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AN/0150/2018

Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans (3428/2017)

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 25.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2018

Änderungsantrag Linke AN-0150-2018

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Änderungsantrag Linke AN-0150-2018

5154 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247- 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.01.2018 
AN/0150/2018 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018, zu TOP 8.2.4 
-Tischvorlage- 
 
Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans 
(3428/2017) 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 25.01.2018 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
DIE LINKE.-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Änderungsantrag 
zu TOP 8.2.4 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhal-
teplans“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Kalk zu neh-
men:  
 
Beschluss:  
Der Beschlusstext der Verwaltung wird in den Punkten 1 und 3 wie folgt geändert (Ände-
rungen fett gedruckt):  
 
1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im 
Zusammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln.  
 
3. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches in den Prozess 
zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Bezirksregierung Köln einzuspeisen. 
Die Priorisierung der Maßnahmen wird geändert und soll entsprechend ihrer 
Wirksamkeit bei der NO2-Reduktion erfolgen.  
 
DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk  Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln   
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Marco Pagano 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Der Beschlusstext der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt:  
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, sofort wirksame Maßnahmen zur NO2-
Reduktion vorzubereiten und umzusetzen. Es wird nicht erst der Erlass eines Luft-
reinhalteplanes abgewartet.  
 
Hierzu sollen konkrete Planungen für alle Einzelmaßnahmen aufgenommen wer-
den, deren Wirkung als „hoch“ oder „mittel“ eingeschätzt wird, sofern bzw. sobald 
die rechtlichen Grundlagen gegeben sind. Hierbei ist die Ergänzung aus Anlage 6 
zu beachten, dass bei einer weiteren Betrachtung der ÖPNV-Ausbaumaßnahmen 
(zumindest der Stadtbahnausbau gemäß der Anmeldung zum ÖPNV-Bedarfsplan) 
im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung diese in der Summe betrachtet 
werden müssen, da die Summe der ÖPNV-Maßnahmen entgegen der Darstellung 
im Maßnahmenkatalog zu einer erheblichen Wirkung in Bezug auf das Schadstoff-
minderungspotenzial führt, und ist somit - nicht nur im Zusammenhang mit der Fort-
schreibung des Luftreinhalteplanes - mit höchster Priorität weiter zu verfolgen und 
in der Roadmap ÖPNV entgegen derzeitiger Planungen zu berücksichtigen. 
 
Die Planungen werden den Fachgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
6. Der Rat stellt fest, dass auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte NO2 und Fein-
staub gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Daher wird eine Reduktion auch über 
die Einhaltung der Grenzwerte hinaus angestrebt.  
 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen für eine nachhaltige Kölner Ver-
kehrswende zu unternehmen, um die Ziele von Köln Mobil 2025 zu gewährleisten, 
den Ausstoß von Schadstoffen zu senken und die Kölner Klimaschutzziele zu errei-
chen. Hierzu werden in Angriff genommen:  
a. Einstieg in einen entgeltfreien ÖPNV; zum Beispiel durch eine kostenlose 
Nutzung des ÖPNV an Tagen, an denen die Grenzwerte für Luftschadstoffe 
überschritten werden.  
b. Ein beschleunigter Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur und hierzu Verzicht auf 
alle Tunnelvarianten auf der Ost-West-Achse, die ohne Vorteil für den ÖPNV 
Fachpersonal und Finanzmittel binden und damit andere vor allem rechts-
rheinische Projekte verzögern oder verhindern 
c. Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen  
d. Rückbau von Autospuren zugunsten des ÖPNV und des Rad- und Fußver-
kehrs  
e. Einsatz von Expressbussen auf eigener Busspur unter anderem analog der 
Beschlüsse der BV Kalk 
f. Aufbau eines umfassenden Radschnellwegenetzes

- 3 - 
Begründung:  
Vor allem Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden in Köln regelmäßig überschritten, etwa 
am Clevischer Ring im angrenzenden Mülheim. Stickstoffdioxid in der Atemluft führt zu 
einer Zunahme von Lungenerkrankungen und von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Weitere 
Verzögerungen wirksamer Maßnahmen gehen auf Kosten der Gesundheit von Kölnerin-
nen und Kölnern, die an hochbelasteten Orten leben.  
 
Die Stadt Köln muss daher sofort tätig werden. Sie ist auch nicht daran gehindert, schon 
vor dem Inkrafttreten eines neuen Luftreinhalteplans wirksame Maßnahmen zur Verminde-
rung von Schadstoffen umzusetzen und andere zumindest vorzubereiten.  
 
Bei der Entscheidung darüber, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorrangig umge-
setzt werden sollen, muss die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der NO2-Reduktion 
leitend sein. Die bisherige Priorisierung durch die Verwaltung ist wenig hilfreich. In einem 
echten Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung darf eine wirkungslose oder wirkungsarme 
Maßnahme nicht die höchste Priorität bekommen, nur weil sie schnell umsetzbar ist oder 
nur geringe Kosten verursacht.  
 
 
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0150/2018
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
25.01.2018
Erstellt
25.01.2018 13:50