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0854/2020

Lehrschwimmbecken der GGS Hohe Straße in Porz Ensen - Ergebnis der Prüfung von Interimslösungen

Mitteilung Ausschuss 14.04.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 15.06.2020, TOP 6.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3936 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  14.04.2020 
 0854/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 
Sportausschuss 30.04.2020 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.05.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 
 
Lehrschwimmbecken der GGS Hohe Straße in Porz Ensen -  
Ergebnis der Prüfung von Interimslösungen 
Die politischen Gremien hatten die Verwaltung gebeten, zur zeitnahen Sanierung oder  
Instandsetzung des Lehrschwimmbeckens der Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße in Porz-
Ensen Zwischenlösungen zu prüfen, weil „Gefahr im Verzug“ bestehe.  
Eine mögliche Gefahr, welche vom Schwimmbad ausgeht wurde durch die Schließung beseitigt. 
Durch die Schließung besteht keine akute Gefahr für Leib und Leben.  
 
Das Schulschwimmbad Hohestraße wurde bis zur Schließung von sieben Schulen, davon vier 
Grundschulen, zwei Förderschulen und einem Gymnasium genutzt. Diese Schulen hatten bereits in 
der Vergangenheit neben den Nutzungszeiten in der Hohestraße ergänzend Schwimmzeiten in  
Bädern der KölnBäder GmbH. Mit der Schließung des Schulschwimmbads Hohestraße im März 2019 
sind die Zeiten hier zunächst ersatzlos weggefallen, da es keine freien Kapazitäten in den übrigen 
Schwimmzeiten für Schulen gab. Ab dem Schuljahr 2019/2020 konnten in Absprache mit den  
Schulen im Rahmen der jährlichen Bedarfsplanung Wasserflächen in anderen Schwimmbädern der 
KölnBäder GmbH sowie Schulbädern der Stadt Köln zur Verfügung gestellt werden, teilweise indem 
die Nutzungszeiten anderer Schulen etwas reduziert wurden.  
Eine vollumfängliche Kompensation im Stundenumfang des Bades Hohestraße konnte jedoch nicht 
angeboten werden und hat zur Folge, dass der Schwimmunterricht nicht mehr im bisherigen Umfang 
durchgeführt werden kann.  
Die Maßnahme „Sicher schwimmen!“ kann grundsätzlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden 
Zeiten in den anderen Bädern fortgeführt werden. 
 
Die Sanierung des Lehrschwimmbeckens ist auf der priorisierten Schulbaumaßnahmenliste in  
Priorität GI 2 eingestuft. In dieser Prioritätskategorie befinden sich General- oder Teilsanierungen, die 
auf Grund von baufachlicher Dringlichkeit innerhalb der kommenden 10 Jahre zu erledigen sind. 
Eine Höhereinstufung wäre möglich, wenn die Liste mit Begründung geändert wird und dem Rat zur 
Entscheidung vorgelegt wird.  
 
Die Idee, ein mobiles Becken wie beispielsweise auf der Messe „Boot“ in Düsseldorf als Interim zu 
errichten, wurde von der Verwaltung geprüft: 
Für die Aufstellung eines solchen Beckens (mobil oder nicht) benötigt man grundsätzlich ein  
geeignetes Grundstück und ein geeignetes Gebäude. 
In der Umgebung der Schule liegen keine Grundstücke zur Errichtung einer Halle für ein mobiles  
Becken. Auch der benachbarte Praktiker-Baumarkt ist für schulische Zwecke nicht geeignet.

2 
 
In Niehl wurde in einer Schule ein Turnhallenersatz als Traglufthalle gebaut. Die Kosten beliefen sich 
2010 auf rund 1.250.000,00 €. Die Halle musste wieder abgerissen werden, als im Winter bei Schnee 
einmal die Lüftungsanlage ausfiel und die Halle der Belastung durch den Schnee nicht mehr stand-
hielt.  
Bei einem Schwimmbad kommen weitere Kosten aufgrund des Beckens und der Schwimmbadtechnik 
hinzu: Für Modulbauschwimmbäder sind üblicherweise Aushubarbeiten für das Becken und die 
Technik notwendig, weil das Becken in der Regel aus Sicherheitsgründen unter Bodenhöhe errichtet 
werden muss. 
Entsteht an dem mobilen Becken ein Riss oder ein anderer Schaden, so fließen mehrere Tausend 
Liter Wasser ins Gebäude, was von einer Versicherung vertraglich extra abzusichern wäre und nicht 
in der Standardversicherung des vorhandenen Lehrschwimmbeckens oder des Schulgebäudes mit 
umfasst ist. 
In Holland wurde von einen Büro ein Baukastenprinzip für Schwimmbäder entwickelt.  
Die kleinste Variante kostete hier 2,8 Mio. Euro. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (4)

27.04.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Sportausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0854/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.04.2020
Erstellt
12.03.2020 09:09