AN/0150/2018
Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans (3428/2017)
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Änderungsantrag Linke AN-0150-2018
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Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.01.2018 AN/0150/2018 Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018, zu TOP 8.2.4 -Tischvorlage- Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans (3428/2017) Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 25.01.2018 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE.-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.2.4 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhal- teplans“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Kalk zu neh- men: Beschluss: Der Beschlusstext der Verwaltung wird in den Punkten 1 und 3 wie folgt geändert (Ände- rungen fett gedruckt): 1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln. 3. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches in den Prozess zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Bezirksregierung Köln einzuspeisen. Die Priorisierung der Maßnahmen wird geändert und soll entsprechend ihrer Wirksamkeit bei der NO2-Reduktion erfolgen. DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Der Beschlusstext der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt: 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, sofort wirksame Maßnahmen zur NO2- Reduktion vorzubereiten und umzusetzen. Es wird nicht erst der Erlass eines Luft- reinhalteplanes abgewartet. Hierzu sollen konkrete Planungen für alle Einzelmaßnahmen aufgenommen wer- den, deren Wirkung als „hoch“ oder „mittel“ eingeschätzt wird, sofern bzw. sobald die rechtlichen Grundlagen gegeben sind. Hierbei ist die Ergänzung aus Anlage 6 zu beachten, dass bei einer weiteren Betrachtung der ÖPNV-Ausbaumaßnahmen (zumindest der Stadtbahnausbau gemäß der Anmeldung zum ÖPNV-Bedarfsplan) im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung diese in der Summe betrachtet werden müssen, da die Summe der ÖPNV-Maßnahmen entgegen der Darstellung im Maßnahmenkatalog zu einer erheblichen Wirkung in Bezug auf das Schadstoff- minderungspotenzial führt, und ist somit - nicht nur im Zusammenhang mit der Fort- schreibung des Luftreinhalteplanes - mit höchster Priorität weiter zu verfolgen und in der Roadmap ÖPNV entgegen derzeitiger Planungen zu berücksichtigen. Die Planungen werden den Fachgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 6. Der Rat stellt fest, dass auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte NO2 und Fein- staub gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Daher wird eine Reduktion auch über die Einhaltung der Grenzwerte hinaus angestrebt. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen für eine nachhaltige Kölner Ver- kehrswende zu unternehmen, um die Ziele von Köln Mobil 2025 zu gewährleisten, den Ausstoß von Schadstoffen zu senken und die Kölner Klimaschutzziele zu errei- chen. Hierzu werden in Angriff genommen: a. Einstieg in einen entgeltfreien ÖPNV; zum Beispiel durch eine kostenlose Nutzung des ÖPNV an Tagen, an denen die Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden. b. Ein beschleunigter Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur und hierzu Verzicht auf alle Tunnelvarianten auf der Ost-West-Achse, die ohne Vorteil für den ÖPNV Fachpersonal und Finanzmittel binden und damit andere vor allem rechts- rheinische Projekte verzögern oder verhindern c. Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen d. Rückbau von Autospuren zugunsten des ÖPNV und des Rad- und Fußver- kehrs e. Einsatz von Expressbussen auf eigener Busspur unter anderem analog der Beschlüsse der BV Kalk f. Aufbau eines umfassenden Radschnellwegenetzes - 3 - Begründung: Vor allem Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden in Köln regelmäßig überschritten, etwa am Clevischer Ring im angrenzenden Mülheim. Stickstoffdioxid in der Atemluft führt zu einer Zunahme von Lungenerkrankungen und von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Weitere Verzögerungen wirksamer Maßnahmen gehen auf Kosten der Gesundheit von Kölnerin- nen und Kölnern, die an hochbelasteten Orten leben. Die Stadt Köln muss daher sofort tätig werden. Sie ist auch nicht daran gehindert, schon vor dem Inkrafttreten eines neuen Luftreinhalteplans wirksame Maßnahmen zur Verminde- rung von Schadstoffen umzusetzen und andere zumindest vorzubereiten. Bei der Entscheidung darüber, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorrangig umge- setzt werden sollen, muss die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der NO2-Reduktion leitend sein. Die bisherige Priorisierung durch die Verwaltung ist wenig hilfreich. In einem echten Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung darf eine wirkungslose oder wirkungsarme Maßnahme nicht die höchste Priorität bekommen, nur weil sie schnell umsetzbar ist oder nur geringe Kosten verursacht. HP Fischer Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0150/2018
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 25.01.2018
- Erstellt
- 25.01.2018 13:50