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4380/2016

Nutzung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.01.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 24.01.2017, TOP 2.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

886 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/501/111 
 
Vorlagen-Nummer  11.01.2017 
 4380/2016 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 24.01.2017 
 
Nutzung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge 
In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 13.09.2016 fragte SB Frau Röhrig nach der gesund-
heitlichen Versorgung der Flüchtlinge, die der Stadt Köln noch nicht zugewiesen seien. 
 
Hierzu antwortet die Verwaltung: 
 
Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, der Stadt Köln 
aber nicht zugewiesen sind, erhalten Krankenhilfe nach §§ 4, 6 AsylbLG zur Behandlung akuter Er-
krankungen einschließlich der Versorgung mit Arzneimitteln.  
 
Diese Personen erhalten weiterhin einen Krankenbehandlungsschein durch das Amt für Soziales und 
Senioren. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

24.01.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4380/2016
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27