0221/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur betreffend "Kulturförderung der EU und Sicherung des kommunalen Förderanteils" (AN/1486/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/25 Vorlagen-Nummer 25.01.2024 0221/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 30.01.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur betreffend "Kulturförderung der EU und Sicherung des kommunalen Förderanteils" (AN/1486/2023) Seit Jahren fördert die Europäische Union Kulturprojekte in den Mitgliedsstaaten und weiteren assoziierten Ländern. Zentrale Voraussetzungen für eine solche Förderung (Europäische Ko- operationsprojekte) sind neben den inhaltlichen/künstlerischen und kulturpolitischen Zielen vor allem: Das Kulturprojekt muss in Kooperation mit Partnern aus mindestens drei teilnahmebe- rechtigten Ländern durchgeführt werden. Fördermittel setzen einen Eigenanteil von 20 – 40% voraus, der aus kommunalen und Landesmitteln und einer Eigenleistung des Projektträgers kofinanziert werden muss. Das Land NRW finanziert bei EU-Kulturprojekten einen Anteil über den Fördertopf der interna- tionalen Kooperationsförderung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre scheint die Stadt Köln für sich keine Möglichkeit zu sehen, einen kommunalen Anteil zu realisieren. Eine Anfrage bei der Kämmerei hat diese Linie jedenfalls bestätigt. Auch scheint es seitens der Stadt keine Initi- ative zu geben, einen gesonderten Fördertopf im Haushaltsplan zu verankern, der die Beteili- gung der Stadt ermöglicht. Lediglich über den Entwicklungsfonds „Internationale Kooperatio- nen“ erfolgt eine Kofinanzierung der Kosten, die den Initiativen bis zur Antragstellung entstehen. Selbst diese Anbahnungsfinanzierung erfordert zudem einen Eigenanteil. De facto bedeutet dies, dass es seitens der Stadt kein dezidiertes Interesse für ein auf europä- ischer Ebene angesiedeltes Kulturprojekt aus der freien Szene gibt. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Frage: Wie beurteilt die Stadt die Anstrengungen der freien Kunst - und Kulturszene, eine Kooperation auf europäischer Ebene einzugehen und damit auch den internationalen Blick in der Kultur zu erweitern? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung findet Kooperationen von Kulturinstitutionen auf in- ternationale Ebene wichtig und für den Kulturstandort Köln sehr bereichernd. Diese internatio- nale Vernetzung und die Erweiterung der eigenen Kulturarbeit um neue nationale und interna- tionale Perspektiven sind sehr wertvoll. 2. Frage: Gibt es inhaltliche Gründe, warum die Stadt die finanzielle Beteiligung an entspre- chenden Projekten zur Sicherung des kommunalen Anteils ablehnt? 2 Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung lehnt die genannte finanzielle Beteiligung nicht ab. Das Kulturamt bietet bereits jetzt Unterstützung in Form von Förderung bei den Vorbereitungs- kosten für die EU-Antragstellung an. Diese Vorbereitungskosten haben in den Jahren 2016 bis 2019 insg. sechs Akteur*innen in Höhe von 39.600 Euro in Anspruch genommen. Dadurch wur- den drei EU-Projekte Kölner Institutionen mit städtischer Förderung auf den Weg gebracht. Nach der Corona-Pandemie liegen aktuell neue Anträge vor. Die Mehrzahl dieser Projekte ha- ben keine gesonderte Kofinanzierung durch die Stadt Köln erhalten. Initiativen, die städtische Strukturförderung erhalten, können in der Regel die kommunale Strukturförderung (mehrjährige Projektförderung, institutionelle Förderung etc.) bei Förderprogrammen der EU als Eigenanteil einbringen. D.h., ein gesonderter Kofinanzierungsfonds ist aus Sicht der Verwaltung nicht bei jedem EU-Projekt zwingend erforderlich. 3. Frage: Ist die Stadt sich der potenziellen kulturpolitischen Bedeutung solcher Projekte für die Förderung der Internationalität der Stadt bewusst und beabsichtigt sie, diese Aspekte in ihre strategische Planung einzubeziehen? Antwort der Verwaltung: Die Stadt ist sich selbstverständlich der kulturpolitischen Bedeutung der internationalen Projekte bewusst (siehe Ant wort 2). Deshalb plant die Kulturverwaltung auch, durch die Überarbeitung ihrer Fördersystematik die Möglichkeiten, EU-Projekte durch Ko- Förderung aus städtischen Mitteln zu unterstützen, ab 2025 auszubauen. Die geplante neue Fördersystematik würde die Möglichkeiten der mehrjährigen Projektförderung durch das Kultu- ramt ausweiten. Es wäre dann möglich, diese Förderinstrumente auch für die Förderung von neuen EU-Projekten zu nutzen. Die jeweiligen Förderhöhen bzw. die Anzahl von möglichen Kofinanzierungsförderungen in einem Jahr würden natürlich – wie bereits in der Vergangenheit – von der Höhe des Kulturförderbudgets abhängen. 4. Frage: Teilt die Stadt die Auffassung, dass es auch aus ökonomischen Gründen wertvoll ist, durch einen relativ überschaubaren kommunalen Anteil deutlich mehr finanzielle Ressourcen aus der EU zu akquirieren? Antwort der Verwaltung: Aus Sicht der Stadt Köln ist es sinnvoll, Drittmittel von Land, Bund und EU zur Entlastung des Haushalts zu akquirieren. Dabei muss im Einzelfall geprüft wer- den, ob die Beteiligung an einem EU-Projekt im städtischen Interesse liegt. Es ist zu berücksichtigen, dass immer auch ein kommunaler Eigenanteil zu leisten und sicher- zustellen ist. Erfahrungsgemäß erfordert die Durchführung von EU-Projekten zusätzliche sächliche und per- sonelle Ressourcen, die durch den Zuschuss durch die EU nicht vollständig gedeckt werden. Eine Ausweitung der Mittelakquisition würde dementsprechend auch einen höheren personel- len Aufwand und höhere Sachmittelausgaben bedeuten. Inwieweit anteilige Veranschlagungen von städtischen Eigenmitteln für von Dritten geförderte Projekte bei der jeweiligen Haushaltsplanung Berücksichtigung finden können oder städtische Eigenmittel durch Umschichtungen im Haushalt bereitgestellt werden können, ist immer im Kon- text der Haushaltslage und fachlicher Priorisierung zu betrachten. 5. Frage: Wäre eine Stadt wie Köln nicht gut beraten, einen ämterübergreifenden Haushaltsan- satz für entsprechende Projekte einzurichten und damit die möglichen Antragsteller bei der be- sonderen Mühe, die sie sich machen müssen, um die Antragsbedingungen zu erfüllen, kon- struktiv zu begleiten? Antwort der Verwaltung: Ein ämterübergreifender Haushaltsansatz würde den städtischen Regelungen zur Budgetierung entgegenstehen, da als Budgets die organisationsbezogenen Teilpläne der Dienststellen definiert sind. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, bei der Haushalts- planaufstellung Haushaltsansätze bei den maßgeblichen Ämtern vorzusehen, wenn Förderan- träge beabsichtigt sind und die Deckung der Eigenmittel innerhalb des jeweiligen Dezernats- budgets sichergestellt wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung nicht gebundene Eigenmittel zwischen den betroffenen Ämtern durch über- planmäßige Mittelbereitstellungen zu verschieben. gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0221/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.01.2024
- Erstellt
- 15.01.2024 15:10