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AN/1897/2023

Unzumutbare Wohnverhältnisse Chorweiler und Seeberg

Die Linke. Anfrage nach § 4 26.10.2023

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 14.11.2023, TOP 4.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3096 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Pascal Pütz 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.10.2023 
AN/1897/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 
 
Unzumutbare Wohnverhältnisse Chorweiler und Seeberg 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
Wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Unterausschusses Wohnen zu setzen: 
 
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE befasste sich der UA Wohnen am 14.8.2023 in einer Aktuellen 
Stunde mit Missständen in einigen Häusern in Chorweiler und Seeberg. Vor allem in den von der 
Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV) verwalteten Häusern.  
An der Sitzung nahmen auch betroffene Mieter*innen teil und informierten die Ausschussmitglieder 
über nicht funktionierende Heizungen, defekte Aufzüge oder Schimmelbefall. 
Die Mitglieder des Ausschusses waren von den dargestellten Missständen schockiert. Zum 
Abschluss der Aktuellen Stunde wurde das Thema zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung 
verwiesen. 
 
Fragen: 
1. Welche konkreten Missstände sind der Stadtverwaltung in den von der Zentral Boden 
Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV) verwalteten Häusern in den letzten 12 Monaten 
bekannt geworden? 
2. Wann stand die Stadtverwaltung zuletzt mit der ZBVV in Kontakt, wie gestaltete sich dieser 
Kontakt und was konnte erreicht werden? 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW berichtet in 
einer Pressemitteilung vom 6.6.2023 über eine landesweite Kontrollaktion gegen Miet-Missstände. 
(Anlage)

An dieser Aktion waren unter anderem die örtliche Bauaufsicht, Ordnungsamt, Wohnungsaufsicht, 
Umweltamt und Feuerwehr beteiligt. 
Frau Ministerin Scharrenbach erklärte anlässlich dieser Aktion, dass das Land den Mieterinnen 
und Mieter den Rücken stärken und deutlich mache wollte, „dass der Staat die Verwahrlosung von 
Wohnraum in Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt“. 
Mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz habe die Landesregierung – so 
die Ministerin weiter – „den Kommunen starke Werkzeuge an die Hand gegeben, um die 
Missstände in den Griff zu bekommen“. 
 
Fragen: 
3. Welche Hilfe hat die Stadt Köln von der Landesregierung erhalten und welche dieser 
„starken Werkzeuge“ hat die Stadt Köln bei den von der Zentral Boden Vermietung und 
Verwaltung GmbH (ZBVV) verwalteten Häusern angewandt und mit welchem Erfolg? 
4. Welche zusätzlichen Werkzeuge wären aus Sicht der Stadtverwaltung hilfreich oder 
erforderlich, Missstände, wie sie beispielsweise in den von der ZBVV verwalteten Häusern 
herrschen, wirksam zu beseitigen? 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
Gez. Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
 
Anlage

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Anlage  
 
Ministerin Scharrenbach: Landesweite Kontrollaktion gegen Miet-Missstände – 
Aufpassen, aufklären, aufräumen 
 
Pressemitteilung  
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW 
6.6.2023 
https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesweite-kon-
trollaktion-gegen-miet-missstaende 
 
Auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung fand 
am Dienstag, 6. Juni 2023, eine landesweite Kontrollaktion in Wohnungsbeständen 
mehrerer Unternehmen statt, um wohnungswirtschaftliche Missstände aufzudecken 
und dagegen vorzugehen. In den Städten Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, 
Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo, Radevormwald und Werl ha-
ben die örtlichen Behörden gezielt problematische Wohnungsbestände ins Visier ge-
nommen. Im Einsatz waren unter anderem die Bauaufsicht, das Ordnungsamt, die 
Wohnungsaufsicht, das Umweltamt und die Feuerwehr. Die Aktion wurde vom Minis-
terium initiiert und koordiniert. 
„Unsere Mission gegen Miet-Missstände: Aufpassen, aufklären, aufräumen. Mit der 
landesweiten Kontrollaktion schauen wir hin und handeln gemeinsam mit den Kom-
munen. Damit stärken wir den Mieterinnen und Mieter den Rücken und machen deut-
lich, dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen nicht 
hinnimmt. Mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz haben wir 
den Kommunen starke Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Missstände in den 
Griff zu bekommen. Mit der landesweiten Kontrollaktion unterstützen wir die Kommu-
nen, diese auch wirksam einzusetzen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, 
Kommunales, Bau und Digitalisierung, die sich bei den Kontrollen in Dortmund und 
Castrop-Rauxel persönlich ein Bild von der Situation vor Ort machte. 
Bei der landesweiten Aktion wurden gezielt bekannte problematische Gebäude kon-
trolliert. Die örtlichen Behörden werden jetzt zusammen mit dem Ministerium die Ak-
tion auswerten. Konkrete Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet. Die 
kontrollierten Wohnungsbestände wurden in der Vergangenheit immer wieder durch 
Missstände auffällig. Dazu zählten defekte Aufzüge und sanitäre Anlagen, Strom- 
und Heizungsanlagen, kaputte Wohnungstüren und Fenster sowie die Vermüllung 
der Außenanlagen. Dazu kamen auch unternehmensseitige Zahlungsrückstände für 
Wasser-, Abwasser-, Strom- und/oder Wärmeleistungen und Schimmelbefall in vielen 
Wohnungen. 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat 2018 mit den 
betroffenen Kommunen einen regelmäßigen Austausch initiiert, um gemeinsam ge-
gen Missstände vorzugehen. Bei den Treffen mit den Belegenheitskommunen wer-

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den aktuelle Sachstände und Entwicklungen ausgetauscht und das weitere Vorge-
hen besprochen. Das Ministerium unterstützt die Kommunen zudem dabei, die In-
strumente des Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung wirksam 
einzusetzen. 
Die Kommunen haben beispielsweise die Möglichkeit, Instandsetzungsanordnungen 
gegen negativ auffallende Wohnungsunternehmen zu erlassen. Diese Anordnungen 
können unter anderem auch mit Zwangsgeldern verbunden werden. Wird das Unter-
nehmen nicht tätig, dann kann die Kommune auch die Durchführung von Ersatzvor-
nahmen anordnen und anstelle des Wohnungsunternehmens handeln. Sollte Wohn-
raum nicht mehr bewohnbar sein, dann kann die Kommune die Unbewohnbarkeit er-
klären und sich im Wege der Ersatzvornahme, um eine Ersatzunterbringung der Mie-
terinnen und Mieter kümmern, wenn der Vermieter seine Pflicht nicht wahrnimmt. Die 
entstehenden Kosten können dann dem Wohnungsunternehmen in Rechnung ge-
stellt werden. Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden.

Beratungsverlauf (1)

14.11.2023 Unterausschuss Wohnen
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1897/2023
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
26.10.2023
Erstellt
26.10.2023 13:06