2280/2021
Umsetzung des Photovoltaikbeschlusses ( AN/1605/2019 ) des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 02.12.2019 - zu AN/1336/2021
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 14.06.2021 2280/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 Umsetzung des Photovoltaikbeschlusses ( AN/1605/2019 ) des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 02.12.2019 - zu AN/1336/2021 Text der Anfrage Am 02.12.2019 beschloss der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft alle geeigneten Dachflächen der eigenen Bestandsgebäude mit Photovoltaik zu versehen. Im Zuge dieses Beschlusses, wurde zugesagt einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Beschlus- ses im ersten Quartal 2020 zu erstellen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1) Wann ist mit einer Vorstellung des exakten Zeitplanes zur Umsetzung des Beschlusses im Be- triebsausschuss Gebäudewirtschaft zu rechnen? 2) Wurden, bzw. werden von diesem Plan alle Dachflächen erfasst, die baulich geeignet und nicht unter Denkmalschutz stehen, bzw. gab es Gründe zum Ausschluss derartiger Flächen? 3) Gab bzw. gibt es Überlegungen oder konkrete Planungen fachlich geeignete Fassadenflächen, oder -teile in die Planungen mit aufzunehmen? 4) Wurde der mögliche Einsatz sogenannter „Solarziegel“ in die Überlegungen mit einbezogen? Diese ließen sich ggf. ja sogar bei denkmalgeschützten Gebäuden einsetzen. 5) Wurden schon weitere konkrete Schritte unternommen und wenn ja welche? Antwort der Verwaltung Zu 1) Die statische Untersuchung von 10 Standorten für Maßnahmen ohne Dachsanierung ist abgeschlos- sen und ergab folgende Potentiale: - 6 Standorte mit PV Flächen von insgesamt circa 4470 m² - 4 Standorte mit PV Flächen und Gründach von insgesamt circa 1255 m² Als nächster Schritt ist die Vergabe an Planungsbüros und Landschaftsplaner*innen beziehungsweise Gründachpartner*innen für diese Standorte vorgesehen. Für die Standorte mit Dachsanierung wird ein Verfahren nach der Vergabeverordnung (VGV- Verfahren) vorbereitet. Die Durchführung der statischen Voruntersuchungen musste -entgegen dem ursprünglichen Zeitplan (bei dem diese Teilaufgabe an Planer vergeben werden sollte)- vorgezogen werden, da bei den Pla- ner*innen keine Kapazitäten zur Verfügung standen. 2 Somit wurden in einem ersten Verfahren die statischen Untersuchungen durchgeführt, um nun an- schließend die Vergabe an die Planer*innen zu starten. Der Zeitplan für die jeweiligen Standorte wird nach Beauftragung erstellt und kann dann als Gesamt- zeitplan vorgestellt werden. Nach Rücklauf der Vergabeverfahren kann zur Terminierung eine Aussage getroffen werden. Zu 2) Am 16.03.2020 wurde dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft in einer Beantwortung einer Anfra- ge ein erster strategischer Zeit-Maßnahmen-Plan zur Umsetzung des Beschlusses vorgelegt. In die- ser Beantwortung wurde aufgeführt, dass die Durchsicht der für Photovoltaik-Anlagen geeigneten Bestandsdächer insgesamt 107 Teilflächen ergab, die als ‚möglich geeignet‘ eingestuft werden. Erst nach statischer Prüfung der Einzelfälle ist die Einstufung als 'geeignet' vorzunehmen, wobei davon auszugehen ist, dass schätzungsweise rund 50 Dachflächen für das weitere Vorgehen verbleiben. Hieraus ergab sich eine Kostenschätzung von rund 3 Mio. Euro Investitionsvolumen. Die Teilumsetzung dieser circa 50 Standorte ist in einem ersten Maßnahmenpaket mit 20 Standorten erfasst, das in Maßnahmen mit und ohne Dachsanierung unterschieden wird. Zu 3) Fassadenflächen wurden bisher nicht untersucht und in die Planungen einbezogen. Der Solarertrag von Fassadenanlagen ist deutlich geringer als bei Dachanlagen (etwa 30 %) und wird daher in eine geringere Priorität eingeordnet. Nachteilig ist außerdem, dass im Gegensatz zu Dachanlagen bei Fassadenanlagen keine durchdringungsfreie Montage durchgeführt werden kann. Zu 4) Besondere konstruktive oder systemtechnische Varianten und Lösungen für Photovoltaik-Anlagen sind als Teil einer konkreten Realisierungsplanung noch nicht Bestandteil einer strategischen Pla- nung. In den ersten Schritten wird zunächst die statische Eignung der Gebäude untersucht. Bei stati- scher Eignung erfolgt eine fachtechnische Planung der PV-Anlage. Konkrete Vorgaben für Modulty- pen sind dabei nicht vorgegeben. Die Auswahl der am Standort einzusetzenden Modultypen richtet sich dann nach den individuellen Gegebenheiten. Solarziegel kommen nur bei Schrägdächern in Fra- ge. Deren Anteil beträgt lediglich 20 bis 25 % der erfassten Dachflächen. Der Einsatz derartiger Lö- sungen kann durchaus bei denkmalgeschützten Gebäuden zu einer leichteren Genehmigung des Stadtkonservators führen. Hier sind allerdings immer einzelne, individuelle Absprachen mit dem Stadtkonservator vorzunehmen. Es gibt auch schon positive Beispiele, bei denen handelsübliche So- larmodule trotz Denkmalschutz eingesetzt wurden. Zu 5) Im Rahmen der Forcierung und Umsetzung des Beschlusses zur Ausstattung der Bestandsgebäude mit Photovoltaik hat die RheinEnergie AG das Modell eines Pacht- und Betreibervertrags angeboten, mit dessen Hilfe eine deutliche Zunahme von Photovoltaikdächern möglich erscheint. Dieses Angebot befindet sich noch in enger Abstimmung zwischen der Gebäudewirtschaft, dem Rechtsamt und der RheinEnergie, wobei noch nicht alle vergaberechtlichen Probleme geklärt werden konnten. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2280/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.06.2021
- Erstellt
- 11.06.2021 06:52