AN/1022/2019
Ausstellung von Geburtsurkunden für Neugeborene von Geflüchteten
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SPD Anfrage nach § 4
2901 Zeichen
An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.07.2019 AN/1022/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 02.09.2019 Ausstellung von Geburtsurkunden für Neugeborene von Geflüchteten Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, um in Deutschland ein Kind nach der Geburt zu registrieren und eine Geburtsurkunde zu erhalten, müssen Eltern verschiedene Urkunden, z. B. ihre Personenstandsurkunden, beim Standesamt vorlegen. Das kann geflüchtete Eltern vor Probleme stellen, wenn sie keine Pa- piere aus ihrem Herkunftsland mehr besitzen und sich nicht ausreichend ausweisen können. Dies führte laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) in der Vergangenheit dazu, dass Kinder von Flüchtlingen nach der Geburt über Monate nicht registriert wurden. Aus einer Nicht-Registrierung können sich viele Probleme, z. B. beim Zugang zu medizini- schen und staatlichen Leistungen, ergeben. Deshalb gingen die Standesämter dazu über, einen erläuternden Zusatz im Geburtseintrag vorzunehmen und einen beglaubigten Regis- terausdruck auszustellen. Dieser ist laut § 54 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) der Ge- burtsurkunde rechtlich gleichgestellt. Einige Standesämter stellen allerdings keine beglaubig- ten Registerauszüge, sondern nur vorläufige Geburtsbescheinigungen aus. Vor Kurzem wurde das Thema im Integrationsrat der Stadt Essen behandelt. Auch das Düsseldorfer Amt für Einwohnerwesen nahm Stellung zu einer Anfrage des Vereins „Flüchtlinge willkommen in Düsseldorf“. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wurde neugeborenen Kindern in Köln in den Jahren 2015 bis heute die Ausstellung von Geburtsurkunden verweigert? Stellt das Kölner Standesamt beglaubigte Registerauszüge für Neugeborene von Eltern aus, die unter Umständen keine (ausreichenden) Papiere aus ihrem Herkunftsland besitzen? 2. Verlangt das Kölner Standesamt Urkunden oder Nachweise, deren Beschaffung auf- grund des Herkunftslandes schwierig bis unmöglich oder mit Risiken behaftet ist? 3. Bietet das Kölner Standesamt Eltern, die keine Personenstandsurkunden usw. beschaf- fen können, eine Versicherung an Eides Statt als Grundlage für eine Beurkundung an? 4. Welche Nachteile können entstehen, wenn Geburtsurkunden mit einem einschränkenden Zusatz versehen werden? Wie wird in Köln sichergestellt, dass Kinder ohne Geburtsur- kunde vollständigen Zugang zu Sozialleistungen und Vorsorgeuntersuchungen erhalten? - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1022/2019
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 04.07.2019
- Erstellt
- 04.07.2019 11:40