Mandari Insight

2010/0411

Kennzahlenvergleich SGB XII 2009 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege

Magistratsvorlage 27.10.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

751.1 KB · application/pdf

Ansehen

2010/0411

15.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

158870 Zeichen

Benchmarking mittelgroßer Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 
Kennzahlenvergleich SGB XII 2009 
 
Benchmarking – Schwerpunkte: 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
Hilfe zur Pflege 
 
Freigabefassung, 22. Juli 2010

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                 Bericht 2009 
   2 
 
 
 
 
 
 
Stä 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum Impressum 
 
 
 
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11    D-20148 Hamburg 
Tel.: 0 40 - 410 32 81    Fax:  0 40 - 41 35 01 11 
 
consens@consens-info.de 
www.consens-info.de 
 
Erstellt für: 
 
 
Benchmarking mittelgroßer Großstädte der 
Bundesrepublik Deutschland 
Das con_sens-Projektteam: 
 
Michael Klein 
Christina Welke 
 
Titelbild: 
 
www.sxc.hu 
 
 
 
 
 
 
 
B R A U N S C H W E I G  
B R E M E R H A V E N  
C H E M N I T Z  
D A R M S T A D T  
E R L A N G E N  
K A S S E L  
L A N D E S H A U P T S T A D T  K I E L  
L U D W I G S H A F E N  A M  R H E I N  
M A I N Z  
O B E R H A U S E N  
S A L Z G I T T E R

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   3 
 
 
 
 
 
 
1. Vorbemerkung ............................................................................................................ 6 
2. Kernaussagen .......................................................................................................... 10 
3. Kommunale Leistungen im Überblick ......................................................................... 12 
3.1. Empfänger von existenzsichernden Transferleistungen .................................................... 12 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) ............................................................... 14 
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug .......................................................... 15 
3.4. Fokus: Aktivierung im SGB XII .................................................................................... 18 
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ............................................................................... 25 
4.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 25 
4.2. Strukturdaten zu Leistungsberechtigten ........................................................................ 27 
4.3. Ausgaben ................................................................................................................. 30 
5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ........................................ 32 
5.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 33 
5.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten .................................................................. 35 
5.3. Ausgaben ................................................................................................................. 38 
6. Hilfe zur Pflege (HzP) ............................................................................................... 44 
6.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 47 
6.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten .................................................................. 54 
6.3. Ausgaben ................................................................................................................. 57 
6.4. Fokus: ambulant vor stationär..................................................................................... 61 
7. Ausblick .................................................................................................................. 69 
 
 
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   4 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1 – Einwohnerentwicklung ............................................................................................. 8 
Abb. 2 – Kennzahl 15: Transferleistungsdichte ....................................................................... 13 
Abb. 3 – Kommunales Leistungsportfolio ............................................................................... 14 
Abb. 4 – Tabelle: Strukturdaten im Überblick ......................................................................... 16 
Abb. 5 – Kennzahl 1: Dichte Leistungsberechtigte HLU a.v.E. pro 10.000  
     Einwohner unter 65 Jahren ..................................................................................... 26 
Abb. 6 – Kennzahl 2: Anteile Leistungsberechtigte HLU a.v.E. nach Altersgruppen ..................... 28 
Abb. 7 – Kennzahl 4: Anteile Leistungsberechtigte HLU a.v.E. nach Geschlecht ......................... 29 
Abb. 8 – Kennzahl 12: Ausgaben pro Leistungsberechtigten HLU a.v.E..................................... 30 
Abb. 9 – Kennzahl 25.1: Dichte Leistungsberechtigte GSiAE a.v.E. .......................................... 33 
Abb. 10 – Kennzahl 25.1: Prozentuale Veränderung der Dichte GSiAE a.v.E.  
       von 2006 zu 2009 .............................................................................................. 34 
Abb. 11 – Kennzahl 33: Anteile Leistungsberechtigte GSiAE nach Geschlecht ........................... 35 
Abb. 12 – Kennzahl 34: Anteile Leistungsberechtigte GSiAE  
       nach Staatsangehörigkeit ...................................................................................... 37 
Abb. 13 – Kennzahl 34a: Anteile Leistungsberechtigte GSiAE und Einwohner  
       nach Staatsangehörigkeit im Vergleich ................................................................... 38 
Abb. 14 – Kennzahl 29.1: Ausgaben pro Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. ............................ 39 
Abb. 15 – Kennzahl 29.4: Ausgaben pro Leistungsberechtigten GSiAE i.E. ................................ 41 
Abb. 16 – Kennzahl 29.3: Ausgaben pro Einwohner über 65 Jahre GSiAE a.v.E. ....................... 42 
Abb. 17 – Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ....................................................... 43 
Abb. 18 – Kennzahl 71: Dichte Leistungsberechtigte HzP a.v.E ............................................... 48 
Abb. 19 – Tabelle: Übersicht zum Umgang mit Haushaltshilfen ............................................... 49 
Abb. 20 – Kennzahl 80: Dichte Leistungsberechtigte HzP i.E. ................................................. 51 
Abb. 21 – Kennzahl 76: Dichte Leistungsberechtigte anderer Leistungen .................................. 52 
Abb. 22 – Kennzahl 79: Anteil private Pflege an allen Leistungsberechtigten 
       HzP a.v.E. .......................................................................................................... 53 
Abb. 23 – Kennzahl 73: Anteil Leistungsberechtigte HzP a.v.E. nach Geschlecht ....................... 55 
Abb. 24 – Kennzahl 74: Anteil Leistungsberechtigte HzP i.E. und a.v.E.  
       nach Staatsangehörigkeit ...................................................................................... 56 
Abb. 25 – Kennzahl 82: Ausgaben pro Leistungsberechtigten HzP a.v.E. .................................. 58 
Abb. 26 – Kennzahl 85: Ausgaben pro Leistungsberechtigten HzP i.E....................................... 59 
Abb. 27 – Kennzahl 81:Ist-Ausgaben pro Einwohner für HzP a.v.E und i.E. .............................. 61 
Abb. 28 – Kennzahl 70 Anteil Leistungsberechtigte HzP a.v.E.  
       an allen Leistungsberechtigten HzP ........................................................................ 62 
 
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   5 
 
 
 
Die teilnehmenden Städte mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern des 
Benchmarking der mittelgroßen Großstädte: 
 
Stadt Ansprechpartner E-Mail  
Braunschweig Herr Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de 
Bremerhaven Herr Pollert heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de 
Chemnitz Frau Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de 
Darmstadt Frau Koss birgit.koss@darmstadt.de 
Erlangen Frau Manav gabriele.manav@stadt.erlangen.de 
Kassel Herr Schaumburg peter.schaumburg@stadt-kassel.de 
Kiel Herr Richter lutz.richter@kiel.de 
Ludwigshafen am 
Rhein 
Herr Eberle hans-michael.eberle@ludwigshafen.de 
Mainz Herr Harbers volker.harbers@stadt.mainz.de 
Oberhausen Frau Siodmak brigitte.siodmak@oberhausen.de 
Salzgitter Herr Fürbaß thomas.fuerbass@stadt.salzgitter.de 
 
 
 
 
Bezeichnung Kurzbezeichnung 
außerhalb von Einrichtungen wohnend a.v.E.  
Bedarfsgemeinschaft BG 
Einwohnerinnen und Einwohner EW 
Eingliederungshilfe EGH 
Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung 
GSiAE 
Hilfe zum Lebensunterhalt HLU 
Hilfe zur Pflege HzP 
in Einrichtungen wohnend i.E. 
Kennzahl KeZa 
Leistungsberechtigte LB 
örtlicher Träger der Sozialhilfe ö Träger 
Sozialgesetzbuch SGB 
überörtlicher Träger der Sozialhilfe üö Träger 
Ansprechpartner Ansprechpartner 
Abkürzungen Abkürzungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   6 
1. Vorbemerkung 
 
Im Rahmen des Benchmarking der mittelgroßen Großstädte werden Leistungs - 
und Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten 
Kapitel des SGB XII, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
nach dem vierten Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege nach dem 
siebten Kapitel des SGB XII verglichen.  
 
Aufgrund der äußerst differenzierten und komplexen Verflechtungen der 
Zuständigkeitslandschaft werden Leistungen der Eingliederungshilfe für 
behinderte Menschen nach dem sechsten Kapitel des SGB XII in einem 
gesonderten Verfahren verglichen und sind somit  nicht Gegenstand des 
vorliegenden Berichts. Ebenso werden die Ergebnisse des kommunalen 
Benchmarking zu den Leistungen nach dem SGB II in einem gesonderten Bericht 
dargestellt. 
 
Der Vergleich zu Vorjahreswerten  ist in diesem Berichtsjahr eingeschränkter, da 
sich die Zusammensetzung der Teilnehmer geändert hat. Die Hansestadt 
Lübeck, die im letzten Vergleichsjahr am Benchmarking mitwirkte, ist im 
aktuellen Berichtsjahr nicht mehr Teil des Vergleichsrings. Dafür ist die Stadt 
Erlangen hinzug ekommen. Abweichende Strukturen in den Städten führen zu 
unterschiedlichen Ergebnissen, so dass auf den eingeschränkten Vergleich der 
Mittelwerte des Vorjahres hinzuweisen ist.  
 
Die Datenlage ist insgesamt al s gut zu bezeichnen. Zum Zeitpunkt der 
Berichtslegung konnten aus Mainz systembedingt keine Finanzdaten ermittelt 
werden. Für Bremerhaven lagen Einwohnerdaten nicht vor, so dass auf 
Vorjahresdaten zurückgegriffen wurde. Entsprechende Vermerke sind im 
Untertitel der jeweiligen Grafiken zu finden. 
 
Im Benchmarking zu Leistungen nach dem SGB XII wird mit drei 
unterschiedlichen Kennzahlentypen gearbeitet. Dies sind „Dichten“, „Ausgaben 
pro Leistungsberechtigten“ und „Anteile“.  
 
Mit der Dichte wird das Verhältnis zwischen der Ausprägu ng eines bestimmten 
Merkmals und einer definierten Bezugsgröße bezeichnet. Zur Ermittlung der 
Kennzahl werden somit zwei Größen gebraucht, zwischen denen ein sinnvoller 
Zusammenhang besteht, und die zueinander in Bezug gesetzt werden. Für die 
Dichte der Personen, die bspw. das Merkmal Anspruch auf Leistungen der Hilfe 
zum Lebensunterhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt – im Rahmen des 
Benchmarking ist dies immer der Stichtag 31.12. – besitzen, ins Verhältnis 
gesetzt zu bspw. 10.000 Einwohnern einer Stadt.  Für die Berechnung der 
Kennzahl Ausgaben pro Leistungsberechtigten wird die kumulierte Jahressumme 
von den Gesamtausgaben für eine bestimmte Leistungsart durch die Anzahl der 
Vergleichbarkeit 
Kennzahlentypen 
Dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   7 
Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12. dividiert. Eine Variante der Kennzahl 
besteht, wenn die Gesamtausgaben auf Einwohner umgerechnet werden. 
 
Für die Ermittlung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten muss in Kauf 
genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende Merkmal im Laufe 
des Betrachtu ngszeitraums zutraf, jedoch am Stichtag nicht mehr zutrifft, 
quantitativ nicht abgebildet werden . Da die zur Verfügung stehenden 
Auswertungen und Statistiken der teilnehmenden Städte die Darstellung 
kumulierter Jahressummen von Empfängern zum größten Teil nicht ermöglichen, 
lässt sich der beschriebene Effekt nicht vermeiden. Eine Relativierung entsteht 
dadurch, dass er bei allen Städten gleichermaßen auftritt und die Werte somit 
wieder vergleichbar sind. Da zudem alle im Zuge des Benchmarking erhobenen 
Daten inhaltlich plausibilisiert werden, finden die Bewegungen im Fallbestand 
zumindest auf qualitativem Weg Einzug in die Analyse der Daten. 
 
Durch die Abbildung von Anteilen wird die Zusammensetzung einer 
Grundgesamtheit anhand bestimmter Merkmale dargestellt. Damit wird die Frage 
beantwortet, auf wie viele Personen die Merkmalsausprägung zutrifft. Ein 
Beispiel ist Darstellung der Quote nach Geschlecht für eine bestimmte 
Personengruppe, also die Höhe des Anteils von Frauen an allen 
Leistungsberechtigten bspw. der HLU. 
 
Für die vorliegenden Ausführungen soll noch ein Hinweis gegeben werden: Aus 
Gründen der Lesbarkeit wurden in diesem Bericht entweder geschlechtsneutrale 
Bezeichnungen genutzt oder zur Vereinfachung der Texte die männliche 
Sprachform verwendet, diese bezieht immer beide Geschlechter ein. 
 
Nachfolgend ist in einer tabellarischen Übersicht die Einwohnerentwicklung der 
beteiligten Großstädte dargestellt.  
 
Ausgaben pro 
Leistungsberechtigte 
Anteile 
Einwohner-
entwicklung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   8 
ABB. 1 – EINWOHNERENTWICKLUNG 
 Stadt
 Gesamteinwohnerzahl 2009
 Veränderung Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15 bis unter 65-jährige Einwohner
 Veränderung  
 65-jährige und ältere Einwohner
 Veränderung
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15 bis unter 65-jährigen Einwohner
 Veränderung  
 65-jährige und ältere Einwohner
BS 241.930 0,58% 0,40% 0,67% 0,41% 0,01% -0,01% -0,18% 0,60%
BHV 114.506 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% -0,70% -1,93% -0,85% 0,50%
C 240.629 -0,36% 2,80% -1,98% 2,34% -0,57% 2,89% -2,13% 2,03%
DA 142.237 0,88% 1,91% 0,85% 0,23% -0,04% 1,20% -0,50% 0,76%
ER 105.164 0,59% -0,29% 1,18% 0,61% 0,24% 0,11% 0,14% 0,72%
KS 192.241 0,15% -0,41% 0,26% 0,13% -0,08% -0,85% 0,04% 0,01%
KI 235.264 0,43% 0,00% 0,47% 0,54% 0,24% -0,50% 0,14% 1,10%
LU 158.456 -0,13% -0,91% -0,22% 0,73% -0,31% -0,90% -0,31% 0,14%
MZ 196.692 0,10% 0,05% -0,12% 1,02% -0,49% -0,21% -0,95% 1,10%
OB 213.249 -0,89% -2,65% -0,65% -0,56% -0,80% -2,99% -0,55% -0,16%
SZ 102.675 -0,96% -2,99% -0,96% 0,26% -0,92% -2,48% -0,98% 0,20%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten Großstädten
2008 auf 2009 2007 auf 2008
 
BHV: 09: Da auf Daten des Vorjahres zurückgegriffen wurde, sind keine Abweichungen zu ermitteln 
 
Im Vergleich zum Vorjahr ist für die Einwohnerentwicklung in den Städten 
Chemnitz und Ludwigshafen, besonders aber in Oberhausen und Salzgitter ein 
Rückgang zu beobachte n. In allen anderen Städten ist ein Anstieg zu 
verzeichnen, der im Vorjahr lediglich für drei Städte vorlag. Während sich bspw. 
in Darmstadt die Einwohnerzahl in 2008 rückläufig entwickelte, kommt es für 
das aktuelle Berichtsjahr zum stärksten Anstieg unter allen betrachteten Städten. 
Außer in Oberhausen und Salzgitter steigen die Einwohnerzahlen entweder an 
oder entwickeln sich weniger stark als im Vorjahr zurück.  
 
In der Tabelle zur Einwohnerentwicklung werden auch Alterskohorten dargestellt. 
Vor Allem in Chemnitz und Mainz sind deutliche Zuwachsraten bei den über 65 - 
Jährigen zu verzeichnen und damit in der Bevölkerungsgruppe, die nicht m ehr 
auf dem Arbeitsmarkt agiert  und dauerhaft auf Transferleistungen angewiesen 
ist, wenn die Einkommen sverhältnisse den Lebensunterhalt nicht si cher stellen 
können. Im Gegensatz zum  Vorjahr, als dies lediglich in Chemnitz durch den 
Zuwachs der unter 15 Jährigen ausgeglichen werden  konnte, kann nun eine 
Kompensation auch in anderen Städten verzeichnet werde n. Lediglich in 
Oberhausen ist eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Künftig sind 
weitere Zuwachsraten für die über 65 Jährigen zu erwarten, durch die sich die 
demografische Entwicklung abzeichnet. Der Einfluss auf kommunale 
Sozialleistungen wird si ch dadurch stärker auf die Ausgaben auswirken. Die 
weitere Analyse und Begleitung von Steuerungsprozessen in diesem 
Alterskohorten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   9 
Leistungsbereich ist daher sowohl aus finanzwirtschaftlicher Sicht wie auch aus 
kommunalpolitischer Sicht für die Städte von Bedeutung.  
 
Da aus Bremerhaven aus datentechnischen Gründen noc h keine 
Einwohnerzahlen für 2009  vorliegen, werden bei allen einwohnerbezogenen 
Berechnungen die Einwohnerdaten aus 2008 verwendet.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   10 
2. Kernaussagen 
 
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen 
Existenzsichernde Leistungen sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und 
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, im vorliegenden Bericht 
jeweils außerhalb von Einrichtungen, und die Leis tungen aus dem Rechtskreis 
des SGB II. Im Gegensatz zu der Entwicklung des Vorjahres stieg die 
Gesamtdichte der LB von existenzsichernden Leistungen wieder an. Dies ist 
hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Personen, die auf 
existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, im Berichtsjahr 
zugenommen hat. Über die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der 
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII werden die originär kommunalen 
Leistungen zur Existenzsicherung abgedeckt.  
 
Maßnahmen zur Aktivierung für diesen Personenkreis verfolgen in erster Linie 
das Ziel der psy chosozialen Stabilisierung und der Unte rstützung der 
Leistungsbezieher. Somit wird größtenteils eine Integration auf dem Arbeitsmarkt 
als mittel- langfristige Perspektive verfolgt.  
 
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 
Die Zahl der Leistungsberechtigten und auch die Ausgaben für die Hilfe zum 
Lebensunterhalt sind nicht in großem Ausmaß gestiegen. Wie im Vorjahr dür ften 
Schwankungen im Zugang größtenteils auf unterschiedliche Schnitt -
stellengestaltungen zwischen den Sozialämtern und den ARGEn im Umgang mit 
vorübergehend erwerbsgeminderten Personen zurückzuführen sein.  Die 
Fluktuationsrate kann nach wie vor als grunds ätzlich hoch bezeichnet werden: 
Dies ist durchaus gewünscht, da der Leistungsbezug nach dem  3. Kapitel 
SGB XII als eine Durchlaufstation gedacht ist.  
 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) 
Die Entwicklung der Dichte war im Städtevergleich uneinheitlich. Es kam zu 
Anstiegen und Rückgängen. Im Mittelwert blieb die Zahl der Personen, die auf 
Leistungen nach dem 4. Kapitel angewiesen sind, gleich. Nach wie vor gilt die 
Annahme, dass dieser Per sonenkreis weiter ansteigen wird, da perspektivisch 
zunehmend Alterskohorten in das Rentenalter eintreten, deren Erwerbsleben 
über größere Strecken mit Zeiten hoher Arbeitslosigkeit zusammen fiel. 
Zusammen mit den Folgen des demografischen  Wandels liegt hi er für die 
Kommunen eine besondere Herausforderung vor.  
 
Hilfe zur Pflege 
Seit mehreren Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Dichte der 
Leistungsberechtigten in der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem siebten 
Kapitel des SGB XII zu beobachten. In dieser  Entwicklung zeigen sich die 
Auswirkungen des demografischen Wandels. Auch die Zahl der 
Leistungsberechtigten nach dem SGB XI – der sozialen Pflegeversicherung  – 
Anstieg der 
existenzsichernden 
Leistungen 
Leichter Anstieg der 
Dichte in der HLU 
Gleichbleibende 
Dichte in der GSiAE 
Anstieg der Dichte in 
der HzP

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   11 
steigt stetig. Für 2009 wird die aktuellste Auswertung der  Pflegestatistik erstellt, 
die bei Redaktionsschluss allerdings noch nicht vorlag. 
 
Vor dem Hintergrund immer stärkerer Sparzwänge wird in den Kommunen 
diskutiert, wie sich die Transferleistungen nach dem SGB XII besser steuern 
lassen, wie sich also der An stieg der Kosten zumindest dämpfen lässt. Deutlich 
wird, dass entsprechende Strategien die Besonderheiten vor Ort berücksichtigen 
sollten und dass eine Verknüpfung fiskalisch wirksamer mit fachlich fundierten 
und tragfähigen Ansätzen von besonderer Bedeutu ng ist, aber gleichzeitig auch 
eine besondere Herausforderung darstellt.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   12 
3. Kommunale Leistungen im Überblick 
 
Bevor die einzelnen Leistungsarten behandelt werden, soll zunächst ein 
Überblick über das kommunale Leistungsgeschehen im SGB XII gegeben werden. 
Die Darstellung der Transferleistungsdichte wird um die Leistungsbezieher nach 
dem SGB II ergänzt. Hierdurch können soziale Belastungsprofile der beteiligten 
Städte verdeutlicht werden. Im kommunalen Leistungsportfolio  werden 
Ausgabenanteile für die Leistu ngsarten Hilfe zum Lebensunterhalt, 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Hilfe zur Pflege an 
den Gesamtausgaben angezeigt. Es folgen Aussagen zu den Strukturen der 
Personengruppen im Leistungsbezug nach den Merkmalen „Geschlecht“ und 
„Staatsangehörigkeit“.  
 
Der Benchmarkingkreis hat sich mit dem Thema Aktivierung in der Hilfe zum 
Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
befasst. Hierzu wurden aus den Städten Praxisbeispiele aufgeführt, die am 
Schluss des Kapitels behandelt werden.  
 
 
3.1. Empfänger von existenzsichernden 
Transferleistungen 
 
Neben den Leistungen des SGB XII, die zur Sicherung der Lebensgrundlage 
dienen, existieren hierzu weitere Leistungen nach dem SGB II. Diese machen 
einen Großteil der existen zsichernden Leistungen aus und werden aus diesem 
Grund in einem gesonderten Bericht vertieft behandelt.  
 
Die folgende Abbildung zeigt die Dichten der Leistungsberechtigten von HLU, 
GSiAE und von Leistungen nach dem SGB II jeweils bezogen auf 1.000 
Einwohner. Für die HLU und die GSiAE beziehen sich die Angaben auf 
Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   13 
ABB. 2 – KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE 
102,8
181,5
129,0
91,3
46,2
135,2 140,8
121,7
76,1
126,6
112,9 113,1 114,9
10,3
20,3
6,3
9,6
5,5
17,7 14,9
11,2
8,9
11,5
11,0 11,5 11,61,4
2,5
1,8
6,1
1,0
3,0 2,1
0,6
1,2
1,6
1,4 2,0 2,1
0
50
100
150
200
250
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 08 MW 09
KeZa 15: Dichte der Leistungsberechtigten (31.12.) von existenzsichernden Leistungen pro 
1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr 2009
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der 
Empfänger 
von HLU 
a.v.E. pro 
1.000 EW 
gesamt 
Dichte der 
Emfänger 
von GSiAE 
a.v.E. pro 
1.000 EW
Dichte der 
Empfänger 
von SGB II 
pro 1.000 
EW
 
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008 
 
Der Mittelwert der Transferleistungsdichte liegt für das aktuelle Berichtsjahr bei 
128,6 Personen von 1.000 Einwohnern. Damit nimmt r und jede achte Person 
im Mittelwert der einbezogenen Städte Leistungen zur Existenzsicherung in  
Anspruch. Der Vorjahreswert lag bei 126,6, so dass sich die Transferleistungs -
dichte im Gegensatz zum ermittelten Trend des Vorjahres erhöht hat.  
 
Deutlich sichtbar ist die dominante Stellung der Leistungsberechtigten von 
SGB II-Leistungen. Im Vergleich zu den beiden anderen Leistungsarten ist hier 
die deutlichere Erhöhung auszumachen. Sie steigerte sich von 113,1 auf 114,9 
Personen von 1.000 Einwohnern und erfüllt damit die aufgrund der 
Wirtschaftskrise befürchtete Zunahme der Leistungsdichte für das Ber ichtsjahr 
2009. Es muss auch in  Hinblick auf die aktuellsten Finanzentwicklungen 
weiterhin mit einer zukünftigen Verstärkung des Bedarfs an existenzsichernden 
Leistungen gerechnet  werden, der mit einer zeitlichen Verzögerung entsteht. 
Auch wenn in diesem B ericht Personen betrachtet werden, die derzeit nicht 
erwerbsfähig sind, ist eine Zunahme der SGB II-Leistungsberechtigten zu 
erwarten. I nfolgedessen werden auch die Bezieher von Leistungen nach dem 
SGB XII weiter ansteigen, da die Aufnahmefähigkeit des ersten Arbeitsmarktes 
für erst zu aktivierende Personen noch geringer ausfällt.  
 
Die Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE liegt mit 11, 6 Personen von 
1.000 Einwohnern klar über der Dichte der Personen im HLU -Leistungsbezug, 
die für 2009 bei 2,1 von 1.0 00 Einwohnern ermittelt wurde. In beiden 
Leistungsbereichen hat sich im Vergleich zum Vorjahr der Mittelwert der Dichten 
leicht erhöht. Der Bezug von Leistungsarten zur Sicherung des Lebensunterhalts 
Anstieg der 
Transferleistungs-
dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   14 
kann für Leistungsberechtigte je nach Alter oder Erwerbs status wechseln. Ohne 
ausreichende Rentenansprüche löst die Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung Leistungen nach dem SGB II ab, wenn das 65. Lebensjahr 
vom Leistungsberechtigten erreicht wird . Bei Vorl iegen einer nicht vorhandenen 
Erwerbsfähigkeit von SGB II-Leistungsempfängern per Definition wandelt sich der 
Leistungsbezug in Hilfen nach dem dritten oder vierten Kapitel des SGB XII. 
Möglich und vom Gesetzgeber beabsichtigt, ist auch die Rückkehr von 
Leistungsberechtigten der HLU in den SGB II-Leistungsbezug. Hierzu bedarf es 
Aktivierungsbemühungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, die im 
gesonderten Abschnitt Berücksichtigung finden. Dabei kann es auch um die 
Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt gehen. 
 
 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) 
 
Das hier dargestellte Leistungsportfolio der am Benchmarking beteiligten Städte 
umfasst Leistungen der HLU, GSiAE und der HzP. Die Abbildung zeigt den Anteil 
der Ist -Ausgaben pro Einwohner im Mittelwert der mittelgroßen Großstädte an 
allen Ist-Ausgaben für die genannten Leistungsarten. Nicht inbegriffen sind 
Leistungen nach dem SGB II sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit 
Behinderung. Beide Leistungsarten werden vom Benchmarkingkreis in 
gesonderten Berichten behandelt. 
 
ABB. 3 – KOMMUNALES LEISTUNGSPORTFOLIO 
55,9
34,1
10,0
Kommunales Leistungsportfolio: 
Ausgabenstruktur im Mittelwert der Benchmarking -Städte 
für SGB XII-Leistungen 2009
Anteil der Ist-Gesamtausgaben pro EW für GSiAE a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt 
Anteil der Ist-Gesamtausgaben pro EW für HzP a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt
Anteil der Ist-Gesamtausgaben pro EW für HLU a.v.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt
 
MZ:  09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens können die Ausgaben zurzeit nicht 
einbezogen werden

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   15 
Weiterhin stellen die Ausgaben für Leistungen der G SiAE die fiskalisch 
bedeutsamste Position unter den betrachteten Leistungsarten dar. Mehr als die 
Hälfte der kommunalen Ausgaben werden für existenzsichernde Leistungen nach 
dem vierten Kapitel des SGB XII erbracht. Mehr als ein Drittel der Ausgaben 
werden für Leistungen der Hilfe zur Pflege aufgewendet. Der Ausgabenanteil für 
Leistungen der HLU ist von den betrachteten Leistungsarten mit rund 10  % der 
Geringste.  
Diese Verteilung lag im Vorjahr in ähnlicher Weise vor. Dabei erhöhte sich der 
Ausgabenanteil für Leistungen der GSiAE pro Einwohner, während sich die 
Anteile für Leistungen der HzP und HLU pro Einwohner senkten.  
 
Durch die demografische Entwicklung mit einer längeren Lebenserwartung 
Einzelner steigt das durchschnittliche Alter in der Bevölkerung und führt zu der 
Annahme, dass zukünftig mit einer Erweiterung der Ausgaben für Leistungen der 
GSiAE, aber auch der HzP zu rechnen ist. Sinkende Rentenversicherungsbeiträge 
für Leistungsbezieher nach dem SGB II werden zukünftig den Leistungsanspruch 
für Hilfen der GSiAE erhöhen.  
 
Steuerungspotential auf die Ausgabenentwicklung liegt für die Kommunen vor 
allem im Bereich der Hilfe zur Pflege , da in diesem Bereich im Vergleich zu den 
anderen Leistungsarten mehr Einfluss auf die zu erbr ingenden Leistungen und 
die Angebotsstruktur genommen werden kann. Unter dem Gesichtspunkt der 
Steuerung finden seitens der Städte auch in den Leistungsarten HLU und GSiAE 
Aktivierungsbemühungen statt, die jedoch aufgrund der spezifischen Zielgruppen 
in ihren Auswirkungen beschränkt sind.  
 
 
3.3. Struktur der Personengruppen im 
Leistungsbezug 
 
Die Struktur der Leistungsberechtigten wird für die drei Leistungsarten mit den 
Merkmalen „Geschlecht“ und „Staatsangehörigkeit“ durchgeführt. In der 
folgenden Tabelle wer den entsprechende Anteile dargestellt. Weitere 
Differenzierungen werden in den entsprechenden Unterkapiteln vorgenommen. 
 
Ausgaben für GSiAE 
bedeutendste 
Position 
Steuerungsrelevanz 
HzP

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   16 
ABB. 4 – TABELLE: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK  
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
Dichte HLU a.v.E. 1,4 2,5 1,8 6,1 1,0 3,0 2,1 0,6 1,2 1,6 1,4 2,1
Dichte GSiAE a.v.E. 10,3 20,3 6,3 9,6 5,5 17,7 14,9 11,2 8,9 11,5 11,0 11,6
Dichte HzP a.v.E. 1,0 3,1 1,6 1,5 0,7 3,2 2,6 0,7 4,1 1,7 0,7 1,9
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
Anteil Frauen 51,3 50,5 52,1 50,8 51,0 52,2 51,4 50,9 52,1 51,5 51,2 51,4
Anteil Frauen über 65 
Jahre an allen über 65 59,2 57,6 59,3 58,8 58,5 60,3 58,7 57,2 57,7 58,5 57,8 58,5
Anteil EW ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 7,4 9,4 2,8 16,0 13,1 12,7 8,1 20,1 15,1 11,4 9,3 11,4
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
HLU a.v.E. weiblich 48,2 47,7 39,6 45,7 40,4 41,9 48,2 50,0 48,3 46,2 42,2 45,3
GSiAE gesamt weiblich 55,3 57,7 52,0 57,5 53,9 56,1 55,7 57,2 53,1 59,5 56,0 55,8
HzP a.v.E. weiblich 63,9 66,6 58,9 54,4 55,1 61,8 69,9 66,1 62,7 67,6 58,3 62,3
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
HLU a.v.E. ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 6,0 8,1 6,1 18,1 15,4 11,4 10,4 23,4 14,2 10,5 19,7 13,0
GSiAE gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 10,5 14,0 20,7 28,8 28,6 21,2 13,4 22,8 23,0 17,3 9,7 18,6
HzP gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 2,7 3,7 13,1 14,1 23,2 12,6 8,1 5,9 10,5 4,9 3,6 9,3
Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit
Dichten SGB XII pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht
 
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008 
BHV, ER: 09: Ergebnisse für die GSiAE beziehen sich nur auf Leistungsberechtigte a.v.E. 
 
Entsprechend den Ausgaben des kommunalen Leistungsportfolios erhalten die 
meisten Personen Leistungen der GSiAE. Deutlich wird jedoch auch die 
überproportionale Bedeutung der Hilfe zur Pflege für den Fiskus. Die Dichte der 
Leistungsberechtigten der GSiAE übersteigt die der HzP um das Sechsfache, 
während die Ausgaben für Leistungen der GSiAE lediglich um etwa das 
Eineinhalbfache über denen für Leistungen der HzP liegen  (vgl. Abb. 3 – 
Kommunales Leistungsportfolio). Eine Person im Leistungsbezug der HzP 
verursacht also wesentlich höhere Ausgaben als ein Leistungsberechtigter der 
GSiAE. Ursache hierfür sind die hohen Kosten, die du rch die pflegerische 
Versorgung entstehen einerseits, bei gleichzeitig besteh enden Abweichungen der 
Vorschriften zur Berücksichtigung des Einkommens der Leistungsberechtigten 
andererseits.  
 
Die Illustration der Mittelwerte von Ante ilen nach dem Merkmal Geschlecht 
zeigen für die Einwohner insgesamt einen überwiegenden Anteil von Frauen an 
der Bevölkerung. Unter den Leistungsberechtigten der HLU nehmen sie dagegen 
einen unterdurchschnittlichen Anteil von 45, 3 % ein und verdeutlichen d amit 
das überproportionale Vorkommen von Männern in der HLU. In der Leistungsart 
GSiAE werden hingegen mit 55, 8 % von deutlich mehr Frauen Leistungen in 
Anspruch genommen. Noch größer ist ihr Anteil an den Personen, die Leistungen 
der Hilfe zur Pflege erha lten. 62, 3 % aller Leistungsberechtigten mit 
pflegerischer Versorgung sind Frauen.  
 
Anteile nach 
Geschlecht

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   17 
Leistungen der GSiAE und HzP werden im überwiegenden Maße von Personen 
im Alter über 65 Jahre in Anspruch genommen. Der Anteil der Frauen über 65 
Jahre an der Bevölkerung gleichen Alters liegt bei 58,5  %. Hierdurch relativiert 
sich die Aussage zur GSiAE. Der Vergleich dieser Altersklassen zeigt einen 
unterdurchschnittlichen Leistungsbezug von Frauen in dieser Leist ungsart. Für 
die HzP bleibt es dagegen bei der stärkeren Aus prägung von Frauen mit 
Leistungsanspruch.  
 
In Hinblick darauf, dass durch die drei untersuchten Leistungsarten die Abfolge 
der Lebensphasen abgebildet wird, ist der hohe Anteil der Frauen plausibel. Eine 
durchschnittlich höhere Lebenserwartung und ein nie drigeres Rentenniveau von 
Frauen führen dazu, dass der weibliche Anteil der Leistungsberechtigten von der 
HLU über die GSiAE hin zur HzP zunimmt.  
 
Im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch in allen drei Leistungsarten eine Abnahme 
des Frauenanteils zu beobachte n. Obwohl die beschriebenen Faktoren nach wie 
vor ihre Wirkung zeigen, ist hierin doch die Tendenz einer Angleich ung zu 
erkennen. Der  gesellschaftliche Wandel der letzten Jahrzehnte führt  auch zu 
einem Wan del innerhalb von Familien, in denen zunehmend beid e Elternteile 
erwerbstätig sind oder Frauen eigenverantwortlich die Existenzsicherung 
übernehmen.  
 
Bei der Betrachtung der Einwohner nach Staatsangehörigkeit zeigen sich 
deutliche Unterschiede zwischen den Städten. Die Quo te der Einwohner ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit ist mit 2,8  % in Chemnitz am niedrigsten und mit 
20,1 % in Ludwigshafen am höchsten. Im Mittelwert der Städte haben 11,4  % 
keine deutsche Staatsangehörigkeit.  
 
In den Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterh alt und der Grundsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung sind Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit gegenüber ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung 
überrepräsentiert. Bei der HLU liegt die Quote mit 1 3,0 % für diesen 
Personenkreis leicht über dem Durchschnitt in der Bevölkerung, während sie in 
der GSiAE mit 1 8,6 % deutlich darüber ermittel t wurde. Einzig in der Hilfe zur 
Pflege sind die Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit annähernd gleich 
vertreten.  
 
Für die erhobenen Daten liegt das Merkma l Staatsangehörigkeit zugrunde. 
Hiermit werden nicht alle Bürger mit Migrationshintergrund erfasst, von denen 
viele über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.  
 
Zudem ist zu beachten, dass sich die Vergleichsdaten auf die 
Gesamtbevölkerung beziehen. Von der GSiAE sind jedoch überwiegend Personen 
ab einem Lebensalter von 65 Jahren betroffen.  
 
Anteile nach 
Staatsangehörigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   18 
 
3.4. Fokus: Aktivierung im SGB XII 
 
Steuerungsansätze liegen für Kommunen in der Aktivierung von 
Leistungsberechtigten der HLU, d ie den Empfänger der Hilfe befähigen soll, die 
vorliegende Notlage zu überwinden und den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften 
und Mitteln zu bestreiten. Dabei steht nicht die Vermittlung in den ersten 
Arbeitsmarkt im Vordergrund. Vielmehr geht es um die Akt ivierung hin zu einer 
aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, welche durch Vorbereitung 
von Kontakten, Begleitung zu sozialen Diensten oder das Hinwirken auf 
Inanspruchnahme von Schuldnerberatungen oder andere Fachberatungsstellen 
erreicht werden kann. Darüber hinaus können Tätigkeiten angeboten werden, die 
vorbereitet und begleitet werden. Hierdurch können Leistungsberechtigte bspw. 
zu einem eh renamtlichen Engagement aktiviert  werden, welches unter 
Umständen zu einer Qualifikation führt, die die Mö glichkeit einer Beschäftigung 
auf dem zweiten oder sogar ersten Arbeitsmarkt erhöhen kann. Dann wird die 
Gestaltung der Schnittmenge zu den Leistungsträgern des SGB II von Bedeutung. 
In einigen Städten kommen hier als steuerndes Instrument 
Aktivierungsprogramme wie das Fallmanagement zum Einsatz. In der Praxis wird 
jedoch häufig das Verhältnis zwischen den  Bemühungen zur Aktivierung und 
dem dami t verbundenen Nutzen abgewogen, i nsbesondere dann, wenn die 
absolute Zahl der Leistungsberechtigten in einer Stadt gering ist. 
 
Der Gesetzgeber bietet mit dem § 11 SGB XII einen Ansatzpunkt, der es 
ermöglicht, steuernd auf die Aktivierung von Leistungsberechtigten hin zu 
wirken. In Absatz 1 und 2 des Paragraphen heißt es: 
 
„(1) Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Buches werden die 
Leistungsberechtigten beraten und, soweit erforderlich, unterstützt.“  
 
„(2) Die Beratung betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die 
eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur 
aktiven Teilnahme am Leben in der G emeinschaft und zur Überwindung 
der Notlage. Die aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft 
umfasst auch ein gesellschaftliches Engagement. (…)“.  
 
Weitere Vorgaben durch den Gesetzgeber bestehen nicht. Entsprechende 
Aktivitäten und Maßnahmen liegen somit im Ermessen des Sozialhilfeträgers.  
 
Zielgruppe bei den folgenden Ausführungen  ist der Personenkreis, der 
existenzsichernde Leistungen im Rahmen des SGB XII erhält und wegen 
Krankheit oder Behinderung auf ab sehbare Zeit außerstande ist, unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens d rei Stunden 
täglich erwerbstätig  zu sein. Sofern eine solche volle Erwerbsminderung  ohne 
ausreichende eigene Mittel für den existenzsichernden  Lebensunterhalt eintritt, 
Zielsetzung und 
Steuerungsinteresse 
Rechtliche 
Grundlagen 
Zielgruppe

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   19 
ist ein lebenslanger Transferleistungsbezug zu befürchten, wenn keine 
Aktivierung erfolgt. Eine strukturierte Beratung und Begleitung ist daher allein 
schon deswegen sinnvoll und notwendig, um Perspektiven für ein mehr 
selbstbestimmtes Leben offen zu halten. Diese erfolgen in einigen Städten auf 
Grundlage des §  12 SGB  XII, der Leistungsabsprachen zwischen 
Leistungsberechtigten und Leistungsträgern vorsieht und regelt. In Chemnitz 
werden bspw. etwa 60  % der Personen im HLU -Bezug durch 
Leistungsabsprachen bedient. In Oberhausen ist der Einsatz abhängig von den 
jeweiligen Erfolgsaussichten. Wenn diese vorliegen, werden sie in Chemnitz auch 
für Leistungsberechtigte der GSiAE oder HzP angewandt. Zurzeit bet rifft dies 3 
bis 5 % der Personen, die im Bezug der beiden Leistungsarten stehen. 
 
Bei der Entwicklung, Steuerung und Bewertung von entsprechenden Maßnahmen 
und Projekten  sind Fragen der Leistungsabgrenzung, der differenzierten 
Leistungsbeschreibung sowie der Dialog mit freien Trägern, die größt enteils 
Angebote zur Aktivierung durchführen, von besonderer Bedeutung.  
 
Die Steuerungsrelevanz in diesem Feld wurde von den Teilnehmern des 
Benchmarkingkreises identifiziert und im Laufe des Jahres 2010 weiterführend 
behandelt. Als Zugangsmöglichkeit zur Thematik wurde die Darstellung und 
Beschreibung von Projekten gewählt, die in den beteiligten mittelgroßen 
Großstädten im Hinblick auf die aktivierende Unterstützung der 
Leistungsberechtigten durchgeführt werden. R elevante Parameter, die 
hinsichtlich der Prozesse und Strukturen vor Ort berücksichtigt werden sollten , 
werden durch die folgenden Fragestellungen einbezogen. Dabei macht die Liste 
der Fragen deutlich, dass nicht die Heranführung an den Arbeitsmarkt als 
primäres Ziel der Beratungs- und Aktivierungsansätze zu sehen ist. 
 
1) Was wird vor Ort beim Sachbearbeiter getan, um die persönliche Situation 
(über die Existenzsicherung hinaus) des Klienten wahrzunehmen? 
2) Gibt es eine spezielle Qualifizierung für die Aufgaben der Aktivierung? 
3) Welche Möglichkeiten bestehen für den Klienten, sich aktiv in der 
Gesellschaft zu beteiligen?  
4) Welche Unterstützung bieten die Ämter zur Entfaltung der 
Selbsthilfepotenziale an? 
5) Welche Unterstützung bieten die Ämter bei der Vermittlung von Kontakten zu 
anderen sozialen Diensten/Fachberatungsstellen an?  
6) Welche Strategien bestehen zur Heranführung an die Anforderungen  des 
Arbeitsmarktes?  
7) Welche Abgangsgründe liegen vor? 
 
 
 
Aktivierungs-
relevante Parameter

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   20 
Braunschweig: 
Bei der Stadt Braunschweig, Stelle 50.33. Soziale Sicherung SGB  XII existiert eine halbe 
Stelle Fallmanagement, besetzt mit einer Dipl. Sozialarbeiterin/Dipl. Familien - und 
Lebensberaterin. Der Aufgabenbereich ist begrenzt auf den Kundenbereich HLU, der aktu ell 
etwa 300 Kunden umfasst. Kunden aus dem Bereich GSiAE werden nur im Ausnahmefall 
beraten. 
 
Informationen zur persönlichen Situation des Kunden und zu Arbeitsunfähigkeit auslösenden 
Störungen oder Erkrankungen, sowie amtsärztliche Maßnahmenvorschläge zu r Verbesserung 
der Leistungsfähigkeit werden den aktuellen amtsärztlichen Gutachten entnommen. 
Erstgespräche und Grobanamnese, falls vorhanden unter Einbeziehung von Profiling -Mappen, 
Miteinbeziehung eventuell existierender Kontaktpersonen vertiefen den Ei nblick in die 
Gesamtsituation des Kunden. Für das weitere Vorgehen ist die Vertrauensbildung 
ausschlaggebend.  
 
Das Fallmanagement berät und begleitet angelehnt an die Methode des Case Managements 
mit dem Focus, als Clearingstelle zu fungieren. In der Umse tzung bedeutet dies u.a. folgende 
Schritte: Feststellung der vorhandenen Kompetenzen und Defizite, Stärkung der Ressourcen, 
Hilfeplanung und passgenaue Vermittlung zu in Frage kommenden Kooperationspartnern, die 
den Kunden dann je nach Hintergrund im Sinne des SGB XII § 11 unterstützen.  
 
Kooperationspartner sind zum Beispiel Beratungsstellen, Psychotherapeuten, Fachärzte, 
Integrationsfachdienst für Behinderte, berufliche Reha -Stätten, kirchliche Einrichtungen oder 
auch gesetzliche Betreuer. Eine Vielzahl der Kunden benötigt zunächst ein intensives Coaching 
durch das Fallmanagement, oder sogar die Einleitung einer sozialen ambulanten Betreuung. 
Im Einzelfall werden spezielle Verhaltenstrainings eingeleitet und begleitet. 
 
In Braunschweig wurde für alkoholkra nke Menschen ein Projekt SGB  XII in Kooperation mit 
dem Lukas-Werk Suchthilfe gGmbH erarbeitet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine intensive 
Begleitung durch das Fallmanagement während der gesamten Projektdauer die Effektivität in 
hohem Maße fördert. Nur  wenige Kunden erfüllen allerdings die Voraussetzungen zur 
Teilnahme.  
 
In ausgesuchten Einzelfällen werden Kunden direkt vom Fallmanagem ent unter Einbeziehung 
eventuell vorhandenen Kooperationspartnern bei der Suche nach einem 
Arbeitserprobungsplatz unterstützt und begleitet.  
 
Die Strategie zur Heranführung an die Anforderungen des Arbeitsmarktes besteht darin, die 
Ressourcenarbeit zu fördern und individuelle Möglichkeiten zu schaffen, in denen Defizite 
bearbeitet werden, bzw. erlernt werden kann, damit umzugehen.  
 
Kunden, die die Belastungsfähigkeit erreicht haben, die als Folgeschritt einen Arbeitsversuch 
an einem geschützten Arbeitsplatz ansagt, stagnieren an dieser Stelle aufgrund des 
mangelnden Angebots. Die Problematik liegt darin, dass sie den Anfo rderungen der Angebote 
der Arge noch nicht genügen, es aber kein SGB XII Angebot in der erforderlichen Form gibt. Es 
ist insgesamt davon auszugehen, dass ein hoher Prozentsatz der Kunden das Ziel, die 
Arbeitsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt zu erlangen, nicht erreichen kann. 
 
Die Kunden, die durch die Teilnahme am Angebot des Fallmanagement den Weg in die 
Arbeitsfähigkeit schaffen, verfügen in der Regel noch über gewisse Ressourcen, fühlen sich 
angenommen und arbeiten über eine längere Zeit intensiv mit. 
 
 
 
 
Maßnahmen zur 
Aktivierung in den 
mittlegroßen 
Großstädten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   21 
Chemnitz: 
1) In Fällen des dritten und vierten Kapitels wird die persönliche Situation der Klienten 
im Rahmen der Leistungsabsprachen und des Hilfeplans durch die Sachbearbeiter 
vertieft behandelt. 
2) Zur Qualifizierung für die Aufgabe der Aktivierung we rden Sachbearbeiter in 
Gesprächsführung und im Umgang mit psychisch erkrankten Personen fortgebildet. 
3) Zur aktiven Beteiligung der Klienten in der Gesellschaft werden gemeinnützige 
Tätigkeiten angeboten. 
4) Zur Entfaltung von Selbsthilfepotenzialen werden Empf ehlungen bezüglich der 
Teilnahme an Selbsthilfegruppen ausgesprochen. Um das vorhandene 
Leistungsangebot umfassend abbilden zu können, wird ein entsprechender Katalog 
erarbeitet, der in der Beratungssituation genutzt werden soll, um passende Angebote 
zu identifizieren. 
5) Sachbearbeiter führen telefonische Terminabsprachen mit Fachdiensten durch, um 
Leistungsberechtigte zu vermitteln. Für besonders labile Klienten besteht das 
Angebot einer persönlichen Begleitung zu Terminen durch den Sachbearbeiter, wenn 
diese f ür den Betroffenen von besonderer Relevanz sind. Dies können bspw. 
Begutachtungen oder Antragstellungen sein. 
6) Die Heranführung an den Arbeitsmarkt geschieht im Rahmen der Hilfeplanung und 
bei Leistungsabsprachen. Darüber hinaus werden gemeinnützige Täti gkeiten 
angeboten, die jedoch nicht primär das Ziel der Integration in den Arbeits markt 
verfolgen, sondern viel mehr dazu beitragen, den Leistungsberechtigten sozial zu 
integrieren und ihm eine stabilisierende Tagesstruktur anzubieten.  
7) Folgende Abgangsgründe liegen vor: 
 Abgabe an SGB II (nach Entscheidung der Einigungsstelle) 
 Bewilligung von EU-Rente, die den Bedarf mit Wohngeld abdeckt 
 Ablauf von befristeten EU-Renten 
 Ende von Pflegschaften bzw. Vollendung des 15. Lebensjahres und 
damit Abgang an SGB II bei Erwerbsfähigkeit 
 Abgabe an den überörtlichen Sozialhilfeträger wegen sachlicher 
Zuständigkeit 
 
Darmstadt: 
1) Grundsätzlich besteh t in jedem Einzelfall die Gelegenheit zum persönlichen 
Beratungsgespräch bei der Sachbearbeitung und das Angebot, im Bedarfsfal l 
Leistungen nach § 67 SGB XII in Anspruch zu nehmen. Bei einer über die reine 
Existenzsicherung hinausgehenden Problemlage besteht die Mö glichkeit der 
Unterstützung durch den Städtischen Sozialdienst. 
Darüber hinaus wurde einer Vorstufe eines Fallmanageme nts mit regelmäßiger 
Überprüfung der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eingeführt. 
2) Bestimmte Qualifizierungen zur Aufgabe der Aktivierung sind nicht vorhanden. 
3) Außerhalb des Arbeitsmarktes besteht für Leistungsberechtigte die Möglichkeit, sich 
bürgerschaftlich zu engagieren. Kontakte zu „Freiwilligen agenturen“ können 
vermittelt werden. 
4) Bei entsprechenden Voraussetzungen werden vor Allem ambulante 
Unterstützungsleistungen nach § 67 SGB XII zur Förderung entsprechender 
Potentiale angeboten. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich durch die Städtische 
Schuldnerberatung und den Städtischen Sozialdienst unterstützen zu lassen. 
5) Teil der Aufgabenwahrnehmung in der HLU ist die Vermittlung und 
Kontaktherstellung zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen bspw. zu r 
Suchtselbsthilfe. 
6) Im Bereich HLU wird derzeit die Einführung von Fallmanagementstrategien geprüft, 
um Personen mit entsprechendem Potential an die Anforderungen des 
Arbeitsmarktes heranzuführen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   22 
Im 4. Kapitel wird dies nicht als Zielsetzung verfolgt, al lerdings gibt es im Bereich 
Menschen mit Behinderung einen Stufenplan, um die Situation des betroffenen 
Personenkreises auf breiter Basis stadtweit unter Beteiligung der entsprechenden 
Institutionen zu verbessern. Im weiteren Sinne sind hiermit natürlich a uch 
Verbesserungen in Bezug auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes möglich. 
7) Als Abgangsgründe sind neben Erreichen der Altersgrenze  und damit dem Abgang 
zur GSiAE, Tod und die Aufnahme von Arbeit zu nennen. 
 
Kassel: 
Es gibt in der Grundsicherung keine a llgemeinen „Aktivierungsmaßnahmen“. In Einzelfällen 
wird bei Bedarf durch die Sachbearbeitungen Hilfestellung geleistet, oft in Zusammenarbeit 
mit Betreuern, z.B. bei abgestelltem Strom oder Hilfen bei notwendigen Umzügen oder auch 
bei drohender Pflegebedürftigkeit durch Einschaltung der Beratungsstelle „Älter Werden“. 
Auch die vom Sozialamt Kassel angebotenen Senioreneinzelprogramme und –
erholungsmaßnahmen tragen dazu bei, ältere Menschen zur Teilnahme an gesellschaftlichen 
Ereignissen zu bewegen und könne n so der Vereinsamung entgegen wirken. Die 
Einzelveranstaltungen sind kostenpflichtig (Selbstkostenpreise); in welchem Umfang die 
Teilnehmer dort GSiAE -Leistungen erhalten, kann nicht festgestellt werden. Die 
Seniorenerholungsmaßnahmen (Fahrten nach Sylt, Schönau u.a.) sind für Empfänger von 
GSiAE kostenlos. Hier liegt der Anteil der GSiAE-Empfänger bei bis zu 75 %.  
 
Erlangen: 
In Erlangen wird derzeit weder in GSiAE noch in der HLU Aktivierung aktiv betrieben. 
Beratungen erfolgen, wenn bei Antragsannahme Fragen auftauchen oder wenn der 
Leistungsberechtigte aktiv mit einem Problem auf die Sachbearbeiter zukommt. In diesen 
Fällen werden von den erfahrenen Mitarbeitern Kontakte vermittelt oder auch zu anderen 
Diensten geleitet. Dies erfolgt aber nicht aktiv b zw. aktivierend, sondern nur bei 
entsprechender Inanspruchnahme und läuft unter dem Namen "Servicebüro ". Ergänzend 
erfolgt die Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für Senioren durch 
Veranstaltungen des Seniorenamtes. 
 
Mainz: 
1) Die Klienten können sich mit Ihren Fragen und Problemen während der Sprechzeiten 
an ihre Sachbearbeitung wenden. Nach der Feststellung des Sachverhalts wird die 
hilfesuchende Person entweder an den entsprechenden Träger für die 
Hilfegewährung oder an den Sozialdienst im Hause verwiesen. In einem persönlichen 
Gespräch wird der Sachverhalt aufgeklärt bzw. der Hilfebedarf festgestellt. 
Anschließend werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Hierbei kann es sich 
zum Beispiel um die Vermittlung  an die örtliche Schuldnerb eratungsstelle, an den 
Träger der Eingliederungshilfe oder an den Pflegestützpunkt handeln. 
Um eine Aktivierung in der HLU zu überprüfen bzw. möglich zu machen, kommt für 
diesen Bereich das Fallmanagement zum Tragen. Mittels des Vordruckes 
„Überprüfung der Erwerbsfähigkeit“ wird durch das Gesundheitsamt festgestellt, ob 
eine volle Erwerbsminderung von unter drei Stunden vorliegt. Darüber hinaus prüft 
das Gesundheitsamt auch, welche konkreten Maßnahmen bezogen auf das 
Krankheitsbild erforderlich sind , um eine Erwerbsfähigkeit von mind estens drei 
Stunden täglich wieder herbeizuführen (wird eine dauerhafte Erwerbsminderung 
festgestellt, erfolgt eine abschließende Untersuchung durch den 
Rentenversicherungsträger). Anhand eines Hilfeplans und einer Leistungsabspr ache 
nach § 12 SGB XII werden die W ege zur Überwindung der Notlage  gemeinsam 
festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet. Die Leistungsabsprache wird 
regelmäßig gemeinsam überprüft und fortgeschrieben. 
2) Es gibt kein ausgebildetes Fallmanagement. 
3) Aktiv werden keine Möglichkeiten zur Beteiligung an der Gesellschaft angeboten. 
Sollte der Klient jedoch den Wunsch haben , sich aktiv in der Gesellschaft bspw.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   23 
durch ein Ehre namt (Tafel -Essensausgabe us w.) einzubringen, wer den diese 
Möglichkeiten grundsätzlich unterstützt.  
4) Aktiv bestehen keine Angebote zur Unterstützung der Entfaltung von 
Selbsthilfepotenzialen. Besteht seitens des Klienten der Wunsch, wird er dabei 
grundsätzlich unterstützt. 
5) Siehe Antwort 1) 
6) Siehe Antwort 1). Für Personen im Leistungsbezug der  GSiAE erfolgt keine aktive 
Unterstützung. 
7) Mögliche Abgangsgründe: 
 Durch erfolgreich abgeschlossene Maßnahme (z.B. Reha) besteht wieder  
Erwerbsfähigkeit (zurück zum SGB II) 
 Umzug 
 Tod 
 
Oberhausen: 
In Oberhausen liegt ein ausführlicher Tätigkeitsbericht der  Sozialarbeit für das Jahr 2009 vor, 
der bei Interesse angefordert und in elektronischer Form versendet werden kann (vgl. hierzu 
Ansprechpartner des Benchmarkings, Seite 5). 
 
Grundsätzlich findet ein Austausch zwischen Sachbearbeitung und Sozialarbeit stat t, der zur 
Vorbereitung einer Leistungsabsprache bezüglich des Leistungsberechtigten dient. 
Eine Qualifizierung der Sozialarbeit im Fallmanagement liegt vor. 
 
Salzgitter: 
In der Anfangszeit nach Gründung der ARGE hat die Stadt Salzgitter keinen Schwerpunk t auf 
die Betreuung des Personenkreises gelegt. Heute hat jedoch jeder Kunde die Möglichkeit, in 
geschütztem Rahmen sich vertrauensvoll an die Sachbearbeitung zu wenden. Die persönliche 
Situation ist damit der Sachbearbeitung bekannt und ergänzend zur Leis tungsgewährung ist 
die Hilfe bei Problemlagen ein weiterer Arbeitsauftrag. Sollte eine Intervention aufgrund des 
sozialen Umfeldes oder auf Wunsch des Kunden erforderlich sein, wird er an den im 
Fachdienst angesiedelten Sozialen Dienst weitergeleitet. Das dort eingesetzte 
sozialpädagogische Beratungspersonal hat, neben den üblichen Kooperationspartnern 
(Beratungsstellen, Suchtberatung, Fachärzten oder der städtischen Betreuungsstelle) direkten 
Zugriff auf die fachdiensteigene Soziale Schuldnerberatung, die kommunale 
Beschäftigungsförderung, die Fachkräfte aus dem Bereich „Vermeidung von Obdachlosigkeit“ 
oder die psychosoziale Betreuung. Ferner bestehen Verbindungen zum „Freiwilligenzentrum 
Salzgitter“, das in Form von Stellenausschreibungen interessierte Ein wohner zur Mitarbeit in 
Vereinen bewegen will. Link:  
<http://www.efbsalzgitter.de/projekte/freiwilligenzentrum/index.html>  
Dort können sich interessierte Personen über die Möglichkeiten des ehrenamtlichen 
Engagements informieren und direkt Kontakt zu den einzelnen Gruppen aufnehmen. Personen, 
die an einer Mitarbeit in einer Selbsthilfegruppe interessiert sind, werden gemäß Absprache an 
die Kontaktstelle „KISS“ vermittelt. Link: 
<http://www.salzgitter.de/stadtleben/soziales/sp_auto_3489.php?p=1,7,1,15>  
Diese Kontaktstelle unterstützt Rat - und Hilfesuchende bei der Gründung einer 
Selbsthilfegruppe oder informiert über das im Stadtgebiet bestehende Angebot. Der 
Integrationsfachdienst wird bei behinderungsspezifischen Wiedereingliederungsproblemen 
eingeschaltet. Sollte ein Kunde nicht mehr selbst in der Lage sein, die Beratungs - oder 
Unterstützungsangebote aufzusuchen, wird er vom Sozialen Dienst begleitet. 
 
Gesundheitlich eingeschränkte Kunden werden, sofern kein aussagekräftiges aktuelles 
Gutachten zur mediz inischen Situation vorliegt, dem städtischen Fachdienst Gesundheit 
vorgestellt und kurzfristig begutachtet. Die in den Gutachten empfohlenen Maßnahmen zur 
sozialen oder beruflichen Wiedereingliederung werden in Absprache mit dem Kunden 
umgesetzt.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   24 
Die Hera nführung an den Arbeitsmarkt erfolgt zurzeit vereinzelt in Zusammenarbeit mit der 
kommunalen Beschäftigungsförderung, die rund 300 zusätzliche Einsatzstellen bei den 
städtischen Fachdiensten in allen Geschäftsbereichen anbieten kann. Dort erfolgen neben de r 
Abwicklung des Arbeitseinsatzes auch die sozialpädagogische Betreuung des Kunden und die 
je nach Einzelfall unterschiedliche Ressourcenarbeit. Defizite werden im Rahmen der 
Beschäftigungsmaßnahme auch mit Hilfe von Qualifizierungsmaßnahmen abgebaut. 
 
Geplant ist, rund 10  % der Bestandsfälle durch den sozialen Dienst der Stadt Salzgitter 
umfassend im Rahmen eines noch zu strukturierenden Verfahrens, ähnlich des 
Fallmanagements, zu betreuen und über Beschäftigungsmaßnahmen näher an den 
Arbeitsmarkt heran zu führen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   25 
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 
 
Zielsetzung und Steuerungsinteresse 
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist im dritten Kapitel des SGB XII geregelt. 
Zielsetzung des gesetzlichen Auftrags ist es, die Existenzsicherung im Rahmen 
der Daseinsvorsorge zu erfüllen und dabei dem Leistungsberechtigten ein Leben 
in Würde zu ermöglichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus 
eigenen Kräften und Mitteln beschafft werden kann. Ausgerichtet ist die Hilfe auf 
einen relativ kleinen Personenkreis, der nicht  von den beiden anderen 
Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) abgedeckt ist. So stellt der 
Erhalt von Leistungen der HLU häuf ig eine Übergangssituation für e rwachsene 
Leistungsbezieher dar, die aufgrund voller Erwerbsminderung keine Leistungen 
nach dem SGB II erhalten. Die Befristung der vollen Erwerbsminderung  führt 
dazu, dass kein Anspruch auf Leistungen der GSiAE besteht. Dabei verdeutlicht 
eine hohe Fluktuationsrate den Charakter der Übergangssituation, in der das Ziel 
der Weitervermittlung verfolgt wird. Insofern besteht die Gruppe der 
Leistungsberechtigten aus einer relativ kleinen Anzahl von Personen.  
 
Leistungsberechtigt sind vornehmlich: 
 
 Personen unter 65  Jahren, die vorübergehend nicht erwerbsfähig 
sind bzw. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und nicht 
über ausreichendes Einkommen verfügen (z. B. Personen mit EU -
Rente auf Zeit; im Bezug vorgezogener Altersrente oder 
vorübergehend länger Erkrankte) 
 Kinder unter 15 Jahren, die bei Verwandten oder mit voll 
erwerbsgeminderten Eltern leben, die HLU oder GSiAE erhalten  
 Personen über 65 Jahren ohne Anspruch auf Leistungen der 
GSiAE aufgrund von fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit 
 
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können innerhalb und außerhalb von 
Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Der vorliegende 
Kennzahlenvergleich bezieht sich in seinen Ausführungen auf die 
Personengruppe, die Leistungen der HLU außerhalb von Einrichtungen erhalten.  
 
 
4.1. Leistungsberechtigte 
 
Die folgende Abbildung zeigt die Veränderung der Dichte der 
Leistungsberechtigten von HLU a.v.E bezogen auf 10.000 Einwohner unter 65 
Jahren von 2008 zu 2009. 
 
Leistungsberechtigte 
der HLU 
Leistungen a.v.E. im 
Fokus

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   26 
ABB. 5 – KENNZAHL 1: DICHTE LEISTUNGSBERECHTIGTE HLU A.V.E. PRO 10.000 EINWOHNER UNTER 65 JAHREN 
19,7
31,1
26,5
74,4
10,0
32,5
25,8
5,6
17,1
20,1
17,8
25,5
17,6
31,7
25,4
74,5
12,2
37,2
26,1
7,4
14,9
19,8
18,6
25,9
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 1: Dichte der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. 
nach SGB XII (Drittes Kapitel) 
am 31.12.2009 pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahre
2008 2009
 
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008 
 
Im Durchschnitt hat sich die Dichte von 2008 zu 2009 nur leicht erhöht. Von 
10.000 Ei nwohnern unter 65 Jahren waren in 2009 etwa 26 Personen 
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. Anders ausgedrückt empfängt einer von 386 
Einwohnern unter 65 Jahren Leistungen der HLU a.v.E., während es im Vorjahr 
noch einer von etwa 392 Einwohnern diese Alters waren. Damit setzt sich der 
Trend fort, der bereits in den Untersuchungen der Vorjahre zu beobachten war.  
 
Die Abbildung zeigt deutlich die Unterschiede der Dichte in den einzelnen 
Städten. Während in Darmstadt mit 74 von 10.000 Einwohnern  die größte 
Dichte von Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. ermittelt wurden, besteht die 
Dichte in Ludwigshafen aus lediglich 7,4 Leistungsberechtigten von 10.000 
Einwohnern unter 65 Jahren . Kleine Änderungen in der absoluten Zahl der 
Leistungsempfänger haben hier groß e prozentuale Abw eichungen zur Folge, die 
in diesem Zusammenhang nicht auf strukturelle Veränderungen hindeuten. 
 
Insgesamt und bei Betrachtung der einzelnen Werte aus den Städten sind keine 
großen Abweichungen zu  beobachten. Rückgänge, wie bspw. in Braunschweig, 
können aus Erhöhungen des Wohngeldes rühren, denen ein niedrigerer 
Leistungsanspruch folgt, bzw. die zu einem Ausstieg aus dem Leistungsbezug 
führen können.  
 
Aus Erlangen wird von der Umstrukturierung des Fallmanagements im Bereich 
SGB II berichtet. Das in 2008 neu gebildete Team überprüft vermehrt die 
Erwerbsfähigkeit bei Fällen von Suchtkranken, psychisch Kranken und Reha-
Maßnahmen, mit der Folge zunehmender Festst ellungen von  voller 
Einflussfaktoren auf 
die Dichte HLU 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   27 
Erwerbsminderung auf Zeit, durch die die Anzahl der Leistungsberechtigten der 
HLU a.v.E. steigt.  
 
Auch in Kassel führt die verstärkte Prüfung der Erwerbsfähigkeit durch die 
Arbeitsförderung der Stadt Kassel zu einem Anstieg der Leistungsberechtigten der 
HLU a.v.E. Dagegen wird im Sozialamt seit 2009 aufgrund fehlender personeller 
Ressourcen das Fallmanagement zum Teil ausgesetzt, wodurch bei einer 
geringeren Anzahl von Personen die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden 
konnte. Zudem wurden vermehrt Renten auf Zeit bewilligt.  
 
Der Rückgang der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. in Mainz entsteht durch 
Maßnahmen der Wiedereingliederung, durch die – unter Beteiligung des  
Gesundheitsamtes – Untersuchungen und Vorschläge im Einzelfall betrieben 
werden, welche  zur Abwanderun g in das SGB II führten. Eine Reduktion der 
Fälle entsteht auch durch das Erreichen der Altersgrenze von 
Leistungsberechtigten der HLU, die in Folge Leistungen  der GSiAE in Anspruch 
nehmen.  
 
 
4.2. Strukturdaten zu Leistungsberechtigten 
 
Unterschiede in den Lei stungsberechtigten-Strukturen der einzelnen Städte  
werden durch eine differenzierte Betrachtung verschiedener Aspekte deutlich. 
Herangezogen werden hierfür Informationen zu Altersgruppen und Geschlecht. 
 
In der folgenden Abbildung werden die Anteile nach Altersgruppen dargestellt. 
Eine Altersklasse bildet die unter 15 Jährigen ab; eine zweite beinhaltet die 15 
bis unter 65 Jährigen Leistungsempfänger der HLU a.v.E.  
 
Leistungsberechtigte 
HLU a.v.E. nach 
Altersgruppen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   28 
ABB. 6 – KENNZAHL 2: ANTEILE LEISTUNGSBERECHTIGTE HLU A.V.E. NACH ALTERSGRUPPEN 
15,3 14,1 15,7 13,4 17,3
7,5
17,2 20,2
14,6 15,0 15,0 15,0
84,7 84,8 84,3
82,4
82,7
91,2
82,8 79,8
85,4 82,9 80,3 83,8
0
20
40
60
80
100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 2: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. nach Altersgruppen am 31.12.2009 
an allen HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 0 bis unter 65 Jahren in Prozent
Personen  
15 bis unter 
65 von 
allen HLU -
Personen 
a.v.E. bis u. 
65 J.
Personen  
0 bis unter 
15 von 
allen HLU-
Personen 
a.v.E. bis u. 
65 Jahre
Für die Städte, die in dieser Grafik keine 100 % aufweisen: hier sind in der Gesamtgruppe Personen über 65 Jahre enthalten, die ergänzend HLU erhalten
 
 
Von den beiden dargestellten Altersgruppen ist im Mittelwert die der 
vorübergehend nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von über 15 
Jahren bis unter 65 Jahren mit 83,8  % die stärkste Gruppe. Im Vorjahr betrug 
der Anteil dieses Personenkreises 84 % und bleibt damit fast unverändert. 
Hinsichtlich eventueller Wechselbewegungen zu anderen Leistungsarten sowie 
für Aktivierungsbemühungen ist diese Altersklasse von besonderer Relevanz.  
 
Leistungsberechtigte unter 15 Jahre bilden im Du rchschnitt einen Anteil von 
15 %, der im Vorjahr noch mit 15,5  % berechnet wurde. Die Gruppe der 
leistungsberechtigten Kinder hat sich somit in ihrem Anteil verringert.  
 
In der Summe erreichen nicht alle  Städte einen Gesamtanteil von 100  %. Dies 
ist dann der Fall, wenn zu den Personen mit Anspruch auf HLU a.v.E. auch über 
65 Jährige zählen. Wie auf der  Abb. 6 sichtbar, ist der Anteil dieses 
Personenkreises nur ger ing ausgeprägt. Er erhält über die HLU entweder 
Haushaltshilfen oder hat die Mittellosigkeit selbst herbeigeführt, so dass ein 
Anspruch auf GSiAE nicht besteht und  Leistungen der HLU in Anspruch 
genommen werden (§ 41 Abs. 4 SGB XII). Während der Anteil für  diese Gruppe 
im Vorjahr bei 0,5 % lag, ist er für das Jahr 2009 auf 1,2 % gestiegen. Deutlich 
wird hierdurch eine Verschiebung hin zu älteren Leistungsempfängern.  
 
Informationen zur V erteilung der Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. nach 
Geschlecht bildet die nächste Grafik ab.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   29 
ABB. 7 – KENNZAHL 4: ANTEILE LEISTUNGSBERECHTIGTE HLU A.V.E. NACH GESCHLECHT 
48,2 47,7
39,6
45,7 40,4 41,9
48,2 50,0 48,3 46,2 42,2 45,3
51,8 52,3
60,4
54,3 59,6 58,1
51,8 50,0 51,7 53,8 57,8 54,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 4: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. nach Geschlecht an allen 
HLU Leistungsberechtigten a.v.E. 2009 in Prozent 
männlich weiblich
 
 
Auch für das aktuelle Berichtsjahr setzt sich der bisher beobachtete Trend for t. 
Personen, die Leistungen der HLU a.v.E. in Anspruch nehmen, sind mit 54,7 % 
zum überwiegenden Teil männlich. Der Anteil weiblicher Leistungsberechtigte  
liegt bei 45, 3 % und hat sich damit von 45,6  % wie auch in den Vorjahren 
weiter gesenkt. Berücksichti gt werden muss allerdings auch hier der 
verhältnismäßig gering ausgeprägte Kreis von Hilfeempfängern in diesem 
Leistungssegment, durch den bereits kleine Veränderungen in den absoluten 
Zahlen relativ große prozentuale Abweichungen bewirken. 
 
Bemerkenswert ist das  Ergebnis im Verhältnis  zum Anteil der weiblichen 
Bevölkerung. In allen am Benchmarking beteiligten Städten liegt dieser Wert 
über 50  %, im Mittelwert bei 51,4  %, während er für leistungsberechtigte 
Frauen der HLU a.v.E. überall unterhalb der 50  % zu verzeichnen ist. 
Leistungsbeziehende Männer sind damit deutlich überrepräsentiert. Eine 
Ausnahme bildet Ludwigshafen, wo die Verteilung ausgeglichen ist. 
 
Personen ohne  deutsche Staatsangehörigkeit  sind an der Gesamtbevölkerung 
durchschnittlich zu 11,4  % vertreten. In dem hier betrachteten Personenkreis 
der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. haben sie einen Anteil von 1 3 % im 
Mittelwert der mittelgroßen Großstädte. Deutlich wird dadurch der leicht 
überdurchschnittliche Leistungsbezug von Personen ohne d eutsche 
Staatsangehörigkeit in der HLU a.v.E.  
 
 
 
Leistungsberechtigte 
HLU a.v.E. nach 
Geschlecht

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   30 
4.3. Ausgaben 
 
Die nachfolgende Grafik gibt Auskunft über die Höhe der kommunalen Ist -
Ausgaben für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von 
Einrichtungen pro leistungsberechtigte Person. 
 
ABB. 8 – KENNZAHL 12: AUSGABEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN HLU A.V.E. 
6.240
3.772
3.847
7.009
3.565
5.487
5.812
10.025
6.202
4.465
5.592
5.638
5.773
4.143
5.117
7.151
3.386
5.522
5.795
4.432
4.685
5.879
5.188
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 12:  Ist-Ausgaben für  HLU a.v.E.  
pro HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.  pro Jahr in Euro
2008 2009
n.v.
 
MZ:  09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Ausgaben zurzeit nicht 
 möglich. 
 
Während sich in den Vorjahren die Ist-Ausgaben pro Leistungsberechtigten stetig 
erhöhten, ist für das Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der 
Ausgaben zu verzeichnen. Mit 5.188 € pro Leistungsberechtigten liegt der Wert 
um rund 8  % unterhalb des Vorjahreswertes. Für d ie Ver gleichbarkeit müssen 
jedoch die fehlenden Werte aus Mainz, die Nichtbeteiligung der Hansestadt 
Lübeck und die Teilnahme der Stadt Erlangen berücksichtigt werden. Einen 
Beitrag zur Senkung des Mittelwertes liefert die Stadt Ludwigshafen  mit dem für 
das Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr deutlich niedrigerem Wert. 
 
Für die unterschiedliche Höhe  der Werte in den Städten spielt  eine Reihe von 
Faktoren eine Rolle. Kosten für Unterkünfte, die einen großen Einfluss auf das 
Ausgabenvolumen haben, fallen in den Städten in unterschiedlicher Höhe an. 
Ebenso kann die Struktur einzelner Gruppen von Leistungsberechtigten variieren 
und die Höhe des Leistungsbezugs beeinflussen, wenn sich bspw. ein erhöhter 
Anteil von Leistun gsberechtigten aus Kindern und Jugendlichen in 
Verwandtschaftspflege zusammensetzt, die lediglich mit einem geringen 
Mietanteil in die Ausgaben einfließen.  
 
Ausgaben in der 
HLU a.v.E. 
Erklärungsfaktoren 
für Ausgaben-
unterschiede HLU

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   31 
Insgesamt bleibt auch für die Ausgabenentwicklung darauf hinzuweisen, dass die 
Anzahl der Leistung sberechtigten aus einer relativ kleinen Grund gesamtheit 
besteht, in der schon geringe Veränderungen zu relativ großen Sprüngen in der 
Kostenstruktur pro Leistungsberechtigten führen können. 
 
Die Betrachtung der Entwicklung im Zeitverlauf zeigt für C hemnitz die 
deutlichste Erhöhung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. 
Ausgaben für Regelsätze stiegen dabei stärker als die Ausgaben für Kosten der 
Unterkunft. Ursächlich hierfür können in Chemnitz wie in anderen Städten ein 
Rückgang des anrechen baren Einkommens und damit verbunden e höhere 
anerkannte Bedarfe sein. Berücksichtigt werden muss auch die hohe Fluktuation 
in der HLU. So war in Chemnitz die Anzahl der Leistungsb erechtigten im Verlauf 
des Jahres 2009 höher und senkten sich zum Jahresende  ab. Da sich die 
Ermittlung der Z ahl der Leistungsberechtigten auf den Stichtag 31.12. bezieht, 
können auch hierdurch Abweichungen zu den Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten des Vorjahres erklärt werden.  
 
Ausgaben für Kosten der Unterkunft erhöhten sich in den anderen Städten 
aufgrund von gesteigerten Betriebs- und Heizkosten sowie durch Erhöhungen des 
Mietrichtwerts.  
 
Der deutlichste Rückgang der HLU -Fallkosten ist in Ludwigshafen zu 
beobachten. Im Gegensatz zu den anderen Städten liegt die absolute Zahl der 
Leistungsberechtigten deutlich unterhalb der übrigen Vergleichspartner. Bei einer 
geringen Grundgesamtheit, wie sie in Ludwigshafen vorliegt,  verursachen schon 
kleine Veränderungen große Sprünge in den Ausgaben pro Fall. Die Zahl der 
Leistungsberechtigten hat sich in Ludwigshafen von 71 in 2008 auf 94 in 2009 
und damit um rund  32,4 % erhöht. Dadurch senken sich die Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten deutlich. Zu begründen ist dies durch die Anwendung der 
Stichtagsmethode, bei der die Anzahl der Leistungs berechtigten am 31.12. 
ermittelt, und den kumulierten Jahresausgaben gegenübergestellt wird . 
Fluktuationen bleiben bei dieser Methode – die immer noch die höchstmögliche 
Vergleichbarkeit sicherstellt – allerdings unberücksichtigt.  
 
Für die Städte  Kassel, Kiel und Darmstadt sind die ermittelten Werte im 
Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   32 
5. Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung (GSiAE) 
 
Zielsetzungen und Steuerungsinteresse 
 
Leistungen zur Grundsiche rung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 
vierten Kapitel des SGB XII erhalten bedürftige Personen, die das 65. Lebensjahr 
überschritten haben oder über 18 Jahre alt und dauerhaft erwerbsgemindert 
sind. Bei beiden Personenkreisen reicht das eigene Ei nkommen und Vermögen 
nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern.  
 
Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung 
Arbeitsmarkt durch den Leistungsträger gehört aufgrund der Zusammensetzung 
der Zielgruppe nicht zu den  primären Zielen bei der Gewährung von GSiAE. 
Vielmehr geht es, wie im Kapitel 3.4 „Fokus: Aktivierung im SGB XII “ 
beschrieben, um eine Aktivierung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, 
welche in unterschie dlichen Formen ausgestaltet werden kann. Hauptsächlich 
bestehen die Leistungen jedoch aus einem Regelsatz zur Sicherung  des 
Lebensunterhalts und aus den Kosten der Unterkunft und Heizung.  
 
Die Anzahl der Leistungsberechtigten von GSiAE wird im Wesentlichen durch die 
demografische Entwicklung sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des 
bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres vorhandenen Vermögens beeinflusst. 
Die Ausgabenhöhe wird neben dem anrechenbaren Einkommen maßgeblich  
durch das regionale Mietniveau und die Höhe der Nebenkosten bestimmt.  
 
Diese Einflussfaktoren sind für den Leistungsträger nicht direkt steuerbar. Für die 
Einkünfte ist das Rentenniveau ausschlaggebend, welches wiederum von 
kontinuierlichen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie gesetzlichen 
Regelungen abhängig ist. Das Niveau der Mieten und Heizkosten unterliegt den 
Gesetzen der Wohnungs- und Energiemärkte, die von den Kommunen lediglich 
durch bspw. Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus beeinflusst werden  
können. Entwicklungsprognosen für dieses Leistungssegment sind daher 
problematisch. Langfristig ist jedoch von einem Zuwachs der 
Leistungsberechtigten der GSiAE und der damit verbundenen Ausgaben 
auszugehen, da Rentenansprüche zunehmend nicht den notwendi gen 
Lebensunterhalt abdecken und zusätzliche Hilfen benötigt werden. Neben der 
demografischen Entwicklung, die eine Zunahme des älteren Bevölker ungsanteils 
und damit verbunden  einen Anstieg von Ansprüchen zur Sicherung des 
Lebensunterhaltes bedeutet,  besteht seit 2006 ein weiterer Einfluss in der 
Reduktion der Bundesanteile für Rentenversicherungsbeiträge bei SGB II-
Leistungen, die zukünftig die Ausgabenseite der Kommunen belasten werden.  
 
Sollten d ie aktuellen Sparbemühungen auf Bundesebene dazu führen, d ass 
Anteile des Bundes für Rentenbeiträge bei SGB II-Leistungen, wie geplant , 
Leistungsberechtigte 
der GSiAE  
Einflussfaktoren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   33 
komplett entfallen, werden die Ausgaben auf kommunaler Ebene langfristig 
weiter steigen. Kürzungen dieser Art bedeuten hier lediglich eine Umschichtung 
von Ausgaben in die Zukunf t und eine Verlagerung von der Bundes - auf die 
Kommunalebene. Unklar bleibt, wann und in welcher Höhe diese Faktoren sich 
auf den Leistungsbereich auswirken werden. Eine Steigerung der finanzie llen 
Belastung ist jedoch absehbar und sollte bei zukünftigen Steuerungsbemühungen 
Berücksichtigung finden.  
 
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann innerhalb und 
außerhalb von Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Der vorliegende 
Bericht bezieht sich in seinen Ausfüh rungen überwiegend auf das 
Leistungsgeschehen der GSiAE außerhalb von Einrichtungen.  
 
 
5.1. Leistungsberechtigte  
 
Wie die folgende Abbildung zeigt, sind bislang keine außerordentlichen 
Steigerungen bei der Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. bezogen 
auf 1.000 Einwohner, die 18 Jahre und älter sind, zu verzeichnen.  
 
ABB. 9 – KENNZAHL 25.1: DICHTE LEISTUNGSBERECHTIGTE GSIAE A.V.E.  
12,6
24,9
7,1
12,0
6,4
20,7
16,4
12,6
10,8
14,0
13,0
13,7
12,1
24,3
7,1
11,5
6,6
21,0
17,4
13,6
10,5
13,8
13,3
13,7
0
10
20
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 25.1: Dichte der Leistungsberechtigten von Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung a.v.E.  (31.12.)
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter
2008 2009
Einwohner
 
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008 
 
Im Mittelwert sind 13,7 Personen von 1.000 Einwohnern im Erwachsenenalter 
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. Im Vorjahr betrug dieser Wert ebenfalls 
13,7 und hat sich somit nicht erhöht. Damit setzt sich der steigende Trend der 
Vorjahre nicht fort. 
 
Leistungen a.v.E. im 
Fokus 
Entwicklung der 
Dichte GSiAE a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   34 
Die Betrachtung im interk ommunalen Vergleich zeigt leichte  Unterschiede. I n 
Braunschweig, Bremerhaven, Darmstadt, Oberhausen  und Mainz entwickelte 
sich die Dichte abnehmend, während sie sich in den anderen Städten, mit 
Ausnahme von Chemnitz, wo der Wert gleich blieb, erhöhte.  
 
Die Abnahme der Dichte in Mainz und Braunschweig erklärt sich durch den 
systembedingten Einbezug von Fällen ohne Leistungsanspruch  in der 
Vorjahreserhebung. In Braunschweig wird d ie gesunkene Dichte darüber hinaus 
durch Wohngelderhöhungen begründet.  
 
Wohngelderhöhungen dürften auch die Ergebnisse der anderen Städte 
beeinflusst haben. Die Novellierung des Wohngeldes im vergangenen Jahr führte 
bereits im Vorjahresbericht  zu der Vermutung, dass  der steigend e Trend der 
Leistungsberechtigten der GSiAE  a.v.E. der Vorjahre unterbrochen werden 
könnte. Durch die Erhöhung des Wohngeldes sind vermehrt Leistungsberechtigte 
auf den Bezug des erhöhten Wohngeldes umgestiegen, so dass Leistungen nach 
dem SGB XII nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Insofern ist die 
Entwicklung in diesem Leistungssegment plausibel.  
 
Die Betrachtung der Dichte im Zeitreihenvergleich hat eine besondere 
Bedeutung, da hierdurch gesellschaftliche und politische Entwicklungen im 
Kontext zur Diskussion um Altersarmut gespiegelt werden. 
 
ABB. 10 – KENNZAHL 25.1: PROZENTUALE VERÄNDERUNG DER DICHTE GSIAE A.V.E. VON 2006 ZU 2009 
1,7
2,1
5,6
4,5
-2,5
7,6
9,2
5,4
0,3
2,5
8,1
4,3
-4
-2
0
2
4
6
8
10
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ
Veränderung der Dichte der LB gesamt GSiAE (a.v.E.)  2006-2009
Prozent
 
BHV: 09: Ergebnisse für 2009 ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008 
 
Einflussfaktor 
Wohngeld

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   35 
Im Mittelwert liegt die prozentuale Erhöhung von 2006 bis 2009 bei 4, 3 %. 
Dabei sind die Werte der einzelnen Städte unterschiedlich ausgeprägt. Die 
deutlichste Zunahme  der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E.  besteht mit 
9,2 % in Kiel, wä hrend sie in Mainz lediglich um 0,3 % anstieg. Bei allen 
Städten ist eine Zunahme der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. zu beobachten. 
Einzige Ausnahme bildet die Stadt Erlangen, wo die Dichte seit 2006 um 2,5  % 
abnahm. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf den Zuständigkeitsüberga ng 
der Eingliederungshilfe auf den Bezirk (Konnexfälle). 
 
Zentrales Ergebnis bleibt eine weitere Zunahme der Dichte der 
Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. seit 2006  trotz Erhöhung des 
Wohngeldes mit der Tendenz  zu weiteren Steigerungen in den kommenden 
Jahren. 
 
 
5.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten  
 
Die im Folgenden beschriebenen Strukturdaten der Leistungsberechtigten mit 
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen sich 
sowohl auf Leistungsberechtigte in Einrichtungen als auch außerhalb von 
Einrichtungen.  
 
ABB. 11 – KENNZAHL 33: ANTEILE LEISTUNGSBERECHTIGTE GSIAE NACH GESCHLECHT 
55,3 57,7
52,0
57,5 53,9 56,1 55,7 57,2 53,1
59,5 56,0 55,8
44,7 42,3
48,0
42,5 46,1 43,9 44,3 42,8 46,9
40,5 44,0 44,2
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 33: LB (§ 41 ff SGB XII) nach Geschlecht 
männlich weiblich
 
BHV, ER: 09: Es  sind nur Leistungsberechtigte a.v.E. dargestellt.  Die Ergeb nisse sind nicht im Mittelwert 
enthalten. 
 
Klar erkennbar ist die deutliche Überrepräsentierung von Frauen im 
Leistungsbezug der GSiAE  i.E. und a.v.E . Der ermittelte Wert liegt für das Jahr 
Anstieg der Dichte 
GSiAE a.v.E. seit 
2006

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   36 
2009 im Durchschnitt bei 55,8 %. Männer sind dagegen zu lediglich 44,2 % 
Leistungsbeziehende diese r Hilfeart . Die Frauenq uote ist insbesondere  in 
Oberhausen mit 59,5  % und anderen alten westdeutschen Industriestandorten  
ausgeprägt. Ein Einflussfaktor dür fte hier die in den 50er  und 60 er Jahren 
niedrigere Lebenserwartung der Arbeiter sein. Dagegen wird der geringste Anteil 
von Frauen in der Stadt Chemnitz ermittelt, wo Frauen aufgrund de r speziellen 
Erwerbsbiografie der ehemaligen DDR vermehrt ausreichende R entenansprüche 
erwerben konnten.  
 
In der Vorjahreserhebung setzten sich die Leistungsberechtigten der GSiAE i.E. 
und a.v.E. zu 57 % aus Frauen und zu 43  % aus Männern zusammen.  Es ist 
somit zu einer Abnahme des Leistungsbezugs von Frauen im Verhältnis zu den 
männlichen Leistungsberechtigten i.E. und a.v.E. gekommen. Im Vergleich zum 
Anteil der Frauen in der Bevölkerung, der für das Jahr 2009 bei 51,4  % liegt, 
bleiben die Frauen im GSiAE-Bezug weiterhin überrepräsentiert. 
 
Ursache hierfür sind die unterschiedlichen Ausgangsvorau ssetzungen für den 
Rentenbezug, die zu einem geringeren Rentenniveau von Frauen führen. Eine 
weitere Rolle spielt die höhere Lebenserwartung von Frauen. Eine Angleichung 
der Anteil e nach Geschlecht ist jedoch – wie im Kapitel 3.3 „Struktur der 
Personengruppen im Leistungsbezug“ bereits erläutert  – aufgrund von 
langfristigen gesellschaftlichen Veränderungen bezüglich der Erwerbstätigkeit von 
Frauen zu erwarten.  
 
Als weiterer vertiefender Aspekt wird das Merkmal Staatsangehörigkeit der 
Leistungsberechtigten herangezogen. Auch hier beziehen sich die Daten auf 
Leistungen der GSiAE, die sowohl innerhalb als auch außerhalb von 
Einrichtungen in Anspruch genommen werden.  
 
Geschlechter-
Verteilung 
Staatsangehörigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   37 
ABB. 12 – KENNZAHL 34: ANTEILE LEISTUNGSBERECHTIGTE GSIAE NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT 
89,5 86,0
79,3
71,2 71,4
78,8
86,6
77,2 77,0
82,7
90,3
81,4
10,5 14,0
20,7
28,8 28,6
21,2
13,4
22,8 23,0
17,3
9,7
18,6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 34: Anteil LB GSiAE nach Staatsangehörigkeit 
LB ohne deutsche Staatsangehörigkeit LB mit deutscher Staatsangehörigkeit
Prozent
 
BHV, ER:  09: Es  sind nur Leistungsberechtigte a.v.E. dargestellt. Die Ergebnisse sind nicht im Mittelwert  
       enthalten. 
 
Die Zusammensetzung der Leistungsberechtigten von GSiAE  i.E. und a.v. E. 
besteht zu 8 1,4 % aus Personen mit deutsch er Staatsangehörigkeit und zu 
18,6 % aus Hilfeempfängern ohne deutsche Staatsangehörigkeit. In der 
Vorjahresuntersuchung lag der Anteil der Leistungsberechtigten ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit bei 17,3 % und hat somit für das J ahr 2009 eine Zunahme 
erfahren. Damit liegt die Entwicklung im Trend, denn schon im Vorjahr war eine 
deutliche Steigerung dieser Personengruppe zu beobachten.  
 
Der interkommunale Vergleich zeigt die höchsten Anteile von 
Leistungsberechtigten der GSiAE  i.E. und a.v.E.  ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit für die Städte Darmstadt und Erlangen, gefolgt von Mainz 
und Ludwigshafen. Verhältnismäßig niedrig sind sie dagegen in Salzgitter und 
Braunschweig.  
 
Die Aussagekraft der Ergebnisse kann dur ch das Heranziehen des Anteils der 
Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit weiter erhöht werden.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   38 
ABB. 13 – KENNZAHL 34A: ANTEILE LEISTUNGSBERECHTIGTE GSIAE UND EINWOHNER NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT 
IM VERGLEICH 
10,5
14,0
20,7
28,8
28,6
21,2
13,4
22,8
23,0
17,3
9,7
18,6
7,4
9,4
2,8
16,0
13,1
12,7
8,1
20,1
15,1
11,4
9,3
11,4
0
5
10
15
20
25
30
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 34a: Vergleich der Anteile der Leistungsbezieher GSiAE 
und Einwohner ohne deutscher Staatsangehörigkeit
LB ohne deutsche Staatsangehörigkeit EW ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Prozent
 
BHV, ER:  09: Es s ind nur Leistungsberechtigte a.v.E. dargestellt . Die Ergebnisse sind nicht im Mittelwert  
       enthalten. Für BHV wurden die Ergebnisse mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008 ermittelt. 
 
Sehr klar zu erkennen ist die deutliche Überrepräsentierung von 
Leistungsberechtigten der GSiAE ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr Anteil 
an den Einwohnern  liegt im Durchschnitt bei 1 1,6 %, während sie bei den  
Leistungsberechtigten der GSiAE  i.E. und a.v.E.  mit einem Mittelwert von 
18,6 % einen deutlich höheren Anteil ausmachen.  
 
Das Ergebnis für die Stadt Chemnitz ze igt dieses Verhältnis eindeutig. Der Anteil 
der Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit wurde hier bei 2,8 % ermittelt 
bei einem gleichzeitigen Anteil der Leistungsempfänger von GSiAE i.E. und a.v.E. 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit von 20,7  %. Eine Begründung für dieses 
überproportionale Aufkommen ist in dem geringeren Erwerb von 
Rentenansprüchen von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu 
vermuten, der in Städten der ehemaligen DDR noch höher ausfä llt als in 
westdeutschen Städten.  
 
 
5.3. Ausgaben  
 
Die Zuständigkeiten und Kostenträgerschaften von Leistungen der 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in den Bundesländern 
unterschiedlich geregelt. Eine Unt erteilung b esteht bezüglich der Wohnformen 
von Leistungsberechtigten , die  innerhalb oder außerhalb von Einrichtungen  
Fokus auf Ausgaben 
i.E. und a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   39 
leben. Die folgenden Ausführungen betrachten die Ausgaben für Leistungen der 
GSiAE beider Wohnformen.  
 
Näheres zu den Zuständigkeiten und Kostenträgerschaften  in den einzelnen 
Städten soll  hier nicht aufgeführt werden. Sie waren Bestandteil des 
Vorjahresberichts und haben seitdem keine Änderungen erfahren. Als neu 
teilnehmende Kommune ist die S tadt Erlangen ausschließlich für die 
Leistungsgewährung von GSiAE außerhalb von Einrichtungen zuständig. Werden 
Menschen mit Behinderung im ambulant betreuten Wohnen versorgt, ist  auch 
außerhalb von Einrichtungen nach dem Konnexprinzip der überörtliche Trä ger 
der Sozialhilfe für die Leistungsgewährung von GSiAE zuständig. 
 
Die folgende Grafik zeigt die Ausgabenentwicklung für Leistungsberechtigte der 
GSiAE außerhalb von Einrichtungen pro Fall.  
 
ABB. 14 – KENNZAHL 29.1: AUSGABEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E.  
4.788
4.108
4.178
4.576
4.542
4.316
5.322
4.769
5.501
4.309
3.855
4.570
5.201
4.340
4.363
5.162
4.627
4.787
5.409
5.387
4.683
3.649
4.761
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 29.1: IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigen von GSiAE a.v.E.
pro Jahr in Euro
2008 2009
Euro
n.v.
 
MZ:  09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Ausgaben zurzeit nicht  
       möglich. 
KS: 09: Fehlbuchungen von Krankenkassenbeiträgen wurden bereinigt (von i.E. nach a.v.E.). 
 
Gut sichtbar ist die ansteigende Entwicklung der Fallkosten in der GSiAE a.v.E. 
bei allen teilnehmenden Städten mit Ausnahme von Salzgitter, wo die Ausgaben 
pro Leistungsberechtigten sanken. Im Mittelwert betragen die Ausgaben pro 
Person, die Grundsicherungsleist ungen in diesem Bereich in Anspruch nimmt, 
4.761 €. Für die Untersuchung des Jahres 2008 lag dieser Wert bei 4. 570 € 
und hat sich somit um 1 91 € pro Leistungsberechtigten erhöht. Auch von 2007 
zu 2008 war ein Ausgabenanstieg zu beobachten, so dass sich der ansteigende 
Trend fortsetzt.  
Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten 
GSiAE a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   40 
Unterscheidungen zwischen den Städten bestehen hinsichtlich  der jeweiligen 
Erhöhung. So st eigen die Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Darmstadt 
deutlicher an als bspw. in Erlangen. Einen grundsätzlichen Einfluss auf das 
Ausgabenvolumen der Städte hat die Entwicklung von Regelsatzerhöhungen . 
Weiterer Einflussfaktoren bestehen in der  Höhe der Mietrichtwerte und des 
Rentenniveaus.  
 
In Braunschweig sind Bezieher kleinerer Leistungsbeträge ausgeschieden, 
während neu zugegangene Fälle kostenintensiver sind.  
 
In Darmstadt wurde die Bewilligungspraxis bezüglich der Anerkennung 
individuell angemessener Heizkosten geändert. Zuvor wurde eine Pauschale 
gezahlt, die aufgrund gestiegener Energiekosten nicht mehr der Realität 
entsprach.  
 
In Kassel wurden die Pauschalen für Heizkosten aber auch Kosten für 
Unterkünfte angepasst, so dass sich die Ausgaben pro Leistungsberechtigten 
steigerten. Obwohl die Erhöhung von Wohngeldern dazu führte, dass Personen 
mit geringem Leistungsanspruch aus dem Hilfebezug ausfielen, stieg die absolute 
Anzahl der Leistungsberechtigten a.v.E. an. Der Hilfebedarf der Restfälle fiel 
dadurch höher aus als zuvor.  
 
Im Gegensatz dazu sind die Ausgaben pro Leistungsberec htigten GSiAE i.E. im 
Vergleich der Jahre 2008 zu 2009 fast gleich geblieben. Der Mittelwert für 
2009 liegt in diesem Bereich bei 5. 226 € pro Leistungsberechtigten und 
unterscheidet sich damit um 53 € vom Vorjahreswert.  
 
Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten 
GSiAE i.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   41 
ABB. 15 – KENNZAHL 29.4: AUSGABEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE I.E.  
5.735
3.655
4.728
7.462
6.188
5.882
3.721
4.070
5.116
5.173
6.323
3.889
4.539
4.542
7.044
5.816
5.153
4.499
5.226
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 29.4: IST-Ausgaben GSiAE i.E. pro Leistungsberechtigen von GSiAE i.E. 
pro Jahr in Euro 
2008 2009
Euro
n.v.n.v
.
n.v
.
 
MZ:  08: Es wurden Fälle ohne Anspruch mit ausgewertet 
 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Ausgaben zurzeit nicht 
       möglich. 
ER:  09: Zuständigkeit für GSiAE i.E. beim überörtlichen Sozialhilfeträger 
C:         Es sind Ausgaben für Leistungsberechtigte des örtlichen und überörtlichen Trägers enthalten.  
KS: 09: Fehlbuchungen von Krankenkassenbeiträgen wurden bereinigt (von i.E. nach a.v.E.). 
 
Auffallend sind dabei die deutlichen Unterschiede zwischen den betrachteten 
Städten. Teilweise sind extreme Ausgabensenkungen wie in Kassel zu  sehen, 
während in anderen Städten wie Kiel die Kosten pro Leistungsberechtigten 
GSiAE i.E. ansteigen.  
 
Verantwortlich für die ungleiche Entwicklung sind auch hier die bereits 
angesprochenen Anpassungen der Miet - und Heizkostenausgaben. In Kassel 
dürften darüber hinaus die oben beschriebenen Umbuchungen von 
Krankenkassenbeiträgen von i.E. nach a.v.E. von Relevanz sein.  
 
Die Berechnung der Ausgaben für Leistungsberechtigte der GSiAE, die außerhalb 
von Einrichtungen leben, verteilt auf Einwohner, die über 65 Jahre alt sind, kann 
zuvor aufgezeigte Tendenzen stärken oder schwächen. Veränderungen können 
unter Berücksichtigung der Entwicklung der Einwohnerzahl beleuchtet werden.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   42 
ABB. 16 – KENNZAHL 29.3: AUSGABEN PRO EINWOHNER ÜBER 65 JAHRE GSIAE A.V.E.  
238
390
99
248
131
372
400
249
282
240
181
257
249
402
101
270
137
419
433
300
258
173
274
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 29.3: IST-Ausgaben für GSiAE a.v.E. je Einwohner über 65 Jahre
pro Jahr in Euro
2008 2009
Euro
n.v.
 
MZ: 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Ausgaben zurzeit nicht  
       möglich. 
KS: 09: Fehlbuchungen von Krankenkassenbeiträgen wurden bereinigt (von i.E. nach a.v.E.). 
 
Die Ausgaben für Leistunge n der GSiAE a.v.E. liegen pro Einwohner über 65 
Jahre bei 274  € im Mittelwert und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 
17 € erhöht. Der fehlende Wert aus M ainz für 2009 wirkt dabei senkend. Wird 
er für die Berechnung für das Jahr 2008  herausgenommen, um eine gleiche 
Datengrundlage zu erhalten, ergibt sich eine Erhöhung um knapp 20  € pro 
Einwohner über 65 Jahre. Beeinflusst ist  dieses Ergebnis durch die 
Regelsatzerhöhung von 7 €. Die Steigerung ist  bei allen dargestellten Städten  – 
in einigen deutlicher als in anderen – sichtbar. Eine Ausnahme bildet die  Stadt 
Salzgitter.  
 
Gespiegelt wird damit die Entwicklung, die ebenfalls bei den Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. zu beobachten ist. Dagegen erhöhte sich die 
Dichte nicht im gleichen Maße.  
 
Zur weiteren Analyse hinzugezogen werden soll das vom deutschen 
Rentenversicherungsbund ermittelte durchschnittliche Rentenniveau. Dabei sind 
private Renten, Betriebsrenten sowie Pensionen der Beamten nicht in den 
Werten enthalten.  
 
Durchschnittliches 
Rentenniveau

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   43 
ABB. 17 – KENNZAHL 32: DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU 
869
818
975
859
921
813
834
905
850
915
884
877
888
833
1.001
880
943
830
852
924
871
933
903
896
500
600
700
800
900
1.000
1.100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 32: durchschnittliches Rentenniveau
2008 2009
Euro
 
 
Durch das durchschnittliche Rentenniveau können Anhaltspunkte zu 
Unterschieden bei der Ausprägung der Dichte gefunden werden. In den Städten, 
die ein unterdurchschnittliches Rentenniveau zu verzeichnen haben, ist die 
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. ausgeprägter als in den Städten, 
deren durchschnittliches Rentenniveau oberhalb des Mittelwertes liegt. Dies ist 
insbesondere in Bremerhaven und Kassel, aber auch in Kiel der Fall. Umgekehrt 
ist vor allem  in der Stadt Chemnitz das durchschnittliche Rentenniveau höher 
und gleichzeitig die Dichte  von Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. pro 10.000 
Einwohner niedriger als im Mit telwert der betrachteten Stä dte. 
Überdurchschnittlich ist auch das Rentenniveau in Erlangen, Ludwigshafen und 
Oberhausen. Die Dichte ist jedoch lediglich in Chemnitz und Erlangen deutlich 
unterhalb des Dichte -Mittelwertes. Für die anderen Städte bewegt sic h die 
Dichte nah am Durchschnitt.  
 
Insgesamt wird die Tendenz bestätigt, nach der ein sinkendendes Rentenniveau 
die Anzahl der Leistungsberechtigten von GSiAE grundsätzlich steigen lässt. In 
der vorliegenden Untersuchung ist die Dichte der Leistungsberech tigten der 
GSiAE a.v.E. im Vergleich zum Vorjahr in gleicher Höhe ermittelt worden. Da 
aufgrund des demografischen Wandels grundsätzlich mit einer Steigerung der 
Leistungsberechtigten GSiAE zu rechnen ist, wirkt der Anstieg des 
durchschnittlichen gestiegen en Rentenniveaus hier ausgleichend. Der 
Zusammenhang dieser Faktoren kann genutzt werden, um soziale Entwicklungen 
besser zu analysieren. Als Beispiel ist die Entwicklung zukünftiger Ausgaben im 
sozialen Bereich im Kontext des demografischen Wandels zu nennen.  
 
Zusammenhänge 
Rentenniveau - 
Dichte?

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   44 
6. Hilfe zur Pflege (HzP) 
 
Zielsetzung und Steuerungsinteresse 
 
Gesetzliche Grundlage für den Erhalt von Leistungen der Hilfe zur Pflege bildet 
das 7. Kapitel des SGB XII (§§ 61 bis 66 SGB XII). In Anspruch genommen 
werden kann diese Form der Hilfe von Personen, die aufgrund  einer dauerhaften 
körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die 
gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des Alltags erheblich 
eingeschränkt sind und der Hilfe bedürfen. Mit der Pfleg e verbundene Kosten, 
die weder durch  die Pflegekassen noch durch  eigene finanzielle Mittel gedeckt 
sind, werden teilweise oder im vollen Umfang übernommen. Dabei sind 
Leistungen der Pflegekassen vorrangig gegenüber den kommunalen Leistungen.  
 
Überwiegend stellt die Hilfe zur Pflege eine ergänzende Leistung zu den 
Leistungen der Pflegeversicherung dar, wenn diese den nötigen Pflegebedarf 
nicht deckt und dadurch Hilfebedürftigkeit entsteht . Leistungen der Hilfe zur 
Pflege werden darüber hinaus von Personen i n Anspruch genommen, die nicht 
pflegeversichert sind. In diesen Fällen wird die Versorgung in voller Höhe durch 
den zuständigen Sozialhilfeträger sicher gestellt. Seit mehreren Jahren lässt sich 
ein Anstieg der Leistungsberechtigten in der HzP feststellen . Diese Entwicklung 
sollte nach wie vor genauer beobachtet werden, vor allem was die 
Zusammensetzung der Kosten im Einzelfall und auch was regionale Unterschiede 
bei Leistungen angeht, die zusätzlich zu der Versorgung auf Grundlage des 
SGB XI übernommen werden. 
 
Die Leistungen der HzP nach dem SGB XII können in zwei Kategorien unterteilt 
werden. Zur ersten zählt das Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III, 
welches nach §  64 SGB XII gewährt wird. Die zweite Kategorie beinhaltet 
‚andere Leistungen der Hilfe zur Pflege‘ nach § 65 SGB XII, zu denen notwendige 
Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen und für 
Pflegesachleistungen zählen. Leistungsberechtigte können diese Leistungen 
zusätzlich zum Pflegegeld nach § 64 SGB XII erhalten. 
 
Im Leistungsbereich der Hilfe zur Pflege ist ein stärkerer Einfluss auf das 
Leistungsgeschehen durch die Kommunen möglich als in den Leistungsarten 
HLU und GSiAE. Durch gezielte Einzelfallsteuerung oder die Koordinierung von 
Angebot und  Finanzierung können in diesem Bereich Akzente gesetzt werden. 
Steuerungsansätze müssen jedoch vor dem Hintergrund einer komplexen 
Leistungslandschaft betrachtet werden, die von Verflechtungen der 
Finanzierungsstrukturen zwischen örtlichen und überörtliche n Trägern der 
Sozialhilfe sowie den Pflegekassen geprägt sind. Die Einstufung in einer 
Pflegestufe wird durch die Pflegekassen vorgenommen, der im Anschluss die 
konkrete und individuelle Bedarfsfeststellung durch den Sozialhilfeträger folgt. 
Neben den originären Leistungsträgern darf nicht die Einflussnahme der Anbieter 
Leistungsinhalte 
Steuerungs-
möglichkeiten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   45 
vernachlässigt werden, die in freier oder privater Trägerschaft Dienstleistungen 
der ambulanten oder stationären Pflege anbieten und das Leistungsgeschehen 
auf institutioneller und praktischer Ebene mitbestimmen.  
 
Im Rahmen des Pflege -Weiterentwicklungsgesetzes wurde die Pflegeberatung 
nach §  92c SGB XI eingeführt, d urch die regionale Versorgungs- und 
Unterstützungsangebote koordiniert werden  können. Der Aus bau von 
Pflegestützpunkten, die als örtliche Anlaufstellen dienen, soll einen Beitrag 
leisten, Pflegebedürftigen und Angehörigen beratend und informierend zur Seite 
zu stehen. Für d ie Kommunen entsteht hierdurch grundsätzlich eine weitere 
Steuerungsmöglichkeit. A llerdings sind die regionalen Ausprägungen so 
unterschiedlich, dass generelle Aussagen nur bedingt möglich sind. Es lässt sich 
festhalten, dass Steuerungsmöglichkeiten dann b efördert werden, wenn 
kommunales Personal in die Stützpunkte abgestellt ist , und wenn die 
Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen so erreicht werden, dass sie frühzeitig, 
also bereits vor Eintritt schwerer Pflegebedürftigkeit , die Beratungsleistungen in 
Anspruch nehmen.  
 
Kommunale Steuerungsansätze werden in den Städten mit unterschiedlichen 
Schwerpunkten verfolgt. Für alle von Relevanz ist der gesetzliche Auftrag, 
Leistungsberechtigte möglichst lange im häuslichen Umfeld zu  betreuen. Zudem 
soll die Pflege im häuslichen Umfeld , durch Angehörige oder durch 
nachbarschaftliche Netzwerke organisiert, vorrangig vor Pflegesachleistungen, 
also dem Einsatz von professionellen Pflegedienstleistungen, behandelt werden. 
Auch d ie Bewilli gung von Leistungen wie bspw.  das persönl iche Budget, soll 
dazu dienen, die Autonomie von Leistungsberechtigten zu stärken. Dabei sollen 
fachliche Zielsetzungen durch einen möglichst wirtschaftlichen und wirksamen 
Einsatz von Ressourcen erreicht werden.  
 
Einflussfaktoren auf die Entwicklung der HzP 
 
Beeinflussende Faktoren auf die Entwicklung im Leistungssegment Hilfe zur 
Pflege wurden bereits im Vorjahresbericht eingehend behandelt und werden an 
dieser Stelle in zusammengefasster Form dargestellt: 
 
 demografische Wandel führt zu einer älter werdenden Gesellschaft 
mit Zunahme von Personen mit Pflegebedarf 
 Einkommenssituation älterer Menschen (vgl. hierzu die 
Ausführungen zur möglichen Entwicklung in der GSiAE) 
 Veränderung der Familienbeziehungen, die zu zunehmende r 
Professionalisierung der Pflegearrangements führen kann 
 längere und verbesserte Gesund heitsversorgung nachfolgender 
Generationen 
Gesetzliche 
Steuerungsvorgaben 
Komplexe 
Zusammenhänge 
zwischen den 
verschiedenen 
Einflussfaktoren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   46 
 Verbreitung anderer als familienorientierter Wohnformen (mehr 
Mobilität, Wohnort und Arbeitsplatz fallen örtlich auseinander, 
Berufstätigkeit von Frauen, „Singlegeneration“/Alleinstehende) 
 Anstieg der Anzahl von Menschen mit Demenz mit einem  
speziellen Betreuungsbedarf und damit verbundenen besonderen 
Anforderungen an die Angebotsentwicklung 
 
Eine Vielzahl von Faktoren wirkt sich auf das Leistungsgeschehen in der Hilfe zur 
Pflege aus, die bei Planungen und Prognosen berücksichtigt werden müssen. Der 
vorliegende Kennzahlenvergleich soll auf Veränderungen aufm erksam machen, 
die zur kontinuierlichen und fachlichen Auseinandersetzung im Rahmen des 
Benchmarkingkreises anregen und damit einen Beitrag zur Findung einer 
Steuerungsgrundlage leisten. 
 
Wie bei den anderen behandelten Leistungs arten können auch die Leistungen 
der Hilfe zur Pflege innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen in Anspruch 
genommen werden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich überwiegend auf 
Leistungen, die außerhalb von Ein richtungen an Leistungsberechtigte  der HzP 
erbracht werden.  
 
Zuständigkeiten in der HzP 
 
Zuständigkeiten sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Dies 
gilt auch für den Bereich der Hilfe zur Pflege. Nachfolgend sind die 
Zuständigkeiten für die am Benchmarking teilnehmenden Städte aufgeführt: 
 
 Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen:  
 überall örtlicher Sozialhilfeträger 
 
 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen:  
 Bremerhaven: örtlicher Sozialhilfeträger 
 Kiel: örtlicher Sozialhilfeträger 
 Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger 
 Salzgitter: ab 60 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger 
 Chemnitz: ab 65 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger 
 Oberhausen: ab 65 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger 
 Kassel: ab 65 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger 
 Darmstadt: ab 65 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger 
 Ludwigshafen: vom überörtlichen Träger per Delegation 
auf den örtlichen Sozialhilfeträger übertragen 
 Mainz: vom überörtlichen Träger per Delegation auf den 
örtlichen Sozialhilfeträger übertragen 
 Erlangen: überörtlicher Sozialhilfeträger 
 
Leistungen a.v.E. im 
Fokus

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   47 
Um eine einheitliche Handhabung der Daten unabhängig von Zuständigkeiten zu 
gewährleisten, melden die teilnehmenden Städte sowohl die Daten zu 
Leistungsberechtigten und Ausgaben für die sie orig inär zuständig sind als auch 
nachrichtlich die, für die die Zuständigkeit beim überörtlichen Sozialhilfeträger 
liegt. Sollten aus technischen Gründen der Ermittlung Daten nicht lieferbar sein, 
wird in der schriftlichen Ausführung hierauf hingewiesen. 
 
Ziel des Kennzahlenvergleichs ist es,  Personenzahlen und Ausgaben für  gleiche 
Personenkreise für alle beteiligten Städte auch dann abzubilden, wenn bei einer 
Stadt eine bestimmte Teilgruppe nicht in der Zuständigkeit der Kommune liegt. 
 
Aus fachlicher Sicht wi rd die Trennung der Zuständigkeiten nach Alter und 
Wohnformen kritisch betrachtet und als künstliche Fragmentierung interpretiert, 
die nicht die Lebensrealität der Klienten abbilden kann. Es entstehen 
Hindernisse für die Entwicklung nachhaltiger Versorgung skonzepte. Beispiele 
zeigen, dass auch ein anderer Umgang mit Zuständigkeiten handhabbar ist. So 
wurden in Schleswig -Holstein sämtliche Zuständigkeiten auf den kommunalen 
Träger übertragen, so dass die Verantwortlichkeit für das gesamte 
Leistungssystem der  Sozialhilfe bei den Kommunen in einer Hand gebündelt 
wird. 
 
 
6.1. Leistungsberechtigte 
 
Dichte der Leistungsberechtigten a.v.E. 
 
Die Dichte der Leistungsberechtigten von Leistungen der HzP a.v.E. bezieht sich 
auf 10.000 Einwohner. Es wird dadurch abgebildet, w ie viel Personen von 
10.000 Einwohnern Leistungen der HzP a.v.E. erhalten.  
 
Umgang mit 
getrennten 
Zuständigkeiten in 
der HzP: 
Datenmeldungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   48 
ABB. 18 – KENNZAHL 71: DICHTE LEISTUNGSBERECHTIGTE HZP A.V.E 
9,8
29,1
13,9
15,2
4,7
31,2
22,9
7,7
23,0
15,6
8,0
16,4
10,0
30,8
16,3
15,1
6,6
31,6
26,2
7,3
41,5
16,6
7,0
19,0
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 71 : Dichte der LB von Hilfe zur Pflege a.v.E.
pro 10.000 Einwohner am 31.12.
2008 2009
 
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008 
 
Im Mittelwert der betrachtet en Städte werden 19 Personen von 10.000 
Einwohnern außerhalb von Einrichtungen durch Leistungen der HzP versorgt. 
Anders ausgedrückt erhält eine Person von etwa 525 Einwohnern  ambulante 
Pflegeleistungen. Die Vorjahres -Dichte betrug 16,4 , was  einem 
Leistungsbezieher von rund 610 Einwohnern entspricht. Die ambulante Pflege 
konnte damit weiter ausgebaut werden.  
 
Die Unterschiede in den einzelnen Städten sind deutlich  zu erkennen. Die Pflege 
im eigenen Wohnraum ist in Erlangen mit 6,6 am geringsten ausgeprägt;  in 
Mainz ist sie innerhalb des letzten Jahres deutlich auf 41,6 Personen von 
10.000 Einwohnern angestiegen.  
 
Begründet wird das ermittelte Ergebnis aus Mainz durch Umstellung und 
Änderung der Leistungsfälle, die mit dem Urteil des Bundessozialgerichts 1 vom 
11.12.2007 in Zusammenhang stehen. Die veränderte Abgrenzung von Hilfe zur 
Weiterführung des Haushaltes, Hilfe zur Pflege und Essen auf Rädern führte zu 
den ermittelten Werten . Darüber hinaus wurde der Grundsatz „ambulant vor 
stationär“ verstärkt umgese tzt. Da diese Umsetzung jedoch auch von den 
übrigen Städten zu betreiben ist, müssten auch dort ähnliche Effekte zu 
beobachten sein, die allerdings zurzeit in den ermittelten Werten der 
Vergleichspartner nicht sichtbar sind. 
                                            
1 AZ.B8/9b SO 12/

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   49 
Eine Übersicht , wie in den einzelnen Städten mit den Haushaltshilfen 
umgegangen wurde, gibt die nachstehende Tabelle. Die Varianten der Zuordnung 
beeinflusst dabei die unterschiedlichen Werte der Dichte und der Ausgaben. 
Zudem haben Umstellungen in den Städten in diesem  Bereich zu verschiedenen 
Zeitpunkten stattgefunden, so dass sich Effekte zeitversetzt auswirken. 
 
ABB. 19 – TABELLE: ÜBERSICHT ZUM UMGANG MIT HAUSHALTSHILFEN  
Urteil des Bundessozialgerichtes vom 11.12.2007 AZ.B8/9b SO 12/06 
Wie wurden die "reinen Haushaltshilfen" in den Berichtsjahren 2008 und 2009 gebucht?
Braunschweig 2009
2008
Bremerhaven 2009
2008
Chemnitz 2009
2008
Darmstadt 2009
2008
Erlangen 2009
2008
Kassel 2009
2008
Kiel 2009
2008
Ludwigshafen 2009
2008
Mainz 2009
2008
Oberhausen 2009
2008
Salzgitter 2009
2008
x
x (wenn keine pfleg. Anteile 
und Pers.kreis GSiAE)
Hilfe in bs. LL
x
x (wenn keine pfleg. Anteile 
und Pers.kreis GSiAE)
x
x 
(wenn keine pfleg. Anteile)
x
 (wenn keine pfleg. Anteile)
x 
(wenn keine pfleg. Anteile)
x
x
x 
(wenn keine pfleg. Anteile)
x
x
Keine Pflegestufe: 
HLU/ GSiAE
x
x
x 
(wenn Pfleg. Anteile)
x 
(wenn keine pfleg. Anteile)
x 
(wenn keine pfleg. Anteile)
x
x
x
x
x
(Mischverfahren)
x
x
x
x 
(wenn Pfleg. Anteile)
teilw. HzP 
(> LB SGB II )
x
Neufälle
x
x
Neufälle
HzP HLU GSiAE
x 
(wenn Pfleg. Anteile)
x 
(wenn Pfleg. Anteile)
 
 
Für die Interpretation der Werte für Leistungsberechtigte der HzP a.v. E. ist die  
Stadt Erlangen geprägt durch das ansäss ige Unternehmen Siemens und die 
Universität. Angehörige und pflegebedürftige Personen sind häufig gut situiert 
und können Aufwendungen für Pflegeleistungen aus eigenen Kräften und Mitteln 
finanzieren. Nicht berücksichtigt sind hier allerdings Pflegeleistungen, die durch 
Privatpersonen erbracht werden oder Sachleistungen, für die keine Hilfe 
beantragt wird und somit aus eigenen Mitteln gezahlt werden , so dass die Zahl 
gepflegter Personen insgesamt  höher liege n dürfte. Ähnliche Einflüsse und 
Strukturen sind auch in anderen Städten zu finden. 
 
Haushaltshilfen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   50 
Nicht berücksichtigt sind hier allerdings Pflegeleistungen, die durch 
Privatpersonen erbracht werden oder Sachleistungen, so dass die Zahl gepflegter 
Personen insgesamt höher liegen dürfte. Ähnliche Einflüsse und Strukturen sind 
auch in anderen Städten zu finden. 
 
Allgemein können folgende Faktoren die Unterschiede der Ergebnisse in den 
Städten beeinflussen: 
 
 Beratungsstruktur, Anlaufstellen und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort 
 Informationsstand von Betroffenen und Angehörigen über 
Angebote und Leistungen 
 Verschiebungen in den Pflegestufen - je pflegebedürftiger die 
Personen werden, um so eher wechseln sie in die stationäre 
Pflege 
 Weiterentwicklung der Angebotsstruktur, z. B. wenn im 
nennenswerten Umfang Plätze in ambulant betreuten WGs für 
Demenzkranke eröffnet wurden 
 Höhe des anrechenbaren Einkommens der Leistungsbezieher 
 Veränderungen in der Gesamtzahl der Einwohner 
 Veränderungen in der Altersstruktur der Einwohner 
 Anteil nicht pflegeversicherter Personen 
 
Die steigende Dichte der Leistungsberechtigten von Leistungen der HzP a.v.E. 
kann nicht als Indikator dafür gesehen werden, dass Hilfeempfänger vermehrt 
ambulant statt stationär betreut werden. Hierzu dient die ambulante Quote, die 
in Kennzahl 70 dargestellt ist.  
 
Eine Abnahme der Dichte von Leistungsberechtigten i.E. , die für einen Anstieg 
der ambulanten Quote notwendig wäre, ist, wie die folgende Abbildung zeigt, im 
Mittelwert der Städte nicht erkennbar. 
 
Einflussfaktoren auf 
die Dichte a.v.E. 
Dichte HzP i.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   51 
ABB. 20 – KENNZAHL 80: DICHTE LEISTUNGSBERECHTIGTE HZP I.E. 
42,8
48,4
19,8
21,1
39,3
44,0
33,1
27,4
45,6
51,9
37,3
43,9
50,5
20,1
22,3
39,1
43,7
32,5
27,5
45,9
51,9
37,7
0
10
20
30
40
50
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 80: Dichte der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen 
pro 10.000 Einwohner
2008 2009
n.v.
 
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008 
 
Die Dichte der Leistungsberechtigten von HzP i.E. liegt bei 37,7 vo n 10.000 
Einwohnern. Der Vorjahreswert betrug 37,3 und hat sich somit leicht erhöht. In 
2009 wurde demnach etwa eine Person von 265 Einwohnern innerhalb von 
Einrichtungen gepflegt. Im Vergleich der Dichten außerhalb und innerhalb von 
Einrichtungen bleibt e s somit bei einer überproportionalen Betreuung von 
pflegebedürftigen Personen innerhalb von Einrichtungen. Trotzdem ist zu 
beobachten, dass die Dichte in der ambulanten Betreuung deutlicher zunimmt 
als im stationären Bereich.  
 
 
Empfänger ‚anderer Leistungen’ der HzP 
 
Zu den ‚anderen Leistungen‘ gemäß § 65 SGB XII zählen überwiegend 
notwendige Aufwendungen für Pflegepersonen und Pflegesachleist ungen, die 
zusätzlich zum Pflegegeld nach § 64 SGB XII gewährt werden können. ‚Andere 
Leistungen‘ bedeuten in diesem Zusammenhang die Übernahme von 
Aufwendungen, die für Leistungen entstehen, für die keine bedarfsdeckende 
Anspruchsgrundlage bei den Pflegekassen besteht, jedoch trotzdem notwendig  
sind, um eine bedarfsorientierte Pflege zu ermöglichen. Hierzu gehören  auch 
Leistungen, die für Personen erbracht werden, die keine Einstufung durch die 
Pflegekassen erhalten haben und damit der sogenannten Pflegestufe 0 
angehören. In der Hilfe zur Pflege besteht  eine Vielzahl möglicher 
Leistungskombinationen, die vor Ort auch unterschiedlich gehandhabt werden 
können. Hier soll auf die Wichtigsten eingegangen werden. 
Andere Leistungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   52 
ABB. 21 – KENNZAHL 76: DICHTE LEISTUNGSBERECHTIGTE ANDERER LEISTUNGEN 
0,4
8,6 8,1
5,8
4,1
6,8
2,6
12,5
9,9
1,5
6,0
0,6
0,3
2,6
1,9
0,7
7,3
1,6
6,1
1,8
0,9
2,4
0,2
0,3 1,7
1,4
0,4
3,6
0,8
2,7
0,8
0,9
1,3
0,04
0,2 0,5
0,7
0,1
2,9
0,1
1,5
0,4
0,3
0,7
0
5
10
15
20
25
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 76: Empfänger anderer Leistungen nach § 65 SGB XII 
pro 10.000 EW differenziert nach Pflegestufen im Jahr 2009 
Empfänger anderer 
Leistungen nach § 65 
SGB XII pro 10.000 
EW - Pflegestufe III
Empfänger anderer 
Leistungen nach § 65 
SGB XII pro 10.000 
EW - Pflegestufe II
Empfänger anderer 
Leistungen nach § 65 
SGB XII pro 10.000 
EW - Pflegestufe I
Empfänger anderer 
Leistungen nach § 65 
SGB XII pro 10.000 
EW- ohne Pflegestufe
n.v.
 
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008 
 
Von den vier dargestellten Gruppen von Leistungsbeziehern ist die der Empfänger 
anderer Leistungen ohne Einstufung in eine Pflegestufe am größten. Die Dichte 
liegt im Mittelwert der Städte bei 6 Leistungsberechtigten bezogen auf 10.000 
Einwohner. Sie wird mit 2,4 von 10.000 Einwohnern gefolgt von der Dichte der 
Leistungsberechtigten anderer Leistungen, die in die Pflegestufe I eingeordnet 
wurden. Andere Leistungen und eine Eingruppierung in die Pflegestufe II liegen 
bei durchschnittlich 1,3 Pe rsonen von 10.000 Einwohnern vor. Am geringsten 
ausgeprägt sind Leistungsberechtigte anderer Leistungen der Pflegestufe III mit 
0,7 von 10.000 Einwohnern.  
 
Die Dichten sind in den Städten sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Werte in 
Darmstadt sind durch die Erfassung von Haushaltshilfen in der Hilfe zur Pflege 
seit 2009 beeinflusst. In den Vorjahren wurden sie zum Teil den Leistungsarten 
HLU und GSiAE zugeordnet.  
 
Durch bestimmte Leistungskombinationen – wenn der Leistungsbezu g ohne die 
sogenannten Sachleistungen erfolgt  – kann die Pflege im häuslichen Umfeld 
durch Privatpersonen unterstützt werden. Dies hängt davon ab, ob vor Ort 
entsprechende Zielsetzungen verfolgt werden. Im Rahmen von 
Nachbarschaftshilfen oder durch Angehör ige kann die Pflege hier selbst oder 
teilweise übernommen werden. Finanziert werden bspw. Hausnotrufsysteme  
oder Rentenversicherungsbeiträge der Pflegenden. Zu den ‚ anderen Leistungen‘ 
gehören auch Pflegebeihilfen bzw. das sogenannte „kleine Pflegegeld“.  
 
Pflege durch 
Privatpersonen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   53 
Der Begriff ‚andere Leistungen‘ ist vom Gesetzgeber offen formuliert und kann zu 
unterschiedlichen Interpretationen der bewilligenden Sozialhilfeträger führen. Die 
Möglichkeit zur unterschiedlichen Auslegung auf kommunaler Ebene führt hierbei 
zu einem Steuerungspotenzial für die Städte.  
 
Niedrige Werte im Bereich der ‚anderen Leistungen‘ können auch im 
Zusammenhang mit dem Informationsstand der Betroffenen und deren 
Angehörige stehen. Der Einsatz einer Beratung, die zur Bewi lligung ‚anderer 
Leistungen‘ führt, kann als Steuerungsinstrument betrachtet werden, mit dem 
private Pflegeverhältnisse Unterstützung finden. Zudem kann professionelle 
Beratung einen positiven Beitrag leisten, wenn Angehörige mit der 
Pflegesituation so belastet sind, dass eine externe Unterstützung notwendig wird. 
Zur Entlastung kann auch der Austausch mit anderen Pflegepersonen beitragen. 
 
Gesellschaftlicher Wandel und damit einhergehende Veränderungen familiärer 
Strukturen sind Einflussfaktoren, die nicht  direkt gesteuert werden können. Hier 
und bei kulturell geprägten Familienstrukturen können aber in Anspruch 
genommene Beratungen einen Beitrag leisten, Pflege d urch Privatpersonen zu 
erweitern. 
 
Die folgende Abbildung zeigt den Anteil der Leistungsberecht igten von HzP 
a.v.E., der ausschließlich durch Privatpersonen betreut wird an allen 
Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. 
 
ABB. 22 – KENNZAHL 79: ANTEIL PRIVATE PFLEGE AN ALLEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. 
11,5
4,5
51,3
12,2
10,9
2,2
32,8
39,7
26,2
27,7
21,9
36,5
18,1
48,7
30,7
20,3
16,4
23,5
22,0
16,7
25,9
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 79: Anteil der LB von HzP a.v.E. die ausschließlich durch Privatpersonen 
gepflegt werden (keine Sachleistungen)
2008 2009
n.v.n.v.n.v.
Prozent
 
Steuerungs-
instrument Beratung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   54 
Der Mittelwert für Leistungsberechtigte mit privater Pflege a.v.E. liegt für die 
betrachteten Städte bei 25,9 % von allen Leistungsberechtigten, die im eigen en 
Wohnraum gepflegt werden. Damit wird rund jede 4. Pe rson durch nicht 
professionell Pflegende ambulant betreut. Im Vorjahr lag der ermittelte Wert bei 
21,9 %, so dass hier eine deutliche Zunahme der privaten Pflege zu beobachten 
ist.  
 
Deutlich wird durch die Abbildung auch, dass große Unterschiede zwischen den 
Städten bestehen. So wird in Chemnitz mit Abstand der höchste Wert ermittelt. 
Von Brau nschweig und Bremerhaven wurde eine geänderte Erfassung von 
Leistungsberechtigten angegeben, durch die sich die Abweichungen erklären 
lassen. Darmstadt konnte die Anzahl von Leistungsberechtigten im Vorjahr nicht 
ermittelt. Für 2009 wurden die Werte manuell erhoben. Bei der Entwicklung in 
Kassel ist ein Zuwachs von Personen der Pflegestufe 0, die ein „kleines 
Pflegegeld“ erhalten, zu verzeichnen.  
 
Grundsätzlich festzuhalten ist der Einfluss eines gut ausgebauten Netzes von 
Beratungsstellen, das die Qualitätssicherung in der Pflege durch Privatpersonen 
erhöhen kann. Ermessensleistungen nach § 65 SGB XII, die großzügig bewilligt 
werden, können die Bereit schaft zur pflegerische n Versorgung innerhalb der 
Familie oder durch das nähere Umfeld steigern. Auch wenn hierdurch für den 
Sozialhilfeträger Kosten entstehen, kann ein guter Beitrag geleistet werden, 
Pflegende in schwierigen Situationen zu unterstützen, ihnen Entlastungs -
möglichkeiten zu bieten und damit die pr ivate Versorgung zu verlängern  oder 
auszubauen. Die familiäre Pflege kann eine Verbindung schaffen zwischen dem 
wirtschaftlichen Interesse eine r kostengünstigen Pfle ge und einem fachlich 
sinnvollen Ansatz, bei dem Leistungsberechtigte sowohl  ambulant als auch 
durch nahestehende Personen gepflegt werden.  
 
Hinzuweisen ist  im Kontext des demografischen Wandels auch auf die älter 
werdende Gesellschaft, in der die Pflegebedürftigkeit ansteigen wird. Die 
Entwicklung der  professionellen Pflege unter Berücksichtigung kommunaler 
Steuerungsinteressen sollte in diesem Zusammenhang nicht vernachlässigt 
werden.  
 
 
6.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 
 
Im Folgenden werden Daten zu Leistungsberechtigten der H zP nach Geschlecht 
und Staatsangehörigkeit dargestellt. Zunächst erfolgt die Abbildung der 
Leistungsberechtigten der Hilfe zur Pflege, die ambulant betreut werden.  
 
Anstieg des Anteils 
der LB a.v.E. mit 
Pflege durch 
Privatpersonen 
Einflussfaktoren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   55 
ABB. 23 – KENNZAHL 73: ANTEIL LEISTUNGSBERECHTIGTE HZP A.V.E. NACH GESCHLECHT 
63,9 66,6
58,9
54,4 55,1
61,8
69,9 66,1 62,7
67,6
58,3 62,3
36,1 33,4
41,1
45,6 44,9
38,2
30,1 33,9 37,3
32,4
41,7 37,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 73 : Anteil weiblicher bzw. männlicher LB von HzP a.v.E. 
am 31.12.2009
weiblich männlich
Prozent
 
 
Leistungen der Hilfe zur Pflege, die außerhalb von Einrichtungen erbracht 
werden, werden zum überwiegenden Teil von Frauen in Anspruch genommen. 
Der Mittelwert für die untersuchten Städt e liegt bei 62, 3 %. Männer sind 
lediglich zu 37, 7 % vertreten. Im Vergleich zum Anteil der Frauen in der 
Bevölkerung, der bei 51,4  % liegt, sind weibli che Leistungsberechtigte in 
ambulanter Betreuung deutlich überrepräsentiert. Diese Beobachtung war auch 
schon in der Vorjahresuntersuchung zu machen. Dabei hat s ich der weibliche 
Anteil wie zuvor weiter reduziert.  
 
Die Ausprägung in den einzelnen Städten ist recht unterschiedlich. In Kiel ist der 
männliche Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. am gerin gsten, in 
Darmstadt mit 45,6 % am größten.  
 
Verschiedene Faktoren, die sich gegenseitig bedingen und im Zusammenhang 
zueinander zu betrachten sind, nehmen Einfluss auf die stärkere Ausprägung von 
Frauen in der Hilfe zur Pflege insgesamt sowie auf den größ eren weiblich en 
Anteil im ambulanten pflegerischen Bereich.  
 
 Durchschnittlich höhere Lebenserwartung von Frauen 
 Rollenverständnis und -aufteilung in der Familie: Frauen kümmern 
sich im ambulanten Bereich eher um die Organisation der Pfleg e 
oder führen notwendige Maßnahmen als Pflegepersonen selbst 
durch. Wird die zuvor pflegende weibliche Person selbst 
pflegebedürftig, kann diese selbst oftmals nicht mehr auf familiäre 
Unterstützungssysteme zurückgreifen. 
Mehr Frauen als 
Männer im 
Leistungsbezug der 
HzP a.v.E. 
Einflussfaktoren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   56 
 Durchschnittlich niedrigeres Rentenniveau von Frauen  
 
Durch eine gezielte Informationspolitik bezüglich Zugangsvoraussetzungen zur 
ambulanten pflegerischen Versorgung, bestehen kommunale 
Handlungsmöglichkeiten. Diese können sich auch auf die Unterstützung 
nachbarschaftlicher Strukturen beziehen.  
 
In der nächsten Abbildung wird angezeigt, wie die Verteilung der 
Leistungsberechtigten der HzP unter dem Gesichtspunkt der Staatsangehörigkeit 
ausgeprägt ist. Dabei werden Leistungsberechtigte inn erhalb und außerhalb von 
Einrichtungen zusammen betrachtet.  
 
ABB. 24 – KENNZAHL 74: ANTEIL LEISTUNGSBERECHTIGTE HZP I.E. UND A.V.E. NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT 
97,3 96,3
86,9 85,9
76,8
87,4 91,9 94,1
89,5
95,1 96,4
90,7
2,7 3,7
13,1 14,1
23,2
12,6 8,1 5,9
10,5
4,9 3,6
9,3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 74: Anteil von LB mit bzw. ohne deutsche Staatsbürgerschaft an allen LB von 
HzP am 31.12. 2009
LB HzP a.v.E und i.E mit deutsche Staatsangehörigkeit LB HzP a.v.E und i.E ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Prozent
 
ER:  09: In Erlangen wurden nur Leistungsberechtigte HzP a.v.E. erfasst. 
 
Im Mittelwert der Städte werden 9,3 % aller Leistungsberechtigten der HzP ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit betreut. Der Mittelwert setzt sich dabei aus 
unterschiedlich hohen Werten der einzelnen Städte zusammen. Fast ein Viertel 
aller Personen, die Leist ungen der HzP i.E. und a.v.E.  in Erlangen in Anspruch 
nehmen, haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Besonders niedrig ist der 
Wert in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Bremerhaven ausgeprägt. Im 
Vorjahr wurde der Anteil der Leistungsberechtigten  ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit mit 7,5 % bemessen. Ihr Anteil hat sich somit erhöht.  
 
Im Verhältnis der Leistungsberechtigten der HzP ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit i.E. und a.v.E. zu ihrem Anteil in der Bevölkerung zeigt sich 
eine Unterrepräsentie rung der HzP -Empfänger. Personen ohne deutsche 
Leistungsberechtigte 
HzP nach 
Staatsangehörigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   57 
Staatsangehörigkeit sind im Durchschnitt zu 11,4  % in der Bevölkerung 
vertreten, während sie in der HzP lediglich zu 9,3  % Leistungen in Anspruch 
nehmen. Es zeigt sich, dass in fast allen Städten der Wert in der Bevölkerung für 
diese P ersonengruppe niedriger ausgewiesen wird . Ausnahmen bilden Kassel 
und Kiel, wo beide Werte in etwa gleich hoch bemessen wurden. In Chemnitz 
liegt der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der 
Bevölkerung bei 2,8 %, während diese Personengruppe in der HzP mit 13,1  % 
deutlich darüber liegt. Grundsätzlich kann als Einflussgröße ein nicht 
ausreichendes Rentenniveau des Personenkreises benannt werden. Bei diesem 
Vergleich muss jedoch auch beachtet werden, dass sich di e Ergebnisse auf die 
gesamte Bevölkerung beziehen und keine Verteilung Altersgleicher ermittelt 
wurde. Vermutet wird ein deutlich höherer Anteil von Leistungsberechtigten der 
HzP ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Alter von über 65 Jahren als in der 
Gesamtbevölkerung.  
 
 
6.3. Ausgaben 
 
Im Folgenden werden die Ausgaben für Leistungsberechtigte der HzP außerhalb 
und innerhalb von Einrichtungen betrachtet. In Hinblick auf die Umsetzung 
ambulanter vor statio närer Leistungen ist es hier von Interesse, die finanziellen  
Aspekte der unterschiedlichen Wohnformen  zu beleuchten . Dabei werden Ist-
Ausgaben pro Leistungsberechtigten herangezogen, um vorhandene 
Schwankungen bei den Einnahmen außer Acht zu lassen. Diese können unter 
anderem durch Einzelfälle entstehen, in denen überproportionale Einnahmen zu 
verbuchen sind. In Kassel führte beispielsweise die Veräußerung eines 
Grundstücks in einem Fall, in dem die Hilfe zur Pflege als Darlehen gewährt 
wurde, zu einer Einn ahme von knapp 100.000  €. Einen Einfluss auf die 
Transferleistungen haben in diesem Zusammenhang auch das Rentenniveau und 
die Unterhaltsfähigkeit von Unterhaltverpflichteten. Um eine Übersicht über die 
Ausgabenbelastung für Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Bevölkerung z u 
erhalten, werden darüber hinaus ambulante und stationäre Ausgaben pro 
Einwohner dargestellt. 
 
Die nachstehende Abbildung zeigt die Ausgaben pro Leistungsberechtigten von 
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen. Der Mittelwert liegt hier für 2009 
bei 7.501 € und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 298 € gesenkt. 
 
Fokus Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten 
a.v.E. und i.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   58 
ABB. 25 – KENNZAHL 82: AUSGABEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E.  
4.596
8.833
5.046
10.028
8.979
12.618
9.520
7.576
9.478
3.067
6.052
7.799
4.804
8.194
4.964
12.779
3.958
12.738
10.048
7.885
3.318
6.315
7.501
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 82: Ist-Ausgaben für HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten
pro Jahr in Euro
2008 2009
n.v.
Euro
 
MZ: 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Finanzdaten zurzeit  
       nicht möglich. 
 
Für die Leistungen der Hilfe zur Pflege, die außerhalb von Einrichtungen erbracht 
wurden, zeigt die Grafik deutliche Unterschiede in den dargestellten Städten. 
Braunschweig, Darmstadt , Kassel, Kiel, Ludwigshafen sowie Oberhausen und 
Salzgitter zeigen steigende Werte, während sie  in Bremerhaven, Chemnitz und 
Erlangen sinken.  
 
Teilweise sind die Unterschiede in den Städten durch Umstellung der 
Haushaltsführung zu begründen. Bspw. wurde in  Darmstadt im Jahr 2008 die 
doppische Buchführung eingeführt, was zu vermehrten Buchungen in 2007 
führte. Die Ausgaben für 2008 sind hierdurch tendenziell zu niedrig 
ausgewiesen, wodurch die hohe Diskrepanz zu den Werten des Jahres 2009 
erklärbar wird. In Erlangen wurde im Rahmen des Übergangs der Zuständigkeit 
an den Bezirk die Abteilung SGB XII neu organisiert. In diesem Zuge wurden 
Arbeitsweisen umgestellt und sämtliche Fälle überarbeitet. Hierdurch ergaben 
sich Einsparungen bei der Hilfe zur Pflege im E inzelfall. Die Bereinigung 
besonders kostenintensiver Fälle  führte bei steigender Anzahl der 
Leistungsberechtigten zu geringeren Ausgaben pro Fall.  
 
Grundsätzlich können besonders kostenintensive Fälle entstehen, wenn eine 
stationäre Unterbringung im Einz elfall nicht erfolgen kann. Die dann 
vorzunehmende ambulante Pflege führt zu erheblichen Kosten für den 
Sozialhilfeträger, die sich in der Berechnung der Ausgaben pro Fall auf alle 
Leistungsberechtigten umschlägt. Da für Leistungsberechtigte ein gesetzlich er 
Anspruch auf ambulante Pflege besteht, wenn im Einzelfall die Unzumutbarkeit 
Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   59 
einer stationären Versorgung vorliegt, sind Steuerungsmöglichkeiten der 
Kommune hier einschränkt. In Kassel werden beispielsweise 5 % besonders 
kostenintensive Pflegefälle mit einer 24 -Stunden-Betreuung in Anspruch 
genommen, deren Ausgaben zusammen einen Anteil von rund 40  % der 
Ausgaben a.v.E. ausmachen.  
 
Ausgaben pro Person, die Leistungen der Hilfe zur Pflege innerhalb von 
Einrichtungen in Anspruch nimmt, werden in der folgenden Abbildung 
dargestellt.  
 
ABB. 26 – KENNZAHL 85: AUSGABEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. 
8.420
9.247
5.767
9.184
14.220
10.501
8.881
11.071
7.775
9.175
9.424
8.438
8.501
6.053
9.125
12.545
10.677
10.761
7.545
9.376
9.225
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 85: Ist- Ausgaben für HzP i.E. pro Leistungsberechtigten
pro Jahr in Euro
2008 2009
n.v.n.v.
Euro
 
MZ: 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Finanzdaten zurzeit 
      nicht möglich. 
 
Der Mittelwert liegt für das Jahr 2009 bei 9.255  € und hat sich damit im 
Vergleich zum Vorjahreswert um rund 200  € gesenkt. Auch hier sind 
Unterschiede zwischen den Städten sichtbar, die insgesamt jedoch nicht so stark 
ausfallen wie im ambulanten Bereich. In den meisten Städten liegen die 
ermittelten Za hlen relativ nah an denen des Vorjahres. Ausnahmen sind 
Bremerhaven und Kassel, wo sich die Ausgaben pro Fall senkten und 
Ludwigshafen, wo diese Kosten stiegen.  
 
In Bremerhaven gab es im Dezember 2009 überproportional viele 
Leistungsberechtigte in station ärer Pflege. Im Durchschnitt des Jahres fiel die 
Zahl niedriger aus, so dass die Ergebnisse hierdurch beeinflusst sein könnten.  
 
Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten 
i.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   60 
In Kassel wurden in der Vergangenheit für stationär untergebrachte 
Leistungsberechtigte der HzP unter anderem auch Barbeträge und Beiträge für 
Kranken- und Pflegeversicherungen für die Hilfe zur Pflege veranschlagt. Durch 
Umsetzung des Nettoprinzips und durch Verlage rung auf die HLU bzw. GSiAE  
konnte der Ansatz entsprechend reduziert werden. Aus Chemnitz wird allerdings 
von der Umstellung auf das Bruttoprinzip berichtet.  
 
Auch in diesem Berichtsjahr sind die Fallkosten für stationär untergebrachte 
Leistungsberechtigte im Mittelwert höher als die Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten in ambulanter Pflege.  
 
Der über das SGB XI geregelte gesetzliche Leistungsu mfang im  ambulanten 
Bereich ist begrenzter als im stationären Bereich . Darüber hinaus, am Beispiel 
Kassel wurde es ausgeführt, kommt es in der ambulanten, über das SGB XII 
finanzierten Pflege außerhalb von Einrichtungen zu besonders teuren Einzelfällen, 
durch die durchschnittliche Kosten stark beeinflusst werden können.  Dies ist in 
der aktuellen  Erhebung lediglich für die Städte Darmstadt und Kassel zu 
beobachten. In allen anderen Städten liegen die Werte weiterhin unter denen des 
stationären Bereichs.  
 
Für die Höhe der Ausgaben spielen Fallstrukturen vor Ort sowohl im stationären 
wie auch im ambulanten Bereich eine Rolle. Insbesondere kann in der Pflege 
außerhalb von Einrichtungen eine geringe Anzahl vo n Leistungsberechtigten zu 
äußerst hohen Ausgaben führen, wenn bspw. eine sogenannte 24 -Stunden-
Betreuung in Anspruch genommen wird.  
 
Einen Überblick über die Belastung, die bei einer Berechnung der ambulanten 
und stationären Ausgaben auf die Bevölkerung pro Einwohner entsteht, zeigt die 
folgende Abbildung. 
 
Kostenintensive 
Einzelfälle 
Ausgaben HzP i.E. 
und a.v.E. pro 
Einwohner

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   61 
ABB. 27 – KENNZAHL 81:IST-AUSGABEN PRO EINWOHNER FÜR HZP A.V.E UND I.E. 
41
70
18
35
4
95
68
35
52
40
52
46
42
68
20
40
3
89
73
41
40
53
47
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
110
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 
KeZa 81: Ist- Ausgaben für HzP a.v.E. und i.E. je Einwohner
pro Jahr in Euro
2008 2009
n.v.
Euro
 
MZ:  09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Ausgaben zurzeit nicht  
       möglich. 
ER: 09: Es werden nur Ausgaben für Leistungen außerhalb von Einrichtungen ausgewiesen. 
 
Im Mittelwert liegen die kommunalen Ausgaben – umgerechnet auf einen 
Einwohner – in 2009 bei 47 Euro. Die Ve rteilung zwischen den  Städten 
unterscheidet sich  deutlich. Mit Ausnahme von Bremerhaven, Erlangen und 
Kassel ist in allen Städten ein Anstieg der Ausgaben für Leistungen der HzP zu 
verzeichnen. Bereits zuvor benannte Einflüsse auf die Ausgaben insgesamt 
müssen hier erneute Berücksichtigung finden. Allein die Einführung der Doppik 
und damit verbundene Änderungen in der Ausgabenerfassung können eine 
lückenlose Zuordnung erschweren und damit Verzerrungen produzieren.  
 
 
6.4. Fokus: ambulant vor stationär 
 
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ergibt sich aus dem § 13 SGB XII.  
 
Wie im Unterkapitel 6.3 zu den Ausgaben für Leistungen der Hilfe zur Pflege 
ausgeführt, liegen die durchschnittlichen Kosten pro Pflegefall im stationären 
Bereich über denen der ambulanten A usgaben pro Leistungsberechtigten. Es 
wurde darauf hingewiesen, dass die ambulante Versorgung jedoch im Einzelfall 
deutlich kostenintensiver ausfallen kann. Generell wird jedoch eine hohe 
ambulante Quote begünstigt und kann durch eine gut ausgebaute und ve rnetzte 
kommunale Beratungsstruktur unterstützt werden.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   62 
Die Teilnehmer am Benchmarking der mittelgroßen Großstädte in Deutschland 
haben für das aktuelle Berichtsjahr ihren Fokus auf diesen Bereich gelegt. 
Anhand von Praxisbeispielen  aus den Städten sollen unterschiedlich e Ansätze 
zum Ausbau der ambulanten Quote in der  Pflege gefunden werden. Zunächst 
wird in der folgenden Abbildung der Anteil der ambulanten Pflege an allen 
Leistungsfällen der HzP betrachtet.  
 
ABB. 28 – KENNZAHL 70 ANTEIL LEISTUNGSBERECHTIGTE HZP A.V.E. AN ALLEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP 
18,6
37,5
41,2
41,8
44,2
34,2
18,9
45,6
25,5
13,4
32,1
18,5
37,9
44,7
40,4
44,7
37,5
18,3
60,1
26,6
11,9
34,1
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ
KeZa 70: Ambulante Quote
in der Zeitreihe
2008 2009
n.v.
Prozent
 
 
Im Mittelwert der betrachteten Städte werden von allen Leistungsberechtigten 
der HzP 34, 1 % ambulant versorgt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die 
Ambulantisierung damit weiter fortgeschritten. Mit Ausnahme von Braunschweig, 
Darmstadt, Ludwigshafen und Salzgitter ist in allen anderen Städten die Quote 
angestiegen, besonders deutlich in Mainz, wo mehr als die Hälfte der 
Leistungsberechtigten im häuslichen Umfeld g epflegt werden. Die ambulante 
Quote in Braunschweig, Ludwigshafen und Sa lzgitter wirkt dabei senkend auf 
den Mittelwert, während die übrigen Städte die Q uote erhöhen. Insgesamt 
werden im Mittelwert mehr als ein Drittel aller Leistungsberechtigten der HzP i n 
den betrachteten Städten ambulant gepflegt.  
 
Einen grundsätzlichen Einfluss haben hier städtische Strukturen, durch die eine 
Pflege außerhalb von Einrichtungen aufgrund einer besseren Infrastruktur durch 
Pflegende leichter ausgeführt werden kann. In ländlichen Gegenden müssen 
häufig längere Anfahrtswege in Kauf genommen werden, die eine ambulante 
Pflege erschweren. Eine Verringerung der häuslichen Pflege kann dadurch 
entstehen, wenn das Angebot einer stationären Unterbringung steigt. Inhaber von 
Pflegeheimen können durch Erweiterung des Angebots auf dem Markt eine 
Ambulante 
Pflegequote 
Einflussfaktoren auf 
die ambulante Quote

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   63 
steigende Nachfrage hervorrufen. Hierzu wie auch für die Pflege außerhalb von 
Einrichtungen bedarf es jedoch entsprechend qualifiziertes Personal, das ni cht 
allerorts zur Verfügung steht. Darüber hinaus beeinflussen Einkommens -
strukturen das Verhältnis der stationären zur ambulanten Pflege. 
 
Eine uneingeschränkte Priorisierung ambulanter Pflege kann grundsätzlich nicht 
ohne eine flankierende Betrachtung der Kostenfolge vorgenommen werden, wenn 
gesetzliche Vorgaben Berücksichtigung finden sollen.  Zu beachten ist jedoch 
auch immer der Wille des Leistungsberechtigte selbst  („Wunsch- und 
Wahlrecht“). 
 
In Kommunen werden unterschiedliche Ansätze verfolgt, um den  Ausbau 
ambulanter Pflege voranzutreiben. Einen grundlegenden Einfluss hat die Struktur 
des Beratungsangebots. Zunehmend entstehen spezielle Angebote, durch die 
sowohl über ambulante als auch stationäre Pflege informiert und beraten wird.  
 
Welche Maßnahmen in den mittelgroßen Großstädten eingesetzt werden, um den 
Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu erfüllen, zeigen die folgenden Beispiele. 
 
Chemnitz: 
 
In Chemnitz tragen folgende Angebote dazu bei, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu 
realisieren: 
 
Intensivierung der Beratung: Pflegenetzwerk 
 
Der Freistaat Sachsen ging zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgabe gemäß §  92 c Pflege -
Weiterentwicklungsgesetz nicht den Weg der Einrichtung von Pflegestützpunkten, sond ern 
entschied sich für das Modellprojekt der „Vernetzten Pflegeberatung“. Chemnitz wurde eine 
von drei Modellregionen und gründete das Unterstützungsnetzwerk Pflege_C. 
 
Ziel dieses Netzwerkes ist es, neben der Sicherstellung der Pfleg eberatung nach § 7 a SGB XI 
auch die Fallsteuerung deutlich zu verbessern. Der Ratsuche nde soll nicht mehr von einer 
Stelle zur anderen geschickt werden, sondern mittels eines Fallmanagements 
bedarfsorientierte Unterstützung aus einer Hand erhalten. Um diesen Intentionen gerech t 
werden zu können, bedurfte es der Beteiligung und Aktivierung der Net zwerkpartner aus allen 
Fach- und angrenzenden Bereichen der Pflege in Chemnitz. 
Gegenwärtig zählt das Netzwerk 50 Netzwerkpartner aus folgenden Bereichen: 
 
 Ambulante Pflegedienste 
 Stationäre Pflegeeinrichtungen 
 Kliniken 
 Pflegekassen 
 Ehrenamt, Selbsthilfe, niedrigschwellige Betreuungsangebote 
 Kommune (vor allem Sozialamt, Abteilung Seniorenbetreuung mit 
Seniorensozialdienst) 
 Sonstige (Betreuungsvereine, Medizinischer Dienst der Krankenkassen u. a.) 
 
Nach Ende der Modellphase konnte eingeschätzt werden, dass sich das 
Unterstützungsnetzwerk Pflege_C in Chemnitz erfolgreich etabliert hat. Nun heißt es die 
Theorie mit den Trägern, Einrichtungen und Diensten an der Basis auf ihre Praxistauglich keit 
Maßnahmen in den 
mittelgroßen 
Großstädten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   64 
zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Neben den „Runden T ischen“ mit verschiedenen 
Fachbereichen ist für September 2010 die 4. Netzwerkkonferenz geplant. 
 
Wohngemeinschaften für Demenzkranke 
(z. Zt. 4 WGs, weitere sind in Planung. Leistungen der Sozi alhilfe häufiger als Persönliches 
Budget) 
 
Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege 
 
 
Darmstadt: 
 
Bereits im Jahr 2004 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt politische Leitlinien zur Altenhilfe 
verabschiedet. Damit wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass d as Bestreben älterer 
Menschen, sich ein aktives und selbstbestimmtes Leben auch mit zunehmendem Alter zu 
erhalten, seitens der Stadt unterstützt wird. Hierzu gehören in besonderem Maße die 
finanzielle Sicherung, sowie die Prävention im Rahmen der haushalts rechtlichen 
Möglichkeiten. 
 
Neben der Weiterentwicklung der Altenhilfestrukturen auf der Systemebene, ist natürlich auch 
insbesondere der Personenkreis der Menschen, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind 
durch Bereitstellung von individuellen Angeboten zu unterstützen. 
 
Um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung zu tragen, haben sich in Darmstadt 
beispielsweise seit 2006 drei ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit 
Demenzerkrankung etabliert. Dort können Personen kleinräumig in  vertrauter Umgebung 
neben den üblichen Hilfen zur Pflege Betreuungsleistungen in Bezug auf die eingeschränkten 
Alltagskompetenzen erhalten, so dass eine vollstationäre Versorgung in der Regel nicht 
notwendig wird. 
 
Darüber hinaus steht den auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII angewiesenen 
Menschen in Darmstadt zukünftig der Fachdienst Pflege unterstützend zur Seite, über dessen 
Aufgaben und Zielsetzung nachfolgend auszugsweise eingegangen wird. 
 
Fachdienst Pflege als Teil des Sachgebietes Wirtschaftliche Hilfen der Abteilung Altenhilfe und 
Grundsicherung im Amt für Soziales und Prävention in Darmstadt 
 
Im Zug der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten 
Jahren auch in Darmstadt stetig ansteigen. 
 
Um die  benötigten Sozialhilfeleistungen zukünftig passgenau bestimmen zu können, gilt es 
hier, eine individuelle Fallsteuerung unter Einbeziehung aller Beteiligter zu installieren.  
 
Ziele: 
 
 Qualitätsentwicklung und Optimierung der Wirtschaftlichkeit der 
Sozialhilfeleistung durch Prävention im Zusammenhang mit der 
Beratungstätigkeit und Vermittlung passgenauer Hilfen vor allem im Bereich 
der ambulanten Pflege nach dem SGB XII 
 Fachgerechte, die Ressourcen der betroffenen Person berücksichtigende 
Sozialhilfeleistungen für pflegebedürftige Menschen in Darmstadt  
 Kostenkonsolidierung im Bereich der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   65 
Hauptaufgabe: 
 
Eine individuelle Fallsteuerung ermöglicht  es dem Sozialhilfeträger bedarfsorientiert und 
bedürfnisgerecht die für den e inzelnen Menschen notwendige Sozialhilfeleistung zu beurteilen 
und umzusetzen. Hierbei sind insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und 
Sparsamkeit im Kontext zu den individuellen Leistungsansprüchen des Einzelnen zu bewerten. 
Aufgabe des Fachdi enstes Pflege ist es hierbei, den pflegebedürftigen Menschen im Rahmen  
der Hilfe zur Pflege nach dem s iebten Kapitel des SGB XII eine bedarfsorientierte individuelle 
Hilfeplanung zu gewährleisten. Dies gilt überwiegend für die ambulante Pflege, als auch fü r 
die Überleitung in die stationäre Pflege und bei Verbesserung des Pflegezustands evtl. auch 
für die Rückführung in die ambulante Pflege. 
 
Mit dem Fachdienst Pflege besteht die große Chance, den in Darmstadt auf Sozialhilfe im 
Rahmen der Hilfe zur Pflege angewiesenen Menschen, eine neue Form der Unterstützung als 
persönliche Hilfe anbieten zu können. Gleichzeitig werden die Ausgaben im Bereich der Hilfe 
zur Pflege durch passgenauen Zuschnitt optimiert, da die frühzeitige individuelle Hilfeplanung 
hier neue Perspektiven bietet. 
 
 
Erlangen: 
 
Das Thema "ambulant von stationär" hat in der Kommune Erlangen einen hohen Stellenwert. 
Leider sind hier wenige Steuerungsmechanismen gegeben, da die stationäre Hilfe zur Pflege 
im Zuständigkeitsbereich des Bezirkes (übe rörtlichen Trägers) liegt. Die Stadt Erlangen 
unterstützt freiwillig ambulante Pflegedienste, indem insgesamt jährlich 340.000,00  € zur 
Förderung der ambulanten Pflegedienste ausgeschüttet werden. Die Verteilung erfolgt nach 
der Anzahl der beschäftigten Vollzeitkräfte.  
 
Bei Antragsannahmen zur Hilfe zur Pflege wird verstärkt auf die Einbeziehung von 
Angehörigen bzw. nahestehenden Personen hingewirkt. Leider sind meist die Vorstellungen, 
wer die Pflege erbringen soll, bei der Antragstellung so verfestigt, d ass ein Einwirken nur 
bedingt möglich ist. 
 
 
Kassel: 
 
Das Sozialamt der Stadt Kassel leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Leitsatzes „amb ulant 
vor stationär“ in Altenhilfe und Pflege durch folgende Maßnahmen: 
 
1) Beratung von älteren Menschen und Angehörigen 
Die Mitarbeiterinnen der städtischen Beratungsstelle ÄLTER WERDEN beraten ältere 
Menschen und ihre Angehörigen im Vorfeld und nach Eintreten von Pflegebedürftigkeit 
umfangreich über die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung, einschließlich der finanz iellen 
Fragen. Dabei wird im Bedarfsfalle umfangreiches Unterstützungsmanagement („Case 
Management“) geleistet um prekäre Versorgungssituationen langfristig zu stabil isieren. Die 
Beratung richtet sich an alle Bürger, im Zusammenhang mit der Beantragung von  Leistungen 
der Hilfe zur Pflege nach SGB XII erfolgt sie regelhaft. 
 
2) Vereinbarung „andere Verrichtungen“ 
2007 wurde den anerkannten ambulanten Pflegeeinrichtungen angeboten, mit dem 
Sozialhilfeträger eine Vereinbarung über „andere Verrichtungen“ gem. § 65  SGB XII zu 
schießen. Ziel war, damit eine vertragliche Basis zu schaffen, auf der Alltagshilfen für 
Menschen in Pfleg esituationen wirtschaftlicher als bisher erbracht und finanziert werden 
können, die im Rahmen von SGB XI nicht anerkannt, aber zur Sicheru ng der häuslichen 
Versorgung notwendig sind. Die vereinbarte Vergütung entspricht etwa der Vergütung für

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   66 
hauswirtschaftliche Hilfen. A bgeschlossen haben die Vereinbarungen nur einige der größeren 
Anbieter, die sich allerdings auch gezielt in diesem Bereich  engagieren und entsprechendes 
Personal vorhalten. 
 
3) Budgetierung von Leistungen 
Erprobt und in wenigen Einzelfällen umgesetzt wird die Aufstockung der Geldleistung nach 
SGB XI, wenn die Leistungsbezieher damit in die Lage versetzt werden, ihren Hilfe - und 
Pflegebedarf über informelle Kräfte (gegen nicht nachweispflichtige Aufwandsentschädigung) 
oder über g eringfügige Beschäftigung ( € 400-Kräfte) abzudecken. Dies entspricht in diesen 
Fällen den persönlichen Wünschen und Lebensbedingungen und ist deutlich wi rtschaftlicher 
für den Sozialhilfeträger als die Umstellung der gesamten Versorgung auf Sachleistung.  
 
4) ambulante Wohngemeinschaften 
Als Alternative zur vollstationären Versorgung sind in Kassel seit 2008 zwei stadtteilbezog ene 
ambulante Wohngemeinschaften (je 9 Bewohner) für Menschen mit Demenz entstanden. Die 
Stadt Kassel hat mitgewirkt bei der konzeptionellen Entwicklung und jeweils die Kosten für 
Unterkunft (Vermieter: Wohnungsbaugesellschaft) und Pflege (ambulanter Dienst) und 
Koordination (Beratungsst elle für Demenz) anerkannt. Damit können auch Menschen, die 
einen Anspruch auf SGB XII-Leistungen haben, das Angebot nutzen.  
 
5) Angebote freier Träger im Bereich Demenz und Wohnraumanpassung 
Im Rahmen der Altenhilfe nach § 71 SGB XI fördert die Stadt Kassel  spezifische 
Beratungsangebote durch freie Träger, die ältere Menschen bei der Aufrechterhaltung der 
häuslichen Versorgung gezielt unterstützen.  
 
6) Stärkung bürgerschaftlicher Unterstützungsstrukturen im Bereich Vermeidung von 
Pflegebedürftigkeit und stationärer Versorgung 
Mit dem aus einem Bundesmodellprojekt hervorgegangenen Angebot der „Pflegebegle iter“ 
stehen in Kassel ca. 15 freiwillig engagierte Bürgerinnen zur Verfügung, die Familien bei der 
häuslichen Versorgung durch Beratung und Begleitung unterstü tzen. Mit dem aus einem EU -
Projekt hervorgegangen Projekt GRIPS bieten inzwischen an 20 Standorten im Stadtgebiet 
geschulte Freiwillige Trainingsgruppen für vorwiegend hochal trige Menschen an, die neben 
Gedächtnis und Beweglichkeit auch Fragen der Alltag skompetenz behandeln und so die 
Fähigkeit der selbständigen Lebensführung verbessern.  
 
7) Übriges Angebot der offenen Altenhilfe gem. § 71 SGB XII 
Insgesamt sieht die Stadt Kassel die von ihr nach § 71 SGB XII geförderten Angebote der 
offenen Altenhilfe als Be itrag zur Sicherung der selbständigen Lebensführung, der Beratung, 
Selbsthilfe und Vernetzung im Quartier und damit als Bestandteil der Priorisierung ambula nter 
Versorgung. 
 
Abschließende Bemerkung: 
Die Realisierung des Vorrangs ambulanter vor stationärer Versorgung bedeutet für die 
kommunale Ebene die Herausforderung, ein Bündel von Maßnahmen zu entwickeln und in 
enger Abstimmung und Kooperation mit anderen Akteuren umzusetzen.  
 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kommune/der örtliche Sozialhilfeträger  nur 
nachgeordneten Einfluss auf eine der ambulanten Versorgung dienliche Infrastruktur und 
Leistungserbringung hat. Wesentliche Schaltstellen zur stationären Unterbringung liegen im 
Reglungsbereich anderer Systeme, wie der Wohnungswirtschaft mit unzureich end 
entwickelten barrierefreien Angeboten und fehlender Servicestruktur (Problemfall „Betreutes 
Wohnen“) zu schnelle Verlegung aus dem Krankenhaus in die Dauerpflege, der unzureichend 
entwickelten oder verordneten geriatrischen Rehabilitation  – insbesondere in ambulanten 
Formen, mangelhafte Einflussmöglichkeiten auf die Schaffung von stationären Pflegeplätzen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   67 
(„Seniorenimmobilie“ als Investitionsobjekt und nicht als integratives Instrument der 
Infrastrukturentwicklung). 
 
Zudem kann die Frage nach der Verso rgungsform nicht auf die wirtschaftlichen Auswirku ngen 
für den Sozialhilfeträger eingeschränkt werden. Natürlich ist die stationäre Unterbri ngung 
kostengünstiger, sobald die durch bezahlte Kräfte ambulant zu erbringenden Leistu ngen eine 
gewisse Größenordnung übersteigen.  
 
Für die Kommune als Gemeinwesen dürfte es allerdings eine kritische Größe geben für die 
Zahl der alt und hinfällig gewordenen Mitglieder, die ausschließlich institutionell versorgt 
werden können. Gefordert ist die Entwicklung von neuen Fo rmen der zivilgesellschaftliche n 
Teilhabe und des Welfare-Mix - Mischformen der Versorgung also, die familiale und freiwill ige 
Hilfen auch im vollstationären Bereich konzeptionell einbinden und auch die oft e xtrem 
belastete Versorgung in den Familien durch  Hilfen von außen ergänzt, um dort Überforderung 
bis hin zu Gewalt zu vermeiden. 
 
 
Mainz: 
 
Bei der Stadt Mainz wird der Grundsatz "ambulant vor stationär  durch folgende Maßnahmen 
umgesetzt: 
 
 alternative Wohnformen wie Wohngemeinschaften für Senioren, beso nders 
für Menschen mit Demenz 
 Pflegewohnen (ambulante Wohnformen in einer Seniorenwohnanlage mit 
intensiver Pflege durch einen Pflegedienst) 
 Angebote der Tagespflege  
 Kostenübernahme für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in stationären 
Einrichtungen mit dem Ziel der Rückkehr in das häusliche Umfeld 
 Entlastungsangebote für Angehörige (z.B. bei Demenzkranken werden 
kostenlose Gesprächsgruppen für Angehörige angeboten, um bei allen 
Problemen mit den Erkrankten mit Rat und Tat beizustehen – es gibt auch 
Selbsthilfegruppen, die von Institutionen vorgehalten werden. Darüber 
hinaus ist die ServiceStelle Demenz eine zusätzliche Beratungs - und 
Koordinierungsstelle für die Stadt Mainz mit dem Schwerpunkt Demenz. Es 
werden Schulungsinitiativen für Angehörige von D emenzerkrankten 
angeboten, hierbei werden Informationen über die Krankheit Demenz, 
Leistungen der Pflegeversicherung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht 
und gesetzliche Betreuung usw. weitergegeben)  
 Beratung durch die Pflegestützpunkte über die häusliche Pflege 
 
 
Oberhausen: 
 
Seit 01.09.2009 steuert die Stadt Oberhausen den beabsichtigten Zugang zur stationären 
Pflege durch eine eigenständige Prüfung der Heimnotwendigkeit. 
 
Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 2 SGB XII. Zur Durchführung wurden zwei examiniert e 
Pflegefachkräfte extern eingestellt – allerdings auf Vorgabe der Kommunalaufsicht zunächst 
befristet auf zwei Jahre. 
 
Alle Krankenhäuser, Betreuer und Pflegeeinrichtungen sind über das neue Verfahren 
informiert. 
 
Es findet zeitnah ein persönliches Aufsuchen mit einem standardisierten Testverfahren statt.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   68 
 
Seit 01.09.2009 wurde dieses Verfahren in 324 Fälle durchgeführt. Hiernach konnten 77 
(=23,77  %) Personen weiterhin im häuslichen Umfeld gepflegt werden. 
 
Die Einzelfallkosten liegen in Oberhaus en im h äuslichen Be reich 841,10  € unter den 
stationären. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Einrichtungen liegt derzeit bei 3,4 
Jahren. Anhand dieser Daten wird gegenüber der Kommunalaufsicht der Sparerfolg aufgrund 
dieser Steuerung dargestellt.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   69 
7. Ausblick 
 
Sparzwänge erhöhen Handlungsdruck 
 
Die Berichtserstellung für den Vergleich der Daten aus dem Jahr 2009 erfolgt im 
Juni 2010. Auf bundespolitischer Ebene haben die wirtschaftlichen 
Entwicklungen in Europa im Zusammenhang mit den Auswirkungen der globalen 
Finanz- bzw. Wirtschaft skrise dazu geführt, dass tiefgreifende Beschlüsse zu 
haushaltswirksamen Einsparungen bevorstehen. Um die genaue Ausrichtung der 
Sparprogrammen und Schwe rpunktsetzungen wird noch gerungen. Allerdings 
zeichnet sich jetzt schon ab, dass die noch zu beschließenden Maßnahmen 
sowohl Auswirkungen auf die finanzielle Situ ation der Kommunen insgesamt als 
auch speziell auf Sozialleistungen haben werden.  
 
Im Zusammenhang mit der bereits seit Jahren beschriebenen schlechten 
Finanzsituation der Gemeinden erhöht dies den Druck  in allen 
Leistungsbereichen der  Kommunen Einsparungen vorzunehmen. 
Selbstverständlich bleiben dabei vor Ort Überlegu ngen zur Dämpfung des 
Kostenanstiegs bei den Transferleistungen nach den Sozialgesetzbüchern  nicht 
aus.  
 
Um aus Sicht der Sozialämter  in diesen Prozessen auch unter fachlichen 
Gesichtspunkten gestaltend eingreifen zu können, ergeben sich neue 
Herausforderungen. Eine leistungsartenübergreifende Steuerung  sollte stärker in 
den Vordergr und gerückt werden, damit gewährleistet ist,  dass Modelle und 
Maßnahmen mit entlastenden Wirkungen auf die Ausgaben mit einer möglichst 
nachhaltigen fachlichen Perspektive versehen sind. Dies könnte die 
Schnittmengen im Bereich der Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe betreffen 
und auch Bedarfsgruppen mit multiplen Problemlagen an der Schnittstelle 
zwischen dem SGB XII und SGB II – also alle Bedarfsgruppen, bei denen davon 
ausgegangen werden kann , dass mehr als ein Hilfesystem aktiv ist. Im 
Zeitverlauf sollte ein Blick auf Übergänge zwischen Leistungsarten geworfen 
werden. Dabei ist die Verknüpfung der fachlichen und der fiskalischen 
Perspektive bedeutsam, damit von vornherein abgestimmt und persp ektivisch 
aus fachlicher Sicht sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden. Der 
Benchmarkingkreis versteht sich als bundesweites Projekt. Neben dem Vergleich 
der Kennzahlen, der Analyse guter Praxis sowie dem steuerungsorientierten 
Erfahrungsaustausch ist dies ei nes der wenigen Foren in denen 
leistungsartenübergreifend gedacht und unter der Abwägung fachlicher und 
fiskalischer Aspekte beraten werden kann.  
 
 
 
 
 
Leistungsartenüber-
greifende Steuerung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2009 
   70 
Die Sozialämter als Akteure in lokalen Netzwerken 
 
Die neu errichteten Pflegestützpunkte 2 sind nur ein Beispiel dafür, wie die 
Kommune stärker als Akteur in Netzwerken gefragt ist. Bereits seit Jahren 
werden sehr viele Leistungen durch freie Träger erbracht und immer stärker aus 
dem Verwaltungsapparat ausgelagert. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die stärkere 
Verlagerung der Betre uung auf Ehrenamtliche , das auch für den 
Benchmarkingvergleich relevant ist . Aber au ch in der Wohnungslosenhilfe,  der 
Schuldner- und Suchtberatung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege 
können grun dsätzliche Entwicklungen im kommunalen Interesse nur noch in 
Netzwerken b eeinflusst werden. Dazu kommt: F ür einen großen Teil der 
Bedarfsgruppen, die hier angedeutet sind, leistet die Ko mmune auch die 
Grundsicherungsleistungen bzw. einen Teil der Grunds icherungsleistungen nach 
dem SGB II.  
 
                                            
2 Mit unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern 
Netzwerkarbeit

2010/0411

4731 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.11.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0411  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2009 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege 
 
Vorlage vom: 27.10.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2009 zur Kenntnis. 
 
 
Anlagen: Benchmarkingbericht SGB XII 2009 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.10.2010: 
 
An dem Benchmarking 2009 haben sich insgesamt 11 mittelgroße Großstädte in Deutschland beteiligt 
und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. 
Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. 
Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. 
 
In der Aktivierung von Leistungsberechtigten der HLU liegen Steuerungsansätze für die Kommunen, 
durch die die betroffenen Personen befähigt werden sollen, vorübergehende Notlagen zu überwinden 
und den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten. Dabei steht nicht 
ausschließlich die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt bzw. die Wiederherstellung der 
Erwerbsfähigkeit, sondern ebenso die Aktivierung hin zu einer Teilhabe am Leben in der 
Gemeinschaft im Vordergrund. Hierzu kommt als steuerndes Instrument das Fallmanagement zum 
Tragen, dessen Einführung auch in Darmstadt seit dem 1. September 2010 in Umsetzung ist. 
 
Bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich in der 
Regel um Existenz sichernde Leistungen, die für die Kommune nicht steuerbar sind. Die Anzahl der 
Leistungsberechtigten wird im Wesentlichen durch die demographische Entwicklung sowie durch die 
Höhe der Renteneinkünfte bzw. des vorhandenen Vermögens beeinflusst.  
 
Die durchschnittlich gestiegenen Ausgaben in diesem Bereich sind insbesondere Folge des hohen 
Mietniveaus und der angepassten Anerkennung der erforderlichen Heizkosten an die 
höchstrichterliche Rechtsprechung.  
 
Die Ausgaben bei den ambulanten Leistungen der Hilfe zur Pflege liegen in Darmstadt mit 12.779,- 
Euro pro Einzelfall rund 5.000,-Euro pro Einzelfall höher als bei den übrigen Vergleichskommunen im 
Durchschnitt. 
Im Vergleich zum Vorjahr stieg diese Differenz pro Fall an.  
Im Bereich der Leistungen der Hilfe zur Pflege ist durch gezielte Einzelfallsteuerung allerdings ein 
stärkerer Einfluss der Kommunen auf das Leistungsgeschehen möglich, wobei die Steuerungsansätze 
vor dem Hintergrund einer komplexen Leistungslandschaft betrachtet und die Finanzierungsstrukturen 
zwischen überörtlichen und örtlichen Sozialhilfeträgern und Pflegekassen berücksichtigt werden 
müssen. 
 
Mit der Einrichtung bzw. dem Aufbau des Fachdienstes Pflege im März 2010 hat die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen, zukünftig 
passgenau Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege durch individuelle Fallsteuerung 
gewähren zu können. 
 
Die Umsetzung der Zielsetzung – Qualitätsentwicklung und Optimierung der Wirtschaftlichkeit der 
Sozialhilfeleistung durch Prävention im Zusammenhang mit der Vermittlung passgenauer Hilfen zur 
Pflege – gestaltet sich infolge der Rahmenbedingungen jedoch schwierig. Da der Fachdienst Pflege 
personell intern zu kompensieren ist, müssen die ausgewählten Sachbearbeiterinnen die notwendige 
Qualifizierung durchführen, die erst Mitte 2011 abgeschlossen sein wird. Auch die 
Stellenbesetzungssperre im Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen und die damit verbundene 
überdurchschnittlich hohe Fallzahlenbelastung der Beschäftigten wirkt sich auf die enge Kooperation 
zum Fachdienst Pflege aus. Die dringend notwendigen Steuerungsansätze werden damit verzögert.

3 
... 
Damit wird deutlich, dass zwar Steuerungspotential im Sinne von Maßnahmen der 
Qualitätsentwicklung und Kostenoptimierung notwendig ist, das jedoch ausreichende gut qualifizierte 
Personalressource voraussetzt, um wirksam zu werden. 
 
 
Darmstadt, 27.10.2010 
Ak/ks 
 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 591
TOP 1

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0411
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.10.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00