2010/0411
Kennzahlenvergleich SGB XII 2009 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege
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Benchmarking mittelgroßer Großstädte der Bundesrepublik Deutschland
Kennzahlenvergleich SGB XII 2009
Benchmarking – Schwerpunkte:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zur Pflege
Freigabefassung, 22. Juli 2010
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
2
Stä
Impressum Impressum
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Rothenbaumchaussee 11 D-20148 Hamburg
Tel.: 0 40 - 410 32 81 Fax: 0 40 - 41 35 01 11
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www.consens-info.de
Erstellt für:
Benchmarking mittelgroßer Großstädte der
Bundesrepublik Deutschland
Das con_sens-Projektteam:
Michael Klein
Christina Welke
Titelbild:
www.sxc.hu
B R A U N S C H W E I G
B R E M E R H A V E N
C H E M N I T Z
D A R M S T A D T
E R L A N G E N
K A S S E L
L A N D E S H A U P T S T A D T K I E L
L U D W I G S H A F E N A M R H E I N
M A I N Z
O B E R H A U S E N
S A L Z G I T T E R
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
3
1. Vorbemerkung ............................................................................................................ 6
2. Kernaussagen .......................................................................................................... 10
3. Kommunale Leistungen im Überblick ......................................................................... 12
3.1. Empfänger von existenzsichernden Transferleistungen .................................................... 12
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) ............................................................... 14
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug .......................................................... 15
3.4. Fokus: Aktivierung im SGB XII .................................................................................... 18
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ............................................................................... 25
4.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 25
4.2. Strukturdaten zu Leistungsberechtigten ........................................................................ 27
4.3. Ausgaben ................................................................................................................. 30
5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ........................................ 32
5.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 33
5.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten .................................................................. 35
5.3. Ausgaben ................................................................................................................. 38
6. Hilfe zur Pflege (HzP) ............................................................................................... 44
6.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 47
6.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten .................................................................. 54
6.3. Ausgaben ................................................................................................................. 57
6.4. Fokus: ambulant vor stationär..................................................................................... 61
7. Ausblick .................................................................................................................. 69
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
4
Abb. 1 – Einwohnerentwicklung ............................................................................................. 8
Abb. 2 – Kennzahl 15: Transferleistungsdichte ....................................................................... 13
Abb. 3 – Kommunales Leistungsportfolio ............................................................................... 14
Abb. 4 – Tabelle: Strukturdaten im Überblick ......................................................................... 16
Abb. 5 – Kennzahl 1: Dichte Leistungsberechtigte HLU a.v.E. pro 10.000
Einwohner unter 65 Jahren ..................................................................................... 26
Abb. 6 – Kennzahl 2: Anteile Leistungsberechtigte HLU a.v.E. nach Altersgruppen ..................... 28
Abb. 7 – Kennzahl 4: Anteile Leistungsberechtigte HLU a.v.E. nach Geschlecht ......................... 29
Abb. 8 – Kennzahl 12: Ausgaben pro Leistungsberechtigten HLU a.v.E..................................... 30
Abb. 9 – Kennzahl 25.1: Dichte Leistungsberechtigte GSiAE a.v.E. .......................................... 33
Abb. 10 – Kennzahl 25.1: Prozentuale Veränderung der Dichte GSiAE a.v.E.
von 2006 zu 2009 .............................................................................................. 34
Abb. 11 – Kennzahl 33: Anteile Leistungsberechtigte GSiAE nach Geschlecht ........................... 35
Abb. 12 – Kennzahl 34: Anteile Leistungsberechtigte GSiAE
nach Staatsangehörigkeit ...................................................................................... 37
Abb. 13 – Kennzahl 34a: Anteile Leistungsberechtigte GSiAE und Einwohner
nach Staatsangehörigkeit im Vergleich ................................................................... 38
Abb. 14 – Kennzahl 29.1: Ausgaben pro Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. ............................ 39
Abb. 15 – Kennzahl 29.4: Ausgaben pro Leistungsberechtigten GSiAE i.E. ................................ 41
Abb. 16 – Kennzahl 29.3: Ausgaben pro Einwohner über 65 Jahre GSiAE a.v.E. ....................... 42
Abb. 17 – Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ....................................................... 43
Abb. 18 – Kennzahl 71: Dichte Leistungsberechtigte HzP a.v.E ............................................... 48
Abb. 19 – Tabelle: Übersicht zum Umgang mit Haushaltshilfen ............................................... 49
Abb. 20 – Kennzahl 80: Dichte Leistungsberechtigte HzP i.E. ................................................. 51
Abb. 21 – Kennzahl 76: Dichte Leistungsberechtigte anderer Leistungen .................................. 52
Abb. 22 – Kennzahl 79: Anteil private Pflege an allen Leistungsberechtigten
HzP a.v.E. .......................................................................................................... 53
Abb. 23 – Kennzahl 73: Anteil Leistungsberechtigte HzP a.v.E. nach Geschlecht ....................... 55
Abb. 24 – Kennzahl 74: Anteil Leistungsberechtigte HzP i.E. und a.v.E.
nach Staatsangehörigkeit ...................................................................................... 56
Abb. 25 – Kennzahl 82: Ausgaben pro Leistungsberechtigten HzP a.v.E. .................................. 58
Abb. 26 – Kennzahl 85: Ausgaben pro Leistungsberechtigten HzP i.E....................................... 59
Abb. 27 – Kennzahl 81:Ist-Ausgaben pro Einwohner für HzP a.v.E und i.E. .............................. 61
Abb. 28 – Kennzahl 70 Anteil Leistungsberechtigte HzP a.v.E.
an allen Leistungsberechtigten HzP ........................................................................ 62
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
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Die teilnehmenden Städte mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern des
Benchmarking der mittelgroßen Großstädte:
Stadt Ansprechpartner E-Mail
Braunschweig Herr Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de
Bremerhaven Herr Pollert heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de
Chemnitz Frau Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de
Darmstadt Frau Koss birgit.koss@darmstadt.de
Erlangen Frau Manav gabriele.manav@stadt.erlangen.de
Kassel Herr Schaumburg peter.schaumburg@stadt-kassel.de
Kiel Herr Richter lutz.richter@kiel.de
Ludwigshafen am
Rhein
Herr Eberle hans-michael.eberle@ludwigshafen.de
Mainz Herr Harbers volker.harbers@stadt.mainz.de
Oberhausen Frau Siodmak brigitte.siodmak@oberhausen.de
Salzgitter Herr Fürbaß thomas.fuerbass@stadt.salzgitter.de
Bezeichnung Kurzbezeichnung
außerhalb von Einrichtungen wohnend a.v.E.
Bedarfsgemeinschaft BG
Einwohnerinnen und Einwohner EW
Eingliederungshilfe EGH
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
GSiAE
Hilfe zum Lebensunterhalt HLU
Hilfe zur Pflege HzP
in Einrichtungen wohnend i.E.
Kennzahl KeZa
Leistungsberechtigte LB
örtlicher Träger der Sozialhilfe ö Träger
Sozialgesetzbuch SGB
überörtlicher Träger der Sozialhilfe üö Träger
Ansprechpartner Ansprechpartner
Abkürzungen Abkürzungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
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1. Vorbemerkung
Im Rahmen des Benchmarking der mittelgroßen Großstädte werden Leistungs -
und Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten
Kapitel des SGB XII, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem vierten Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege nach dem
siebten Kapitel des SGB XII verglichen.
Aufgrund der äußerst differenzierten und komplexen Verflechtungen der
Zuständigkeitslandschaft werden Leistungen der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen nach dem sechsten Kapitel des SGB XII in einem
gesonderten Verfahren verglichen und sind somit nicht Gegenstand des
vorliegenden Berichts. Ebenso werden die Ergebnisse des kommunalen
Benchmarking zu den Leistungen nach dem SGB II in einem gesonderten Bericht
dargestellt.
Der Vergleich zu Vorjahreswerten ist in diesem Berichtsjahr eingeschränkter, da
sich die Zusammensetzung der Teilnehmer geändert hat. Die Hansestadt
Lübeck, die im letzten Vergleichsjahr am Benchmarking mitwirkte, ist im
aktuellen Berichtsjahr nicht mehr Teil des Vergleichsrings. Dafür ist die Stadt
Erlangen hinzug ekommen. Abweichende Strukturen in den Städten führen zu
unterschiedlichen Ergebnissen, so dass auf den eingeschränkten Vergleich der
Mittelwerte des Vorjahres hinzuweisen ist.
Die Datenlage ist insgesamt al s gut zu bezeichnen. Zum Zeitpunkt der
Berichtslegung konnten aus Mainz systembedingt keine Finanzdaten ermittelt
werden. Für Bremerhaven lagen Einwohnerdaten nicht vor, so dass auf
Vorjahresdaten zurückgegriffen wurde. Entsprechende Vermerke sind im
Untertitel der jeweiligen Grafiken zu finden.
Im Benchmarking zu Leistungen nach dem SGB XII wird mit drei
unterschiedlichen Kennzahlentypen gearbeitet. Dies sind „Dichten“, „Ausgaben
pro Leistungsberechtigten“ und „Anteile“.
Mit der Dichte wird das Verhältnis zwischen der Ausprägu ng eines bestimmten
Merkmals und einer definierten Bezugsgröße bezeichnet. Zur Ermittlung der
Kennzahl werden somit zwei Größen gebraucht, zwischen denen ein sinnvoller
Zusammenhang besteht, und die zueinander in Bezug gesetzt werden. Für die
Dichte der Personen, die bspw. das Merkmal Anspruch auf Leistungen der Hilfe
zum Lebensunterhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt – im Rahmen des
Benchmarking ist dies immer der Stichtag 31.12. – besitzen, ins Verhältnis
gesetzt zu bspw. 10.000 Einwohnern einer Stadt. Für die Berechnung der
Kennzahl Ausgaben pro Leistungsberechtigten wird die kumulierte Jahressumme
von den Gesamtausgaben für eine bestimmte Leistungsart durch die Anzahl der
Vergleichbarkeit
Kennzahlentypen
Dichte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
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Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12. dividiert. Eine Variante der Kennzahl
besteht, wenn die Gesamtausgaben auf Einwohner umgerechnet werden.
Für die Ermittlung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten muss in Kauf
genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende Merkmal im Laufe
des Betrachtu ngszeitraums zutraf, jedoch am Stichtag nicht mehr zutrifft,
quantitativ nicht abgebildet werden . Da die zur Verfügung stehenden
Auswertungen und Statistiken der teilnehmenden Städte die Darstellung
kumulierter Jahressummen von Empfängern zum größten Teil nicht ermöglichen,
lässt sich der beschriebene Effekt nicht vermeiden. Eine Relativierung entsteht
dadurch, dass er bei allen Städten gleichermaßen auftritt und die Werte somit
wieder vergleichbar sind. Da zudem alle im Zuge des Benchmarking erhobenen
Daten inhaltlich plausibilisiert werden, finden die Bewegungen im Fallbestand
zumindest auf qualitativem Weg Einzug in die Analyse der Daten.
Durch die Abbildung von Anteilen wird die Zusammensetzung einer
Grundgesamtheit anhand bestimmter Merkmale dargestellt. Damit wird die Frage
beantwortet, auf wie viele Personen die Merkmalsausprägung zutrifft. Ein
Beispiel ist Darstellung der Quote nach Geschlecht für eine bestimmte
Personengruppe, also die Höhe des Anteils von Frauen an allen
Leistungsberechtigten bspw. der HLU.
Für die vorliegenden Ausführungen soll noch ein Hinweis gegeben werden: Aus
Gründen der Lesbarkeit wurden in diesem Bericht entweder geschlechtsneutrale
Bezeichnungen genutzt oder zur Vereinfachung der Texte die männliche
Sprachform verwendet, diese bezieht immer beide Geschlechter ein.
Nachfolgend ist in einer tabellarischen Übersicht die Einwohnerentwicklung der
beteiligten Großstädte dargestellt.
Ausgaben pro
Leistungsberechtigte
Anteile
Einwohner-
entwicklung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
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ABB. 1 – EINWOHNERENTWICKLUNG
Stadt
Gesamteinwohnerzahl 2009
Veränderung Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-jährige Einwohner
Veränderung
15 bis unter 65-jährige Einwohner
Veränderung
65-jährige und ältere Einwohner
Veränderung
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-jährige Einwohner
Veränderung
15 bis unter 65-jährigen Einwohner
Veränderung
65-jährige und ältere Einwohner
BS 241.930 0,58% 0,40% 0,67% 0,41% 0,01% -0,01% -0,18% 0,60%
BHV 114.506 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% -0,70% -1,93% -0,85% 0,50%
C 240.629 -0,36% 2,80% -1,98% 2,34% -0,57% 2,89% -2,13% 2,03%
DA 142.237 0,88% 1,91% 0,85% 0,23% -0,04% 1,20% -0,50% 0,76%
ER 105.164 0,59% -0,29% 1,18% 0,61% 0,24% 0,11% 0,14% 0,72%
KS 192.241 0,15% -0,41% 0,26% 0,13% -0,08% -0,85% 0,04% 0,01%
KI 235.264 0,43% 0,00% 0,47% 0,54% 0,24% -0,50% 0,14% 1,10%
LU 158.456 -0,13% -0,91% -0,22% 0,73% -0,31% -0,90% -0,31% 0,14%
MZ 196.692 0,10% 0,05% -0,12% 1,02% -0,49% -0,21% -0,95% 1,10%
OB 213.249 -0,89% -2,65% -0,65% -0,56% -0,80% -2,99% -0,55% -0,16%
SZ 102.675 -0,96% -2,99% -0,96% 0,26% -0,92% -2,48% -0,98% 0,20%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten Großstädten
2008 auf 2009 2007 auf 2008
BHV: 09: Da auf Daten des Vorjahres zurückgegriffen wurde, sind keine Abweichungen zu ermitteln
Im Vergleich zum Vorjahr ist für die Einwohnerentwicklung in den Städten
Chemnitz und Ludwigshafen, besonders aber in Oberhausen und Salzgitter ein
Rückgang zu beobachte n. In allen anderen Städten ist ein Anstieg zu
verzeichnen, der im Vorjahr lediglich für drei Städte vorlag. Während sich bspw.
in Darmstadt die Einwohnerzahl in 2008 rückläufig entwickelte, kommt es für
das aktuelle Berichtsjahr zum stärksten Anstieg unter allen betrachteten Städten.
Außer in Oberhausen und Salzgitter steigen die Einwohnerzahlen entweder an
oder entwickeln sich weniger stark als im Vorjahr zurück.
In der Tabelle zur Einwohnerentwicklung werden auch Alterskohorten dargestellt.
Vor Allem in Chemnitz und Mainz sind deutliche Zuwachsraten bei den über 65 -
Jährigen zu verzeichnen und damit in der Bevölkerungsgruppe, die nicht m ehr
auf dem Arbeitsmarkt agiert und dauerhaft auf Transferleistungen angewiesen
ist, wenn die Einkommen sverhältnisse den Lebensunterhalt nicht si cher stellen
können. Im Gegensatz zum Vorjahr, als dies lediglich in Chemnitz durch den
Zuwachs der unter 15 Jährigen ausgeglichen werden konnte, kann nun eine
Kompensation auch in anderen Städten verzeichnet werde n. Lediglich in
Oberhausen ist eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Künftig sind
weitere Zuwachsraten für die über 65 Jährigen zu erwarten, durch die sich die
demografische Entwicklung abzeichnet. Der Einfluss auf kommunale
Sozialleistungen wird si ch dadurch stärker auf die Ausgaben auswirken. Die
weitere Analyse und Begleitung von Steuerungsprozessen in diesem
Alterskohorten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
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Leistungsbereich ist daher sowohl aus finanzwirtschaftlicher Sicht wie auch aus
kommunalpolitischer Sicht für die Städte von Bedeutung.
Da aus Bremerhaven aus datentechnischen Gründen noc h keine
Einwohnerzahlen für 2009 vorliegen, werden bei allen einwohnerbezogenen
Berechnungen die Einwohnerdaten aus 2008 verwendet.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
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2. Kernaussagen
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen
Existenzsichernde Leistungen sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, im vorliegenden Bericht
jeweils außerhalb von Einrichtungen, und die Leis tungen aus dem Rechtskreis
des SGB II. Im Gegensatz zu der Entwicklung des Vorjahres stieg die
Gesamtdichte der LB von existenzsichernden Leistungen wieder an. Dies ist
hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Personen, die auf
existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, im Berichtsjahr
zugenommen hat. Über die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII werden die originär kommunalen
Leistungen zur Existenzsicherung abgedeckt.
Maßnahmen zur Aktivierung für diesen Personenkreis verfolgen in erster Linie
das Ziel der psy chosozialen Stabilisierung und der Unte rstützung der
Leistungsbezieher. Somit wird größtenteils eine Integration auf dem Arbeitsmarkt
als mittel- langfristige Perspektive verfolgt.
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
Die Zahl der Leistungsberechtigten und auch die Ausgaben für die Hilfe zum
Lebensunterhalt sind nicht in großem Ausmaß gestiegen. Wie im Vorjahr dür ften
Schwankungen im Zugang größtenteils auf unterschiedliche Schnitt -
stellengestaltungen zwischen den Sozialämtern und den ARGEn im Umgang mit
vorübergehend erwerbsgeminderten Personen zurückzuführen sein. Die
Fluktuationsrate kann nach wie vor als grunds ätzlich hoch bezeichnet werden:
Dies ist durchaus gewünscht, da der Leistungsbezug nach dem 3. Kapitel
SGB XII als eine Durchlaufstation gedacht ist.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
Die Entwicklung der Dichte war im Städtevergleich uneinheitlich. Es kam zu
Anstiegen und Rückgängen. Im Mittelwert blieb die Zahl der Personen, die auf
Leistungen nach dem 4. Kapitel angewiesen sind, gleich. Nach wie vor gilt die
Annahme, dass dieser Per sonenkreis weiter ansteigen wird, da perspektivisch
zunehmend Alterskohorten in das Rentenalter eintreten, deren Erwerbsleben
über größere Strecken mit Zeiten hoher Arbeitslosigkeit zusammen fiel.
Zusammen mit den Folgen des demografischen Wandels liegt hi er für die
Kommunen eine besondere Herausforderung vor.
Hilfe zur Pflege
Seit mehreren Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Dichte der
Leistungsberechtigten in der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem siebten
Kapitel des SGB XII zu beobachten. In dieser Entwicklung zeigen sich die
Auswirkungen des demografischen Wandels. Auch die Zahl der
Leistungsberechtigten nach dem SGB XI – der sozialen Pflegeversicherung –
Anstieg der
existenzsichernden
Leistungen
Leichter Anstieg der
Dichte in der HLU
Gleichbleibende
Dichte in der GSiAE
Anstieg der Dichte in
der HzP
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
11
steigt stetig. Für 2009 wird die aktuellste Auswertung der Pflegestatistik erstellt,
die bei Redaktionsschluss allerdings noch nicht vorlag.
Vor dem Hintergrund immer stärkerer Sparzwänge wird in den Kommunen
diskutiert, wie sich die Transferleistungen nach dem SGB XII besser steuern
lassen, wie sich also der An stieg der Kosten zumindest dämpfen lässt. Deutlich
wird, dass entsprechende Strategien die Besonderheiten vor Ort berücksichtigen
sollten und dass eine Verknüpfung fiskalisch wirksamer mit fachlich fundierten
und tragfähigen Ansätzen von besonderer Bedeutu ng ist, aber gleichzeitig auch
eine besondere Herausforderung darstellt.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
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3. Kommunale Leistungen im Überblick
Bevor die einzelnen Leistungsarten behandelt werden, soll zunächst ein
Überblick über das kommunale Leistungsgeschehen im SGB XII gegeben werden.
Die Darstellung der Transferleistungsdichte wird um die Leistungsbezieher nach
dem SGB II ergänzt. Hierdurch können soziale Belastungsprofile der beteiligten
Städte verdeutlicht werden. Im kommunalen Leistungsportfolio werden
Ausgabenanteile für die Leistu ngsarten Hilfe zum Lebensunterhalt,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Hilfe zur Pflege an
den Gesamtausgaben angezeigt. Es folgen Aussagen zu den Strukturen der
Personengruppen im Leistungsbezug nach den Merkmalen „Geschlecht“ und
„Staatsangehörigkeit“.
Der Benchmarkingkreis hat sich mit dem Thema Aktivierung in der Hilfe zum
Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
befasst. Hierzu wurden aus den Städten Praxisbeispiele aufgeführt, die am
Schluss des Kapitels behandelt werden.
3.1. Empfänger von existenzsichernden
Transferleistungen
Neben den Leistungen des SGB XII, die zur Sicherung der Lebensgrundlage
dienen, existieren hierzu weitere Leistungen nach dem SGB II. Diese machen
einen Großteil der existen zsichernden Leistungen aus und werden aus diesem
Grund in einem gesonderten Bericht vertieft behandelt.
Die folgende Abbildung zeigt die Dichten der Leistungsberechtigten von HLU,
GSiAE und von Leistungen nach dem SGB II jeweils bezogen auf 1.000
Einwohner. Für die HLU und die GSiAE beziehen sich die Angaben auf
Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
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ABB. 2 – KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE
102,8
181,5
129,0
91,3
46,2
135,2 140,8
121,7
76,1
126,6
112,9 113,1 114,9
10,3
20,3
6,3
9,6
5,5
17,7 14,9
11,2
8,9
11,5
11,0 11,5 11,61,4
2,5
1,8
6,1
1,0
3,0 2,1
0,6
1,2
1,6
1,4 2,0 2,1
0
50
100
150
200
250
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 08 MW 09
KeZa 15: Dichte der Leistungsberechtigten (31.12.) von existenzsichernden Leistungen pro
1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr 2009
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der
Empfänger
von HLU
a.v.E. pro
1.000 EW
gesamt
Dichte der
Emfänger
von GSiAE
a.v.E. pro
1.000 EW
Dichte der
Empfänger
von SGB II
pro 1.000
EW
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008
Der Mittelwert der Transferleistungsdichte liegt für das aktuelle Berichtsjahr bei
128,6 Personen von 1.000 Einwohnern. Damit nimmt r und jede achte Person
im Mittelwert der einbezogenen Städte Leistungen zur Existenzsicherung in
Anspruch. Der Vorjahreswert lag bei 126,6, so dass sich die Transferleistungs -
dichte im Gegensatz zum ermittelten Trend des Vorjahres erhöht hat.
Deutlich sichtbar ist die dominante Stellung der Leistungsberechtigten von
SGB II-Leistungen. Im Vergleich zu den beiden anderen Leistungsarten ist hier
die deutlichere Erhöhung auszumachen. Sie steigerte sich von 113,1 auf 114,9
Personen von 1.000 Einwohnern und erfüllt damit die aufgrund der
Wirtschaftskrise befürchtete Zunahme der Leistungsdichte für das Ber ichtsjahr
2009. Es muss auch in Hinblick auf die aktuellsten Finanzentwicklungen
weiterhin mit einer zukünftigen Verstärkung des Bedarfs an existenzsichernden
Leistungen gerechnet werden, der mit einer zeitlichen Verzögerung entsteht.
Auch wenn in diesem B ericht Personen betrachtet werden, die derzeit nicht
erwerbsfähig sind, ist eine Zunahme der SGB II-Leistungsberechtigten zu
erwarten. I nfolgedessen werden auch die Bezieher von Leistungen nach dem
SGB XII weiter ansteigen, da die Aufnahmefähigkeit des ersten Arbeitsmarktes
für erst zu aktivierende Personen noch geringer ausfällt.
Die Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE liegt mit 11, 6 Personen von
1.000 Einwohnern klar über der Dichte der Personen im HLU -Leistungsbezug,
die für 2009 bei 2,1 von 1.0 00 Einwohnern ermittelt wurde. In beiden
Leistungsbereichen hat sich im Vergleich zum Vorjahr der Mittelwert der Dichten
leicht erhöht. Der Bezug von Leistungsarten zur Sicherung des Lebensunterhalts
Anstieg der
Transferleistungs-
dichte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
14
kann für Leistungsberechtigte je nach Alter oder Erwerbs status wechseln. Ohne
ausreichende Rentenansprüche löst die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung Leistungen nach dem SGB II ab, wenn das 65. Lebensjahr
vom Leistungsberechtigten erreicht wird . Bei Vorl iegen einer nicht vorhandenen
Erwerbsfähigkeit von SGB II-Leistungsempfängern per Definition wandelt sich der
Leistungsbezug in Hilfen nach dem dritten oder vierten Kapitel des SGB XII.
Möglich und vom Gesetzgeber beabsichtigt, ist auch die Rückkehr von
Leistungsberechtigten der HLU in den SGB II-Leistungsbezug. Hierzu bedarf es
Aktivierungsbemühungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, die im
gesonderten Abschnitt Berücksichtigung finden. Dabei kann es auch um die
Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt gehen.
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II)
Das hier dargestellte Leistungsportfolio der am Benchmarking beteiligten Städte
umfasst Leistungen der HLU, GSiAE und der HzP. Die Abbildung zeigt den Anteil
der Ist -Ausgaben pro Einwohner im Mittelwert der mittelgroßen Großstädte an
allen Ist-Ausgaben für die genannten Leistungsarten. Nicht inbegriffen sind
Leistungen nach dem SGB II sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderung. Beide Leistungsarten werden vom Benchmarkingkreis in
gesonderten Berichten behandelt.
ABB. 3 – KOMMUNALES LEISTUNGSPORTFOLIO
55,9
34,1
10,0
Kommunales Leistungsportfolio:
Ausgabenstruktur im Mittelwert der Benchmarking -Städte
für SGB XII-Leistungen 2009
Anteil der Ist-Gesamtausgaben pro EW für GSiAE a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt
Anteil der Ist-Gesamtausgaben pro EW für HzP a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt
Anteil der Ist-Gesamtausgaben pro EW für HLU a.v.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt
MZ: 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens können die Ausgaben zurzeit nicht
einbezogen werden
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
15
Weiterhin stellen die Ausgaben für Leistungen der G SiAE die fiskalisch
bedeutsamste Position unter den betrachteten Leistungsarten dar. Mehr als die
Hälfte der kommunalen Ausgaben werden für existenzsichernde Leistungen nach
dem vierten Kapitel des SGB XII erbracht. Mehr als ein Drittel der Ausgaben
werden für Leistungen der Hilfe zur Pflege aufgewendet. Der Ausgabenanteil für
Leistungen der HLU ist von den betrachteten Leistungsarten mit rund 10 % der
Geringste.
Diese Verteilung lag im Vorjahr in ähnlicher Weise vor. Dabei erhöhte sich der
Ausgabenanteil für Leistungen der GSiAE pro Einwohner, während sich die
Anteile für Leistungen der HzP und HLU pro Einwohner senkten.
Durch die demografische Entwicklung mit einer längeren Lebenserwartung
Einzelner steigt das durchschnittliche Alter in der Bevölkerung und führt zu der
Annahme, dass zukünftig mit einer Erweiterung der Ausgaben für Leistungen der
GSiAE, aber auch der HzP zu rechnen ist. Sinkende Rentenversicherungsbeiträge
für Leistungsbezieher nach dem SGB II werden zukünftig den Leistungsanspruch
für Hilfen der GSiAE erhöhen.
Steuerungspotential auf die Ausgabenentwicklung liegt für die Kommunen vor
allem im Bereich der Hilfe zur Pflege , da in diesem Bereich im Vergleich zu den
anderen Leistungsarten mehr Einfluss auf die zu erbr ingenden Leistungen und
die Angebotsstruktur genommen werden kann. Unter dem Gesichtspunkt der
Steuerung finden seitens der Städte auch in den Leistungsarten HLU und GSiAE
Aktivierungsbemühungen statt, die jedoch aufgrund der spezifischen Zielgruppen
in ihren Auswirkungen beschränkt sind.
3.3. Struktur der Personengruppen im
Leistungsbezug
Die Struktur der Leistungsberechtigten wird für die drei Leistungsarten mit den
Merkmalen „Geschlecht“ und „Staatsangehörigkeit“ durchgeführt. In der
folgenden Tabelle wer den entsprechende Anteile dargestellt. Weitere
Differenzierungen werden in den entsprechenden Unterkapiteln vorgenommen.
Ausgaben für GSiAE
bedeutendste
Position
Steuerungsrelevanz
HzP
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
16
ABB. 4 – TABELLE: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
Dichte HLU a.v.E. 1,4 2,5 1,8 6,1 1,0 3,0 2,1 0,6 1,2 1,6 1,4 2,1
Dichte GSiAE a.v.E. 10,3 20,3 6,3 9,6 5,5 17,7 14,9 11,2 8,9 11,5 11,0 11,6
Dichte HzP a.v.E. 1,0 3,1 1,6 1,5 0,7 3,2 2,6 0,7 4,1 1,7 0,7 1,9
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
Anteil Frauen 51,3 50,5 52,1 50,8 51,0 52,2 51,4 50,9 52,1 51,5 51,2 51,4
Anteil Frauen über 65
Jahre an allen über 65 59,2 57,6 59,3 58,8 58,5 60,3 58,7 57,2 57,7 58,5 57,8 58,5
Anteil EW ohne dt.
Staatsangehörigkeit 7,4 9,4 2,8 16,0 13,1 12,7 8,1 20,1 15,1 11,4 9,3 11,4
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
HLU a.v.E. weiblich 48,2 47,7 39,6 45,7 40,4 41,9 48,2 50,0 48,3 46,2 42,2 45,3
GSiAE gesamt weiblich 55,3 57,7 52,0 57,5 53,9 56,1 55,7 57,2 53,1 59,5 56,0 55,8
HzP a.v.E. weiblich 63,9 66,6 58,9 54,4 55,1 61,8 69,9 66,1 62,7 67,6 58,3 62,3
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
HLU a.v.E. ohne dt.
Staatsangehörigkeit 6,0 8,1 6,1 18,1 15,4 11,4 10,4 23,4 14,2 10,5 19,7 13,0
GSiAE gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit 10,5 14,0 20,7 28,8 28,6 21,2 13,4 22,8 23,0 17,3 9,7 18,6
HzP gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit 2,7 3,7 13,1 14,1 23,2 12,6 8,1 5,9 10,5 4,9 3,6 9,3
Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit
Dichten SGB XII pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008
BHV, ER: 09: Ergebnisse für die GSiAE beziehen sich nur auf Leistungsberechtigte a.v.E.
Entsprechend den Ausgaben des kommunalen Leistungsportfolios erhalten die
meisten Personen Leistungen der GSiAE. Deutlich wird jedoch auch die
überproportionale Bedeutung der Hilfe zur Pflege für den Fiskus. Die Dichte der
Leistungsberechtigten der GSiAE übersteigt die der HzP um das Sechsfache,
während die Ausgaben für Leistungen der GSiAE lediglich um etwa das
Eineinhalbfache über denen für Leistungen der HzP liegen (vgl. Abb. 3 –
Kommunales Leistungsportfolio). Eine Person im Leistungsbezug der HzP
verursacht also wesentlich höhere Ausgaben als ein Leistungsberechtigter der
GSiAE. Ursache hierfür sind die hohen Kosten, die du rch die pflegerische
Versorgung entstehen einerseits, bei gleichzeitig besteh enden Abweichungen der
Vorschriften zur Berücksichtigung des Einkommens der Leistungsberechtigten
andererseits.
Die Illustration der Mittelwerte von Ante ilen nach dem Merkmal Geschlecht
zeigen für die Einwohner insgesamt einen überwiegenden Anteil von Frauen an
der Bevölkerung. Unter den Leistungsberechtigten der HLU nehmen sie dagegen
einen unterdurchschnittlichen Anteil von 45, 3 % ein und verdeutlichen d amit
das überproportionale Vorkommen von Männern in der HLU. In der Leistungsart
GSiAE werden hingegen mit 55, 8 % von deutlich mehr Frauen Leistungen in
Anspruch genommen. Noch größer ist ihr Anteil an den Personen, die Leistungen
der Hilfe zur Pflege erha lten. 62, 3 % aller Leistungsberechtigten mit
pflegerischer Versorgung sind Frauen.
Anteile nach
Geschlecht
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
17
Leistungen der GSiAE und HzP werden im überwiegenden Maße von Personen
im Alter über 65 Jahre in Anspruch genommen. Der Anteil der Frauen über 65
Jahre an der Bevölkerung gleichen Alters liegt bei 58,5 %. Hierdurch relativiert
sich die Aussage zur GSiAE. Der Vergleich dieser Altersklassen zeigt einen
unterdurchschnittlichen Leistungsbezug von Frauen in dieser Leist ungsart. Für
die HzP bleibt es dagegen bei der stärkeren Aus prägung von Frauen mit
Leistungsanspruch.
In Hinblick darauf, dass durch die drei untersuchten Leistungsarten die Abfolge
der Lebensphasen abgebildet wird, ist der hohe Anteil der Frauen plausibel. Eine
durchschnittlich höhere Lebenserwartung und ein nie drigeres Rentenniveau von
Frauen führen dazu, dass der weibliche Anteil der Leistungsberechtigten von der
HLU über die GSiAE hin zur HzP zunimmt.
Im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch in allen drei Leistungsarten eine Abnahme
des Frauenanteils zu beobachte n. Obwohl die beschriebenen Faktoren nach wie
vor ihre Wirkung zeigen, ist hierin doch die Tendenz einer Angleich ung zu
erkennen. Der gesellschaftliche Wandel der letzten Jahrzehnte führt auch zu
einem Wan del innerhalb von Familien, in denen zunehmend beid e Elternteile
erwerbstätig sind oder Frauen eigenverantwortlich die Existenzsicherung
übernehmen.
Bei der Betrachtung der Einwohner nach Staatsangehörigkeit zeigen sich
deutliche Unterschiede zwischen den Städten. Die Quo te der Einwohner ohne
deutsche Staatsangehörigkeit ist mit 2,8 % in Chemnitz am niedrigsten und mit
20,1 % in Ludwigshafen am höchsten. Im Mittelwert der Städte haben 11,4 %
keine deutsche Staatsangehörigkeit.
In den Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterh alt und der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung sind Personen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit gegenüber ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung
überrepräsentiert. Bei der HLU liegt die Quote mit 1 3,0 % für diesen
Personenkreis leicht über dem Durchschnitt in der Bevölkerung, während sie in
der GSiAE mit 1 8,6 % deutlich darüber ermittel t wurde. Einzig in der Hilfe zur
Pflege sind die Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit annähernd gleich
vertreten.
Für die erhobenen Daten liegt das Merkma l Staatsangehörigkeit zugrunde.
Hiermit werden nicht alle Bürger mit Migrationshintergrund erfasst, von denen
viele über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.
Zudem ist zu beachten, dass sich die Vergleichsdaten auf die
Gesamtbevölkerung beziehen. Von der GSiAE sind jedoch überwiegend Personen
ab einem Lebensalter von 65 Jahren betroffen.
Anteile nach
Staatsangehörigkeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
18
3.4. Fokus: Aktivierung im SGB XII
Steuerungsansätze liegen für Kommunen in der Aktivierung von
Leistungsberechtigten der HLU, d ie den Empfänger der Hilfe befähigen soll, die
vorliegende Notlage zu überwinden und den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften
und Mitteln zu bestreiten. Dabei steht nicht die Vermittlung in den ersten
Arbeitsmarkt im Vordergrund. Vielmehr geht es um die Akt ivierung hin zu einer
aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, welche durch Vorbereitung
von Kontakten, Begleitung zu sozialen Diensten oder das Hinwirken auf
Inanspruchnahme von Schuldnerberatungen oder andere Fachberatungsstellen
erreicht werden kann. Darüber hinaus können Tätigkeiten angeboten werden, die
vorbereitet und begleitet werden. Hierdurch können Leistungsberechtigte bspw.
zu einem eh renamtlichen Engagement aktiviert werden, welches unter
Umständen zu einer Qualifikation führt, die die Mö glichkeit einer Beschäftigung
auf dem zweiten oder sogar ersten Arbeitsmarkt erhöhen kann. Dann wird die
Gestaltung der Schnittmenge zu den Leistungsträgern des SGB II von Bedeutung.
In einigen Städten kommen hier als steuerndes Instrument
Aktivierungsprogramme wie das Fallmanagement zum Einsatz. In der Praxis wird
jedoch häufig das Verhältnis zwischen den Bemühungen zur Aktivierung und
dem dami t verbundenen Nutzen abgewogen, i nsbesondere dann, wenn die
absolute Zahl der Leistungsberechtigten in einer Stadt gering ist.
Der Gesetzgeber bietet mit dem § 11 SGB XII einen Ansatzpunkt, der es
ermöglicht, steuernd auf die Aktivierung von Leistungsberechtigten hin zu
wirken. In Absatz 1 und 2 des Paragraphen heißt es:
„(1) Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Buches werden die
Leistungsberechtigten beraten und, soweit erforderlich, unterstützt.“
„(2) Die Beratung betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die
eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur
aktiven Teilnahme am Leben in der G emeinschaft und zur Überwindung
der Notlage. Die aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
umfasst auch ein gesellschaftliches Engagement. (…)“.
Weitere Vorgaben durch den Gesetzgeber bestehen nicht. Entsprechende
Aktivitäten und Maßnahmen liegen somit im Ermessen des Sozialhilfeträgers.
Zielgruppe bei den folgenden Ausführungen ist der Personenkreis, der
existenzsichernde Leistungen im Rahmen des SGB XII erhält und wegen
Krankheit oder Behinderung auf ab sehbare Zeit außerstande ist, unter den
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens d rei Stunden
täglich erwerbstätig zu sein. Sofern eine solche volle Erwerbsminderung ohne
ausreichende eigene Mittel für den existenzsichernden Lebensunterhalt eintritt,
Zielsetzung und
Steuerungsinteresse
Rechtliche
Grundlagen
Zielgruppe
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
19
ist ein lebenslanger Transferleistungsbezug zu befürchten, wenn keine
Aktivierung erfolgt. Eine strukturierte Beratung und Begleitung ist daher allein
schon deswegen sinnvoll und notwendig, um Perspektiven für ein mehr
selbstbestimmtes Leben offen zu halten. Diese erfolgen in einigen Städten auf
Grundlage des § 12 SGB XII, der Leistungsabsprachen zwischen
Leistungsberechtigten und Leistungsträgern vorsieht und regelt. In Chemnitz
werden bspw. etwa 60 % der Personen im HLU -Bezug durch
Leistungsabsprachen bedient. In Oberhausen ist der Einsatz abhängig von den
jeweiligen Erfolgsaussichten. Wenn diese vorliegen, werden sie in Chemnitz auch
für Leistungsberechtigte der GSiAE oder HzP angewandt. Zurzeit bet rifft dies 3
bis 5 % der Personen, die im Bezug der beiden Leistungsarten stehen.
Bei der Entwicklung, Steuerung und Bewertung von entsprechenden Maßnahmen
und Projekten sind Fragen der Leistungsabgrenzung, der differenzierten
Leistungsbeschreibung sowie der Dialog mit freien Trägern, die größt enteils
Angebote zur Aktivierung durchführen, von besonderer Bedeutung.
Die Steuerungsrelevanz in diesem Feld wurde von den Teilnehmern des
Benchmarkingkreises identifiziert und im Laufe des Jahres 2010 weiterführend
behandelt. Als Zugangsmöglichkeit zur Thematik wurde die Darstellung und
Beschreibung von Projekten gewählt, die in den beteiligten mittelgroßen
Großstädten im Hinblick auf die aktivierende Unterstützung der
Leistungsberechtigten durchgeführt werden. R elevante Parameter, die
hinsichtlich der Prozesse und Strukturen vor Ort berücksichtigt werden sollten ,
werden durch die folgenden Fragestellungen einbezogen. Dabei macht die Liste
der Fragen deutlich, dass nicht die Heranführung an den Arbeitsmarkt als
primäres Ziel der Beratungs- und Aktivierungsansätze zu sehen ist.
1) Was wird vor Ort beim Sachbearbeiter getan, um die persönliche Situation
(über die Existenzsicherung hinaus) des Klienten wahrzunehmen?
2) Gibt es eine spezielle Qualifizierung für die Aufgaben der Aktivierung?
3) Welche Möglichkeiten bestehen für den Klienten, sich aktiv in der
Gesellschaft zu beteiligen?
4) Welche Unterstützung bieten die Ämter zur Entfaltung der
Selbsthilfepotenziale an?
5) Welche Unterstützung bieten die Ämter bei der Vermittlung von Kontakten zu
anderen sozialen Diensten/Fachberatungsstellen an?
6) Welche Strategien bestehen zur Heranführung an die Anforderungen des
Arbeitsmarktes?
7) Welche Abgangsgründe liegen vor?
Aktivierungs-
relevante Parameter
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
20
Braunschweig:
Bei der Stadt Braunschweig, Stelle 50.33. Soziale Sicherung SGB XII existiert eine halbe
Stelle Fallmanagement, besetzt mit einer Dipl. Sozialarbeiterin/Dipl. Familien - und
Lebensberaterin. Der Aufgabenbereich ist begrenzt auf den Kundenbereich HLU, der aktu ell
etwa 300 Kunden umfasst. Kunden aus dem Bereich GSiAE werden nur im Ausnahmefall
beraten.
Informationen zur persönlichen Situation des Kunden und zu Arbeitsunfähigkeit auslösenden
Störungen oder Erkrankungen, sowie amtsärztliche Maßnahmenvorschläge zu r Verbesserung
der Leistungsfähigkeit werden den aktuellen amtsärztlichen Gutachten entnommen.
Erstgespräche und Grobanamnese, falls vorhanden unter Einbeziehung von Profiling -Mappen,
Miteinbeziehung eventuell existierender Kontaktpersonen vertiefen den Ei nblick in die
Gesamtsituation des Kunden. Für das weitere Vorgehen ist die Vertrauensbildung
ausschlaggebend.
Das Fallmanagement berät und begleitet angelehnt an die Methode des Case Managements
mit dem Focus, als Clearingstelle zu fungieren. In der Umse tzung bedeutet dies u.a. folgende
Schritte: Feststellung der vorhandenen Kompetenzen und Defizite, Stärkung der Ressourcen,
Hilfeplanung und passgenaue Vermittlung zu in Frage kommenden Kooperationspartnern, die
den Kunden dann je nach Hintergrund im Sinne des SGB XII § 11 unterstützen.
Kooperationspartner sind zum Beispiel Beratungsstellen, Psychotherapeuten, Fachärzte,
Integrationsfachdienst für Behinderte, berufliche Reha -Stätten, kirchliche Einrichtungen oder
auch gesetzliche Betreuer. Eine Vielzahl der Kunden benötigt zunächst ein intensives Coaching
durch das Fallmanagement, oder sogar die Einleitung einer sozialen ambulanten Betreuung.
Im Einzelfall werden spezielle Verhaltenstrainings eingeleitet und begleitet.
In Braunschweig wurde für alkoholkra nke Menschen ein Projekt SGB XII in Kooperation mit
dem Lukas-Werk Suchthilfe gGmbH erarbeitet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine intensive
Begleitung durch das Fallmanagement während der gesamten Projektdauer die Effektivität in
hohem Maße fördert. Nur wenige Kunden erfüllen allerdings die Voraussetzungen zur
Teilnahme.
In ausgesuchten Einzelfällen werden Kunden direkt vom Fallmanagem ent unter Einbeziehung
eventuell vorhandenen Kooperationspartnern bei der Suche nach einem
Arbeitserprobungsplatz unterstützt und begleitet.
Die Strategie zur Heranführung an die Anforderungen des Arbeitsmarktes besteht darin, die
Ressourcenarbeit zu fördern und individuelle Möglichkeiten zu schaffen, in denen Defizite
bearbeitet werden, bzw. erlernt werden kann, damit umzugehen.
Kunden, die die Belastungsfähigkeit erreicht haben, die als Folgeschritt einen Arbeitsversuch
an einem geschützten Arbeitsplatz ansagt, stagnieren an dieser Stelle aufgrund des
mangelnden Angebots. Die Problematik liegt darin, dass sie den Anfo rderungen der Angebote
der Arge noch nicht genügen, es aber kein SGB XII Angebot in der erforderlichen Form gibt. Es
ist insgesamt davon auszugehen, dass ein hoher Prozentsatz der Kunden das Ziel, die
Arbeitsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt zu erlangen, nicht erreichen kann.
Die Kunden, die durch die Teilnahme am Angebot des Fallmanagement den Weg in die
Arbeitsfähigkeit schaffen, verfügen in der Regel noch über gewisse Ressourcen, fühlen sich
angenommen und arbeiten über eine längere Zeit intensiv mit.
Maßnahmen zur
Aktivierung in den
mittlegroßen
Großstädten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
21
Chemnitz:
1) In Fällen des dritten und vierten Kapitels wird die persönliche Situation der Klienten
im Rahmen der Leistungsabsprachen und des Hilfeplans durch die Sachbearbeiter
vertieft behandelt.
2) Zur Qualifizierung für die Aufgabe der Aktivierung we rden Sachbearbeiter in
Gesprächsführung und im Umgang mit psychisch erkrankten Personen fortgebildet.
3) Zur aktiven Beteiligung der Klienten in der Gesellschaft werden gemeinnützige
Tätigkeiten angeboten.
4) Zur Entfaltung von Selbsthilfepotenzialen werden Empf ehlungen bezüglich der
Teilnahme an Selbsthilfegruppen ausgesprochen. Um das vorhandene
Leistungsangebot umfassend abbilden zu können, wird ein entsprechender Katalog
erarbeitet, der in der Beratungssituation genutzt werden soll, um passende Angebote
zu identifizieren.
5) Sachbearbeiter führen telefonische Terminabsprachen mit Fachdiensten durch, um
Leistungsberechtigte zu vermitteln. Für besonders labile Klienten besteht das
Angebot einer persönlichen Begleitung zu Terminen durch den Sachbearbeiter, wenn
diese f ür den Betroffenen von besonderer Relevanz sind. Dies können bspw.
Begutachtungen oder Antragstellungen sein.
6) Die Heranführung an den Arbeitsmarkt geschieht im Rahmen der Hilfeplanung und
bei Leistungsabsprachen. Darüber hinaus werden gemeinnützige Täti gkeiten
angeboten, die jedoch nicht primär das Ziel der Integration in den Arbeits markt
verfolgen, sondern viel mehr dazu beitragen, den Leistungsberechtigten sozial zu
integrieren und ihm eine stabilisierende Tagesstruktur anzubieten.
7) Folgende Abgangsgründe liegen vor:
Abgabe an SGB II (nach Entscheidung der Einigungsstelle)
Bewilligung von EU-Rente, die den Bedarf mit Wohngeld abdeckt
Ablauf von befristeten EU-Renten
Ende von Pflegschaften bzw. Vollendung des 15. Lebensjahres und
damit Abgang an SGB II bei Erwerbsfähigkeit
Abgabe an den überörtlichen Sozialhilfeträger wegen sachlicher
Zuständigkeit
Darmstadt:
1) Grundsätzlich besteh t in jedem Einzelfall die Gelegenheit zum persönlichen
Beratungsgespräch bei der Sachbearbeitung und das Angebot, im Bedarfsfal l
Leistungen nach § 67 SGB XII in Anspruch zu nehmen. Bei einer über die reine
Existenzsicherung hinausgehenden Problemlage besteht die Mö glichkeit der
Unterstützung durch den Städtischen Sozialdienst.
Darüber hinaus wurde einer Vorstufe eines Fallmanageme nts mit regelmäßiger
Überprüfung der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eingeführt.
2) Bestimmte Qualifizierungen zur Aufgabe der Aktivierung sind nicht vorhanden.
3) Außerhalb des Arbeitsmarktes besteht für Leistungsberechtigte die Möglichkeit, sich
bürgerschaftlich zu engagieren. Kontakte zu „Freiwilligen agenturen“ können
vermittelt werden.
4) Bei entsprechenden Voraussetzungen werden vor Allem ambulante
Unterstützungsleistungen nach § 67 SGB XII zur Förderung entsprechender
Potentiale angeboten. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich durch die Städtische
Schuldnerberatung und den Städtischen Sozialdienst unterstützen zu lassen.
5) Teil der Aufgabenwahrnehmung in der HLU ist die Vermittlung und
Kontaktherstellung zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen bspw. zu r
Suchtselbsthilfe.
6) Im Bereich HLU wird derzeit die Einführung von Fallmanagementstrategien geprüft,
um Personen mit entsprechendem Potential an die Anforderungen des
Arbeitsmarktes heranzuführen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
22
Im 4. Kapitel wird dies nicht als Zielsetzung verfolgt, al lerdings gibt es im Bereich
Menschen mit Behinderung einen Stufenplan, um die Situation des betroffenen
Personenkreises auf breiter Basis stadtweit unter Beteiligung der entsprechenden
Institutionen zu verbessern. Im weiteren Sinne sind hiermit natürlich a uch
Verbesserungen in Bezug auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes möglich.
7) Als Abgangsgründe sind neben Erreichen der Altersgrenze und damit dem Abgang
zur GSiAE, Tod und die Aufnahme von Arbeit zu nennen.
Kassel:
Es gibt in der Grundsicherung keine a llgemeinen „Aktivierungsmaßnahmen“. In Einzelfällen
wird bei Bedarf durch die Sachbearbeitungen Hilfestellung geleistet, oft in Zusammenarbeit
mit Betreuern, z.B. bei abgestelltem Strom oder Hilfen bei notwendigen Umzügen oder auch
bei drohender Pflegebedürftigkeit durch Einschaltung der Beratungsstelle „Älter Werden“.
Auch die vom Sozialamt Kassel angebotenen Senioreneinzelprogramme und –
erholungsmaßnahmen tragen dazu bei, ältere Menschen zur Teilnahme an gesellschaftlichen
Ereignissen zu bewegen und könne n so der Vereinsamung entgegen wirken. Die
Einzelveranstaltungen sind kostenpflichtig (Selbstkostenpreise); in welchem Umfang die
Teilnehmer dort GSiAE -Leistungen erhalten, kann nicht festgestellt werden. Die
Seniorenerholungsmaßnahmen (Fahrten nach Sylt, Schönau u.a.) sind für Empfänger von
GSiAE kostenlos. Hier liegt der Anteil der GSiAE-Empfänger bei bis zu 75 %.
Erlangen:
In Erlangen wird derzeit weder in GSiAE noch in der HLU Aktivierung aktiv betrieben.
Beratungen erfolgen, wenn bei Antragsannahme Fragen auftauchen oder wenn der
Leistungsberechtigte aktiv mit einem Problem auf die Sachbearbeiter zukommt. In diesen
Fällen werden von den erfahrenen Mitarbeitern Kontakte vermittelt oder auch zu anderen
Diensten geleitet. Dies erfolgt aber nicht aktiv b zw. aktivierend, sondern nur bei
entsprechender Inanspruchnahme und läuft unter dem Namen "Servicebüro ". Ergänzend
erfolgt die Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für Senioren durch
Veranstaltungen des Seniorenamtes.
Mainz:
1) Die Klienten können sich mit Ihren Fragen und Problemen während der Sprechzeiten
an ihre Sachbearbeitung wenden. Nach der Feststellung des Sachverhalts wird die
hilfesuchende Person entweder an den entsprechenden Träger für die
Hilfegewährung oder an den Sozialdienst im Hause verwiesen. In einem persönlichen
Gespräch wird der Sachverhalt aufgeklärt bzw. der Hilfebedarf festgestellt.
Anschließend werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Hierbei kann es sich
zum Beispiel um die Vermittlung an die örtliche Schuldnerb eratungsstelle, an den
Träger der Eingliederungshilfe oder an den Pflegestützpunkt handeln.
Um eine Aktivierung in der HLU zu überprüfen bzw. möglich zu machen, kommt für
diesen Bereich das Fallmanagement zum Tragen. Mittels des Vordruckes
„Überprüfung der Erwerbsfähigkeit“ wird durch das Gesundheitsamt festgestellt, ob
eine volle Erwerbsminderung von unter drei Stunden vorliegt. Darüber hinaus prüft
das Gesundheitsamt auch, welche konkreten Maßnahmen bezogen auf das
Krankheitsbild erforderlich sind , um eine Erwerbsfähigkeit von mind estens drei
Stunden täglich wieder herbeizuführen (wird eine dauerhafte Erwerbsminderung
festgestellt, erfolgt eine abschließende Untersuchung durch den
Rentenversicherungsträger). Anhand eines Hilfeplans und einer Leistungsabspr ache
nach § 12 SGB XII werden die W ege zur Überwindung der Notlage gemeinsam
festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet. Die Leistungsabsprache wird
regelmäßig gemeinsam überprüft und fortgeschrieben.
2) Es gibt kein ausgebildetes Fallmanagement.
3) Aktiv werden keine Möglichkeiten zur Beteiligung an der Gesellschaft angeboten.
Sollte der Klient jedoch den Wunsch haben , sich aktiv in der Gesellschaft bspw.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
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durch ein Ehre namt (Tafel -Essensausgabe us w.) einzubringen, wer den diese
Möglichkeiten grundsätzlich unterstützt.
4) Aktiv bestehen keine Angebote zur Unterstützung der Entfaltung von
Selbsthilfepotenzialen. Besteht seitens des Klienten der Wunsch, wird er dabei
grundsätzlich unterstützt.
5) Siehe Antwort 1)
6) Siehe Antwort 1). Für Personen im Leistungsbezug der GSiAE erfolgt keine aktive
Unterstützung.
7) Mögliche Abgangsgründe:
Durch erfolgreich abgeschlossene Maßnahme (z.B. Reha) besteht wieder
Erwerbsfähigkeit (zurück zum SGB II)
Umzug
Tod
Oberhausen:
In Oberhausen liegt ein ausführlicher Tätigkeitsbericht der Sozialarbeit für das Jahr 2009 vor,
der bei Interesse angefordert und in elektronischer Form versendet werden kann (vgl. hierzu
Ansprechpartner des Benchmarkings, Seite 5).
Grundsätzlich findet ein Austausch zwischen Sachbearbeitung und Sozialarbeit stat t, der zur
Vorbereitung einer Leistungsabsprache bezüglich des Leistungsberechtigten dient.
Eine Qualifizierung der Sozialarbeit im Fallmanagement liegt vor.
Salzgitter:
In der Anfangszeit nach Gründung der ARGE hat die Stadt Salzgitter keinen Schwerpunk t auf
die Betreuung des Personenkreises gelegt. Heute hat jedoch jeder Kunde die Möglichkeit, in
geschütztem Rahmen sich vertrauensvoll an die Sachbearbeitung zu wenden. Die persönliche
Situation ist damit der Sachbearbeitung bekannt und ergänzend zur Leis tungsgewährung ist
die Hilfe bei Problemlagen ein weiterer Arbeitsauftrag. Sollte eine Intervention aufgrund des
sozialen Umfeldes oder auf Wunsch des Kunden erforderlich sein, wird er an den im
Fachdienst angesiedelten Sozialen Dienst weitergeleitet. Das dort eingesetzte
sozialpädagogische Beratungspersonal hat, neben den üblichen Kooperationspartnern
(Beratungsstellen, Suchtberatung, Fachärzten oder der städtischen Betreuungsstelle) direkten
Zugriff auf die fachdiensteigene Soziale Schuldnerberatung, die kommunale
Beschäftigungsförderung, die Fachkräfte aus dem Bereich „Vermeidung von Obdachlosigkeit“
oder die psychosoziale Betreuung. Ferner bestehen Verbindungen zum „Freiwilligenzentrum
Salzgitter“, das in Form von Stellenausschreibungen interessierte Ein wohner zur Mitarbeit in
Vereinen bewegen will. Link:
<http://www.efbsalzgitter.de/projekte/freiwilligenzentrum/index.html>
Dort können sich interessierte Personen über die Möglichkeiten des ehrenamtlichen
Engagements informieren und direkt Kontakt zu den einzelnen Gruppen aufnehmen. Personen,
die an einer Mitarbeit in einer Selbsthilfegruppe interessiert sind, werden gemäß Absprache an
die Kontaktstelle „KISS“ vermittelt. Link:
<http://www.salzgitter.de/stadtleben/soziales/sp_auto_3489.php?p=1,7,1,15>
Diese Kontaktstelle unterstützt Rat - und Hilfesuchende bei der Gründung einer
Selbsthilfegruppe oder informiert über das im Stadtgebiet bestehende Angebot. Der
Integrationsfachdienst wird bei behinderungsspezifischen Wiedereingliederungsproblemen
eingeschaltet. Sollte ein Kunde nicht mehr selbst in der Lage sein, die Beratungs - oder
Unterstützungsangebote aufzusuchen, wird er vom Sozialen Dienst begleitet.
Gesundheitlich eingeschränkte Kunden werden, sofern kein aussagekräftiges aktuelles
Gutachten zur mediz inischen Situation vorliegt, dem städtischen Fachdienst Gesundheit
vorgestellt und kurzfristig begutachtet. Die in den Gutachten empfohlenen Maßnahmen zur
sozialen oder beruflichen Wiedereingliederung werden in Absprache mit dem Kunden
umgesetzt.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
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Die Hera nführung an den Arbeitsmarkt erfolgt zurzeit vereinzelt in Zusammenarbeit mit der
kommunalen Beschäftigungsförderung, die rund 300 zusätzliche Einsatzstellen bei den
städtischen Fachdiensten in allen Geschäftsbereichen anbieten kann. Dort erfolgen neben de r
Abwicklung des Arbeitseinsatzes auch die sozialpädagogische Betreuung des Kunden und die
je nach Einzelfall unterschiedliche Ressourcenarbeit. Defizite werden im Rahmen der
Beschäftigungsmaßnahme auch mit Hilfe von Qualifizierungsmaßnahmen abgebaut.
Geplant ist, rund 10 % der Bestandsfälle durch den sozialen Dienst der Stadt Salzgitter
umfassend im Rahmen eines noch zu strukturierenden Verfahrens, ähnlich des
Fallmanagements, zu betreuen und über Beschäftigungsmaßnahmen näher an den
Arbeitsmarkt heran zu führen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
25
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
Zielsetzung und Steuerungsinteresse
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist im dritten Kapitel des SGB XII geregelt.
Zielsetzung des gesetzlichen Auftrags ist es, die Existenzsicherung im Rahmen
der Daseinsvorsorge zu erfüllen und dabei dem Leistungsberechtigten ein Leben
in Würde zu ermöglichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus
eigenen Kräften und Mitteln beschafft werden kann. Ausgerichtet ist die Hilfe auf
einen relativ kleinen Personenkreis, der nicht von den beiden anderen
Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) abgedeckt ist. So stellt der
Erhalt von Leistungen der HLU häuf ig eine Übergangssituation für e rwachsene
Leistungsbezieher dar, die aufgrund voller Erwerbsminderung keine Leistungen
nach dem SGB II erhalten. Die Befristung der vollen Erwerbsminderung führt
dazu, dass kein Anspruch auf Leistungen der GSiAE besteht. Dabei verdeutlicht
eine hohe Fluktuationsrate den Charakter der Übergangssituation, in der das Ziel
der Weitervermittlung verfolgt wird. Insofern besteht die Gruppe der
Leistungsberechtigten aus einer relativ kleinen Anzahl von Personen.
Leistungsberechtigt sind vornehmlich:
Personen unter 65 Jahren, die vorübergehend nicht erwerbsfähig
sind bzw. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und nicht
über ausreichendes Einkommen verfügen (z. B. Personen mit EU -
Rente auf Zeit; im Bezug vorgezogener Altersrente oder
vorübergehend länger Erkrankte)
Kinder unter 15 Jahren, die bei Verwandten oder mit voll
erwerbsgeminderten Eltern leben, die HLU oder GSiAE erhalten
Personen über 65 Jahren ohne Anspruch auf Leistungen der
GSiAE aufgrund von fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können innerhalb und außerhalb von
Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Der vorliegende
Kennzahlenvergleich bezieht sich in seinen Ausführungen auf die
Personengruppe, die Leistungen der HLU außerhalb von Einrichtungen erhalten.
4.1. Leistungsberechtigte
Die folgende Abbildung zeigt die Veränderung der Dichte der
Leistungsberechtigten von HLU a.v.E bezogen auf 10.000 Einwohner unter 65
Jahren von 2008 zu 2009.
Leistungsberechtigte
der HLU
Leistungen a.v.E. im
Fokus
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
26
ABB. 5 – KENNZAHL 1: DICHTE LEISTUNGSBERECHTIGTE HLU A.V.E. PRO 10.000 EINWOHNER UNTER 65 JAHREN
19,7
31,1
26,5
74,4
10,0
32,5
25,8
5,6
17,1
20,1
17,8
25,5
17,6
31,7
25,4
74,5
12,2
37,2
26,1
7,4
14,9
19,8
18,6
25,9
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 1: Dichte der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E.
nach SGB XII (Drittes Kapitel)
am 31.12.2009 pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahre
2008 2009
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008
Im Durchschnitt hat sich die Dichte von 2008 zu 2009 nur leicht erhöht. Von
10.000 Ei nwohnern unter 65 Jahren waren in 2009 etwa 26 Personen
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. Anders ausgedrückt empfängt einer von 386
Einwohnern unter 65 Jahren Leistungen der HLU a.v.E., während es im Vorjahr
noch einer von etwa 392 Einwohnern diese Alters waren. Damit setzt sich der
Trend fort, der bereits in den Untersuchungen der Vorjahre zu beobachten war.
Die Abbildung zeigt deutlich die Unterschiede der Dichte in den einzelnen
Städten. Während in Darmstadt mit 74 von 10.000 Einwohnern die größte
Dichte von Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. ermittelt wurden, besteht die
Dichte in Ludwigshafen aus lediglich 7,4 Leistungsberechtigten von 10.000
Einwohnern unter 65 Jahren . Kleine Änderungen in der absoluten Zahl der
Leistungsempfänger haben hier groß e prozentuale Abw eichungen zur Folge, die
in diesem Zusammenhang nicht auf strukturelle Veränderungen hindeuten.
Insgesamt und bei Betrachtung der einzelnen Werte aus den Städten sind keine
großen Abweichungen zu beobachten. Rückgänge, wie bspw. in Braunschweig,
können aus Erhöhungen des Wohngeldes rühren, denen ein niedrigerer
Leistungsanspruch folgt, bzw. die zu einem Ausstieg aus dem Leistungsbezug
führen können.
Aus Erlangen wird von der Umstrukturierung des Fallmanagements im Bereich
SGB II berichtet. Das in 2008 neu gebildete Team überprüft vermehrt die
Erwerbsfähigkeit bei Fällen von Suchtkranken, psychisch Kranken und Reha-
Maßnahmen, mit der Folge zunehmender Festst ellungen von voller
Einflussfaktoren auf
die Dichte HLU
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
27
Erwerbsminderung auf Zeit, durch die die Anzahl der Leistungsberechtigten der
HLU a.v.E. steigt.
Auch in Kassel führt die verstärkte Prüfung der Erwerbsfähigkeit durch die
Arbeitsförderung der Stadt Kassel zu einem Anstieg der Leistungsberechtigten der
HLU a.v.E. Dagegen wird im Sozialamt seit 2009 aufgrund fehlender personeller
Ressourcen das Fallmanagement zum Teil ausgesetzt, wodurch bei einer
geringeren Anzahl von Personen die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden
konnte. Zudem wurden vermehrt Renten auf Zeit bewilligt.
Der Rückgang der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. in Mainz entsteht durch
Maßnahmen der Wiedereingliederung, durch die – unter Beteiligung des
Gesundheitsamtes – Untersuchungen und Vorschläge im Einzelfall betrieben
werden, welche zur Abwanderun g in das SGB II führten. Eine Reduktion der
Fälle entsteht auch durch das Erreichen der Altersgrenze von
Leistungsberechtigten der HLU, die in Folge Leistungen der GSiAE in Anspruch
nehmen.
4.2. Strukturdaten zu Leistungsberechtigten
Unterschiede in den Lei stungsberechtigten-Strukturen der einzelnen Städte
werden durch eine differenzierte Betrachtung verschiedener Aspekte deutlich.
Herangezogen werden hierfür Informationen zu Altersgruppen und Geschlecht.
In der folgenden Abbildung werden die Anteile nach Altersgruppen dargestellt.
Eine Altersklasse bildet die unter 15 Jährigen ab; eine zweite beinhaltet die 15
bis unter 65 Jährigen Leistungsempfänger der HLU a.v.E.
Leistungsberechtigte
HLU a.v.E. nach
Altersgruppen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
28
ABB. 6 – KENNZAHL 2: ANTEILE LEISTUNGSBERECHTIGTE HLU A.V.E. NACH ALTERSGRUPPEN
15,3 14,1 15,7 13,4 17,3
7,5
17,2 20,2
14,6 15,0 15,0 15,0
84,7 84,8 84,3
82,4
82,7
91,2
82,8 79,8
85,4 82,9 80,3 83,8
0
20
40
60
80
100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 2: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. nach Altersgruppen am 31.12.2009
an allen HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 0 bis unter 65 Jahren in Prozent
Personen
15 bis unter
65 von
allen HLU -
Personen
a.v.E. bis u.
65 J.
Personen
0 bis unter
15 von
allen HLU-
Personen
a.v.E. bis u.
65 Jahre
Für die Städte, die in dieser Grafik keine 100 % aufweisen: hier sind in der Gesamtgruppe Personen über 65 Jahre enthalten, die ergänzend HLU erhalten
Von den beiden dargestellten Altersgruppen ist im Mittelwert die der
vorübergehend nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von über 15
Jahren bis unter 65 Jahren mit 83,8 % die stärkste Gruppe. Im Vorjahr betrug
der Anteil dieses Personenkreises 84 % und bleibt damit fast unverändert.
Hinsichtlich eventueller Wechselbewegungen zu anderen Leistungsarten sowie
für Aktivierungsbemühungen ist diese Altersklasse von besonderer Relevanz.
Leistungsberechtigte unter 15 Jahre bilden im Du rchschnitt einen Anteil von
15 %, der im Vorjahr noch mit 15,5 % berechnet wurde. Die Gruppe der
leistungsberechtigten Kinder hat sich somit in ihrem Anteil verringert.
In der Summe erreichen nicht alle Städte einen Gesamtanteil von 100 %. Dies
ist dann der Fall, wenn zu den Personen mit Anspruch auf HLU a.v.E. auch über
65 Jährige zählen. Wie auf der Abb. 6 sichtbar, ist der Anteil dieses
Personenkreises nur ger ing ausgeprägt. Er erhält über die HLU entweder
Haushaltshilfen oder hat die Mittellosigkeit selbst herbeigeführt, so dass ein
Anspruch auf GSiAE nicht besteht und Leistungen der HLU in Anspruch
genommen werden (§ 41 Abs. 4 SGB XII). Während der Anteil für diese Gruppe
im Vorjahr bei 0,5 % lag, ist er für das Jahr 2009 auf 1,2 % gestiegen. Deutlich
wird hierdurch eine Verschiebung hin zu älteren Leistungsempfängern.
Informationen zur V erteilung der Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. nach
Geschlecht bildet die nächste Grafik ab.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
29
ABB. 7 – KENNZAHL 4: ANTEILE LEISTUNGSBERECHTIGTE HLU A.V.E. NACH GESCHLECHT
48,2 47,7
39,6
45,7 40,4 41,9
48,2 50,0 48,3 46,2 42,2 45,3
51,8 52,3
60,4
54,3 59,6 58,1
51,8 50,0 51,7 53,8 57,8 54,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 4: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. nach Geschlecht an allen
HLU Leistungsberechtigten a.v.E. 2009 in Prozent
männlich weiblich
Auch für das aktuelle Berichtsjahr setzt sich der bisher beobachtete Trend for t.
Personen, die Leistungen der HLU a.v.E. in Anspruch nehmen, sind mit 54,7 %
zum überwiegenden Teil männlich. Der Anteil weiblicher Leistungsberechtigte
liegt bei 45, 3 % und hat sich damit von 45,6 % wie auch in den Vorjahren
weiter gesenkt. Berücksichti gt werden muss allerdings auch hier der
verhältnismäßig gering ausgeprägte Kreis von Hilfeempfängern in diesem
Leistungssegment, durch den bereits kleine Veränderungen in den absoluten
Zahlen relativ große prozentuale Abweichungen bewirken.
Bemerkenswert ist das Ergebnis im Verhältnis zum Anteil der weiblichen
Bevölkerung. In allen am Benchmarking beteiligten Städten liegt dieser Wert
über 50 %, im Mittelwert bei 51,4 %, während er für leistungsberechtigte
Frauen der HLU a.v.E. überall unterhalb der 50 % zu verzeichnen ist.
Leistungsbeziehende Männer sind damit deutlich überrepräsentiert. Eine
Ausnahme bildet Ludwigshafen, wo die Verteilung ausgeglichen ist.
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind an der Gesamtbevölkerung
durchschnittlich zu 11,4 % vertreten. In dem hier betrachteten Personenkreis
der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. haben sie einen Anteil von 1 3 % im
Mittelwert der mittelgroßen Großstädte. Deutlich wird dadurch der leicht
überdurchschnittliche Leistungsbezug von Personen ohne d eutsche
Staatsangehörigkeit in der HLU a.v.E.
Leistungsberechtigte
HLU a.v.E. nach
Geschlecht
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
30
4.3. Ausgaben
Die nachfolgende Grafik gibt Auskunft über die Höhe der kommunalen Ist -
Ausgaben für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen pro leistungsberechtigte Person.
ABB. 8 – KENNZAHL 12: AUSGABEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN HLU A.V.E.
6.240
3.772
3.847
7.009
3.565
5.487
5.812
10.025
6.202
4.465
5.592
5.638
5.773
4.143
5.117
7.151
3.386
5.522
5.795
4.432
4.685
5.879
5.188
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 12: Ist-Ausgaben für HLU a.v.E.
pro HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. pro Jahr in Euro
2008 2009
n.v.
MZ: 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Ausgaben zurzeit nicht
möglich.
Während sich in den Vorjahren die Ist-Ausgaben pro Leistungsberechtigten stetig
erhöhten, ist für das Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der
Ausgaben zu verzeichnen. Mit 5.188 € pro Leistungsberechtigten liegt der Wert
um rund 8 % unterhalb des Vorjahreswertes. Für d ie Ver gleichbarkeit müssen
jedoch die fehlenden Werte aus Mainz, die Nichtbeteiligung der Hansestadt
Lübeck und die Teilnahme der Stadt Erlangen berücksichtigt werden. Einen
Beitrag zur Senkung des Mittelwertes liefert die Stadt Ludwigshafen mit dem für
das Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr deutlich niedrigerem Wert.
Für die unterschiedliche Höhe der Werte in den Städten spielt eine Reihe von
Faktoren eine Rolle. Kosten für Unterkünfte, die einen großen Einfluss auf das
Ausgabenvolumen haben, fallen in den Städten in unterschiedlicher Höhe an.
Ebenso kann die Struktur einzelner Gruppen von Leistungsberechtigten variieren
und die Höhe des Leistungsbezugs beeinflussen, wenn sich bspw. ein erhöhter
Anteil von Leistun gsberechtigten aus Kindern und Jugendlichen in
Verwandtschaftspflege zusammensetzt, die lediglich mit einem geringen
Mietanteil in die Ausgaben einfließen.
Ausgaben in der
HLU a.v.E.
Erklärungsfaktoren
für Ausgaben-
unterschiede HLU
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
31
Insgesamt bleibt auch für die Ausgabenentwicklung darauf hinzuweisen, dass die
Anzahl der Leistung sberechtigten aus einer relativ kleinen Grund gesamtheit
besteht, in der schon geringe Veränderungen zu relativ großen Sprüngen in der
Kostenstruktur pro Leistungsberechtigten führen können.
Die Betrachtung der Entwicklung im Zeitverlauf zeigt für C hemnitz die
deutlichste Erhöhung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E.
Ausgaben für Regelsätze stiegen dabei stärker als die Ausgaben für Kosten der
Unterkunft. Ursächlich hierfür können in Chemnitz wie in anderen Städten ein
Rückgang des anrechen baren Einkommens und damit verbunden e höhere
anerkannte Bedarfe sein. Berücksichtigt werden muss auch die hohe Fluktuation
in der HLU. So war in Chemnitz die Anzahl der Leistungsb erechtigten im Verlauf
des Jahres 2009 höher und senkten sich zum Jahresende ab. Da sich die
Ermittlung der Z ahl der Leistungsberechtigten auf den Stichtag 31.12. bezieht,
können auch hierdurch Abweichungen zu den Ausgaben pro
Leistungsberechtigten des Vorjahres erklärt werden.
Ausgaben für Kosten der Unterkunft erhöhten sich in den anderen Städten
aufgrund von gesteigerten Betriebs- und Heizkosten sowie durch Erhöhungen des
Mietrichtwerts.
Der deutlichste Rückgang der HLU -Fallkosten ist in Ludwigshafen zu
beobachten. Im Gegensatz zu den anderen Städten liegt die absolute Zahl der
Leistungsberechtigten deutlich unterhalb der übrigen Vergleichspartner. Bei einer
geringen Grundgesamtheit, wie sie in Ludwigshafen vorliegt, verursachen schon
kleine Veränderungen große Sprünge in den Ausgaben pro Fall. Die Zahl der
Leistungsberechtigten hat sich in Ludwigshafen von 71 in 2008 auf 94 in 2009
und damit um rund 32,4 % erhöht. Dadurch senken sich die Ausgaben pro
Leistungsberechtigten deutlich. Zu begründen ist dies durch die Anwendung der
Stichtagsmethode, bei der die Anzahl der Leistungs berechtigten am 31.12.
ermittelt, und den kumulierten Jahresausgaben gegenübergestellt wird .
Fluktuationen bleiben bei dieser Methode – die immer noch die höchstmögliche
Vergleichbarkeit sicherstellt – allerdings unberücksichtigt.
Für die Städte Kassel, Kiel und Darmstadt sind die ermittelten Werte im
Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
32
5. Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (GSiAE)
Zielsetzungen und Steuerungsinteresse
Leistungen zur Grundsiche rung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
vierten Kapitel des SGB XII erhalten bedürftige Personen, die das 65. Lebensjahr
überschritten haben oder über 18 Jahre alt und dauerhaft erwerbsgemindert
sind. Bei beiden Personenkreisen reicht das eigene Ei nkommen und Vermögen
nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern.
Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung
Arbeitsmarkt durch den Leistungsträger gehört aufgrund der Zusammensetzung
der Zielgruppe nicht zu den primären Zielen bei der Gewährung von GSiAE.
Vielmehr geht es, wie im Kapitel 3.4 „Fokus: Aktivierung im SGB XII “
beschrieben, um eine Aktivierung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
welche in unterschie dlichen Formen ausgestaltet werden kann. Hauptsächlich
bestehen die Leistungen jedoch aus einem Regelsatz zur Sicherung des
Lebensunterhalts und aus den Kosten der Unterkunft und Heizung.
Die Anzahl der Leistungsberechtigten von GSiAE wird im Wesentlichen durch die
demografische Entwicklung sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des
bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres vorhandenen Vermögens beeinflusst.
Die Ausgabenhöhe wird neben dem anrechenbaren Einkommen maßgeblich
durch das regionale Mietniveau und die Höhe der Nebenkosten bestimmt.
Diese Einflussfaktoren sind für den Leistungsträger nicht direkt steuerbar. Für die
Einkünfte ist das Rentenniveau ausschlaggebend, welches wiederum von
kontinuierlichen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie gesetzlichen
Regelungen abhängig ist. Das Niveau der Mieten und Heizkosten unterliegt den
Gesetzen der Wohnungs- und Energiemärkte, die von den Kommunen lediglich
durch bspw. Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus beeinflusst werden
können. Entwicklungsprognosen für dieses Leistungssegment sind daher
problematisch. Langfristig ist jedoch von einem Zuwachs der
Leistungsberechtigten der GSiAE und der damit verbundenen Ausgaben
auszugehen, da Rentenansprüche zunehmend nicht den notwendi gen
Lebensunterhalt abdecken und zusätzliche Hilfen benötigt werden. Neben der
demografischen Entwicklung, die eine Zunahme des älteren Bevölker ungsanteils
und damit verbunden einen Anstieg von Ansprüchen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes bedeutet, besteht seit 2006 ein weiterer Einfluss in der
Reduktion der Bundesanteile für Rentenversicherungsbeiträge bei SGB II-
Leistungen, die zukünftig die Ausgabenseite der Kommunen belasten werden.
Sollten d ie aktuellen Sparbemühungen auf Bundesebene dazu führen, d ass
Anteile des Bundes für Rentenbeiträge bei SGB II-Leistungen, wie geplant ,
Leistungsberechtigte
der GSiAE
Einflussfaktoren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
33
komplett entfallen, werden die Ausgaben auf kommunaler Ebene langfristig
weiter steigen. Kürzungen dieser Art bedeuten hier lediglich eine Umschichtung
von Ausgaben in die Zukunf t und eine Verlagerung von der Bundes - auf die
Kommunalebene. Unklar bleibt, wann und in welcher Höhe diese Faktoren sich
auf den Leistungsbereich auswirken werden. Eine Steigerung der finanzie llen
Belastung ist jedoch absehbar und sollte bei zukünftigen Steuerungsbemühungen
Berücksichtigung finden.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann innerhalb und
außerhalb von Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Der vorliegende
Bericht bezieht sich in seinen Ausfüh rungen überwiegend auf das
Leistungsgeschehen der GSiAE außerhalb von Einrichtungen.
5.1. Leistungsberechtigte
Wie die folgende Abbildung zeigt, sind bislang keine außerordentlichen
Steigerungen bei der Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. bezogen
auf 1.000 Einwohner, die 18 Jahre und älter sind, zu verzeichnen.
ABB. 9 – KENNZAHL 25.1: DICHTE LEISTUNGSBERECHTIGTE GSIAE A.V.E.
12,6
24,9
7,1
12,0
6,4
20,7
16,4
12,6
10,8
14,0
13,0
13,7
12,1
24,3
7,1
11,5
6,6
21,0
17,4
13,6
10,5
13,8
13,3
13,7
0
10
20
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 25.1: Dichte der Leistungsberechtigten von Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung a.v.E. (31.12.)
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter
2008 2009
Einwohner
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008
Im Mittelwert sind 13,7 Personen von 1.000 Einwohnern im Erwachsenenalter
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. Im Vorjahr betrug dieser Wert ebenfalls
13,7 und hat sich somit nicht erhöht. Damit setzt sich der steigende Trend der
Vorjahre nicht fort.
Leistungen a.v.E. im
Fokus
Entwicklung der
Dichte GSiAE a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
34
Die Betrachtung im interk ommunalen Vergleich zeigt leichte Unterschiede. I n
Braunschweig, Bremerhaven, Darmstadt, Oberhausen und Mainz entwickelte
sich die Dichte abnehmend, während sie sich in den anderen Städten, mit
Ausnahme von Chemnitz, wo der Wert gleich blieb, erhöhte.
Die Abnahme der Dichte in Mainz und Braunschweig erklärt sich durch den
systembedingten Einbezug von Fällen ohne Leistungsanspruch in der
Vorjahreserhebung. In Braunschweig wird d ie gesunkene Dichte darüber hinaus
durch Wohngelderhöhungen begründet.
Wohngelderhöhungen dürften auch die Ergebnisse der anderen Städte
beeinflusst haben. Die Novellierung des Wohngeldes im vergangenen Jahr führte
bereits im Vorjahresbericht zu der Vermutung, dass der steigend e Trend der
Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. der Vorjahre unterbrochen werden
könnte. Durch die Erhöhung des Wohngeldes sind vermehrt Leistungsberechtigte
auf den Bezug des erhöhten Wohngeldes umgestiegen, so dass Leistungen nach
dem SGB XII nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Insofern ist die
Entwicklung in diesem Leistungssegment plausibel.
Die Betrachtung der Dichte im Zeitreihenvergleich hat eine besondere
Bedeutung, da hierdurch gesellschaftliche und politische Entwicklungen im
Kontext zur Diskussion um Altersarmut gespiegelt werden.
ABB. 10 – KENNZAHL 25.1: PROZENTUALE VERÄNDERUNG DER DICHTE GSIAE A.V.E. VON 2006 ZU 2009
1,7
2,1
5,6
4,5
-2,5
7,6
9,2
5,4
0,3
2,5
8,1
4,3
-4
-2
0
2
4
6
8
10
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ
Veränderung der Dichte der LB gesamt GSiAE (a.v.E.) 2006-2009
Prozent
BHV: 09: Ergebnisse für 2009 ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008
Einflussfaktor
Wohngeld
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
35
Im Mittelwert liegt die prozentuale Erhöhung von 2006 bis 2009 bei 4, 3 %.
Dabei sind die Werte der einzelnen Städte unterschiedlich ausgeprägt. Die
deutlichste Zunahme der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. besteht mit
9,2 % in Kiel, wä hrend sie in Mainz lediglich um 0,3 % anstieg. Bei allen
Städten ist eine Zunahme der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. zu beobachten.
Einzige Ausnahme bildet die Stadt Erlangen, wo die Dichte seit 2006 um 2,5 %
abnahm. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf den Zuständigkeitsüberga ng
der Eingliederungshilfe auf den Bezirk (Konnexfälle).
Zentrales Ergebnis bleibt eine weitere Zunahme der Dichte der
Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. seit 2006 trotz Erhöhung des
Wohngeldes mit der Tendenz zu weiteren Steigerungen in den kommenden
Jahren.
5.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten
Die im Folgenden beschriebenen Strukturdaten der Leistungsberechtigten mit
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen sich
sowohl auf Leistungsberechtigte in Einrichtungen als auch außerhalb von
Einrichtungen.
ABB. 11 – KENNZAHL 33: ANTEILE LEISTUNGSBERECHTIGTE GSIAE NACH GESCHLECHT
55,3 57,7
52,0
57,5 53,9 56,1 55,7 57,2 53,1
59,5 56,0 55,8
44,7 42,3
48,0
42,5 46,1 43,9 44,3 42,8 46,9
40,5 44,0 44,2
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 33: LB (§ 41 ff SGB XII) nach Geschlecht
männlich weiblich
BHV, ER: 09: Es sind nur Leistungsberechtigte a.v.E. dargestellt. Die Ergeb nisse sind nicht im Mittelwert
enthalten.
Klar erkennbar ist die deutliche Überrepräsentierung von Frauen im
Leistungsbezug der GSiAE i.E. und a.v.E . Der ermittelte Wert liegt für das Jahr
Anstieg der Dichte
GSiAE a.v.E. seit
2006
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
36
2009 im Durchschnitt bei 55,8 %. Männer sind dagegen zu lediglich 44,2 %
Leistungsbeziehende diese r Hilfeart . Die Frauenq uote ist insbesondere in
Oberhausen mit 59,5 % und anderen alten westdeutschen Industriestandorten
ausgeprägt. Ein Einflussfaktor dür fte hier die in den 50er und 60 er Jahren
niedrigere Lebenserwartung der Arbeiter sein. Dagegen wird der geringste Anteil
von Frauen in der Stadt Chemnitz ermittelt, wo Frauen aufgrund de r speziellen
Erwerbsbiografie der ehemaligen DDR vermehrt ausreichende R entenansprüche
erwerben konnten.
In der Vorjahreserhebung setzten sich die Leistungsberechtigten der GSiAE i.E.
und a.v.E. zu 57 % aus Frauen und zu 43 % aus Männern zusammen. Es ist
somit zu einer Abnahme des Leistungsbezugs von Frauen im Verhältnis zu den
männlichen Leistungsberechtigten i.E. und a.v.E. gekommen. Im Vergleich zum
Anteil der Frauen in der Bevölkerung, der für das Jahr 2009 bei 51,4 % liegt,
bleiben die Frauen im GSiAE-Bezug weiterhin überrepräsentiert.
Ursache hierfür sind die unterschiedlichen Ausgangsvorau ssetzungen für den
Rentenbezug, die zu einem geringeren Rentenniveau von Frauen führen. Eine
weitere Rolle spielt die höhere Lebenserwartung von Frauen. Eine Angleichung
der Anteil e nach Geschlecht ist jedoch – wie im Kapitel 3.3 „Struktur der
Personengruppen im Leistungsbezug“ bereits erläutert – aufgrund von
langfristigen gesellschaftlichen Veränderungen bezüglich der Erwerbstätigkeit von
Frauen zu erwarten.
Als weiterer vertiefender Aspekt wird das Merkmal Staatsangehörigkeit der
Leistungsberechtigten herangezogen. Auch hier beziehen sich die Daten auf
Leistungen der GSiAE, die sowohl innerhalb als auch außerhalb von
Einrichtungen in Anspruch genommen werden.
Geschlechter-
Verteilung
Staatsangehörigkeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
37
ABB. 12 – KENNZAHL 34: ANTEILE LEISTUNGSBERECHTIGTE GSIAE NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT
89,5 86,0
79,3
71,2 71,4
78,8
86,6
77,2 77,0
82,7
90,3
81,4
10,5 14,0
20,7
28,8 28,6
21,2
13,4
22,8 23,0
17,3
9,7
18,6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 34: Anteil LB GSiAE nach Staatsangehörigkeit
LB ohne deutsche Staatsangehörigkeit LB mit deutscher Staatsangehörigkeit
Prozent
BHV, ER: 09: Es sind nur Leistungsberechtigte a.v.E. dargestellt. Die Ergebnisse sind nicht im Mittelwert
enthalten.
Die Zusammensetzung der Leistungsberechtigten von GSiAE i.E. und a.v. E.
besteht zu 8 1,4 % aus Personen mit deutsch er Staatsangehörigkeit und zu
18,6 % aus Hilfeempfängern ohne deutsche Staatsangehörigkeit. In der
Vorjahresuntersuchung lag der Anteil der Leistungsberechtigten ohne deutsche
Staatsangehörigkeit bei 17,3 % und hat somit für das J ahr 2009 eine Zunahme
erfahren. Damit liegt die Entwicklung im Trend, denn schon im Vorjahr war eine
deutliche Steigerung dieser Personengruppe zu beobachten.
Der interkommunale Vergleich zeigt die höchsten Anteile von
Leistungsberechtigten der GSiAE i.E. und a.v.E. ohne deutsche
Staatsangehörigkeit für die Städte Darmstadt und Erlangen, gefolgt von Mainz
und Ludwigshafen. Verhältnismäßig niedrig sind sie dagegen in Salzgitter und
Braunschweig.
Die Aussagekraft der Ergebnisse kann dur ch das Heranziehen des Anteils der
Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit weiter erhöht werden.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
38
ABB. 13 – KENNZAHL 34A: ANTEILE LEISTUNGSBERECHTIGTE GSIAE UND EINWOHNER NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT
IM VERGLEICH
10,5
14,0
20,7
28,8
28,6
21,2
13,4
22,8
23,0
17,3
9,7
18,6
7,4
9,4
2,8
16,0
13,1
12,7
8,1
20,1
15,1
11,4
9,3
11,4
0
5
10
15
20
25
30
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 34a: Vergleich der Anteile der Leistungsbezieher GSiAE
und Einwohner ohne deutscher Staatsangehörigkeit
LB ohne deutsche Staatsangehörigkeit EW ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Prozent
BHV, ER: 09: Es s ind nur Leistungsberechtigte a.v.E. dargestellt . Die Ergebnisse sind nicht im Mittelwert
enthalten. Für BHV wurden die Ergebnisse mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008 ermittelt.
Sehr klar zu erkennen ist die deutliche Überrepräsentierung von
Leistungsberechtigten der GSiAE ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr Anteil
an den Einwohnern liegt im Durchschnitt bei 1 1,6 %, während sie bei den
Leistungsberechtigten der GSiAE i.E. und a.v.E. mit einem Mittelwert von
18,6 % einen deutlich höheren Anteil ausmachen.
Das Ergebnis für die Stadt Chemnitz ze igt dieses Verhältnis eindeutig. Der Anteil
der Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit wurde hier bei 2,8 % ermittelt
bei einem gleichzeitigen Anteil der Leistungsempfänger von GSiAE i.E. und a.v.E.
ohne deutsche Staatsangehörigkeit von 20,7 %. Eine Begründung für dieses
überproportionale Aufkommen ist in dem geringeren Erwerb von
Rentenansprüchen von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu
vermuten, der in Städten der ehemaligen DDR noch höher ausfä llt als in
westdeutschen Städten.
5.3. Ausgaben
Die Zuständigkeiten und Kostenträgerschaften von Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in den Bundesländern
unterschiedlich geregelt. Eine Unt erteilung b esteht bezüglich der Wohnformen
von Leistungsberechtigten , die innerhalb oder außerhalb von Einrichtungen
Fokus auf Ausgaben
i.E. und a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
39
leben. Die folgenden Ausführungen betrachten die Ausgaben für Leistungen der
GSiAE beider Wohnformen.
Näheres zu den Zuständigkeiten und Kostenträgerschaften in den einzelnen
Städten soll hier nicht aufgeführt werden. Sie waren Bestandteil des
Vorjahresberichts und haben seitdem keine Änderungen erfahren. Als neu
teilnehmende Kommune ist die S tadt Erlangen ausschließlich für die
Leistungsgewährung von GSiAE außerhalb von Einrichtungen zuständig. Werden
Menschen mit Behinderung im ambulant betreuten Wohnen versorgt, ist auch
außerhalb von Einrichtungen nach dem Konnexprinzip der überörtliche Trä ger
der Sozialhilfe für die Leistungsgewährung von GSiAE zuständig.
Die folgende Grafik zeigt die Ausgabenentwicklung für Leistungsberechtigte der
GSiAE außerhalb von Einrichtungen pro Fall.
ABB. 14 – KENNZAHL 29.1: AUSGABEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E.
4.788
4.108
4.178
4.576
4.542
4.316
5.322
4.769
5.501
4.309
3.855
4.570
5.201
4.340
4.363
5.162
4.627
4.787
5.409
5.387
4.683
3.649
4.761
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 29.1: IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigen von GSiAE a.v.E.
pro Jahr in Euro
2008 2009
Euro
n.v.
MZ: 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Ausgaben zurzeit nicht
möglich.
KS: 09: Fehlbuchungen von Krankenkassenbeiträgen wurden bereinigt (von i.E. nach a.v.E.).
Gut sichtbar ist die ansteigende Entwicklung der Fallkosten in der GSiAE a.v.E.
bei allen teilnehmenden Städten mit Ausnahme von Salzgitter, wo die Ausgaben
pro Leistungsberechtigten sanken. Im Mittelwert betragen die Ausgaben pro
Person, die Grundsicherungsleist ungen in diesem Bereich in Anspruch nimmt,
4.761 €. Für die Untersuchung des Jahres 2008 lag dieser Wert bei 4. 570 €
und hat sich somit um 1 91 € pro Leistungsberechtigten erhöht. Auch von 2007
zu 2008 war ein Ausgabenanstieg zu beobachten, so dass sich der ansteigende
Trend fortsetzt.
Ausgaben pro
Leistungsberechtigten
GSiAE a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
40
Unterscheidungen zwischen den Städten bestehen hinsichtlich der jeweiligen
Erhöhung. So st eigen die Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Darmstadt
deutlicher an als bspw. in Erlangen. Einen grundsätzlichen Einfluss auf das
Ausgabenvolumen der Städte hat die Entwicklung von Regelsatzerhöhungen .
Weiterer Einflussfaktoren bestehen in der Höhe der Mietrichtwerte und des
Rentenniveaus.
In Braunschweig sind Bezieher kleinerer Leistungsbeträge ausgeschieden,
während neu zugegangene Fälle kostenintensiver sind.
In Darmstadt wurde die Bewilligungspraxis bezüglich der Anerkennung
individuell angemessener Heizkosten geändert. Zuvor wurde eine Pauschale
gezahlt, die aufgrund gestiegener Energiekosten nicht mehr der Realität
entsprach.
In Kassel wurden die Pauschalen für Heizkosten aber auch Kosten für
Unterkünfte angepasst, so dass sich die Ausgaben pro Leistungsberechtigten
steigerten. Obwohl die Erhöhung von Wohngeldern dazu führte, dass Personen
mit geringem Leistungsanspruch aus dem Hilfebezug ausfielen, stieg die absolute
Anzahl der Leistungsberechtigten a.v.E. an. Der Hilfebedarf der Restfälle fiel
dadurch höher aus als zuvor.
Im Gegensatz dazu sind die Ausgaben pro Leistungsberec htigten GSiAE i.E. im
Vergleich der Jahre 2008 zu 2009 fast gleich geblieben. Der Mittelwert für
2009 liegt in diesem Bereich bei 5. 226 € pro Leistungsberechtigten und
unterscheidet sich damit um 53 € vom Vorjahreswert.
Ausgaben pro
Leistungsberechtigten
GSiAE i.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
41
ABB. 15 – KENNZAHL 29.4: AUSGABEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE I.E.
5.735
3.655
4.728
7.462
6.188
5.882
3.721
4.070
5.116
5.173
6.323
3.889
4.539
4.542
7.044
5.816
5.153
4.499
5.226
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 29.4: IST-Ausgaben GSiAE i.E. pro Leistungsberechtigen von GSiAE i.E.
pro Jahr in Euro
2008 2009
Euro
n.v.n.v
.
n.v
.
MZ: 08: Es wurden Fälle ohne Anspruch mit ausgewertet
09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Ausgaben zurzeit nicht
möglich.
ER: 09: Zuständigkeit für GSiAE i.E. beim überörtlichen Sozialhilfeträger
C: Es sind Ausgaben für Leistungsberechtigte des örtlichen und überörtlichen Trägers enthalten.
KS: 09: Fehlbuchungen von Krankenkassenbeiträgen wurden bereinigt (von i.E. nach a.v.E.).
Auffallend sind dabei die deutlichen Unterschiede zwischen den betrachteten
Städten. Teilweise sind extreme Ausgabensenkungen wie in Kassel zu sehen,
während in anderen Städten wie Kiel die Kosten pro Leistungsberechtigten
GSiAE i.E. ansteigen.
Verantwortlich für die ungleiche Entwicklung sind auch hier die bereits
angesprochenen Anpassungen der Miet - und Heizkostenausgaben. In Kassel
dürften darüber hinaus die oben beschriebenen Umbuchungen von
Krankenkassenbeiträgen von i.E. nach a.v.E. von Relevanz sein.
Die Berechnung der Ausgaben für Leistungsberechtigte der GSiAE, die außerhalb
von Einrichtungen leben, verteilt auf Einwohner, die über 65 Jahre alt sind, kann
zuvor aufgezeigte Tendenzen stärken oder schwächen. Veränderungen können
unter Berücksichtigung der Entwicklung der Einwohnerzahl beleuchtet werden.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
42
ABB. 16 – KENNZAHL 29.3: AUSGABEN PRO EINWOHNER ÜBER 65 JAHRE GSIAE A.V.E.
238
390
99
248
131
372
400
249
282
240
181
257
249
402
101
270
137
419
433
300
258
173
274
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 29.3: IST-Ausgaben für GSiAE a.v.E. je Einwohner über 65 Jahre
pro Jahr in Euro
2008 2009
Euro
n.v.
MZ: 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Ausgaben zurzeit nicht
möglich.
KS: 09: Fehlbuchungen von Krankenkassenbeiträgen wurden bereinigt (von i.E. nach a.v.E.).
Die Ausgaben für Leistunge n der GSiAE a.v.E. liegen pro Einwohner über 65
Jahre bei 274 € im Mittelwert und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um
17 € erhöht. Der fehlende Wert aus M ainz für 2009 wirkt dabei senkend. Wird
er für die Berechnung für das Jahr 2008 herausgenommen, um eine gleiche
Datengrundlage zu erhalten, ergibt sich eine Erhöhung um knapp 20 € pro
Einwohner über 65 Jahre. Beeinflusst ist dieses Ergebnis durch die
Regelsatzerhöhung von 7 €. Die Steigerung ist bei allen dargestellten Städten –
in einigen deutlicher als in anderen – sichtbar. Eine Ausnahme bildet die Stadt
Salzgitter.
Gespiegelt wird damit die Entwicklung, die ebenfalls bei den Ausgaben pro
Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. zu beobachten ist. Dagegen erhöhte sich die
Dichte nicht im gleichen Maße.
Zur weiteren Analyse hinzugezogen werden soll das vom deutschen
Rentenversicherungsbund ermittelte durchschnittliche Rentenniveau. Dabei sind
private Renten, Betriebsrenten sowie Pensionen der Beamten nicht in den
Werten enthalten.
Durchschnittliches
Rentenniveau
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
43
ABB. 17 – KENNZAHL 32: DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU
869
818
975
859
921
813
834
905
850
915
884
877
888
833
1.001
880
943
830
852
924
871
933
903
896
500
600
700
800
900
1.000
1.100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 32: durchschnittliches Rentenniveau
2008 2009
Euro
Durch das durchschnittliche Rentenniveau können Anhaltspunkte zu
Unterschieden bei der Ausprägung der Dichte gefunden werden. In den Städten,
die ein unterdurchschnittliches Rentenniveau zu verzeichnen haben, ist die
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. ausgeprägter als in den Städten,
deren durchschnittliches Rentenniveau oberhalb des Mittelwertes liegt. Dies ist
insbesondere in Bremerhaven und Kassel, aber auch in Kiel der Fall. Umgekehrt
ist vor allem in der Stadt Chemnitz das durchschnittliche Rentenniveau höher
und gleichzeitig die Dichte von Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. pro 10.000
Einwohner niedriger als im Mit telwert der betrachteten Stä dte.
Überdurchschnittlich ist auch das Rentenniveau in Erlangen, Ludwigshafen und
Oberhausen. Die Dichte ist jedoch lediglich in Chemnitz und Erlangen deutlich
unterhalb des Dichte -Mittelwertes. Für die anderen Städte bewegt sic h die
Dichte nah am Durchschnitt.
Insgesamt wird die Tendenz bestätigt, nach der ein sinkendendes Rentenniveau
die Anzahl der Leistungsberechtigten von GSiAE grundsätzlich steigen lässt. In
der vorliegenden Untersuchung ist die Dichte der Leistungsberech tigten der
GSiAE a.v.E. im Vergleich zum Vorjahr in gleicher Höhe ermittelt worden. Da
aufgrund des demografischen Wandels grundsätzlich mit einer Steigerung der
Leistungsberechtigten GSiAE zu rechnen ist, wirkt der Anstieg des
durchschnittlichen gestiegen en Rentenniveaus hier ausgleichend. Der
Zusammenhang dieser Faktoren kann genutzt werden, um soziale Entwicklungen
besser zu analysieren. Als Beispiel ist die Entwicklung zukünftiger Ausgaben im
sozialen Bereich im Kontext des demografischen Wandels zu nennen.
Zusammenhänge
Rentenniveau -
Dichte?
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
44
6. Hilfe zur Pflege (HzP)
Zielsetzung und Steuerungsinteresse
Gesetzliche Grundlage für den Erhalt von Leistungen der Hilfe zur Pflege bildet
das 7. Kapitel des SGB XII (§§ 61 bis 66 SGB XII). In Anspruch genommen
werden kann diese Form der Hilfe von Personen, die aufgrund einer dauerhaften
körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des Alltags erheblich
eingeschränkt sind und der Hilfe bedürfen. Mit der Pfleg e verbundene Kosten,
die weder durch die Pflegekassen noch durch eigene finanzielle Mittel gedeckt
sind, werden teilweise oder im vollen Umfang übernommen. Dabei sind
Leistungen der Pflegekassen vorrangig gegenüber den kommunalen Leistungen.
Überwiegend stellt die Hilfe zur Pflege eine ergänzende Leistung zu den
Leistungen der Pflegeversicherung dar, wenn diese den nötigen Pflegebedarf
nicht deckt und dadurch Hilfebedürftigkeit entsteht . Leistungen der Hilfe zur
Pflege werden darüber hinaus von Personen i n Anspruch genommen, die nicht
pflegeversichert sind. In diesen Fällen wird die Versorgung in voller Höhe durch
den zuständigen Sozialhilfeträger sicher gestellt. Seit mehreren Jahren lässt sich
ein Anstieg der Leistungsberechtigten in der HzP feststellen . Diese Entwicklung
sollte nach wie vor genauer beobachtet werden, vor allem was die
Zusammensetzung der Kosten im Einzelfall und auch was regionale Unterschiede
bei Leistungen angeht, die zusätzlich zu der Versorgung auf Grundlage des
SGB XI übernommen werden.
Die Leistungen der HzP nach dem SGB XII können in zwei Kategorien unterteilt
werden. Zur ersten zählt das Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III,
welches nach § 64 SGB XII gewährt wird. Die zweite Kategorie beinhaltet
‚andere Leistungen der Hilfe zur Pflege‘ nach § 65 SGB XII, zu denen notwendige
Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen und für
Pflegesachleistungen zählen. Leistungsberechtigte können diese Leistungen
zusätzlich zum Pflegegeld nach § 64 SGB XII erhalten.
Im Leistungsbereich der Hilfe zur Pflege ist ein stärkerer Einfluss auf das
Leistungsgeschehen durch die Kommunen möglich als in den Leistungsarten
HLU und GSiAE. Durch gezielte Einzelfallsteuerung oder die Koordinierung von
Angebot und Finanzierung können in diesem Bereich Akzente gesetzt werden.
Steuerungsansätze müssen jedoch vor dem Hintergrund einer komplexen
Leistungslandschaft betrachtet werden, die von Verflechtungen der
Finanzierungsstrukturen zwischen örtlichen und überörtliche n Trägern der
Sozialhilfe sowie den Pflegekassen geprägt sind. Die Einstufung in einer
Pflegestufe wird durch die Pflegekassen vorgenommen, der im Anschluss die
konkrete und individuelle Bedarfsfeststellung durch den Sozialhilfeträger folgt.
Neben den originären Leistungsträgern darf nicht die Einflussnahme der Anbieter
Leistungsinhalte
Steuerungs-
möglichkeiten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
45
vernachlässigt werden, die in freier oder privater Trägerschaft Dienstleistungen
der ambulanten oder stationären Pflege anbieten und das Leistungsgeschehen
auf institutioneller und praktischer Ebene mitbestimmen.
Im Rahmen des Pflege -Weiterentwicklungsgesetzes wurde die Pflegeberatung
nach § 92c SGB XI eingeführt, d urch die regionale Versorgungs- und
Unterstützungsangebote koordiniert werden können. Der Aus bau von
Pflegestützpunkten, die als örtliche Anlaufstellen dienen, soll einen Beitrag
leisten, Pflegebedürftigen und Angehörigen beratend und informierend zur Seite
zu stehen. Für d ie Kommunen entsteht hierdurch grundsätzlich eine weitere
Steuerungsmöglichkeit. A llerdings sind die regionalen Ausprägungen so
unterschiedlich, dass generelle Aussagen nur bedingt möglich sind. Es lässt sich
festhalten, dass Steuerungsmöglichkeiten dann b efördert werden, wenn
kommunales Personal in die Stützpunkte abgestellt ist , und wenn die
Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen so erreicht werden, dass sie frühzeitig,
also bereits vor Eintritt schwerer Pflegebedürftigkeit , die Beratungsleistungen in
Anspruch nehmen.
Kommunale Steuerungsansätze werden in den Städten mit unterschiedlichen
Schwerpunkten verfolgt. Für alle von Relevanz ist der gesetzliche Auftrag,
Leistungsberechtigte möglichst lange im häuslichen Umfeld zu betreuen. Zudem
soll die Pflege im häuslichen Umfeld , durch Angehörige oder durch
nachbarschaftliche Netzwerke organisiert, vorrangig vor Pflegesachleistungen,
also dem Einsatz von professionellen Pflegedienstleistungen, behandelt werden.
Auch d ie Bewilli gung von Leistungen wie bspw. das persönl iche Budget, soll
dazu dienen, die Autonomie von Leistungsberechtigten zu stärken. Dabei sollen
fachliche Zielsetzungen durch einen möglichst wirtschaftlichen und wirksamen
Einsatz von Ressourcen erreicht werden.
Einflussfaktoren auf die Entwicklung der HzP
Beeinflussende Faktoren auf die Entwicklung im Leistungssegment Hilfe zur
Pflege wurden bereits im Vorjahresbericht eingehend behandelt und werden an
dieser Stelle in zusammengefasster Form dargestellt:
demografische Wandel führt zu einer älter werdenden Gesellschaft
mit Zunahme von Personen mit Pflegebedarf
Einkommenssituation älterer Menschen (vgl. hierzu die
Ausführungen zur möglichen Entwicklung in der GSiAE)
Veränderung der Familienbeziehungen, die zu zunehmende r
Professionalisierung der Pflegearrangements führen kann
längere und verbesserte Gesund heitsversorgung nachfolgender
Generationen
Gesetzliche
Steuerungsvorgaben
Komplexe
Zusammenhänge
zwischen den
verschiedenen
Einflussfaktoren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
46
Verbreitung anderer als familienorientierter Wohnformen (mehr
Mobilität, Wohnort und Arbeitsplatz fallen örtlich auseinander,
Berufstätigkeit von Frauen, „Singlegeneration“/Alleinstehende)
Anstieg der Anzahl von Menschen mit Demenz mit einem
speziellen Betreuungsbedarf und damit verbundenen besonderen
Anforderungen an die Angebotsentwicklung
Eine Vielzahl von Faktoren wirkt sich auf das Leistungsgeschehen in der Hilfe zur
Pflege aus, die bei Planungen und Prognosen berücksichtigt werden müssen. Der
vorliegende Kennzahlenvergleich soll auf Veränderungen aufm erksam machen,
die zur kontinuierlichen und fachlichen Auseinandersetzung im Rahmen des
Benchmarkingkreises anregen und damit einen Beitrag zur Findung einer
Steuerungsgrundlage leisten.
Wie bei den anderen behandelten Leistungs arten können auch die Leistungen
der Hilfe zur Pflege innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen in Anspruch
genommen werden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich überwiegend auf
Leistungen, die außerhalb von Ein richtungen an Leistungsberechtigte der HzP
erbracht werden.
Zuständigkeiten in der HzP
Zuständigkeiten sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Dies
gilt auch für den Bereich der Hilfe zur Pflege. Nachfolgend sind die
Zuständigkeiten für die am Benchmarking teilnehmenden Städte aufgeführt:
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen:
überall örtlicher Sozialhilfeträger
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen:
Bremerhaven: örtlicher Sozialhilfeträger
Kiel: örtlicher Sozialhilfeträger
Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger
Salzgitter: ab 60 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger
Chemnitz: ab 65 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger
Oberhausen: ab 65 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger
Kassel: ab 65 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger
Darmstadt: ab 65 Jahren örtlicher Sozialhilfeträger
Ludwigshafen: vom überörtlichen Träger per Delegation
auf den örtlichen Sozialhilfeträger übertragen
Mainz: vom überörtlichen Träger per Delegation auf den
örtlichen Sozialhilfeträger übertragen
Erlangen: überörtlicher Sozialhilfeträger
Leistungen a.v.E. im
Fokus
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
47
Um eine einheitliche Handhabung der Daten unabhängig von Zuständigkeiten zu
gewährleisten, melden die teilnehmenden Städte sowohl die Daten zu
Leistungsberechtigten und Ausgaben für die sie orig inär zuständig sind als auch
nachrichtlich die, für die die Zuständigkeit beim überörtlichen Sozialhilfeträger
liegt. Sollten aus technischen Gründen der Ermittlung Daten nicht lieferbar sein,
wird in der schriftlichen Ausführung hierauf hingewiesen.
Ziel des Kennzahlenvergleichs ist es, Personenzahlen und Ausgaben für gleiche
Personenkreise für alle beteiligten Städte auch dann abzubilden, wenn bei einer
Stadt eine bestimmte Teilgruppe nicht in der Zuständigkeit der Kommune liegt.
Aus fachlicher Sicht wi rd die Trennung der Zuständigkeiten nach Alter und
Wohnformen kritisch betrachtet und als künstliche Fragmentierung interpretiert,
die nicht die Lebensrealität der Klienten abbilden kann. Es entstehen
Hindernisse für die Entwicklung nachhaltiger Versorgung skonzepte. Beispiele
zeigen, dass auch ein anderer Umgang mit Zuständigkeiten handhabbar ist. So
wurden in Schleswig -Holstein sämtliche Zuständigkeiten auf den kommunalen
Träger übertragen, so dass die Verantwortlichkeit für das gesamte
Leistungssystem der Sozialhilfe bei den Kommunen in einer Hand gebündelt
wird.
6.1. Leistungsberechtigte
Dichte der Leistungsberechtigten a.v.E.
Die Dichte der Leistungsberechtigten von Leistungen der HzP a.v.E. bezieht sich
auf 10.000 Einwohner. Es wird dadurch abgebildet, w ie viel Personen von
10.000 Einwohnern Leistungen der HzP a.v.E. erhalten.
Umgang mit
getrennten
Zuständigkeiten in
der HzP:
Datenmeldungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
48
ABB. 18 – KENNZAHL 71: DICHTE LEISTUNGSBERECHTIGTE HZP A.V.E
9,8
29,1
13,9
15,2
4,7
31,2
22,9
7,7
23,0
15,6
8,0
16,4
10,0
30,8
16,3
15,1
6,6
31,6
26,2
7,3
41,5
16,6
7,0
19,0
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 71 : Dichte der LB von Hilfe zur Pflege a.v.E.
pro 10.000 Einwohner am 31.12.
2008 2009
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008
Im Mittelwert der betrachtet en Städte werden 19 Personen von 10.000
Einwohnern außerhalb von Einrichtungen durch Leistungen der HzP versorgt.
Anders ausgedrückt erhält eine Person von etwa 525 Einwohnern ambulante
Pflegeleistungen. Die Vorjahres -Dichte betrug 16,4 , was einem
Leistungsbezieher von rund 610 Einwohnern entspricht. Die ambulante Pflege
konnte damit weiter ausgebaut werden.
Die Unterschiede in den einzelnen Städten sind deutlich zu erkennen. Die Pflege
im eigenen Wohnraum ist in Erlangen mit 6,6 am geringsten ausgeprägt; in
Mainz ist sie innerhalb des letzten Jahres deutlich auf 41,6 Personen von
10.000 Einwohnern angestiegen.
Begründet wird das ermittelte Ergebnis aus Mainz durch Umstellung und
Änderung der Leistungsfälle, die mit dem Urteil des Bundessozialgerichts 1 vom
11.12.2007 in Zusammenhang stehen. Die veränderte Abgrenzung von Hilfe zur
Weiterführung des Haushaltes, Hilfe zur Pflege und Essen auf Rädern führte zu
den ermittelten Werten . Darüber hinaus wurde der Grundsatz „ambulant vor
stationär“ verstärkt umgese tzt. Da diese Umsetzung jedoch auch von den
übrigen Städten zu betreiben ist, müssten auch dort ähnliche Effekte zu
beobachten sein, die allerdings zurzeit in den ermittelten Werten der
Vergleichspartner nicht sichtbar sind.
1 AZ.B8/9b SO 12/
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
49
Eine Übersicht , wie in den einzelnen Städten mit den Haushaltshilfen
umgegangen wurde, gibt die nachstehende Tabelle. Die Varianten der Zuordnung
beeinflusst dabei die unterschiedlichen Werte der Dichte und der Ausgaben.
Zudem haben Umstellungen in den Städten in diesem Bereich zu verschiedenen
Zeitpunkten stattgefunden, so dass sich Effekte zeitversetzt auswirken.
ABB. 19 – TABELLE: ÜBERSICHT ZUM UMGANG MIT HAUSHALTSHILFEN
Urteil des Bundessozialgerichtes vom 11.12.2007 AZ.B8/9b SO 12/06
Wie wurden die "reinen Haushaltshilfen" in den Berichtsjahren 2008 und 2009 gebucht?
Braunschweig 2009
2008
Bremerhaven 2009
2008
Chemnitz 2009
2008
Darmstadt 2009
2008
Erlangen 2009
2008
Kassel 2009
2008
Kiel 2009
2008
Ludwigshafen 2009
2008
Mainz 2009
2008
Oberhausen 2009
2008
Salzgitter 2009
2008
x
x (wenn keine pfleg. Anteile
und Pers.kreis GSiAE)
Hilfe in bs. LL
x
x (wenn keine pfleg. Anteile
und Pers.kreis GSiAE)
x
x
(wenn keine pfleg. Anteile)
x
(wenn keine pfleg. Anteile)
x
(wenn keine pfleg. Anteile)
x
x
x
(wenn keine pfleg. Anteile)
x
x
Keine Pflegestufe:
HLU/ GSiAE
x
x
x
(wenn Pfleg. Anteile)
x
(wenn keine pfleg. Anteile)
x
(wenn keine pfleg. Anteile)
x
x
x
x
x
(Mischverfahren)
x
x
x
x
(wenn Pfleg. Anteile)
teilw. HzP
(> LB SGB II )
x
Neufälle
x
x
Neufälle
HzP HLU GSiAE
x
(wenn Pfleg. Anteile)
x
(wenn Pfleg. Anteile)
Für die Interpretation der Werte für Leistungsberechtigte der HzP a.v. E. ist die
Stadt Erlangen geprägt durch das ansäss ige Unternehmen Siemens und die
Universität. Angehörige und pflegebedürftige Personen sind häufig gut situiert
und können Aufwendungen für Pflegeleistungen aus eigenen Kräften und Mitteln
finanzieren. Nicht berücksichtigt sind hier allerdings Pflegeleistungen, die durch
Privatpersonen erbracht werden oder Sachleistungen, für die keine Hilfe
beantragt wird und somit aus eigenen Mitteln gezahlt werden , so dass die Zahl
gepflegter Personen insgesamt höher liege n dürfte. Ähnliche Einflüsse und
Strukturen sind auch in anderen Städten zu finden.
Haushaltshilfen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
50
Nicht berücksichtigt sind hier allerdings Pflegeleistungen, die durch
Privatpersonen erbracht werden oder Sachleistungen, so dass die Zahl gepflegter
Personen insgesamt höher liegen dürfte. Ähnliche Einflüsse und Strukturen sind
auch in anderen Städten zu finden.
Allgemein können folgende Faktoren die Unterschiede der Ergebnisse in den
Städten beeinflussen:
Beratungsstruktur, Anlaufstellen und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort
Informationsstand von Betroffenen und Angehörigen über
Angebote und Leistungen
Verschiebungen in den Pflegestufen - je pflegebedürftiger die
Personen werden, um so eher wechseln sie in die stationäre
Pflege
Weiterentwicklung der Angebotsstruktur, z. B. wenn im
nennenswerten Umfang Plätze in ambulant betreuten WGs für
Demenzkranke eröffnet wurden
Höhe des anrechenbaren Einkommens der Leistungsbezieher
Veränderungen in der Gesamtzahl der Einwohner
Veränderungen in der Altersstruktur der Einwohner
Anteil nicht pflegeversicherter Personen
Die steigende Dichte der Leistungsberechtigten von Leistungen der HzP a.v.E.
kann nicht als Indikator dafür gesehen werden, dass Hilfeempfänger vermehrt
ambulant statt stationär betreut werden. Hierzu dient die ambulante Quote, die
in Kennzahl 70 dargestellt ist.
Eine Abnahme der Dichte von Leistungsberechtigten i.E. , die für einen Anstieg
der ambulanten Quote notwendig wäre, ist, wie die folgende Abbildung zeigt, im
Mittelwert der Städte nicht erkennbar.
Einflussfaktoren auf
die Dichte a.v.E.
Dichte HzP i.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
51
ABB. 20 – KENNZAHL 80: DICHTE LEISTUNGSBERECHTIGTE HZP I.E.
42,8
48,4
19,8
21,1
39,3
44,0
33,1
27,4
45,6
51,9
37,3
43,9
50,5
20,1
22,3
39,1
43,7
32,5
27,5
45,9
51,9
37,7
0
10
20
30
40
50
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 80: Dichte der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen
pro 10.000 Einwohner
2008 2009
n.v.
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008
Die Dichte der Leistungsberechtigten von HzP i.E. liegt bei 37,7 vo n 10.000
Einwohnern. Der Vorjahreswert betrug 37,3 und hat sich somit leicht erhöht. In
2009 wurde demnach etwa eine Person von 265 Einwohnern innerhalb von
Einrichtungen gepflegt. Im Vergleich der Dichten außerhalb und innerhalb von
Einrichtungen bleibt e s somit bei einer überproportionalen Betreuung von
pflegebedürftigen Personen innerhalb von Einrichtungen. Trotzdem ist zu
beobachten, dass die Dichte in der ambulanten Betreuung deutlicher zunimmt
als im stationären Bereich.
Empfänger ‚anderer Leistungen’ der HzP
Zu den ‚anderen Leistungen‘ gemäß § 65 SGB XII zählen überwiegend
notwendige Aufwendungen für Pflegepersonen und Pflegesachleist ungen, die
zusätzlich zum Pflegegeld nach § 64 SGB XII gewährt werden können. ‚Andere
Leistungen‘ bedeuten in diesem Zusammenhang die Übernahme von
Aufwendungen, die für Leistungen entstehen, für die keine bedarfsdeckende
Anspruchsgrundlage bei den Pflegekassen besteht, jedoch trotzdem notwendig
sind, um eine bedarfsorientierte Pflege zu ermöglichen. Hierzu gehören auch
Leistungen, die für Personen erbracht werden, die keine Einstufung durch die
Pflegekassen erhalten haben und damit der sogenannten Pflegestufe 0
angehören. In der Hilfe zur Pflege besteht eine Vielzahl möglicher
Leistungskombinationen, die vor Ort auch unterschiedlich gehandhabt werden
können. Hier soll auf die Wichtigsten eingegangen werden.
Andere Leistungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
52
ABB. 21 – KENNZAHL 76: DICHTE LEISTUNGSBERECHTIGTE ANDERER LEISTUNGEN
0,4
8,6 8,1
5,8
4,1
6,8
2,6
12,5
9,9
1,5
6,0
0,6
0,3
2,6
1,9
0,7
7,3
1,6
6,1
1,8
0,9
2,4
0,2
0,3 1,7
1,4
0,4
3,6
0,8
2,7
0,8
0,9
1,3
0,04
0,2 0,5
0,7
0,1
2,9
0,1
1,5
0,4
0,3
0,7
0
5
10
15
20
25
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 76: Empfänger anderer Leistungen nach § 65 SGB XII
pro 10.000 EW differenziert nach Pflegestufen im Jahr 2009
Empfänger anderer
Leistungen nach § 65
SGB XII pro 10.000
EW - Pflegestufe III
Empfänger anderer
Leistungen nach § 65
SGB XII pro 10.000
EW - Pflegestufe II
Empfänger anderer
Leistungen nach § 65
SGB XII pro 10.000
EW - Pflegestufe I
Empfänger anderer
Leistungen nach § 65
SGB XII pro 10.000
EW- ohne Pflegestufe
n.v.
BHV: 09: Ergebnisse ermittelt mit Hilfe von Einwohnerdaten 2008
Von den vier dargestellten Gruppen von Leistungsbeziehern ist die der Empfänger
anderer Leistungen ohne Einstufung in eine Pflegestufe am größten. Die Dichte
liegt im Mittelwert der Städte bei 6 Leistungsberechtigten bezogen auf 10.000
Einwohner. Sie wird mit 2,4 von 10.000 Einwohnern gefolgt von der Dichte der
Leistungsberechtigten anderer Leistungen, die in die Pflegestufe I eingeordnet
wurden. Andere Leistungen und eine Eingruppierung in die Pflegestufe II liegen
bei durchschnittlich 1,3 Pe rsonen von 10.000 Einwohnern vor. Am geringsten
ausgeprägt sind Leistungsberechtigte anderer Leistungen der Pflegestufe III mit
0,7 von 10.000 Einwohnern.
Die Dichten sind in den Städten sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Werte in
Darmstadt sind durch die Erfassung von Haushaltshilfen in der Hilfe zur Pflege
seit 2009 beeinflusst. In den Vorjahren wurden sie zum Teil den Leistungsarten
HLU und GSiAE zugeordnet.
Durch bestimmte Leistungskombinationen – wenn der Leistungsbezu g ohne die
sogenannten Sachleistungen erfolgt – kann die Pflege im häuslichen Umfeld
durch Privatpersonen unterstützt werden. Dies hängt davon ab, ob vor Ort
entsprechende Zielsetzungen verfolgt werden. Im Rahmen von
Nachbarschaftshilfen oder durch Angehör ige kann die Pflege hier selbst oder
teilweise übernommen werden. Finanziert werden bspw. Hausnotrufsysteme
oder Rentenversicherungsbeiträge der Pflegenden. Zu den ‚ anderen Leistungen‘
gehören auch Pflegebeihilfen bzw. das sogenannte „kleine Pflegegeld“.
Pflege durch
Privatpersonen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
53
Der Begriff ‚andere Leistungen‘ ist vom Gesetzgeber offen formuliert und kann zu
unterschiedlichen Interpretationen der bewilligenden Sozialhilfeträger führen. Die
Möglichkeit zur unterschiedlichen Auslegung auf kommunaler Ebene führt hierbei
zu einem Steuerungspotenzial für die Städte.
Niedrige Werte im Bereich der ‚anderen Leistungen‘ können auch im
Zusammenhang mit dem Informationsstand der Betroffenen und deren
Angehörige stehen. Der Einsatz einer Beratung, die zur Bewi lligung ‚anderer
Leistungen‘ führt, kann als Steuerungsinstrument betrachtet werden, mit dem
private Pflegeverhältnisse Unterstützung finden. Zudem kann professionelle
Beratung einen positiven Beitrag leisten, wenn Angehörige mit der
Pflegesituation so belastet sind, dass eine externe Unterstützung notwendig wird.
Zur Entlastung kann auch der Austausch mit anderen Pflegepersonen beitragen.
Gesellschaftlicher Wandel und damit einhergehende Veränderungen familiärer
Strukturen sind Einflussfaktoren, die nicht direkt gesteuert werden können. Hier
und bei kulturell geprägten Familienstrukturen können aber in Anspruch
genommene Beratungen einen Beitrag leisten, Pflege d urch Privatpersonen zu
erweitern.
Die folgende Abbildung zeigt den Anteil der Leistungsberecht igten von HzP
a.v.E., der ausschließlich durch Privatpersonen betreut wird an allen
Leistungsberechtigten der HzP a.v.E.
ABB. 22 – KENNZAHL 79: ANTEIL PRIVATE PFLEGE AN ALLEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E.
11,5
4,5
51,3
12,2
10,9
2,2
32,8
39,7
26,2
27,7
21,9
36,5
18,1
48,7
30,7
20,3
16,4
23,5
22,0
16,7
25,9
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 79: Anteil der LB von HzP a.v.E. die ausschließlich durch Privatpersonen
gepflegt werden (keine Sachleistungen)
2008 2009
n.v.n.v.n.v.
Prozent
Steuerungs-
instrument Beratung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
54
Der Mittelwert für Leistungsberechtigte mit privater Pflege a.v.E. liegt für die
betrachteten Städte bei 25,9 % von allen Leistungsberechtigten, die im eigen en
Wohnraum gepflegt werden. Damit wird rund jede 4. Pe rson durch nicht
professionell Pflegende ambulant betreut. Im Vorjahr lag der ermittelte Wert bei
21,9 %, so dass hier eine deutliche Zunahme der privaten Pflege zu beobachten
ist.
Deutlich wird durch die Abbildung auch, dass große Unterschiede zwischen den
Städten bestehen. So wird in Chemnitz mit Abstand der höchste Wert ermittelt.
Von Brau nschweig und Bremerhaven wurde eine geänderte Erfassung von
Leistungsberechtigten angegeben, durch die sich die Abweichungen erklären
lassen. Darmstadt konnte die Anzahl von Leistungsberechtigten im Vorjahr nicht
ermittelt. Für 2009 wurden die Werte manuell erhoben. Bei der Entwicklung in
Kassel ist ein Zuwachs von Personen der Pflegestufe 0, die ein „kleines
Pflegegeld“ erhalten, zu verzeichnen.
Grundsätzlich festzuhalten ist der Einfluss eines gut ausgebauten Netzes von
Beratungsstellen, das die Qualitätssicherung in der Pflege durch Privatpersonen
erhöhen kann. Ermessensleistungen nach § 65 SGB XII, die großzügig bewilligt
werden, können die Bereit schaft zur pflegerische n Versorgung innerhalb der
Familie oder durch das nähere Umfeld steigern. Auch wenn hierdurch für den
Sozialhilfeträger Kosten entstehen, kann ein guter Beitrag geleistet werden,
Pflegende in schwierigen Situationen zu unterstützen, ihnen Entlastungs -
möglichkeiten zu bieten und damit die pr ivate Versorgung zu verlängern oder
auszubauen. Die familiäre Pflege kann eine Verbindung schaffen zwischen dem
wirtschaftlichen Interesse eine r kostengünstigen Pfle ge und einem fachlich
sinnvollen Ansatz, bei dem Leistungsberechtigte sowohl ambulant als auch
durch nahestehende Personen gepflegt werden.
Hinzuweisen ist im Kontext des demografischen Wandels auch auf die älter
werdende Gesellschaft, in der die Pflegebedürftigkeit ansteigen wird. Die
Entwicklung der professionellen Pflege unter Berücksichtigung kommunaler
Steuerungsinteressen sollte in diesem Zusammenhang nicht vernachlässigt
werden.
6.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten
Im Folgenden werden Daten zu Leistungsberechtigten der H zP nach Geschlecht
und Staatsangehörigkeit dargestellt. Zunächst erfolgt die Abbildung der
Leistungsberechtigten der Hilfe zur Pflege, die ambulant betreut werden.
Anstieg des Anteils
der LB a.v.E. mit
Pflege durch
Privatpersonen
Einflussfaktoren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
55
ABB. 23 – KENNZAHL 73: ANTEIL LEISTUNGSBERECHTIGTE HZP A.V.E. NACH GESCHLECHT
63,9 66,6
58,9
54,4 55,1
61,8
69,9 66,1 62,7
67,6
58,3 62,3
36,1 33,4
41,1
45,6 44,9
38,2
30,1 33,9 37,3
32,4
41,7 37,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 73 : Anteil weiblicher bzw. männlicher LB von HzP a.v.E.
am 31.12.2009
weiblich männlich
Prozent
Leistungen der Hilfe zur Pflege, die außerhalb von Einrichtungen erbracht
werden, werden zum überwiegenden Teil von Frauen in Anspruch genommen.
Der Mittelwert für die untersuchten Städt e liegt bei 62, 3 %. Männer sind
lediglich zu 37, 7 % vertreten. Im Vergleich zum Anteil der Frauen in der
Bevölkerung, der bei 51,4 % liegt, sind weibli che Leistungsberechtigte in
ambulanter Betreuung deutlich überrepräsentiert. Diese Beobachtung war auch
schon in der Vorjahresuntersuchung zu machen. Dabei hat s ich der weibliche
Anteil wie zuvor weiter reduziert.
Die Ausprägung in den einzelnen Städten ist recht unterschiedlich. In Kiel ist der
männliche Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. am gerin gsten, in
Darmstadt mit 45,6 % am größten.
Verschiedene Faktoren, die sich gegenseitig bedingen und im Zusammenhang
zueinander zu betrachten sind, nehmen Einfluss auf die stärkere Ausprägung von
Frauen in der Hilfe zur Pflege insgesamt sowie auf den größ eren weiblich en
Anteil im ambulanten pflegerischen Bereich.
Durchschnittlich höhere Lebenserwartung von Frauen
Rollenverständnis und -aufteilung in der Familie: Frauen kümmern
sich im ambulanten Bereich eher um die Organisation der Pfleg e
oder führen notwendige Maßnahmen als Pflegepersonen selbst
durch. Wird die zuvor pflegende weibliche Person selbst
pflegebedürftig, kann diese selbst oftmals nicht mehr auf familiäre
Unterstützungssysteme zurückgreifen.
Mehr Frauen als
Männer im
Leistungsbezug der
HzP a.v.E.
Einflussfaktoren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
56
Durchschnittlich niedrigeres Rentenniveau von Frauen
Durch eine gezielte Informationspolitik bezüglich Zugangsvoraussetzungen zur
ambulanten pflegerischen Versorgung, bestehen kommunale
Handlungsmöglichkeiten. Diese können sich auch auf die Unterstützung
nachbarschaftlicher Strukturen beziehen.
In der nächsten Abbildung wird angezeigt, wie die Verteilung der
Leistungsberechtigten der HzP unter dem Gesichtspunkt der Staatsangehörigkeit
ausgeprägt ist. Dabei werden Leistungsberechtigte inn erhalb und außerhalb von
Einrichtungen zusammen betrachtet.
ABB. 24 – KENNZAHL 74: ANTEIL LEISTUNGSBERECHTIGTE HZP I.E. UND A.V.E. NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT
97,3 96,3
86,9 85,9
76,8
87,4 91,9 94,1
89,5
95,1 96,4
90,7
2,7 3,7
13,1 14,1
23,2
12,6 8,1 5,9
10,5
4,9 3,6
9,3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 74: Anteil von LB mit bzw. ohne deutsche Staatsbürgerschaft an allen LB von
HzP am 31.12. 2009
LB HzP a.v.E und i.E mit deutsche Staatsangehörigkeit LB HzP a.v.E und i.E ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Prozent
ER: 09: In Erlangen wurden nur Leistungsberechtigte HzP a.v.E. erfasst.
Im Mittelwert der Städte werden 9,3 % aller Leistungsberechtigten der HzP ohne
deutsche Staatsangehörigkeit betreut. Der Mittelwert setzt sich dabei aus
unterschiedlich hohen Werten der einzelnen Städte zusammen. Fast ein Viertel
aller Personen, die Leist ungen der HzP i.E. und a.v.E. in Erlangen in Anspruch
nehmen, haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Besonders niedrig ist der
Wert in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Bremerhaven ausgeprägt. Im
Vorjahr wurde der Anteil der Leistungsberechtigten ohne deutsche
Staatsangehörigkeit mit 7,5 % bemessen. Ihr Anteil hat sich somit erhöht.
Im Verhältnis der Leistungsberechtigten der HzP ohne deutsche
Staatsangehörigkeit i.E. und a.v.E. zu ihrem Anteil in der Bevölkerung zeigt sich
eine Unterrepräsentie rung der HzP -Empfänger. Personen ohne deutsche
Leistungsberechtigte
HzP nach
Staatsangehörigkeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
57
Staatsangehörigkeit sind im Durchschnitt zu 11,4 % in der Bevölkerung
vertreten, während sie in der HzP lediglich zu 9,3 % Leistungen in Anspruch
nehmen. Es zeigt sich, dass in fast allen Städten der Wert in der Bevölkerung für
diese P ersonengruppe niedriger ausgewiesen wird . Ausnahmen bilden Kassel
und Kiel, wo beide Werte in etwa gleich hoch bemessen wurden. In Chemnitz
liegt der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der
Bevölkerung bei 2,8 %, während diese Personengruppe in der HzP mit 13,1 %
deutlich darüber liegt. Grundsätzlich kann als Einflussgröße ein nicht
ausreichendes Rentenniveau des Personenkreises benannt werden. Bei diesem
Vergleich muss jedoch auch beachtet werden, dass sich di e Ergebnisse auf die
gesamte Bevölkerung beziehen und keine Verteilung Altersgleicher ermittelt
wurde. Vermutet wird ein deutlich höherer Anteil von Leistungsberechtigten der
HzP ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Alter von über 65 Jahren als in der
Gesamtbevölkerung.
6.3. Ausgaben
Im Folgenden werden die Ausgaben für Leistungsberechtigte der HzP außerhalb
und innerhalb von Einrichtungen betrachtet. In Hinblick auf die Umsetzung
ambulanter vor statio närer Leistungen ist es hier von Interesse, die finanziellen
Aspekte der unterschiedlichen Wohnformen zu beleuchten . Dabei werden Ist-
Ausgaben pro Leistungsberechtigten herangezogen, um vorhandene
Schwankungen bei den Einnahmen außer Acht zu lassen. Diese können unter
anderem durch Einzelfälle entstehen, in denen überproportionale Einnahmen zu
verbuchen sind. In Kassel führte beispielsweise die Veräußerung eines
Grundstücks in einem Fall, in dem die Hilfe zur Pflege als Darlehen gewährt
wurde, zu einer Einn ahme von knapp 100.000 €. Einen Einfluss auf die
Transferleistungen haben in diesem Zusammenhang auch das Rentenniveau und
die Unterhaltsfähigkeit von Unterhaltverpflichteten. Um eine Übersicht über die
Ausgabenbelastung für Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Bevölkerung z u
erhalten, werden darüber hinaus ambulante und stationäre Ausgaben pro
Einwohner dargestellt.
Die nachstehende Abbildung zeigt die Ausgaben pro Leistungsberechtigten von
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen. Der Mittelwert liegt hier für 2009
bei 7.501 € und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 298 € gesenkt.
Fokus Ausgaben pro
Leistungsberechtigten
a.v.E. und i.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
58
ABB. 25 – KENNZAHL 82: AUSGABEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E.
4.596
8.833
5.046
10.028
8.979
12.618
9.520
7.576
9.478
3.067
6.052
7.799
4.804
8.194
4.964
12.779
3.958
12.738
10.048
7.885
3.318
6.315
7.501
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 82: Ist-Ausgaben für HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten
pro Jahr in Euro
2008 2009
n.v.
Euro
MZ: 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Finanzdaten zurzeit
nicht möglich.
Für die Leistungen der Hilfe zur Pflege, die außerhalb von Einrichtungen erbracht
wurden, zeigt die Grafik deutliche Unterschiede in den dargestellten Städten.
Braunschweig, Darmstadt , Kassel, Kiel, Ludwigshafen sowie Oberhausen und
Salzgitter zeigen steigende Werte, während sie in Bremerhaven, Chemnitz und
Erlangen sinken.
Teilweise sind die Unterschiede in den Städten durch Umstellung der
Haushaltsführung zu begründen. Bspw. wurde in Darmstadt im Jahr 2008 die
doppische Buchführung eingeführt, was zu vermehrten Buchungen in 2007
führte. Die Ausgaben für 2008 sind hierdurch tendenziell zu niedrig
ausgewiesen, wodurch die hohe Diskrepanz zu den Werten des Jahres 2009
erklärbar wird. In Erlangen wurde im Rahmen des Übergangs der Zuständigkeit
an den Bezirk die Abteilung SGB XII neu organisiert. In diesem Zuge wurden
Arbeitsweisen umgestellt und sämtliche Fälle überarbeitet. Hierdurch ergaben
sich Einsparungen bei der Hilfe zur Pflege im E inzelfall. Die Bereinigung
besonders kostenintensiver Fälle führte bei steigender Anzahl der
Leistungsberechtigten zu geringeren Ausgaben pro Fall.
Grundsätzlich können besonders kostenintensive Fälle entstehen, wenn eine
stationäre Unterbringung im Einz elfall nicht erfolgen kann. Die dann
vorzunehmende ambulante Pflege führt zu erheblichen Kosten für den
Sozialhilfeträger, die sich in der Berechnung der Ausgaben pro Fall auf alle
Leistungsberechtigten umschlägt. Da für Leistungsberechtigte ein gesetzlich er
Anspruch auf ambulante Pflege besteht, wenn im Einzelfall die Unzumutbarkeit
Ausgaben pro
Leistungsberechtigten
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
59
einer stationären Versorgung vorliegt, sind Steuerungsmöglichkeiten der
Kommune hier einschränkt. In Kassel werden beispielsweise 5 % besonders
kostenintensive Pflegefälle mit einer 24 -Stunden-Betreuung in Anspruch
genommen, deren Ausgaben zusammen einen Anteil von rund 40 % der
Ausgaben a.v.E. ausmachen.
Ausgaben pro Person, die Leistungen der Hilfe zur Pflege innerhalb von
Einrichtungen in Anspruch nimmt, werden in der folgenden Abbildung
dargestellt.
ABB. 26 – KENNZAHL 85: AUSGABEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E.
8.420
9.247
5.767
9.184
14.220
10.501
8.881
11.071
7.775
9.175
9.424
8.438
8.501
6.053
9.125
12.545
10.677
10.761
7.545
9.376
9.225
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 85: Ist- Ausgaben für HzP i.E. pro Leistungsberechtigten
pro Jahr in Euro
2008 2009
n.v.n.v.
Euro
MZ: 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Finanzdaten zurzeit
nicht möglich.
Der Mittelwert liegt für das Jahr 2009 bei 9.255 € und hat sich damit im
Vergleich zum Vorjahreswert um rund 200 € gesenkt. Auch hier sind
Unterschiede zwischen den Städten sichtbar, die insgesamt jedoch nicht so stark
ausfallen wie im ambulanten Bereich. In den meisten Städten liegen die
ermittelten Za hlen relativ nah an denen des Vorjahres. Ausnahmen sind
Bremerhaven und Kassel, wo sich die Ausgaben pro Fall senkten und
Ludwigshafen, wo diese Kosten stiegen.
In Bremerhaven gab es im Dezember 2009 überproportional viele
Leistungsberechtigte in station ärer Pflege. Im Durchschnitt des Jahres fiel die
Zahl niedriger aus, so dass die Ergebnisse hierdurch beeinflusst sein könnten.
Ausgaben pro
Leistungsberechtigten
i.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
60
In Kassel wurden in der Vergangenheit für stationär untergebrachte
Leistungsberechtigte der HzP unter anderem auch Barbeträge und Beiträge für
Kranken- und Pflegeversicherungen für die Hilfe zur Pflege veranschlagt. Durch
Umsetzung des Nettoprinzips und durch Verlage rung auf die HLU bzw. GSiAE
konnte der Ansatz entsprechend reduziert werden. Aus Chemnitz wird allerdings
von der Umstellung auf das Bruttoprinzip berichtet.
Auch in diesem Berichtsjahr sind die Fallkosten für stationär untergebrachte
Leistungsberechtigte im Mittelwert höher als die Ausgaben pro
Leistungsberechtigten in ambulanter Pflege.
Der über das SGB XI geregelte gesetzliche Leistungsu mfang im ambulanten
Bereich ist begrenzter als im stationären Bereich . Darüber hinaus, am Beispiel
Kassel wurde es ausgeführt, kommt es in der ambulanten, über das SGB XII
finanzierten Pflege außerhalb von Einrichtungen zu besonders teuren Einzelfällen,
durch die durchschnittliche Kosten stark beeinflusst werden können. Dies ist in
der aktuellen Erhebung lediglich für die Städte Darmstadt und Kassel zu
beobachten. In allen anderen Städten liegen die Werte weiterhin unter denen des
stationären Bereichs.
Für die Höhe der Ausgaben spielen Fallstrukturen vor Ort sowohl im stationären
wie auch im ambulanten Bereich eine Rolle. Insbesondere kann in der Pflege
außerhalb von Einrichtungen eine geringe Anzahl vo n Leistungsberechtigten zu
äußerst hohen Ausgaben führen, wenn bspw. eine sogenannte 24 -Stunden-
Betreuung in Anspruch genommen wird.
Einen Überblick über die Belastung, die bei einer Berechnung der ambulanten
und stationären Ausgaben auf die Bevölkerung pro Einwohner entsteht, zeigt die
folgende Abbildung.
Kostenintensive
Einzelfälle
Ausgaben HzP i.E.
und a.v.E. pro
Einwohner
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
61
ABB. 27 – KENNZAHL 81:IST-AUSGABEN PRO EINWOHNER FÜR HZP A.V.E UND I.E.
41
70
18
35
4
95
68
35
52
40
52
46
42
68
20
40
3
89
73
41
40
53
47
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
110
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW
KeZa 81: Ist- Ausgaben für HzP a.v.E. und i.E. je Einwohner
pro Jahr in Euro
2008 2009
n.v.
Euro
MZ: 09: Durch die Einführung eines neuen Finanzverfahrens ist die Abbildung von Ausgaben zurzeit nicht
möglich.
ER: 09: Es werden nur Ausgaben für Leistungen außerhalb von Einrichtungen ausgewiesen.
Im Mittelwert liegen die kommunalen Ausgaben – umgerechnet auf einen
Einwohner – in 2009 bei 47 Euro. Die Ve rteilung zwischen den Städten
unterscheidet sich deutlich. Mit Ausnahme von Bremerhaven, Erlangen und
Kassel ist in allen Städten ein Anstieg der Ausgaben für Leistungen der HzP zu
verzeichnen. Bereits zuvor benannte Einflüsse auf die Ausgaben insgesamt
müssen hier erneute Berücksichtigung finden. Allein die Einführung der Doppik
und damit verbundene Änderungen in der Ausgabenerfassung können eine
lückenlose Zuordnung erschweren und damit Verzerrungen produzieren.
6.4. Fokus: ambulant vor stationär
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ergibt sich aus dem § 13 SGB XII.
Wie im Unterkapitel 6.3 zu den Ausgaben für Leistungen der Hilfe zur Pflege
ausgeführt, liegen die durchschnittlichen Kosten pro Pflegefall im stationären
Bereich über denen der ambulanten A usgaben pro Leistungsberechtigten. Es
wurde darauf hingewiesen, dass die ambulante Versorgung jedoch im Einzelfall
deutlich kostenintensiver ausfallen kann. Generell wird jedoch eine hohe
ambulante Quote begünstigt und kann durch eine gut ausgebaute und ve rnetzte
kommunale Beratungsstruktur unterstützt werden.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2009
62
Die Teilnehmer am Benchmarking der mittelgroßen Großstädte in Deutschland
haben für das aktuelle Berichtsjahr ihren Fokus auf diesen Bereich gelegt.
Anhand von Praxisbeispielen aus den Städten sollen unterschiedlich e Ansätze
zum Ausbau der ambulanten Quote in der Pflege gefunden werden. Zunächst
wird in der folgenden Abbildung der Anteil der ambulanten Pflege an allen
Leistungsfällen der HzP betrachtet.
ABB. 28 – KENNZAHL 70 ANTEIL LEISTUNGSBERECHTIGTE HZP A.V.E. AN ALLEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP
18,6
37,5
41,2
41,8
44,2
34,2
18,9
45,6
25,5
13,4
32,1
18,5
37,9
44,7
40,4
44,7
37,5
18,3
60,1
26,6
11,9
34,1
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ
KeZa 70: Ambulante Quote
in der Zeitreihe
2008 2009
n.v.
Prozent
Im Mittelwert der betrachteten Städte werden von allen Leistungsberechtigten
der HzP 34, 1 % ambulant versorgt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die
Ambulantisierung damit weiter fortgeschritten. Mit Ausnahme von Braunschweig,
Darmstadt, Ludwigshafen und Salzgitter ist in allen anderen Städten die Quote
angestiegen, besonders deutlich in Mainz, wo mehr als die Hälfte der
Leistungsberechtigten im häuslichen Umfeld g epflegt werden. Die ambulante
Quote in Braunschweig, Ludwigshafen und Sa lzgitter wirkt dabei senkend auf
den Mittelwert, während die übrigen Städte die Q uote erhöhen. Insgesamt
werden im Mittelwert mehr als ein Drittel aller Leistungsberechtigten der HzP i n
den betrachteten Städten ambulant gepflegt.
Einen grundsätzlichen Einfluss haben hier städtische Strukturen, durch die eine
Pflege außerhalb von Einrichtungen aufgrund einer besseren Infrastruktur durch
Pflegende leichter ausgeführt werden kann. In ländlichen Gegenden müssen
häufig längere Anfahrtswege in Kauf genommen werden, die eine ambulante
Pflege erschweren. Eine Verringerung der häuslichen Pflege kann dadurch
entstehen, wenn das Angebot einer stationären Unterbringung steigt. Inhaber von
Pflegeheimen können durch Erweiterung des Angebots auf dem Markt eine
Ambulante
Pflegequote
Einflussfaktoren auf
die ambulante Quote
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steigende Nachfrage hervorrufen. Hierzu wie auch für die Pflege außerhalb von
Einrichtungen bedarf es jedoch entsprechend qualifiziertes Personal, das ni cht
allerorts zur Verfügung steht. Darüber hinaus beeinflussen Einkommens -
strukturen das Verhältnis der stationären zur ambulanten Pflege.
Eine uneingeschränkte Priorisierung ambulanter Pflege kann grundsätzlich nicht
ohne eine flankierende Betrachtung der Kostenfolge vorgenommen werden, wenn
gesetzliche Vorgaben Berücksichtigung finden sollen. Zu beachten ist jedoch
auch immer der Wille des Leistungsberechtigte selbst („Wunsch- und
Wahlrecht“).
In Kommunen werden unterschiedliche Ansätze verfolgt, um den Ausbau
ambulanter Pflege voranzutreiben. Einen grundlegenden Einfluss hat die Struktur
des Beratungsangebots. Zunehmend entstehen spezielle Angebote, durch die
sowohl über ambulante als auch stationäre Pflege informiert und beraten wird.
Welche Maßnahmen in den mittelgroßen Großstädten eingesetzt werden, um den
Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu erfüllen, zeigen die folgenden Beispiele.
Chemnitz:
In Chemnitz tragen folgende Angebote dazu bei, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu
realisieren:
Intensivierung der Beratung: Pflegenetzwerk
Der Freistaat Sachsen ging zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgabe gemäß § 92 c Pflege -
Weiterentwicklungsgesetz nicht den Weg der Einrichtung von Pflegestützpunkten, sond ern
entschied sich für das Modellprojekt der „Vernetzten Pflegeberatung“. Chemnitz wurde eine
von drei Modellregionen und gründete das Unterstützungsnetzwerk Pflege_C.
Ziel dieses Netzwerkes ist es, neben der Sicherstellung der Pfleg eberatung nach § 7 a SGB XI
auch die Fallsteuerung deutlich zu verbessern. Der Ratsuche nde soll nicht mehr von einer
Stelle zur anderen geschickt werden, sondern mittels eines Fallmanagements
bedarfsorientierte Unterstützung aus einer Hand erhalten. Um diesen Intentionen gerech t
werden zu können, bedurfte es der Beteiligung und Aktivierung der Net zwerkpartner aus allen
Fach- und angrenzenden Bereichen der Pflege in Chemnitz.
Gegenwärtig zählt das Netzwerk 50 Netzwerkpartner aus folgenden Bereichen:
Ambulante Pflegedienste
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Kliniken
Pflegekassen
Ehrenamt, Selbsthilfe, niedrigschwellige Betreuungsangebote
Kommune (vor allem Sozialamt, Abteilung Seniorenbetreuung mit
Seniorensozialdienst)
Sonstige (Betreuungsvereine, Medizinischer Dienst der Krankenkassen u. a.)
Nach Ende der Modellphase konnte eingeschätzt werden, dass sich das
Unterstützungsnetzwerk Pflege_C in Chemnitz erfolgreich etabliert hat. Nun heißt es die
Theorie mit den Trägern, Einrichtungen und Diensten an der Basis auf ihre Praxistauglich keit
Maßnahmen in den
mittelgroßen
Großstädten
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zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Neben den „Runden T ischen“ mit verschiedenen
Fachbereichen ist für September 2010 die 4. Netzwerkkonferenz geplant.
Wohngemeinschaften für Demenzkranke
(z. Zt. 4 WGs, weitere sind in Planung. Leistungen der Sozi alhilfe häufiger als Persönliches
Budget)
Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege
Darmstadt:
Bereits im Jahr 2004 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt politische Leitlinien zur Altenhilfe
verabschiedet. Damit wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass d as Bestreben älterer
Menschen, sich ein aktives und selbstbestimmtes Leben auch mit zunehmendem Alter zu
erhalten, seitens der Stadt unterstützt wird. Hierzu gehören in besonderem Maße die
finanzielle Sicherung, sowie die Prävention im Rahmen der haushalts rechtlichen
Möglichkeiten.
Neben der Weiterentwicklung der Altenhilfestrukturen auf der Systemebene, ist natürlich auch
insbesondere der Personenkreis der Menschen, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind
durch Bereitstellung von individuellen Angeboten zu unterstützen.
Um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung zu tragen, haben sich in Darmstadt
beispielsweise seit 2006 drei ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit
Demenzerkrankung etabliert. Dort können Personen kleinräumig in vertrauter Umgebung
neben den üblichen Hilfen zur Pflege Betreuungsleistungen in Bezug auf die eingeschränkten
Alltagskompetenzen erhalten, so dass eine vollstationäre Versorgung in der Regel nicht
notwendig wird.
Darüber hinaus steht den auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII angewiesenen
Menschen in Darmstadt zukünftig der Fachdienst Pflege unterstützend zur Seite, über dessen
Aufgaben und Zielsetzung nachfolgend auszugsweise eingegangen wird.
Fachdienst Pflege als Teil des Sachgebietes Wirtschaftliche Hilfen der Abteilung Altenhilfe und
Grundsicherung im Amt für Soziales und Prävention in Darmstadt
Im Zug der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten
Jahren auch in Darmstadt stetig ansteigen.
Um die benötigten Sozialhilfeleistungen zukünftig passgenau bestimmen zu können, gilt es
hier, eine individuelle Fallsteuerung unter Einbeziehung aller Beteiligter zu installieren.
Ziele:
Qualitätsentwicklung und Optimierung der Wirtschaftlichkeit der
Sozialhilfeleistung durch Prävention im Zusammenhang mit der
Beratungstätigkeit und Vermittlung passgenauer Hilfen vor allem im Bereich
der ambulanten Pflege nach dem SGB XII
Fachgerechte, die Ressourcen der betroffenen Person berücksichtigende
Sozialhilfeleistungen für pflegebedürftige Menschen in Darmstadt
Kostenkonsolidierung im Bereich der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
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Hauptaufgabe:
Eine individuelle Fallsteuerung ermöglicht es dem Sozialhilfeträger bedarfsorientiert und
bedürfnisgerecht die für den e inzelnen Menschen notwendige Sozialhilfeleistung zu beurteilen
und umzusetzen. Hierbei sind insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit im Kontext zu den individuellen Leistungsansprüchen des Einzelnen zu bewerten.
Aufgabe des Fachdi enstes Pflege ist es hierbei, den pflegebedürftigen Menschen im Rahmen
der Hilfe zur Pflege nach dem s iebten Kapitel des SGB XII eine bedarfsorientierte individuelle
Hilfeplanung zu gewährleisten. Dies gilt überwiegend für die ambulante Pflege, als auch fü r
die Überleitung in die stationäre Pflege und bei Verbesserung des Pflegezustands evtl. auch
für die Rückführung in die ambulante Pflege.
Mit dem Fachdienst Pflege besteht die große Chance, den in Darmstadt auf Sozialhilfe im
Rahmen der Hilfe zur Pflege angewiesenen Menschen, eine neue Form der Unterstützung als
persönliche Hilfe anbieten zu können. Gleichzeitig werden die Ausgaben im Bereich der Hilfe
zur Pflege durch passgenauen Zuschnitt optimiert, da die frühzeitige individuelle Hilfeplanung
hier neue Perspektiven bietet.
Erlangen:
Das Thema "ambulant von stationär" hat in der Kommune Erlangen einen hohen Stellenwert.
Leider sind hier wenige Steuerungsmechanismen gegeben, da die stationäre Hilfe zur Pflege
im Zuständigkeitsbereich des Bezirkes (übe rörtlichen Trägers) liegt. Die Stadt Erlangen
unterstützt freiwillig ambulante Pflegedienste, indem insgesamt jährlich 340.000,00 € zur
Förderung der ambulanten Pflegedienste ausgeschüttet werden. Die Verteilung erfolgt nach
der Anzahl der beschäftigten Vollzeitkräfte.
Bei Antragsannahmen zur Hilfe zur Pflege wird verstärkt auf die Einbeziehung von
Angehörigen bzw. nahestehenden Personen hingewirkt. Leider sind meist die Vorstellungen,
wer die Pflege erbringen soll, bei der Antragstellung so verfestigt, d ass ein Einwirken nur
bedingt möglich ist.
Kassel:
Das Sozialamt der Stadt Kassel leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Leitsatzes „amb ulant
vor stationär“ in Altenhilfe und Pflege durch folgende Maßnahmen:
1) Beratung von älteren Menschen und Angehörigen
Die Mitarbeiterinnen der städtischen Beratungsstelle ÄLTER WERDEN beraten ältere
Menschen und ihre Angehörigen im Vorfeld und nach Eintreten von Pflegebedürftigkeit
umfangreich über die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung, einschließlich der finanz iellen
Fragen. Dabei wird im Bedarfsfalle umfangreiches Unterstützungsmanagement („Case
Management“) geleistet um prekäre Versorgungssituationen langfristig zu stabil isieren. Die
Beratung richtet sich an alle Bürger, im Zusammenhang mit der Beantragung von Leistungen
der Hilfe zur Pflege nach SGB XII erfolgt sie regelhaft.
2) Vereinbarung „andere Verrichtungen“
2007 wurde den anerkannten ambulanten Pflegeeinrichtungen angeboten, mit dem
Sozialhilfeträger eine Vereinbarung über „andere Verrichtungen“ gem. § 65 SGB XII zu
schießen. Ziel war, damit eine vertragliche Basis zu schaffen, auf der Alltagshilfen für
Menschen in Pfleg esituationen wirtschaftlicher als bisher erbracht und finanziert werden
können, die im Rahmen von SGB XI nicht anerkannt, aber zur Sicheru ng der häuslichen
Versorgung notwendig sind. Die vereinbarte Vergütung entspricht etwa der Vergütung für
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hauswirtschaftliche Hilfen. A bgeschlossen haben die Vereinbarungen nur einige der größeren
Anbieter, die sich allerdings auch gezielt in diesem Bereich engagieren und entsprechendes
Personal vorhalten.
3) Budgetierung von Leistungen
Erprobt und in wenigen Einzelfällen umgesetzt wird die Aufstockung der Geldleistung nach
SGB XI, wenn die Leistungsbezieher damit in die Lage versetzt werden, ihren Hilfe - und
Pflegebedarf über informelle Kräfte (gegen nicht nachweispflichtige Aufwandsentschädigung)
oder über g eringfügige Beschäftigung ( € 400-Kräfte) abzudecken. Dies entspricht in diesen
Fällen den persönlichen Wünschen und Lebensbedingungen und ist deutlich wi rtschaftlicher
für den Sozialhilfeträger als die Umstellung der gesamten Versorgung auf Sachleistung.
4) ambulante Wohngemeinschaften
Als Alternative zur vollstationären Versorgung sind in Kassel seit 2008 zwei stadtteilbezog ene
ambulante Wohngemeinschaften (je 9 Bewohner) für Menschen mit Demenz entstanden. Die
Stadt Kassel hat mitgewirkt bei der konzeptionellen Entwicklung und jeweils die Kosten für
Unterkunft (Vermieter: Wohnungsbaugesellschaft) und Pflege (ambulanter Dienst) und
Koordination (Beratungsst elle für Demenz) anerkannt. Damit können auch Menschen, die
einen Anspruch auf SGB XII-Leistungen haben, das Angebot nutzen.
5) Angebote freier Träger im Bereich Demenz und Wohnraumanpassung
Im Rahmen der Altenhilfe nach § 71 SGB XI fördert die Stadt Kassel spezifische
Beratungsangebote durch freie Träger, die ältere Menschen bei der Aufrechterhaltung der
häuslichen Versorgung gezielt unterstützen.
6) Stärkung bürgerschaftlicher Unterstützungsstrukturen im Bereich Vermeidung von
Pflegebedürftigkeit und stationärer Versorgung
Mit dem aus einem Bundesmodellprojekt hervorgegangenen Angebot der „Pflegebegle iter“
stehen in Kassel ca. 15 freiwillig engagierte Bürgerinnen zur Verfügung, die Familien bei der
häuslichen Versorgung durch Beratung und Begleitung unterstü tzen. Mit dem aus einem EU -
Projekt hervorgegangen Projekt GRIPS bieten inzwischen an 20 Standorten im Stadtgebiet
geschulte Freiwillige Trainingsgruppen für vorwiegend hochal trige Menschen an, die neben
Gedächtnis und Beweglichkeit auch Fragen der Alltag skompetenz behandeln und so die
Fähigkeit der selbständigen Lebensführung verbessern.
7) Übriges Angebot der offenen Altenhilfe gem. § 71 SGB XII
Insgesamt sieht die Stadt Kassel die von ihr nach § 71 SGB XII geförderten Angebote der
offenen Altenhilfe als Be itrag zur Sicherung der selbständigen Lebensführung, der Beratung,
Selbsthilfe und Vernetzung im Quartier und damit als Bestandteil der Priorisierung ambula nter
Versorgung.
Abschließende Bemerkung:
Die Realisierung des Vorrangs ambulanter vor stationärer Versorgung bedeutet für die
kommunale Ebene die Herausforderung, ein Bündel von Maßnahmen zu entwickeln und in
enger Abstimmung und Kooperation mit anderen Akteuren umzusetzen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kommune/der örtliche Sozialhilfeträger nur
nachgeordneten Einfluss auf eine der ambulanten Versorgung dienliche Infrastruktur und
Leistungserbringung hat. Wesentliche Schaltstellen zur stationären Unterbringung liegen im
Reglungsbereich anderer Systeme, wie der Wohnungswirtschaft mit unzureich end
entwickelten barrierefreien Angeboten und fehlender Servicestruktur (Problemfall „Betreutes
Wohnen“) zu schnelle Verlegung aus dem Krankenhaus in die Dauerpflege, der unzureichend
entwickelten oder verordneten geriatrischen Rehabilitation – insbesondere in ambulanten
Formen, mangelhafte Einflussmöglichkeiten auf die Schaffung von stationären Pflegeplätzen
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(„Seniorenimmobilie“ als Investitionsobjekt und nicht als integratives Instrument der
Infrastrukturentwicklung).
Zudem kann die Frage nach der Verso rgungsform nicht auf die wirtschaftlichen Auswirku ngen
für den Sozialhilfeträger eingeschränkt werden. Natürlich ist die stationäre Unterbri ngung
kostengünstiger, sobald die durch bezahlte Kräfte ambulant zu erbringenden Leistu ngen eine
gewisse Größenordnung übersteigen.
Für die Kommune als Gemeinwesen dürfte es allerdings eine kritische Größe geben für die
Zahl der alt und hinfällig gewordenen Mitglieder, die ausschließlich institutionell versorgt
werden können. Gefordert ist die Entwicklung von neuen Fo rmen der zivilgesellschaftliche n
Teilhabe und des Welfare-Mix - Mischformen der Versorgung also, die familiale und freiwill ige
Hilfen auch im vollstationären Bereich konzeptionell einbinden und auch die oft e xtrem
belastete Versorgung in den Familien durch Hilfen von außen ergänzt, um dort Überforderung
bis hin zu Gewalt zu vermeiden.
Mainz:
Bei der Stadt Mainz wird der Grundsatz "ambulant vor stationär durch folgende Maßnahmen
umgesetzt:
alternative Wohnformen wie Wohngemeinschaften für Senioren, beso nders
für Menschen mit Demenz
Pflegewohnen (ambulante Wohnformen in einer Seniorenwohnanlage mit
intensiver Pflege durch einen Pflegedienst)
Angebote der Tagespflege
Kostenübernahme für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in stationären
Einrichtungen mit dem Ziel der Rückkehr in das häusliche Umfeld
Entlastungsangebote für Angehörige (z.B. bei Demenzkranken werden
kostenlose Gesprächsgruppen für Angehörige angeboten, um bei allen
Problemen mit den Erkrankten mit Rat und Tat beizustehen – es gibt auch
Selbsthilfegruppen, die von Institutionen vorgehalten werden. Darüber
hinaus ist die ServiceStelle Demenz eine zusätzliche Beratungs - und
Koordinierungsstelle für die Stadt Mainz mit dem Schwerpunkt Demenz. Es
werden Schulungsinitiativen für Angehörige von D emenzerkrankten
angeboten, hierbei werden Informationen über die Krankheit Demenz,
Leistungen der Pflegeversicherung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
und gesetzliche Betreuung usw. weitergegeben)
Beratung durch die Pflegestützpunkte über die häusliche Pflege
Oberhausen:
Seit 01.09.2009 steuert die Stadt Oberhausen den beabsichtigten Zugang zur stationären
Pflege durch eine eigenständige Prüfung der Heimnotwendigkeit.
Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 2 SGB XII. Zur Durchführung wurden zwei examiniert e
Pflegefachkräfte extern eingestellt – allerdings auf Vorgabe der Kommunalaufsicht zunächst
befristet auf zwei Jahre.
Alle Krankenhäuser, Betreuer und Pflegeeinrichtungen sind über das neue Verfahren
informiert.
Es findet zeitnah ein persönliches Aufsuchen mit einem standardisierten Testverfahren statt.
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Seit 01.09.2009 wurde dieses Verfahren in 324 Fälle durchgeführt. Hiernach konnten 77
(=23,77 %) Personen weiterhin im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
Die Einzelfallkosten liegen in Oberhaus en im h äuslichen Be reich 841,10 € unter den
stationären. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Einrichtungen liegt derzeit bei 3,4
Jahren. Anhand dieser Daten wird gegenüber der Kommunalaufsicht der Sparerfolg aufgrund
dieser Steuerung dargestellt.
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7. Ausblick
Sparzwänge erhöhen Handlungsdruck
Die Berichtserstellung für den Vergleich der Daten aus dem Jahr 2009 erfolgt im
Juni 2010. Auf bundespolitischer Ebene haben die wirtschaftlichen
Entwicklungen in Europa im Zusammenhang mit den Auswirkungen der globalen
Finanz- bzw. Wirtschaft skrise dazu geführt, dass tiefgreifende Beschlüsse zu
haushaltswirksamen Einsparungen bevorstehen. Um die genaue Ausrichtung der
Sparprogrammen und Schwe rpunktsetzungen wird noch gerungen. Allerdings
zeichnet sich jetzt schon ab, dass die noch zu beschließenden Maßnahmen
sowohl Auswirkungen auf die finanzielle Situ ation der Kommunen insgesamt als
auch speziell auf Sozialleistungen haben werden.
Im Zusammenhang mit der bereits seit Jahren beschriebenen schlechten
Finanzsituation der Gemeinden erhöht dies den Druck in allen
Leistungsbereichen der Kommunen Einsparungen vorzunehmen.
Selbstverständlich bleiben dabei vor Ort Überlegu ngen zur Dämpfung des
Kostenanstiegs bei den Transferleistungen nach den Sozialgesetzbüchern nicht
aus.
Um aus Sicht der Sozialämter in diesen Prozessen auch unter fachlichen
Gesichtspunkten gestaltend eingreifen zu können, ergeben sich neue
Herausforderungen. Eine leistungsartenübergreifende Steuerung sollte stärker in
den Vordergr und gerückt werden, damit gewährleistet ist, dass Modelle und
Maßnahmen mit entlastenden Wirkungen auf die Ausgaben mit einer möglichst
nachhaltigen fachlichen Perspektive versehen sind. Dies könnte die
Schnittmengen im Bereich der Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe betreffen
und auch Bedarfsgruppen mit multiplen Problemlagen an der Schnittstelle
zwischen dem SGB XII und SGB II – also alle Bedarfsgruppen, bei denen davon
ausgegangen werden kann , dass mehr als ein Hilfesystem aktiv ist. Im
Zeitverlauf sollte ein Blick auf Übergänge zwischen Leistungsarten geworfen
werden. Dabei ist die Verknüpfung der fachlichen und der fiskalischen
Perspektive bedeutsam, damit von vornherein abgestimmt und persp ektivisch
aus fachlicher Sicht sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden. Der
Benchmarkingkreis versteht sich als bundesweites Projekt. Neben dem Vergleich
der Kennzahlen, der Analyse guter Praxis sowie dem steuerungsorientierten
Erfahrungsaustausch ist dies ei nes der wenigen Foren in denen
leistungsartenübergreifend gedacht und unter der Abwägung fachlicher und
fiskalischer Aspekte beraten werden kann.
Leistungsartenüber-
greifende Steuerung
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Die Sozialämter als Akteure in lokalen Netzwerken
Die neu errichteten Pflegestützpunkte 2 sind nur ein Beispiel dafür, wie die
Kommune stärker als Akteur in Netzwerken gefragt ist. Bereits seit Jahren
werden sehr viele Leistungen durch freie Träger erbracht und immer stärker aus
dem Verwaltungsapparat ausgelagert. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die stärkere
Verlagerung der Betre uung auf Ehrenamtliche , das auch für den
Benchmarkingvergleich relevant ist . Aber au ch in der Wohnungslosenhilfe, der
Schuldner- und Suchtberatung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege
können grun dsätzliche Entwicklungen im kommunalen Interesse nur noch in
Netzwerken b eeinflusst werden. Dazu kommt: F ür einen großen Teil der
Bedarfsgruppen, die hier angedeutet sind, leistet die Ko mmune auch die
Grundsicherungsleistungen bzw. einen Teil der Grunds icherungsleistungen nach
dem SGB II.
2 Mit unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern
Netzwerkarbeit
2010/0411
4731 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 04.11.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Soziales und Prävention Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0411 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2009 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege Vorlage vom: 27.10.2010 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2009 zur Kenntnis. Anlagen: Benchmarkingbericht SGB XII 2009 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.10.2010: An dem Benchmarking 2009 haben sich insgesamt 11 mittelgroße Großstädte in Deutschland beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. In der Aktivierung von Leistungsberechtigten der HLU liegen Steuerungsansätze für die Kommunen, durch die die betroffenen Personen befähigt werden sollen, vorübergehende Notlagen zu überwinden und den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten. Dabei steht nicht ausschließlich die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt bzw. die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, sondern ebenso die Aktivierung hin zu einer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Vordergrund. Hierzu kommt als steuerndes Instrument das Fallmanagement zum Tragen, dessen Einführung auch in Darmstadt seit dem 1. September 2010 in Umsetzung ist. Bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich in der Regel um Existenz sichernde Leistungen, die für die Kommune nicht steuerbar sind. Die Anzahl der Leistungsberechtigten wird im Wesentlichen durch die demographische Entwicklung sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des vorhandenen Vermögens beeinflusst. Die durchschnittlich gestiegenen Ausgaben in diesem Bereich sind insbesondere Folge des hohen Mietniveaus und der angepassten Anerkennung der erforderlichen Heizkosten an die höchstrichterliche Rechtsprechung. Die Ausgaben bei den ambulanten Leistungen der Hilfe zur Pflege liegen in Darmstadt mit 12.779,- Euro pro Einzelfall rund 5.000,-Euro pro Einzelfall höher als bei den übrigen Vergleichskommunen im Durchschnitt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg diese Differenz pro Fall an. Im Bereich der Leistungen der Hilfe zur Pflege ist durch gezielte Einzelfallsteuerung allerdings ein stärkerer Einfluss der Kommunen auf das Leistungsgeschehen möglich, wobei die Steuerungsansätze vor dem Hintergrund einer komplexen Leistungslandschaft betrachtet und die Finanzierungsstrukturen zwischen überörtlichen und örtlichen Sozialhilfeträgern und Pflegekassen berücksichtigt werden müssen. Mit der Einrichtung bzw. dem Aufbau des Fachdienstes Pflege im März 2010 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen, zukünftig passgenau Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege durch individuelle Fallsteuerung gewähren zu können. Die Umsetzung der Zielsetzung – Qualitätsentwicklung und Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Sozialhilfeleistung durch Prävention im Zusammenhang mit der Vermittlung passgenauer Hilfen zur Pflege – gestaltet sich infolge der Rahmenbedingungen jedoch schwierig. Da der Fachdienst Pflege personell intern zu kompensieren ist, müssen die ausgewählten Sachbearbeiterinnen die notwendige Qualifizierung durchführen, die erst Mitte 2011 abgeschlossen sein wird. Auch die Stellenbesetzungssperre im Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen und die damit verbundene überdurchschnittlich hohe Fallzahlenbelastung der Beschäftigten wirkt sich auf die enge Kooperation zum Fachdienst Pflege aus. Die dringend notwendigen Steuerungsansätze werden damit verzögert. 3 ... Damit wird deutlich, dass zwar Steuerungspotential im Sinne von Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Kostenoptimierung notwendig ist, das jedoch ausreichende gut qualifizierte Personalressource voraussetzt, um wirksam zu werden. Darmstadt, 27.10.2010 Ak/ks Dezernat V Jochen Partsch Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0411
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.10.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00