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AFW/0007/2022

Anfrage an die Verwaltung zum Zustand der Brücken über die A1, A43 und B54 im Westen von Münster

Anfrage in der BV West 02.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.12.2022, TOP 4.1

Antwort der Verwaltung vom 17.11.2022

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Antwort der Verwaltung vom 17.11.2022

9312 Zeichen

.A fW / 00 0 + /20 2. 2-. 
32.12.0001 
Herr Schulik 
17.11.2022 
3281 
1 
An die Bezirksvertretung 
· Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.24 
Eingeschränkte Nutzung von Autobahnbrücken in Münster 
• Erster Zwischenbericht der Verwaltung zu den Brücken Rüschhausweg und 
Wiedausfraße 
Zunächst gebe ich den beiliegenden Pressebericht der Stadt Münster vom 22.09.2022 zur 
Kenntnisnahme. · 
1 
Ausgangslage: 
Die Autobahn GmbH hat die' Stadt Münster im Juli 2022 überraschend1darüber in Kenntnis 
gesetzt, dass. die Nutzungsmöglichkeiten an ·insgesamt sieben Autobahnbrücken auf dem 
Gebiet der' Stadt Münster verschärft werden müssen. Hintergrund waren von der Autobahn 
GmbH beauftragte Gutachten bezüglich der Tragfähigkeit der Brücken. Die Autobahn GmbH 
hatte hierzu zunächst eine Frist bis Ende Oktober gesetzt. Aufgrund des hohen Prüfaufwandes 
der Verwaltung konnte eine Fristverlängerung auf Ende November/ in Teilbereichen auf Ende . 
Dezember 2022 erreicht werden. Neben den Autobahnbrücken in Münster sind in Nordrhein­ 
Westfalen über 300 weitere Autobahnbrücken betroffen. 
Betroffene Brückenbauwerke in Münster: 
Rüschhausweg / Wiedaustraße 
Landwehr / Bredeheide / Am Rohrbusch / Vogelsang 
Frist Ende 11 /22 
Frist Ende 12/22 
Die Brücke Bönneweg wurde bereits abgerissen. Sie soll nach den, Planungen der Autobahn 
GmbH bis Ende Dezember 2022 erneuert werden. 
Aufgrund der engen Fristsetzung für die Brücken Rüschhausweg und Wiedaustraße erfolgt zu 
diesen beiden Brücken hiermit ein erster Zwischenbericht. 
Derzeitiger Sachstand: 
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit. auch unter Beteiligun·g der Polizei _die möglichen 
Maßnahmen erörtert. Darüber hinaus erfolgten Abstimmungsgespräche mit der IHK, 
Vertretern der Landwirtschaft und natürlich der Autobahn GmbH. Aufgrund der Eilbedürftigkeit 
wurden dabei die Autobahnbrücken Rüschhausweg und Wiedaustraße priorisiert.

Für das Brückenbauwerk Rüschhausweg beabsichtigt die Verwaltung aufgrund der langen 
Umleiturigsstrecken, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft, 
keine Ablastunq durchzuführen. Dabei ist auch zu bedenken, dass landwirtschaftliche 
Fahrzeuge den als Kraftfahrstraße ausgewiesenen Abschnitt der B 54 nicht nutzen dürfen und 
sich somit die Umleitungsstrecke nochmals verlängert. Aktueller Planungsstand ist deshalb, 
anstelle einer Ablastung auf 16 Tonnen auf Kosten der Autobahn GmbH eine 
Engstellensignalisierung einzuführen. Damit kann eine Traglast mit einem zulässigen 
Gesamtgewicht von 40 Tonnen gewährleistet bleiben. Belastungen, des Verkehrsflusses 
werden allerdings nicht zu vermeiden sein. 
Für die Wiedaustraße ist die Bedeutung für die Landwirtschaft nicht so groß, wie für den 
Rüschhausweg. Darüber hinaus bestehen mit den Wegebeziehungen A 1 / A 43 / Weseler 
Straße oder Kappenberger Damm / Weseler Straße für den LKW-Schwerverkehr akzeptable 
Umfahrungen. · · 
- 
Aus diesen Grund ist aktueller Planunqsstand, für die Autobahnbrücke Wiedaustraße / 
Heroldstraße eine Ablastung auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 Tonnen ohne 
Engstellensignalisierung einzuführen. Damit soll für den übrigen Verkehr eine Durchfahrt ohne 
durch eine Lichtsignalanlage .bedingte Belastung des Verkehrsflusses erreicht werden. 
Entsprechende Vorwegweisungen sollen erfolgen. 
Ausblick: 
In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 08.12.2022 beabsichtigt das 
Amt für Mobilität und Tiefbau und das Ordnungsamt, einen umfangreichen Bericht zu geben. 
Bis dahin sollen auch die Regelungen für die Autobahnbrücken Landwehr / Bredeheide / 
Vogelsan~ und Am Rohrbusch möglichst konkret abgestimmt sein. 
qez, 
• Norbert Vechtel 
Amtsleiter 
Anlage: Pressebericht vom 22.09.2022

C 
Amt für Kommunikation muenster.de · 1111111 MÜNSTER 
Pressemitteilungen 
22.09.2022 
Eingeschränkte Nutzung von Brücken in NRW: Auch Autobahnbrücken in Münster 
betroffen 
Münster (SMS) Die Ankündigung der Autobahn GmbH, die Traglast an vielen Brückenbauwerken in Nordrhein-West­ 
falen neu auszuweisen und damit die Nutzungsmöglichkeiten zu verschärfen, hat die Stadt Münster überrascht. Auf 
Münsteraner Stadtgebiet sind insgesamt sieben Brücken betroffen. Insbesondere die Kurzfristigkeit der Umsetzung 
, und ihre Folgen stellt Politik, Verwaltung und nicht zuletzt landwirtschaftliche Betriebe vor große Herausforderun­ 
gen. Oberbürgermeister MarkusLewe hat bereits Kontakt mit der Autobahn GmbH aufgenommen und u.a. ange­ 
mahnt, dass von Seiten der Bundeseinrichtung plötzlich viel Druck auf die betroffenen Kommunen erzeugt wird. 
Denn: Die Autobahn GinbH des Bundes hat eine Frist bis Ende Oktober gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt sollen entspre­ 
chende Neu-Beschilderungen an den Bauwerken aufgestellt sein und alternative Routen für dort dann nicht mehr zu­ 
lässige Kraftfahrzeuge feststehen. Termine zur beabsichtigten Erneuerung dieser Brücken hat die Autobahn GmbH 
hingegen bisher nicht genannt. 
Was bislang bekannt ist, hat die Stadt Münster im' folgenden FAQzusammengestellt: 
. Welche Bauwerke sind betroffen? 
Es handelt sich hierbei um die Autobahnbrücken am Rüschhausweg, Landwehr, Bredeheide, Am Rohrbusch und Bön- 1 
neweg (alle A 1) sowie Wiedaustraße und Vogelsang (beide A43). 
Wie kam es zµ dieser Entscheidung der Autobahn GmbH des Bundes? 
lrmerhalb des Cebletes der Niederlassung Westfalen der Autobahn GmbH des Bundes sind 334 Brückenbauwerke ge­ 
listet, für die Gutachten zur Tragfähigkeit beauftragt wurden. Laut der Bestandsanalyse und vorangegangener .korn­ 
plexer Berechnungen" müssten diese Bauwerke erneuert werden, weil ihre Tragfähigkeit auf Dauer nicht genügt . 
. Was ist die direkte Folge dieser Gutachten für die Bürgerinnen und Bürger? 
Besagte Brückenbauwerke sind offenbar den immer schwerer werdenden Fahrzeugen nicht mehr gewachsen, eine 
weiterhin uneingeschränkte Nutzung entsprechend des Status Quo könnte schwerwiegende Schäden am Bauwerk 
verursachen. Konkrete Schäden wurde jedoch nicht festgestellt. Um die .Situation hier zu entschärfen, soll die bislang 
vorhandene gewichtsbeschränkende Beschilderung ersetzt werden, bestimmte schwere Fahrzeugtypen dürften diese 
Brücken also nicht mehr uneingeschränkt überfahren. Eine zusätzliche Reduktion der Fahrbahnbreite ist möglich, um 
eine Überlastung der Brücken zu vermeiden. 
Was hat die Stadt Münster damit zu tun? 
Baulastträger für Bundesfernstraßen ist zwar der Bund und damit zugleich für Ausweisung, Bau und Prüfung nach 
Bundesfernstraßengesetz zuständig. Trägerin der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten ist aber die Stadt Münster . Da­ 
mit wird sie nun in die Pflicht zur Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen genommen. 
Was ist nun von Selten der Stadt zu tun? 
Die jeweils sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen an den einzelnen Bauwerken machen jeweils angepasste 
Maßnahmen erforderlich. Da ohnehin eine Erneuerung des Bauwerks Bönneweg notw endig war und der Abriss mitt­ 
lerweile erfolgt ist, fällt diese Brücke aus der Langfristplanung heraus, hier besteht kein Handlungsbedarf für die Stadt 
Münster. Die Autobahn GmbH teilte mit, dass diese Brückebis zum Ende dieses Jahres erneuert werden soll. 
Anders sieht es bei den zweispurigen Bauten am Rüschhausweg, Wiedaustraße und Vogelsang aus. Hier besteht 
grundsätzlich die Möglichkeit, eine gewichtsbeschränkende Beschilderung auf 40 Tonnen bei einstreifigem Verkehr 
oder 16 Tonnen bei freiem Begegnungsverkehr anzubringen. Für die einspurigen Brücken Landwehr, Bredeheide und

am Rohrbusch muss die bestehende Gewichtsbeschränkung deutlich verschärft werden: auf7,5 Tonnen bei freiem 
Begegnungsverkehr oder aber bei einstreifigem Verkehr auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 Tonnen. 
Was sind die nächsten Schritte der Stadt? 
Die Stadt Münster wird nun nach Information durch die Autobahn Grnbl+ des Bundes die jeweilige Situation prüfen, 
die Auswirkungen für den Verkehr insgesamt und für die Landwirtschaft betrachten. Kurzfristig sollen zudem gemein­ 
sam mit den relevanten Akteuren Gespräche über die konkreten Lösungen geführt werden. In der Folge sollen unter 
anderem konkrete Umleitungsempfehlungen für den Schwerlastverkehr erarbeitet werden. Wichtig dabei wird es 
sein, die erwartbaren negativen Auswirkungen auf den Verkehr insgesamt, aber insbesondere auch auf den Schwer­ 
lastverkehr so gering wie möglich zu halten. 
Kann die Stadt Münster die Erneuerung der Bauwerke beschleunigen? 
Die Verwaltung kann keinen direkten Einfluss auf.die Bauvorhaben des Bundes nehmen, will aber in Abstimmung mit 
den politischen Gremien eine Prioritäten liste zur Reihenfolge der Erneuerungen erarbeiten und der Autobahn GmbH 
des Bundes vorlegen - mit dem Ziele iner möglichst schnellen Behebung aller Einschränkungen: Seitens ·der Stadt 
wird zudem gefordert werden, bei den Erneuerungen der Brücken Wiedaustraße/Heroldstraße und Rüschhausweg 
auskömmliche Radverkehrsanlagen entstehen zu lassen. 
m zur Meldungsübersicht 
Kontakt für Anfragen von 
Bürgerinnen und Bürgern 
Stadt Münster 
48127 Münster 
. Tel. 02 51/492-0 
Behördennummer: 115 
@ stadtverwaltung@stadt­ 
muenster.de 
Kontakt für_Presseanfragen 
Amt für Kommunikation 
Stadthaus 1 
Klemensstraße 10 
48143 Münster 
Tel.02 51/492-13 01 
Fax 02 51/492-77 12 
@ kommunikation(fil)stadt­ 
muenster.de 
EI kJge im StadtP-lan

Originalantrag

2045 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-West 
Anden 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - 
Herm Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Münster, 01.09.2022 
-·-·-·---- - - -- - - --. 
- 2. SEP. 2022 
Anfrage an die Verwaltung zum Zustand der Brücken über die Al, A43 und B54 im 
Westen von Münster 
.Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster West am 22.09.2022 im 
öffentlichen Si tzungsteil zum Zustand der Autobahnbrücken zu berichten. 
1. Welche 7 Brücken sind von starken Schäden betroffen? 
2. Wie ist der Zustand dieser Brücken und welche notwendigen Folgen ergeben sich daraus 
(Verkehr, Wirtschaft, zusätzliche Belastungen auf den Umleitungsstrecken)? 
3. Welche Zeitschiene ergibt sich für jede einzelne Brücke bis zur Herstellung des 
· ,,Normalzustandes"? 
4. Welche Mitwirkungsmöglichkeit für bauliche Veränderungen hat die Bezirksvertretung ' 
Mürister West bzw. die betroffene Bevölkerung bei gravierenden Mängeln, die eine 
umfassende Sanierung bzw. einen Neubau der Brücken erfordern? 
Begründung: 
In der Sitzung der BV-West am 28.04.2022 wurde unter TOP' 6.5 „Maßnahmen zur Verbesserung des 
Radverkehrs im Bereich der BAB-Brücke · Rüschhausweg" vorgetragen. Fazit war, dass es eine 
eindeutige Verbesserung 'der Verkehrssituation nur durch 'den Neubau der Brücke geben wird. Der 
Mitarbeiter der Verwaltung sagte zu, nach Rücksprache mit der Autobahn GmbH einen Bericht 
vorzulegen. 
Wir haben vernommen, dass sich aus den Gesprächen mit der Autobahn GmbH eine gravierende 
Entwicklung für den Westen abzeichnet. Nicht nur die oben genannte Brücke, sondern weitere Brücken 
im Westen sollen erhebliche Schäden· aufweisen, die den Verkehr und die Wirtschaft erheblich 
beeinträchtigen können. 
gezeichnet: 
Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas Reuting, 
Nils Schappler, Peter Wolfgarten 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
· post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: Zwischenmitteilung zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Wiedaustraße
  • Weseler Straße
  • Heroldstraße
  • Klemensstraße 10
  • Mauritzstraße 4
  • Rüschhausweg
  • Kappenberger Damm
  • Am Rohrbusch
  • Bredeheide
  • Bönneweg

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Details

Aktenzeichen
AFW/0007/2022
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
02.09.2022
Erstellt
02.09.2022 14:00