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V/0695/2011

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk II Münster - Uppenberg/Mauritz

Vorlagen 09.09.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 11.10.2011, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2007 Zeichen

V/0695/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Zentrales Justiziariat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk II Münster - Uppenberg/Mauritz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk II Münster – Uppenberg/Mauritz wird gewählt 
 
Frau Dr. Martina Höfker 
 
Frau Dr.Höfker ist 50 Jahre alt und hat ihren Wohnsitz im Bezirk Münster - Uppenberg/Mauritz. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson im Bezirk II Münster – Uppenberg/Mauritz ist  
bereits seit längerer Zeit unbesetzt. 
 
Frau Dr.Martina Höfker hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung, das 
Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0695/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0695/2011 
 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von Frau Dr.Höfker erfüllt. 
 
  
I.   V. 
 
 
 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0695/2011
Typ
Vorlagen
Datum
09.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37