Mandari Insight

2948/2020

Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) und der Durchführung der Vergabe von Fachgutachten für das StädtebauGesamtprojekt Parkstadt Süd

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 10.15

Anlage 2 Zeitplan Kosten

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Ansehen

Anlage 3 Übersicht Teilbebauungspläne

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Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme 14

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Ansehen

Anlage 6 ,9.2.4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 15.03.2021 2948-2020

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Ansehen

Anlage 7 Auszug aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021

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Ansehen

Anlage 1 Zusammenfassung Kostenschätzung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5 Stellungnahme des Stadtplanungsamtes

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Ansehen

Anlage 2 Zeitplan Kosten

7420 Zeichen

Summe 2021 2022 2023 2024
A
A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 
A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 
A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 
B
B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 
B.2 Städtebaulicher Entwurf 
B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie 
zur Qualitätssicherung 
B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 
B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 
B.6 Weitere besondere Leistungen bei 
landschaftsplanerischen Leistungen 
C
C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für 
ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
54.000 € 27.000 € 27.000 €
C.2 
Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein€ 
Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
A
A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 
21.000 € 21.000 €
A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 9.000 € 9.000 €
A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 4.000 € 4.000 €
B
B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 
0 €
B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 €
B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie 
zur Qualitätssicherung 7.000 € 2.333 € 2.333 € 2.333 €
B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 
9.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 €
B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 15.666 € 15.666 € 15.666 €
B.6 Weitere besondere Leistungen bei 
landschaftsplanerischen Leistungen 0 €
C
C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für 
ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
36.000 € 18.000 € 18.000 €
C.2 
Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein€ 
Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
A
A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 
44.000 € 17.600 € 26.400 €
Anlage 2
Leistungsbausteine                                        
(siehe Kostenschätzung)
Übergeordnet
Sportpark Süd
Innerer Grüngürtel
Zeitplan / Verteilung der Gesamtkosten auf die Jahre 2021-2024 für die                                                                                                                                                                
Bearbeitung der Teilbebauungspläne für das Projekt Parkstadt Süd                                Stand 10.2020
Seite 1 von 3

A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 20.000 € 10.000 € 10.000 €
A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 8.000 € 8.000 €
B
B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 
0 €
B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 €
B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie 
zur Qualitätssicherung 7.000 1.167 2.333 € 2.333 € 1.167
B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 
9.000 € 1.500 € 3.000 € 3.000 € 1.500 €
B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 7.833 € 15.666 € 15.666 € 7.833 €
B.6 Weitere besondere Leistungen bei 
landschaftsplanerischen Leistungen 
C
C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für 
ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
27.000 € 9.000 € 18.000 €
C.2 
Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein 
Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
A
A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 
42.000 € 16.800 € 25.200 €
A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 19.000 € 9.500 € 9.500 €
A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 8.000 € 8.000 €
B
B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 
0 €
B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 €
B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie 
zur Qualitätssicherung 7.000 1.167 2.333 € 2.333 € 1.167
B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 
9.000 € 1.500 € 3.000 € 3.000 € 1.500 €
B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 7.833 € 15.666 € 15.666 € 7.833 €
B.6 Weitere besondere Leistungen bei 
landschaftsplanerischen Leistungen 
C
C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für 
ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
36.000 € 9.000 € 27.000 €
C.2 
Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein 
Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
A
A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 
30.000 € 3.000 € 27.000 €
A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 13.000 € 3.250 € 6.500 € 3.250 €
A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 5.000 € 5.000 €
B
B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 
0 €
B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 €
B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie 
zur Qualitätssicherung 7.000 389 € 2.333 € 2.333 € 1.944 €
B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 
9.000 € 500 € 3.000 € 3.000 € 2.500 €
B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 2.611 € 15.667 € 15.667 € 13.056 €
B.6 Weitere besondere Leistungen bei 
landschaftsplanerischen Leistungen 
C
Quartier Parkstadt
Quartier Marktstadt
Seite 2 von 3

C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für 
ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
36.000 € 36.000 €
C.2 
Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein 
Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
A
A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 
23.000 € 23.000 €
A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 10.000 € 10.000 €
A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 4.000 € 4.000 €
B
B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 
0 €
B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 €
B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie 
zur Qualitätssicherung 7.000 2.333 € 2.333 € 2.333 €
B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 
9.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 €
B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 15.666 € 15.666 € 15.666 €
B.6 Weitere besondere Leistungen bei 
landschaftsplanerischen Leistungen 
C
C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für 
ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
36.000 € 36.000 €
C.2 
Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein 
Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
A
A.1 LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen 
4.000 € 400 € 3.600 €
A.2 LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 2.000 € 2.000 €
A.3 LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 1.000 € 1.000 €
B
B.1 Rahmensetzende Pläne und Konzepte 
0 €
B.2 Städtebaulicher Entwurf 0 €
B.3 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie 
zur Qualitätssicherung 7.000 € 389 € 2.333 € 2.333 € 1.944 €
B.4 Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung 
5.000 € 278 € 1.667 € 1.667 € 1.389 €
B.5 Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 2.611 € 15.667 € 15.667 € 13.056 €
B.6 Weitere besondere Leistungen bei 
landschaftsplanerischen Leistungen 
C
C.1 Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für 
ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
36.000 € 36.000 €
C.2 
Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein 
Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
Summe netto exkl. NK 902.000 € 170.576 € 459.613 € 166.663 € 105.138 €
Nebenkosten 5 % 45.100 € 8.529 € 22.981 € 8.333 € 5.257 €
Summe netto inkl. NK 947.100 € 179.105 € 482.594 € 174.996 € 110.394 €
Ust. 19 % 179.949 € 34.030 € 91.693 € 33.249 € 20.975 €
Summe Brutto 1.127.049 € 213.135 € 574.286 € 208.245 € 131.369 €
Quartier Bildungscampus
Änderung B-Plan KVB-Gelände 
Koblenzer Str.
Seite 3 von 3

Anlage 3 Übersicht Teilbebauungspläne

240 Zeichen

Innerer Grüngürtel
Quartier Parkstadt
Quartier Marktstadt
VEP
Übersicht Teilbebauungspläne
Parkstadt Süd
Stand 10.2020
Sportpark Süd 
Änderungsverfahren
Stadtplanungsamt
Bildungscampus
VEP Sechtemer Str./Bonner Str. 
in Bearbeitung
Anlage 3

Anlage 4 Stellungnahme 14

5208 Zeichen

/ 2 
14 13.11.2020 
143 Herr Jünger 
2
2105 
61 über Dez. VI 
Parkstadt Süd 
Bedarfsprüfung für die Bearbeitung der Teilbebauungspläne inklusive der Durchfüh-
rung der Vergabe von Fachgutachten für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd 
Kosten eingereicht:   ca. 950.000 € (Netto)  
RPA-Nr. 2020/1244 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Eingang vom 26.10.2020 legt 61 – Stadtplanungsamt- die Bedarfsprüfung für die Bear-
b
eitung von Teilbebauungsplänen inklusiv der Durchführung von Vergaben von Fachgutach-
ten für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd vor.  
Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: 
Allgemein:  
Die Honorare der Grundleistungen innerhalb der Bedarfsprüfung sind gut aufbereitet und 
nachvollziehbar. Für besondere und zusätzliche Leistungen wurden pauschale Angaben an-
hand von Erfahrungswerten getroffen. Diese erscheinen deutlich übersetzt. 
Ob bei den vorausgegangenen Planungsleistungen und Workshops nicht bereits Teilleistun-
gen der vorliegenden Leistungsbilder erarbeitet wurden und somit ggf. eine Doppelvergütung 
vorliegt, kann nicht ausgeschlossen werden.  
Die angegebenen Kosten in Höhe von ca. 950.000€ (netto) beinhalten bisher nicht die zu 
erwartenden Kosten für Fachgutachten. Für diese sind weitere Bedarfsprüfungen erforderlich 
und ggf. weitere Beschlüsse einzuholen. Durch eine Bedarfsplanung (Leistungsphase 0) 
hätte dies im Vorfeld vermieden werden können.  
Für den Bereich des Teilbebauungsplanes „Innerer Grüngürtel“ steht ein vom Amt 67 initiier-
tes Vergabeverfahren für die Objektplanung Freianlage (Vergabenummer 2019-0051-67) mit 
einem Auftragswert von ca. 3,5 Mio. € (netto) kurz vor der Auftragserteilung. Inwiefern dieses 
mit einem noch nicht erfolgten Bebauungsplanverfahren vereinbar ist, kann ich derzeit nicht 
bewerten.  
Bei der stichpunktartigen Prüfung des Teilbebauungsplanes „Sportpark Süd“ wurden folgen-
de Punkte festgestellt:  
Anhand der bisher erfolgten Beschlüsse konnte festgestellt werden, dass für den Teilbebau-
ungsplan „Sportpark Süd“ bereits ein Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagennummer 
2167/2020) in gleicher Sache am 03.09.2020 gefasst wurde. Die Honorarkosten, einschließ-
lich besondere Leistungen und ohne Gutachterkosten, wurden hier mit ca. 25.000€ (netto) 
beziffert. Mit der vorliegenden Bedarfsprüfung werden die gleichen Leistungen mit ca. 
132.000€ (netto), also 512 % der ursprünglichen Kosten, angegeben. Hierin enthalten sind 
besondere Leistungen in Höhe von 99.200€ (netto), was ca. 295 % der Grundleistungen ent-
spricht. 
Im Zuge der Prüfung wurden die Flächen des Teilbebauungsplans „Sportpark Süd“ überprüft. 
Hierbei konnte festgestellt werden, dass die selbst ermittelte Fläche (ca. 6 ha) nur etwa 80% 
der von 61 angegebenen Fläche (ca. 7,5 ha) entspricht. Der von mir ermittelte Flächeninhalt 
Anlage 4

- 2 - 
 
 
entspricht etwa der Fläche, wie sie bereits im Rahmen der Beschlussfassung mit Vorlagen- 
nummer 2167/2020 von 61 (ca. 6 ha) angegeben wurde. Auch die von 61 am 12.11.2020 
nachgereichten Unterlagen konnten die vorgelegten Flächenangaben nicht bestätigen. Durch 
die Abweichung ergibt sich für die Honorare der Grundleistungen ein Einsparpotential von 
ca. 15 %. Da die Flächenangaben maßgeblich für die Berechnung der Honorare verantwort- 
lich sind, sollte hier eine Überprüfung stattfinden. Im Weiteren empfehle ich, die Honorare 
auf Grundlage der vom Auftragnehmer nachzuweisenden, tatsächlich überplanten Flächen 
abzurechnen. Entsprechende vertragliche Regelungen sollten vereinbart werden. 
Empfehlungen:  
Mit dem Wegfall des verbindlichen Preisrechtes der HOAI mit Mindest- und Höchstsätzen 
bitte ich, sowohl die Honorare für die Grundleistungen als auch die für besondere Leistungen 
und die Nebenkosten dem Wettbewerb zu unterstellen. 
Durch die derzeit noch unberücksichtigten Gutachterkosten ist abzusehen, dass sich die Ge- 
samtplanungskosten noch deutlich erhöhen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass hier- 
durch ggf. die Vorlagegrenzen für die Einbindung des Rates der Stadt Köln erreicht werden. 
Unabhängig von der vorliegenden Prüfung möchte ich noch auf folgende Punkte hinweisen:  
Nach stichprobenartiger Durchsicht der bisherigen Beschlusslage muss ich feststellen, dass 
Beschlüsse doppelt oder widersprüchlich gefasst wurden. 
Im Weiteren kann ich feststellen, dass sich im Rahmen des Gesamtprojektes bereits mehre- 
re Planungs- und Baumaßnahmen (z. B. Pionierpark) im Vergabeverfahren befinden. Inwie- 
fern diese Einfluss auf die beabsichtigten Bebauungsplanverfahren haben und ob ggf. eine 
Doppelbeauftragung vorliegt, kann ich wegen der unübersichtlichen Beschlusslage derzeit 
nicht erkennen. 
Ich empfehle, die Gremien im Rahmen dieser Beschlussfassung über die aktuelle Projekt- 
struktur, einschließlich der beteiligten städtischen Dienststellen zu informieren und gleichzei- 
tig darzulegen, welche Beschlüsse bisher gefasst wurden und welche vertraglichen Bindun- 
gen einschließlich der veranschlagten Haushaltsmittel damit einhergehen. 
Ebenfalls bitte ich darum, mich über die vorgenannten Punkte zu informieren und mir für den 
weiteren Projektfortgang einen Ansprechpartner zu benennen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Hemsing

Anlage 6 ,9.2.4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 15.03.2021 2948-2020

3236 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 15.03.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 15.03.2021  
öffentlich 
9.2.4 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erarbeitung der verbindlichen 
Bauleitplanung (fünf Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan -
Änderungsverfahren) und der Durchführung der Vergabe von Fachgut-
achten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd 
2948/2020 
 
 
Stellungnahme der FDP-Fraktion: 
„In der Vorlage der Verwaltung findet sich auf Seite 3 der Passus, dass die zu verge-
benden Gutachten Folgekosten anfallen werden, zu denen zum jetzigen Z eitpunkt 
keine realistischen Angaben gemacht werden können und die daher in die Kosten-
schätzung nicht eingeflossen sind. Sonstige Folgekosten sind somit derzeitig nicht 
abschätzbar.  
 
Hierauf stellte die FDP-Fraktion unter anderem folgende Fragen: 
 
1) welche Folgekosten können denn derzeitig zumindest prognostiziert werden?   
2) bis zu welchem Betrag ist die Stadtverwaltung bereit, Folgekosten ohne intensive  
    Überprüfung zu leisten?  
3) inwieweit besteht für die Folgekosten eine Kostendeckelung?  
 
Nach der Antwort der Verwaltung ist eine Kostendeckelung für die nicht zu beziffern-
den  Folgekosten nicht vorgesehen. Alleine soll eine Bedarfsprüfung stattfinden, wo-
nach lediglich erforderliche Gutachten beauftragt werden dürfen.  
Auf der Grundlage dieser Antw ort kann die FDP -Fraktion dieser Verwaltungsvorlage 
nicht uneingeschränkt zustimmen. Wie Köln es bereits in anderen Projekten  erleben 
durfte, sieht die FDP auch hier die Gefahr unkalkulierbarer und davonlaufender Kos-
ten. Daher vermag die FDP der Verwaltun g hier keine Art „Blankoscheck“ ausstellen.

Wenngleich die FDP das Projekt Parkstadt -Süd zeitnah verwirklicht sehen möchte, 
können wir uns bei dieser Vorlage nur enthalten.  
Gleichzeitig würden wir es begrüßen, wenn auch bei dieser Planung eine besser 
konkretisierte und greifbare Kostenplanung und -prognose stattfinden würde. Letzt-
lich liegt das Problem dafür, dass die Stadtverwaltung bei der Bauleitplanung über-
haupt auf externe Dienstleister angewiesen ist darin, dass der erforderliche Perso-
nalschlüssel bei der Stadt Köln nicht gegeben ist. Es fehlt hier an einigen Stellen am 
entsprechend qualifizierten Personal. Insoweit möge die Stadt Köln ihre Personalre-
cruiting-Maßnahme nachhaltig und intensiv fortführen, um der Stadtkasse solche 
Mehrausgaben künftig zu ersparen.“ 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas-
sen: 
 
Der Rat 
 
1. erkennt den Bedarf für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf 
Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) inklusive 
der Durchführung der Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt 
Parkstadt Süd in Höhe von  
 1.130.500 €/brutto (950.000 €/netto) an, 
2. beauftragt die Verwaltung mit der EU-weiten Ausschreibung des VgV-
Verfahrens zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.

Anlage 7 Auszug aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021

1188 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 16.03.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 15.03.2021  
öffentlich 
10.4 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erarbeitung der verbindlichen 
Bauleitplanung (fünf Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan -
Änderungsverfahren) und der Durchführung der Vergabe von Fachgut-
achten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd 
2948/2020 
 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat – vorbehaltlich der ungeänderten Zustim-
mung der Bezirksvertretung Rodenkirchen - wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat 
 
1. erkennt den Bedarf für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf 
Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) inklusive 
der Durchführung der Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt 
Parkstadt Süd in Höhe von  
 1.130.500 €/brutto (950.000 €/netto) an, 
2. beauftragt die Verwaltung mit der EU-weiten Ausschreibung des VgV-
Verfahrens zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Zusammenfassung Kostenschätzung

2835 Zeichen

A
A.1 0 € 21.000 € 44.000 € 30.000 € 4.000 € 164.000 €
A.2 0 € 9.000 € 20.000 € 13.000 € 2.000 € 73.000 €
A.3 0 € 4.000 € 8.000 € 5.000 € 1.000 € 30.000 €
A 0 € 34.000 € 73.000 € 49.000 € 6.000 € 269.000 €
B
B.1 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
B.2 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
B.3 
0 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 42.000 €
B.4 
0 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 5.000 € 50.000 €
B.5 0 € 47.000 € 47.000 € 47.000 € 47.000 € 282.000 €
B.6 
0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
B 0 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 59.000 € 374.000 €
C
C.1 
C.2 54.000 € 36.000 € 27.000 € 36.000 € 36.000 € 261.000 €
0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
C 54.000 € 36.000 € 27.000 € 36.000 € 36.000 € 261.000 €
54.000 € 133.000 € 163.000 € 148.000 € 101.000 € 904.000 €
5% 3.000 € 7.000 € 8.000 € 7.000 € 5.000 € 45.000 €
57.000 € 140.000 € 171.000 € 155.000 € 106.000 € 950.000 €
19% 11.000 € 27.000 € 32.500 € 29.000 € 20.000 € 180.500 €
68.000 € 167.000 € 203.500 € 184.000 € 126.000 € 1.130.500 €
Parkstadt Süd
Zusammenfassung der Kostenschätzung Planungsleistungen zur Bebauungsplanung gem. HOAI u. Vergabe der erforderlichen Gutachten in 6 Teil-Bebauungsplanverfahren (davon 1 Änderungsverfahren) Stand: 11.09.2020
Anlage 1 
Übergeordnet                Sportpark Süd                Innerer Grüngürtel       Quartier Parkstadt        Quartier Markstadt
Quartier 
Bildungslandschaft
Änderung B-Plan KVB-
Gelände Koblenzer
Straße                              SUMME
Grundleistungen gem. § 19 HOAI i.V.m. Anlage 3 
HOAI 
LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligunge n 42.000 € 23.000 €
LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung 19.000 € 10.000 €
LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 8.000 € 4.000 €
Titelsumme Grundleistungen 69.000 € 38.000 €
Besondere Leistungen gem. Anlage 9 HOAI 
Rahmensetzende Pläne und Konzepte 0 € 0 €
Städtebaulicher Entwurf 0 € 0 €
Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sow ie 
zur Qualitätssicherung 7.000 € 7.000 €
Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänz ung 
9.000 € 9.000 €
Verfahrensbegleitende Leistungen 47.000 € 47.000 €
Weitere besondere Leistungen bei 
landschaftsplanerischen Leistungen 0 € 0 €
Titelsumme Besondere Leistungen 63.000 € 63.000 €
Zusätzliche Leistungen 
Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. UVgO für 
ein(e) Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen 
der Teil-Bebauungsplanverfahren 
(optionale Leistung) 
Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für ein(e)
36.000 € 36.000 €
Gutachten / Konzept / Fachplanung im Rahmen der Tei l- 
Bebauungsplanverfahren 
(optionale Leistung) 0 € 0 €
Titelsumme Zusätzliche Leistungen 36.000 € 36.000 €
SUMME netto exkl. NK 168.000 € 137.000 €
SUMME brutto 211.000 € 171.000 €
Anmerkugnen:
- Angaben für Grundleistungen basieren auf Mindestsatz gem. HOAI
- Werte sind auf 1.000 € gerundet
Nebenkosten 8.000 € 7.000 €
SUMME netto inkl. NK 177.000 € 144.000 €
Ust. 34.000 € 27.000 €

Beschlussvorlage Rat

11114 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Blen Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2948/2020 
Freigabedatum 
11.02.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf 
Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) und der Durchführung der 
Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
 
1. erkennt den Bedarf für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf Teilbebauungs-
pläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) inklusive der Durchführung der Vergabe 
von Fachgutachten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd in Höhe von  
 1.130.500 €/brutto (950.000 €/netto) an, 
2. beauftragt die Verwaltung mit der EU-weiten Ausschreibung des VgV-Verfahrens zur Auswahl 
eines geeigneten Planungsbüros. 
 
 
Alternative:  
Der Rat erkennt den Bedarf für die Bearbeitung der verbindlichen Bauleitplanung und die Durchfüh-
rung der Vergabe von Fachgutachten durch ein Planungsbüro für das Städtebauprojekt Parkstadt 
Süd nicht an. Die Teilbebauungspläne werden innerhalb der Stadtverwaltung erarbeitet und die 
Vergabe der Fachgutachten ebenfalls durch die Stadtverwaltung durchgeführt. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
Finanzausschuss 15.03.2021 
Rat 23.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 214.000€/brutto€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Anlage 2 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Durch die Gesamtmaßnahme werden keine Auswirkungen auf den Klimaschutz erwartet. 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise  
Es ist eine kurzfristige Sicherung stadtpolitischer Ziele zur Schaffung von dringend benötigtem Wohn-
raum, sowie der damit verbundenen erforderlichen sozialen und grünen Infrastruktur erforderlich. Das 
Projekt läuft bereits seit mehreren Jahren. Im Februar 2019 ist die Integrierte Planung Parkstadt Süd 
vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen und die Verwaltung beauftragt worden die erforderli-
chen Bauleitplanverfahren durchzuführen (V.1250/2018). Zudem verteilen sich die Kosten auf einen 
Zeitraum von mindestens vier Jahren. 
 
Begründung: 
Für das Plangebiet des Städtebauprojektes Parkstadt Süd wurde am 03.12.2015 der Aufstellungsbe-
schluss für den Bebauungsplan – Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln – Bayenthal/ -Raderberg/ -
Zollstock/ -Sülz gefasst (V 3574/2015). Das Plangebiet umfasst ca. 115 ha. 
Aufgrund der Größe des Plangebietes und der Komplexität der städtebaulichen Zielsetzungen, soll 
das Bebauungsplanverfahren im weiteren Verfahren in Form von Teilbebauungsplänen weiter bear-
beitet werden. Die Abgrenzung der Teilbebauungspläne erfolgt auf Basis von räumlichen und nut-
zungsspezifischen Zusammenhängen (s. Anlage 3). Dadurch erfolgt eine sukzessive Planrechtschaf-

3 
fung für die teilräumlichen Bereiche. Das Plangebiet wird voraussichtlich in fünf Teilbereiche einge-
teilt, zu denen jeweils ein Teilbebauungsplan aufgestellt werden soll. 
 
Die Bearbeitung der Bebauungspläne soll zum Teil parallel erfolgen, um möglichst schnell Baurecht 
für die Flächen zu schaffen. Es ist geplant, die hochbauliche Entwicklung des Projekts 2021 zur Um-
setzung an eine Entwicklungsgesellschaft zu übergeben, so dass die Schaffung von Baurecht für ei-
nen zügigen Einstieg in die Umsetzungsphase grundlegend ist.  
 
Die personellen Kapazitäten, die für das Projekt zur Verfügung stehen, reichen bei weitem nicht aus, 
um die Bearbeitung der Teilbebauungspläne, die zahlreiche Abstimmungen mit Fachdienststellen 
sowie eine tiefe fachliche Auseinandersetzung mit z.T. komplexen Fragestellungen erfordert, in einem 
angemessenen Zeitrahmen zu ermöglichen. Zudem sind die zur Verfügung stehenden personellen 
Kapazitäten zusätzlich mit anderen projektbezogene Aufgaben ausgelastet. 
 
Entsprechende personelle Ressourcen sind mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt nicht zu generieren. Um 
dennoch eine möglichst zügige Planrechtsschaffung zu ermöglichen, soll die Erarbeitung der Teilbe-
bauungspläne sowie die Vergabe der Fachgutachten im Rahmen eines zweistufigen VgV-Verfahrens 
durch einen Teilnahmewettbewerb mit anschließenden Verhandlungsgesprächen an ein externes 
Planungsbüro vergeben werden. 
 
Die Beauftragung eines Planungsbüros für die Bearbeitung aller Teilbebauungspläne inkl. der Verga-
be der Fachgutachten soll Schnittstellen minimieren, den Koordinationsaufwand von städtischer Seite 
möglichst gering halten sowie die Anzahl an Vergabeverfahren durch die Stadt Köln minimieren, so 
dass die Vergabe an ein Planungsbüro auch aus wirtschaftlicher Perspektive sinnvoll ist. 
Im Falle, dass der Bedarf nicht anerkannt wird, wird sich die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitpla-
nung erheblich verzögern und daraus folgend auch die bauliche Umsetzung der Parkstadt Süd, was 
in Anbetracht des Projektumfangs hinsichtlich dringend benötigtem Wohnraum, nicht die Zielsetzung 
sein kann. 
 
Das Projekt Parkstadt Süd ist eines der größten städtebaulichen Projekte, das derzeit in Köln entwi-
ckelt wird. Es umfasst mehr als 4000 Arbeitsplätzen, soziale Infrastruktur in Form von Kindertages-
stätten, Schulen, Spiel- und Sportflächen, die Verlängerung des Inneren Grüngürtels und mehr als 
3000 Wohneinheiten. Die Erarbeitung der Bebauungspläne, die im Satzungsbeschluss münden, bil-
den eine zentrale Grundlage, um das neue Stück Stadt Parkstadt Süd umsetzen zu können. 
 
Kosten 
 
Voraussichtlicher Auftragswert gemäß Kostenschätzung: 1.130.500 €/brutto (950.000 €/netto). 
 
Eine detaillierte Kostenschätzung ist als Anlage 1 beigefügt. 
Die Kostenschätzung basiert auf Grundleistungen gem. § 19 HOAI i.V.m. Anlage 3 HOAI und beson-
dere Leistungen gem. Anlage 9 HOAI sowie frei definierte zusätzliche Leistungen.  
 
Die Kostenschätzung wurde für die erforderlichen Teil-Bebauungspläne einzeln unter Heranziehung 
der Flächengröße und der Honorarzone durchgeführt und zusammengeführt. Für die Grundleistungen 
wurden die Mindestsätze gem. HOAI berücksichtigt. Die Schätzung der zusätzlichen Leistungen (hier: 
Durchführung von Vergabeverfahren) wurde auf Basis der aktuellen Annahmen zu erforderlichen 
Gutachten durchgeführt.  
 
Da die Anzahl und die Leistungsbilder der jeweiligen Fachgutachten angesichts des über insgesamt 
mind. vier Jahre erstreckenden dynamischen Planungsverlaufs nicht final definiert werden können, 
wird von der Vergabe der Gutachten bzw. von der Aufnahme der Gutachten in die Kostenschätzung 
aufgrund der unbestimmten Aufgabenstellung abgesehen. Daher ist im Leistungsbild lediglich die 
Durchführung der Vergabe von Fachgutachten vorgesehen. Daraus ergibt sich, dass durch die zu 
vergebenden Gutachten Folgekosten anfallen werden, zu denen zum jetzigen Zeitpunkt keine realisti-
schen Angaben gemacht werden können und die daher in die Kostenschätzung nicht eingeflossen 
sind. Sonstige Folgekosten sind derzeit nicht abschätzbar. Je nach Verfahrensverlauf können bei-

4 
spielsweise zusätzliche Abstimmungstermine anfallen, die den üblichen Leistungsumfang überschrei-
ten.  
Da die Vorlagegrenze für die Einbindung des Rates unter Berücksichtigung der genannten Folgekos-
ten für die Gutachten voraussichtlich erreicht wird, ist der Rat als beschließendes Gremium vorgese-
hen worden. 
Im Leistungsumfang enthalten sind folgende Leistungen, diese sind für jeden der fünf Teilbebauungs-
pläne und das Bebauungsplan-Änderungsverfahren vorgesehen: 
 
A) Grundleistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure): 
LPH 1 (Leistungsphase): Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung 
LPH 2: Entwurf zur Öffentlichen Auslegung 
LPH 3: Plan zur Beschlussfassung 
 
B) Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI: 
Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung 
Leistungen zur Vorbereitung und Inhaltlichen Ergänzung 
Verfahrensbegleitende Leistungen 
 
C) Zusätzliche Leistungen 
Durchführung eines Vergabeverfahrens (gemäß UVgO oder ggf. gem. VgV) 
 
Der Teilbebauungsplan zur Vollendung des Inneren Grüngürtels wird mit dem Inkrafttreten des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes zu einer konsumtiven Haushaltsbelastung durch außerplanmäßige 
Bodenwertabschreibungen führen. Die Bodenwertabschreibung ergibt sich aus der Wertminderung 
der zukünftig ausgewiesenen Nutzung als Grünfläche gegenüber der aktuell höherwertigen Nutzung 
als bebaubare Fläche. Der Teilbebauungsplan für den Inneren Grüngürtel wird nach aktueller Ein-
schätzung voraussichtlich im Jahr 2024 rechtskräftig Inkrafttreten. Mit dem rechtskräftigen Bebau-
ungsplan wird eine außerplanmäßige Bodenwertabschreibung im Haushaltsjahr 2024 zu berücksich-
tigen sein. Die Höhe der Bodenwertabschreibung wird im weiteren Verfahren durch die Verwaltung 
ermittelt und mit dem Aufstellungsbeschluss für den Teilbebauungsplan Parkstadt Süd – Innerer 
Grüngürtel mitgeteilt.  
 
 
Zeitplan 
 
Die anfallenden Kosten erstrecken sich schätzungsweise auf einen Zeitraum von mindestens vier 
Jahren. Da das Bebauungsplanverfahren ein dynamischer Prozess ist, lässt sich über den genauen 
Zeitraum aber keine zuverlässige Aussage treffen. 
Eine Übersicht der voraussichtlichen Verteilung der Kosten im Zeitraum von 2021-2024 ist als Anlage 
2 beigefügt.  
 
Finanzierung 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. insgesamt 214.000€ 
steht im Teilplan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 
im HPL 2020/2021 im Haushaltsjahr 2021 bereit.  
Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. 
Aus diesem Grund werden die restlichen erforderlichen Mittel i.H.v. 916.000 € (s. Anlage 2, Zeitplan 
Kosten) vom Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggf. durch Um-
schichtungen vorgesehen.

5 
 
Anlagen 
Anlage 1   Kostenschätzung 
Anlage 2   Zeitplan / Verteilung der Gesamtkosten auf die Jahre 2021-2024 für die Bearbeitung 
      der Teilbebauungspläne für das Projekt Parkstadt Süd 
Anlage 3   Übersicht Teilbebauungspläne 
Anlage 4   Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 
Anlage 5   Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zu der Stellungnahme des  
      Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 5 Stellungnahme des Stadtplanungsamtes

11843 Zeichen

/ 2 
61 24.11.2020 
612 
1
4 über Dez. VI 
Parkstadt Süd 
Hier: Bedarfsprüfung für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (5 Teilbe-
bauungspläne und ein Bebauungsplanänderungsverfahren) inklusive der Durchfüh-
rung der Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd 
Kosten eingereicht: ca. 950.000 € (Netto) 
RPA-Nr. 2020/1244, Ihr Schreiben vom 13.11.2020 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die im Betreff genannte Stellungnahme bedanke ich mich und gebe Ihnen zu den ge-
nannten Punkten folgende Rückmeldung: 
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei dem Städtebauprojekt Parkstadt Süd um eine 
komplexe Aufgabenstellung handelt, die auf vielschichtigen Ebenen bearbeitet wird. Räum-
lich gliedert sich das Projekt in folgende Teilbereiche: 
- Sportpark Süd
- Innerer Grüngürtel
- Quartier Parkstadt
- Quartier Marktstadt
- Quartier Bildungscampus
Um Baurecht für die Umsetzung des Gesamtprojektes zu schaffen, ist die Erarbeitung von 
Bebauungsplänen erforderlich. Angestrebt wird die Aufstellung von fünf Teilbebauungsplä-
nen und die Änderung eines Bebauungsplans, die den Geltungsbereich des Gesamtprojek-
tes abdecken. Dieser Aufgabenstellung widmet sich die im Betreff genannte Bedarfsprüfung 
und der hierauf aufbauende Bedarfsfeststellungsbeschluss. Dieser beinhaltet darüber hinaus 
auch die Durchführung der Vergabeverfahren zur Vergabe der erforderlichen Fachgutachten. 
Eine Prüfung, welche Gutachten voraussichtlich erforderlich sein werden, ist erfolgt. Darauf 
basierend ist in der Kostenschätzung die Anzahl der diesbezüglich zu erwartenden Vergabe-
verfahren berücksichtigt worden. Da in diesem Stadium der Planung der genaue Umfang der 
Gutachten nicht genau einschätzbar ist, können hierfür bislang keine Kosten geschätzt wer-
den. In der Regel ergibt sich der Untersuchungsumfang der Gutachten nach Beteiligung der 
Träger öffentlicher Belange sowie der Fachdienststellen im Rahmen der frühzeitigen Beteili-
gung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des förmlichen Bebauungsplanverfahrens, die 
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. Daher können hierzu noch keine verlässlichen 
Aussagen getroffen werden. 
Da die Vorlagegrenze für die Einbindung des Rates unter Berücksichtigung der genannten 
Folgekosten für die Gutachten voraussichtlich erreicht wird, wurde der Empfehlung des 
Rechnungsprüfungsamtes gefolgt und der Rat als beschließendes Gremium vorgesehen.  
Das gesamte Leistungspaket (Grundleistungen, besondere Leistungen, Vergabe der Fach-
gutachten) soll im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens in Form eines Teilnahme-
wettbewerbs mit Verhandlungsverfahren vergeben werden.  
Anlage 5

- 2 - 
 
/ 3 
Die geschätzten Kosten für die Grundleistungen orientieren sich an § 19 HOAI i.V.m. Anlage 
3 HOAI. Die Kosten für die besonderen Leistungen gem. Anlage 9 HOAI sowie den frei defi- 
nierten zusätzlichen Leistungen basieren auf Annahmen, die sich an marktüblichen Preisen 
orientieren. Die Herleitung der Kostenschätzung ist nachvollziehbar und detailliert erfolgt. Es 
ist festzuhalten, dass hier kein zusätzlicher Aufschlag als „Puffer“ einkalkuliert wurde. Da be- 
reits Grundlagen für die Erarbeitung der Bebauungspläne vorliegen, sind bei der Kosten- 
schätzung für die Honorare der Leistungsphasen 1 und 2 leichte Abschläge berücksichtigt 
worden. 
Der Umfang der besonderen Leistungen stellt in der Tat ein umfangreiches Paket dar, das 
jedoch erforderlich ist, um die zu erwartenden Aufgaben im Rahmen der Erarbeitung der ver- 
bindlichen Bauleitplanung möglichst zügig, in der erforderlichen Qualität abzuwickeln. Ich 
bitte zu berücksichtigen, dass sich dieser Prozess über mindestens vier Jahre erstrecken 
wird und ein intensives Abstimmungserfordernis mit unterschiedlichen Projektbeteiligten mit 
sich bringt. Außerdem handelt es sich insgesamt um sechs Planungsverfahren, die durchge- 
führt werden, so dass sich die Kosten im Hinblick auf den Umfang des Gesamtprojektes 
deutlich relativieren.  
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind für das Projekt Parkstadt Süd bisher fol- 
gende Beschlüsse gefasst worden: 
- Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungspla nes 
Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln-Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz – V. 
3574/2015 
- Beschluss über die Aufstellung eines Teilbebauung splanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Sportpark Süd in Köln-Zollstock – V. 2167/2020 
Klarstellend weise ich darauf hin, dass der Beschluss über die Aufstellung eines Teilbebau- 
ungsplanes mit dem Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Sportpark Süd in Köln-Zollstock keinen Be- 
darfsfeststellungsbeschluss darstellt. Die zu erwartenden Kosten sind hier als eine erste 
grobe Schätzung angegeben. Diese haben sich nach genauerer Prüfung im Rahmen der Be- 
darfsplanung als zu gering erwiesen.  
Die Abweichungen der Flächenangaben ergeben sich aus der Plangebietsgröße des Sport- 
parkes, die ca. 6 ha umfasst und der Fläche des Geltungsbereiches des Teilbebauungspla- 
nes, der auch die umliegenden Verkehrsflächen (Vorgebirgstraße und Straße Am Vorge- 
birgstor) umfasst und sich daher auf ca. 7,5 ha erstreckt, wie es der nachfolgenden Abbil- 
dung zu entnehmen ist.  
Der Vorschlag die Honorare des Auftragnehmers nach tatsächlich überplanten Flächen ab- 
zurechnen, wird im weiteren Verfahren als Option berücksichtigt.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Quelle: Auszug KölnGIS, 18.11.2020 
 
Darüber hinaus gibt es anderweitige Beschlusslagen und Beauftragungen, die das Projekt 
betreffen und zu dessen Umsetzung beitragen. Diese werden im Folgenden mit den ge- 
schätzten Kosten zusammengefasst. Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende 
Darstellung aller Beschlüsse, die zu dem Projekt vorliegen, sondern lediglich der Be- 
schlüsse, die nach Beschluss über die Integrierte Planung Parkstadt Süd im Februar 2019 
gefasst wurden und kostenmäßige Auswirkungen haben (Ausgenommen sind Beschlüsse 
zum Inneren Grüngürtel Teilbereich Eifelwall).  
Gesamtprojekt 
• Bedarfsfeststellungsbeschluss für eine unterstütze nde Dienstleistung für das Ge- 
samtprojekt Parkstadt Süd – V. 2100/2020 
Kosten geschätzt: 272.826€/netto (324.663€/brutto) 
Das Leistungsbild umfasst neben dem Koordinationsmanagement, das Kosten- und Finan- 
zierungsmanagement, das auch die Prüfung von Fördermöglichkeiten beinhaltet, sowie die 
Mitwirkung bei der Qualitätssicherung, in Form eines Quartiershandbuches, der Planrechts- 
schaffung, der Kommunikation/ Beteiligung. 
Die Mitwirkung bei der Planrechtschaffung bezieht sich auf die Durchführung der Vergabe 
der Planungsleistungen für die Erarbeitung der Teilbebauungspläne. 
• Bedarfsfeststellungsbeschluss für ein Kommunikatio nskonzept mit begleitender Öf- 
fentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd – V. 3700/2019

- 4 - 
 
/ 5 
Der Beschluss beinhaltet die Anerkennung für den Bedarf für die Erstellung eines Kommuni- 
kationskonzepts mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd 
in Höhe von 383.837 €/netto (456.766 €/brutto).  
• Parkstadt Süd; Errichtung eines Stadtteilbüros dur ch Umbau und Nutzungsänderung 
von bestehenden Räumlichkeiten im Verwaltungstrakt der Großmarkthalle. – V. 
0674/2018 
Der Beschluss beinhaltet die nicht mehr genutzten Räumlichkeiten in dem eingeschossigen 
Verwaltungstrakt der Großmarkthalle zu einem Stadtteilbüro umzunutzen und den Auftrag an 
die Verwaltung, die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen zu veranlassen und durchzufüh- 
ren. 
Kosten: 91.200,00 € netto /100.452,00 € brutto 
Sportpark Süd 
• Parkstadt Süd: Bedarfsfeststellungsbeschluss für d as Teilprojekt Sportpark Süd 
(Jean-Löring-Sportpark) – V 1945/2020 
Hierbei handelt es sich um Projektsteuerungsleistungen im Rahmen der Bauleitplanung für 
das Teilprojekt Sportpark Süd. Die Bauleitplanung selbst liegt in der Zuständigkeit des Stadt- 
planungsamtes. Das Projekt Sportpark Süd mit der dazugehörigen Planung und Durchfüh- 
rung liegt in der Zuständigkeit des Sportamtes. Das Stadtplanungsamt und das Sportamt ar- 
beiten parallel in gemeinsamer Abstimmung, so dass das architektonische und freiraumpla- 
nerische Konzept von Seiten des Sportamtes erarbeitet und als Grundlage für den Bebau- 
ungsplan, der durch das Stadtplanungsamt erarbeitet wird, dient. Zur Erarbeitung des archi- 
tektonisch freiraumplanerischen Konzeptes soll zunächst ein Qualifizierungsverfahren durch- 
geführt werden.  
Kosten geschätzt: 330.000 € (netto, inklusive geschätzter Nebenkosten), 392.700 € (brutto) 
Innerer Grüngürtel 
• Freiraumplanung Innerer Grüngürtel / Parkstadt Süd  
Bedarfsfeststellung und Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungser- 
mächtigung – V. 2546/2018 
Hierbei handelt es sich um die Kosten für die Planung und Ermittlung der Ausbaukosten für 
die Vollendung des Inneren Grüngürtels im Rahmen des Projektes „Parkstadt Süd“ mit den 
gesamten Planungskosten in Höhe von 4.581.500,00 € (3.850.000,00 € netto).  
Die genannten Kosten beinhalten nicht die Kosten für die Erarbeitung des Teilbebauungspla- 
nes Innerer Grüngürtel, die Planung bildet aber die Grundlage für den Teilbebauungsplan. 
So dass auch hier eine enge Abstimmung erfolgt aber keine doppelte Beauftragung vorliegt.  
• Verlängerung des Inneren Grüngürtels im Zuge des P rojekts Parkstadt-Süd; hier: 
Vergabe- und Baubeschluss für die Niederlegung der städtischen Aufbauten auf dem 
Gelände: Bonner Straße 126, ehemaliger Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände – 
V. 3795/2019 
Der Beschluss beinhaltet die Niederlegung der Aufbauten AU 2 – 4 auf dem Gelände des 
ehemaligen Güterbahnhofs Bonntor (sog. Aurelis-Gelände) und den Auftrag an die Verwal- 
tung, die Niederlegung der Aufbauten entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien aus- 
zuschreiben und nach erfolgter Submission unmittelbar zu beauftragen. 
Kosten: 3.025.000 € (brutto) 
Quartier Parkstadt/ Quartier Marktstadt/ Quartier Bildungscampus 
Für diese räumlichen Teilbereiche bildet derzeit die Integrierte Planung die Grundlage für die 
Erarbeitung der Teilbebauungspläne. Im Rahmen von weiteren Qualifizierungsverfahren für

- 5 - 
 
 
diese Teilbereiche, kann es hier zu Anpassungen kommen, die im Rahmen der verbindlichen 
Bauleitplanung berücksichtigt werden. 
Die genannten Beschlusslagen betreffen überwiegend die Erstellung von weiterführenden 
Planungen für die einzelnen Teilbereiche auf Grundlage des Ergebnisses des Kooperativen 
Verfahrens sowie der Integrierten Planung Parkstadt Süd, die als Grundlage für die verbindli- 
che Bauleitplanung dienen sowie Projektsteuerungsleistungen. 
Darüber hinaus liegen weitere projektspezifische Beschlüsse vor, die das Projekt und seine 
komplexen Aufgaben betreffen. Damit die Parkstadt Süd schon vor der baulichen Realisie- 
rung für die Öffentlichkeit sichtbar wird, sind Pionierprojekte geplant. Dazu zählen der Pio- 
nierpark und der Pionierpfad. Diese sind ausdrücklich nur temporärer Gestalt und werden im 
Rahmen der baulichen Umsetzung der Parkstadt Süd wieder zurück gebaut.  
Pionierpark 
• Innerer Grüngürtel - Parkstadt Süd – Pionierpark -  V. 2062/2020 
Beinhaltet den Beschluss über die Entwurfsplanung für den Pionierpark und den Auftrag an 
die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Für die Herstellung des Pionierparks sind 
400.000,00 € freigegeben. 
Pionierpfad 
Der Pionierpfad befindet sich in der Planung. Hierfür ist bisher keine Beschlussfassung erfor- 
derlich. 
 
Es zeigt sich, dass eine umfangreiche Beschlusslage vorliegt, jedoch keine doppelte Be- 
schlussfassung erfolgt ist, vielmehr greifen die Beschlussfassungen ineinander bzw. bauen 
aufeinander auf.  
Ich hoffe, hiermit zur Klärung der offenen Punkte beigetragen zu haben. Als Ansprechpartne- 
rin steht Ihnen Frau Sarah Blendermann, R. 25225 gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (4)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2948/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.02.2021
Erstellt
07.10.2020 09:58