AN/1897/2023
Unzumutbare Wohnverhältnisse Chorweiler und Seeberg
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Pascal Pütz Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.10.2023 AN/1897/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 Unzumutbare Wohnverhältnisse Chorweiler und Seeberg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Unterausschusses Wohnen zu setzen: Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE befasste sich der UA Wohnen am 14.8.2023 in einer Aktuellen Stunde mit Missständen in einigen Häusern in Chorweiler und Seeberg. Vor allem in den von der Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV) verwalteten Häusern. An der Sitzung nahmen auch betroffene Mieter*innen teil und informierten die Ausschussmitglieder über nicht funktionierende Heizungen, defekte Aufzüge oder Schimmelbefall. Die Mitglieder des Ausschusses waren von den dargestellten Missständen schockiert. Zum Abschluss der Aktuellen Stunde wurde das Thema zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung verwiesen. Fragen: 1. Welche konkreten Missstände sind der Stadtverwaltung in den von der Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV) verwalteten Häusern in den letzten 12 Monaten bekannt geworden? 2. Wann stand die Stadtverwaltung zuletzt mit der ZBVV in Kontakt, wie gestaltete sich dieser Kontakt und was konnte erreicht werden? Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW berichtet in einer Pressemitteilung vom 6.6.2023 über eine landesweite Kontrollaktion gegen Miet-Missstände. (Anlage) An dieser Aktion waren unter anderem die örtliche Bauaufsicht, Ordnungsamt, Wohnungsaufsicht, Umweltamt und Feuerwehr beteiligt. Frau Ministerin Scharrenbach erklärte anlässlich dieser Aktion, dass das Land den Mieterinnen und Mieter den Rücken stärken und deutlich mache wollte, „dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt“. Mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz habe die Landesregierung – so die Ministerin weiter – „den Kommunen starke Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Missstände in den Griff zu bekommen“. Fragen: 3. Welche Hilfe hat die Stadt Köln von der Landesregierung erhalten und welche dieser „starken Werkzeuge“ hat die Stadt Köln bei den von der Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV) verwalteten Häusern angewandt und mit welchem Erfolg? 4. Welche zusätzlichen Werkzeuge wären aus Sicht der Stadtverwaltung hilfreich oder erforderlich, Missstände, wie sie beispielsweise in den von der ZBVV verwalteten Häusern herrschen, wirksam zu beseitigen? Begründung: Erfolgt mündlich Gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Anlage
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/ 2 Anlage Ministerin Scharrenbach: Landesweite Kontrollaktion gegen Miet-Missstände – Aufpassen, aufklären, aufräumen Pressemitteilung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW 6.6.2023 https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesweite-kon- trollaktion-gegen-miet-missstaende Auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung fand am Dienstag, 6. Juni 2023, eine landesweite Kontrollaktion in Wohnungsbeständen mehrerer Unternehmen statt, um wohnungswirtschaftliche Missstände aufzudecken und dagegen vorzugehen. In den Städten Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo, Radevormwald und Werl ha- ben die örtlichen Behörden gezielt problematische Wohnungsbestände ins Visier ge- nommen. Im Einsatz waren unter anderem die Bauaufsicht, das Ordnungsamt, die Wohnungsaufsicht, das Umweltamt und die Feuerwehr. Die Aktion wurde vom Minis- terium initiiert und koordiniert. „Unsere Mission gegen Miet-Missstände: Aufpassen, aufklären, aufräumen. Mit der landesweiten Kontrollaktion schauen wir hin und handeln gemeinsam mit den Kom- munen. Damit stärken wir den Mieterinnen und Mieter den Rücken und machen deut- lich, dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt. Mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz haben wir den Kommunen starke Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Missstände in den Griff zu bekommen. Mit der landesweiten Kontrollaktion unterstützen wir die Kommu- nen, diese auch wirksam einzusetzen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, die sich bei den Kontrollen in Dortmund und Castrop-Rauxel persönlich ein Bild von der Situation vor Ort machte. Bei der landesweiten Aktion wurden gezielt bekannte problematische Gebäude kon- trolliert. Die örtlichen Behörden werden jetzt zusammen mit dem Ministerium die Ak- tion auswerten. Konkrete Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet. Die kontrollierten Wohnungsbestände wurden in der Vergangenheit immer wieder durch Missstände auffällig. Dazu zählten defekte Aufzüge und sanitäre Anlagen, Strom- und Heizungsanlagen, kaputte Wohnungstüren und Fenster sowie die Vermüllung der Außenanlagen. Dazu kamen auch unternehmensseitige Zahlungsrückstände für Wasser-, Abwasser-, Strom- und/oder Wärmeleistungen und Schimmelbefall in vielen Wohnungen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat 2018 mit den betroffenen Kommunen einen regelmäßigen Austausch initiiert, um gemeinsam ge- gen Missstände vorzugehen. Bei den Treffen mit den Belegenheitskommunen wer- - 2 - den aktuelle Sachstände und Entwicklungen ausgetauscht und das weitere Vorge- hen besprochen. Das Ministerium unterstützt die Kommunen zudem dabei, die In- strumente des Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung wirksam einzusetzen. Die Kommunen haben beispielsweise die Möglichkeit, Instandsetzungsanordnungen gegen negativ auffallende Wohnungsunternehmen zu erlassen. Diese Anordnungen können unter anderem auch mit Zwangsgeldern verbunden werden. Wird das Unter- nehmen nicht tätig, dann kann die Kommune auch die Durchführung von Ersatzvor- nahmen anordnen und anstelle des Wohnungsunternehmens handeln. Sollte Wohn- raum nicht mehr bewohnbar sein, dann kann die Kommune die Unbewohnbarkeit er- klären und sich im Wege der Ersatzvornahme, um eine Ersatzunterbringung der Mie- terinnen und Mieter kümmern, wenn der Vermieter seine Pflicht nicht wahrnimmt. Die entstehenden Kosten können dann dem Wohnungsunternehmen in Rechnung ge- stellt werden. Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1897/2023
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 26.10.2023
- Erstellt
- 26.10.2023 13:06