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AN/1022/2019

Ausstellung von Geburtsurkunden für Neugeborene von Geflüchteten

SPD Anfrage nach § 4 04.07.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 02.09.2019, TOP 4.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2901 Zeichen

An den Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.07.2019 
 
AN/1022/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 02.09.2019 
 
Ausstellung von Geburtsurkunden für Neugeborene von Geflüchteten 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
um in Deutschland ein Kind nach der Geburt zu registrieren und eine Geburtsurkunde zu 
erhalten, müssen Eltern verschiedene Urkunden, z. B. ihre Personenstandsurkunden, beim 
Standesamt vorlegen. Das kann geflüchtete Eltern vor Probleme stellen, wenn sie keine Pa-
piere aus ihrem Herkunftsland mehr besitzen und sich nicht ausreichend ausweisen können. 
Dies führte laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) in der Vergangenheit 
dazu, dass Kinder von Flüchtlingen nach der Geburt über Monate nicht registriert wurden. 
Aus einer Nicht-Registrierung können sich viele Probleme, z. B. beim Zugang zu medizini-
schen und staatlichen Leistungen, ergeben. Deshalb gingen die Standesämter dazu über, 
einen erläuternden Zusatz im Geburtseintrag vorzunehmen und einen beglaubigten Regis-
terausdruck auszustellen. Dieser ist laut § 54 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) der Ge-
burtsurkunde rechtlich gleichgestellt. Einige Standesämter stellen allerdings keine beglaubig-
ten Registerauszüge, sondern nur vorläufige Geburtsbescheinigungen aus. Vor Kurzem 
wurde das Thema im Integrationsrat der Stadt Essen behandelt. Auch das Düsseldorfer Amt 
für Einwohnerwesen nahm Stellung zu einer Anfrage des Vereins „Flüchtlinge willkommen in 
Düsseldorf“. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
1. Wurde neugeborenen Kindern in Köln in den Jahren 2015 bis heute die Ausstellung von 
Geburtsurkunden verweigert? Stellt das Kölner Standesamt beglaubigte Registerauszüge 
für Neugeborene von Eltern aus, die unter Umständen keine (ausreichenden) Papiere 
aus ihrem Herkunftsland besitzen? 
2. Verlangt das Kölner Standesamt Urkunden oder Nachweise, deren Beschaffung auf-
grund des Herkunftslandes schwierig bis unmöglich oder mit Risiken behaftet ist? 
3. Bietet das Kölner Standesamt Eltern, die keine Personenstandsurkunden usw. beschaf-
fen können, eine Versicherung an Eides Statt als Grundlage für eine Beurkundung an? 
4. Welche Nachteile können entstehen, wenn Geburtsurkunden mit einem einschränkenden 
Zusatz versehen werden? Wie wird in Köln sichergestellt, dass Kinder ohne Geburtsur-
kunde vollständigen Zugang zu Sozialleistungen und Vorsorgeuntersuchungen erhalten?

- 2 - 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

02.09.2019 Integrationsrat
TOP 4.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1022/2019
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
04.07.2019
Erstellt
04.07.2019 11:40