0854/2020
Lehrschwimmbecken der GGS Hohe Straße in Porz Ensen - Ergebnis der Prüfung von Interimslösungen
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Mitteilung Ausschuss
3936 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 14.04.2020 0854/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 Sportausschuss 30.04.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 Lehrschwimmbecken der GGS Hohe Straße in Porz Ensen - Ergebnis der Prüfung von Interimslösungen Die politischen Gremien hatten die Verwaltung gebeten, zur zeitnahen Sanierung oder Instandsetzung des Lehrschwimmbeckens der Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße in Porz- Ensen Zwischenlösungen zu prüfen, weil „Gefahr im Verzug“ bestehe. Eine mögliche Gefahr, welche vom Schwimmbad ausgeht wurde durch die Schließung beseitigt. Durch die Schließung besteht keine akute Gefahr für Leib und Leben. Das Schulschwimmbad Hohestraße wurde bis zur Schließung von sieben Schulen, davon vier Grundschulen, zwei Förderschulen und einem Gymnasium genutzt. Diese Schulen hatten bereits in der Vergangenheit neben den Nutzungszeiten in der Hohestraße ergänzend Schwimmzeiten in Bädern der KölnBäder GmbH. Mit der Schließung des Schulschwimmbads Hohestraße im März 2019 sind die Zeiten hier zunächst ersatzlos weggefallen, da es keine freien Kapazitäten in den übrigen Schwimmzeiten für Schulen gab. Ab dem Schuljahr 2019/2020 konnten in Absprache mit den Schulen im Rahmen der jährlichen Bedarfsplanung Wasserflächen in anderen Schwimmbädern der KölnBäder GmbH sowie Schulbädern der Stadt Köln zur Verfügung gestellt werden, teilweise indem die Nutzungszeiten anderer Schulen etwas reduziert wurden. Eine vollumfängliche Kompensation im Stundenumfang des Bades Hohestraße konnte jedoch nicht angeboten werden und hat zur Folge, dass der Schwimmunterricht nicht mehr im bisherigen Umfang durchgeführt werden kann. Die Maßnahme „Sicher schwimmen!“ kann grundsätzlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeiten in den anderen Bädern fortgeführt werden. Die Sanierung des Lehrschwimmbeckens ist auf der priorisierten Schulbaumaßnahmenliste in Priorität GI 2 eingestuft. In dieser Prioritätskategorie befinden sich General- oder Teilsanierungen, die auf Grund von baufachlicher Dringlichkeit innerhalb der kommenden 10 Jahre zu erledigen sind. Eine Höhereinstufung wäre möglich, wenn die Liste mit Begründung geändert wird und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Idee, ein mobiles Becken wie beispielsweise auf der Messe „Boot“ in Düsseldorf als Interim zu errichten, wurde von der Verwaltung geprüft: Für die Aufstellung eines solchen Beckens (mobil oder nicht) benötigt man grundsätzlich ein geeignetes Grundstück und ein geeignetes Gebäude. In der Umgebung der Schule liegen keine Grundstücke zur Errichtung einer Halle für ein mobiles Becken. Auch der benachbarte Praktiker-Baumarkt ist für schulische Zwecke nicht geeignet. 2 In Niehl wurde in einer Schule ein Turnhallenersatz als Traglufthalle gebaut. Die Kosten beliefen sich 2010 auf rund 1.250.000,00 €. Die Halle musste wieder abgerissen werden, als im Winter bei Schnee einmal die Lüftungsanlage ausfiel und die Halle der Belastung durch den Schnee nicht mehr stand- hielt. Bei einem Schwimmbad kommen weitere Kosten aufgrund des Beckens und der Schwimmbadtechnik hinzu: Für Modulbauschwimmbäder sind üblicherweise Aushubarbeiten für das Becken und die Technik notwendig, weil das Becken in der Regel aus Sicherheitsgründen unter Bodenhöhe errichtet werden muss. Entsteht an dem mobilen Becken ein Riss oder ein anderer Schaden, so fließen mehrere Tausend Liter Wasser ins Gebäude, was von einer Versicherung vertraglich extra abzusichern wäre und nicht in der Standardversicherung des vorhandenen Lehrschwimmbeckens oder des Schulgebäudes mit umfasst ist. In Holland wurde von einen Büro ein Baukastenprinzip für Schwimmbäder entwickelt. Die kleinste Variante kostete hier 2,8 Mio. Euro. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0854/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.04.2020
- Erstellt
- 12.03.2020 09:09