Nutzung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4380/2016 vom 11.01.2017
Stand: Am 24.01.2017 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/501/111 Vorlagen-Nummer 11.01.2017 4380/2016 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 24.01.2017 Nutzung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 13.09.2016 fragte SB Frau Röhrig nach der gesund- heitlichen Versorgung der Flüchtlinge, die der Stadt Köln noch nicht zugewiesen seien. Hierzu antwortet die Verwaltung: Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, der Stadt Köln aber nicht zugewiesen sind, erhalten Krankenhilfe nach §§ 4, 6 AsylbLG zur Behandlung akuter Er- krankungen einschließlich der Versorgung mit Arzneimitteln. Diese Personen erhalten weiterhin einen Krankenbehandlungsschein durch das Amt für Soziales und Senioren. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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