2948/2020
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) und der Durchführung der Vergabe von Fachgutachten für das StädtebauGesamtprojekt Parkstadt Süd
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Anlage 2 Zeitplan Kosten
7420 Zeichen
Summe 2021 2022 2023 2024 A A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung B B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte B.2 Städtebaulicher Entwurf B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen B.6 Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen C C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren 54.000 € 27.000 € 27.000 € C.2 Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein€ Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren A A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 21.000 € 21.000 € A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 9.000 € 9.000 € A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 4.000 € 4.000 € B B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 0 € B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 € B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung 7.000 € 2.333 € 2.333 € 2.333 € B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 9.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 15.666 € 15.666 € 15.666 € B.6 Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen 0 € C C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren 36.000 € 18.000 € 18.000 € C.2 Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein€ Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren A A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 44.000 € 17.600 € 26.400 € Anlage 2 Leistungsbausteine (siehe Kostenschätzung) Übergeordnet Sportpark Süd Innerer Grüngürtel Zeitplan / Verteilung der Gesamtkosten auf die Jahre 2021-2024 für die Bearbeitung der Teilbebauungspläne für das Projekt Parkstadt Süd Stand 10.2020 Seite 1 von 3 A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 20.000 € 10.000 € 10.000 € A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 8.000 € 8.000 € B B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 0 € B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 € B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung 7.000 1.167 2.333 € 2.333 € 1.167 B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 9.000 € 1.500 € 3.000 € 3.000 € 1.500 € B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 7.833 € 15.666 € 15.666 € 7.833 € B.6 Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen C C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren 27.000 € 9.000 € 18.000 € C.2 Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren A A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 42.000 € 16.800 € 25.200 € A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 19.000 € 9.500 € 9.500 € A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 8.000 € 8.000 € B B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 0 € B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 € B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung 7.000 1.167 2.333 € 2.333 € 1.167 B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 9.000 € 1.500 € 3.000 € 3.000 € 1.500 € B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 7.833 € 15.666 € 15.666 € 7.833 € B.6 Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen C C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren 36.000 € 9.000 € 27.000 € C.2 Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren A A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 30.000 € 3.000 € 27.000 € A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 13.000 € 3.250 € 6.500 € 3.250 € A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 5.000 € 5.000 € B B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 0 € B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 € B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung 7.000 389 € 2.333 € 2.333 € 1.944 € B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 9.000 € 500 € 3.000 € 3.000 € 2.500 € B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 2.611 € 15.667 € 15.667 € 13.056 € B.6 Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen C Quartier Parkstadt Quartier Marktstadt Seite 2 von 3 C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren 36.000 € 36.000 € C.2 Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren A A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 23.000 € 23.000 € A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 10.000 € 10.000 € A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 4.000 € 4.000 € B B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 0 € B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 € B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung 7.000 2.333 € 2.333 € 2.333 € B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 9.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 15.666 € 15.666 € 15.666 € B.6 Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen C C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren 36.000 € 36.000 € C.2 Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren A A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 4.000 € 400 € 3.600 € A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 2.000 € 2.000 € A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 1.000 € 1.000 € B B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 0 € B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 € B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung 7.000 € 389 € 2.333 € 2.333 € 1.944 € B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 5.000 € 278 € 1.667 € 1.667 € 1.389 € B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 2.611 € 15.667 € 15.667 € 13.056 € B.6 Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen C C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren 36.000 € 36.000 € C.2 Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren Summe netto exkl. NK 902.000 € 170.576 € 459.613 € 166.663 € 105.138 € Nebenkosten 5 % 45.100 € 8.529 € 22.981 € 8.333 € 5.257 € Summe netto inkl. NK 947.100 € 179.105 € 482.594 € 174.996 € 110.394 € Ust. 19 % 179.949 € 34.030 € 91.693 € 33.249 € 20.975 € Summe Brutto 1.127.049 € 213.135 € 574.286 € 208.245 € 131.369 € Quartier Bildungscampus Änderung B-Plan KVB-Gelände Koblenzer Str. Seite 3 von 3
Anlage 3 Übersicht Teilbebauungspläne
240 Zeichen
Innerer Grüngürtel Quartier Parkstadt Quartier Marktstadt VEP Übersicht Teilbebauungspläne Parkstadt Süd Stand 10.2020 Sportpark Süd Änderungsverfahren Stadtplanungsamt Bildungscampus VEP Sechtemer Str./Bonner Str. in Bearbeitung Anlage 3
Anlage 4 Stellungnahme 14
5208 Zeichen
/ 2 14 13.11.2020 143 Herr Jünger 2 2105 61 über Dez. VI Parkstadt Süd Bedarfsprüfung für die Bearbeitung der Teilbebauungspläne inklusive der Durchfüh- rung der Vergabe von Fachgutachten für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd Kosten eingereicht: ca. 950.000 € (Netto) RPA-Nr. 2020/1244 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang vom 26.10.2020 legt 61 – Stadtplanungsamt- die Bedarfsprüfung für die Bear- b eitung von Teilbebauungsplänen inklusiv der Durchführung von Vergaben von Fachgutach- ten für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd vor. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Allgemein: Die Honorare der Grundleistungen innerhalb der Bedarfsprüfung sind gut aufbereitet und nachvollziehbar. Für besondere und zusätzliche Leistungen wurden pauschale Angaben an- hand von Erfahrungswerten getroffen. Diese erscheinen deutlich übersetzt. Ob bei den vorausgegangenen Planungsleistungen und Workshops nicht bereits Teilleistun- gen der vorliegenden Leistungsbilder erarbeitet wurden und somit ggf. eine Doppelvergütung vorliegt, kann nicht ausgeschlossen werden. Die angegebenen Kosten in Höhe von ca. 950.000€ (netto) beinhalten bisher nicht die zu erwartenden Kosten für Fachgutachten. Für diese sind weitere Bedarfsprüfungen erforderlich und ggf. weitere Beschlüsse einzuholen. Durch eine Bedarfsplanung (Leistungsphase 0) hätte dies im Vorfeld vermieden werden können. Für den Bereich des Teilbebauungsplanes „Innerer Grüngürtel“ steht ein vom Amt 67 initiier- tes Vergabeverfahren für die Objektplanung Freianlage (Vergabenummer 2019-0051-67) mit einem Auftragswert von ca. 3,5 Mio. € (netto) kurz vor der Auftragserteilung. Inwiefern dieses mit einem noch nicht erfolgten Bebauungsplanverfahren vereinbar ist, kann ich derzeit nicht bewerten. Bei der stichpunktartigen Prüfung des Teilbebauungsplanes „Sportpark Süd“ wurden folgen- de Punkte festgestellt: Anhand der bisher erfolgten Beschlüsse konnte festgestellt werden, dass für den Teilbebau- ungsplan „Sportpark Süd“ bereits ein Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagennummer 2167/2020) in gleicher Sache am 03.09.2020 gefasst wurde. Die Honorarkosten, einschließ- lich besondere Leistungen und ohne Gutachterkosten, wurden hier mit ca. 25.000€ (netto) beziffert. Mit der vorliegenden Bedarfsprüfung werden die gleichen Leistungen mit ca. 132.000€ (netto), also 512 % der ursprünglichen Kosten, angegeben. Hierin enthalten sind besondere Leistungen in Höhe von 99.200€ (netto), was ca. 295 % der Grundleistungen ent- spricht. Im Zuge der Prüfung wurden die Flächen des Teilbebauungsplans „Sportpark Süd“ überprüft. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die selbst ermittelte Fläche (ca. 6 ha) nur etwa 80% der von 61 angegebenen Fläche (ca. 7,5 ha) entspricht. Der von mir ermittelte Flächeninhalt Anlage 4 - 2 - entspricht etwa der Fläche, wie sie bereits im Rahmen der Beschlussfassung mit Vorlagen- nummer 2167/2020 von 61 (ca. 6 ha) angegeben wurde. Auch die von 61 am 12.11.2020 nachgereichten Unterlagen konnten die vorgelegten Flächenangaben nicht bestätigen. Durch die Abweichung ergibt sich für die Honorare der Grundleistungen ein Einsparpotential von ca. 15 %. Da die Flächenangaben maßgeblich für die Berechnung der Honorare verantwort- lich sind, sollte hier eine Überprüfung stattfinden. Im Weiteren empfehle ich, die Honorare auf Grundlage der vom Auftragnehmer nachzuweisenden, tatsächlich überplanten Flächen abzurechnen. Entsprechende vertragliche Regelungen sollten vereinbart werden. Empfehlungen: Mit dem Wegfall des verbindlichen Preisrechtes der HOAI mit Mindest- und Höchstsätzen bitte ich, sowohl die Honorare für die Grundleistungen als auch die für besondere Leistungen und die Nebenkosten dem Wettbewerb zu unterstellen. Durch die derzeit noch unberücksichtigten Gutachterkosten ist abzusehen, dass sich die Ge- samtplanungskosten noch deutlich erhöhen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass hier- durch ggf. die Vorlagegrenzen für die Einbindung des Rates der Stadt Köln erreicht werden. Unabhängig von der vorliegenden Prüfung möchte ich noch auf folgende Punkte hinweisen: Nach stichprobenartiger Durchsicht der bisherigen Beschlusslage muss ich feststellen, dass Beschlüsse doppelt oder widersprüchlich gefasst wurden. Im Weiteren kann ich feststellen, dass sich im Rahmen des Gesamtprojektes bereits mehre- re Planungs- und Baumaßnahmen (z. B. Pionierpark) im Vergabeverfahren befinden. Inwie- fern diese Einfluss auf die beabsichtigten Bebauungsplanverfahren haben und ob ggf. eine Doppelbeauftragung vorliegt, kann ich wegen der unübersichtlichen Beschlusslage derzeit nicht erkennen. Ich empfehle, die Gremien im Rahmen dieser Beschlussfassung über die aktuelle Projekt- struktur, einschließlich der beteiligten städtischen Dienststellen zu informieren und gleichzei- tig darzulegen, welche Beschlüsse bisher gefasst wurden und welche vertraglichen Bindun- gen einschließlich der veranschlagten Haushaltsmittel damit einhergehen. Ebenfalls bitte ich darum, mich über die vorgenannten Punkte zu informieren und mir für den weiteren Projektfortgang einen Ansprechpartner zu benennen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Hemsing
Anlage 6 ,9.2.4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 15.03.2021 2948-2020
3236 Zeichen
Geschäftsführung
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Frau Paßmann
Telefon: (0221) 221-92313
Fax : (0221) 221-92318
E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de
Datum: 15.03.2021
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Rodenkirchen vom 15.03.2021
öffentlich
9.2.4 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erarbeitung der verbindlichen
Bauleitplanung (fünf Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan -
Änderungsverfahren) und der Durchführung der Vergabe von Fachgut-
achten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd
2948/2020
Stellungnahme der FDP-Fraktion:
„In der Vorlage der Verwaltung findet sich auf Seite 3 der Passus, dass die zu verge-
benden Gutachten Folgekosten anfallen werden, zu denen zum jetzigen Z eitpunkt
keine realistischen Angaben gemacht werden können und die daher in die Kosten-
schätzung nicht eingeflossen sind. Sonstige Folgekosten sind somit derzeitig nicht
abschätzbar.
Hierauf stellte die FDP-Fraktion unter anderem folgende Fragen:
1) welche Folgekosten können denn derzeitig zumindest prognostiziert werden?
2) bis zu welchem Betrag ist die Stadtverwaltung bereit, Folgekosten ohne intensive
Überprüfung zu leisten?
3) inwieweit besteht für die Folgekosten eine Kostendeckelung?
Nach der Antwort der Verwaltung ist eine Kostendeckelung für die nicht zu beziffern-
den Folgekosten nicht vorgesehen. Alleine soll eine Bedarfsprüfung stattfinden, wo-
nach lediglich erforderliche Gutachten beauftragt werden dürfen.
Auf der Grundlage dieser Antw ort kann die FDP -Fraktion dieser Verwaltungsvorlage
nicht uneingeschränkt zustimmen. Wie Köln es bereits in anderen Projekten erleben
durfte, sieht die FDP auch hier die Gefahr unkalkulierbarer und davonlaufender Kos-
ten. Daher vermag die FDP der Verwaltun g hier keine Art „Blankoscheck“ ausstellen.
Wenngleich die FDP das Projekt Parkstadt -Süd zeitnah verwirklicht sehen möchte,
können wir uns bei dieser Vorlage nur enthalten.
Gleichzeitig würden wir es begrüßen, wenn auch bei dieser Planung eine besser
konkretisierte und greifbare Kostenplanung und -prognose stattfinden würde. Letzt-
lich liegt das Problem dafür, dass die Stadtverwaltung bei der Bauleitplanung über-
haupt auf externe Dienstleister angewiesen ist darin, dass der erforderliche Perso-
nalschlüssel bei der Stadt Köln nicht gegeben ist. Es fehlt hier an einigen Stellen am
entsprechend qualifizierten Personal. Insoweit möge die Stadt Köln ihre Personalre-
cruiting-Maßnahme nachhaltig und intensiv fortführen, um der Stadtkasse solche
Mehrausgaben künftig zu ersparen.“
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas-
sen:
Der Rat
1. erkennt den Bedarf für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf
Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) inklusive
der Durchführung der Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt
Parkstadt Süd in Höhe von
1.130.500 €/brutto (950.000 €/netto) an,
2. beauftragt die Verwaltung mit der EU-weiten Ausschreibung des VgV-
Verfahrens zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.
Anlage 7 Auszug aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 16.03.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021 öffentlich 10.4 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan - Änderungsverfahren) und der Durchführung der Vergabe von Fachgut- achten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd 2948/2020 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat – vorbehaltlich der ungeänderten Zustim- mung der Bezirksvertretung Rodenkirchen - wie folgt zu beschließen: Der Rat 1. erkennt den Bedarf für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) inklusive der Durchführung der Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd in Höhe von 1.130.500 €/brutto (950.000 €/netto) an, 2. beauftragt die Verwaltung mit der EU-weiten Ausschreibung des VgV- Verfahrens zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Zusammenfassung Kostenschätzung
2835 Zeichen
A A.1 0 € 21.000 € 44.000 € 30.000 € 4.000 € 164.000 € A.2 0 € 9.000 € 20.000 € 13.000 € 2.000 € 73.000 € A.3 0 € 4.000 € 8.000 € 5.000 € 1.000 € 30.000 € A 0 € 34.000 € 73.000 € 49.000 € 6.000 € 269.000 € B B.1 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € B.2 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € B.3 0 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 42.000 € B.4 0 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 5.000 € 50.000 € B.5 0 € 47.000 € 47.000 € 47.000 € 47.000 € 282.000 € B.6 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € B 0 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 59.000 € 374.000 € C C.1 C.2 54.000 € 36.000 € 27.000 € 36.000 € 36.000 € 261.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € C 54.000 € 36.000 € 27.000 € 36.000 € 36.000 € 261.000 € 54.000 € 133.000 € 163.000 € 148.000 € 101.000 € 904.000 € 5% 3.000 € 7.000 € 8.000 € 7.000 € 5.000 € 45.000 € 57.000 € 140.000 € 171.000 € 155.000 € 106.000 € 950.000 € 19% 11.000 € 27.000 € 32.500 € 29.000 € 20.000 € 180.500 € 68.000 € 167.000 € 203.500 € 184.000 € 126.000 € 1.130.500 € Parkstadt Süd Zusammenfassung der Kostenschätzung Planungsleistungen zur Bebauungsplanung gem. HOAI u. Vergabe der erforderlichen Gutachten in 6 Teil-Bebauungsplanverfahren (davon 1 Änderungsverfahren) Stand: 11.09.2020 Anlage 1 Übergeordnet Sportpark Süd Innerer Grüngürtel Quartier Parkstadt Quartier Markstadt Quartier Bildungslandschaft Änderung B-Plan KVB- Gelände Koblenzer Straße SUMME Grundleistungen gem. § 19 HOAI i.V.m. Anlage 3 HOAI LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligunge n 42.000 € 23.000 € LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 19.000 € 10.000 € LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 8.000 € 4.000 € Titelsumme Grundleistungen 69.000 € 38.000 € Besondere Leistungen gem. Anlage 9 HOAI Rahmensetzende Pläne und Konzepte 0 € 0 € Städtebaulicher Entwurf 0 € 0 € Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sow ie zur Qualitätssicherung 7.000 € 7.000 € Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänz ung 9.000 € 9.000 € Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 47.000 € Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen 0 € 0 € Titelsumme Besondere Leistungen 63.000 € 63.000 € Zusätzliche Leistungen Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Teil-Bebauungsplanverfahren (optionale Leistung) Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein(e) 36.000 € 36.000 € Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Tei l- Bebauungsplanverfahren (optionale Leistung) 0 € 0 € Titelsumme Zusätzliche Leistungen 36.000 € 36.000 € SUMME netto exkl. NK 168.000 € 137.000 € SUMME brutto 211.000 € 171.000 € Anmerkugnen: - Angaben für Grundleistungen basieren auf Mindestsatz gem. HOAI - Werte sind auf 1.000 € gerundet Nebenkosten 8.000 € 7.000 € SUMME netto inkl. NK 177.000 € 144.000 € Ust. 34.000 € 27.000 €
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
612 Blen Sa
Vorlagen-Nummer
2948/2020
Freigabedatum
11.02.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf
Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) und der Durchführung der
Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat
1. erkennt den Bedarf für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf Teilbebauungs-
pläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) inklusive der Durchführung der Vergabe
von Fachgutachten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd in Höhe von
1.130.500 €/brutto (950.000 €/netto) an,
2. beauftragt die Verwaltung mit der EU-weiten Ausschreibung des VgV-Verfahrens zur Auswahl
eines geeigneten Planungsbüros.
Alternative:
Der Rat erkennt den Bedarf für die Bearbeitung der verbindlichen Bauleitplanung und die Durchfüh-
rung der Vergabe von Fachgutachten durch ein Planungsbüro für das Städtebauprojekt Parkstadt
Süd nicht an. Die Teilbebauungspläne werden innerhalb der Stadtverwaltung erarbeitet und die
Vergabe der Fachgutachten ebenfalls durch die Stadtverwaltung durchgeführt.
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021
Finanzausschuss 15.03.2021
Rat 23.03.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 214.000€/brutto€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Anlage 2
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Durch die Gesamtmaßnahme werden keine Auswirkungen auf den Klimaschutz erwartet.
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise
Es ist eine kurzfristige Sicherung stadtpolitischer Ziele zur Schaffung von dringend benötigtem Wohn-
raum, sowie der damit verbundenen erforderlichen sozialen und grünen Infrastruktur erforderlich. Das
Projekt läuft bereits seit mehreren Jahren. Im Februar 2019 ist die Integrierte Planung Parkstadt Süd
vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen und die Verwaltung beauftragt worden die erforderli-
chen Bauleitplanverfahren durchzuführen (V.1250/2018). Zudem verteilen sich die Kosten auf einen
Zeitraum von mindestens vier Jahren.
Begründung:
Für das Plangebiet des Städtebauprojektes Parkstadt Süd wurde am 03.12.2015 der Aufstellungsbe-
schluss für den Bebauungsplan – Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln – Bayenthal/ -Raderberg/ -
Zollstock/ -Sülz gefasst (V 3574/2015). Das Plangebiet umfasst ca. 115 ha.
Aufgrund der Größe des Plangebietes und der Komplexität der städtebaulichen Zielsetzungen, soll
das Bebauungsplanverfahren im weiteren Verfahren in Form von Teilbebauungsplänen weiter bear-
beitet werden. Die Abgrenzung der Teilbebauungspläne erfolgt auf Basis von räumlichen und nut-
zungsspezifischen Zusammenhängen (s. Anlage 3). Dadurch erfolgt eine sukzessive Planrechtschaf-
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fung für die teilräumlichen Bereiche. Das Plangebiet wird voraussichtlich in fünf Teilbereiche einge-
teilt, zu denen jeweils ein Teilbebauungsplan aufgestellt werden soll.
Die Bearbeitung der Bebauungspläne soll zum Teil parallel erfolgen, um möglichst schnell Baurecht
für die Flächen zu schaffen. Es ist geplant, die hochbauliche Entwicklung des Projekts 2021 zur Um-
setzung an eine Entwicklungsgesellschaft zu übergeben, so dass die Schaffung von Baurecht für ei-
nen zügigen Einstieg in die Umsetzungsphase grundlegend ist.
Die personellen Kapazitäten, die für das Projekt zur Verfügung stehen, reichen bei weitem nicht aus,
um die Bearbeitung der Teilbebauungspläne, die zahlreiche Abstimmungen mit Fachdienststellen
sowie eine tiefe fachliche Auseinandersetzung mit z.T. komplexen Fragestellungen erfordert, in einem
angemessenen Zeitrahmen zu ermöglichen. Zudem sind die zur Verfügung stehenden personellen
Kapazitäten zusätzlich mit anderen projektbezogene Aufgaben ausgelastet.
Entsprechende personelle Ressourcen sind mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt nicht zu generieren. Um
dennoch eine möglichst zügige Planrechtsschaffung zu ermöglichen, soll die Erarbeitung der Teilbe-
bauungspläne sowie die Vergabe der Fachgutachten im Rahmen eines zweistufigen VgV-Verfahrens
durch einen Teilnahmewettbewerb mit anschließenden Verhandlungsgesprächen an ein externes
Planungsbüro vergeben werden.
Die Beauftragung eines Planungsbüros für die Bearbeitung aller Teilbebauungspläne inkl. der Verga-
be der Fachgutachten soll Schnittstellen minimieren, den Koordinationsaufwand von städtischer Seite
möglichst gering halten sowie die Anzahl an Vergabeverfahren durch die Stadt Köln minimieren, so
dass die Vergabe an ein Planungsbüro auch aus wirtschaftlicher Perspektive sinnvoll ist.
Im Falle, dass der Bedarf nicht anerkannt wird, wird sich die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitpla-
nung erheblich verzögern und daraus folgend auch die bauliche Umsetzung der Parkstadt Süd, was
in Anbetracht des Projektumfangs hinsichtlich dringend benötigtem Wohnraum, nicht die Zielsetzung
sein kann.
Das Projekt Parkstadt Süd ist eines der größten städtebaulichen Projekte, das derzeit in Köln entwi-
ckelt wird. Es umfasst mehr als 4000 Arbeitsplätzen, soziale Infrastruktur in Form von Kindertages-
stätten, Schulen, Spiel- und Sportflächen, die Verlängerung des Inneren Grüngürtels und mehr als
3000 Wohneinheiten. Die Erarbeitung der Bebauungspläne, die im Satzungsbeschluss münden, bil-
den eine zentrale Grundlage, um das neue Stück Stadt Parkstadt Süd umsetzen zu können.
Kosten
Voraussichtlicher Auftragswert gemäß Kostenschätzung: 1.130.500 €/brutto (950.000 €/netto).
Eine detaillierte Kostenschätzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Kostenschätzung basiert auf Grundleistungen gem. § 19 HOAI i.V.m. Anlage 3 HOAI und beson-
dere Leistungen gem. Anlage 9 HOAI sowie frei definierte zusätzliche Leistungen.
Die Kostenschätzung wurde für die erforderlichen Teil-Bebauungspläne einzeln unter Heranziehung
der Flächengröße und der Honorarzone durchgeführt und zusammengeführt. Für die Grundleistungen
wurden die Mindestsätze gem. HOAI berücksichtigt. Die Schätzung der zusätzlichen Leistungen (hier:
Durchführung von Vergabeverfahren) wurde auf Basis der aktuellen Annahmen zu erforderlichen
Gutachten durchgeführt.
Da die Anzahl und die Leistungsbilder der jeweiligen Fachgutachten angesichts des über insgesamt
mind. vier Jahre erstreckenden dynamischen Planungsverlaufs nicht final definiert werden können,
wird von der Vergabe der Gutachten bzw. von der Aufnahme der Gutachten in die Kostenschätzung
aufgrund der unbestimmten Aufgabenstellung abgesehen. Daher ist im Leistungsbild lediglich die
Durchführung der Vergabe von Fachgutachten vorgesehen. Daraus ergibt sich, dass durch die zu
vergebenden Gutachten Folgekosten anfallen werden, zu denen zum jetzigen Zeitpunkt keine realisti-
schen Angaben gemacht werden können und die daher in die Kostenschätzung nicht eingeflossen
sind. Sonstige Folgekosten sind derzeit nicht abschätzbar. Je nach Verfahrensverlauf können bei-
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spielsweise zusätzliche Abstimmungstermine anfallen, die den üblichen Leistungsumfang überschrei-
ten.
Da die Vorlagegrenze für die Einbindung des Rates unter Berücksichtigung der genannten Folgekos-
ten für die Gutachten voraussichtlich erreicht wird, ist der Rat als beschließendes Gremium vorgese-
hen worden.
Im Leistungsumfang enthalten sind folgende Leistungen, diese sind für jeden der fünf Teilbebauungs-
pläne und das Bebauungsplan-Änderungsverfahren vorgesehen:
A) Grundleistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure):
LPH 1 (Leistungsphase): Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung
LPH 2: Entwurf zur Öffentlichen Auslegung
LPH 3: Plan zur Beschlussfassung
B) Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI:
Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung
Leistungen zur Vorbereitung und Inhaltlichen Ergänzung
Verfahrensbegleitende Leistungen
C) Zusätzliche Leistungen
Durchführung eines Vergabeverfahrens (gemäß UVgO oder ggf. gem. VgV)
Der Teilbebauungsplan zur Vollendung des Inneren Grüngürtels wird mit dem Inkrafttreten des
rechtskräftigen Bebauungsplanes zu einer konsumtiven Haushaltsbelastung durch außerplanmäßige
Bodenwertabschreibungen führen. Die Bodenwertabschreibung ergibt sich aus der Wertminderung
der zukünftig ausgewiesenen Nutzung als Grünfläche gegenüber der aktuell höherwertigen Nutzung
als bebaubare Fläche. Der Teilbebauungsplan für den Inneren Grüngürtel wird nach aktueller Ein-
schätzung voraussichtlich im Jahr 2024 rechtskräftig Inkrafttreten. Mit dem rechtskräftigen Bebau-
ungsplan wird eine außerplanmäßige Bodenwertabschreibung im Haushaltsjahr 2024 zu berücksich-
tigen sein. Die Höhe der Bodenwertabschreibung wird im weiteren Verfahren durch die Verwaltung
ermittelt und mit dem Aufstellungsbeschluss für den Teilbebauungsplan Parkstadt Süd – Innerer
Grüngürtel mitgeteilt.
Zeitplan
Die anfallenden Kosten erstrecken sich schätzungsweise auf einen Zeitraum von mindestens vier
Jahren. Da das Bebauungsplanverfahren ein dynamischer Prozess ist, lässt sich über den genauen
Zeitraum aber keine zuverlässige Aussage treffen.
Eine Übersicht der voraussichtlichen Verteilung der Kosten im Zeitraum von 2021-2024 ist als Anlage
2 beigefügt.
Finanzierung
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. insgesamt 214.000€
steht im Teilplan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
im HPL 2020/2021 im Haushaltsjahr 2021 bereit.
Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar.
Aus diesem Grund werden die restlichen erforderlichen Mittel i.H.v. 916.000 € (s. Anlage 2, Zeitplan
Kosten) vom Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggf. durch Um-
schichtungen vorgesehen.
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Anlagen
Anlage 1 Kostenschätzung
Anlage 2 Zeitplan / Verteilung der Gesamtkosten auf die Jahre 2021-2024 für die Bearbeitung
der Teilbebauungspläne für das Projekt Parkstadt Süd
Anlage 3 Übersicht Teilbebauungspläne
Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 5 Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zu der Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 5 Stellungnahme des Stadtplanungsamtes
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/ 2 61 24.11.2020 612 1 4 über Dez. VI Parkstadt Süd Hier: Bedarfsprüfung für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (5 Teilbe- bauungspläne und ein Bebauungsplanänderungsverfahren) inklusive der Durchfüh- rung der Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd Kosten eingereicht: ca. 950.000 € (Netto) RPA-Nr. 2020/1244, Ihr Schreiben vom 13.11.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, für die im Betreff genannte Stellungnahme bedanke ich mich und gebe Ihnen zu den ge- nannten Punkten folgende Rückmeldung: Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei dem Städtebauprojekt Parkstadt Süd um eine komplexe Aufgabenstellung handelt, die auf vielschichtigen Ebenen bearbeitet wird. Räum- lich gliedert sich das Projekt in folgende Teilbereiche: - Sportpark Süd - Innerer Grüngürtel - Quartier Parkstadt - Quartier Marktstadt - Quartier Bildungscampus Um Baurecht für die Umsetzung des Gesamtprojektes zu schaffen, ist die Erarbeitung von Bebauungsplänen erforderlich. Angestrebt wird die Aufstellung von fünf Teilbebauungsplä- nen und die Änderung eines Bebauungsplans, die den Geltungsbereich des Gesamtprojek- tes abdecken. Dieser Aufgabenstellung widmet sich die im Betreff genannte Bedarfsprüfung und der hierauf aufbauende Bedarfsfeststellungsbeschluss. Dieser beinhaltet darüber hinaus auch die Durchführung der Vergabeverfahren zur Vergabe der erforderlichen Fachgutachten. Eine Prüfung, welche Gutachten voraussichtlich erforderlich sein werden, ist erfolgt. Darauf basierend ist in der Kostenschätzung die Anzahl der diesbezüglich zu erwartenden Vergabe- verfahren berücksichtigt worden. Da in diesem Stadium der Planung der genaue Umfang der Gutachten nicht genau einschätzbar ist, können hierfür bislang keine Kosten geschätzt wer- den. In der Regel ergibt sich der Untersuchungsumfang der Gutachten nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Fachdienststellen im Rahmen der frühzeitigen Beteili- gung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des förmlichen Bebauungsplanverfahrens, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. Daher können hierzu noch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Da die Vorlagegrenze für die Einbindung des Rates unter Berücksichtigung der genannten Folgekosten für die Gutachten voraussichtlich erreicht wird, wurde der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes gefolgt und der Rat als beschließendes Gremium vorgesehen. Das gesamte Leistungspaket (Grundleistungen, besondere Leistungen, Vergabe der Fach- gutachten) soll im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens in Form eines Teilnahme- wettbewerbs mit Verhandlungsverfahren vergeben werden. Anlage 5 - 2 - / 3 Die geschätzten Kosten für die Grundleistungen orientieren sich an § 19 HOAI i.V.m. Anlage 3 HOAI. Die Kosten für die besonderen Leistungen gem. Anlage 9 HOAI sowie den frei defi- nierten zusätzlichen Leistungen basieren auf Annahmen, die sich an marktüblichen Preisen orientieren. Die Herleitung der Kostenschätzung ist nachvollziehbar und detailliert erfolgt. Es ist festzuhalten, dass hier kein zusätzlicher Aufschlag als „Puffer“ einkalkuliert wurde. Da be- reits Grundlagen für die Erarbeitung der Bebauungspläne vorliegen, sind bei der Kosten- schätzung für die Honorare der Leistungsphasen 1 und 2 leichte Abschläge berücksichtigt worden. Der Umfang der besonderen Leistungen stellt in der Tat ein umfangreiches Paket dar, das jedoch erforderlich ist, um die zu erwartenden Aufgaben im Rahmen der Erarbeitung der ver- bindlichen Bauleitplanung möglichst zügig, in der erforderlichen Qualität abzuwickeln. Ich bitte zu berücksichtigen, dass sich dieser Prozess über mindestens vier Jahre erstrecken wird und ein intensives Abstimmungserfordernis mit unterschiedlichen Projektbeteiligten mit sich bringt. Außerdem handelt es sich insgesamt um sechs Planungsverfahren, die durchge- führt werden, so dass sich die Kosten im Hinblick auf den Umfang des Gesamtprojektes deutlich relativieren. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind für das Projekt Parkstadt Süd bisher fol- gende Beschlüsse gefasst worden: - Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungspla nes Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln-Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz – V. 3574/2015 - Beschluss über die Aufstellung eines Teilbebauung splanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Sportpark Süd in Köln-Zollstock – V. 2167/2020 Klarstellend weise ich darauf hin, dass der Beschluss über die Aufstellung eines Teilbebau- ungsplanes mit dem Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Sportpark Süd in Köln-Zollstock keinen Be- darfsfeststellungsbeschluss darstellt. Die zu erwartenden Kosten sind hier als eine erste grobe Schätzung angegeben. Diese haben sich nach genauerer Prüfung im Rahmen der Be- darfsplanung als zu gering erwiesen. Die Abweichungen der Flächenangaben ergeben sich aus der Plangebietsgröße des Sport- parkes, die ca. 6 ha umfasst und der Fläche des Geltungsbereiches des Teilbebauungspla- nes, der auch die umliegenden Verkehrsflächen (Vorgebirgstraße und Straße Am Vorge- birgstor) umfasst und sich daher auf ca. 7,5 ha erstreckt, wie es der nachfolgenden Abbil- dung zu entnehmen ist. Der Vorschlag die Honorare des Auftragnehmers nach tatsächlich überplanten Flächen ab- zurechnen, wird im weiteren Verfahren als Option berücksichtigt. - 3 - / 4 Quelle: Auszug KölnGIS, 18.11.2020 Darüber hinaus gibt es anderweitige Beschlusslagen und Beauftragungen, die das Projekt betreffen und zu dessen Umsetzung beitragen. Diese werden im Folgenden mit den ge- schätzten Kosten zusammengefasst. Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Darstellung aller Beschlüsse, die zu dem Projekt vorliegen, sondern lediglich der Be- schlüsse, die nach Beschluss über die Integrierte Planung Parkstadt Süd im Februar 2019 gefasst wurden und kostenmäßige Auswirkungen haben (Ausgenommen sind Beschlüsse zum Inneren Grüngürtel Teilbereich Eifelwall). Gesamtprojekt • Bedarfsfeststellungsbeschluss für eine unterstütze nde Dienstleistung für das Ge- samtprojekt Parkstadt Süd – V. 2100/2020 Kosten geschätzt: 272.826€/netto (324.663€/brutto) Das Leistungsbild umfasst neben dem Koordinationsmanagement, das Kosten- und Finan- zierungsmanagement, das auch die Prüfung von Fördermöglichkeiten beinhaltet, sowie die Mitwirkung bei der Qualitätssicherung, in Form eines Quartiershandbuches, der Planrechts- schaffung, der Kommunikation/ Beteiligung. Die Mitwirkung bei der Planrechtschaffung bezieht sich auf die Durchführung der Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung der Teilbebauungspläne. • Bedarfsfeststellungsbeschluss für ein Kommunikatio nskonzept mit begleitender Öf- fentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd – V. 3700/2019 - 4 - / 5 Der Beschluss beinhaltet die Anerkennung für den Bedarf für die Erstellung eines Kommuni- kationskonzepts mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd in Höhe von 383.837 €/netto (456.766 €/brutto). • Parkstadt Süd; Errichtung eines Stadtteilbüros dur ch Umbau und Nutzungsänderung von bestehenden Räumlichkeiten im Verwaltungstrakt der Großmarkthalle. – V. 0674/2018 Der Beschluss beinhaltet die nicht mehr genutzten Räumlichkeiten in dem eingeschossigen Verwaltungstrakt der Großmarkthalle zu einem Stadtteilbüro umzunutzen und den Auftrag an die Verwaltung, die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen zu veranlassen und durchzufüh- ren. Kosten: 91.200,00 € netto /100.452,00 € brutto Sportpark Süd • Parkstadt Süd: Bedarfsfeststellungsbeschluss für d as Teilprojekt Sportpark Süd (Jean-Löring-Sportpark) – V 1945/2020 Hierbei handelt es sich um Projektsteuerungsleistungen im Rahmen der Bauleitplanung für das Teilprojekt Sportpark Süd. Die Bauleitplanung selbst liegt in der Zuständigkeit des Stadt- planungsamtes. Das Projekt Sportpark Süd mit der dazugehörigen Planung und Durchfüh- rung liegt in der Zuständigkeit des Sportamtes. Das Stadtplanungsamt und das Sportamt ar- beiten parallel in gemeinsamer Abstimmung, so dass das architektonische und freiraumpla- nerische Konzept von Seiten des Sportamtes erarbeitet und als Grundlage für den Bebau- ungsplan, der durch das Stadtplanungsamt erarbeitet wird, dient. Zur Erarbeitung des archi- tektonisch freiraumplanerischen Konzeptes soll zunächst ein Qualifizierungsverfahren durch- geführt werden. Kosten geschätzt: 330.000 € (netto, inklusive geschätzter Nebenkosten), 392.700 € (brutto) Innerer Grüngürtel • Freiraumplanung Innerer Grüngürtel / Parkstadt Süd Bedarfsfeststellung und Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungser- mächtigung – V. 2546/2018 Hierbei handelt es sich um die Kosten für die Planung und Ermittlung der Ausbaukosten für die Vollendung des Inneren Grüngürtels im Rahmen des Projektes „Parkstadt Süd“ mit den gesamten Planungskosten in Höhe von 4.581.500,00 € (3.850.000,00 € netto). Die genannten Kosten beinhalten nicht die Kosten für die Erarbeitung des Teilbebauungspla- nes Innerer Grüngürtel, die Planung bildet aber die Grundlage für den Teilbebauungsplan. So dass auch hier eine enge Abstimmung erfolgt aber keine doppelte Beauftragung vorliegt. • Verlängerung des Inneren Grüngürtels im Zuge des P rojekts Parkstadt-Süd; hier: Vergabe- und Baubeschluss für die Niederlegung der städtischen Aufbauten auf dem Gelände: Bonner Straße 126, ehemaliger Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände – V. 3795/2019 Der Beschluss beinhaltet die Niederlegung der Aufbauten AU 2 – 4 auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Bonntor (sog. Aurelis-Gelände) und den Auftrag an die Verwal- tung, die Niederlegung der Aufbauten entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien aus- zuschreiben und nach erfolgter Submission unmittelbar zu beauftragen. Kosten: 3.025.000 € (brutto) Quartier Parkstadt/ Quartier Marktstadt/ Quartier Bildungscampus Für diese räumlichen Teilbereiche bildet derzeit die Integrierte Planung die Grundlage für die Erarbeitung der Teilbebauungspläne. Im Rahmen von weiteren Qualifizierungsverfahren für - 5 - diese Teilbereiche, kann es hier zu Anpassungen kommen, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Die genannten Beschlusslagen betreffen überwiegend die Erstellung von weiterführenden Planungen für die einzelnen Teilbereiche auf Grundlage des Ergebnisses des Kooperativen Verfahrens sowie der Integrierten Planung Parkstadt Süd, die als Grundlage für die verbindli- che Bauleitplanung dienen sowie Projektsteuerungsleistungen. Darüber hinaus liegen weitere projektspezifische Beschlüsse vor, die das Projekt und seine komplexen Aufgaben betreffen. Damit die Parkstadt Süd schon vor der baulichen Realisie- rung für die Öffentlichkeit sichtbar wird, sind Pionierprojekte geplant. Dazu zählen der Pio- nierpark und der Pionierpfad. Diese sind ausdrücklich nur temporärer Gestalt und werden im Rahmen der baulichen Umsetzung der Parkstadt Süd wieder zurück gebaut. Pionierpark • Innerer Grüngürtel - Parkstadt Süd – Pionierpark - V. 2062/2020 Beinhaltet den Beschluss über die Entwurfsplanung für den Pionierpark und den Auftrag an die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Für die Herstellung des Pionierparks sind 400.000,00 € freigegeben. Pionierpfad Der Pionierpfad befindet sich in der Planung. Hierfür ist bisher keine Beschlussfassung erfor- derlich. Es zeigt sich, dass eine umfangreiche Beschlusslage vorliegt, jedoch keine doppelte Be- schlussfassung erfolgt ist, vielmehr greifen die Beschlussfassungen ineinander bzw. bauen aufeinander auf. Ich hoffe, hiermit zur Klärung der offenen Punkte beigetragen zu haben. Als Ansprechpartne- rin steht Ihnen Frau Sarah Blendermann, R. 25225 gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2948/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.02.2021
- Erstellt
- 07.10.2020 09:58