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2280/2021

Umsetzung des Photovoltaikbeschlusses ( AN/1605/2019 ) des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 02.12.2019 - zu AN/1336/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.06.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 06.09.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5409 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  14.06.2021 
 2280/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 
 
Umsetzung des Photovoltaikbeschlusses ( AN/1605/2019 ) des Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft vom 02.12.2019 - zu AN/1336/2021 
Text der Anfrage 
 
Am 02.12.2019 beschloss der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft alle geeigneten 
Dachflächen der eigenen Bestandsgebäude mit Photovoltaik zu versehen. 
Im Zuge dieses Beschlusses, wurde zugesagt einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Beschlus-
ses im ersten Quartal 2020 zu erstellen. 
 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1) Wann ist mit einer Vorstellung des exakten Zeitplanes zur Umsetzung des Beschlusses im Be-
triebsausschuss Gebäudewirtschaft zu rechnen? 
 
2) Wurden, bzw. werden von diesem Plan alle Dachflächen erfasst, die baulich geeignet und nicht 
unter Denkmalschutz stehen, bzw. gab es Gründe zum Ausschluss derartiger Flächen? 
 
3) Gab bzw. gibt es Überlegungen oder konkrete Planungen fachlich geeignete 
Fassadenflächen, oder -teile in die Planungen mit aufzunehmen? 
 
4) Wurde der mögliche Einsatz sogenannter „Solarziegel“ in die Überlegungen mit 
einbezogen? Diese ließen sich ggf. ja sogar bei denkmalgeschützten Gebäuden einsetzen. 
 
5) Wurden schon weitere konkrete Schritte unternommen und wenn ja welche? 
 
 
Antwort der Verwaltung  
 
Zu 1) 
Die statische Untersuchung von 10 Standorten für Maßnahmen ohne Dachsanierung ist abgeschlos-
sen und ergab folgende Potentiale: 
- 6 Standorte mit PV Flächen von insgesamt circa 4470 m² 
- 4 Standorte mit PV Flächen und Gründach von insgesamt circa 1255 m² 
Als nächster Schritt ist die Vergabe an Planungsbüros und Landschaftsplaner*innen beziehungsweise 
Gründachpartner*innen für diese Standorte vorgesehen. 
Für die Standorte mit Dachsanierung wird ein Verfahren nach der Vergabeverordnung (VGV-
Verfahren) vorbereitet. 
 
Die Durchführung der statischen Voruntersuchungen musste -entgegen dem ursprünglichen Zeitplan 
(bei dem diese Teilaufgabe an Planer vergeben werden sollte)- vorgezogen werden, da bei den Pla-
ner*innen keine Kapazitäten zur Verfügung standen.

2 
 
Somit wurden in einem ersten Verfahren die statischen Untersuchungen durchgeführt, um nun an-
schließend die Vergabe an die Planer*innen zu starten. 
 
Der Zeitplan für die jeweiligen Standorte wird nach Beauftragung erstellt und kann dann als Gesamt-
zeitplan vorgestellt werden. 
Nach Rücklauf der Vergabeverfahren kann zur Terminierung eine Aussage getroffen werden. 
 
Zu 2) 
Am 16.03.2020 wurde dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft in einer Beantwortung einer Anfra-
ge ein erster strategischer Zeit-Maßnahmen-Plan zur Umsetzung des Beschlusses vorgelegt. In die-
ser Beantwortung wurde aufgeführt, dass die Durchsicht der für Photovoltaik-Anlagen geeigneten 
Bestandsdächer insgesamt 107 Teilflächen ergab, die als ‚möglich geeignet‘ eingestuft werden. Erst 
nach statischer Prüfung der Einzelfälle ist die Einstufung als 'geeignet' vorzunehmen, wobei davon 
auszugehen ist, dass schätzungsweise rund 50 Dachflächen für das weitere Vorgehen verbleiben. 
Hieraus ergab sich eine Kostenschätzung von rund 3 Mio. Euro Investitionsvolumen. 
Die Teilumsetzung dieser circa 50 Standorte ist in einem ersten Maßnahmenpaket mit 20 Standorten 
erfasst, das in Maßnahmen mit und ohne Dachsanierung unterschieden wird. 
 
Zu 3) 
Fassadenflächen wurden bisher nicht untersucht und in die Planungen einbezogen. Der Solarertrag 
von Fassadenanlagen ist deutlich geringer als bei Dachanlagen (etwa 30 %) und wird daher in eine 
geringere Priorität eingeordnet. Nachteilig ist außerdem, dass im Gegensatz zu Dachanlagen bei 
Fassadenanlagen keine durchdringungsfreie Montage durchgeführt werden kann. 
 
Zu 4) 
Besondere konstruktive oder systemtechnische Varianten und Lösungen für Photovoltaik-Anlagen 
sind als Teil einer konkreten Realisierungsplanung noch nicht Bestandteil einer strategischen Pla-
nung. In den ersten Schritten wird zunächst die statische Eignung der Gebäude untersucht. Bei stati-
scher Eignung erfolgt eine fachtechnische Planung der PV-Anlage. Konkrete Vorgaben für Modulty-
pen sind dabei nicht vorgegeben. Die Auswahl der am Standort einzusetzenden Modultypen richtet 
sich dann nach den individuellen Gegebenheiten. Solarziegel kommen nur bei Schrägdächern in Fra-
ge. Deren Anteil beträgt lediglich 20 bis 25 % der erfassten Dachflächen. Der Einsatz derartiger Lö-
sungen kann durchaus bei denkmalgeschützten Gebäuden zu einer leichteren Genehmigung des 
Stadtkonservators führen. Hier sind allerdings immer einzelne, individuelle Absprachen mit dem 
Stadtkonservator vorzunehmen. Es gibt auch schon positive Beispiele, bei denen handelsübliche So-
larmodule trotz Denkmalschutz eingesetzt wurden.  
 
Zu 5) 
Im Rahmen der Forcierung und Umsetzung des Beschlusses zur Ausstattung der Bestandsgebäude 
mit Photovoltaik hat die RheinEnergie AG das Modell eines Pacht- und Betreibervertrags angeboten, 
mit dessen Hilfe eine deutliche Zunahme von Photovoltaikdächern möglich erscheint. Dieses Angebot 
befindet sich noch in enger Abstimmung zwischen der Gebäudewirtschaft, dem Rechtsamt und der 
RheinEnergie, wobei noch nicht alle vergaberechtlichen Probleme geklärt werden konnten. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2280/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.06.2021
Erstellt
11.06.2021 06:52